Die EAkte kommt der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die EAkte kommt der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten"

Transkript

1 Hessisches Ministerium der Justiz Die EAkte kommt der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten Mitgliederversammlung 2016 des Institut für Sachverständigenwesen e.v. 17. Juni 2016 Sven Voss Hessisches Ministerium der Justiz 1

2 Agenda I. Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz II. Das E-Justice-Gesetz III. Standards in der Justiz 2

3 Hessisches Ministerium der Justiz BUND-LÄNDER-KOMMISSION Montag, 20. Juni

4 Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz Gegründet 1969 Besetzung: Bundesländer und Bund Ständige Arbeitsgruppe der Amtschefs (sog. E-Justice-Rat) Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen des E-Justice-Rates Zusammenarbeit aller Länder bei IT- Fragen (insb. Standardisierung) Organisiert in Arbeitsgruppen (bspw. AG ERV, AG IT-Standards) 4

5 DAS E-JUSTICE-GESETZ 5

6 E-Justice-Gesetz: Die Meilensteine 2016 BESONDERES ANWALTSPOSTFACH 2022 VERPFLICHTENDER ERV 2018 ÖFFNUNG ALLER GERICHTE 6

7 Das E-Justice-Gesetz Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (vom 10. Oktober 2013), verkündet am 16. Oktober 2013, BGBl. 2013, S Gesetz erfasst alle Verfahrensordnungen mit Ausnahme der StPO und Verfassungsrecht Keine gesetzliche Anordnung der E-Akte, aber Unterstellung ihrer Existenz Diskussionsentwurf für Strafbereich sieht gesetzliche Anordnung der E-Akte vor Vorschläge für E-Justice-Gesetz II in Arbeit 7

8 In aller Kürze - ZPO (Vergleichbare Regelungen in allen Verfahrensordnungen) 130a ZPO: Elektronisches Dokument und Einreichungswege 298a ZPO: Transformation von Papierdokumenten 130d ZPO: Nutzungspflicht für Rechtsprofis 169 ZPO: Wegfall der Beglaubigungserfordernisse 174 ZPO: EB-Berechtigte eröffnen elektronischen Zugangsweg 371a/371b ZPO: Beweiskraftregeln D s / öffentliche Urkunden 945a ZPO: Elektronisches Schutzschriftenregister 8

9 Elektronischer Rechtsverkehr 130a ZPO Elektronisches Dokument (2018) Definition des Elektronischen Rechtsverkehrs (2) Verordnungsermächtigung für den Bund Keine Länderöffnungsklauseln kein Flickenteppich (3) Schriftformerfordernis durch elektronische Signatur oder (4) Schriftformerfordernis durch sicheren Übermittlungsweg 130a ZPO n.f. (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Absätze als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden. 9

10 Nutzungspflicht 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden ( ) Obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr mit Rechtsanwälten und Behörden nur noch elektronisch übermittelte Schriftsätze erfüllen das verfahrensrechtliche Schriftformerfordernis Lösung des Henne-Ei-Problems 130d ZPO n.f. ( ) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts [ ] eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln [ ] 10

11 Dienststelle 11

12 Hessisches Ministerium der Justiz DIE STANDARDS Montag, 20. Juni

13 EGVP Strategisch gesetzter Kommunikationskanal für die deutsche Justiz Durch E-Justice-Rat bekräftigt Bundesweit in der Justiz als primärer Kommunikationsweg etabliert Transportkanal für die rechtssichere elektronische Kommunikation (Datenübertragung im OSCI-Format = Prinzip des doppelten Umschlags) 13

14 Besonderes Anwaltspostfach (bea) 130a ZPO Elektronisches Dokument (2018) Absendung mit einfacher Signatur aus dem besonderen Anwaltspostfach erfüllt Schriftformerfordernis Bei Einreichung über das bea keine Unterschrift durch qualifizierte elektronische Signatur notwendig Technisch ist das bea ab 2016 verfügbar; Als sicherer Übermittlungsweg aber erst ab 2018 Weitere sichere Übermittlungswege: D , Besonderes Behördenpostfach 130a Abs. 4 ZPO n.f. (4) Sichere Übermittlungswege sind [ ] 2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts, [ ]. 14

15 Besonderes Anwaltspostfach Verpflichtung der BRAK, ab , ein besonderes elektronischen Anwaltspostfach einzuführen, 31a BRAO Inbetriebnahme am 29. September 2016 Alle zugelassenen Anwälte sind über das bea erreichbar Technisch auf Grundlage des EGVP realisiert 15

