November Rentenbescheide verstehen leicht gemacht II. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 1

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1 November 2015 Rentenbescheide verstehen leicht gemacht II Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 1

2 Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, Mainz Internet: Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz, Oktober 2015 Die Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet. Es kann jedoch keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die in dieser Informationsmappe verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten ausdrücklich für beide Geschlechter. Eine Diskriminierung weiblicher Personen wird damit nicht beabsichtigt. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 2

3 Inhalt 1. DER RENTENBESCHEID DER RENTENBESCHEID IM DETAIL Seite 1 - Übersicht Seite 2-3 Erläuterungen zur Rente Seite 3-4 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten Seite 6-7 Weitere Hinweise BEISPIEL-BESCHEID... 9 Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 3

4 1. Der Rentenbescheid Bereits das Thema des Monats Oktober 2015 befasste sich mit einem der typischen Schreiben der Rentenversicherung: der Renteninformation. Hat diese aber noch eher informatorischen Charakter, so hat der Rentenbescheid bindende Wirkung. Hier kommt es aber nicht nur auf die Summe an, die gezahlt wird, auch die restlichen Seiten des Bescheids stecken voller Informationen. Leider wirkt die Präsentation in Form einer Textwüste eher abschreckend, so dass wichtige Passagen einfach untergehen. Infolgedessen kommt es immer häufiger zu Rückforderungen durch den Rentenversicherungsträger, zum Beispiel wenn die Hinzuverdienstgrenzen überschritten wurden. Auch wenn dies durch Unkenntnis geschieht, ist man vor den Folgen nicht geschützt. Hier setzt das Thema des Monats November 2015 an was ist wichtig bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente oder einer vorgezogenen Altersrente? Anhand eines Beispielbescheids wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter dem Amtsdeutsch verbirgt und wo typische Fallen lauern. Natürlich kann ein Thema des Monats keine individuelle Beratung ersetzen. Wenn noch Fragen offen sind bzw. einzelne Punkte unstimmig erscheinen, helfen die VdK- Kreisgeschäftsstellen, sei es durch Beratung oder das Führen von Widerspruchsund Klageverfahren. Eine Übersicht aller 28 Kreisgeschäftsstellen findet sich im Internet unter Eine Erläuterung der einzelnen Anlagen insbesondere der Hinzuverdienstgrenzen und des Versicherungsverlaufs muss aus Platzgründen in zwei separaten Ausgaben des Thema des Monats 2016 stattfinden. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 4

5 2. Der Rentenbescheid im Detail 2.1. Seite 1 - Übersicht Klar nachvollziehbar ist auf der ersten Seite des Rentenbescheides angegeben, welche Rentenart bewilligt wurde. Bei Renten wegen Erwerbsminderung wird noch zusätzlich angegeben, ob und wie lange sie befristet wurden. Darüber hinaus ist der Zahlbetrag angegeben, hier handelt es sich um den Netto-Zahlbetrag, von dem bei Pflichtversicherten bereits die Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse abgezogen wurden Seite 2-3 Erläuterungen zur Rente Die auf die Übersicht folgenden Seiten erläutern die Einzelheiten der bewilligten Rente und Grundsätzliches zum Zahlbetrag. Der Unterpunkt Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt Auskunft über eine etwaige Befristung und deren Sachgrund. Im Beispiel wird die Rente befristet gewährt, da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Ein weiterer Sachgrund für eine Befristung wäre die Bewilligung einer vollen Erwerbminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts bei gleichzeitigem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die aus medizinischen Gründen befristete Rente kann maximal für 9 Jahre bezogen werden, danach hat die Rentenversicherung die Rente unbefristet zu gewähren, da die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Dies gilt nicht bei einer Befristung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts! Des Weiteren findet man hier das Datum, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dieser Punkt findet sich auch bei den Bewilligungsbescheiden der Altersrenten. Beginn Ihrer Rente ist bei Renten wegen Alters der Kalendermonat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für diese Rente erfüllt waren. Wurde zum Beispiel die Altersgrenze am 25. eines Monats erreicht und sind die anderen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt schon erfüllt, beginnt die Rente mit dem 1. des Folgemonats. Anders ist es bei befristeten Erwerbsminderungsrenten: diese werden erst ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Da die Renten wie auch im Beispiel im Regelfall rückwirkend gewährt werden, sollte diese Lücke im Idealfall durch Zahlungen von Krankengeld oder anderen Lohnersatzleistungen abgedeckt werden. In der Realität kommt es hier leider häufig zu Lücken von einigen Wochen, in denen kein Anspruch auf Leistungen besteht. Im Beispiel gilt der Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation als Rentenantrag. Hier wurde also eine Erwerbsminderungsrente ohne expliziten Antrag auf eine solche gewährt. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe ohne Erfolg abgeschlossen wurde, also die Erwerbsminderung nicht beseitigt werden konnte. Sofern dies nicht gewünscht ist, Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 5

