Entsprechend dem modifizierten VVG (Versicherungsvertragsgesetz) finden Sie nachfolgend eine Zusammenfassung unserer Kundenempfehlung für die:
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- Margarethe Dunkle
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1 HR, _GL Seite 1 von 10 Kundenempfehlung HAUSRATVERSICHERUNG Entsprechend dem modifizierten VVG (Versicherungsvertragsgesetz) finden Sie nachfolgend eine Zusammenfassung unserer Kundenempfehlung für die: HAUSRATVERSICHERUNG der ZURICH Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Hausratversicherung, weil sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung oder Teilen davon die finanziellen Schäden ersetzt. Wir empfehlen die Hausratversicherung der ZURICH, weil Sie das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet die Zurich Gruppe Deutschland als kompetenter Partner für Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement fest etabliert ist und etwa 4,5 Millionen Kunden betreut. Der Erfolg von Zurich spiegelt sich in hervorragenden Unternehmens- und Produktbewertungen wider. Auf der letzten Seite dieser Beratungsdokumentation finden Sie ein enblatt, das durch das neue VVG zwingend vorgeschrieben ist. Bitte senden Sie dieses enblatt für eine zügige Bearbeitung zusammen mit Ihrem Versicherungsantrag an GL. Bestandteil dieser Beratungsdokumentation sind die ungekürzten Versicherungsbedingungen unserer oben genannten Empfehlung. Wir senden Ihnen diese auf Wunsch per zu. Sie stehen Ihnen auf unserer Internetseite im Bereich Sachversicherungen unter als Download zur Verfügung.
2 Seite 2 von 10 Kundenempfehlung HAUSRATVERSICHERUNG Mit jeder Anschaffung haben Sie mehr zu verlieren. Von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr wird Ihr Zuhause wertvoller. Schauen Sie sich um, was in letzter Zeit hinzugekommen ist und was das alles gekostet hat: nicht nur Möbel, elektrische Geräte, auch Bücher, Kleidung und Geschirr. Oder denken Sie an das Aquarium, die Fahrräder vor der Tür, den Wein im Keller oder die fast vergessenen Schätze auf dem Dachboden. Der Wert Ihres Hausrates wächst ständig. Und Ihr Hausrat ist vor Beschädigung oder Zerstörung leider nicht sicher: Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Alle 3 Minuten wird in eine Wohnung eingebrochen meistens am helllichten Tag und oft ohne Rücksicht auf Verluste. Die Folgen sind Ärger, Wut und finanzielle Verluste. Genauso ärgerlich ist es, wenn plötzlich ein Feuer ausbricht oder die auslaufende Waschmaschine den geerbten echten Teppich in eine breiige Masse verwandelt. Eine Hausratversicherung kann zwar nicht vor derartigen Schäden schützen, aber sie ersetzt zumindest die finanziellen Verluste. Wo gilt der Versicherungsschutz? Zunächst einmal grundsätzlich in allen Räumen Ihrer Wohnung. Dazu gehören auch von Ihnen allein genutzte Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück, wie z.b. Garagen und Geräteschuppen. Für zur Wohnung gehörende Garagen besteht übrigens auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht auf demselben Grundstück befinden (bis 500 m vom Versicherungsgrundstück). Zur Wohnfläche zählen: alle Räume des Hauses oder der Wohnung und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude einschließlich Dielen/Flure und Wintergärten. Zur Wohnfläche zählen nicht: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller-, Speicher-, Bodenräume, die nicht zu Hobbyzwecken ausgebaut sind. Wenn Sie Ihr Büro zu Hause haben! Bei vielen Hausratversicherern endet der Versicherungsschutz vor dem häuslichen Arbeitszimmer. Die private Hausratversicherung sollte dagegen auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die sich in beruflich oder gewerblich genutzten Räumen der versicherten Wohnung befinden, versichern. Kein Ausschluss bei Mietsachschäden in möbliert gemieteten Wohnungen Mitversichert sind auch Schäden an fremdem Eigentum wenn die Wohnung möbliert gemietet wurde. In diesem Fall werden Schäden, die der Mieter am gemieteten Mobiliar (fremdes Eigentum) verursacht, nicht von einer Privathaftpflichtversicherung übernommen! (Beispiel) Ein Mieter hatte in seiner möbliert gemieteten Wohnung einen Brand verursacht. Die Wohnung wurde durch das offene Feuer fast komplett zerstört, Gebäudebestandteile und die angrenzende Wohnung des Nachbarn wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Mieter war privathaftpflichtversichert, eine Hausratversicherung bestand jedoch nicht. Die Feuerversicherung des Vermieters übernahm die Schäden an den Gebäudebestandteilen, die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kam für die Schäden in der Nachbarswohnung auf. Kein Ersatz wurde jedoch für die zerstörten Möbel in der möbliert gemieteten Wohnung geleistet, denn Mietsachschäden an beweglichen Sachen sind in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Welche Gefahren sind versichert? Brand, Blitzschlag, Explosion Wie z.b. Brand durch eine nicht ausgeschaltete Herdplatte Einbruchdiebstahl, Vandalismus Beschädigungen von Fenster und Türen, auch mutwillig, Kosten für die Schlossänderung.
