für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

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1 Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit 1

2 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Occupational Health- and Risk- Managementsystem (OHRIS) Band 2: System- und Complianceaudit 6. Änderungsbericht, Stand : Die nachstehenden Texte wurden geändert bzw. neu aufgenommen, teilweise lediglich redaktionell. Sie sind auf dem Bildschirm durch blauen Kursivdruck kenntlich gemacht und betreffen Aussagen und Fragen in den folgenden Abschnitten: Kapitel 1: Seite 4, Seite 6 Kapitel 4: Module D 1.1 bis D 1.10 (Seiten 97 bis 99), Module D 2.1 bis D 2.10 (Seiten 100 bis 102), Module D 3 bis D 3.3 (Seite 103), Module D 3.7 bis D 3.11 (Seiten 104/105), Module D 4.1 bis D 4.9 (Seiten 106/107), Module D 5 bis D 5.4 (Seite 108), Module D 5.6 bis D 5.10 (Seiten 108/109), Modul D 6.4 (Seite 111), Module D 7.1 bis D 7.7 (Seiten 113/114), Module D 8.1 bis D 8.6 (Seiten 115/116), Modul D 9.1 (Seite 117), Module D 9.3 bis D 9.10 (Seiten 117 bis 119), Modul D 10.2 (Seite 120), Module D 10.4 bis D 10.7 (Seiten 120/121), Module D 10.9 bis D (Seite 123), Module D 11.2 bis D 11.7 (Seiten 124 bis 126), Modul D 18.7 (Seite 145) und Modul E 5.9 (Seite 176). Kapitel 5: Anhang 2 (Seite 263/264) Beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 6 2

3 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit Occupational Health- and Risk- Managementsystem (OHRIS) Band 2: System- und Complianceaudit - Kapitel 1: Einleitung - Kapitel 2: Arbeitsschutzmanagement - Ziele, Elemente, Prüf- und Regelkreise - Kapitel 3: Das OHRIS-Audit - Kapitel 4: Audit-Prüflisten - Kapitel 5: Anhänge Verfasser: Leitung: Mitglieder : Projektgruppe Managementsysteme Prof. Dipl.-Ing. Hans-Joachim Loch Dipl.-Ing. Siegfried Hiltensperger Dipl.-Chem. Dr. Michael Rötzer Dipl.-Ing. (FH) Stefan Sikora 1. Auflage München

4 Kapitel 1: Einleitung Im Rahmen der Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit erscheinen folgende Publikationen: Band 1: Occupational Health- and Risk-Managementsystem Grundlagen und Systemelemente (auch in englischer Sprache erhältlich) Band 2: Occupational Health- and Risk-Managementsystem System- und Complianceaudit Band 3: Occupational Health- and Risk-Managementsystem Dokumentation und Handbuch zum Managementsystem Band 4: Occupational Health- and Risk-Managementsystem Handlungsanleitung für kleine und mittlere Unternehmen Band 1 und Band 2: Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München Band 4: Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, München Umschlaggestaltung: Birgit Debray Nachdruck, auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers Hinweis: Diese Broschüre kann auch über das Internet ( bayern.de) oder (poststelle@lfas.bayern.de) abgerufen werden. 4

5 Vorwort Gesundheit ist unser höchstes Gut. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist deshalb nicht nur ordnungsrechtliche, sondern vor allem ethische Verpflichtung jedes Unternehmens. Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber auch Voraussetzung und Garant für die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, für die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen und damit für den wirtschaftlichen Erfolg. Arbeitsschutz sollte daher nicht nur als Verpflichtung, das Vorschriften- und Regelwerk zu erfüllen, bewertet werden, sondern als Ziel in die Unternehmenspolitik einbezogen werden. Dies umso mehr, als der Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz im Zuge der Unternehmensinnovation und der damit angestrebten Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Kreativität der Beschäftigten eine neue, über die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hinausgehende Bedeutung erlangen wird. Optimales Instrument, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung der Beschäftigten systematisch und erfolgreich im Unternehmen umzusetzen, ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Eine Projektgruppe des Staatsministeriums hat deshalb das Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS) entwickelt und erprobt und im Band 1 dieser Schriftenreihe im Einzelnen dargelegt. Die Konzeption des OHRIS war Grundlage für die Entwicklung von Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Auch die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI, Gremium der Landesgewerbeaufsichtsbeamten der Länder) beschlossene Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) stützt sich auf OHRIS. Ein zentrales Element des OHRIS ist die innerbetriebliche Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen und weitergehenden betrieblichen Vorgaben im Arbeitsschutz sowie der Funktionsfähigkeit des Managementsystems in turnusmäßig durchzuführenden Audits. Mit dieser Eigenüberwachung sollen die Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden nicht ersetzt, aber von Detailprüfungen hin zur Systemberatung und -prüfung fortentwickelt werden. Die Projektgruppe hat, wie im Band 1 der Schriftenreihe angekündigt, das Konzept für die innerbetrieblichen Prüf- und Regelkreise sowie die Grundsätze und Prüflisten für System- und Complianceaudits entwickelt und im vorliegenden Band 2 dokumentiert. Damit steht den Betrieben ein systematischer Fragenkatalog für die Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems zur Verfügung. Diese Prüflisten können aber auch in Betrieben ohne Arbeitsschutzmanagementsystem als Instrument zur Überprüfung und Bewertung der Arbeitsschutzsituation Verwendung finden. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit München, im Mai 2000 Barbara Stamm Staatsministerin Georg Schmid Staatssekretär, MdL 5

6 Dank an die Beteiligten An der Entwicklung und Erprobung des Occupational Health- and Risk-Managementsystems (OHRIS) haben der Verband der Chemischen Industrie e.v., Landesverband Bayern, und seine Mitgliedsbetriebe Hoechst AG (ehemals), Gendorf, OMV Deutschland GmbH, Burghausen, Peroxid Chemie GmbH, Pullach, SKW Trostberg AG, Trostberg, Süd-Chemie AG, München, Wacker-Chemie GmbH, Burghausen, sowie die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Heidelberg, mitgewirkt. Die Prüfliste für den Complianceteil des OHRIS-Audits wurde unter Mitwirkung von Herrn Gewerbeoberrat Fritz Rinner, Gewerbeaufsichtsamt Augsburg erstellt. Der Prüfbereich Radioaktive Stoffe wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz entwickelt. Wir danken allen Beteiligten für Ihre engagierte Mitarbeit. Hinweise: Durch die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom (BGBl. I S. 3777) wurden die in verschiedenen Rechtsverordnungen verstreuten Anforderungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen zusammengefasst, den europäischen Richtlinien angepasst und es wurden Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) konkretisiert. Gleichzeitig löste die Betriebssicherheitsverordnung seit dem folgende Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen nach 11 des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab, die damit außer Kraft getreten sind: Die Dampfkessel-, Aufzugs-. Druckbehälter- und Acetylenverordnung, die Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten gilt noch für Anlagen, die der Verteidigung oder der Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen dienen, teilweise weiter und wurde partiell durch die Rohrfernleitungsverordnung (RohrfernlV) ersetzt. Die Getränkeschankanlagenverordnung bleibt im Rahmen der hygienischen Anforderungen bis zum Erlass einer entsprechenden auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) gestützten Verordnung weiter bestehen, jedoch längstens bis zum

