Studiengebühren Neuregelung ab HochschülerInnenschaft an der TU Wien

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1 Studiengebühren Neuregelung ab 2009 HochschülerInnenschaft an der TU Wien

2 Übersicht Abschaffung der Studiengebühren Was ändert sich? Wer ist grundsätzlich befreit Erlass der Studiengebühren Rückerstattung der Studiengebühren Fragen?

3 Abschaffung der Studiengebühren Nationalratssitzung im September 2008 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert Abschaffung der Studiengebühren für ÖsterreicherInnen, EU und EWR BürgerInnen Ausländische Studierende zahlen weiterhin, allerdings nicht mehr die doppelten Gebühren Weitere Änderungen (Masterzugangsbeschränkungen...) Studienbeitragsverordnung 2004 (StudBeiV 2004) Regelt Umsetzung, in Kraft seit 2. Jänner

4 Studiengebührenbefreiung Grundsätzlich befreit sind ÖsterreicherInnen, EU, EWR BürgerInnen und Konventionsflüchtlinge Solange sie in JEDEM Studium in Mindestzeit plus zwei Toleranzsemester pro Abschnitt liegen. Bachelorstudien: 6+2 Semester Masterstudien: 4+2 Semester Doktoratsstudien: 4+2 oder 6+2 Semester Diplomstudien: Mindestzeit plus 2 Semester pro Abschnitt, wobei 1 Toleranzsemester mitgenommen werden kann. Stichdatum: Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters SS: 30. April, WS: 30. November

5 Erlagscheine 15,86 (ÖH Beitrag: Sommersemester 2009) Studiengebühren befreit ÖH Beitrag ist jedenfalls zu bezahlen 379,22 (363,36 Gebühren + 15,86 ÖH Beitrag) Toleranzzeit überschritten Möglicherweise besteht ein Erlassgrund Erlass des Studienbeitrags Rückerstattung des Studienbeitrags

6 Erlassgründe 1/2 Mobilitätsprogramme (z.b.: Erasmus) Verpflichtende Auslandssemester Universitätsabkommen mit ausländischen Unis SchülerInnen an die Unis InhaberInnen eines Behindertenpasses (min. 50%) InhaberInnen eines Opferausweises

7 Erlassgründe 2/2 Präsenz, bzw. Zivildienst Nachweis Militärkommando oder Zivildienstagentur Hinderung am Studium durch Schwangerschaft oder Krankheit von mindestens zwei Monaten Fachärztliche Bestätigung Kinderbetreuung bis 7 Jahre oder Schuleintritt Geburtsurkunde, Meldezettel, eidesstattliche Erklärung Einkommen durch Erwerbstätigkeit im Vorjahr Einkommenssteuernachweis (4.886,14, SS 2009)

8 Antrag auf Erlass Innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist SS: 31. März, WS: 31. Oktober In der Studien und Prüfungsabteilung Ausgefülltes Formular Alle nötigen Nachweise Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen Bei knapper Frist: einzahlen und um Rückerstattung ansuchen (Achtung: +10% in der Nachfrist)

9 Erlass-Formular Studien und Prüfungsabteilung Studienbeitrag NEU ab dem SS 2009 Antrag auf Erlass des Studienbeitrages Erlass_des_Studienbeitrages_2009.pdf Abwicklung in der Studien und Prüfungsabteilung Sofort: Aushändigung des geringeren Erlagscheins Bearbeitung (bis zu 4 Wochen) Im Zweifelsfall nachfragen

10 Rückerstattung Zu viel einbezahlt: Überbetrag wird rückerstattet Zu wenig einbezahlt: Nach Erlöschen der Zulassung zum Studium wird rückerstattet Erlöschen der Beitragspflicht (z.b.: Studium/Abschnitt abgeschlossen) Studienabbruch (kein Prüfungsantritt im Semester) Später eintretender Erlassgrund

11 Antrag auf Rückerstattung Studienbeitrag muss bereits eingezahlt sein Innerhalb von 6 Monaten nach Einzahlung In der Studien und Prüfungsabteilung Ausgefülltes Formular Alle nötigen Nachweise Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen Antrag auf Rückerstattung wird empfohlen, wenn Fristen für Erlass knapp werden

12 Rückerstattungs-Formular Studien und Prüfungsabteilung Formulare Ansuchen um Rueckerstattung Ansuchen_um_Rueckerstattung.pdf Abwicklung in der Studien und Prüfungsabteilung Bearbeitung (bis zu 4 Wochen) Im Zweifelsfall nachfragen

13 Formulare Studien und Prüfungsabteilung Formulare Erlass des Studienbeitrages Beilage Krankheit Schwangerschaft Erlass des Studienbeitrages Beilage Betreuungspflicht Erlass des Studienbeitrages 2009 Ansuchen um Rueckerstattung

14 Fragen? Studien und Prüfungsabteilung Studienbeitrag NEU ab dem SS 2009

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