Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / Ermächtigung / öffentliche Bestellung von Dolmetschern / Übersetzern in Deutschland Stand 08/2009
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- Clemens Meissner
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1 Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / Ermächtigung / öffentliche Bestellung von n / Übersetzern in Deutschland Stand 08/2009 Baden-Württ. LG-Präsident (Wohnort / berufl. Niederlassung) Bei Sitz außerhalb Baden- Württembergs: Präsident des LG Stuttgart Allg. Verhandlungsdolm etscher für die Sprache für die Gerichte des Landes Baden- Württemberg bestellter Urkenübersetzer der Sprache für Baden-Württemberg Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedsstaats Volljährigkeit persönliche Zuverlässigkeit Fachl. Vorauss.: staatl. Prüfung gleichwertige Prüfung Diplomprüfung gleichwertiger Befähigungsnachweis, auch aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, mit mindestens dreijähriger Studienzeit gleichwertiger Befähigungsnachweis ja Bestätigungs - vermerk Vorschrift für die Bestätigung der Richtigkeit der, Form, Größe vorgeschrieben, Für die Reihenfolge in der Anordnung Vorschrift bis auf Widerruf bis Verzicht
2 Seite 2 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Bayern LG-Präsident (Wohnort) bei Wohnsitz/ berufl. Niederlassung außerhalb Bayerns: LG München I öff. bestellter beeidigetr für die Sprache öff. bestellter die Sprache Deutsche Staaatsangehörigkeit gleichgestellte Staatsangehörigkeit Volljährigkeit Persönl. Zuverlässigkeit Geordn. wirtschaftl. Verh. Fachliche Vorauss.: Bayer. Staatl. Prüfung unter Einbeziehung des Justizministeriums vom KuMi als gleichwertig anerkannte / Übersetzerprüfung ja Bestätigungs - vermerk Als in Bayern öffentlich bestellter allgemein (Übersetzer) für die Sprache bestätige ich: Vorstehende der mir im (Original usw.) vorgelegten, in. Sprache abgefassten Urke ist richtig vollständig. Auch bei Prüfung einer vorgelegten auf Richtigkeit., Form, Größe Text vorgeschrieben Bis zu Verzicht, Rücknahme Widerruf Widerruf bei - wiederholter mangelhafter Übertragung, - Verstoß gegen die Schweigepflicht - wiederholten anderen Verstößen - mangelnde persönliche Eignung ausdrückliche Mitteilungspflicht bei Veränderungen Unbefugtes Führen der Bezeichnung damit verwechselbarer Bezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit Bestellung als umfasst auch Bestellung als Übersetzer
3 Seite 3 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Ermächtigter Übersetzer -/ Übersetzerprüfung bei staatl. Prüfungsamt an einer Hochschule eine als gleichwertig anerkannte - /Übersetzerprüfung im Ausland Nachweis praktischer Tätigkeit (bei Dolm.) pers. Zuverlässigkeit Vorschrift Vorschrift Berlin LG-Präsident Allg. Widerruf bei erheblichen Bedenken gegen die Sachke, insbesondere bei wiederholter mangelhafter Übertragung, sowie bei nachhaltiger Nichterreichbarkeit Mit Übergangsregelungen Neubeeidigung aller D/Ü bis Ende 2010 Kurzfristige Verfügbarkeit für Gerichte Notare in Berlin Fachliche Vorauss.: inländische Prüfung für eines Staatl. Prüfungsamts einer Universität
4 Seite 4 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Brandenburg LG-Präsident (Wohnort berufl. Niederlassung) bei Wohnsitz/ berufl. Niederlassung außerhalb Brandenburgs: LG Potsdam Durch den Präsidenten des LG. Prüfung für (Übersetzer) eines staatl. Prüfungsamts einer Hochschule als gleichwertig anerkannte Prüfung Nachweis praktischer Tätigkeit als Persönl. Zuverlässigkeit Angehöriger eines Mitgliedsstaats der EU Niederlassungserlaubnis für die Besrepublik nein Vorschrift Vorschrift Durch den Präsidenten des LG allgemein für. Bis Widerruf - bei persönl. Unzuverlässigkeit - bei erheblichen Bedenken gegen die Sachke, insbesondere wiederholter mangelhafter Übertragung Besondere Verpflichtung zur Geheimhaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses Mitteilungspflicht
