Allgemeine Geschäftsbedingungen der FNT Cloud Solutions GmbH
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- Gerhard Thomas
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der FNT Cloud Solutions GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) der FNT Cloud Solutions GmbH (nachfolgend FNT-CLOUD ) gelten für alle Verträge des Kunden mit der FNT-CLOUD über die Nutzung von Standard-Software als SaaS Dienst (Software-as-a-Service-Dienst) und die Beauftragung von Dienstleistungen wie z.b. Schulungen am System. Das Angebot der FNT-CLOUD richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. 1.2 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn FNT-CLOUD in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt. 1.3 Bestimmungen einer Einzelvereinbarung zwischen FNT-CLOUD und dem Kunden haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB. 2. Vertragsschluss / Kündigung 2.1 Produktdarstellungen und Preislisten der FNT-CLOUD sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots der FNT- CLOUD an den Kunden werden. 2.2 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Im Falle von Angeboten der FNT-CLOUD an den Kunden sind diese für die Dauer von 30 Tagen verbindlich, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist an (schriftlich, per Telefax oder ), kommt der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande. Eine direkte Angebotsannahme kann ebenfalls durch die Bestellauslösung über ein Onlineportal der FNT-CLOUD unter Einbezug dieser AGB zustande kommen. 2.3 Ein Abonnement-Vertrag beginnt am Tag des Vertragsschlusses und ist zunächst befristet auf die Dauer von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. 2.4 Die Kündigung muss FNT-CLOUD mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf des ersten Jahres nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er den jährlichen Preis zu zahlen. Nach der Grundlaufzeit von einem Jahr gilt für den Kunden eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats. Die FNT-CLOUD ist zur ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Monats berechtigt. 2.5 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für FNT-CLOUD insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich verletzt. 1
2 2.6 Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung zum SaaS Dienst gesperrt. FNT-CLOUD wird im Zuge einer Beendigung des Vertragsverhältnisses die Daten und Zugangskennungen des jeweiligen Kunden löschen. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Die Vergütung richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste und versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2 Die Abrechnung der Leistung erfolgt standardmäßig monatlich zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Eine Sammelabrechnung über den gesamten Vertragszeitraum ist auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich - hierbei erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus. Bei einer jährlichen Abrechnung im Voraus wird dem Kunden ein Skonto von 3% bei Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingeräumt. Ein sonstiger Skontoabzug wird nicht anerkannt. 3.3 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist FNT-CLOUD berechtigt, den Zugang zum SaaS Dienst zu sperren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so ist FNT-CLOUD berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise und Vergütungen zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt FNT-CLOUD vorbehalten. 3.4 Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat FNT-CLOUD das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. FNT-CLOUD wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise. 4. Leistungen / Vertragsgegenstand 4.1 FNT-CLOUD berechtigt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zum SaaS Dienst über das Medium Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck speichert FNT-CLOUD die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Für die Nutzung wird ein internetfähiger PC mit aktuellem Browser sowie die Internetanbindung an einen externen IT-Dienstleister benötigt. Die aktuellen Systemvoraussetzungen sind unter dokumentiert. Um Berichte in bestimmten Formaten (z.b. Word, Excel, PDF, etc.) anzuzeigen kann Drittsoftware erforderlich sein. Die Client-seitige Anbindung an das Internet sowie die Verfügbarkeit eventuell notwendiger Drittprodukte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese sind nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. 4.2 Die Bereitstellung des Service erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach schriftlicher Bestätigung des Vertrages durch FNT-CLOUD. 4.3 Für die Beschaffenheit der von FNT-CLOUD überlassenen Software ist die bei Vertragsschluss gültige Anwendungsdokumentation maßgeblich. Die Software und die zugehörige Anwendungsdokumentation werden in deutscher Sprache überlassen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas 2
3 anderes vereinbart. Auf Wunsch kann die Software auch auf eine englischsprachige Oberfläche umgestellt werden im Hinblick auf die Anwendungsdokumentation besteht kein Anspruch auf Mehrsprachigkeit. Dem Kunden wird die Anwendungsdokumentation nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Quellcode der Software ist nicht Teil der überlassenen Software. 5. Nutzungsrechtseinräumung 5.1 FNT-CLOUD räumt dem Kunden an der Software gegen die vereinbarte monatliche Vergütung das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, die Software für eigene Zwecke betriebsintern mit der vereinbarten Anzahl von Nutzern und für die vereinbarte Anzahl an zu betreuten Einheiten zu nutzen, das heißt insbesondere zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Eine Vermietung oder Unterlizenzierung ist nicht zulässig. 5.2 Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von FNT-CLOUD genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. 5.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Nutzungsrechte an der von ihm im Rahmen des SaaS-Vertrages erworbenen Software wie folgt entgeltlich zu erweitern: Erweiterung der Anzahl der betreuten Einheiten Nutzererweiterungen (entspricht auch einer Erweiterung des zur Verfügung gestellten Nutzspeichers) Upgrade auf ein Paket mit erweitertem Funktionsumfang. 