Von der Erfindung zum Patent

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1 Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart

2 Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche 2. Wie erlangt (und behält) man ein Patent? Anmeldung, Prüfungsverfahren, Patenterteilung, Jahresgebühren, Einsprüche 3. Gebrauchsmuster 4. Verschiedenes Auslandsanmeldungen, Europäische Patente 5. Kosten

3 1. Was ist ein Patent? HOEGER, STELLRECHT & PARTNER P A T E N T A N W Ä L T E

4 Technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) Theorie: Der Erfinder offenbart der Allgemeinheit seine Erfindung und fördert damit den technischen Fortschritt Der Staat erteilt in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt im Gegenzug (als Belohnung oder Vergütung) ein zeitlich begrenztes Monopolrecht Ein Patent ist ein Verbietungsrecht (Ausschlussrecht)!

5 139 (Deutsches) Patentgesetz: (1) Wer [...] eine patentierte Erfindung benutzt, kann vom Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.... Verbotene Benutzungen sind u.a. Herstellung, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauch, Einfuhr, Besitz eines patentgeschützten Gegenstands Anwendung, Anbieten zur Anwendung eines patentgeschützten Verfahrens

6 Auswirkungen/Vorteile eines Patents Wettbewerbsvorteil (Konkurrent muss das Patent berücksichtigen) Vermögenswert (Intellectual Property) Potentielle Einnahmequelle (Lizenzgebühren) Werbefunktion...

7 Aufbau einer Patentschrift Das Patent wird vom Deutschen Patent- und Markenamt auf eine Patentanmeldung nach deren (positiver) Prüfung erteilt Das Patent wird wirksam mit der Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt; gleichzeitig wird die Patentschrift veröffentlicht

8 Aufbau einer Patentschrift Beschreibung: Beschreibungseinleitung Figurenbeschreibung Patentansprüche Figuren

9

10 Beschreibung Patentansprüche HOEGER, STELLRECHT & PARTNER P A T E N T A N W Ä L T E

11 Figuren HOEGER, STELLRECHT & PARTNER P A T E N T A N W Ä L T E

12 Was ist geschützt? Der Schutzbereich des Patents wird durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt Beschreibung und Zeichnung (Figuren) sind nur zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen Patentierte Erfindung = Gegenstand der Patentansprüche eines erteilten Patents Patentanspruch = Summe der Merkmale, die eine Erfindung definieren, die gegenüber Stand der Technik neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht

13 2. Wie erlangt man ein Patent? Patentanmeldung ausarbeiten: Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnung, Zusammenfassung Anmeldeformular ausfüllen Einreichung Schutzrecht Patent Erteilung nach (positiver) Prüfung

14 Patentanmeldung ausarbeiten: Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnung, Zusammenfassung Anmeldeformular ausfüllen Einreichung Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind Anmeldung muss vor Zugänglichmachung (d.h. jeder Art der Veröffentlichung) eingereicht werden!!

15 Patentanmeldung ausarbeiten: Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnung, Zusammenfassung Anmeldeformular ausfüllen Offenbarung: Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann Patentansprüche der Anmeldung sollten so breit sein, wie es bekannter Stand der Technik erlaubt Patentansprüche: mindestens ein unabhängiger Anspruch (pro Anmeldung nur eine Erfindung!) + abhängige Ansprüche als Rückzugsmöglichkeiten

16 Patentanmeldung ausarbeiten: Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnung, Zusammenfassung Anmeldeformular ausfüllen Beispiel für Patentansprüche: Die Erfindung des Tisches Version 1: Möbel, dadurch gekennzeichnet, dass es aus einer Platte besteht, an der vier Beine befestigt sind. Version 2: 1. Möbel, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Platte umfasst und dass an der Platte mindestens ein Standelement angeordnet ist, durch welches oder welche eine Stellebene zum Stellen des Möbels auf eine Unterlage definiert ist. 2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Platte mindestens drei Beine angeordnet sind. 3. Möbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine im wesentliche die gleiche Länge aufweisen.