3 Seite 3 von 10 Leitungswasser Schäden an Ihrem Hausrat durch geplatzte Wasserrohre, undichte Schläuche Ihrer Wasch- oder Geschirrspülmaschine. Wasseraustritt aus defekten Aquarien und Wasserbetten. Sturm und Hagel Wird z.b. durch Sturm ein Fenster eingedrückt und Regenwasser dringt ein, bekommen Sie den Schaden ersetzt. Überspannung Überspannungsschäden durch Blitzschlag Implosion weitere Elementarschäden (optional) Sofern vereinbart, Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben Glasbruch (optional) Glasbruchschäden an Glasscheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten, Loggien oder Duschkabinen. Ebenso an Bildverglasungen, Spiegeln, Glastischen, Sichtfenstern von Backöfen, Glaskeramik- Kochflächen oder Aquarien und Terrarien. Die Hausratversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit. Nach dem reformierten und zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Versicherungsvertragsgesetz gelten neue Regeln: die Hausratversicherer müssen in jedem Fall auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, sie dürfen ihre Leistung aber abhängig von der Schwere des Verschuldens kürzen. Wenn z.b. die Christbaumkerzen gleich das Wohnzimmer abfackeln gibt es für viele Brandopfer nun Schadenersatz. In der Praxis ist es sehr unterschiedlich, ob und wann der Versicherer die grobe Fahrlässigkeit prüft und sich Leistungseinschränkungen vorbehält. Einige Gesellschaften zahlen bis zu einem festgelegten Betrag anstandslos und prüfen erst bei Schäden die teurer werden. Andere Anbieter zahlen einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bis zu einer Höchstgrenze. Wieder andere Versicherer prüfen in jedem Fall, egal ob der Kunde eine günstige Standardpolice abgeschlossen hat oder einen Luxusvertrag. Die Hausratversicherung der Zurich verzichtet ganz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und leistet in unbegrenzter Höhe. Auszug aus dem Leistungsumfang Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit Außenversicherung bis EUR (Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen eines Kreuzfahrt- oder Fährschiffes ist mitversichert) Sachen in Bankgewahrsam bis EUR (Erhöhung möglich) Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung Anprall von Schienen- oder Straßenfahrzeugen Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten, Saunabecken, Schwimmbecken etc. Vom Mieter/Wohnungseigentümer eingebrachte Einbaumöbel bis EUR Gewerblich genutzte Räume innerhalb des Versicherungsortes bis EUR Keine Gefahrenerhöhung bei vorübergehenden Unbewohntsein bis zu 120 Tagen Hausratgegenstände in Garagen innerhalb 500 m vom Versicherungsgrundstück Gefrier- und Kühlgut durch Stromausfall bis 500 EUR Wasserverlust infolge eines ersatzpflichtigen Leitungswasserschadens bis 250 EUR Sengschäden zum Zeitwert bis 500 EUR Wasseraustritt aus innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren Technische, optische und akustische Anlagen bis EUR Gewerbliche Musterkollektionen (Eigentum des Versicherungsnehmers) bis EUR Austausch von Armaturen bei Rohrbruch oder Bruch der Armaturen bis 250 EUR Wertsachen in ständig bewohnten Wohnungen Bargeld, auf Geldkarten geladene Beiträge bis EUR Andere Wertsachen, einschl. Sparbücher, Wertpapiere etc. bis EUR (Erhöhung möglich)