16 Besonderes Anwaltspostfach II Passive Nutzungspflicht Erstregistrierung Wirksamkeit von Zustellungen Einstweilige Anordnung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin Freischalten der Postfächer zum Empfang nur mit ausdrücklicher Zustimmung Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ( ): Änderung des 31a BRAO: in Abs. 5 ist die Nutzungspflicht ab vorgesehen 16

17 Die elektronische Akte Elektronisches Integrationsportal (eip) Vorsitz BY ForumSTAR-Verbund Seit 03/2015 Pilotierung im LG Landshut Ergonomische elektronische Akte (e²a) Vorsitz NW Eureka-Verbund / Judica Seit 04/2015 Pilotierung im LG Bonn Elektronische Akte as a Service (eas) Vorsitz BW ForumSTAR-Verbund Seit 06/2016 Pilotierung im LG Mannheim und ArbG Stuttgart eip eas e 2 17

18 Hessisches Ministerium der Justiz Eine Aktenstruktur für die bundesdeutsche Justiz - Bundesweite Abstimmung eines Basisaustauschdatensatzes für elektronische Akten - IT-Systeme der Kommunikationspartner haben verlässliche Grundlage - XJustiz Datensatz ( - Alle Justizakten werden diese Struktur für den Austausch annehmen - Gliederung der Akte in Akte, Teilakte und Dokument - Abstrakte, kurze Wertelisten für alle Strukturelemente 18

19 Weitere IT-Standards in der Justiz SAFE Identitätsmanagement in der Justiz zur Garantie sicherer elektronischer Identitäten mit Festlegung von Rollen und Rechten Einmal registriert immer akzeptiert! Folge von Vertrauensvereinbarungen zwischen föderierten Domänen Grundlage für das Adressverzeichnis in EGVP XJustiz Grunddatensatz und Fachdatensätze für den Austausch strukturierter Daten Stete Weiterentwicklung für sich anbietende Kommunikationsanlässe (zwei Releases jährlich) 19

20 Hessisches Ministerium der Justiz Warum warten Warum nicht schon heute elektronisch kommunizieren? - Viele Gerichte bundesweit für ERV eröffnet - Mengenbegrenzung von derzeit 30 MB wird sukzessive aufgehoben werden - Technisches und Organisatorisches unter Montag, 20. Juni

21 Finale WARUM EIGENTLICH? 21

22 Via Della Conciliazione 22

23 Via Della Conciliazione 23

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Behörden in Schleswig-Holstein und der elektronische Rechtsverkehr 2. November 2017 Dr. Geelke Otten Elektronischer Rechtsverkehr für Behörden kurze

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden 6. September 2018 Dr. Geelke Otten Themen 1 Zeitplan des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) 2 Welche

Mehr

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR FÜR DIE VERWALTUNG

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR FÜR DIE VERWALTUNG ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR FÜR DIE VERWALTUNG Dataport Hausmesse 2017 Dr. Sonja Zaplata (Justizbehörde Hamburg) 19. September 2017 Agenda Hintergrund Elektronischer Rechtsverkehr ab 01.01.2018 Sichere

Mehr

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR 4. Hamburger Rechtstag Baustein 3: Elektronischer Rechtsverkehr ein Überblick über den Stand der Umsetzung und die bevorstehenden Herausforderungen für die Justiz und Anwaltschaft 10. Oktober 2017 Agenda

Mehr

Rechtsgrundlagen des bea

Rechtsgrundlagen des bea Das bea - Der rechtliche Rahmen Rechtsanwalt Julius Oberste-Dommes LL.M. Fachanwalt für IT-Recht WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstr. 16, 50668 Köln, www.werner-ri.de Tel: 0 221 / 97 31 430,

Mehr

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, E-Justice-Gesetz II

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, E-Justice-Gesetz II Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, II Ministerialrätin Dr. Beatrix Schobel Bayer. Staatsministerium der Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Mehr

Zivilprozeß heute und morgen

Zivilprozeß heute und morgen E-Justice Universität Frankfurt am Main 24.4.2019 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt am Main Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Informationstechnologierecht 24.04.2019 E-Justice - - Uni Frankfurt am Main