7 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Einleitung 4 Kapitel 2: Arbeitsschutzmanagement Ziele, Elemente, prüf- und Regelkreise Das deutsche Arbeitsschutzsystem Kritische Analyse des deutschen Arbeitsschutzsystems Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem Arbeitsschutz als Unternehmensziel Betriebliche Einsparpotentiale durch erweiterte Prävention Arbeitsschutz und Innovation Umsetzung des Unternehmensziels Arbeitsschutz und Prävention durch ein Managementsystem Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe durch innerbetriebliche Überprüfung, Überwachung und Audits Prüf- und Regelkreis Überprüfung, Überwachung Prüf- und Regelkreis Bewertung Prüf- und Regelkreis Auditierung Kapitel 3: Das OHRIS-Audit Das Audit als Element des Arbeitsschutzmanagementsystems Struktur des Audits Vorbereitung der Auditierung Zentrale Vorbereitung des Audits, Auditplan Vorbereitung des Betriebs auf das Audit Auditoren, Auditteam Kriterien für die Qualifikation von Auditoren Externe Auditoren Auditteams Beauftragung und Anweisungen Prüflisten für das Audit Hilfestellung für die Betriebe Struktur der Prüflisten

8 5.3 Fragestellung, Fragentiefe Complianceteil Vorschriften- und Regelwerk Complianceteil Weitergehende betriebliche Anforderungen Bewertung der Antworten Anwendung der Prüflisten in integrierten Managementsystemen Anwendung der Prüflisten in Unternehmen ohne Managementsystem Aktualisierung der Prüflisten Dokumentation, Auditbericht Turnus der Audits OHRIS-Audit und Möglichkeiten der Substitution im Ordnungsrecht Zertifizierungvon Arbeitsschutzmanagementsystemen Kapitel 4: Audit-Prüflisten Complianceteil Vorschriften- und Regelwerk Weitergehende betriebliche Anforderungen. 255 Kapitel 5: Anhänge. 256 Anhang 1 Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger Anhang 2 Abkürzungen 263 Anhang 3 Auskünfte Anhang 4 Hinweis

9 Kapitel 2: Arbeitsschutzmanagement - Ziele, Elemente, Prüf- und Regelkreise 9

10 10

11 Arbeitsschutzmanagement - Ziele, Elemente, Prüf- und Regelkreise 1. Das deutsche Arbeitsschutzsystem Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten ist eine sozialpolitische Aufgabe von hohem Rang. Sie findet ihren verfassungsrechtlichen Auftrag im Grundgesetz. Diesem Auftrag kommt der Staat durch die Arbeitsschutzgesetzgebung und durch die ordnungsrechtliche Überwachung nach. Adressat des Arbeitsschutzrechts ist in der Regel der Unternehmer: Es verpflichtet ihn, die Betriebsabläufe so zu regeln, dass die Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Unterstützt und entlastet wird der Unternehmer bei der Erfüllung dieser Verpflichtung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, die nach den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) mit von den Unfallversicherungsträgern vorgegebenen Einsatzzeiten als betriebsinterne oder externe (überbetriebliche oder unabhängige) Dienste in den Unternehmen tätig sind. Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland, das sich auf den Unternehmer als Verpflichteten, auf die Fachkräfte nach dem ASiG, auf sonstige Experten (Beauftragte) und auf die Aufsichtsdienste stützt, ist ein vorschriften- und expertengestütztes und -orientiertes Arbeitsschutzsystem, also ein in seinen Strukturen und Prinzipien ordnungsrechtlich begründetes System. Die Motivation des Unternehmers zum Arbeitsschutz resultiert aus der gesetzlichen und vornehmlich haftungsrechtlichen Verpflichtung, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Erst in wenigen Unternehmen wird der Arbeitsschutz als eine ökonomisch oder innovativ begründete unternehmerische Aufgabe gesehen, die als Unternehmensziel festgelegt und als kooperative Aufgabe von allen Beschäftigen eines Unternehmens umgesetzt wird. Das deutsche Arbeitsschutzsystem hat auch im internationalen Vergleich große Erfolge erzielt, die in einer sicherheitstechnisch und auch ergonomisch gut gestalteten Arbeitsumwelt und in einem seit 1970 kontinuierlichen Absinken der vornehmlich auf technische Ursachen zurückgehenden Unfallquoten zum Ausdruck kommen. 2. Kritische Analyse des deutschen Arbeitsschutzsystems Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland und seine ordnungsrechtliche Überwachung durch die Aufsichtsbehörden stoßen gleichwohl an Grenzen; diese dokumentieren sich - in einem Ansteigen der Berufskrankheiten, - in einer hohen Zahl sonstiger arbeitsbedingter Erkrankungen, die die Unternehmen und das soziale Sicherungssystem, insbesondere die Kranken- und Rentenversicherungen belasten, - in zu hohen Unfallhäufigkeiten in gefahrgeneigten Branchen (Abbildung 1), 11

