WSK-I-Banking-VEREINBARUNG

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1 WSK-I-Banking-VEREINBARUNG Kontoinhaber: Titel: Vorname: Geburtsdatum: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon: Nachname: Weimarer Straße A-1180 Wien T: +43 (1) F: +43 (1) Verfüger: (= WSK-I-Banking-Berechtigter als Kontoinhaber und/oder Zeichnungsberechtigter lt. Unterschriftsprobenblatt). Verfüger ist Kontoinhaber Verfüger ist Zeichnungsberechtigter Titel: Vorname: Geburtsdatum: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon: Nachname: Sollten mehrere Zeichnungsberechtigte als Verfüger eingesetzt werden, ist aus Sicherheitsgründen ein weiteres Formular auszufüllen. Folgende Konten werden für WSK-I-Banking freigegeben: Bei Anmeldung eines Zeichnungsberechtigten als Verfüger, ist auch die Unterschrift des verfügungsberechtigten Kontoinhabers erforderlich, der damit seine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung von WSK-I-Banking durch den Zeichnungsberechtigten erteilt. Durch ihre Unterschriften nehmen der Kontoinhaber und der/die Zeichnungsberechtigte Verfüger - die nachstehenden Besonderen Bedingungen für WSK-I-Banking und "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte in der jeweils gültigen Fassung zur Kenntnis und akzeptieren diese vollinhaltlich. Eine Auftragserteilung ist bei Systemverfügbarkeit grundsätzlich von 0-24 Uhr möglich. Der/Die Verfüger erklären sich ferner bis auf Widerruf damit einverstanden, dass ihm/ihnen die WSK-Bank Produktinformationen, Veranstaltungshinweise usw. auch mittels Telefon, Telefax oder übermitteln darf. Datum Unterschrift des Kontoinhabers Unterschrift des Verfügers Unterschrift des Verfügers Unterschrift der Bank

2 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WSK-I-BANKING A. Allgemeine Bestimmungen Zweck WSK-I-Banking ermöglicht für entsprechend definierte Konten die Durchführung von Bankgeschäften, insbesondere von Zahlungsaufträgen und Kontoabfragen und dient ferner der Übermittlung von Informationen und Willenserklärungen. Leistungsumfang Der Leistungsumfang kann je nach Bankprodukt unterschiedlich sein und von der Bank auch einseitig an neue technische Erfordernisse, insbesondere Sicherheitserfordernisse, angepasst werden. Solche Änderungen werden von der Bank so gering wie möglich gehalten. Abwicklung Die Berechtigung zu Dispositionen über WSK-I-Banking kann nur Kontoinhabern oder Zeichnungsberechtigten erteilt werden. Diese Personen werden im Folgenden als Verfüger bezeichnet. Der Verfüger übermittelt der Bank Aufträge über ein Datenübertragungsnetz. Zugangsvoraussetzungen Die Kommunikation kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn die von der Bank vergebenen Zugangsdaten (Verfügernummer und persönliche Identifikationsnummer = PIN) korrekt eingegeben wurden. Die von der Bank vergebene PIN ist bei Erstanmeldung zu ändern. Zusätzlich hat sich der Verfüger bei Dispositionen durch Eingabe einer geheimen, einmal verwendbaren Transaktionsnummer (TAN) als berechtigt auszuweisen. Die Liste mit den TANs wird für den Verfüger automatisch erstellt und dem Verfüger von der Bank übermittelt. Die Berechtigung zur Vornahme von Dispositionen wird von der Bank nur aufgrund der Zugangsdaten und TANs überprüft. Die Bank ist berechtigt, das Verfahren der Zugriffsberechtigung nach vorheriger Mitteilung an den Verfüger abzuändern. Die Zustellung der Zugangsdaten und der TANs erfolgt entweder durch persönliche Übergabe am Schalter oder durch Postversand. Sorgfaltspflichten Den Kunden trifft die Obliegenheit, alle Buchungen laufend und sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Zugangsdaten und TANs dürfen nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an andere Zahlungsdienstleister, weitergegeben werden. Jeder Verfüger ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten zu lassen, um missbräuchliche Zugriffe zu vermeiden. Die PIN ist regelmäßig zu ändern und darf in schriftlicher Form nur an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die TANs sind sicher zu verwahren. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs bzw. wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat der Verfüger - seine PIN selbständig zu ändern oder durch dreimalige Falscheingabe des PIN eine Sperre vorzunehmen - und bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr die TAN-Liste zu sperren. Ist dem Kunden eine selbständige Sperre nicht möglich, so hat der Verfüger die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verfüger übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher der Bank übermittelten Angaben. Die Verwendung von WSK-I-Banking setzt voraus, dass der Verfüger zumutbare Abwehrmaßnahmen gegen Viren und ähnliche Bedrohungen von Hard- und Software (Virenscanner, Firewall, laufende Aktualisierung des Betriebssystems und des Browsers) setzt und sich von der Ordnungsmäßigkeit des Verbindungsaufbaues (richtige Adresse, verschlüsselte Verbindung) überzeugt. Sperre Die Bank wird die Nutzung des WSK-I-Banking über ausdrücklichen Wunsch des Kontoinhabers zur Gänze oder über Wunsch eines Verfügers diesen betreffend sperren. Die Bank ist weiters berechtigt, WSK-I-Banking zu sperren, wenn - objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des I-Banking dies rechtfertigen; - der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder - ein beträchtliches erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seinen gegenüber der Bank durch die Verwendung des I-Banking entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Zugang wird automatisch gesperrt, wenn mehrmals in ununterbrochener Reihenfolge eine falsche PIN übertragen wird. Eine Sperre kann nur über ausdrücklichen, schriftlichen Auftrag ("Entsperren") bzw. telefonisch oder persönlich mit einer gültigen TAN wieder aufgehoben werden. Die Bank kann ein telefonisches Entsperren auch bei Nennung einer gültigen TAN aus Sicherheitsgründen ablehnen. Beendigung Beide Vertragspartner sind berechtigt, diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit Wirkung zum nächsten Bankwerktag schriftlich aufzukündigen. Bereits in Bearbeitung befindliche Aufträge bleiben davon unberührt. Die Bank ist darüber hinaus berechtigt, bei länger als sechs Monate andauernder Nichtnutzung des I-Banking die Berechtigung zur Teilnahme am WSK-I-Banking zu entziehen.

3 Aktualisierungen und technische Anpassungen Die Bank ist jederzeit berechtigt, entsprechend dem technischen Fortschritt und allenfalls zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, Updates und Abänderungen im Datenübertragungsbereich oder an der Programmoberfläche durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Installation von Programmupdates zu sorgen. Darüber hinaus ist die Bank auch zur Erweiterung des Funktionsumfanges des I-Banking insoweit berechtigt, als hierdurch dem Kunden keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen erwachsen. Haftung Sofern der Kunde seine persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmale einem Dritten überlässt oder sofern ein unberechtigter Dritter infolge einer Sorgfaltswidrigkeit des Kunden Kenntnis von den persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmalen erlangt, trägt der Kunde bis zur Wirksamkeit der Sperre alle Folgen und Nachteile infolge der missbräuchlichen Verwendung. Ab der Wirksamkeit einer Sperre haftet der Kunde nicht mehr. Für Schäden, die im Zusammenhang mit Störungen bei Hard- oder Software des Verfügers einschließlich Computerviren und Eingriffen Dritter - oder durch nicht in der Sphäre