Leistungskonzept für das Fach Latein

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1 Leistungskonzept für das Fach Latein Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht: Leistungsbewertung im Fach Latein S Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I S Bewertung von Klassenarbeiten S Bewertung der Sonstigen Mitarbeit S Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II 3.1 Vorbemerkung 3.2 Bewertung von Klausuren 3.3 Bewertung der Sonstigen Mitarbeit S. 7 S. 7 S. 7 S. 10 1

2 1. Übersicht: Leistungsbeurteilung im Fach Latein Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO-S I) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen und den Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. 1 Die folgenden Anforderungen bezüglich der Noten gut und ausreichend gelten sowohl für den Bereich schriftlicher Arbeiten als auch für den Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht. Kompetenzbereiche Die Note gut soll erteilt werden, wenn die Leistung insgesamt den Anforderungen voll entspricht. Dies ist der Fall, wenn die Schülerinnen und Schüler 1. Sprachkompetenz 1.1 Wortschatz die bisher gelernten Vokabeln in thematischer und grammatischer Strukturierung beherrschen und überblicken, okkasionelle Bedeutungen von der Grundbedeutung unterscheiden und grundlegende Regeln der Ableitung und Zusammensetzung lateinischer Wörter (z.b. Unterscheidung von Stamm und Endung, Bedeutung einiger Prä- und Suffixe) anwenden können. 1.2 Grammatik den bisher gelernten Formenbestand beherrschen und bei der Arbeit an lateinischen Texten ihre Kenntnisse über den Zusammenhang von Wortart, Wortform und -funktion zur Analyse des vorliegenden Wortbestandes anwenden können. 2. Textkompetenz in der Lage sind, ihrem Leistungsstand entsprechende didaktisierte Texte bzw. Originaltexte vorzuerschließen, satzübergreifend und satzweise zu erschließen und in einer sprachlich und sachlich angemessen Übersetzung zu Die Note ausreichend soll erteilt werden, wenn die Leistung insgesamt zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Dies ist der Fall, wenn die Schülerinnen und Schüler einen grundlegenden Teil der bisher gelernten Vokabeln in thematischer und grammatischer Strukturierung beherrschen und überblicken und okkasionelle Bedeutungen in Einzelfällen von der Grundbedeutung unterscheiden können. den überwiegenden Teil des bisher gelernten Formenbestandes beherrschen und bei der Arbeit an lateinischen Texten relativ selbstständig ihre Kenntnisse über den Zusammenhang von Wortart, Wortform und -funktion zur Analyse des vorliegenden Wortbestandes anwenden können. in der Lage sind, ihrem Leistungsstand entsprechende didaktisierte Texte bzw. Originaltexte weitgehend selbstständig vorzuerschließen, satzübergreifend und satzweise zu erschließen und sie in einer sprachlich und sachlich sinnvollen Übersetzung zu 1 Vgl. KLP Sek I G8 (Latein), S