12 - in einer hohen durchschnittlichen, branchenübergreifenden Unfallhäufigkeit von rund 42 Unfällen pro 1000 Vollarbeiter (1998). Branchen Baugewerbe (abhängig von der Region) Tiefbau Fleischwarenindustrie Holzbe- und -verarbeitung Industrie der Steine und Erden Maschinenbau, Metall Keramik und Glas Unfälle je 1000 Vollarbeiter Abbildung 1: Unfallhäufigkeiten in gefahrgeneigten Branchen 1998 (Quelle: Arbeitssicherheit `99, BMA) Eine kritische Analyse lässt folgende Ansätze für Verbesserungsmöglichkeiten des deutschen Arbeitsschutzsystems erkennen: - Der Arbeitsschutz wird als ordnungs- und haftungsrechtliche Verpflichtung den Arbeitsschutzexperten in der Regel zur weitgehend alleinigen Durchführung übertragen und wird nicht als kooperative Aufgabe von allen Führungskräften und Beschäftigten wahrgenommen. - Die Experten, z.b. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte, müssen den Arbeitsschutz vielfach aus einer Stabsfunktion heraus gegenüber den Führungskräften und den von diesen vorrangig zu erbringenden Markleistungen durchsetzen; der Arbeitsschutz wird also nicht selten den Interessen der Produktions- und Dienstleistungserbringung untergeordnet. - Technische Unfall- und Krankheitsursachen treten immer mehr zurück; damit erlangen Ursachen, die in der Organisation der Unternehmen und im Verhalten der Führungskräfte und der Beschäftigten begründet sind, erheblich größere Bedeutung; ein nachhaltiger Einfluss auf organisatorische Regelungen, vor allem aber auf Verhaltensweisen und Verhaltensursachen, kann durch die in Stabsfunktion tätigen Arbeitsschutzexperten nur bedingt erreicht werden. - Gleiches gilt für die ordnungsrechtliche Überwachung durch die Aufsichtsdienste; ihre Überprüfungs- und Korrekturmaßnahmen erstrecken sich - auch im Hinblick auf die mögliche Durchsetzung und Kontrolle - traditionell und schwerpunktmäßig auf die Ermittlung und Beseitigung technischer Unfall- und Krankheitsursachen. 12

13 - Der traditionelle Arbeitsschutz wird dem Gefährdungs- und Belastungsspektrum der Beschäftigten nicht mehr gerecht; dieses hat sich aufgrund neuer Arbeitsaufgaben, Arbeitsweisen und Arbeitmittel von körperlichen immer mehr hin zu psychomentalen Belastungen bei einer gleichzeitigen Zunahme chronischer Erkrankungen entwickelt. - Mit den vornehmlich auf technische Maßnahmen ausgerichteten Strategien des traditionellen Arbeitsschutzes kann das im Arbeitsschutzgesetz vorgegebene Ziel der Prävention, nämlich die vorausschauende Verhinderung von Unfällen, vor allem aber auch von arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten nur bedingt erreicht werden; gerade die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten wird aber im Zuge der Unternehmensinnovation und einem damit einhergehenden, gewandelten Arbeitsschutzverständnis künftig eine immer größere Rolle spielen. 3. Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem Aus dieser Analyse abgeleitet, lassen sich die Anforderungen an ein zeitgemäßes betriebliches Arbeitsschutzsystem in folgenden fünf Punkten zusammenfassen: - Das betriebliche Arbeitsschutzsystem muss aufbau- und ablauforganisatorisch so ausgestaltet werden, dass der Arbeitsschutz nicht nur Aufgabe von in Stabsfunktion tätigen Experten, sondern kooperative Aufgabe und Verpflichtung aller Führungskräfte und weiteren Beschäftigten in allen Organisationsebenen und Organisationseinheiten wird. - Das betriebliche Arbeitsschutzsystem muss sicherstellen, dass der Arbeitsschutz ebenso wie auf die Gestaltung der technischen Arbeitsbedingungen auch auf Unfall- und Krankheitsursachen ausgerichtet werden kann, die in der Organisation der Unternehmen und im Verhalten der Beschäftigten begründet sind oder ihren Hintergrund in psychomentalen Einflüssen haben. - Das Arbeitsschutzsystem sollte eine umfassende Prävention gewährleisten, und zwar den vorausschauenden Schutz vor Unfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen und die gezielte Förderung der Gesundheit der Beschäftigten unter Einbeziehung aller physikalischen, chemischen, biotechnischen, physischen, psychischen und möglichst auch sozialen Einflussfaktoren der Arbeit. - Durch das betriebliche Arbeitsschutzsystem müssen Akzeptanz und Eigenverantwortung der Unternehmer und der Führungskräfte für den Arbeitsschutz gestärkt werden; diese müssen selbst systematisch und turnusmäßig die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Verpflichtungen und der weitergehenden betrieblichen Vorgaben für den Arbeitsschutz überprüfen und die daraus abgeleiteten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen konsequent durchführen. 13

14 - Um diese Akzeptanz für den Arbeitsschutz zu erreichen, sollte durch das Arbeitsschutzsystem neben der ethischen und ordnungsrechtlichen auch eine nutzenorientierte Motivation der Unternehmer für den Arbeitsschutz begründet und umgesetzt werden: Durch Verringerung der unfall- und krankheitsbedingten Fehlzeiten, durch ungestörten Betrieb und verbesserte Anlagen- und Maschinenverfügbarkeit sowie durch Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten und damit der Qualität der Arbeitsergebnisse können betriebliche Einsparpotentiale realisiert werden. 4. Arbeitsschutz als Unternehmensziel Diese Anforderungen lassen sich optimal dadurch realisieren, dass Arbeitsschutz und Prävention als gleichwertiges Unternehmensziel neben den anderen, auf Erbringung der Marktleistungen ausgerichteten Unternehmenszielen festgelegt wird. Gesellschaftspolitisch hat der Arbeitsschutz trotz der Humanisierungsoffensive der achtziger und neunziger Jahre noch nicht den Stellenwert erreicht, dass er neben der Ertragsoptimierung, der Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und der Marktposition sowie der Qualitätssicherung als weiteres Unternehmensziel in den Unternehmen Eingang findet. Gelingt es deutlich zu machen, dass Arbeitsschutz und Prävention nachweislich zur Optimierung der Produktions- oder Dienstleistungserbringung und damit zur Ertragsverbesserung beitragen, so kann durch diese unternehmerische Zielsetzung über die ordnungs- und haftungsrechtliche Verpflichtung hinaus eine erfolgversprechende Motivation der Unternehmen für den Arbeitsschutz erreicht werden. 5. Betriebliche Einsparpotentiale durch erweiterte Prävention Der betriebswirtschaftliche Nutzen des Arbeitsschutzes ergibt sich zunächst durch Verringerung der Ausfallzeiten der Beschäftigten und der damit verbundenen Minimierung der Ausfallkosten der Produktionsanlagen; dies insbesondere dann, wenn die personellen Reservekapazitäten in den Betrieben aufgrund der hohen Arbeits- und Lohnnebenkosten zunehmend verringert werden. Die Optimierung eines ungestörten Betriebsablaufs kann nach den Vorstellungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 durch Anzahl und Kosten der ungestörten Arbeitsstunden als Differenz zwischen den eingekauften, also den bezahlten Arbeitsstunden, und den Kosten der durch Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen ausgefallenen Arbeitsstunden ermittelt werden. 1 Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Kosten-Wirksamkeits-Analyse im Arbeits- und Gesundheitsschutz, S 44, Dortmund/Berlin