Mehr

XJustiz im praktischen Einsatz

XJustiz im praktischen Einsatz XJustiz im praktischen Einsatz Der EDV-Gerichtstag und die Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr Was ist xjustiz? Wo wird xjustiz bereits eingesetzt? Welche weiteren Einsatzmöglichkeiten zeichnen

Mehr

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig,

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig, Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig, Honorarprofessur für Internetrecht, insbesondere E-Government und E-Justice Staatssekretär a.d., Rechtsanwalt und Unternehmensberater Entwicklung E-Justice

Mehr

ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen

ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen 2. egovernment-konferenz Schwerin, 5. April 2017 Agenda I. erv-was ist das? II. Gesetzliche Grundlagen III. Pilotierung IV. Woran arbeiten

Mehr

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR)

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Ein kurzer Überblick über das ZSSR mit den Schwerpunkten Einreichung und Recherche Saarbrücken, den 25. September

Mehr

Position. Elektronisches Postfach für Arbeitgeberverbände. Stand: März

Position. Elektronisches Postfach für Arbeitgeberverbände. Stand: März Position Elektronisches Postfach für Stand: März 2018 www.vbw-bayern.de/ vbw Position März 2018 Vorwort Benachteiligung der beseitigen Die vbw befürwortet die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

Mehr

Entwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Entwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz Entwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz Die ejustice-bundesratsinitiative Ministerialdirigent Klaus Ehmann Justizministerium Baden-Württemberg 2. ejustice-konferenz

Mehr

TOP 1c - Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung der 99. Sitzung wird mit der Änderung, dass TOP 3 vorgezogen wird, genehmigt.

TOP 1c - Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung der 99. Sitzung wird mit der Änderung, dass TOP 3 vorgezogen wird, genehmigt. Beschlüsse 99. Sitzung am 10. und 11. Mai 2016 in Darmstadt TOP 1b - Genehmigung der Protokolle der 97. und 98. Sitzung Die Protokolle der 97. und der 98. Sitzung werden mit dem Vorbehalt genehmigt, dass

Mehr

ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen

ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen Sachverständigen-Runde der Industrie-und Handelskammer zu Schwerin, 15. Juni 2017 Agenda I. erv-was ist das? II. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Bundesrat Drucksache 500/13 BRFuss 14.06.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Der Deutsche Bundestag hat in seiner 246.

Mehr

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Die Hacker kommen Angriff auf Rechtspflege und Verwaltung: Wo liegen rechtliche und technische Risiken? Was ist zu tun? 10.02.2016, Berlin Daniela Freiheit,

Mehr

Praktische Erfahrung aus der E-Justice-Pilotierung in Bayern -

Praktische Erfahrung aus der E-Justice-Pilotierung in Bayern - Praktische Erfahrung aus der E-Justice-Pilotierung in Bayern - Die Pilotierung bei dem Landgericht Landshut in Zivilsachen Thomas Lindinger Lars Müller-Mück Gemeinsame IT-Stelle Umfang und Vorgehen bei

Mehr

Fragen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Fragen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle Postfach 12 11 29202 Celle Telefon 0 5141. 92 82-0 Telefax 0

Mehr

EGVP BEBPO D MENTANA-GATEWAY

EGVP BEBPO D MENTANA-GATEWAY EGVP BEBPO DE-MAIL MENTANA-GATEWAY BEBPO Das besondere elektronische Behördenpostfach ( bebpo ) ist neben dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach ( bea ) eines der zentralen Elemente des künftigen

Mehr

Mehr Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr durch ERV +

Mehr Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr durch ERV + Mehr Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr durch ERV + Anwaltskanzlei Gericht Dr. Martin Wachter Seite 2 Entscheider Anwaltskanzlei Servicestelle Posteingangsstelle Gericht Dr. Martin Wachter Seite

Mehr

23. EDV-Gerichtstag. IT im Anwaltsbüro. Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014

23. EDV-Gerichtstag. IT im Anwaltsbüro. Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014 23. EDV-Gerichtstag IT im Anwaltsbüro Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014 Zu Beginn E-Justice und die deutsche Anwaltschaft Mission (im-)possible? de lege ferenda: Nein! Aber: die Anwaltschaft

Mehr

in der Justiz Walther Bredl

in der Justiz Walther Bredl Länderübergreifende Walther Bredl Bayer. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Auftakt Ich möchte darauf hinweisen, dass ich es in Anbetracht der auf dem Gebiete der elektronischen Datenverarbeitung

Mehr

Justiz im Wandel Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte in der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen

Justiz im Wandel Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte in der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen Justiz im Wandel Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte in der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen www.justiz.nrw Elektronischer Rechtsverkehr was ist das? Der elektronische Rechtsverkehr

Mehr

Bundesgesetzblatt 3785.

