Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ICS Visa Classic Card Allgemeine Informationen International Card Services B.V., Niederlassung Deutschland Hamborner Str. 51, Düsseldorf Telefon: , Telefax: Handelsregister: AG Düsseldorf HRB USt-ID Nr.: DE Geschäftsführer: Hendrik Arthur Smolders, William Vliegenthart, Jeroen Bosch van Rosenthal Leitung der Niederlassung Deutschland: Barbara Dinsdale Anwendbares Recht Recht der Bundesrepublik Deutschland Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Ombudsmannverfahren des Bundesverban des Deutscher Banken e.v., Berlin Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Betrieb des Kreditkartengeschäfts Zuständige Aufsichtsbehörde Die International Card Services B.V. wurde nach niederländischem Recht gegründet und operiert mit einer Bankenlizenz unter der generellen Auf sicht der nieder - ländischen Zentralbank, De Nederlandsche Bank, Head Office Postbus 98, 1000 AB Amsterdam, Internet: Die Bank ist dem niederländischen Einlagen sicherungs fonds (Depositogarantiestelsel) für Banken in den Nieder landen an geschlossen. Für weitere Details über das niederländische Einlagensicherungs - system verweisen wir auf die Web seite der niederländischen Zentralbank. Die zuständige Auf sichtbehörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanz - dienst leistungs auf sicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn und Lurgiallee 12, Frankfurt (Internet: Registrierungsnummer der Bank bei der BaFin: International Card Services B.V. Niederlassung Deutschland Postfach Düsseldorf

2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allge meine Geschäfts - bedingungen ) bestimmen die Verwendung der ICS Visa Classic Card (nach folgend Karte und ggf. Zusatzkarte ) und das Ver trags verhältnis zwischen dem Karten - inhaber (nach folgend Karten inha ber ) und International Card Services B.V., Niederlassung Deutschland (nachfolgend Bank ): 1. Zustandekommen des Vertrages, Karte 1.1 Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Ab schluss des Kartenvertrages ab, indem er das ausgefüllte, unterzeichnete Antrags formular an die Bank übermittelt. Dieser Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Antrag des Kunden annimmt, wobei der Kunde auf den Zugang einer schriftlichen Annahme erklärung verzichtet. Der Kunde wird über die Annahme, die auch durch die Zusendung der Karte erfolgen kann, informiert. Der Ver trag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 1.2 Die Karte bleibt Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar und nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültig - keitsdauer erhält der Karteninhaber eine neue Karte. Mit Aus händi gung einer neuen Karte sowie spätestens nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. 2. Verwendungsmöglichkeiten der Kreditkarte 2.1 Mit der von der Bank ausgegebenen Karte kann der Karteninhaber (auch online) im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland bei Visa Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bargeldlos beziehen und darüber hinaus als weitere Dienstleistung an zahlreichen Geld aus gabe auto maten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bar geld service). Die Verwendung der Karte kann im konkreten Fall von Umstän den abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Bank liegen, z.b. der techni schen Ausstattung der Akzeptanzstelle. Die Bank ist nicht verantwortlich für Schäden die dadurch entstehen, dass die Karte nicht verwendet werden kann. 2.2 Bei der Verwendung der Karte ist vom Karteninhaber entweder ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen wurden, oder als Berechti - gungsmerkmal die PIN einzugeben, wie z.b. an Geldauto ma ten. In Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber in Sonder fällen, wie z.b. bei brieflichen, telefonischen oder Online-Bestel lun gen, auf die Unterzeichnung des Beleges verzichten und lediglich seine Karten nummer und die dazugehörigen Kartendetails angeben. Zum Schutz vor Missbrauch kann die Bank von dem Kar ten inhaber verlangen, dass dieser aus Sicher heits grün den und zur Authentifi zierung zusätzliche Sicherungs maß nah men, wie das Verified by Visa -Ver fah ren, einhält. 2.3 Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z.b. Ver siche rungen) verbunden sind, wird der Karten inhaber hierüber gesondert informiert. 2.4 Im Einzelfall kann die Verwendung der Karte von einer Genehmi gung durch die Bank abhängig gemacht werden. 