15 Mehr als die Ausfallzeiten durch Unfälle und Berufskrankheiten schlagen dabei die Ausfallzeiten infolge sonstiger arbeitsbedingter Erkrankungen zu Buche. Aufgrund veränderter Arbeitstechniken, Arbeitsmittel und Arbeitsaufgaben, vor allem auch durch den zunehmenden Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien haben sich die körperlichen Belastungen am Arbeitplatz immer mehr zu psychomentalen Belastungen entwickelt. Dies bestätigt auch eine Erhebung der European Foundation in Ländern der Europäischen Union. Von 100 befragten Arbeitnehmern wurden anteilig folgende Beschwerden angegeben (Abbildung 2): Arbeitsbedingte gesundheitliche Beschwerden Rückenschmerzen Stress Allgemeine Erschöpfung Muskelschmerzen Kopfschmerzen Reizbarkeit Augenprobleme Schlafstörungen Angstzustände Hautprobleme Magenschmerzen Allergien Persönliche Probleme Ohrenprobleme Atembeschwerden Herzkrankheiten Prozentualer Anteil von Beschwerden Abbildung 2: Arbeitsbedingte gesundheitliche Probleme (Quelle: Second survey on working conditions; European Foundation 1997) Die multifaktoriellen Belastungen am Arbeitsplatz werden durch die vornehmlich sicherheitstechnisch orientierten Strategien und Maßnahmen des traditionellen Arbeitsschutzes in der Regel nicht erfasst. Ansatzpunkt eines erweiterten Präventionskonzepts muss es deshalb sein, diese Belastungen an den Arbeitsplätzen unter Einbeziehung weiterer Einflussfaktoren wie Konkurrenzdruck, falsches Führungsverhalten, Über- und Unterforderung der Leistungsfähigkeit, fehlende Verantwortung, Zeitdruck, ausgelöst durch ein Missverhältnis von Arbeitszeit und Arbeitsvolumen, systematisch zu ermitteln und durch gezielte, präventive Maßnahmen zu beseitigen oder zu minimieren. 15

16 6. Arbeitsschutz und Innovation Ein weiterer betriebswirtschaftlich orientierter Anschub wird dem Arbeitsschutz auch durch die Unternehmensinnovation erwachsen. Die Unternehmen streben durch vielfältige Innovationsmaßnahmen eine Steigerung ihrer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit an. Innovationsfelder sind dabei die Produkte und Dienstleistungen, die betrieblichen organisatorischen Strukturen, vor allem aber die Verhaltensweisen der Beschäftigten. Große Wachstumsimpulse werden deshalb langfristig aus einer Verhaltensinnovation, die sich vornehmlich in der Verbesserung der Handlungskompetenz der Beschäftigten dokumentiert, erwartet. Diese Handlungskompetenz wird geprägt durch Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, Wissensentfaltung und Kreativität. Die vorgenannten Verhaltenselemente werden entscheidend durch die körperliche und psychische Gesundheit und auch durch das Wohlbefinden der Beschäftigten bestimmt. Vornehmlich gesunde Beschäftigte können ihre Verhaltensweisen optimieren und damit ihr Innovationspotential mobilisieren. Die Voraussetzungen hierfür können optimal im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes durch eine umfassende Prävention geschaffen werden, und zwar vorrangig durch - den vorausschauenden Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen insbesondere durch sicherheitstechnische und ergonomische Maßnahmen (traditioneller Arbeitsschutz und traditionelle Prävention), - die Verringerung physischer, psychischer und psychomentaler Belastungen unter Einbeziehung aller physikalischen, chemischen, biotechnischen, physischen, psychischen und möglichst auch sozialen Faktoren der Arbeit sowie unter Berücksichtigung von Geschlecht, Alter und Leistungspotential der Beschäftigten (erweiterte Prävention, vgl. Nr. 5), - die gezielte Förderung der Gesundheit und Erhöhung der Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Beschäftigten durch betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen (umfassende Prävention). Die Gesundheitsförderung sollte also als Strategie in den Arbeitsschutz einbezogen werden. Ziel einer solchen betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, durch präventive, verhaltensbezogene Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung psychisch belastender Arbeitseinflüsse, die Belastungen der Beschäftigten so weit als möglich abzubauen und damit ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu fördern. Die Prävention erfordert die Gestaltung optimaler technischer, organisatorischer und personeller Arbeitsbedingungen sowie ein systematisches Vorgehen zur Durchsetzung der Ziele der Prävention. Mit einem solchen umfassenden Begriff der Prävention kann der Arbeitsschutz auch künftigen, innovativen Arbeits- und Organisationsformen mit flachen Hierarchien, fach- und funktionsübergreifenden Arbeitsbereichen und weitgehenden Entscheidungsmöglichkeiten im operativen 16

17 Bereich Rechnung tragen. In den künftigen Arbeits- und Organisationsformen wird der Gesundheit der Beschäftigten als Produktionsfaktor eine heute noch nicht absehbare Bedeutung zukommen. Das im Zuge der Innovation geforderte körperliche und geistige Leistungsvermögen sowie die erwartete Kreativität setzen körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz voraus, die durch gezielte Integration gesundheitsfördernder Strategien und Maßnahmen in die Betriebsabläufe erhalten und gefördert werden kann. Umfassende Prävention im Arbeitsschutz kann also nicht nur zur Senkung der Unfall- und Krankheitskosten und zur Steigerung der Zahl der ungestörten Betriebsstunden beitragen, sondern auch maßgeblich zur positiven Gestaltung der betrieblichen Wechselbeziehungen zwischen Leistungsvermögen, Qualität und Produktivität. Eine solchermaßen umfassende Prävention und die daraus abgeleiteten Maßnahmen können nur als Gemeinschaftsleistung von allen Betriebsangehörigen, also von den Führungskräften in ihrem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich und von den Beschäftigten als unmittelbare Beteiligte im Arbeitsschutz, nicht jedoch von den Arbeitsschutzexperten, also von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten allein erbracht werden. Deren Aufgabe wird künftig vielmehr darin liegen, Arbeitsschutz und Prävention als Unternehmensziel zu definieren und durchzusetzen, dieses Unternehmensziel mit anderen Unternehmenszielen zu koordinieren und bei der präventiven Gestaltung der Arbeitsabläufe fachkompetent umzusetzen. In diesem Rahmen müssen die Arbeitsschutzfachleute verstärkt Koordinations- und Moderationsaufgaben zwischen der Unternehmensleitung, den Führungskräften und den Beschäftigten sowie Controlling-Aufgaben übernehmen. Um den künftigen Anforderungen an den Arbeitsschutz und den veränderten Betriebs- und Arbeitsstrukturen gerecht werden zu können, muss ein umfassender, präventiver Arbeitsschutz zum Unternehmensziel und zur Unternehmenspolitik sowie zu einem kooperativen Anliegen aller Beschäftigten im Unternehmen fortentwickelt werden. 7. Umsetzung des Unternehmensziels Arbeitsschutz und Prävention durch ein Managementsystem Damit sind Arbeitsschutzmanagementsysteme ein optimales Instrument für die Einführung und Umsetzung der Unternehmenspolitik und des Unternehmenszieles Arbeitsschutz und Prävention. Managementsysteme sind als betriebliche Führungssystems zu verstehen, die - die systematische Umsetzung eines oder mehrerer Unternehmensziele und der daraus abgeleiteten Strategien, Zielvorgaben, Zielvereinbarungen und Maßnahmen sicherstellen, - eine laufende, vorrangig betriebsinterne Überprüfung und Überwachung sowie eine turnusmäßige Auditierung der zielgerichteten Umsetzung der Strategien und Maßnahmen, 17