5.4 Die Anwendungsdokumentation ist nur für die interne Verwendung in Zusammenhang mit der Nutzung der Software bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. 5.5 Für Drittsoftware (Software, die nicht von FNT-CLOUD entwickelt wurde, z.b. Office Produkte, die für die Darstellung von Reports genutzt werden) gelten die Bedingungen zur Nutzungsrechtseinräumung des jeweiligen Herstellers der Drittsoftware. 6. Wartungsbedingungen, Verfügbarkeit 6.1 FNT-CLOUD stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung. Die FNT-CLOUD ist nicht verpflichtet, besondere weitergehende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die ausschließlich auf Wunsch des Kunden gefordert werden. 6.2 Der SaaS Dienst steht dem Kunden wie unter 6.5 angegeben zur Verfügung. Während der Wartungsfenster kann die Anwendung dennoch ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein; es besteht jedoch in diesem Zusammenhang kein Anspruch auf vollumfängliche Nutzung. 6.3 FNT-CLOUD führt regelmäßige Sicherungen der Datenbestände durch. Dabei wird täglich ein Datenbank-Dump für jedes Kundensystem durchgeführt. Sicherungen werden nach 7 Tagen 3
4 überschrieben. Die für die Wiederherstellung eines Datenbank-Dumps entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält vor der Wiederherstellung ein Angebot. 6.4 Planmäßige Wartungen der für die Erbringung des Dienstes durch den Provider bereitgestellten Systeme werden grundsätzlich dienstags und donnerstags in der Zeit zwischen 4.00 und 8.00 Uhr durchgeführt, sofern sie erforderlich sind. Die Zeitfenster werden darüber hinaus auch von FNT- CLOUD für Wartungen am System selbst (Hotfixe, Updates, Erweiterungen...) genutzt. Im Falle von größeren Release-Updates von CommandSMB können sich Abweichungen dieser Wartungszeiten ergeben. In diesen Fällen wird der Kunden vorab darüber per informiert. 6.5 Die Verfügbarkeit der Dienste wird mit einem Jahresmittel von 98,5% gewährleistet. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die FNT-CLOUD oben aufgeführt hat, als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet, sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch FNT-CLOUD zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt. 6.6 FNT-CLOUD kann nicht für das Abhören des Datenstroms zwischen Kunde und dem Server durch Dritte verantwortlich gemacht werden, auch wenn der Kunde vermeintlich sichere Verschlüsselungsmechanismen verwendet. Erfolgte Einbruchversuche Dritter werden von FNT-CLOUD, soweit feststellbar, sofort bekannt gegeben. 7. Softwarepflege / Updates 7.1 FNT-CLOUD erbringt folgende Pflegeleistungen: Anwendersupport: Die Mitarbeiter der IT-Abteilung des Kunden können sich mit Störungsmeldungen (nachfolgend Incident ) über die benannte -Adresse (hotline@fntcloud.de) an die Support- Hotline wenden. Der Kunde erhält Hilfestellung und Unterstützung bei Störungen an der Software. Die Meldung von Störungen wird auf eine Anzahl von 10 Incidents pro Kunde im Vertragsjahr begrenzt Partnersupport: Die Mitarbeiter der IT-Abteilung der zertifizierten Implementierungspartner erhalten darüber hinaus noch die Möglichkeit sich mit Anwendungsfragen und Störungsmeldungen direkt an den telefonischen Support der Hotline zu wenden. Die Support Zeiten sind folgendermaßen definiert: Montag bis Freitag, 9.00 bis Uhr, ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage am Sitz der FNT-CLOUD (Ellwangen/Jagst). Der Vertragspartner erhält Hilfestellung und Unterstützung bei Störungen an der Software und bei Anwendungsproblemen Pflege CI-Library: Die in der Software der FNT enthaltene CI-Library wird für den Kunden von FNT- CLOUD erweitert. Inhalt dieser CI Library sind ausschließlich Standard IT-Komponenten, die vom jeweiligen Hersteller unter Support stehen und die Komponentenrichtlinien von der FNT-CLOUD erfüllen. FNT-CLOUD übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. 7.2 Dem Support Mitarbeiter der FNT-CLOUD wird das Recht eingeräumt, im Zuge der Beseitigung von Fehlern auf das System des Kunden zuzugreifen. Hierbei erhält der Mitarbeiter ggf. Einblick in den Datenbestand des Kunden (siehe Ausführungen zum Datenschutz unter Punkt 10). 7.3 FNT-CLOUD stellt mindestens einmal jährlich einen neuen Programmstand der Software bereit. Hierzu zählen Patches (temporäre Behebung eines Fehlers in der Standardsoftware ohne Eingriff in den Quellcode), Updates (Bündelung mehrerer Fehlerbehebungen in der Standardsoftware), Upgrades (Bündelung mehrerer Fehlerbehebungen und geringfügige funktionale Verbesserungen 4
5 und/oder Anpassungen der Standardsoftware) und Releases (zusätzliche und/oder geänderte Funktionen und sonstige Anpassungen/Korrekturen). Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Programmänderungen. Die Fortentwicklung der Software obliegt allein FNT-CLOUD. 7.4 FNT-CLOUD ist bestrebt, die Software ständig weiter zu entwickeln. Die Nutzung der Software kann daher auch zu einer Erweiterung und/oder für den Kunden nicht nachteiligen Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. 7.5 Die Erweiterungen werden dem Kunden automatisiert im Zeitraum der definierten Wartungsfenster in unregelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält im Falle von größeren Erweiterungen wie z.b. Releasewechsel automatisiert eine Benachrichtigung über die erfolgten Änderungen. 8. Mitwirkungspflichten des Kunden 8.1 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. 8.2 Der Kunde wird auftretende Fehler und Störungen unverzüglich mitteilen und FNT-CLOUD bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, FNT-CLOUD auf Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind. Fehlfunktionen wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Fehler-Symptome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Software einschließlich etwaiger verwendeter Drittsoftware schildern. 8.3 Der Zugang des Kunden zum SaaS-Dienst sowie ggf. auf ein Online-Kundenkonto erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Mitarbeiter der FNT-CLOUD nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Der Kunde hat die FNT-CLOUD bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. 9. Haftung /Gewährleistung DIE FNT-CLOUD garantiert für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS Dienste. Werden Leistungen der FNT-CLOUD von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. Der Kunde verpflichtet sich, die FNT-CLOUD von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der FNT-CLOUD die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die FNT-CLOUD davon in Kenntnis 5
