Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

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1 Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst, d.h., sie müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Hier sind nur wenige Ausnahmen zugelassen. Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen, deren Tätigkeiten sich auf die Beförderungen gefährlicher Güter beziehen, deren Freistellung von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt ist oder sich auf Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, die unterhalb der in Unterabschnitt ADR festgelegten Mengen liegen, oder die ausschließlich Beförderungen nach Kapitel 3.4. und 3.5. ADR/RIDADN/IMDG-Code durchführen, die in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur bei der Beförderung der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt, denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktiver Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz ADR. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet: FL IFS

2 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (Gb) Sofern ein Gb bestellt werden muss, muss dieser Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. Der Schulungsnachweis wird nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung vor der IHK ausgestellt. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann 1. von einem Mitarbeiter des Unternehmens oder Betriebes, dem auch andere Aufgaben übertragen sein können, 2. von einer dem Unternehmen oder Betrieb nicht angehörigen Person, oder 3. vom Unternehmer oder Inhaber des Betriebes wahrgenommen werden. Schulung von Gefahrgutbeauftragten Der vorgeschriebene Umfang der Schulungen beträgt 30 Unterrichtseinheiten für einen Verkehrsträger. Bei Schulungen für weitere Verkehrsträger kommen jeweils 10 Unterrichtseinheiten hinzu. Über die Teilnahme an der Schulung wird vom Lehrgangsveranstalter eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt. Prüfung von Gefahrgutbeauftragten 1. Grundsätzliches Für die Durchführung der Prüfungen sind die IHKs zuständig. Interessenten können sich unabhängig vom Lehrgangsort, vom Wohnsitz oder Firmensitz- bei jeder IHK zur Prüfung anmelden. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich, die verwandten Fragebogen sind bundeseinheitlich gleich. Prüfungsarten: Grundprüfung / Ergänzungsprüfung/ Verlängerungsprüfung In der Prüfung muss der Schulungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlich sind. In der Prüfung werden Fragen und Aufgaben gestellt, die selbständiges Arbeiten mit den Gefahrgutvorschriften erfordern. Hilfsmittel für die Prüfung Als Hilfsmittel sind in der Prüfung die einschlägigen Rechtsvorschriften für die jeweiligen Verkehrsträger sowie Taschenrechner zugelassen. Elektronische Medien dürfen nicht verwendet werden. Prüfungstermine Es gibt keine festen Prüfungstermine. Setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. 2/5

3 2. Grundprüfung und Ausstellung des Schulungsnachweises Grundschulungen müssen mit einer Grundprüfung abgeschlossen werden, damit der Schulungsnachweis erstmals erteilt werden kann. Zur Grundprüfung werden nur Personen zugelassen, die eine lückenlose Teilnahme an einer Grundschulung nach Gefahrgutbeauftragten- Verordnung durch Lehrgangsbestätigung nachweisen. Die Grundprüfung dauert 100 Minuten für einen Verkehrsträger + 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird. Grundprüfungen dürfen nur einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Die IHK empfiehlt deshalb, zwischen Schulung und Prüfung genügend Zeit für eine intensive Beschäftigung mit den umfangreichen Gefahrgutvorschriften einzuplanen. Nach der Grundschulung und der Grundprüfung wird der Schulungsnachweis mit einer 5- jährigen Gültigkeit ausgestellt. Schulungsnachweise berechtigen grundsätzlich zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten in allen EU-Mitgliedsstaaten. 3. Ergänzungsprüfung und Ausstellung des Schulungsnachweises Die Dauer der Ergänzungsprüfung beträgt 50 Minuten für einen Verkehrsträger. Sie erhöht sich jeweils um 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger. Die IHK erweitert den Schulungsnachsweis nach lückenloser Teilnahme an einer Schulung und Bestehen der Ergänzungsprüfung. Die Gültigkeit des Schulungsnachweises ändert sich dadurch nicht. Die Ergänzungsprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. 4. Verlängerung von Schulungsnachweisen Für die Verlängerung des Schulungsnachweises muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden. Eine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht vorgeschrieben. Bei Nichtbestehen der Verlängerungsprüfung ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich. Die Zeit für die Verlängerungsprüfung ist für einen Verkehrsträger auf 50 Minuten, für jeden weiteren Verkehrsträger auf zusätzlich 25 Minuten festgelegt. Verlängerungsprüfungen können bis zum Ablauf des zu verlängernden Schulungsnachweises wiederholt werden. Die Verlängerung des Schulungsnachweises kann nur innerhalb der Gültigkeit (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf ohne Zeitverlust) erfolgen. Der Schulungsnachweis wird um 5 Jahre verlängert. 3/5

4 5. Lehrgangsveranstalter DEKRA Akademie GmbH Häßlerstr Erfurt Telefon: 0361/ Telefax: 0361/ sigrid.gasche@dekra.com SVG Beratungs- und Schulungs- Gesellschaft mbh Palaisplatz Dresden Telefon: 0351/ Telefax: 0351/ geipel@svg-dresden.de Die Lehrgänge finden in der Schulungsstätte Erfurt statt. SVG Regionalzentrum In der Langen Else Erfurt Telefon: 0361/ TÜV Akademie GmbH Sorbenweg Erfurt Telefon: FREECALL-Service: Telefax: 0361/ seminare@tuev-thueringen.de WHW Verkehrsbildungsgesellschaft Erfurt mbh Binderslebener Landstraße Erfurt Telefon: 0361/ Telefax: 0361/ WHW-Verkehrsbildung@t-online.de Verkehrsträger Schiene Verkehrsträger Binnenschiff Verkehrsträger Seeschiff 4/5

5 Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Existenzgründung/ Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel Fax /5

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