18 deren Verbesserung und Korrektur, sowie eine konsequente Mängelbehebung gewährleisten und - eine Bewertung der erzielten Ergebnisse in Relation zu den vorgegebenen unternehmerischen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen ermöglichen. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Anlagensicherheit stehen gleichwertig neben den ertragsorientierten Unternehmenszielen. Damit wird die Erfüllung des Arbeitsschutzrechts nicht mehr ausschließlich als ordnungs- und haftungsrechtliche Verpflichtung des Unternehmers, sondern als Instrument zur Erreichung eines Unternehmenszieles begriffen. Mit Hilfe des Managementsystems kann auf die sicherheitstechnische und ergonomische Gestaltung der Arbeitsumwelt, auf die betriebliche Organisation und auf das Verhalten der Führungskräfte und der Beschäftigten optimal Einfluss genommen werden. Im Sinne einer stärkeren Eigenverantwortung der Betriebe werden - alle Führungskräfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und alle weiteren Beschäftigten zur Einhaltung des Vorschriften- und Regelwerks und der weitergehenden betrieblichen Anforderungen zum Arbeitsschutz (umfassende Prävention) verpflichtet und - die Einhaltung dieser Verpflichtungen sowie weitere Verbesserungen infolge der kontinuierlichen innerbetrieblichen Überprüfung und Überwachung und der systemischen Überprüfung in Gestalt regelmäßiger, vornehmlich interner Audits sichergestellt. Um den Betrieben diese Erkenntnisse zu vermitteln und ihnen dafür eine Handlungshilfe an die Hand zu geben, wurde das Occupational Health- and Risk-Managementsystem, abgekürzt OHRIS, entwickelt und in Modellversuchen erprobt. Das OHRIS wird wie die Managementsystem-Standards für Qualitätssicherung und Umweltschutz durch Systemelemente bestimmt. Die Systemelemente sind Handlungsvorgaben, durch die die Unternehmenspolitik und die unternehmerischen Zielvorgaben z.b. in der Qualitätssicherung, im Umweltschutz oder im Arbeitsschutz systematisch und im funktionalen, synergistisch genutzten Zusammenhang umgesetzt werden können und ihre Realisierung laufend überprüft, auditiert, korrigiert und verbessert werden kann. Die Systemelemente von OHRIS wurden so festgelegt und abgegrenzt, dass folgende Arbeitsschritte erforderlich werden: - Festlegung der Unternehmenspolitik und des Unternehmenszieles Arbeitsschutz und Prävention sowie der Zielvorgaben und Strategien zur Realisierung dieses Unternehmensziels; - Ermittlung, Festlegung und laufende Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriftenund Regelwerks (VRW) für den Gesamtbetrieb und die einzelnen Organisationseinheiten; - Festlegung der weitergehenden betrieblichen Anforderungen im Sinne einer umfassenden Prävention; 18

19 - Festlegung der daraus abgeleiteten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Arbeitsschutz und Prävention in allen Organisationseinheiten, Linien- und Stabsfunktionen; - Arbeitsplatzbezogene Information der Beschäftigten über die Verpflichtungen des VRW und die weitergehenden betrieblich festgelegten Anforderungen; - Verpflichtung der einzelnen Beschäftigten zur Einhaltung dieser Vorgaben; - Durchführung der Gefährdungs- und Risikoanalysen; - Arbeitsschutzoptimierte Gestaltung der Prozesse, Technologien, Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Anlagen, Maschinen und Geräte, der Beschaffung sowie der Beschäftigung von und bei Fremdfirmen auf der Grundlage des VRW, der weitergehenden, betrieblich festgelegten Anforderungen und der Gefährdungs- und Risikoanalysen; - Erlass und Dokumentation der erforderlichen prozess-, anlagen-, maschinen-, geräte- und tätigkeitsbezogenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen aufgrund des VRW, der weitergehenden betrieblichen Anforderungen und der Gefährdungs- und Risikoanalysen; - Turnusmäßig wiederkehrende Verpflichtung der Führungskräfte und weiteren Beschäftigten zur Einhaltung dieser Anweisungen; - Laufende interne Überprüfung und Überwachung sowie turnusmäßige Auditierung der arbeitsschutzoptimierten Prozesse, Arbeitsplätze, Anlagen, Maschinen, Geräte und Tätigkeiten usw., der Einhaltung der Verpflichtungen des VRW und der Anweisungen sowie der Funktionsfähigkeit des Managementsystems; - Daraus abgeleitet Korrekturen und Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation, der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, der sicherheitstechnischen und ergonomischen Maßnahmen, der umfassenden Präventionsmaßnahmen, der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, der Zuständigkeiten und der Arbeitsschutzorganisation sowie des Managementsystems; - Beurteilung und Bewertung der Umsetzung und Realisierung der Unternehmensziele und Zielvorgaben im Arbeitsschutz sowie deren Anpassung und Verbesserung. Die Systemelemente von OHRIS wurden inhaltlich und in ihrer Diktion so gefasst und in ihrer Untergliederung so strukturiert, dass sie mit den genormten Systemelementen der ISO 9001 ff. und der ISO im Sinne eines integrierten Managementsystems unter Nutzung synergistischer Effekte verknüpft werden können. Die nachstehende Abbildung 3 vermittelt einen Überblick über die Systemelemete und Subelemente von OHRIS. Die Systemelemente und ihre Verknüpfungsmöglichkeiten sind im 19

20 Band 1 der Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit 2 im Einzelnen beschrieben und erläutert. 2 Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, 1998, Bezug dto. 20