Bundesgesetzblatt 3785. Bundesgesetzblatt 3785. Teil I G5702 2013 Ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2013 Nr. 62 Tag In halt Seite 10.10.2013 10.10.201 3 10.10.2013 11.10.201 3 14.10.2013 Gesetz zur Förderung des elektronischen

Mehr

Das besondere Behördenpostfach (bebpo)

Das besondere Behördenpostfach (bebpo) Das besondere Behördenpostfach (bebpo) Ein Überblick ausführliche Informationen auf http://www.egvp.de/behoerdenpostfach/index.php Wer benötigt ein bebpo? Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des

Mehr

TOP 3 - E-Justice-Rat (Themen Nr. 11 und 12) Die BLK nimmt die Berichte Nr. 11 E-Justice-Rat und Nr. 12 Koordinationsprojekt zur Kenntnis.

TOP 3 - E-Justice-Rat (Themen Nr. 11 und 12) Die BLK nimmt die Berichte Nr. 11 E-Justice-Rat und Nr. 12 Koordinationsprojekt zur Kenntnis. Übersicht der Beschlüsse zur Tagesordnung der 100. Sitzung am 9./10. November 2016 in Saarbrücken TOP 1a) - Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung der 100. Sitzung wird genehmigt. TOP 1b) - Genehmigung

Mehr

Klagen für die Freiwilligkeit

Klagen für die Freiwilligkeit Klagen für die Freiwilligkeit SOLL DIE NUTZUNG DES BEA FREIWILLIG SEIN? VIER KLÄGER UND EINE NEUE RECHTSVERORDNUNG Die Justiz setzt zukünftig verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr. Es sah zunächst

Mehr

Die weiteren Anträge bzw. Erklärungen wie den Widerspruch können Sie derzeit allerdings nur im Barcode- Verfahren übermitteln.

Die weiteren Anträge bzw. Erklärungen wie den Widerspruch können Sie derzeit allerdings nur im Barcode- Verfahren übermitteln. Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 41/2017 v. 12.10.2017 Erweiterte Nutzungspflicht im Mahnverfahren Von der Papierwelt in die digitale Welt Von der Idee zum Versand Tipps

Mehr

Die BLK nimmt den mündlichen Bericht zum E-Justice-Rat zur Kenntnis.

Die BLK nimmt den mündlichen Bericht zum E-Justice-Rat zur Kenntnis. Beschlüsse 97. Sitzung am 12. und 13. Mai 2015 in Mainz TOP 1 b) - Protokoll 96. Sitzung Das Protokoll der 96. Sitzung wird genehmigt. TOP 1 c) - Tagesordnung Die Tagesordnung der 97. Sitzung wird genehmigt.

Mehr

Gegenüberstellung der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren Stand: 01/2013 N. Passenheim /Jur. Ref. Justiz Strafsachen Behörden

Gegenüberstellung der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren Stand: 01/2013 N. Passenheim /Jur. Ref. Justiz Strafsachen Behörden Elektronischer Rechtsverkehr Gegenüberstellung der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren Stand: 01/2013 N. Passenheim /Jur. Ref. Justiz Strafsachen Behörden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen

Mehr

Standortvorteil Hessen im elektronischen Rechtsverkehr - was kommt wann und wie auf Landes- und Bundesebene

Standortvorteil Hessen im elektronischen Rechtsverkehr - was kommt wann und wie auf Landes- und Bundesebene Hessisches Ministerium der Justiz Hessisches Ministerium der Justiz Standortvorteil Hessen im elektronischen Rechtsverkehr - was kommt wann und wie auf Landes- und Bundesebene Symposium Fit für E-Justice,

Mehr

Übersicht der Beschlüsse zur Tagesordnung der 101. Sitzung am 3./4. Mai 2017 in Bremen

Übersicht der Beschlüsse zur Tagesordnung der 101. Sitzung am 3./4. Mai 2017 in Bremen Übersicht der Beschlüsse zur Tagesordnung der 101. Sitzung am 3./4. Mai 2017 in Bremen TOP 1a) - Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung der 101. Sitzung wird genehmigt, mit der Maßgabe, dass TOP