3 3. Kulturkompetenz 4. Methodenkompetenz dokumentieren und zu interpretieren sowie lateinische Texte flüssig unter Beachtung ihres Sinngehalts vorzutragen. gute Kenntnisse auf kulturellen und historischen Gebieten der griechisch-römischen Antike besitzen und in der Lage sind, zu den in den Texten präsentierten Lebensformen und Traditionen Stellung zu nehmen. ein Repertoire grundlegender fachspezifischer Methoden sowie grundlegender Lern- und Arbeitstechniken für das selbstständige und kooperative Lernen anwenden können. 4.1 Wortschatz in der Lage sind, auf der Grundlage ihrer Arbeit an lateinischen Texten ihren Wortschatz gezielt auszuweiten und verschiedene Methoden des Erlernens und wiederholenden Festigens von Vokabeln kennen. 4.2 Grammatik verschiedene Methoden der Kategorienbildung und Systematisierung zum Aufbau, zur Festigung und Erweiterung ihrer Sprachkompetenz kennen und zur Erschließung von Sätzen 4.3 Umgang mit Texten und Medien 4.4 Kultur und Geschichte und Texten weitgehend systematisch nutzen. zur Erschließung und Übersetzung von lateinischen Texten die wesentlichen Elemente der Satz- und Textgrammatik anwenden können, verschiedene Übersetzungsmethoden kennen und Visualisierungstechniken zur Strukturanalyse nutzen sowie Arbeitsergebnisse in unterschiedlichen Formen selbstständig und kooperativ dokumentieren und präsentieren können. zu ausgewählten Themen Informationen selbstständig beschaffen, geordnet auswerten und präsentieren können und in der Lage sind, Wörter, Texte und Gegenstände sicher zu vergleichen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erläutern. dokumentieren und zu interpretieren, in der einzelne Sätze fehlerfrei sind. Sie können außerdem lateinische Texte unter Beachtung ihres Sinngehalts vortragen. Grundkenntnisse auf kulturellen und historischen Gebieten der griechisch-römischen Antike besitzen und in der Lage sind, zu den in den Texten präsentierten Lebensformen und Traditionen Stellung zu nehmen. grundlegende fachspezifische Methoden sowie grundlegende Lern- und Arbeitstechniken für das selbstständige und kooperative Lernen kennen. in der Lage sind, auf der Grundlage ihrer Arbeit an lateinischen Texten ihren Wortschatz teilweise auszuweiten und Methoden des Erlernens und wiederholenden Festigens von Vokabeln kennen. grundlegende Methoden der Kategorienbildung und Systematisierung zum Aufbau, zur Festigung und Erweiterung ihrer Sprachkompetenz kennen und zur Erschließung von Sätzen und Texten in Ansätzen systematisch nutzen. zur Erschließung und Übersetzung von lateinischen Texten grundlegende Elemente der Satz- und Textgrammatik anwenden können, grundlegende Übersetzungsmethoden kennen und Visualisierungstechniken zur Strukturanalyse nutzen sowie Arbeitsergebnisse in unterschiedlichen Formen weitgehend selbstständig und kooperativ dokumentieren und präsentieren können. zu ausgewählten Themen Informationen überwiegend selbstständig beschaffen, geordnet auswerten und präsentieren können und weitgehend dazu in der Lage sind, Wörter, Texte und Gegenstände sicher zu vergleichen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erläutern. 3

4 1. Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I Im Folgenden werden auf der Grundlage des für das Fach Latein geltenden Kernlehrplans zentrale Bewertungskriterien aufgeführt, die für die Arbeit der Fachschaft obligatorisch sind Bewertung von Klassenarbeiten Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten Jahrgangsstufe Anzahl der Arbeiten Dauer (1. Hj./2. Hj.) (1. Hj./2. Hj.) 6/7 3/3 1/1 8 2/3 1/1 9 2/2 1/2 Bei der Konzeption von Klassenarbeiten sollen die vielfältigen im Unterricht erworbenen Kompetenzen berücksichtigt werden. Sie sind in der Regel zweigeteilt, wobei der erste Teil die Übersetzung eines lateinischen Textes beinhaltet und der zweite Teil aus textbezogenen oder in der Anfangsphase des Spracherwerbs textunabhängigen Begleitaufgaben besteht. 3 Die Übersetzung überprüft grundsätzlich die verschiedenen Kompetenzen in komplexer und integrierter Form; dafür ist die Vorlage eines in sich geschlossenen lateinischen Textes durch die Lehrperson notwendig. Je nach Jahrgangsstufe und Lektüreerfahrung handelt es sich dabei um didaktisierte, erleichterte oder leichtere und mittelschwere Originaltexte. Bei didaktisierten Texten sind bei der Konzeption der Arbeit 1,5 bis 2 Wörter pro Übersetzungsminute, bei Originaltexten 1,2 bis 1,5 Wörter zu veranschlagen, wobei auch der Schwierigkeitsgrad des Textes zu berücksichtigen ist. Die konkrete Wortzahl richtet sich immer nach der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit im Rahmen des gewählten Wertungsverhältnisses (s.u.). Die Übersetzungskompetenz wird nachgewiesen durch ein inhaltlich-sprachliches Textverständnis. Bei der Korrektur ist dafür die Fehlerzahl maßgebend. Die Übersetzung kann i. d. R. dann als ausreichend gewertet werden, wenn sie auf hundert Wörter nicht mehr als zwölf ganze Fehler enthält. Art und Schwere der Fehler müssen bei der Korrektur der Übersetzung gekennzeichnet werden. Die Fehlerarten werden folgendermaßen gekennzeichnet: Vb Vokabelbedeutungsfehler Vok Vokabelfehler S (C) Sinnfehler (Kasus) S (M) Sinnfehler (Modus) S (T) Sinnfehler (Tempus) Gr (C) Grammatikfehler (Kasus) Gr (M) Grammatikfehler (Modus) Gr (T) Grammatikfehler (Tempus) Gr (N) Grammatikfehler (Numerus) Gr (G) Grammatikfehler (Genus) Bz Beziehungsfehler K Konstruktionsfehler 2 Vgl. Kernlehrplan für das Gymnasium Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Latein, Düsseldorf 2008, S. 64ff. 3 KLP, S. 65: Da durch die Kombination von Übersetzungs- und Begleitaufgaben nicht alle beschriebenen Kompetenzen abgedeckt werden können, sind bei den Klassenarbeiten auch andere Textbearbeitungsaufgaben sinnvoll. Einmal im Schuljahr kann eine der folgenden Aufgabenarten gewählt werden: die Vorerschließung und anschließende Übersetzung die leitfragengelenkte Texterschließung die reine Interpretationsaufgabe. 4