21 OHRIS: Systemelemente und Subelemente Aufgaben und Verantwortung der Leitung einer Organisatio Managementsystem Verpflichtungen Prävention Überprüfung, Überwachung und Korrekturmaßnahmen Regelungen für Betriebstörungen und Notfälle Lenkung der Aufzeichnungen Beschaffung Personal Audits zum OHRIS Politik und Strategie für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit Festlegung der organisatoris chen Strukturen Bewertung des OHRIS Aufbau des Management systems Mitwirkung und Mitbestimmung Innerbetriebliche Ausschüsse und Arbeitskreise Weitere Verpflichungen Öffentlichrechtliche Verpflichtungen Ermittlung u. Beschreibung sicherheitsrelev. Arbeiten, Abläufe und Prozesse Ermittlung v. Gefahren u. Gefährdungen; Ermittlung u. Bewertung v. Risiken Verfahren der Überprüfung und Überwachung Korrekturmaßnahmen Rechte der Beschäftigten Pflichten der Beschäftigten Eignung der Beschäftigten Schulung Interne und externe Kommunikation Verknüpfbarkeit von Management systemen Minimierung von Gefahren, Gefährdungen und Risiken Bereitstellung der Mittel Ablauf im Management system Arbeitsmedizinische Vorsorge Dokumentation Aktionsprogramme Abbildung 3: Systemelemente des Occupational Health- and Risk-Managementsystems

22 8. Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe durch innerbetriebliche Überprüfung, Überwachung und Audits Die bestimmenden Elemente eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind - die Festlegung von Arbeitsschutz und Prävention als unternehmenspolitische Leitlinie und als Unternehmensziel, - die laufende, betriebsinterne Überprüfung und Überwachung sowie turnusmäßige Auditierung, ob das Unternehmensziel erreicht wurde und - die Durchführung der aus der Überprüfung und Auditierung abgeleiteten Korrektur-, und Verbesserungsmaßnahmen. Mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems soll eine konsequente Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe unter dem Leitgedanken self responsible care Platz greifen. Die Betriebe überprüfen und auditieren selbst, mit mindestens gleicher Intensität und in kürzerem Turnus als die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der für den Betrieb einschlägigen ordnungsrechtlichen Arbeitsschutzvorschriften und der weiteren, im Rahmen einer umfassenden Prävention als Unternehmensziel festgelegten Arbeitsschutzvorgaben. Diese eigenverantwortliche Überprüfung soll die ordnungsrechtliche Überwachung durch die Aufsichtsbehörden nicht ersetzen; sie kann aber, entsprechend dokumentiert, unter der Voraussetzung funktionaler Äquivalenz (vgl. Abschnitt B Nr. 8) und nach Absprache mit den Aufsichtsbehörden substituierend an die Stelle staatlicher Detailprüfungen treten und einzelne Berichtspflichten ersetzen. Die innerbetriebliche Überprüfung erfolgt durch drei Prüf- und Regelkreise (Abbildung 4), und zwar - durch den Prüf- und Regelkreis Überprüfung, Überwachung, - durch den Prüf- und Regelkreis Bewertung und - durch den Prüf- und Regelkreis Auditierung. 22

23 Arbeitsschutzmanagementsystem Vorgaben: Unternehmenspolitik, Unternehmensziel Arbeitsschutz und Prävention, Vorschriftenund Regelwerk (VRW), weitere Verpflichtungen, Gefährdungsermittlung und minimierung, Anweisungen, Schulung, Beschaffung Prüfung, Bewertung und Auditierung der Vorgaben des Arbeitsschutzmanagementsystems durch Prüf- und Regelkreise Prüf- und Regelkreis Überprüfung, Überwachung Prüf- und Regelkreis Bewertung Prüf- und Regelkreis Auditierung Compliance System System System Compliance Einhaltung VRW, weitere Verpflichtungen, Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung und umfassende Prävention, Anweisungen Funktionsfähigkeit des Managementsystems Effizienz und Ertrag des Managementsystems Einhaltung der Vorgaben und funktionalen Zusammenhän ge des Managementsy stems (Modulgruppen A, B) Einhaltung VRW, weitere Verpflichtungen, umfassende Prävention, evtl. Anweisungen (Modulgruppen C, D, E, F, G) durch Führungskräfte, Fachkräfte, Beauftragte (Beschäftigte) durch Systembeauftragten, Unternehmensleitung durch Unternehmensleitung, beauftragte Führungskräfte durch betriebsinterne und (betriebsteil-) unabhängige oder externe (evtl. akkreditierte) Auditoren Korrekturen, Verbesserungen in der Arbeitssicherheit, im Gesundheitsschutz und in der Gesundheitsförderung im Arbeitsschutzmanagementsystem Struktur der betrieblichen Überprüfung - Prüf- und Regelkreise im Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS Abbildung 4: Prüf- und Regelkreise 23

24 9. Prüf- und Regelkreis Überprüfung, Überwachung Im Rahmen dieses Prüf- und Regelkreises wird turnusmäßig überprüft und kontinuierlich überwacht, ob das für den Betrieb oder den Betriebsteil geltende Vorschriften- und Regelwerk, die weitergehenden betrieblichen Vorgaben für Arbeitsschutz und Prävention sowie die dazu erlassenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen insbesondere im Normalbetrieb, bei In- und Außerbetriebnahme von Verfahren, Anlagen, Maschinen und Geräten sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen erfüllt werden. Weiterhin wird ermittelt, welche Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Abweichungen erforderlich oder zur Verbesserung geboten sind. Die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung werden dokumentiert. Die Überprüfung und Überwachung erfolgen auf der Grundlage eines Prüfplans, in dem der erforderliche Prüfumfang, Dauer, Fristen, Prüfmittel, Methoden u.a., die für die Durchführung verantwortlichen Führungskräfte und die Verpflichtung zur Behebung der ermittelten Mängel festgelegt sind. Der Prüfplan ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzmanagements; alle Führungskräfte werden schriftlich zu seiner Einhaltung verpflichtet. 10. Prüf- und Regelkreis Bewertung Voraussetzung für den Erfolg eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist, dass die Leistungen und die Effizienz des Systems regelmäßig überprüft, in Relation zu den unternehmerischen Zielvorgaben beurteilt und soweit erforderlich, korrigiert und verbessert werden. Dies erfolgt im Rahmen einer vom Unternehmen durchgeführten Untersuchung, die sich u.a. auf die Ergebnisse der anderen Prüf- und Regelkreise, auf statistische Indikatoren im Arbeitsschutz und auf den Erfüllungsgrad der Zielvorgaben stützt. 11. Prüf- und Regelkreis Auditierung Neben der turnusmäßigen Überprüfung und kontinuierlichen Überwachung hinaus führt das Unternehmen in der Regel mit eigenem Personal - soweit es nicht externe Auditoren beauftragt - periodische, systematisierte und dokumentierte Überprüfungen als Audits durch. Die Audits gliedern sich in einen und in einen Complianceteil. Der des Audits dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Managementsystems. Es wird geprüft, ob die Grundlagen und Voraussetzungen für ein Managementsystem, insbesondere Unternehmenspolitik, Unternehmensziele, Strategien, Strukturen, Finanz- und Sachmittel und Dokumentation gegeben und geeignet sind, die 24