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung A. Problem und Ziel Nach 32a der Strafprozessordnung

Mehr

Kapitel 1 ERVV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Kapitel 1 ERVV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung - ERVV) ERVV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Der Syndikusanwalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach. RA Martin W. Huff

Der Syndikusanwalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach. RA Martin W. Huff Der Syndikusanwalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach RA Martin W. Huff Frankfurt, 22.10.2015 Die Gesetzeslage 31a BRAO [1] - Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (1) 1 Die Bundesrechtsanwaltskammer

Mehr

E-Jus&ce. Grundsatzkommission des DGVB Pegnitz vom bis

E-Jus&ce. Grundsatzkommission des DGVB Pegnitz vom bis E-Jus&ce Grundsatzkommission des DGVB Pegnitz vom 29.08.17 bis 31.08.2017 E-Jus&ce ist die Summe aus... Elektronischer Rechtsverkehr elektronischer Posteingang bei Gericht elektronischer Postausgang vonseiten

Mehr

Zukünftige Zustellungen

Zukünftige Zustellungen Zukünftige Zustellungen EDV-Gerichtstag 2015 Dr. Wolfram Viefhues wviefhues@aol.com Übersicht Wie erfolgen in Zukunft Zustellungen an Anwältinnen und Anwälte? Wie erfolgen in Zukunft Zustellungen an Normalbürgerinnen

Mehr

Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware

Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware SIV-ERV Vorstand: Ole Bertram, Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Vorsitz) Georg-Friedrich Klusemann, RA-MICRO GmbH & Co. KGaA

Mehr

D EINE ALTERNATIVE ZU BEA (+)?

D  EINE ALTERNATIVE ZU BEA (+)? 1&1 De-Mail GmbH DE-MAIL: EINE ALTERNATIVE ZU BEA (+)? Leslie Romeo Head of De-Mail & Trust Services Agenda Der Status Quo Die Theorie Der Vergleich Die Praxis Die Umsetzung Die Herausforderung Die AG

Mehr

Stellungnahme Nr. 55/2012 November 2012

Stellungnahme Nr. 55/2012 November 2012 Stellungnahme Nr. 55/2012 November 2012 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördElRV) Mitglieder des Ausschusses ERV RA

Mehr

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette

Mehr

3. e-justice Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 15. und 16. Juli 2015 in Heusenstamm

3. e-justice Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 15. und 16. Juli 2015 in Heusenstamm Gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz Der Präsident des Landgerichts Limburg an der Lahn 3. e-justice Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 15. und 16. Juli 2015 in Heusenstamm E-Justice

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Elektronischer Rechtsverkehr Information, Praxisbeispiele und gemeinsamer Austausch AG KLV 06.09.2018 Nortorf - Das bebpo (besondere elektronische Behördenpostfach)

Mehr

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beschließt:

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beschließt: Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz Zu TOP 1 b) Das Protokoll der 87. Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung wird

Mehr

Martin Fries. Literatur:

Martin Fries. Literatur: 1 2 128a Abs. 1 ZPO: Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten A. Problem und Ziel Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der Fassung des

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der Fassung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2233/17 - des Rechtsanwalts Dr. D In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der Fassung des Artikels 7 Nr. 2

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Bundesrat Drucksache 818/12 BRFuss 21.12.12 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AS - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten A. Problem und Ziel

Mehr

Das Serviceportal Baden-Württemberg Was sind Behördenkonto und bebpo?

Das Serviceportal Baden-Württemberg Was sind Behördenkonto und bebpo? Das Serviceportal Baden-Württemberg Was sind und bebpo? Inhalte Was ist das auf service-bw? Was versteht man unter einem bebpo? Behördenkonten von service-bw als bebpo nutzen Was müssen Sie als Kommune/Behörde

Mehr

ben besonderes elektronisches Notarpostfach

ben besonderes elektronisches Notarpostfach Saarbrücken, 21. September 2017 ben besonderes elektronisches Notarpostfach 26. Deutscher EDV-Gerichtstag 2017 Dr. Vladimir Primaczenko - Notarassessor Bundesnotarkammer Geschäftsführer NotarNet GmbH Inhalt

Mehr

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte. Jahrestagung Governikus KG

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte. Jahrestagung Governikus KG Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Jahrestagung Governikus KG 24. November 2015 Bremen Ministerialrat Ju rgen Ehrmann Justizministerium Baden-Württemberg Vorsitzender der BLK AG IT-Standards

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 10. April 2015 und Verbraucherschutz Telefon: 9(0)

Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 10. April 2015 und Verbraucherschutz Telefon: 9(0) Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 10. April 2015 und Verbraucherschutz Telefon: 9(0)13-3227 I C 4 5122/1/1/1 Mandy.Noeh@senjust.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

TOP 1a) - Genehmigung der Tagesordnung der 103. Sitzung der BLK Die Tagesordnung der 103. Sitzung wird genehmigt.