5 Die Schwere der Fehler wird folgendermaßen kenntlich gemacht: - halber Fehler (leichte, den Sinn nicht wesentlich entstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion) ǀ ganzer Fehler (mittelschwere, sinnentstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion) + Doppelfehler (schwere Konstruktionsfehler und schwere Verstöße im Bereich der Textreflexion) 4 Die Begleitaufgaben beziehen sich dagegen grundsätzlich auf alle Arbeitsbereiche des Lateinunterrichts und erfassen inhaltliche, sprachliche, stilistische, historische und kulturelle Aspekte; damit nehmen sie auch Einzelkompetenzen, die im vorausgegangenen Unterricht erworben wurden, in den Blick. Es sollten drei bis vier verschiedenartige, sinnvoll strukturierte Aufgaben in angemessener Reihenfolge gestellt werden. Die Begleitaufgaben werden mithilfe eines Punktesystems bewertet. Die Note ausreichend wird dann vergeben, wenn annähernd die Hälfte der Gesamtpunktzahl erreicht wurde. Die Verteilung der vergebenen Punkte auf die einzelnen Aufgaben muss klar erkennbar sein; Punktabzüge sollten möglichst durch entsprechende Randbemerkungen begründet werden. Bezogen auf die für die Übersetzung und die Begleitaufgaben genannten Richtwerte werden die Notenstufen von 1 (sehr gut) bis 4 (ausreichend) linear festgesetzt. Für beide Aufgabenteile sind einzelne Noten auszuweisen, aus denen sich die Gesamtnote ergibt. Übersetzung und Begleitaufgaben werden in der Regel im Verhältnis 2:1 gewichtet, möglich ist auch die Gewichtung 3: Bewertung der Sonstigen Mitarbeit Zum Beurteilungsbereich der Sonstigen Mitarbeit gehören die folgenden Aspekte 5 : die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht (inhaltliche Qualität der Beiträge im Hinblick auf Sprach-, Text-, Kultur- und Methodenkompetenz; Kontinuität der Beiträge), wobei individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeiten zu berücksichtigen sind die punktuellen Überprüfungen einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches (regelmäßige mündliche oder schriftliche Wortschatzüberprüfungen, andere kurze schriftliche Übungen, Überprüfung des Hör- und Leseverstehens, vorgetragene Hausaufgaben etc.) längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, die einzeln oder in Gruppen mit einem hohen Anteil an Selbstständigkeit bearbeitet werden, um zu einer vertieften Auseinandersetzung mit einer Themen- oder Problemstellung zu gelangen und ein Produkt anzufertigen, das die Leistungsfähigkeit in der Fremdsprache widerspiegelt; berücksichtigt werden bei der Notenfindung folgende Kriterien: Inhaltliche Richtigkeit im Hinblick auf Sprach-, Text-, Kultur- und Methodenkompetenz Planung, Durchführung und Ergebnisse Ausgestaltung und Umfang Kooperationsfähigkeit Engagement Beitrag des Einzelnen 4 Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Latein, S. 86f. 5 Vgl. KLP, S. 66f. 5

6 Optional: Erstellen und Vortragen eines Referates, u.a.: Erfassung des Themas gezielte Recherche in zuverlässigen Quellen Gliederung des Referats Veranschaulichung / Visualisierung Vortragsleistung: freier Vortrag / Artikulation / Richtigkeit im Hinblick auf Sprach-, Text-, Kultur- und Methodenkompetenz angemessene Körpersprache Materialbezug ggf. Einbindung der Zuhörer ggf. Handout Verpflichtend ist eine breite Berücksichtigung und angemessene Gewichtung aller Arbeitsformen (nicht nur des Unterrichtsgesprächs). In einer Unterrichtsstunde erbrachte Leistungen (z.b. ein Referat) dürfen im Hinblick auf die Endnote nicht unangemessen stark gewichtet werden. Bildung der Gesamtnote Die Sonstigen Leistungen im Unterricht sowie die Schriftlichen Arbeiten besitzen bei der Ermittlung der Endnote den gleichen Stellenwert. 6

