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1 riterien für die Auswahl und Genehmigung von Projekten zum Operationellen Programm im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Mainz

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Zuständige Stellen Grundsätzliches Rechtliche Projektauswahlkriterien Projektauswahlkriterien nach Maßgabe des Operationellen Programms Allgemeine Projektauswahlkriterien projektträgerbezogene Kriterien projektbezogene Kriterien Spezifische fachpolitische Projektauswahlkriterien, je nach Projektinhalt Finanzielle Projektauswahlkriterien Geografische Projektauswahlkriterien Zeitliche Projektauswahlkriterien Verwaltungsvorschriften, die die Projektauswahlkriterien ergänzen und spezifizieren... 8 Seite 2

3 1. Einführung Die Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz (MASGFF) muss sicherstellen, dass die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projekte nach den für das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung des Landes Rheinland-Pfalz für die Förderperiode (im Folgenden Operationelles Programm genannt) geltenden Kriterien ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Um die Förderentscheidung transparent zu gestalten, werden die nachfolgenden Kriterien zur Auswahl und Genehmigung von Projekten, die gemäß Art. 65 Buchstabe a der Verordnung (EG) 1083/2006 vom Begleitausschuss am 14. Juli 2009 geprüft, gebilligt und rückwirkend zum Beginn der Förderperiode in Kraft gesetzt wurden, jedem potenziell Begünstigten zugänglich gemacht. Die Kriterien werden hierzu auf der Website veröffentlicht. 2. Zuständige Stellen Zuständige Stellen für die Auswahl und Genehmigung der zu finanzierenden Projekte sind die Verwaltungsbehörde und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als zwischengeschaltete Stelle im Rahmen der ihr von der Verwaltungsbehörde übertragenen Aufgaben. Die zuständigen Stellen sind grundsätzlich für die Annahme, Prüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung der Anträge auf Förderung zuständig. 3. Grundsätzliches Alle Projektanmeldungen werden nach den in diesem Dokument beschriebenen Kriterien bewertet und ausgewählt. Eine Zuwendung ist eine freiwillige, dem Ermessen des Zuwendungsgebers unterliegende Leistung. Auch bei Erfüllung der Projektauswahlkriterien besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen des Operationellen Programms. Eine Projektbewilligung erfolgt nur, soweit die Projekte noch nicht begonnen wurden. In Einzelfällen kann eine Ausnahme über die Genehmigung zum vorzeitigen Projektbeginn erteilt werden. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass die vollständige Projektabwicklung von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweisführung über das internetgestützte EDV-Begleitsystem EurekaRLP erfolgt. Die Nutzung von EurekaRLP ist für alle Beteiligten obligatorisch. Informationen zu EurekaRLP stehen auf der Website zur Verfügung. Darüber hinaus ist das das Prinzip der Additionalität zu beachten. Dies bedeutet, dass Mittel des Europäischen Sozialfonds nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben des Bundes oder des Landes treten dürfen. Seite 3

4 Außerdem darf das jeweilige Projekt nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Förderprogramms der Europäischen Union oder des Operationellen Programms des Bundes fallen. Näheres zu Antragsfristen und weitere Details zum Verfahren werden in dem jeweiligen Anmelde- und Projektaufrufverfahren festgelegt, welches den Trägern arbeitsmarktpolitischer Projekte bekannt gemacht wird. 4. Rechtliche Projektauswahlkriterien Für eine Förderung im Rahmen des Operationellen Programms kommen nur solche Projekte in Betracht, die insbesondere folgende rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen: EG-Vertrag (insbesondere Artikel 158 EG-Vertrag) und die aufgrund des EG- Vertrages erlassenen Rechtsakte, insbesondere die EG-Verordnungen und Leitlinien zur Strukturfondsförderung in der jeweils gültigen Fassung: Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/2006 Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) Haushaltsrechtliche Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere: Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz (LHO) und Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz (VV-LHO) Europäisches Beihilfenrecht, insbesondere: Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf de-minimis - Beihilfen und Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Seite 4

