Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. 4 I S.1 BImSchG

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1 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung 4 I S.1 BImSchG Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen bedürfen einer Genehmigung. Seite 62

2 Genehmigungsbedürftige Anlagen Anlage gem. 3 V BImSchG Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie bestimmte Fahrzeuge Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder emissionsträchtige Arbeiten durchgeführt werden, ausgenommen öffentliche Verkehrswege Seite 63

3 Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 64

4 Genehmigungsbedürftige Anlagen 1 4.BImSchV bestimmt, dass Es sich um die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage handeln muss Die Anlage im Anhang der 4.BImSchV aufgeführt ist Zu erwarten ist, dass die Anlage länger als die 12 Monate, die auf ihre Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben wird Nur bei den in 1 I S.3 4.BImSchV genannten Anlagen: Anlage dient der gewerblichen Nutzung oder wird im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen verwendet Seite 65

5 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV mit G gekennzeichnet Vereinfachtes Verfahren 19 BImSchG Im Anhang zur 4.BImSchV mit V gekennzeichnet Seite 66

6 Übungsfälle Handelt es sich bei den folgenden Vorhaben jeweils um einen genehmigungsbedürftigen Anlagenbetrieb? Nach welchem Verfahren ist die Genehmigung jeweils zu beantragen? Seite 67

7 Fall 1 Anlagen zum Warmwalzen von Stahl mit einer Leistung von 25 Tonnen Stahl je Stunde Seite 68

8 Fall 1 - Lösung Anlagen zum Warmwalzen von Stahl mit einer Leistung von 25 Tonnen Stahl je Stunde Ortsfeste Einrichtung gem. 3 Abs.5 Nr.1 BImSchG Nr Anhang 1 der 4.BImSchV Verfahrensart: G (förmliches Verfahren) Seite 69

9 Fall 2 Ein Karussellbetrieb auf dem Volksfest für die Dauer von 4 Monaten Seite 70

10 Fall 2 - Lösung Ein Karussellbetrieb auf dem Volksfest für die Dauer von 4 Monaten Anlage gem. 3 Abs.5 Nr.2 Var.4 (Fahrzeug, das nicht zu den Verkehrsfahrzeugen gehört) Genehmigungsbedürftigkeit (-), da nicht in Anlage 1 der 4.BImSchV aufgeführt Kürzer als 12 Monate, 1Abs.1 S.1 4.BImSchV Seite 71

11 Fall 3 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln im industriellen Umfang durch das Destillieren von Eukalyptusblättern Seite 72

12 Fall 3 - Lösung Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln im industriellen Umfang durch das Destillieren von Eukalyptusblättern Ortsfeste Einrichtung gem. 3 Abs.1 Nr.1 BImSchG Nr Anhang 1 der 4.BImSchV Verfahrensart: V (vereinfachtes Verfahren) Seite 73

13 Fall 4 Schweinemastbetrieb mit 559 Sauenplätzen einschließlich der Ferkelzuchtplätze Seite 74

14 Fall 4 - Lösung Schweinemastbetrieb mit 559 Sauenplätzen einschließlich der Ferkelzuchtplätze Betriebsstätte gem. 3 Abs.5 Nr.1 BImSchG Nr Anhang 1 der 4.BImSchV (-), daher nicht genehmigungsbedürftig Seite 75

15 Fall 5 Schweinemastbetrieb mit 6001 Ferkelplätzen für die getrennte Aufzucht Seite 76

16 Fall 5 - Lösung Schweinemastbetrieb mit 6001 Ferkelplätzen für die getrennte Aufzucht Betriebsstätte gem. 3 Abs.5 Nr.1 BImSchG Nr Anlage 1 der 4.BImSchV Verfahrensart: G (förmliches Verfahren) Seite 77

17 Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78

18 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Ortsfeste Einrichtung gem. 3 Abs.5 Nr.1 BImSchG Nr Anlage 1 der 4.BImSchV Verfahrensart: G (förmliches Verfahren) Seite 79

19 Fall 7 Der Industrielle A plant in Augsburg am Lech eine Textilbleiche zu errichten. Dort sollen pro Tag 11 Tonnen Textilien verarbeitet werden. Für den Bleichvorgang wird neben chemischen Stoffen eine große Menge Wasser benötigt, das aus dem Lech entnommen werden soll. Im Anschluss an den Verarbeitungsprozess soll das gereinigte Wasser wieder in den Lech geleitet werden, so dass von keinem erheblichen Wasserverbrauch auszugehen ist. Handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage? Welches Genehmigungsverfahren ist durchzuführen? Seite 80

20 Fall 7 - Lösung Genehmigungsbedürftige Anlage Rechtsgrundlage: 4 Abs.1 BImSchG Anlage gem. 3 Abs.5 Nr.1 BImSchG Genehmigungsbedürftigkeit gem. 4 Abs.1 S.1 u.3 BImSchG, 1 Abs.1 4.BImSchV Errichtung oder Betrieb Nr Anlage 1 der 4.BImSchV Länger als 12 Monate Genehmigungsbedürftige Anlage (+) Genehmigungsverfahren Verfahrensart: G 2 Abs.1 Nr.1a 4.BImSchV, 10 BImSchG: förmliches Verfahren Seite 81

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