der Bank gelegene Störungen im Verbindungsaufbau mit der Bank entstehen können, trifft die Bank keine Haftung. Die Bank übernimmt keine Garantie für die fehlerfreie Funktion der Programme; die entsprechenden Systemvoraussetzungen sind zu beachten. Installation und Gebrauch erfolgen immer auf eigenes Risiko. Sollte die Bank für Schäden haften, die durch einen Fehler in ihren Einrichtungen zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von ihr zu vertretendes Verschulden vorliegt, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Kontoinhaber auf EUR und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR ,-- begrenzt. Die Bank trifft jedoch keinesfalls eine Haftung, wenn der Schaden durch einen Dritten oder durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel ihrer automationsunterstützten Datenverarbeitung beruht. Ergänzende Bedingungen Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte (AGB). Änderungen der Bedingungen Änderungen der Bedingungen für I-Banking durch die Bank werden dem Kontoinhaber und allen Verfügern zur Kenntnis gebracht. Dies kann mittels Brief, über Kontoauszug oder im Rahmen des I-Banking auch auf elektronische Weise geschehen. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 2 Monaten nach Zugang einer solchen Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge und darauf, dass der Kunde das Recht hat, die Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen, ist in der Verständigung hinzuweisen. B. Besondere Bedingungen Auftragsdurchführung Die Durchführung der Aufträge erfolgt in der Regel dann taggleich, wenn die Daten bis spätestens zu dem für die jeweilige Auftragsart gültigen, im Schalteraushang und im Internet bekanntgegebenen Eingangszeitpunkt eines Geschäftstages in der Bank zur Bearbeitung vorliegen. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei der Bank einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem die Bank geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Für Aufträge, deren Durchführungstag in der Zukunft liegt, ist der entsprechende Durchführungstag unbedingt anzugeben. Allfällige Rückmeldungen der Bank nach Entgegennahme von Aufträgen bestätigen nur den Empfang der übermittelten Daten, nicht jedoch die Durchführung der erteilten Aufträge. Voraussetzung für die Durchführung ist eine entsprechende Kontodeckung. Der Kunde verpflichtet sich, nur für den Zahlungsverkehr relevante Daten weiterzugeben. Er unterlässt insbesondere die Weitergabe von Mitteilungen mit werbeähnlichem Charakter. Bei Missachtung behält sich die Bank etwaige rechtliche Schritte vor. Kontoauszüge Die Bank ist berechtigt, Kontoauszüge auch ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erklärt sich mit dem Zugang an ihn und allen daran geknüpften gesetzlichen und vertraglich vereinbarten, für ihn allenfalls auch nachteiligen Folgen, mit dem ersten Geschäftstag nach der Einräumung der Abfragemöglichkeit einverstanden und allfällige Widerspruchs- und Reklamationsfristen beginnen zu laufen. Stornierungen Stornierungen sind dann möglich, wenn der Zahlungsauftrag in der Bank noch nicht durchgeführt wurde. Ansonsten hat der Verfüger die Stornierung des Zahlungsauftrages direkt beim Zahlungsempfänger zu veranlassen. Stornierungen sind unmittelbar nach der Bestandsübertragung bekannt zu geben. Teilbeträge zu einzelnen Umsätzen können nicht storniert werden. Bei Stornierungen ist die Bestandssumme, der Einzelbetrag, der Zahlungsempfänger, die Kontonummer/IBAN des Zahlungsempfängers sowie die Bankleitzahl/BIC des Empfängerinstitutes anzugeben. Storni per , Telefon oder Fax sind der Bank umgehend schriftlich zu bestätigen. Entgelt Die für die Nutzung von WSK-I-Banking anfallenden Entgelte sowie deren Anpassungen sind im Kontovertrag vereinbart.