5 Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag - allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) Vergaberechtliche Vorschriften, insbesondere: Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleisten - / Teil A (VOL/A) Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung des Landes Rheinland-Pfalz für die Förderperiode Von der Verwaltungsbehörde erlassene programmspezifische Rahmenbedingungen, Fördergrundsätze, Vorgaben zur Umsetzung der Publizitätspflichten, Förderhinweise, Leitfäden und ähnliches 5. Projektauswahlkriterien nach Maßgabe des Operationellen Programms Es werden nur solche Projekte gefördert, die zumindest zur Erreichung der Zielsetzung einer der drei materiellen Prioritätsachsen sowie zur Erreichung zumindest einer der in den jeweiligen Prioritätsachsen definierten spezifischen Ziele des Operationellen Programms beitragen: Prioritätsachse A Prioritätsachse Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Prioritätsachse B Verbesserung des Humanvermögens Prioritätsachse C Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Beteiligung am Arbeits- Spezifische Ziele Verbesserung der berufsbegleitenden Qualifizierung Verbesserung der Qualifizierung von Unternehmen Unterstützung der betrieblichen Restrukturierung Förderung von Unternehmergeist und arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungen Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation Förderung des lebensbegleitenden Lernens und der Weiterbildung Förderung von Innovationen Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung am Arbeitsmarkt Soziale Eingliederung von Benachtei- Seite 5

6 markt/förderung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen ligten durch die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Mit der Prioritätsachse D (technische Hilfe) werden Aktionen kofinanziert, die sich auf Ziele und Prioritätsachsen des Programms selbst beziehen. Die technische Hilfe kann nicht für Ausgaben von Projekten eingesetzt werden. Bei den Projekten sind als Querschnittsziele in allen Prioritätsachsen die Themen: Chancengleichheit von Frauen und Männern, Transnationale Zusammenarbeit und Nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen. Projekte, die nicht zur Erreichung der Zielsetzung einer der drei materiellen Prioritätsachsen sowie nicht zur Erreichung zumindest einer der in den jeweiligen Prioritätsachsen definierten spezifischen Ziele beitragen, erfüllen nicht die Kriterien des Operationellen Programms und sind damit nicht aus Mitteln des ESF förderfähig. Nähere Details lassen sich dem Operationellen Programm entnehmen, welches auf der Website eingesehen und abgerufen werden kann. 6. Allgemeine Projektauswahlkriterien Die Förderung eines Projekts setzt voraus, dass die Prüfung der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit nach folgenden Kriterien positiv ausgefallen ist: 6.1. projektträgerbezogene Kriterien Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (einschließlich der finanziellen Leistungsfähigkeit) des Projektträgers, der Projektträger muss in der Lage sein, eine zeitgerechte Projektumsetzung und termingerechte Vorlage des Verwendungsnachweises zu gewährleisten, Nachweise über Kontakte und Kooperationen des Projektträgers, sofern ohne diese der Projekterfolg beeinträchtigt wäre, Nachweise über Methoden der Qualitätssicherung (Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel), ausreichendes Qualifikationsprofil (fachliche Eignung und praktische Erfahrung) des vom Projektträger für das Projekt vorgesehenen Personals projektbezogene Kriterien fachpolitische Zweckmäßigkeit des Projekts (soweit erforderlich unter Einholung von Stellungnahmen anderer sachlich berührter Stellen), Seite 6

