Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

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1 Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1

2 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der Freien Jugendhilfe innerhalb des Landes Berlin. Die beiden Beratungsstellen für von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und deren unterstützende Personen arbeiten auf Grundlage des 74 SGB VIII im Kontext des KJHG. Damit haben sie die Verpflichtung zur Anwendung des 8a (KICK, Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und zur Zusammenarbeit mit den RSD (Jugendamt). 2

3 Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2009 Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt regelt das Vorgehen bei Gefährdung von Mädchen und Jungen bei sexualisierter Gewalt; regelt die Zusammenarbeit der professionellen Kräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen; regelt den zentralen Arbeitsauftrag für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) des Jugendamts; regelt gemeinsame Absprachen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags der jeweiligen Institution; regelt die Möglichkeit, bei Verdacht auf sexualisierte Übergriffe in der Familie eine erste Fachkonferenz ohne die Eltern durchzuführen, denn: Das Kindeswohl hat Vorrang vor etwaigen Interessen von Eltern oder anderen Bezugspersonen und Institutionen. 3

4 Verfahren Zur Verhinderung überstürzter und unkoordinierter Hilfemaßnahmen 1. Reflexion der eigenen Wahrnehmung anhand einer persönlichen Checkliste (vgl. Anlage 2 der Handlungsempfehlungen) Immer: Dokumentation aller Informationen und schlussgezeichnet von der Leitung der zuständigen Organisationseinheit - Fakten und Bewertungen sind deutlich zu trennen! (vgl. Berlineinheitlicher 1. Checkbogen für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung ) 4

5 Verfahren (vgl. Flussdiagramm für RSD/Handlungsempfehlungen) 2. Kollegiale Beratung und/oder Beratung mit der/dem Vorgesetzten 3. Fachberatung durch Einbeziehung einer weiteren Fachkraft / Fachberatungsstelle 4. Fachkonferenz (wird von der/dem zuständigen Mitarbeiter/in des RSD einberufen) CAVE: Erste Schritte der Verdachtsabklärung und Interventionsplanung müssen bei Verdacht auf Übergriffe in der Familie im Rahmen einer Fachkonferenz ohne Wissen der Eltern stattfinden. 5

6 Verfahren (vgl. Flussdiagramm für RSD/Handlungsempfehlungen) ad Fachkonferenz (Beispiel) Teilnehmer_innen: - RSD - RSD, 2. Fachkraft - HzE (ggf. Inobhutnahme) Protokollantin - Erzieher/in - Kitaleiter/in - Fachkraft nach 8a SGB VIII (Träger der KITA) 6

7 Verfahren (vgl. Flussdiagramm für RSD/Handlungsempfehlungen) ad Fachkonferenz (Beispiel) Ziele: - Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit sexualisierter Übergriffe - im Helfer_innensystem besteht Übereinstimmung über das weitere Vorgehen - Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Helfer_innensystem werden verabredet 7

8 Verfahren (vgl. Flussdiagramm für RSD/Handlungsempfehlungen) ad Fachkonferenz (Beispiel) Problembeschreibung Orientierung am Berliner Kinderschutzbogen und an den Anlagen 3 bis 5 Ergebnisse der Fachkonferenz beispielhaft: - Es besteht der begründete Verdacht, dass das Kind durch den Stiefvater sexualisierte Gewalt erfahren hat. - Es besteht der begründete Verdacht, dass die Mutter ihr Kind nicht schützt bzw. nicht schützen kann. - Das Kind soll zu seinem Schutz in Obhut genommen werden. - Es soll keine Strafanzeige erfolgen. 8

9 Verfahren (vgl. Flussdiagramm für RSD/Handlungsempfehlungen) ad Fachkonferenz (Beispiel) Fachliche Bewertung und Klärung der Hypothesen richten sich nach Anlage 5 der Handlungsempfehlungen vgl. die Kategorien - unbegründeter Verdacht - vager Verdacht - begründeter Verdacht - erhärteter oder erwiesener Verdacht 5. Maßnahmen und Handlungsschritte Liegt ein begründeter, erhärteter oder erwiesener Verdacht vor, dass sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, sind umgehend Schritte einzuleiten, die den Schutz des Kindes gewährleisten. 9

10 Verfahren (vgl. Flussdiagramm für RSD/Handlungsempfehlungen) 6. Das Hilfe- und Schutzkonzept ist im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte zu entwickeln 7. Fachliche Auswertung ist nach Abschluss der gesamten Handlungsschritte für jeden Einzelfall vorzunehmen. 10

11 Beispielhaftes Vorgehen bei mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung mit Zustimmung der Nutzerin Anruf Jugendamt durch die Beraterin im Beisein der Nutzerin oder Anruf durch die Nutzerin während des Beratungskontaktes Terminabsprache mit dem Jugendamt Vorbereitung des Gespräches beim Jugendamt mit der Nutzerin (Erarbeitung von Anliegen) Begleitung durch die Beraterin zum Gespräch beim Jugendamt Maßnahmenplanung 11

12 Beispielhaftes Vorgehen bei mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung bei Ablehnung der Nutzerin Zur Herstellung von Schutz für Leib und Leben, wenn Gefährdungssituation so ausgeprägt ist, dass Nutzerin ihr nicht standhalten kann; zur Herstellung von Schutz für Leib und Leben, wenn ein erhärteter Verdacht besteht 12

13 Beispielhaftes Vorgehen bei mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung bei Ablehnung der Nutzerin 1. Erörterung im Team (ggf. Kinderschutzbeauftragte der jeweiligen Einrichtung hinzuziehen) 2. Rückkoppelung mit der Leitungsebene 3. Berücksichtigung/Ausfüllen des Berlineinheitlichen Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefähdung 4. Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt 13

14 Beispielhaftes Vorgehen bei mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung bei Ablehnung der Nutzerin Maria 14 Jahre 14

15 Beispielhaftes Vorgehen bei mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung bei Ablehnung der Nutzerin Dilemmata der Beraterin als Folge der Kinderschutzmeldung: Möglicher Abbruch der Beratung durch die Nutzerin versus Erleichterung der Nutzerin durch Verantwortungsübernahme der Beraterin; ggf. neue Rolle als Mit-Entscheiderin für ein sinnvolles weiteres Vorgehen; Auseinandersetzung über die Rolle als Beraterin versus Wächteramt 15

16 Die Beratungsstellen von Wildwasser nehmen den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a) wahr und informieren bei begründeten Hinweisen auf ein Gefährdungsrisiko das Jugendamt. Im Weiteren können Hilfen durch das Jugendamt in Anspruch genommen werden. 16

17 1. Austausch eigener Erfahrungen in Arbeitsgruppen 2. Austausch zu Erfahrungen mit anderen Fachkräften/Fachberatungsstellen 20 Minuten 3. Präsentation der Ergebnisse im Plenum 4. Diskussion 17

18 Wildwasser e.v. mit seinen Beratungsstellen Dircksenstraße 47/Hackescher Markt, Tel.: Wriezener Straße 10-11/Wedding, Tel.: ermöglicht Mädchen, Eltern, unterstützenden Personen und Fachleuten individuelle Beratung. 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 19

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