4 Empfehlungen zur Sicherheit beim Internet-Banking Mit der Berücksichtigung dieser Empfehlungen können Internetnutzer zur Steigerung der Sicherheit im Internet-Banking beitragen. SYSTEMSICHERHEIT 1. Nutzung vertrauenswürdiger Computer Vergewissern Sie sich, dass nur Personen Ihres Vertrauens das Computersystem nutzen oder administrieren. Wickeln Sie niemals Bankgeschäfte über nicht vertrauenswürdige Computer ab. 2. Verwendung sicherheitsoptimierter Betriebssysteme und Browser Nur gepflegte und gewartete Computersysteme verwenden - das Betriebssystem sollte jedenfalls in regelmäßigen Abständen mit den neuesten Erweiterungen der Sicherheitssoftware versorgt werden. Gleiches gilt selbstverständlich für Ihren Browser. Aktivieren Sie die automatischen Updates und den Phishing-Filter im Internet-Browser. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Software-Betreuer oder -Lieferanten. 3. Einsatz von Virenschutz und Firewall Verwenden Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm mit regelmäßigen automatischen Updates gegen Spyware, Viren und Trojaner bzw. aktivieren Sie eine Personal Firewall zum Schutz Ihres Computersystems. SICHERES VERHALTEN 4. Vertraulichkeit von PIN und TAN Geben Sie Ihre persönlichen Zugriffs- und Autorisierungsdaten, wie die Login-Daten (PIN) und Geldtransferautorisierungsdaten (TAN), niemals an Dritte weiter und nur auf der überprüften Internet-Banking-Seite des Geldinstituts ein, zu dem eine Kontoverbindung besteht. Niemals dürfen diese vertraulichen Daten in s, Formularen oder unbekannten Internet-Banking- Systemen eingegeben werden. 5. Internet-Banking-Adresse der Bank (URL) nur manuell eingeben Folgen Sie niemals Links aus s oder von anderen Internet-Seiten zum (vermeintlichen) Internet-Banking-Portal der Hausbank. Auch die Verwendung von Bookmarks (Favoriten, Lesezeichen) birgt Gefahrenpotenzial, da sie von Hackern manipuliert werden können. 6. Internet-Banking-Seite prüfen Die Internet-Banking-Adresse Ihrer Bank sollten Sie genau lesen und aufschreiben, damit Sie sie beim nächsten Einloggen sofort wiedererkennen. Achten Sie auf eine sichere, verschlüsselte Verbindung. Diese erkennen Sie am Schlosssymbol und daran, dass in der Adressleiste des Browsers angezeigt wird. Sollte Verdacht bestehen, dass es sich um eine nicht sichere Verbindung handelt, prüfen Sie auch, ob die Verschlüsselung mittels digitalem Sicherheitszertifikat aktiviert ist. Dazu genügt das Anklicken des Schloss-Symbols auf Ihrem Browsers. Sie können hier die Echtheit des Sicherheitszertifikates prüfen. Die Detaildaten erhalten Sie in den Sicherheitsinformationen Ihres Online-banking Anbieters. Wird in der Adresszeile hingegen lediglich angezeigt, handelt es sich definitiv um keine legitime onlinebanking-seite Ihrer Bank. 7. Benutzer-PIN und TAN gehören nicht am Computer abgelegt Verwahren Sie Ihre vertraulichen Bankinformationen an einem sicheren Ort. Da die Daten auf einem PC ausgespäht werden können, raten wir von einer Speicherung auf dem PC dringend ab.

5 MÖGLICHE GEFAHREN BEACHTEN 8. Vorsicht bei angeblichen Banken- s Österreichische Bankinstitute versenden grundsätzlich keine s, in denen Kunden aufgefordert werden, vertrauliche Zugangs- und Tranksaktionsinformationen preiszugeben. Dazu zählen Verfügernummer, PIN und TAN. Bei dieser Art von s handelt es sich immer um Betrugsversuche. 9. Bankeninfos beachten und Vorfälle der Bank-Hotline melden Beachten Sie die Sicherheitshinweise Ihrer Hausbank auf der entsprechenden Internet- Homepage. Sobald der Verdacht auf Betrug entsteht, geben Sie keinerlei Daten Preis und melden Sie Ihren Verdacht der jeweiligen Bank-Hotline. Sie sollten auch die Nummer Ihrer Bank-Hotline in Ihrem Handy speichern. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen sollte der PIN schnellstmöglich über eine sichere Verbindung geändert werden. 10. Kontoauszüge regelmäßig prüfen Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten. Herausgegeben von der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich in Absprache mit der Konsumentenschutzsektion des BMSK.

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