5 Seite 5 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Bremen noch gesetzliche Regelung (Gesetz von 1995) Präsident des LG Bremen Allgemein der Sprache für die Gerichte Notare der Freien Hansestadt Bremen Ermächtigter Übersetzer der Sprache für die Gerichte Notare der Freien Hansestadt Bremen Persönl. Zuverlässigkeit Wohnsitz/berufl. Niederlassung in Bremen Fachliche Eignung Abschluss eines Dol- metscher- /Übersetzerstudiums an einer Hochschule staatliche -/Übersetzerprüfung entsprechende Prüfung, die als gleichwertig anerkannt ist Bestätigungs - vermerk Widerruf bei persönlich er fachlicher Nichteignung bei Wohnsitzverlegung außerhalb Bremens
6 Seite 6 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Hamburg " ( für Inneres) Hauptwohnsitz in der Metropolregion Hamburg Persönl. Zuverlässigkeit Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Gesheitliche Eignung Fachliche Vorauss.: sprachliche, sachliche persönliche Fähigkeit nachgewiesen durch Eignungsfeststellungsverfahren Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der Arbeitssprache (Vorlage von Zeugnissen, Uni- Diplomen etc. sowie über die berufliche Tätigkeit) zur Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren genau geregelt Persönliche Vorstellung bei der Vorstellungskommission Verkürzte Eignungsfeststellung bei Bewerbern mit staatl. Prüfung aus einem anderen, mit Abschluss eines -/ Übersetzerstudiums mit als gleichwertig anerkannter Ausbildung, bei Volljuristen mit mindestens 3 Jahren sprachbezogener Berufserfahrung Personen mit mindestens 7 Jahren kontinuierlicher Praxis als / juristische/ behördliche Zwecke ja Dienstsiegel (wird von der n gestellt) Öffentlich bestellter allgemein vereidigter / Übersetzer / die Sprache auf 5 Jahre begrenzt Die Richtigkeit der wird beglaubigt Wiederbestellung auf Antrag Erlöschen mit Vollendung des 70. Lebensjahrs Erlöschen durch Verzicht Ruhen ist möglich Widerruf bei wiederholter mangelhafter Übertragung bei Pflichtverletzung Erstreckung auf die Metropolregion Hamburg Das Siegel darf nur für selbstgefertigte en verwendet werden Mitteilungspflicht Katalog von Ordnungswidrigkeiten
7 Seite 7 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Hessen Allgemein beidigter, ergänzt um die Angabe der Sprache LG- Präsident (Wohnsitz berufl. Niederlassung) Bei Wohnsitz / berufl. Niederlassung außerhalb Hessens: Präsident des LG Frankfurt am Main Allgemein Übersetzer" ergänzt um die Angabe der Sprache Staatsgenhörigkeit eines Mitgliedsstaats der EU Fachliche Eignung Persönl. Zuverlässigkeit Volljährigkeit Persönliche Zuverlässigkeit Bei sonstigen ausländischen Bewerbern mit ständigem Wohnsitz (berufl. Niederlassung in Hessen): Stellungnahme der Ausländerbehörde Fachliche Vorauss.: inländische staatliche - bzw. Übersetzerprüfung eine als gleichwertig anerkannte ausländische bzw. Übersetzerprüfung Ggf. Nachweis der fachlichen Eignung durch Bescheinigung des Amts für Lehrerbildung/Staatliche Prüfungen in Darmstadt ja - nur für Vorschrift, Formgröße Text vorgeschrieben Geltungs dauer Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung von Dokumenten ausdrücklich genannt Mitteilungspflicht Verpflichtung zur Annahme von Aufträgen von Gerichten Notaren zur kurzfristigen Erledigung; Ablehnung nur aus wichtigem Gr zulässig Vorübergehende tätigkeit zulässig bei Personen, die in einem anderen EU- Staat zugelassen sind mindestens 2 Jahre dort die Tätigkeit ausgeübt haben
8 Seite 8 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Widerruf möglich bei wiederholter mangelhafter Übertragung Mecklenburg- Vorpommern Präsident des OLG Rostock Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedsstaats Wohnsitz/berufliche Niederlassung in Mecklenburg- Vorpommern Volljährigkeit Persönl. Zuverlässigkeit Fachliche Vorauss.: abgeschlossene Ausbildung, staatliche Prüfung Eignung in sonstiger Weise nachgewiesen ja genau vorgeschrieben Als vom Präsidenten des Landgerichts öffentlich bestellter allgemein (Übersetzer) für die Sprache bestätige ich: Vorstehende Überseetzung der mir im (Original etc.) vorgelegten, in Sprache abgefassten Urke ist richtig vollständig. spezielle Vorschrift, nur Hinweis auf einen Öffentlich bestellter allgemein (Übersetzer) für ausdrückliche Festlegung der Pflichten Bestätigung der Richtigkeit einer vorgelegten ist vorgesehen.