17 Einreichung Anmeldegebühr entrichten (60 ) Prüfungsantrag stellen, Prüfungsgebühr entrichten (350 ) Weitere gesetzlichen Erfordernisse und Formerfordernisse erfüllen Vorzunehmende Handlungen fristgebunden

18 Prüfungsbescheid: Mitteilung des recherchierten Stands der Technik und Beurteilung der Patentfähigkeit durch den Prüfer Erwiderung: Verteidigung oder Änderung der Ansprüche Entrichtung von Jahresgebühren (1. Jahresgebühr fällig zwei Jahre ab Anmeldetag für das dritte Jahr)

19 Möglichkeit der Erhebung eines Einspruchs durch Dritte (innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung) Patenterteilung Entrichtung von Jahresgebühren (1. Jahresgebühr fällig zwei Jahre ab Anmeldetag für das dritte Jahr) Laufzeit maximal 20 Jahre ab Anmeldetag

20 3. Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster: der kleine Bruder des Patents Grundsätzlich gleiche Erfordernisse für die Schutzfähigkeit einer Erfindung wie beim Patent: Neuheit und Beruhen auf erfinderischem Schritt Allerdings: Stand der Technik ist für Gebrauchsmuster anders (enger) definiert Verfahrenserfindungen sind nicht schützbar Gebrauchsmuster wird vom Amt nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft: ungeprüftes Schutzrecht Laufzeit maximal 10 Jahre ab Anmeldetag Grundsätzlich gleicher Schutz wie Patent (Verbietungsrecht)

21 Gebrauchsmuster: Möglichkeiten Schutzrecht entsteht mit Eintragung: ca. 2-3 Monate nach Anmeldung/Abzweigung; Möglichkeit der Gebrauchsmusterabzweigung aus anhängiger Patentanmeldung Neuheitsschonfrist: eigene Beschreibung oder öffentliche Benutzung bildet nicht Stand der Technik, wenn Gebrauchsmusteranmeldung innerhalb von 6 Monaten eingereicht wird

22 4. Verschiedenes Die Bedeutung des Anmeldetags: Der Anmeldetag definiert den Zeitrang des Rechts auf das Patent und der Rechte aus dem Patent ( first to file -Prinzip im Unterschied zum früheren first to invent -Prinzip in den USA) Umfang des Stands der Technik ist nach dem Zeitrang zu beurteilen Anmeldetag erzeugt Prioritätsrecht: wird innerhalb eines Jahres nach dem ersten Anmeldetag eine Nachanmeldung für dieselbe Erfindung eingereicht (beispielsweise beim Europäischen Patentamt oder in den USA), dann erhält die Nachanmeldung den Zeitrang der ersten Anmeldung

23 S t a n d d e r T e c h n i k Deutsche (erste) Anmeldung Prioritätsjahr; Beanspruchung der Priorität Nachanmeldung (beispielsweise europäische Patentanmeldung) Zeit

24 Europäische Patentanmeldung Nationale Schutzrecht entfalten Wirkung nur für das jeweilige Land (Territorialitätsprinzip) Europäisches Patentübereinkommen - Mitgliedstaaten: alle EU-Länder sowie Schweiz, Liechtenstein, Türkei, Norwegen, Island, Serbien, Mazedonien, Albanien; Möglichkeit, europäisches Patent mit Wirksamkeit für benannte Staaten zu erlangen Einheitliches Anmeldeverfahren, Erteilungsverfahren, Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt Nach Erteilung nationale Validierung: z.t. Einreichung einer Übersetzung bei den nationalen Ämtern, Jahresgebühren an nationale Ämter - europäisches Patent zerfällt in nationale Teile: mit Wirkung für Deutschland erteiltes europäisches Patent

25 Anmeldung Europäisches Patentamt Europäisches Patent Für Deutschland wirksamer Teil Für Frankreich wirksamer Teil...

26 5. Kosten Deutsches Europäisches Patent Patent Anmeldegebühr Recherchegebühr (300 ) 1165 Prüfungsgebühr Benennungsgebühr Jahresgebühr 3. Jahr Jahresgebühr 4. Jahr Jahresgebühr 5. Jahr Jahresgebühr 6. Jahr Jahresgebühr 7. Jahr Jahresgebühr 20. Jahr 1940 (1495 ) Validierungskosten und Jahresgebühren in den Einzelländern!

27 Weitere Informationen Informationszentrum Patente Deutsches Patent- und Markenamt Europäisches Patentamt Patentanwaltskammer

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Peter Deak, Patentanwalt Uhlandstraße 14 c Stuttgart patent@hoeger-stellrecht.de T: 0711/ F: 0711/

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