2.5 Die Verwendung der Karte entsprechend Ziffer 2.2 stellt die vom Karteninhaber autorisierte Vornahme des Zah lungsvorgangs dar. Ein Widerruf des Zahlungs - vorgangs ist nach Zugang (Verwendung der Karte) bei der Akzeptanzstelle nicht mehr möglich. 2.6 Die Bank kann die Ausführung von Zahlungsvorgängen selbst bei autorisier ten Transaktionen (i) im Falle der untersagten Nutzungen der Karte (z.b. bei Überschreitung des Verfügungsrahmen gem. Ziffer 4), (ii) im Falle eines mangelhaft ausgefüllten Belastungsbelegs, (iii) im Falle des begründeten Verdachts von Verstößen gegen Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften (wie unter anderem Geldwäsche gesetz) oder (iv) wenn die Bank zur Sperre und Einziehung der Karte nach Ziffer 12 berechtigt ist, ablehnen. 3. Persönliche Geheimzahl (PIN) und Sicherheitscode 3.1 Die Bank stellt dem Karteninhaber einen eigenen persönlichen Sicher heitscode zur Verfügung. Mit diesem Sicher heits code kann der Karteninhaber (i) seine persönliche Identifika tions nummer (PIN) selber aussuchen, (ii) die Karte (telefonisch oder anderweitig) freischalten und (iii) sich für den Onlinebereich registrieren. Sofern der Karten inha ber seine PIN nicht selber aussuchen will, wird die Bank ihm eine PIN zur Verfügung stellen. 3.2 Die PIN kann für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen der Akzeptanzstellen verwendet werden. 4. Verfügungsrahmen 4.1 Die Kartenverwendung ist nur innerhalb des von der Bank eingeräumten und mitgeteilten Verfügungsrahmens zulässig, der zusammen für alle zu diesem Kartenkonto ausgegebenen Karten gilt. Überschreitet der Saldo der Monats - rechnung den vereinbarten Ver fügungsrahmen, so wird die Differenz nicht kreditiert. Die Differenz ist sofort zur Zahlung fällig und ist unverzüglich auszugleichen. 4.2 Eine Erhöhung des Verfügungsrahmens kann durch Karteninhaber und Bank vereinbart werden. Die Bank ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Verfügungsrahmen einseitig zu reduzieren, z.b. im Fall der wesentlichen Ver - schlechterung der Ver mögens situation des Karten inhabers. Eine etwaige Überschreitung des Ver fügungs rahmens erhöht diesen auch dann nicht, wenn die Bank die Überschreitung in Einzelfällen genehmigt hat. 4.3 Bargeldauszahlungen sind der Höhe nach beschränkt. 4.4 Die Kreditkarte darf nur verwendet werden, soweit der Inhaber nach seinen gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnissen zweifels frei in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank vollständig und fristgemäß zu erfüllen. 5. Zahlungsverpflichtungen 5.1 Die Bank wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Akzeptanzstelle gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karten - inhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forde rungs beträge zu erstatten. Auch wenn der Karten inha ber den finanziellen Verfügungs rahmen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens zu dem im Preis- und Leistungs verzeichnis angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 5.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Verhältnis zwischen Karten inhaber und Akzeptanzstelle hat der Karteninhaber unmittelbar gegenüber der Akzeptanz - stelle geltend zu machen. Sie berühren nicht die Zahlungs verpflichtung gegenüber der Bank. 5.3 Die einzelnen Zahlungsansprüche der Bank und die Zahlungen des Kar ten inha - bers werden mit monatlichem Rechnungsabschluss auf einem Kartenkonto in laufender Rechnung eingestellt (Kontokorrent ge mäß 355 HGB) und schriftlich oder elektronisch übersandt. Die monatliche Versendung der Sal den mitteilung kann unterbleiben, wenn kein Kartenumsatz ange fallen ist. 5.4 Der Monatssaldo wird mit Zugang der Monatsabrechnung beim Karten inhaber vorbehaltlich eines ggf. eingeräumten Zahlungszieles oder einer Teilzahlungs - abrede zur Zahlung fällig. 5.5 Bei Rücklastschriften, die vom Karteninhaber zu vertreten sind, werden diesem die der Bank entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. 5.6 Die Bank hat keinen Anspruch auf Erstattung nicht vom Karten inha ber autorisierter Zahlungen. Sie ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Zahlungs betrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag auf einem Konto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. 