7 ausführliches Konzept mit Darstellung des Projektablaufs (kompetentes zielgruppenadäquates Umsetzungskonzept einschließlich zeitlicher Darstellung), keine inhaltliche und tatsächliche Diskriminierung jeglicher Art (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung), Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zum Projekt, Nachweise über vorhandene personelle und sachliche Ressourcen zur Durchführung des Projekts, konkrete und nachprüfbare Zielgrößen (qualitativer und quantitativer Art) (obligatorische Zielgrößen: Teilnehmerzahl, Frauenanteil, Anteil von Migranten, Altersstruktur, Integrationsquote in den Arbeitsmarkt bzw. soziale Integration oder entsprechende Ergebnisindikatoren wie etwa jahresbezogene Zielzahlen, Anzahl der Unterrichtseinheiten, Zeitpunkt von Teilabschlüssen, fakultative Zielgröße: modulare Gliederung des Projekts), innovative Aspekte. 7. Spezifische fachpolitische Projektauswahlkriterien, je nach Projektinhalt tatsächliche Bedarfsdeckung (arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionalpolitisches Erfordernis), Beitrag zur regionalen Bedarfsdeckung Ausführungen zur langfristigen Effizienz von Modellprojekten über das Projektende hinaus, grundsätzliche Trägeroffenheit der zuständigen Stellen bei der Projektauswahl, bei Nachfolgeprojekten: positive Monitoring- oder Evaluierungsergebnisse (auch Zwischenergebnisse), insbesondere Nachweis darüber, dass Zielgruppe und Zielsetzung im Vorgängerprojekt erreicht wurde. 8. Finanzielle Projektauswahlkriterien Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben, gesicherte Gesamtfinanzierung, Übereinstimmung des Projekts mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, Sicherstellung der Beachtung des Realkostenprinzips, Effizienz des Projekts (Verhältnis der Kosten des Projekts zu seinem beabsichtigen Erfolg; bei der Erfolgsbewertung können auch Aspekte der sozialen Integration und Stabilisierung berücksichtigt werden). Seite 7

8 9. Geografische Projektauswahlkriterien Für das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung des Landes Rheinland-Pfalz für die Förderperiode gibt es keine von der Europäischen Kommission festgelegte speziell regionalisierte Fördergebietskulisse innerhalb von Rheinland-Pfalz; Projekte sind ohne regionale Schwerpunktsetzung gleichermaßen zuwendungsfähig. Die Förderung wird auf Projekte beschränkt, deren Durchführungsort innerhalb von Rheinland-Pfalz liegt, die sich an Teilnehmende richten, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben und von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Trägern bzw. Unternehmen durchgeführt werden, die ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben. Gleichwohl wird bei der Auswahl der Projekte darauf geachtet, dass mit ihnen teilweise auch die Zielsetzung verfolgt wird, einen Beitrag zum Abbau innerhalb von Rheinland-Pfalz bestehender Disparitäten wie etwa bei der Arbeitslosigkeit, der Qualifikationsstruktur, der Wirtschaftskraft und des demografischen Wandels zu leisten. Daher sind Teile der ESF-Mittel unabhängig von der Prioritätsachse in so genannten regionalen Budgets zusammengefasst. Die einzelnen Regionen entsprechen hierbei den Grenzen der Landkreise/kreisfreien Städte bzw. der ARGEn/zugelassenen kommunalen Trägern. 10. Zeitliche Projektauswahlkriterien Projekte im Rahmen des Operationellen Programms in Rheinland-Pfalz können grundsätzlich nur zwischen dem und dem durchgeführt werden. Die Förderung eines Projekts ist grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum möglich. Bei der Auswahl von Projekten wird darauf geachtet, dass die Laufzeit so gewählt wird, dass eine effiziente und flexible Umsetzung des Operationellen Programms gewährleistet ist. Bei langfristigen Projekten (d.h. bei einer Projektdauer von über 2 Jahren) ist eine schriftliche Begründung des Projektträgers erforderlich. Ergebnisse des Monitorings oder der Evaluierung werden bei der Projektauswahl beachtet. 11. Verwaltungsvorschriften, die die Projektauswahlkriterien ergänzen und spezifizieren Die Verwaltungsbehörde erlässt programmspezifische Rahmenbedingungen, Fördergrundsätze, Vorgaben zur Umsetzung der Publizitätspflichten, Förderhinweise, Leitfäden und ähnliches, die die dargestellten Projektauswahlkriterien ergänzen und spezifizieren. Dies betrifft insbesondere Vorschriften zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie zur Abrechnung der Zuwendung, sonstige Zuwendungsbestimmungen und Vorschriften zum Verfahren (Antragstellung, Bewilligung, Mittelanforderung und -auszahlung, Verwendungsnachweisverfahren, weitere zu beachtende Vorschriften). Seite 8

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5. Projektauswahlkriterien nach Maßgabe des Operationellen Programms... 5 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Zuständige Stellen... 3 3. Grundsätzliches... 3 4. Rechtliche Projektauswahlkriterien... 4 5. Projektauswahlkriterien nach Maßgabe des Operationellen Programms...

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