1.4 Der Reseller wird stets als tech-c und zone-c in die Registrierungsdatenbank der jeweiligen Registrierungsstelle eingetragen.
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- Martha Heinrich
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1 z w i s c h e n CANDAN THE WEB COMPANY - CANHOST ek. - Sascha Candan Richard-Matthaei-Platz 1 DE Hamm (Amtsgericht Hamm HRA 1952) Telefon: 02381/ Telefax: 02381/ (im Folgenden CANDAN genannt) u n d (im Folgenden Reseller genannt) 1 Allgemeines 1.1 CANDAN bietet eine Vielzahl von Leistungen für den Internetmarkt, ecommerce, Serverhosting, Webhosting und Domain-Registratur und ADSL/DSL/Internet by call an. Der Reseller erhält von CANDAN die Möglichkeit, selbst als ISP/Webhoster unter Nutzung der Ressourcen von CANDAN aufzutreten und Domains registrieren zu lassen. 1.2 Der Reseller tritt stets in eigenem Namen auf. Eine Vertretungsbefugnis für die CANDAN besteht nicht. Der Reseller ist daher für sein wirtschaftliches Tätigwerden selbst verantwortlich. Insbesondere ist er in seiner Preisgestaltung frei. 1.3 Von diesem Vertrag insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt CANDAN nicht an, es sei denn, CANDAN hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.4 Der Reseller wird stets als tech-c und zone-c in die Registrierungsdatenbank der jeweiligen Registrierungsstelle eingetragen. 2 Registrierungsbedingungen Dritter Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen und Kündigungsfristen der Organisationen vorrangig der von CANDAN. Soweit.de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC- Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC- Direktpreisliste, die Richtlinien und Vertragsbedingungen sind jeweils bei den Organisationen einzusehen. Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 1 von 7
2 3 Einbeziehung der CANDAN AGB Der Reseller verpflichtet sich, die AGB der CANDAN auch zum Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und seinen Kunden zu machen. Er darf dafür die AGB als eigene ausgeben. 4 Leistungspflichten 4.1 CANDAN gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CANDAN liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. CANDAN kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. CANDAN ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein Reseller über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst, so dass es hier zu Systemausfällen kommt. 4.2 Die übrigen Leistungspflichten von CANDAN ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Produkts. 4.3 Für Reseller gilt zwischen den Parteien die Lastschriftzahlung per Abbuchungsauftrag als vereinbart. Der Reseller hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Rechnungsbetrag jeweils zum Ersten des Folgemonates zur Deckung auf dem angegebenen Kreditinstitut zur Verfügung steht. Für Rechnungszahler gilt, dass der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb der genannten Zahlungsfristen unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer eingeht. Sollte es wegen fehlender Daten zu einem zusätzlichen Aufwand kommen, hat der Reseller diesen der CANDAN zu ersetzen. 4.4 Gegen die Forderungen von CANDAN kann der Reseller nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den 634a Abs. 4, 438 Abs. 4 BGB. 4.5 Der Reseller erhält am 01.pm eine Rechnung der CANDAN, die er in seinem Reseller- Account abrufen kann. In der Rechnung ist jeweils ein kalendarischer Zahlungstermin benannt. Mit Überschreitung des Zahlungstermins tritt automatisch Verzug ein, ohne dass noch eine weitere Mahnung nötig wäre. 4.6 Befindet sich der Reseller im Zahlungsverzug, ist CANDAN berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen die Domains des Resellers und seiner Kunden zu sperren. CANDAN wird in diesem Falle eine Informationsseite auf die jeweilig betroffenen Domains setzen, aus der sich ergibt, dass der Kunde des Resellers sich an diesen oder an die CANDAN wenden kann. Nach weiteren 10 Tagen des Verzugs ist CANDAN berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 4.7 CANDAN wird Kunden des Resellers nicht selbständig übernehmen. CANDAN wird gegebenenfalls auf Anfrage bei der Weitervermittlung der Kunden des Resellers an andere Reseller behilflich sein. Wenn der Reseller dies aber ausdrücklich bestimmt, kann CANDAN den Kunden vom Reseller selbst übernehmen. 4.8 CANDAN führt für Endkunden des Resellers keinen Support durch, sollten die Kunden der Reseller Supportleistungen beanspruchen, so werden diese nach gültiger Preisliste für Serviceleistungen dem Reseller in Rechnung gestellt. CANDAN wird den Reseller hierüber nicht informieren, der Reseller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kunden den Support von CANDAN nicht beanspruchen werden. Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 2 von 7