25 Unternehmensorganisation im Hinblick auf Vollständigkeit und Wirksamkeit den Vorgaben des Arbeitsschutzmanagementsystems entspricht und ob bzw. wie die vorgegebenen Ziele und Zielvereinbarungen, Maßnahmen und Verhaltensweisen der Führungskräfte und weiteren Beschäftigten mit Hilfe der Instrumente des Managementsystems erfüllt wurden. Im Complianceteil des Audits wird geprüft, ob und inwieweit im Unternehmen die ordnungsrechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit sowie die vom Unternehmen selbst im Rahmen einer erweiterten oder umfassenden Prävention (vgl. dazu Nr. 5 und 6) vorgegebenen, über die ordnungsrechtlichen Verpflichtungen hinausgehenden sicherheitstechnischen, ergonomischen und arbeitsmedizinischen Anforderungen erfüllt sind und die dazu im Unternehmen ergangenen Anweisungen eingehalten wurden. Die Audits werden auf der Grundlage von Fragenkatalogen (Prüflisten) durchgeführt, die aufgrund ihres formalisierten Aufbaus eine einheitliche Grundlage für die Durchführung und für die Dokumentation der Audits sicherstellen. Diese Dokumentation der Audits erlaubt eine nachvollziehbare Bewertung durch die Unternehmensleitung, die Führungskräfte und durch die Aufsichtsbehörden. Im nachfolgenden Abschnitt B Das OHRIS-Audit wird der Prüf- und Regelkreis Auditierung im Einzelnen erläutert. 25

26 26

27 Kapitel 3: Das OHRIS-Audit 27

28 28

29 Das OHRIS-Audit 1. Das Audit als Element des Arbeitsschutzmanagementsystems Leitgedanke des OHRIS ist die Festlegung und Umsetzung des Unternehmenszieles Arbeitsschutz und Prävention und die systematische, in der Regel betriebsinterne Prüfung, ob und in welchem Umfang dieses Unternehmensziel und die daraus abgeleiteten Zielvorgaben, Verpflichtungen und Maßnahmen realisiert wurden, und welche Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind. Die betriebsinterne Überprüfung erfolgt in unterschiedlichen Zeithorizonten durch - den kontinuierlich angelegten Prüf- und Regelkreis Überprüfung und Überwachung und - den Prüf- und Regelkreis Auditierung, der im mindestens 3-jährigen Turnus zur Anwendung kommt. Die laufende betriebsinterne Überprüfung und Überwachung wird also durch eine systematische, zu einem vorgegebenen Zeitpunkt stattfindende, übergreifende und auch das Managementsystem erfassende Prüfung in Gestalt eines Audits ergänzt. Ein Audit ist dabei als eine turnusmäßige, unabhängige, systematisierte, formalisierte und in ihrem Ergebnis dokumentierte Untersuchung und Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems zu definieren. 2. Struktur des Audits Das Audit gliedert sich in einen und einen Complianceteil, letzterer in die Bereiche Vorschriften- und Regelwerk und Weitergehende betriebliche Anforderungen (Abbildung 5). Im Rahmen des s des Audits werden überprüft: - die Eignung der durch die Unternehmensleitung vorgegebenen Unternehmenspolitik und Unternehmensziele; - die Eignung der daraus abgeleiteten strategischen Ziele für Arbeitsschutz und Prävention und der dazu im operativen Bereich geplanten und durchgeführten Maßnahmen; - die Zweckmäßigkeit der mit den Beschäftigten getroffenen Zielvereinbarungen; - die Regelung und Einhaltung der Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Beschäftigten; - das Verhalten der Führungskräfte und Beschäftigten im Hinblick auf das Unternehmensziel Arbeitsschutz und Prävention und die Einhaltung der mit ihnen getroffenen Zielvereinbarungen; 29

30 - der Aufbau und die Funktionsfähigkeit des Managementsystems; - die Unternehmensorganisation im Hinblick auf Strukturen, Vollständigkeit, Effizienz und Dokumentation im Sinne der Vorgaben des Arbeitsschutzmanagementsystems; - die Ermittlung des aktuellen, betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks; - die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Risiken und deren präventive Minimierung oder Beseitigung; - der Erlass und die Einhaltung der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen durch Führungskräfte und Beschäftigte; - die Verfahren der innerbetrieblichen Überprüfung und Überwachung und der aufgrund der Ergebnisse dieser Verfahren eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen. Die Kriterien, nach denen das Arbeitsschutzmanagementsystem begutachtet wird, sollten sich dabei an den Anforderungen, also an den Systemelementen des OHRIS orientieren. Im Rahmen des Complianceteils des Audits wird überprüft: - die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und der Regeln der Technik im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit, also des vornehmlich technischen, ergonomischen und arbeitsmedizinischen Vorschriften- und Regelwerks; der weitergehenden betrieblichen Anforderungen im Arbeitsschutz im Sinne einer erweiterten bzw. umfassenden Prävention; der dazu im Unternehmen erlassenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen. Die Ergebnisse der einzelnen Audits werden festgehalten, dokumentiert und der Unternehmensleitung zur Überprüfung, Bewertung und Zustimmung vorgelegt. Mit dem des Audits wird das Managementsystem selbst, also das Instrument, mit dessen Hilfe die Erfüllung des Vorschriften- und Regelwerks und der weitergehenden Verpflichtungen realisiert werden soll, auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Insoweit hat der des Audits keinen unmittelbaren, gleichwohl aber einen mittelbaren Bezug zu den Substitutionsmöglichkeiten in der ordnungsrechtlichen Überwachung. Der das Vorschriften- und Regelwerk betreffende Complianceteil des Audits hingegen kann als eine ordnungsrechtliche und verpflichtungskonforme Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes bewertet werden. Dementsprechend ist der Complianceteil Vorschriften- und Regelwerk der Teil des Audits, aufgrund dessen Durchführung und Ergebnis Substitutionen im Ordnungsrecht ermöglicht werden können (vgl. dazu Nr. 8). 30