9 Seite 9 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Niedersachsen Präsident des Landgerichts Hannover Vom Landgericht Hannover für das Gebiet des Landes Niedersachsen allgemein für die. Sprache Vom Landgericht Hannover für das Gebiet des Landes Niedersachsen die. Sprache fachliche Eignung persönl. Zuverlässigkeit kurzfristige Verfügbarkeit für Gerichte, n Notare in Niedersachsen Fachliche Vorauss.: Nachweis des mühelosen Verstehens von Gehörtem Gelesenen, der spontanen, sehr füssigen genauen Wiedergabe des Erkennens auch feinerer Bedeutungsnuancen im Deutschen in der Fremdsprache, sowie sichere Kenntnis der deutschen Rechtssprache Bei Antragstellern aus einem anderen Land, wo sie bereits bestellt beeidigt sind, genügt die Vorlage über die allgemeine Beeidigung Für Übersetzer nur Ermächtigung Bestätigungs - vermerk Die Richtigkeit vorstehender aus der. Sprache wird bescheinigt. (Ort, Datum, Unterschrift) Vom Landgericht Hannover für das Gebiet des Landes Niedersachsen die. Sprache Vorschrift Widerruf bei Verzicht bei persönlicher Unzuverläss igkeit bei erheblichen Bedenken gegen die Sachke Katalog der Pflichten Rechte sowie Ordnungswidrigkeiten Übergangsbestimmungen bis
10 Seite 10 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Auf 5 Jahre befristet Nordrhein- Westfalen OLG-Präsident (Wohnsitz / berufl. Niederlassung) Bei Wohnsitz außerhalb von NRW: Präsident des OLG, bei dem der Antragsteller vorwiegend tätig sein will Durch den Präsidenten des OLG. Persönliche Eignung Zuverlässigkeit Fachliche Eignung allgem. Beeidigung für Ermächtigung für Übersetzer Vorschrift Allgemein für. Die Richtigkeit vorstehender aus der Sprache wird bescheinigt. Ort, Datum, Unterschrift Durch den Präsidenten des OLG die Sprache Verlängerung auf Antrag möglich Widerruf bei wiederholter fehlerhafter Übertragung Wegfall der Die fachliche Eignung wird anhand von speziellen Kenntnissen spezifiziert Bestätigung kann auch in elektronischer Form erteilt werden Prüfung auf Richtigkeit einer Fremdübersetzung ist vorgesehen
11 Seite 11 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Rheinland- Pfalz Präsident des OLG (Wohnsitz berufliche Niederlassung) Bei Wohnsitz außerhalb von Rheinland- Pfalz: Präsident des OLG Koblenz Vom Präsidenten des OLG allgemein der. Sprache für gerichtliche notarielle Angelegenheiten in Rheinland- Pfalz Vom Präsidenten des OLG Übersetzer der. Sprache für gerichtliche notarielle Angelegenheiten in Rheinland- Pfalz Persönliche Zuverlässigkeit fachliche Eignung Fachliche Eignung: Sprachkompetenz entsprechend Stufe C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats Für Übersetzer nur Ermächtigung Bestätigungs - vermerk Die Richtigkeit vorstehender aus der Sprache wird bescheinigt Vorschrift Widerruf bei wiederholt fehlerhafter Übertragung Pflichtverstoß Nichterfüllung der Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen zur kurzfristigen Erledigung Bescheinigung auch bei Vorlage einer zur Prüfung auf Richtigkeit
12 Seite 12 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Saarland (SAG GVG ) LG-Präsident deutsche Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit in einem EU- Mitgliedsstaat Volljährigkeit Persönl. Zuverlässigkeit ausdrücklich abgelehnt Vorgaben Vorschrift Für die Gerichte des Saarlandes die saarländischen Notare allgemein vereidigter (Übersetzer) Löschung aus der Liste bei Nichteignung evtl. auch ausländische Diplomzeugnisse anerkannt Nachweis der Eignung durch staatliche staatlich anerkannte Prüfung
13 Seite 13 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Sachsen Präsident des OLG Dresden deutsche Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates, Wohnsitz berufl. Niederlassung in Sachsen, Volljährigkeit Persönl. Zuverlässigkeit (Fragebogen) Fachliche Vorauss.: Staatl. -/ Übersetzerprüfung (Zulassungsvoraussetzungen: abgeschlossenes Studium mindestens zweijährige Ausbildung zum Übersetzer, mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Übersetzer) Teilprüfung für Übersetzer Dolmetschteil möglich Fachliche Eignung ohne Prüfung gilt als gegeben bei bereits staatlich geprüften n Übersetzern bei gleichwertiger Qualifikation in einer Sprache in Verbindung mit Deutsch, wenn die Zuerkennung für die Muttersprache beantragt