7 3. Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II 3.1 Vorbemerkung Gemäß 48 SchulG erfolgt die Beurteilung von Leistungen prinzipiell in den Bereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht. Im Folgenden werden auf der Grundlage der geltenden Lehrpläne für das Fach Latein zentrale Kriterien aufgeführt, die für die Arbeit der Fachschaft verbindlich sind. 6 Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden alle von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Leistungsbewertung setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Gelegenheit hatten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten. Die Lehrperson muss ihnen hinreichend Gelegenheit geben, die geforderten Leistungen auch zu erbringen. Die Bewertung ihrer Leistungen muss den Schülerinnen und Schülern auch im Vergleich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern transparent sein. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, zu Beginn eines Schuljahres die Schülerinnen und Schüler über Anzahl und Art der Klausuren sowie die verschiedenen Kategorien des Beurteilungsbereiches Sonstige Mitarbeit zu informieren. Zudem müssen sie über die festgelegten Bewertungskriterien der einzelnen Arbeitsformen im Bereich Sonstige Mitarbeit aufklären. 3.2 Bewertung von Klausuren Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten Jahrgangsstufe Anzahl der Arbeiten Dauer (1. Hj./2. Hj.) (1. Hj./2. Hj.) Einführungsphase 2/2 2/2 Qualifikationsphase I 2/2 3/3 Qualifikationsphase II 2/2 3/3 Gestaltung der Klausuren Alle Klausuren der Oberstufe orientieren sich im Aufbau, in den Aufgabenstellungen und in der Bewertung an der schriftlichen Abiturprüfung. Im Umfang und Anspruchsniveau werden sie schrittweise auf die Abiturprüfung ausgerichtet. 7 Den Schülerinnen und Schülern stehen für die Bearbeitung der Klausuren zweisprachige Wörterbücher zur Verfügung. 6 Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Latein, S Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Latein, S

8 Gegenstand der Klausuren im Fach Latein in der Oberstufe sind die Erschließung, die Übersetzung und die Interpretation von Texten. Die Klausuren sind in der Regel zweigeteilt und bestehen aus einem Übersetzungs- und einem Interpretationsteil. Die Übersetzung bildet den Schwerpunkt der Klausur, da sie einerseits die Kompetenz der Texterschließung sowie die Fähigkeit zur adressaten- und wirkungsgerechten Wiedergabe des Textes im Deutschen beweist und andererseits die Voraussetzung für die folgende Interpretation bietet. Anhand der Übersetzung ist überprüfbar, inwieweit Schülerinnen und Schüler grammatische Strukturen und Sinn des jeweiligen Textes erfasst haben; es werden Kompetenzen aller Anforderungsstufen sowie langfristig im Lateinunterricht erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft. Die Lehrperson achtet bei der Auswahl von Texten darauf, dass der Bezug zum Unterricht gegeben ist, dass die Texte inhaltlich geschlossen, also klar gegliedert und in sich schlüssig, sind und über einen differenzierten Schwierigkeitsgrad verfügen. Außerdem fügen sie der Klausur angemessene Hilfestellungen hinzu. Bei der Korrektur der Übersetzung müssen Fehler nach Art und Schwere gekennzeichnet werden. Die Fehlerarten werden folgendermaßen gekennzeichnet: Vb Vokabelbedeutungsfehler Vok Vokabelfehler S (C) Sinnfehler (Kasus) S (M) Sinnfehler (Modus) S (T) Sinnfehler (Tempus) Gr (C) Grammatikfehler (Kasus) Gr (M) Grammatikfehler (Modus) Gr (T) Grammatikfehler (Tempus) Gr (N) Grammatikfehler (Numerus) Gr (G) Grammatikfehler (Genus) Bz Beziehungsfehler K Konstruktionsfehler Die Schwere der Fehler wird folgendermaßen kenntlich gemacht: - halber Fehler (leichte, den Sinn nicht wesentlich entstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion) ǀ ganzer Fehler (mittelschwere, sinnentstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion) + Doppelfehler (schwere Konstruktionsfehler und schwere Verstöße im Bereich der Textreflexion) 8 Bei der Korrektur wird eine Übersetzungsleistung in der Regel dann ausreichend genannt, wenn auf hundert Wörter des lateinischen Textes zehn ganze Fehler kommen. Die Notenstufen 1p (15 Punkte) bis 4m (4 Punkte) werden linear festgesetzt; bei der Differenzierung mangelhafter Leistungen werden größere Fehlerintervalle angesetzt. Im Interpretationsteil der Klausur sollten sich alle Einzelaufgaben auf den vorausgehenden Text beziehen und zu dessen tieferem Verständnis führen. Es sind vor allem folgende Aufgabenarten sinnvoll: sprachliche Aufgaben stilistische Aufgaben strukturbezogene Aufgaben Aufgaben zum historischen und kulturellen Hintergrund 8 Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Latein, S. 86f. 8

