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1 Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten: Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Güterkraftverkehrs anerkannt werden. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben (siehe Rückseite). Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt Es wird bei Ausstellung der Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 68,-- fällig. Die Gebühr bitte zunächst noch nicht zahlen. Die Rechnung wird erst später erstellt. Ihr Ansprechpartner für Fragen: Ass. Martin Vosseler Tel.:

2 Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind: Recht Güterkraftverkehrsrecht Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte Straßenverkehrsrecht Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Steuerrecht Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes Zahlungsverkehr und Finanzierung Kostenrechnung Beförderungsbedingungen und -preise Beförderungsdokumente Buchführung Versicherungswesen Spedition Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen Marketing Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Fahrzeuggewichte und Abmessungen Laden und Entladen der Fahrzeuge Beförderung gefährlicher Güter Beförderung von Nahrungsmitteln Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Straßenverkehrssicherheit Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen Verkehrssicherheit Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

3 Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Herrn Ass. Martin Vosseler Am Pedro-Jung-Park Hanau Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Die Anerkennung der fachlichen Eignung soll erfolgen aufgrund einer... leitenden Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses selbständigen Tätigkeit 1. Angaben zum Antragsteller Name: Vorname: Privatanschrift (Straße, PLZ und Ort): Bei Unternehmern: ggf. Firma (sofern im Handelsregister eingetragen) sowie Unternehmensanschrift: Tel. (privat): Tel. (Unternehmen) bzw. Mobiltelefon: Geburtsdatum: Fax (Unternehmen): Geburtsort/Geburtsland:

4 2. Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit - Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist Fotokopie des Arbeitsvertrages, aus dem der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters hervorgeht bzw. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Fotokopie des Gesellschaftsvertrages - Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist Auszug aus dem Handelsregister, aus dem - die leitende Tätigkeit (Tätigkeit als Geschäftsführer/Prokurist) - der Gegenstand des Unternehmens hervorgeht. 3. Aneignung von Kenntnissen im Sinne des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Fügen Sie dem Antrag entsprechende Arbeitszeugnisse über Ihre Tätigkeit bei. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit und legen Sie bitte dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit aneignen konnten. Die nachfolgende Dokumente/Nachweise können Sie Ihrem Antrag zusätzlich beifügen. Diese Unterlagen können als Anhaltspunkt gewertet werden, dass Sie sich mit bestimmten Prüfungssachgebieten bereits beschäftigt haben. (bitte durch entsprechende Fotokopien belegen) - Güterkraftverkehrsunternehmer: Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. der EG-Lizenz - Werkverkehr:: Meldebestätigung des BAG/Anmeldung zur Werkverkehrsdatei Beschäftigung von Arbeitnehmern (z. B. durch Kopie der letzten Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV/Lohnnachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen) - Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (Schulungsnachweis/EG-Schulungsnachweis) - Tätigkeit als Gefahrgutfahrer (ADR-Bescheinigung) Transportgenehmigung nach dem KrW-/AbfG/nach der TgV Besuch von Lehrgänge zur Ladungssicherung von Fahrzeugen

5 Nachweis über die Durchführung grenzüberschreitender Güterkraftverkehre (ggf. Bestätigung des Auftraggebers) - Teilnahme am gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren (Zollverschlußanerkenntniss, Bürgschaftsurkunde) - Teilnahme am Carnet-TIR-Verfahren (Deckblatt des zuletzt verwendeten Carnet-TIR) Weitere Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung Mir ist bekannt und ich erkläre mich damit einverstanden, dass die IHK die zuvor gemachten Angaben im Rahmen eines ergänzenden mündlichen Fachgespräches überprüfen kann. Ich versichere durch die nachfolgende Unterschrift die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben. Ort/Datum Firmenstempel/Unterschrift

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