wird, wenn in den letzten 3 Jahren staatl. Prüfung besweit angeboten wurde ja Als vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden öffentlich bestellter allgemein die Sprache bestätige ich: Vorstehende des mir (im Original ) vorgelegten, in Sprache abgefassten Dokuments ist richtig vollständig Als vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden öffentlich bestellter allgemein die Sprache bestätige ich, dass die zur Prüfung der Richtigkeit vorliegende in die Sprache richtig vollständig ist. Vorschrift Öffentlich bestellter allgemein (Übersetzer) für die Sprache Erlöschen bei Aufgabe des Wohnsitzes der berufl. Niederlassung in Sachsen bei EU-Ausländern, bei Verzicht bei Widerruf bei wiederholter mangelhafter Übertragung Pflichtverstoß Wegfall der persönl. Unbefugtes Führen der Bezeichnung einer verwechselbaren Bezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit Mitteilungs Berufspflichten sind spezifiziert
14 Seite 14 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Erlöschen bei Wegfall der, bei Verzicht, bei Widerruf wegen wiederholter mangelhafter Übertragung Pflichtverstoß, bei Anordnung der Betreuung Sachsen- Anhalt LG-Präsident (Wohnsitz / berufliche Niederlassung) Berufl. Niederlassung Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedsstaats unbefristete Aufenthaltserlaubnis Persönl. Zuverlässigkeit Fachliche Eignung Fachliche Vorauss.: Staatl. Prüfung Staatl. Anerkennung der fachlichen Eignung gleichwertige Prüfung nicht ausdrücklich verneint kein vorgeschriebener Text Die Richtigkeit der ist zu bestätigen Vorgeschriebener Rstempel Öffentlich bestellter Übersetzer (/ Übersetzer mit Angabe der Sprache Pflichtenkatalog
15 Seite 15 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Schleswig- Holstein LG-Präsident (Wohnort berufl. Niederlassung) Bei Wohnsitz/ Niederlassung außerhalb Schleswig- Holsteins: LG, in dessen Bezirk der Antragsteller vorwiegend tätig sein möchte Für die Gerichte Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig- Holstein allgemein für Für die Gerichte Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig- Holstein durch den Präsidenten des Schleswig- Hosteinischen Oberlandesgerichts Persönl. Eignung Geordnete Vermögensverhältnisse Kurzfristige Verfügbarkeit für Gerichte Staatsanwaltschaften Fachliche Eignung: staatlich anerkannte - Übersetzerprüfung vergleichbare Eignung Sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nein Bestätigungs - vermerk Die Richtigkeit vorstehender aus der Sprache wird bescheinigt. (Ort, Datum Unterschrift) Für die Gerichte Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig- Holstein Übersetzer Regelung Befristung auf 5 Jahre Verlängerung auf Aufforderung möglich Widerruf möglich Ermächtigung von Agenturen ist unzulässig Kurzfristige Annahme Erledigung von Aufträgen ist Pflicht Bescheinigung der Richtigkeit vorgelegter en ist vorgesehen Katalog von Ordnungswidrigkeiten Vorübergehende Dienstleistung bei D/Ü aus einem anderen EU- Mitgliedsstaat in vergleichbarer Tätigkeit über mindestens 2 Jahre ist zulässig
16 Seite 16 - Übersicht über die Vereidigung / Beeidigung / öffentliche Bestellung / Ermächtigung von Übersetzern / n in Deutschland Stand 08/2009 Thüringen LG-Präsident (Wohnort) bei Wohnsitz außerhalb Thüringens: Präsident des LG Erfurt Für die Gerichte, Staatsanwaltschaften Notare durch den Präsidenten des Landgerichts.. Pers. Zuverlässigkeit (Fragebogen) Fachliche Eignung.: abgeschl. D/Ü- Studium an einer deutschen Hochschule staatl. staatl. anerk. D/Ü-Prüfung abgeschl. D/Ü- Studium an einer Hochschule D/Ü- Prüfung in einem EU- Mitgliedsstaat Prüfung, sofern als gleichwertig anerkannt ja nur für für Übersetzer ausdrücklich verneint vorgeschrieben Die Richtigkeit vorstehender aus der Sprache wird bescheinigt. Vorschrift Für die Gerichte, Staatsanwaltschaften Notare durch den Präsidenten des Landgerichts allgemein für bis auf Widerruf - wenn die nicht mehr erfüllt sind; - bei wiederholter fehlerhafter Übertragung; - bei unberechtigter Führung der Bezeichnung bei Verwendung des s in anderer Form ausdrücklich Sorgfaltspflicht gefordert Die Prüfung einer vorgelegten eines anderen auf Richtigkeit ist ausdrücklich vorgesehen.
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