9 Aufgaben zur literatur- und geistesgeschichtlichen Einordnung Aufgaben zur Rezeption und Tradition Bewertungsaufgaben. Die Korrektur des Interpretationsteils erfolgt mithilfe eines Punktesystems. Für jede Aufgabe werden dem Anforderungsniveau und dem Umfang entsprechend Punkte vergeben; die Summe der Punkte bildet die Grundlage der Bewertung. Der Interpretationsteil ist dann ausreichend zu nennen, wenn annähernd die Hälfte der Gesamtpunktzahl erreicht ist; die Noten 1p (15 Punkte) bis 4m (4 Punkte) werden linear vergeben. Zur Korrektur wird ein Erwartungshorizont verwendet, der sich an den Vorgaben für das Zentralabitur orientiert. So werden einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sichergestellt. Bei der Notenfindung werden Übersetzungs- und Interpretationsteil im Verhältnis 2:1 gewichtet. Einmal pro Jahrgangsstufe sind entsprechende Information und Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler folgende Abweichungen von der üblichen Unterteilung der Klausuren in Übersetzungs- und Aufgabenteil möglich 9 : Leitfragengelenkte Texterschließung, ggf. mit zusammenfassender Dokumentation des Textverständnisses Textanalyse Interpretation eines im Unterricht lediglich übersetzten oder kursorisch behandelten Textes Entwicklung einer wirkungsgerechten Übersetzung aus einer vorgegebenen Arbeitsübersetzung. Korrektur von Facharbeiten Wird statt einer Klausur im zweiten Halbjahr der Q1 eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Daher muss die Facharbeit dem Niveau einer Klausur entsprechen und mithilfe der genannten Vorgaben bewertet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: Rückgriff auf gesichertes Wissen / Reorganisation von Wissensbeständen Erschließung von zuverlässigen Informationsquellen Form und Aufbau sprachliche Korrektheit inhaltliches Verständnis / Erfassen des Problems / Diskussion methodisches Verständnis / Darstellungsweise 9 Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Latein, S

10 3.3 Bewertung der Sonstigen Mitarbeit Dem Bewertungsbereich der Sonstigen Mitarbeit kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren. Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ist eine breite Berücksichtigung und angemessene Gewichtung aller Arbeitsformen verpflichtend, d. h. die Note ergibt sich nicht nur aus den Beiträgen der Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsgespräch. Folgende Kriterien sollten bei der Beurteilung aller Arbeitsformen Berücksichtigung finden: Anteil von Reproduktion und Transfer Umfang der Eigentätigkeit und Grad der Selbstständigkeit Sicherheit in der Beherrschung der Fachsprache Problemverständnis und Urteilsfähigkeit Fähigkeit zu zusammenhängender und nachvollziehbarer Darstellung. 10 Beispiele für verschiedene mögliche Arbeitsformen und die jeweils bei der Beurteilung zu berücksichtigenden Kriterien: Beiträge im Unterrichtsgespräch: fachliche Qualität Kontinuität und Konstanz der Mitarbeit inhaltlicher Bezug zur Thematik Initiative und Problemlösungskompetenz Kommunikationsfähigkeit Hausaufgaben: inhaltliche Qualität Eigenständigkeit Regelmäßigkeit Qualität der mündlichen und schriftlichen Darstellung Referate: Vortrag und Präsentation: Verständlichkeit, Sachangemessenheit angemessener Medieneinsatz Gliederung und Struktur Adressatenorientierung Protokolle: korrekte Wiedergabe der Sachverhalte Angemessenheit der Darstellung äußere Form 10 Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Latein, S

11 schriftliche Übungen (zur Überprüfung im Unterricht erworbener Kompetenzen; Dauer: 30 bis 45 Minuten; kein Klausurersatz): Verstehens- und Darstellungsleistung Mitarbeit in Projekten: Materialbeschaffung Organisation des Arbeitsprozesses Präsentation der Produkte (s. Referate) Qualität der Produkte bei Gruppenarbeiten: Kooperation und Leistung des Einzelnen 11

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