Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

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1 Schulamt für die Stadt Bielefeld Harald Drescher 6. April 20 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Erlass des MSW vom Schulgesetz : Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen Definition: Zuwanderungsgeschichte haben ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler sowie diejenigen deutschen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Ausland geboren sind und / oder deren Familiensprache nicht Deutsch ist 2

2 Sprachliche Förderung findet bereits vor Eintritt in die Schule statt. Das Erlernen der deutschen Sprache hat Vorrang vor jeder weiteren Zielsetzung des Unterrichts. Gemeinsamer Unterricht hat Vorrang vor jeder getrennten Form. Die Herkunftssprachen und die Kultur der Heimatländer sind Teil der Identität. Mehrsprachigkeit ist ein kultureller Reichtum in einer globalisierten Welt. 3 Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in Regelklassen: zusätzlicher Förderunterricht in Deutsch zeitweilige äußere Differenzierung in Deutsch Vermeidung von Klassen, die ausschließlich von Zuwanderern besucht werden 4 2

3 Angebote des Landes NRW in den Herkunftssprachen in allgemeinbildenden Schulen : anstelle einer zweiten oder dritten Pflichtfremdsprache in der Sekundarstufe I als zweite Fremdsprache in der Hauptschule im Rahmen eines Schulversuchs als Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht) 5 Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht): zusätzliches Angebot zum Regelunterricht in den am meisten in NRW gesprochenen Herkunftssprachen im Rahmen der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zurzeit 886 Lehrerstellen in NRW in der Regel fünf Wochenstunden 6 3

4 Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht) in der Primarstufe: Gruppengröße mindestens 5 Teilnehmer Einrichtung mit Perspektive auf Kontinuität i.d.r. jahrgangsübergreifende Organisation Lehrplan Klasse 6 in deutscher Sprache Erhaltung und Erweiterung der herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift Vermittlung interkultureller Kompetenzen 7 Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht) in der Sekundarstufe I: sukzessive Umwandlung des herkunftssprachlichen Unterrichts in ein Fremdsprachenangebot Gruppengröße mindestens 8 Teilnehmer Einrichtung dauerhaft (Perspektive Sprachprüfung) jahrgangs- und schul- und schulformübergreifende Organisation möglich kompetenzorientierter Lehrplan Klasse 7 0 in deutscher Sprache 8 4

5 Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht): Listen, Arbeitspläne, Lehrberichte in Deutsch Teilnahmebescheinigung mit Leistungsbewertung Anmeldung für die Dauer der Schulstufe Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme Elterninformation zu Beginn jedes Schuljahres Wahl einer Sprecherin, eines Sprechers der Eltern 9 Leistungsbewertung / Zeugnisse: Berücksichtigung sprachlich bedingter Erschwernisse Anwendung der Prognoseklausel möglich Bescheinigung des HSU im Zeugnis Sprachprüfung im HSU am Ende der Sekundarstufe I: Teilnahme verbindlich Note im Leistungsteil des Abschlusszeugnisses Ausgleichsfunktion für eine andere Fremdsprache Möglichkeit der Fortführung in der gymn. Oberstufe 0 5

6 Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht Lehramt nach deutschem Recht und Lehrbefähigung in der jeweiligen Sprache Lehramt nach deutschem Recht und Nachweis der C-Qualifikation des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in der jeweiligen Sprache hilfsweise: ausländische Lehramtsprüfung in der jeweiligen Sprache hilfsweise: deutscher oder ausländischer Hochschulabschluss in der jeweiligen Sprache Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht - Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse: Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit der Gesamtnote mindestens gut erfolgreiches Kolloquium beim Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen 2 6

7 Konsulatsunterricht Teilnahme an Sprachprüfungen möglich Aufnahme von Zertifikaten in das Zeugnis Teil des Ganztagesangebots von Schulen kostenfreie Nutzung von Schulräumen 3 Sprachen Lehrkräfte Stellen Gruppen Stunden Teilnehmer Albanisch 0, Arabisch 0, Griechisch, Italienisch 0, Polnisch 0, Spanisch 0, Türkisch 0, Summen 7 2,

8 Verteilung des HSU auf Schulformen Schulform Schülerzahl Anteil am HSU in % Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Summen % % 0 % 4 % 5 % 3 % 00,0 % 5 Nutzung des HSU nach Schulformen / * = nur Sek I Schulform Grundschule Schüler -zahl 2.26 Ausländer in % 20,2 Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in % 5 % Deutsch nicht Verkehrssprache 3.53 Schüler im HSU.502 Nutzung in % 43 % Förderschule ,8 35 % % Hauptschule ,2 75 % % Realschule , 49 % % Gesamtschule Gymnasium * 2,9 * 4,4 42 % 24 % * 0 * 65 * 0 % * 8 % 6 8

9 Sprache Albanisch Arabisch Griechisch Italienisch Polnisch Spanisch Türkisch - Primarstufe Türkisch - Sekundarstufe I vormittags 6 % 50 % 53 Std. = 80 % 35 Std. = 44 % nachmittags 00 % 94 % 00 % 50 % 00 % 00 % 38 Std. = 20 % 45 Std. = 56 % 7 Problembereiche des HSU Bedarfsermittlung Planung Einrichtung Anmeldung Abmeldung Teilnahme Heterogenität der Lerngruppen (Alter) Leistungsunterschiede durch Vorkenntnisse Interesse der Schüler und der Eltern Gruppenbildung Unterrichtszeiten Lehrereinsatz und Lehrerintegration 8 9

10 Einrichtung von Auffangklassen: für Seiteneinsteiger im laufenden Schuljahr zum folgenden Schuljahr Zuweisung zu Regelklassen bzw. Vorbereitungsklassen 9 Einrichtung von Vorbereitungsklassen: möglich in allen Schulformen Zuweisung durch die Schulaufsicht auf Vorschlag der Schulleitung Verweildauer in der Regel nicht mehr als zwei Jahre Ziel: rasche Eingliederung in Regelklassen in der Regel zwei Jahrgänge in einer Klasse 0 2 Stunden Deutschunterricht Entscheidung zum Übergang in eine Regelklasse durch die Versetzungskonferenz 20 0

11 Besondere Bestimmungen für ältere Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Berufskollegs: Einrichtung besonderer Lerngruppen mit dem Ziel, einen Schulabschluss zu erreichen, z.b. Internationale Förderklassen Zusätzliche Förderung in dualen Fachklassen und in ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen des Berufskollegs 2 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22

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