6 muss dies explizit bei Beantragung dieser Leistungen angegeben werden. Aber Vorsicht! Wurde der Versicherte von der Krankenkasse zur Stellung eines solchen Antrags aufgefordert, ist diese Einschränkung nicht möglich. Ein Ende Ihrer Rente gibt es logischerweise nicht bei Renten wegen Alters, sondern nur bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung. Hier wird explizit darauf hingewiesen, dass drei Monate vor Ablauf der Rente ein Weitergewährungsantrag gestellt werden soll. Es empfiehl sich, sich diesen Termin im Kalender zu notieren. Die Berechnung Ihrer Rente wird in einer Anlage dargestellt. Da die Rentenberechnung auf dem individuellen Versicherungsverlauf des Einzelnen basiert, sind Darstellung und Berechnung sehr komplex. Eine Darstellung findet an dieser Stelle nicht statt, sondern wird in einem separaten Thema des Monats 2016 aufgeschlüsselt. Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis auf einen Rentenabschlag. Diesen gibt es sowohl bei Erwerbsminderungsrenten als auch bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters. Hier gilt: für jeden Lebensmonat, den die Rente früher in Anspruch genommen wird, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent angesetzt, pro Jahr sind es folglich 3,6 Prozent. Diese vorgezogene Inanspruchnahme mutet insbesondere bei den Erwerbsminderungen fragwürdig an. Die maßgebliche Altersgrenze wird hier von 2012 bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Wer die Rente wegen Erwerbsminderung vor diesem Alter in Anspruch nimmt, muss Abschläge bis zu einem Maximum von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Der Sozialverband VdK setzt sich hier seit Jahren für eine Abschaffung dieser ungerechtfertigten Rentenminderung ein eine Erwerbsminderung ist schließlich keine freiwillige Entscheidung! Darauf folgend finden sich die Erläuterungen zum Versicherungsstatus in der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rentenbezieher aus dem obigen Beispiel ist ganz klassisch pflichtversichert. Hier tritt die Rentenversicherung an Stelle des Arbeitgebers und zahlt dessen Beitragsanteil. Der Beitrag des Versicherten wird ebenfalls direkt von der Rentenversicherung abgeführt. Dies wird ersichtlich aus der unter Höhe der Zahlung abgebildeten Berechnung des Rentenzahlbetrags. Hier im Beispiel beläuft sich die Bruttorente auf 750,83 Euro. Davon geht ab der Beitragsanteil des Rentners zur Krankenversicherung, der kassenabhängige Zusatzbeitrag sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung. Am Ende der Rechnung steht der Nettorentenbetrag, der ja bereits auf der ersten Seite ausgewiesen wurde. Bei freiwillig oder privat Versicherten werden die Beiträge im Regelfall komplett durch den Rentner gezahlt, es besteht aber der Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Dieser kann direkt bei Stellung des Rentenantrags mitbeantragt werden. Der Punkt Zahlung der Rente liefert Informationen zu der auszahlenden Stelle. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 6