TOP 1a) - Genehmigung der Tagesordnung der 103. Sitzung der BLK Die Tagesordnung der 103. Sitzung wird genehmigt. Beschlüsse der 103. Sitzung am 16./17. Mai 2018 in Dresden TOP 1a) - Genehmigung der Tagesordnung der 103. Sitzung der BLK Die Tagesordnung der 103. Sitzung wird genehmigt. TOP 1b) - Genehmigung des Protokolls

Mehr

E-Justice in der Anwaltskanzlei

E-Justice in der Anwaltskanzlei E-Justice in der Anwaltskanzlei ERV in der Anwaltschaft, das elektronische Anwaltspostfach RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer München Mitglied des Ausschusses elektronischer

Mehr

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13431 10.11.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5203 vom 4. Oktober 2016 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/13107

Mehr

Grußwort von Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth beim Bayerisch-Pfälzischen Notartag am Samstag, den 18. Oktober 2014 in Landshut

Grußwort von Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth beim Bayerisch-Pfälzischen Notartag am Samstag, den 18. Oktober 2014 in Landshut Bayerisches Staatsministerium der Justiz Amtschef Es gilt das gesprochene Wort Grußwort von Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth beim Bayerisch-Pfälzischen Notartag am Samstag, den 18. Oktober 2014

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zum Referentenentwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig Februar 2012 Daniel Müller

Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig Februar 2012 Daniel Müller Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig 1 28. Februar 2012 Daniel Müller Auch der längste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. (Chinesische Weisheit) 3. Stufe: Elektronische

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 20. Dezember 2017 Nummer 73 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher

Mehr

Das besondere elektronische Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach Das besondere elektronische Anwaltspostfach Rechtsanwalt Julius Oberste-Dommes LL.M. Fachanwalt für IT-Recht WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstr. 16, 50668 Köln, www.werner-ri.de Tel: 0 221

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Anwendungsbereich: Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art.

Mehr

Barrierefreiheit von E-Justice - ein Auftrag an den Gesetzgeber

Barrierefreiheit von E-Justice - ein Auftrag an den Gesetzgeber Barrierefreiheit von E-Justice - ein Auftrag an den Gesetzgeber Blinde und sehbehinderte Menschen werden durch die Gesetzentwürfe zu E-Justice (BT- Drs. 17/12634 und 17/11691) in besonderer Weise betroffen.

Mehr

Die elektronische Justiz

Die elektronische Justiz Die elektronische Justiz Ein Beitrag zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Akte unter Berücksichtigung des Justizkommunikationsgesetzes Von Max Schwoerer Duncker & Humblot Berlin A. Einleitung

Mehr

Die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im forumstar-verbund

Die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im forumstar-verbund Die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im forumstar-verbund 24. Deutscher EDV-Gerichtstag 24. September 2015 Walther Bredl Themen E-Justice-Gesetz

Mehr

Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab

Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab 01.01.2018 Information für Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zum besonderen elektronischen Behördenpostfach,

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 3. Aktualisierung 2014 (1. Juli 2014) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Mehr

Die Digitalisierung der Justiz in Deutschland

Die Digitalisierung der Justiz in Deutschland Matthias Müller Die Digitalisierung der Justiz in Deutschland Entwicklung und rechtliche Würdigung des EJustizG am Beispiel des Zivilprozesses Verlag Dr. Kovac Hamburg 2015 G liederung 1 E inleitung...