4 Seite 4 von 10 Deckungserweiterung Diebstahl Fahrraddiebstahl 600 EUR (Erhöhung möglich) Diebstahl aus verschlossenen PKW bis EUR Diebstahl aus Krankenzimmer bis EUR Diebstahl am Arbeitsplatz (eigener Hausrat ohne Wertsachen) bis 500 EUR Diebstahl von Kinderwagen bis EUR Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Gehilfen bis EUR Diebstahl von Wäsche und Kleidung (ausgenommen Lederwaren, Pelze etc) auf eingefriedeten Grundstück bis EUR Diebstahl von Gartenmöbeln auf eingefriedeten Grundstück bis EUR (Erhöhung möglich) Diebstahl von Spielgerüsten bis 500 EUR Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen bis EUR Versicherte Kosten Hotelkosten bei ganz oder teilweiser Unbewohnbarkeit 150 EUR/Tag Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigung, Reparaturkosten für gemietete Wohnungen, Transportkosten, Lagerkosten max. 200 Tage bis EUR Bewachungskosten bis 100 Stunden Provisorische Sicherungsmaßnahmen unbegrenzt Rückreisekosten aus dem Urlaub (Schadenhöhe mehr als EUR) bis EUR Telefonkosten durch Täter bis 150 EUR Sachverständigenkosten (ab Schadenhöhe von EUR zu 80%) bis EUR Kosten für zusätzliche Leistungen wie Gerüste, Kräne etc. bis EUR Mehrkosten infolge Preissteigerungen Kosten durch Preissteigerung für notwendige Eil-, Express- und Luftfracht für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen bis EUR Schützen Sie sich vor Unterversicherung! Im Schadenfall kommt es darauf an, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Wenn nicht, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens. Wenn Sie z.b. Ihre Wohnung mit EUR versichern, Sie in Ihrer Wohnung aber insgesamt EUR an Werten haben, ersetzt Ihnen der Versicherer trotzdem bei einem Totalschaden nur die versicherten EUR. Durch die genaue Ermittlung der Versicherungssumme können Sie das verhindern. Erfassen Sie zur Bemessung der Versicherungssumme alle Hausratgegenstände und setzen Sie dafür den Neuwert an. Das ist der Wert, den Sie aufwenden müssen, um einen Gegenstand beispielsweise nach einem Brand wieder neu zu kaufen. Bei Umzug oder Neuanschaffung muss die Versicherungssumme deshalb immer überprüft und angepasst werden. Das ist mühselig aber wichtig, wird aber leicht vergessen. Der beigefügte Wertermittlungsbogen hilft Ihnen dabei. Hausratversicherung der Zurich Versicherungssummen Prämien Prämienbeispiel (ohne Glasversicherung): Prämienbeispiel Glasversicherung (Haushaltglas) Summe, die zur Wiederbeschaffung Ihres gesamten Hausrats zum Neuwert aufgewendet werden muss. Für Antiquitäten gilt abweichend der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte als Versicherungswert. Prämien hängen von den eingeschlossenen Gefahren und den unterschiedlichen Tarifzonen (eingeteilt nach Zustell-Postleitzahlen) ab. Wohngebiete in der Stadt sind teurer als ländliche Gegenden, in denen erfahrungsgemäß weniger Schadenfälle entstehen. Wohnung 80 qm, Versicherungssumme EUR (mit Unterversicherungsschutz) Prämie Großstadt 98,65 EUR* Prämie in ländlichen Gegenden 67,50 EUR* Wohnung 80 qm in Mehrfamilienhaus 0,22 EUR/qm 20,77 EUR* Cerankochfeld pauschal 10 EUR (zzgl. VSt.) * Jahresprämien inkl. Versicherungssteuer
5 Seite 5 von 10 Checken Sie Ihre Versicherung Wenn Sie wissen wollen, wie viel genau Sie im Vergleich zu Ihrer jetzigen Versicherung einsparen können, dann lassen Sie sich ein Vergleichsangebot ausarbeiten, mit dem Sie Bedingungen und Leistungen gegenüberstellen können. Faxen Sie uns den Fragebogen auf der nächsten Seite zu und Sie erhalten ein detailliertes Angebot, inklusive einem Leistungsvergleich mit Ihrer bestehenden Hausratversicherung. Vorausgesetzt Sie schicken uns eine Kopie der Police Ihrer jetzigen Hausratversicherung mit. Ihre Fragen zur Hausratversicherung beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter: 040/ Wichtiger Hinweis: Die neue Vermittlerrichtlinie und das seit 1. Januar 2008 gültige reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichten uns, Ihnen bestimmte Informationen zur Kenntnis zu bringen. Bitte senden Sie uns das enblatt auf der letzten Seite zusammen mit der Faxantwort zurück. Mit Ihrer bestätigen Sie die vorgeschriebenen Informationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.