5.7 Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zah lungs auftrags kann die Akzeptanzstelle verlangen, dass ihr Zahlungs dienst leister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich, gegebenenfalls erneut, an die Bank übermittelt. Weist der Zahlungs dienstleister der Akzeptanzstelle nach, dass er die ihm bei der Ausführung des Zah lungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat die Bank dem Karteninhaber gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungs - betrag zu erstatten und bei einer Belastung des Zah lungs kontos des Karten - inhabers dieses wieder auf den Stand zu bringen, den es ohne die Belastung hätte. Der Karten inhaber kann von der Bank über diese Ansprüche hinaus die Erstattung etwaiger Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusam men hang mit der nicht erfolgten oder fehler haften Ausführung des Zahlungs vorgangs in Rech - nung gestellt oder mit denen sie dessen Zahlungskonto belastet hat. 5.8 Beanstandungen hinsichtlich eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs sind der Bank unverzüglich anzuzeigen. An sprüche und Ein - wendungen des Karteninhabers wegen nicht auto risierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungs vorgänge sind ausgeschlos sen, wenn dieser die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag des Zugangs mit dem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zah lungs vorgang hiervon unterrichtet hat. Diese Frist beginnt nicht zu laufen, wenn die Bank den Karten inhaber nicht über die Angaben gemäß Artikel 248 7, 10 oder 14 des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetz buch unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Für andere Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank als An sprüche gemäß Ziffer 5.6 und 5.7 wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs (insbesondere Folge schäden) gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Karteninhaber diese Ansprüche nach Ablauf der Frist geltend machen kann, wenn er ohne Verschulden an der Ein haltung der Frist verhindert war. 5.9 Der Karteninhaber hat zudem einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten, von ihm autorisierten oder von ihm ausgelösten Zah lungs vorgangs, wenn bei der Autorisierung durch den Karten inhaber der genaue Betrag nicht angegeben wurde und der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Aus gabe verhalten, den Bedingungen dieses Kar - tenver trages und den jeweiligen Umständen des Einzel falls hätte erwarten können. Der Kar ten inhaber ist auf Verlangen der Bank verpflichtet, die Sach - umstände darzulegen, aus denen er sein Erstattungs verlangen her leitet. Erstat - tungs ansprüche nach Satz 1 sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Saldomitteilung geltend gemacht werden. Die 2 3

3 Bank wird innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Zugang des Erstattungs - verlangens entweder den vollständigen Betrag des beanstandeten Zahlungs - vorgangs erstatten oder dem Karten inha ber die Grün de für die Ablehnung mitteilen. Sofern die Bank nicht in der Lage war, den Sachverhalt abschließend zu beurteilen, ist die Bank be rechtigt, die Erstattung unter dem Vorbehalt der Rückforde - rung nach endgültiger Prüfung vorzunehmen. 6. Besondere Regelung für die Nutzung der Teilzah lungs funktion 6.1 Soweit die Nutzung der Teilzahlungsfunktion vereinbart wurde, werden die Erstattungsforderungen im Sinne von Ziffer 5.1 abweichend von der in Ziffer 5.4 enthaltenen Regelung bereits mit der jeweiligen Belastungs buchung auf dem Kartenkonto fällig. Die Bank gewährt dem Karten inha ber hierfür einen Kredit bis zur Höhe des Ver fü gungs rahmens, soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Sollsaldo auf dem Karten konto entsteht. Weist die Monats abrechnung einen Sollsaldo auf, hat der Kar ten inhaber den ihm gewährten Kredit durch monatliche Zahlung in Höhe von mindestens 2,5 % des Gesamtbetrages, jedoch nicht weniger als 20 EUR, zu tilgen. 6.2 Der Karteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen zu entrichten. Die Höhe des Zinssatzes ergibt sich aus dem Karten antrag. Die Bank behält sich vor, die Zinsen nach billigem Ermessen anzupassen ( 315 BGB). Diese An - passungen sind abhängig von den Kosten, insbesondere den Refinanzierungs - kosten, der Bank sowie der konkreten Risikobewertung durch die Bank und können entsprechend zu einer Erhöhung oder Senkung der Zinsen führen. Im Verzugsfalle sind auf den ge schuldeten Betrag gemäß 288 Absatz 1, 247 BGB Verzugszinsen zu entrichten ( 497 BGB), sofern nicht der Karteninhaber einen geringeren oder die Bank einen höheren Schaden der Bank nachweist. 6.3 Wird der Sollsaldo der Monatsabrechnung innerhalb von einundzwanzig Tagen vollständig ausgeglichen, verzichtet die Bank auf die Geltend machung der Zinsen für die während des letzten Abrech nungs monats neu entstandenen Forderungen. 