3 5 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht 5.1 Der Reseller erhält von CANDAN für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz), soweit die Nutzung von Software in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist. Wird der Reseller von CANDAN für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms, selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. 5.2 Der Reseller verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Reseller darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk- Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. 5.3 Die von CANDAN erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. 5.4 Der Reseller darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Reseller darf Urheberrechtsvermerke von CANDAN nicht verändern oder entfernen. Der Reseller ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Der Reseller ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. 5.5 Soweit ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht des Resellers für die Programme oder Werbematerialien abläuft oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Reseller alle Datenträger mit Programmen, die er von CANDAN erhalten hat, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an CANDAN zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Resellers gegenüber CANDAN bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. 5.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 5.1 bis 5.5 geregelten Pflichten verpflichtet sich der Kunde CANDAN eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 2.500,00 zu zahlen. Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 3 von 7
4 6 Preise 6.1 Die Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. 6.2 CANDAN ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen. Die Anpassung wird nur dann ausgeführt, wenn die Kostensituation es erfordert aber auf keinen Fall mehr als 10% Aufschlag des gebuchten Paketpreises ausmacht. Preisanpassungen an Pakete bedeuten nicht gleich eine rückwirkende Anpassung der bestehenden Kunden. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Reseller wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt CANDAN die Entgelte durch die jeweils aktuellen Tarife nach billigem Ermessen. 7 Kündigung, Zurückbehaltungsrechte von CANDAN 7.1 Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Partei beidseitig ordentlich gekündigt werden. 7.2 CANDAN stehen Zurückbehaltungsrechte bezüglich der vom Reseller eingebrachten Gegenstände (insbesondere Server und Ausstattung) und der Domains des Kunden zu, falls noch Forderungen aus der Geschäftsbeziehung offen sind. 7.3 Mit Kündigung und Wirksamwerden dieser werden alle verbleibenden Domains, Kunden sowie deren Daten vollständig gelöscht, eine Fortführungsverpflichtung seitens CANDAN besteht nicht, bei Webservern (Mietserver) werden diese abgeschaltet und gelöscht. 8 Haftung 8.1 Für Schäden haftet CANDAN nur dann, wenn CANDAN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von CANDAN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von CANDAN auf den Schaden beschränkt, der für CANDAN bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. 8.2 Die Haftung von CANDAN wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. 8.3 Der Reseller ist alleinverantwortlich für sein Handeln und haftet seinen Kunden gegenüber ausschließlich. Insbesondere Ansprüche seiner Kunden wegen vertragswidrigem Gebrauch der Software IP-Conf durch den Reseller, richten sich ausschließlich gegen den Reseller, CANDAN oder IP-CONF haften hieraus nicht. 8.4 Für Haftungsansprüche der Kunden, aus Domains, Reg / KK / Close / Update / Sperre haftet vollumfänglich ausschließlich der Reseller, auch dann, wenn CANDAN aufgrund von Zahlungsverzug eine Vollsperrung und oder Abschaltung, Close/Transit hieraus durchführt. Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 4 von 7
5 9 Sondervereinbarungen Es wurden keine Sondervereinbarungen getroffen. 10 Schlussbestimmungen 10.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht wenn und soweit CANDAN Leistungen anbietet, für die besondere Geschäftsbedingungen existieren Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Sitz der Gesellschaft CANDAN. CANDAN ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an einem zulässigen Gerichtsstand seiner Wahl zu verklagen. Für aus dieser Geschäftsbeziehung folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) CANDAN kann als Internetdienstleister bei rechtlichen Fragestellungen des Resellers keine Rechtsberatung bieten. Auf Wunsch wird CANDAN aber gerne eine qualifizierte Kanzlei empfehlen, die sich mit den spezifischen rechtlichen Problemen auskennt Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Ort, Datum - CANDAN Ort, Datum Reseller Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 5 von 7
6 SEPA-Lastschriftmandat (Daten des Kontoinhabers) Kundennummer: Firma: Vorname / Nachname: Straße / Hausnummer: PLZ / Ort: USTID: Der Kunde ermächtigt CANHOT Ek., alle fälligen Zahlungen per Lastschrift einzuziehen. Der Kunde kann diese Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen. Hiermit bitte/ n ich/ wir Sie widerruflich, die von CANHOST Ek., Richard-Matthaei-Platz 1, Hamm, Germany, für mich/ uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zu Lasten meines / unseres Kontos einzulösen. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE95ZZZ Mandatsreferenz: Ihre Kundennummer SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die CANHOST Ek. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der CANHOST Ek. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Kontoinhaber: Bank: IBAN: BIC/Swift: Datum, Ort und Unterschrift (Kontoinhaber) Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 6 von 7
7 Reseller-Stammblatt Persönlich Firma Vor und Zuname Geburtsdatum Straße Plz und Ort Telefon Telefax URL Bankverbindung Bank IBAN BIC Kontoinhaber Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, das die hier angegeben Daten richtig sind. Alle Änderungen dieser Daten müssen zeitnah im Reseller-Account aktualisiert werden. CANDAN hat das Recht Reseller, die dieser Forderung nicht nachkommen, zu löschen und die Vertragsfortführung abzulehnen. Der Reseller trägt in diesem Fall die Kosten für einen Vertragszeitraum. Datum Unterschrift Stempel Reseller-Vertrag V1.0 CANDAN Seite 7 von 7
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