6 Antrag Seite 6 von 10 Faxantwort an: 040/ Hausratversicherung Antrag faxen oder per Post einsenden an: GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, (Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen) Versicherungsnehmer: Name/Vorname Straße/Hausnummer/Postfach PLZ/Ort Telefon Telefax Mobil Geburtsdatum Frau Mann Risikoort: Straße/Hausnummer/Postfach PLZ/Ort Betriebsart Bank* Kontonummer BLZ Die Bankverbindung wird zum Lastschriftverfahren benötigt. Die Einzugsermächtigung ist die Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages Fragebogen Hausratversicherung Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? Wie viele Quadratmeter hat Ihre Wohnung? Wann soll die Versicherung beginnen? Was bewohnen Sie? EUR: Wohnfläche in qm: Datum: ein Einfamilienhaus eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit... Mietparteien Soll Fahrraddiebstahl mitversichert werden? ja, in Höhe von... EUR Sollen Wertsachen mitversichert werden? ja, in Höhe von... EUR Sollen Sachen in Bankgewahrsam versichert werden? ja, in Höhe von... EUR Soll der Diebstahl von Gartenmöbeln versichert werden? ja, in Höhe von... EUR Wünschen Sie eine Glasversicherung? Soll ein Cerankochfeld mitversichert werden? Künstlerische Glasscheiben, -Spiegel und Platten? ja nein ja nein ja, in Höhe von... EUR Wünschen Sie den Einschluss von Elementarschäden inkl. Rückstau Bestand bereits eine Hausratversicherung für Sie? Bei welcher Gesellschaft? Wie lautet die Versicherungsnummer? Höhe des letzten Jahresbeitrages? Wer hat die Versicherung gekündigt? Gab es Schäden in den letzten 5 Jahren? Wie hoch waren die Schadenzahlungen? ja nein Versicherer: Vers.-Scheinnummer: EUR: Antragsteller Versicherer ja nein EUR:
7 Seite 7 von 10 Wertermittlung Ihres Hausrats (für Versicherungssumme) Wohn- und Eßzimmer Bad/WC Möbel und Polstermöbel, Dekoration Möbel Gardinen, Jalousien, Vorhänge Gardinen, Jalousetten Lampen, Spiegel Lampen, Spiegel, Waage Wandbehänge, Bilder Toilettenartikel, Rasierer Tischwäsche, Decken, Kissen Wäsche, Handtücher Gläser, Porzellan, Bestecke, Vasen Sanitäre Einrichtungen (als Mieter gekauft) Wand-, Standuhren Auslegeware, Badematten Bücher, Schreibutensilien, Fotoalben Techn. Geräte, Fernseh-, Video, CD- Flur Player Tonträger, Videos, CD, DVD Möbel unechte Teppiche/Brücken Lampen, Spiegel unechte Brücken, Auslegware Küche Möbel (Anbauküche) Keller/Boden Elektro-Großgeräte Regale, Werkzeug Elektro-Kleingeräte Arbeitsgeräte, Maschinen Gardinen, Jalousien, Lampen Kfz-Zubehör Uhr, Radio, Dekoration Hobbyraumeinrichtung Geschirr, Besteck, Gläser Hobbyraumeinrichtung Töpfe, Pfannen etc. Konserven,Vorräte,Getränke Staubsauger, Reinigungsgerät Vorräte, Lebensmittel Sonstiges Getränke, Hausbar PC, Drucker, Zubehör etc. unechte Teppiche etc. Näh-, Schreib-, Rechenmaschinen Lederwaren, Schirme Schlafzimmer Balkon/Gartenmöbel, -geräte Schlafzimmer Möbel und Polstermöbel, Dekoration Sport- und Campingausrüstung Schlafzimmer Matratzen, Betten etc. Sportgeräte Decken, Bettwäsche Musikinstrumente, Noten Gardinen, Jalousien, Vorhänge etc. Öfen, Heizmaterial, Strahler Lampen Foto-, Filmgeräte, Zubehör Bekleidung, Schuhe, Wäsche Dias, Filme Wandbehänge, Bilder Optische Geräte (Brillen, Hörgeräte) Uhren, Radio, Wecker unechte Teppiche/Läufer Wertsachen Teppichboden Bargeld Wertpapiere* Kinderzimmer Schmucksachen*, Edelsteine*, Perlen*, Möbel und Polstermöbel, Dekoration Briefmarken*, Telefonkarten*, Münzen*, Matratzen, Betten etc. Medallien*, Gold-*, Platinsachen* Gardinen, Jalousien, Vorhänge etc. Pelze, handgekn. Teppiche, Gobelins, Lampen Kunstgegenstände sowie Sachen, die älter Bekleidung, Schuhe, Wäsche als 100 Jahre sind (ohne Möbel) Spielsachen, Bücher etc. Fernseher/Video * hier gelten Entschädigungsgrenzen, wenn ungesichert HiFi Geräte, Tonträger unechte Teppiche/Läufer Teppichboden Zwischensumme Gesamtsumme des Hausrats