6.4 Der Karteninhaber kann den sich aus der Nutzung der Teil zahlungs möglichkeit ergebenden Kredit jederzeit kündigen. Die Bank kann den Kredit mit einer Frist von drei Monaten kündigen; das Recht zur Kündi gung nach 498 BGB bleibt unberührt. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt von der ausschließlichen Kündigung der Teilzahlungs möglichkeit unberührt. 6.5 Die Karte darf nur innerhalb des zur Verfügung gestellten Kreditrahmens und nur in der Weise genutzt werden, dass ein Ausgleich der Karten umsätze, jedenfalls in Höhe des Mindestbetrages, gewährleistet ist. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Karten inhaber haben (z.b. Zwangsvollstreckung; Meldung an die zuständige SCHUFA, soweit statthaft) und die Erlangung eines Kredites erschweren. 7. Gebühren/Entgelte Für die Überlassung der Karten, für den Bargeldservice, für den Einsatz der Karten im Ausland sofern es sich nicht um Transaktio nen in Euro han delt, und für im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erbrachte sonstige Leistungen, berechnet die Bank angemessene Entgelte, die sich aus dem jeweils zum Zeit - punkt der Inanspruchnahme gültigen Preis- und Leistungs verzeichnis ergeben, welches Bestandteil dieses Kreditkarten vertrags ist. Die Bank ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 BGB) entsprechend den der Bank entstehenden Kosten zu erhöhen oder zu senken. Ziffer 14 gilt auch für Änderungen der Gebühren und Entgelte. 8. Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz Belastungen in Währungen, die nicht auf Euro lauten, werden in Euro umgerechnet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Änderung des Um rechnungs kurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be nachrichti gung des Karteninhabers wirksam. Die Wechsel - kurse können tagesaktuell telefonisch bei der Bank erfragt werden. Maßgeblicher Stichtag für die Fremd währungs umrechnung ist der Tag der Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. 9. Zusatzkarte 9.1 Bei Ausgabe einer oder mehrerer Zusatzkarte(n) wird der Vertrag mit Haupt- und Zusatzkarteninhaber(n) gemeinsam und einheitlich abgeschlossen. Mit Unter - zeichnung des Antrages für eine Zusatz karte erteilt der Antragsteller der Zusatz - karte dem Haupt karteninhaber Vollmacht, das Vertragsverhältnis betreffende Erklä run gen auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen mit Ausnahme der Kündigungserklärung der Bank. Der Inhaber einer Zusatzkarte kann mit Wirkung für sich allein das Vertragsverhältnis jederzeit dadurch beenden, dass er mit seiner Kündi gung die Zusatz karte an die Bank zurückgibt. Mit Beendigung des Ver - trags verhältnisses über die Hauptkarte endet auch das Vertrags ver hältnis über die Zusatzkarte. 9.2 Soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten für den Zusatzkarteninhaber die gleichen Verpflichtungen wie für den Haupt karten inha - ber; für die Zusatzkarten gelten die gleichen Rege lungen wie für die Hauptkarte. 9.3 Für die Verbindlichkeiten aus gemeinsam beantragten Karten haften Karten - inhaber und Zusatzkarteninhaber als Gesamtschuldner, d.h. die Bank kann von jedem die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. 10. Kündigung 10.1 Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen kündigen (ordentliche Kündigung) Die Bank ist berechtigt, den Kartenvertrag in der in Artikel und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Form mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich zu kündigen. Das Recht der Bank zur Kündi - gung wegen Zahlungs verzuges gemäß 498 BGB bleibt unberührt. Die Bank wird den Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist Die Bank kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung dieses Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den Abschluss des Kartenvertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet ist oder wenn der Karteninhaber seinen gewöhnlichen Wohnsitz in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte (einschließlich der Zusatzkarte) nicht mehr benutzt werden. Noch ausstehende Ver bindlich keiten sind der Bank nach Aufforderung unverzüglich zurück zuzahlen. Die Karten sind unverzüglich zu zerschneiden oder in sonstiger Weise unbenutzbar zu machen und an die Bank zurück zusenden. 11. Pflichten des Karteninhabers 11.1 Der Karteninhaber hat die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unter schrifts - feld zu unterschreiben Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen. Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, mit der Karte und der PIN zusammen Verfügungen zu tätigen (z.b. Geld am Geldautomaten abzuheben) Änderungen des Namens, der Anschrift (einschließlich der Adresse), der Bankverbindung oder eine wesentliche Verschlechte rung seiner finanziellen Situation hat der Karteninhaber der Bank unverzüglich mitzuteilen Die Karte darf nicht für illegale Zwecke eingesetzt werden. Der Kar ten inha ber hat zudem die weiteren Pflichten aus diesen Allge meinen Geschäfts bedingungen, insbesondere die sich aus Ziffer 13.1 ergebenden Pflichten zu beachten. Die Bank ist be rechtigt, jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Selbst auskünften und/oder aktuellen Verdienstnachweisen zu verlangen. 12. Sperrung/Einzug 12.1 Die Bank ist berechtigt die Karte(n) zu sperren, wenn (i) sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, (ii) sachliche Gründe im Zu sam - men hang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen, (iii) der Verdacht einer nicht vom Karteninhaber autorisierten oder einer betrügerischen Verwen dung der Karte besteht Die Bank darf die Karte(n) ferner sperren oder ihren Einzug veranlassen, wenn die Gültigkeitsdauer durch Gültig keitsablauf oder Kündi gung endet Die Bank wird den Karteninhaber über die Sperrung der Karte möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Pflichten verstoßen würde. Die Bank wird die Karte auf Wunsch des Karteninhabers durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. 13. Missbrauch der Karte 13.1 Der Karteninhaber ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den Sicherheits code (insb. die PIN) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er hat der Bank den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwen dung bzw. den begründeten Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte unverzüglich 4 5

4 unter der jederzeit erreichbaren Telefonnummer telefonisch und anschließend zur Bestätigung schriftlich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt. Zudem hat der Karteninhaber bei missbräuchlicher Verwendung der Karte oder Dieb stahl unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Abhebung von Bargeld, der Verwendung der Karte bei einer Akzeptanzstelle, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verusacht werden, nur, wenn er seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Gleiche gilt, wenn es vor der Sperr anzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung kommt, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte und/oder PIN vorliegt. Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kartennihaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verfügung der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, die persönliche Geheimzahl (PIN) auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (z.b. im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde) oder die persönliche Geheimzahl (PIN) einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verusacht wurde. Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Ver fügungs - rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte und/oder PIN gegenüber der Bank angezeigt wurde, übernimmt die Bank alle danach durch Verfügungen in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. 14. Änderungen des Kartenvertrages Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden dem Karteninhaber zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit vorab in der in Artikel und 3 des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Form bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Im Fall einer solchen Vertragsänderung ist der Karteninhaber berechtigt, den Karten vertrag vor dem vorgeschla genen Zeitpunkt des Wirksam werdens der Änderung fristlos zu kündigen. Auf alle diese Folgen wird die Bank den Karteninhaber in dem Angebot auf Vertragsänderung ausdrücklich hinweisen. 15. Allgemeine Bestimmungen 15.1 Auf Anfrage wird die Bank dem Karteninhaber die jeweils gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Preis- und Leistungs verzeichnisses kostenlos postalisch übersenden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und soweit gesetzlich zulässig der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte. Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bank wird, soweit nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache erfolgen. Kommuni kation zwischen der Bank und dem Karteninhaber kann per Brief, Fax, Telefon, oder oder anderer technischer Kommu nikations mittel erfolgen. Voraus setzung für eine Kommu - nikation per ist, dass der Karten inhaber über eine Adresse verfügt und diese der Bank mitteilt Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts - bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Allge - mei nen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach , Frankfurt am Main Der Karteninhaber kann zudem jederzeit wegen behaupteter Verstöße der Bank im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 gegen das Zahlungs dienste aufsichtsgesetz und die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 248 des Einführungs gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Beschwerde bei der Bundes - anstalt für Finanz dienst leistungs aufsicht einlegen. Beschwerden sind schrift lich oder zur Nieder schrift bei der Bundesanstalt für Finanz dienst leistungs aufsicht einzulegen und sollen den Sachverhalt sowie den Beschwerde grund angeben. Preis- und Leistungsverzeichnis Jahresgebühr Hauptkarte Zusatzkarte Entgelt für den Auslandseinsatz der Kreditkarten In Staaten mit Landeswährung Euro entfällt dieses Entgelt. Bestimmung des Umrechnungskurses Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Bei For - derungen, die auf eine andere Währung lauten, erfolgt die Fremdwährungsumrechnung nach den von Visa bzw. MasterCard fest gelegten Refe renz - wechselkursen. Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benach - richtigung wirksam. Maß geblicher Stichtag für die Fremd währungs umrech nung ist der Tag der Ein - reichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Bargeldauszahlungen mittels Kreditkarte (Höchstbetrag 750 pro Tag oder Gegenwert in Fremdwährungen) 20, 10, Stand ,85% des Umsatzes für Länder der Euro päischen Union, in denen der Euro nicht das gesetzliche Zah - lungsmittel ist, sowie 2% des Umsatzes für Länder außerhalb der Euro - päischen Union. aus Verfügungsrahmen: 4% des abgehobenen Betrages mindestens aus Guthaben: 1% maximal 1, Außergerichtliche Schlichtung, Beschwerden 16.1 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank aus der Anwen dung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fern absatzverträge über Finanzdienstleistungen und der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht für den Kunden die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfs verfahren einzuleiten. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Ver ständnis und zur Finanzierungszinsen Verzugszinsen anfänglicher effektiver Jahreszins 16,90% 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz 6 7

5 Kopie von Belegen Rechnungskopie Saldenbestätigung (auf Anforderung) Mahngebühr nach Verzugseintritt 1. Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung 2,50 Anschriftenermittlung/-nachforschung bei nicht bekanntgegebenem Wohnungswechsel Ersatzkartenentgelt für Ersatzkarten, die nicht von der Bank zu ver treten sind Nachbestellung PIN (wenn diese vergessen oder gelöscht wurde, bzw. wenn eine Ersatzkarte wegen Verlust oder Diebstahl ausgestellt werden muss) Rücklastschriftgebühr für Rücklastschriften, die nicht von der Bank zu vertreten sind Überweisungen von der Visa Karte aufs Referenzkonto Überweisungen von der Visa Karte auf Drittkonten Rechnungsversand 10, 9,50 kostenfrei 2,50 Bereitstellung der monatlichen Kreditkartenabrech - nung in elektronischer Form (sofern Umsatz vorhanden) kostenlos Versand der monatlichen Kreditkartenabrechnung per Post 1,- B-AGB+PL-ICS Classic 1113 Stand: Ausführungsfristen: Zahlungen der Bank aus MasterCard- und Visa Card-Verfügungen des Kunden an den Zah - lungs empfänger. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kar ten zahlun gen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): max. 1 Geschäfts tag, Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro: max. 1 Geschäfts tag, Kartenzahlungen außerhalb des EWR: Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Hinweise: Preise von Dienstleistungen, die nicht in dieser Aufstellung enthalten sind, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Alle Positionen verstehen sich inklusive evtl. anfallender MwSt. und zuzüglich anfallender Fremdgebühren. Für die im Preisverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergü tung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe des Entgelts nach billigem Ermessen bestimmen ( 315 BGB). Der Kunde trägt alle anfallenden Auslagen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder nach seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird. 8

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