7 2.3. Seite 3-4 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten Die Darstellung der Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten ist zugegeben wenig einladend und wird dementsprechend gerne nur überflogen bzw. häufig auch gar nicht gelesen. Dabei sind gerade hier immens wichtige Informationen enthalten, deren Kenntnis einige Verfahren wegen zurückgeforderter Renten hätte hinfällig werden lassen. Hingewiesen wird hier explizit auf die Punkte Arbeiten neben der Rente und Einkommen neben der Rente. Arbeiten neben der Rente ist, sofern die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, bei vorgezogenen Altersrenten erstmal unschädlich. Anders hingegen kann es bei Erwerbsminderungsrenten aussehen. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt immer dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur mehr zwischen drei und unter sechs Stunden beträgt, eine volle Erwerbsminderung immer dann, wenn eine Beschäftigung nur noch unter drei Stunden täglich möglich ist. Wird eine Arbeit aufgenommen, bei der diese Zeitgrenzen nicht eingehalten werden, kann dies zur Aberkennung des Rentenanspruchs führen. Dies gilt auch für Minijobs! Ein wenig anders ist es bei Einkommen neben der Rente. Hier muss nur solches Einkommen angegeben werden, welches die Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt diese bei 450 Euro, bei einer teilweisen wird sie genau wie bei vorgezogenen Altersrenten individuell berechnet. Hier aufgelistet finden sich immer die für die jeweilige Rente wichtigen Einkommensarten. Im Beispielfall der Erwerbsminderungsrente sind dies: Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen Vergleichbare Einkommen Sozialleistungen Wichtig zu wissen ist hier, dass Verletztengeld und Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung immer mitzuteilen sind. Sicherheitshalber ist dies auch bei Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld angeraten, denn hier lauert eine typische Falle: das Arbeitslosengeld liegt scheinbar noch unter der Hinzuverdienstgrenze. Scheinbar nur allerdings, da als Hinzuverdienst nicht der tatsächlich ausgezahlte Betrag angesetzt wird, sondern das diesem zugrunde liegende Bemessungsentgelt. Auch wenn ein Anspruch auf eine Sozialleistung nur dem Grunde nach besteht und nicht ausgezahlt wird, weil Einkommen vorliegt, gilt diese Leistung als gezahlt und somit als Hinzuverdienst. Hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Und diese bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Rente rückwirkend zurückgezahlt werden muss, weil die Hinzuverdienstgrenzen häufig aufgrund Unkenntnis mehrfach überschritten wurden. Gleiches gilt für Arbeitseinkommen: es ist nicht anzunehmen, dass dadurch, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer zahlt, der Sozialversicherungsträger bereits Kenntnis über die Höhe des Entgelts hat und automatisch prüft, ob die Grenzen eingehalten werden. Hier kommt oftmals erst nach Jahren Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 7

8 der Moment das böse Erwachen in Form von Rückforderungen im fünfstelligen Bereich. Darauf weist auch die Rentenversicherung nochmals in dem Unterabschnitt Welche Folgen hat es, wenn ich meine Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig erfülle? ausdrücklich hin. Durch Erhalt des Bescheids mit diesen Informationen gilt der Rentner als über diesen Sachverhalt aufgeklärt und kann sich auch nicht auf Nichtwissen berufen. Kein Hinzuverdienst hingegen sind Pflegegeld und Arbeitsentgelt aus einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Darüber hinaus finden sich unter Welche Leistungen muss ich noch mitteilen? weitere Leistungen, die sich auf die Rente auswirken können. Bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland muss der Rentenversicherungsträger ebenfalls informiert werden, da sich hier die Rentenansprüche unter Umständen ebenfalls verändern können. So wird zum Beispiel eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarkts nur gezahlt, sofern der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist. Nur so steht der Rentner dem Arbeitsmarkt zumindest theoretisch zur Verfügung Seite 6-7 Weitere Hinweise Den weiteren Hinweisen kann man die dem Bescheid beigefügten Anlagen entnehmen sowie weitere Verfahrensgrundsätze der Rentenzahlung. Bei Renten wegen Erwerbsminderung wird an dieser Stelle darüber informiert, dass die Erwerbsminderung in Zukunft überprüft wird, unabhängig von der Gewährung einer befristeten oder unbefristeten Rente. Auch das Vorgehen bei möglichen zukünftigen Änderungen der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung wird an dieser Stelle aufgeklärt. Wichtig zu wissen ist hier, dass Änderungen des kassenindividuellen Zusatzbeitrages sich erst nach zwei Monaten im Rentenzahlbetrag niederschlagen, Änderungen der allgemeinen Beitragssätze hingegen sofort. Darüber hinaus finden sich unter dem Punkt Muss ich meine Rente versteuern? allgemeine Aussagen zur Steuerpflicht von Renten. An dieser Stelle erfolgt allerdings keine genaue Auskunft über den Anteil der Rente, welcher der Steuerpflicht unterliegt. Dies muss im Zweifel mit Hilfe eines Steuerberaters geklärt werden. Die wichtige Rechtsbehelfsbelehrung findet sich unter Ihr Recht. Hier wird die Frist von vier Wochen bekanntgegeben, innerhalb derer Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden kann. Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung, ist der Bescheid zwar nicht nichtig, die Widerspruchsfrist verlängert sich aber auf ein Jahr. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 8

9 3. Beispiel-Bescheid Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 9

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