8 Seite 8 von 10 KUNDENINFORMATION Nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Beratung (VersVermV) zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen des ersten Kontaktes und vor Abschluss des gewünschten Versicherungsschutzes erhalten Sie gemäß 11 VersVermV nachfolgende Informationen. 1. Vermittler: GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, ; 2. Die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmaklerin und ist unter der Registernummer D-566A-KSCD4-03 in das Vermittlerregister nach 11a GewO eingetragen. Er ist als Vermittler Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach 60, 61 und 63 VVG. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH als Ihren Vertragspartner wenden. 3. Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften; 4. Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite oder unter Telefon: (14 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon: 030/ , Internet: als registerführende gemeinsame Stelle nach 11a GewO jederzeit veranlassen. 5. Sofern Sie mit den Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach Berlin 6. Belehrung: Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung einleiten. Hiermit wurden Sie über Ihre gesetzlichen Rechte belehrt. Mit der auf dem enblatt bestätige ich, die Kundeninformationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.
9 Seite 9 von 10 Versicherungsbedingungen Laut VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen Ihnen die Versicherungsbedingungen der angebotenen Versicherungen übermittelt werden. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unseres Angebotes und werden Ihnen auf Wunsch per zugesandt. Sie können auch von unserer Internetseite unter (Sachversicherungen) heruntergeladen werden. Bedingungen für die Hausratversicherung 50. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen AHR 2004 (ZURICH) 51. Besondere Vereinbarungen Hausrat Top Schutz (ZURICH).pdf Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertragsund Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.
10 Seite 10 von 10 UNTERSCHRIFTENBLATT Nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz, gültig seit 1.Januar 2008, zwingend vorgeschrieben. Kundenempfehlung Durch meine bestätige ich, dass ich die Kundenempfehlung auf der Seite 1 erhalten, gelesen und verstanden habe. Einzugsermächtigung Durch meine erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Beiträge von meinem Bankkonto (Bankverbindung siehe Seite 5) abgebucht werden; gilt auch für Vertragsänderungen. Antrag Durch meine bestätige ich, dass ich die Beratungsdokumentation für die beantragte Versicherung erhalten, gelesen und verstanden habe. Ich beantrage folgende Versicherungen: Hausratversicherung der ZURICH Vertragspflege Zur Sicherstellung einer lückenlosen Betreuung besonders auch bei Schäden, bei Tod, Krankheit oder Geschäftsaufgabe des Versicherungsmaklers, erkläre ich mich einverstanden, dass die GL Versicherungsmakler GmbH meine von GL betreuten Verträge auf einen Rechtsanwalt, Makler oder Assekuradeur übertragen kann. Kundeninformation Durch meine bestätige ich, dass ich die Kundeninformationen auf Seite 7 erhalten, gelesen und verstanden habe und über meine gesetzlichen Rechte belehrt wurde. Versicherungsbedingungen Durch meine bestätige ich, dass ich die auf Seite 8 genannten Versicherungsbedingungen für die beantragte Versicherung erhalten, gelesen und verstanden habe (bitte ankreuzen). 50. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen AHR 2004 (ZURICH) 51. Besondere Vereinbarungen Hausrat Top Schutz (ZURICH) Widerrufsbelehrung Ich kann meine Vertragserklärung bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Fax oder ) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ZURICH Versicherungs-AG, Am Klagesmarkt 29-31, Hannover oder an GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32,. Datenschutz Durch meine bestätige ich, dass ich die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auf Seite 8 erhalten, gelesen und verstanden habe. Ort, Datum
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