Mehr

bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS

bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS 1 bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS 2 bebpo DAS BESONDERE BEHÖRDENPOSTFACH Die elektronische Kommunikation mit der Justiz erfordert ein Höchstmaß

Mehr

E-Government und E-Justice - Schnittstellen und Synergien. 24. EDV- Gerichtstag 2015

E-Government und E-Justice - Schnittstellen und Synergien. 24. EDV- Gerichtstag 2015 E-Government und E-Justice - Schnittstellen und Synergien 24. EDV- Gerichtstag 2015 Jürgen Ehrmann, Justizministerium Baden-Württemberg, Vorsitz BLK-AG IT-Standards in der Justiz Mit (IT) Sicherheit zu

Mehr

Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab

Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab 01.01.2018 Information für Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zum besonderen elektronischen Behördenpostfach,

Mehr

bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS

bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS 1 bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS 2 bebpo DAS BESONDERE BEHÖRDENPOSTFACH Die elektronische Kommunikation mit der Justiz erfordert ein Höchstmaß

Mehr

Stellungnahme Nr. 25/2017 Mai 2017

Stellungnahme Nr. 25/2017 Mai 2017 Stellungnahme Nr. 25/2017 Mai 2017 Referentenentwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Mehr

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Durchbruch für die digitale Justiz: Das Gesetz zur Förderung des elektronischen

Mehr

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) * Vom 5. Januar 2007

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) * Vom 5. Januar 2007 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) * Vom 5. Januar 2007 Aufgrund 1. des 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1. Der DRB unterstützt die Intention des RefE, das Potential der jüngeren technischen Entwicklungen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

1. Der DRB unterstützt die Intention des RefE, das Potential der jüngeren technischen Entwicklungen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Nr. 28/12 November 2012 Stellungnahme des Deutschen Richterbunds zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Stand:

Mehr

Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab

Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab Neue Regelungen für den Elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ab 01.01.2018 Information für Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zum besonderen elektronischen Behördenpostfach,

Mehr

Workshop XJustiz und IuK-Infrastruktur. Stuttgart, 22. Februar Frank Steimke. OSCI Leitstelle, Bremen. OSCI Leitstelle, Bremen

Workshop XJustiz und IuK-Infrastruktur. Stuttgart, 22. Februar Frank Steimke. OSCI Leitstelle, Bremen. OSCI Leitstelle, Bremen Workshop XJustiz und IuK-Infrastruktur Stuttgart, 22. Februar 2006 Frank Steimke 1 Gliederung XJustix aus der XÖV Perspektive betrachtet Wünsche und Empfehlungen an XJustiz Beiträge aus dem XÖV Prozess

Mehr

Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren

Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische

Mehr

Das Elektronische Gerichtsund Verwaltungspostfach (EGVP)

Das Elektronische Gerichtsund Verwaltungspostfach (EGVP) Das Elektronische Gerichtsund Verwaltungspostfach (EGVP) Daniela Freiheit 9. Magglinger Rechtsinformatikseminar 18.März 2009 Elektronischer Rechtsverkehr Elektronisches Dokument Elektronisches Dokument

Mehr

Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung

Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung Bundesrat Drucksache 4/18 10.01.18 Verordnung der Bundesregierung R Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung A. Problem und Ziel Nach 32a der Strafprozessordnung (StPO) in der

Mehr

Sichere Kommunikation mit dem EGVP im Rahmen der EU-Dienst- leistungsrichtlinie

Sichere Kommunikation mit dem EGVP im Rahmen der EU-Dienst- leistungsrichtlinie Sichere Kommunikation mit dem EGVP im Rahmen der EU-Dienst- leistungsrichtlinie Vortrag auf dem 9. Kommunalen IuK-Forum Niedersachsen vom 27.8. bis 28.8. 2009 in Königslutter am Elm Dr. Andreas Bovenschulte,

Mehr

STELLUNGNAHME: DIE BRAK DARF DAS BEA EINES RECHTSANWALTS AB DEM NICHT OHNE DESSEN ERSTREGISTRIERUNG EMPFANGSBEREIT SCHALTEN

STELLUNGNAHME: DIE BRAK DARF DAS BEA EINES RECHTSANWALTS AB DEM NICHT OHNE DESSEN ERSTREGISTRIERUNG EMPFANGSBEREIT SCHALTEN STELLUNGNAHME: DIE BRAK DARF DAS BEA EINES RECHTSANWALTS AB DEM 01.01.2016 NICHT OHNE DESSEN ERSTREGISTRIERUNG EMPFANGSBEREIT SCHALTEN Ich halte es für zwingend geboten, dass die BRAK sicherstellt, dass

Mehr

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beschließt:

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beschließt: TOP 1 a) Begrüßung b) Genehmigung des Protokolls der 90.Sitzung c) Genehmigung der Tagesordnung Zu TOP 1 b) Das Protokoll der 90. Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung

Mehr

<Bezeichnung der Veranstaltung> 01.08.2011

<Bezeichnung der Veranstaltung> 01.08.2011 Sicherer Email-Verkehr zwischen Rechtsanwalt und Gericht Marburg, 21. November 2014 Die zunehmende Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnik in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten

Mehr

Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ThürERVVO) Vom 05. Dezember 2006

Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ThürERVVO) Vom 05. Dezember 2006 Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ThürERVVO) Vom 05. Dezember 2006 Aufgrund des 9 Abs. 4 Satz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437),

Mehr

EMI-Forum am 19. Mai 2016 an der OTH in Amberg. E-Akte, E-Government, E-Justice & Co. Ministerialrat Walther Bredl

EMI-Forum am 19. Mai 2016 an der OTH in Amberg. E-Akte, E-Government, E-Justice & Co. Ministerialrat Walther Bredl EMI-Forum am 19. Mai 2016 an der OTH in Amberg E-Akte, E-Government, E-Justice & Co. Ministerialrat Walther Bredl Themen Unternehmen Bayerische ist für die Menschen da Handeln nach dem Gesetz Elektronischer

Mehr

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns XJustiz Überlegungen zur Nachnutzung des Kommunikationsstandards der Justiz für die Aktenaussonderung 17. Tagung des Arbeitskreises "Archivierung von Unterlagen

Mehr

Wie wird aus dem ejustice- Gesetz Realität. EDV-Gerichtstag 26. September 2013 Rechtsanwalt Christoph Sandkühler

Wie wird aus dem ejustice- Gesetz Realität. EDV-Gerichtstag 26. September 2013 Rechtsanwalt Christoph Sandkühler Wie wird aus dem ejustice- Gesetz Realität EDV-Gerichtstag 26. September 2013 Rechtsanwalt Christoph Sandkühler Einleitung BRAK baut ein Software-System und nicht nur einen elektronischen Briefkasten diese

Mehr

Keine Überwachungspflicht für bea ohne Erstregistrierung

Keine Überwachungspflicht für bea ohne Erstregistrierung Anwalt digital Keine Überwachungspflicht für bea ohne Erstregistrierung BRAK überschreitet ihre gesetzlichen Befugnisse bei der Art der Einrichtung des bea Rechtsanwalt Dr. Marcus Werner und Rechtsanwalt

Mehr

E-Justice E-Government in der Justiz?

E-Justice E-Government in der Justiz? Saarbrücken, 24. September 2015 E-Justice E-Government in der Justiz? Dr. Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender 3 : IT-Dienstleister der Länder für Verwaltung und Fachressorts Strategische Imperative: Innovative

Mehr

Justiz digital. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte in der Praxis. Das Pilotprojekt bei dem Landgericht Landshut

Justiz digital. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte in der Praxis. Das Pilotprojekt bei dem Landgericht Landshut Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte in der Praxis Das Pilotprojekt bei dem Landgericht Landshut Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte in der Praxis Umfang und Vorgehen des

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2006, 361 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2006, 361 Gliederungs-Nr: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: ERVV SH 2007 Ausfertigungsdatum: 12.12.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GVOBl. 2006, 361

Mehr

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises EGovG M-V Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2016 EGovG

Mehr

Statement. im Rahmen der Podiumsdiskussion beim. DAV-Forum "Zivilprozess digital" am 8. November 2017, Uhr. im Hotel Radisson Blu, Berlin

Statement. im Rahmen der Podiumsdiskussion beim. DAV-Forum Zivilprozess digital am 8. November 2017, Uhr. im Hotel Radisson Blu, Berlin Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Statement im Rahmen der Podiumsdiskussion beim DAV-Forum "Zivilprozess digital" am 8. November 2017, 15.00 Uhr im Hotel Radisson Blu,

Mehr

Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz 94. Sitzung 6. und 7. November 2013 in Nürnberg

Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz 94. Sitzung 6. und 7. November 2013 in Nürnberg Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz 94. Sitzung 6. und 7. November 2013 in Nürnberg TOP 1 b) - Protokoll der 93. Sitzung Das Protokoll der 93. Sitzung wird genehmigt.

Mehr

Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform nicht

Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform nicht DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb41_08 letzte Aktualisierung: 21.1.2009 BGH, 4.12.2008 - IX ZB 41/08 ZPO 130; BGB 126, 126a Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform

Mehr