6 setzen. Die FNT-CLOUD hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Schadensersatzansprüche gegen die FNT-CLOUD sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, FNT-CLOUD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die FNT-CLOUD nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch FNT-CLOUD, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der FNT-CLOUD nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Schadenersatzansprüche gegen die FNT-CLOUD verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. FNT-CLOUD gewährleistet jedoch, dass überlassene Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt ein Jahr. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von FNT-CLOUD beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. FNT-CLOUD kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann FNT-CLOUD zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn FNT-CLOUD eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von FNT- CLOUD behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat FNT-CLOUD, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. FNT-CLOUD gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen FNT-CLOUD stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden. FNT-CLOUD haftet nicht für zeitliche Ausfälle der Server, die korrekte Funktionsfähigkeit einzelner Programme oder Übertragungsstörungen vom Server zum Kunden selbst. Bei Verlust von Daten haftet die FNT-CLOUD stets nur für denjenigen vertretbaren Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung in maschinenlesbarer Form durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre. Die aufgeführten Haftungsbeschränkungen der FNT-CLOUD gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts anderes geregelt ist. Hat der Kunde Mängelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat er die FNT-CLOUD entstandenen Kosten zu tragen. 6
7 10. Schutzrechte Dritter 10.1 Soweit der Kunde wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von FNT-CLOUD erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt FNT-CLOUD den Kunden von diesen Ansprüchen ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen frei: Der Kunde benachrichtigt FNT-CLOUD unverzüglich schriftlich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat, und der Kunde räumt FNT-CLOUD die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Kunde kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis über Ansprüche des Dritten abgeben, und der Kunde unterstützt FNT-CLOUD bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise Über die Freistellungsverpflichtung nach vorstehender Ziffer 8.1 hinaus ist FNT-CLOUD dem Kunden nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn FNT-CLOUD an der Verletzung ein Verschulden trifft Die Rechte des Kunden gemäß dieser Ziffer 10 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Kunde eine Änderung an den vertraglichen Leistungen durchgeführt hat, die von FNT-CLOUD nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde oder die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder sie mit Hard- oder Software kombiniert, die nicht den Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Software entsprechen. 11.Datenschutz 11.1 Im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand kommt es zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden oder Mitarbeiter des Kunden durch FNT-CLOUD und gegebenenfalls zum Zugriff durch FNT-CLOUD auf personenbezogenen Daten, die in der bereitgestellten Software verarbeitet werden. FNT-CLOUD unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von FNT-CLOUD gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Lizenznehmers und des Zwecks dieses Vertrags notwendig ist. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des Kunden, Werbung und Markt- und Meinungsforschung für unsere Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat. 7
8 Der Kunde ist berechtigt, einer Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung durch uns zu widersprechen Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind Beide Vertragspartner werden darüber hinaus die Bestimmungen, die für die Auftragsdatenverarbeitung und für das Rechenzentrum anwendbar sind, beachten und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von 9 BDSG treffen Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch FNT-CLOUD personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes FNT-CLOUD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne Herr der Daten bleibt ( 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) allein berechtigt. FNT-CLOUD nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. FNT-CLOUD ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und / oder zu nutzen; insbesondere ist es FNT-CLOUD verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist FNT-CLOUD im Rahmen der datenschutzrechtlich zulässigen Vorgehensweise während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt. FNT-CLOUD ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte FNT-CLOUD davon in Kenntnis setzen. FNT-CLOUD hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Vertragssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von FNT-CLOUD mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware nach diesem Vertrag Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach dem Kündigen dieses Vertrages für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen. 8
9 11.8 Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von FNT-CLOUD jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von FNT-CLOUD besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden FNT-CLOUD kann Unteraufträge vergeben, hat aber den Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. 12.Schlussbestimmungen 12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der FNT-CLOUD (Ellwangen/Jagst). Vertragssprache ist deutsch Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird. Stand: Oktober
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