31 Prüf- und Regelkreis Auditierung Complianceteil Überprüfung: Einhaltung der Vorgaben und funktionalen Zusammenhänge des Arbeitsschutzmanagementsystems Überprüfung: Einhaltung - des Vorschriften- und Regelwerks (Ordnungsrecht, autonomes Recht, Regeln der Technik) - der weitergehenden betrieblichen Anforderungen für Arbeitsschutz und erweiterte / umfassende Prävention - der Anweisungen durch beauftragte, betriebsinterne und (betriebsteil-) unabhängige Auditoren, Unternehmer, Systembeauftragte durch externe (künftig evtl. akkreditierte) Auditoren (überbetriebliche Dienste, Zertifizierungsgesellschaften) durch beauftragte, betriebsinterne und (betriebsteil-) unabhängige Auditoren (Führungskräfte, Fachkräfte, sonstige Beauftragte) durch externe (künftig evtl. akkreditierte) Auditoren (überbetriebliche Dienste, Zertifizierungsgesellschaften) Dokumentation Dokumentation evtl. auf Wunsch / Antrag Zertifikat durch: - Aufsichtsbehörde aufgrund der behördlichen Anerkennung - Zertifizierungsgesellschaften oder externe Auditoren Arbeitsschutzmanagement - Prüf- und Regelkreis Auditierung, Prüfinhalte, Auditoren, Dokumentation OHRIS Abbildung 5: Prüf- und Regelkreis Auditierung 31

32 3. Vorbereitung der Auditierung 3.1 Zentrale Vorbereitung des Audits, Auditplan Betriebsinterne Audits müssen im Unternehmen gründlich und systematisch vorbereitet werden, um eine reibungslose, effiziente und damit auch kostengünstige Durchführung zu gewährleisten. Dazu werden in der Regel in einem Auditplan im Zusammenwirken mit den betrieblichen Führungskräften, mit den betriebsinternen oder externen Arbeitsschutzexperten und unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung folgende Festlegungen getroffen: - Termin und zeitlicher Ablauf des Audits; - Auditverfahren, formaler Ablauf des Audits; - fachliche Schwerpunkte des Audits, soweit nicht ein umfassendes Audit durchgeführt wird; - dem Audit zugrunde liegende Prüflisten für den und den Complianceteil des Audits; - Bestimmung der Auditoren und des Auditleiters (vgl. Nr. 4); - Festlegung des am Audit zu beteiligenden zuständigen Fachpersonals des zu auditierenden Betriebes oder Betriebsteiles; - Form der Dokumentation und des der Unternehmensleitung vorzulegenden Auditberichts (vgl. Nr. 6). 3.2 Vorbereitung des Betriebs auf das Audit Neben der zentralen Vorbereitung des Audits durch einen Auditplan empfiehlt es sich, dass sich auch der zu auditierende Betrieb oder Betriebsteil auf der Grundlage der im Auditplan festgelegten Prüflisten sorgfältig auf das bevorstehende Audit vorbereitet, ohne aber damit das Audit vorweg zu nehmen. Damit kann die Effizienz des personal- und kostenaufwendigen Audits erhöht werden. Durch die Ermittlung und Beseitigung von offensichtlichen Mängeln im Managementsystem und bei der Arbeitsschutzoptimierung entsprechend dem Vorschriften- und Regelwerk kann ein vorauseilender Erfolg des Audits erreicht werden. 4. Auditoren, Auditteam 4.1 Kriterien für die Qualifikation von Auditoren Ein Audit kann nur dann erfolgreich vorbereitet, effizient durchgeführt und im Ergebnis richtig bewertet werden, wenn der Auditor über die notwendige Qualifikation und praktische Erfah- 32

33 rung als Auditor und über die notwendige Fachkunde in dem zu auditierenden Bereich verfügt. Die Fachkunde der Auditoren im Arbeitsschutz muss detaillierte Kenntnisse - des staatlichen Arbeitsschutzrechts und des autonomen Rechts der Unfallversicherungsträger, - des Stands von Technik, Arbeitsmedizin und -hygiene einschließlich aller für den Arbeitsschutz einschlägigen Regeln der Technik, - der sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sowie - der Systemelemente und der funktionalen Zusammenhänge eines einfachen oder integrierten Managementsystems umfassen. Außerdem müssen Auditoren im Arbeitsschutz über Erfahrungen bei der Ermittlung, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risiken von Prozessen, Verfahren, Anlagen, Maschinen und Geräten (Gefährdungsanalyse) verfügen. Sofern das Audit von betriebsinternen Auditoren durchgeführt wird, genügt in der Regel die Kenntnis des entsprechenden betriebsbezogenen Fachwissens. Im Einzelfall kann es auch geboten sein, die notwendige Fachkunde des Auditors in einzelnen Bereichen durch die Beteiligung von kompetentem Fachpersonal aus anderen Organisationseinheiten zu unterstützen und zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die Auditoren über eine mehrjährige Berufserfahrung in dem zu auditierenden Unternehmen und eine entsprechende Erfahrung als Auditor verfügen, die durch die Teilnahme an mehreren Arbeitsschutzaudits erworben werden kann. Vergleichsweise dazu müssen die Stellen und ihre Auditoren, z.b. im gesetzlich geregelten und im gesetzlich nicht geregelten Bereich der Qualitätssicherung, den Anforderungen der DIN EN und, für den gesetzlich geregelten Bereich, der dem jeweils zu auditierenden Fachbereich (Scope) zugrunde liegenden europäischen Rechtsvorschriften genügen. Zudem müssen die Auditoren vor ihrer Anerkennung eine mehrjährige Berufserfahrung und die Teilnahme an mindestens 10 Audits in dem zutreffenden Scope verfügen. An diesen Anforderungen, die in ähnlicher Form auch für andere Scopes gelten, sollte sich mittelfristig auch die Qualifikation der Auditoren für Arbeitsschutzmanagementsysteme orientieren. Als betriebsinterne Auditoren kommen in Frage: Arbeitsschutzexperten, wie Fachkräfte nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, aber auch andere Führungskräfte, soweit sie betriebsbezogen über das oben genannte Fachwissen und über entsprechende Erfahrung als Auditoren verfügen. 4.2 Externe Auditoren Externe Auditoren müssen neben der Erfahrung über die Durchführung der Audits und über die Bewertung der Ergebnisse von Audits - für die Durchführung des Complianceteils des Audits über umfassende und betriebsübergreifende Fachkenntnisse und 33

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