Teil B. Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N. Handbuch Krisenmanagement - Gruppenstunden -

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1 Teil B Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N 1

2 Zielbeschreibung Der vorliegende Plan ist als standardisierter Notfallplan für Gruppenstunden bestimmt. Er muss allerdings den individuellen Besonderheiten und Erfordernissen angepasst werden. Sicherheit und Fürsorge in Krisensituationen sind die wichtigsten Ziele. Die Kategorien im Notfallplan sind eingeteilt nach dem Grad der Gefahr und der Art und Weise, wie ihr zu begegnen ist: Maßnahmen in der Verantwortung der GruppenleiterInnen Maßnahmen, die abhängig vom Grad der Gefährdung - entweder den Notruf 110 erfordern oder andere Hilfsdienste beanspruchen Notruf 110 als Regelfall Der Zugang der Öffentlichkeit - insbesondere der Medien - ist zu beschränken. 2

3 Teil B Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N Maßnahmen in der Verantwortung der Gruppenleiterin / des Gruppenleiters 3

4 Alkohol und andere Drogen 1. Herausgabe der Substanzen von den Gruppenmitgliedern verlangen 2. Feststellung der beteiligten Personen 3. Wenn ein/e GruppenleiterIn Kenntnis über möglichen Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch hat, sollte er/sie sich mit dem Träger oder den Verantwortlichen in der Jugendarbeit darüber austauschen und bezüglich weiterer Schritte spezielle Fachkräfte der Beratungsstellen konsultieren 4. Gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Einschätzung der benötigten Hilfe (z.b. Polizei, Kreisjugendamt, Beratungsstelle, ) 5. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten 6. Erörterung von Konsequenzen 7. Festlegung der sofortigen und Folgemaßnahmen Dokumentieren des Vorkommnisses / der Zeugenaussagen 4

5 Belästigung / Diskriminierung Verbale Drohung, Erpressung, Schikanieren und Mobbing, Bandenbildung und Einschüchterung 1. Bewertung der Intensität des Vorfalls und Einschätzung der benötigten Hilfe 2. Feststellung der beteiligten Personen und Deeskalation der Situation durch Ansprechen 3. Wenn möglich, schriftliche Zeugenaussagen 4. Erörterung disziplinarischer Konsequenzen 5. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten 6. Festlegung von sofortigen und Folgemaßnahmen, falls nötig (Kreisjugendamt, Psychologe, ) 7. Dokumentieren des Vorkommnisses sobald wie möglich 5

6 Ein Gruppenmitglied wird vermisst 1. Bei Gruppenmitgliedern, die zu Beginn der Gruppenstunde ohne vorliegende Entschuldigung fehlen, ist wie vereinbart zu verfahren, z.b. Anruf bei den Eltern 2. Bei Gruppenmitgliedern erkundigen, ob der/die Betreffende wirklich vermisst wird. Unsicheren Informationen nachgehen 3. Das Gelände nach dem/r Vermissten absuchen (es wird ein fester Zeit- und Treffpunkt für das Ende der Suchaktion vereinbart) 4. Die Eltern des/der Vermissten telefonisch benachrichtigen 5. Die Polizei angemessen und frühzeitig einbeziehen 6

7 Stromausfall / Technischer Unfall 1. Bei zwei Gruppenleitern bleibt einer bei der Gruppe und erwartet weitere Anweisungen; der zweite Gruppenleiter klärt die Lage 2. Kontakt mit dem/r HausmeisterIn aufnehmen 3. Information der Verantwortlichen sicherstellen 4. Benachrichtigung des zuständigen Trägers Aufgaben des Hausmeisters / der Hausmeisterin 1. Feststellung des Ausmaßes der technischen Störung 2. Benachrichtigung der technischen Hilfsdienste 7

8 Vandalismus 1. Gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und Einschätzung der benötigten Hilfe (z.b. Fachpersonal, Experten), Sicherstellen von Beweisen, Fotos anfertigen 2. Benachrichtigung des/r Geschädigten 3. Wenn möglich, Feststellung der beteiligten Personen 4. Wenn möglich, schriftliche Zeugenaussagen 5. Erörterung von Konsequenzen und anderen Folgemaßnahmen 6. Benachrichtigung und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten 7. Dokumentation 8. Festlegung einer Belohnung zur Aufklärung 9. Klärung der Entschädigungsfragen 8

9 Teil B Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N Maßnahmen in Verbindung mit NOTRUF 110, abhängig vom Grad der Gefährdung 9

10 Unfälle 1. Einschätzung und Sicherung des Unfallortes 2. Versorgung der Unfallopfer (Erste Hilfe) und Notruf 110 anrufen 3. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten 4. Dokumentation 10

11 Todesfälle 1. Bewertung der Situation und Ort sichern 2. Notruf 110 anzurufen (evtl. verantwortungsbewusste Person damit beauftragen) 3. Evtl. Reanimationsmaßnahmen durchführen (Erste Hilfe!) 4. Zeugen suchen und auffordern, vor Ort zu bleiben 5. Gruppenmitglieder / Personen identifizieren, die möglicherweise psychischen Beistand benötigen 6. Träger informieren 7. Erziehungsberechtigte informieren 8. Vorkommnis sobald wie möglich dokumentieren 11

12 Suizid Generell gilt: Alle Androhungen ernst nehmen und weiter leiten! Bewertung des Grades der Gefahr: Grad A: Geringfügige Androhung (Gerücht oder Hörensagen) 1. Sofortiges Gespräch mit einer Beratungsfachkraft (Kath. Jugendstelle, Kreisjugendamt) 2. Beratung und Entscheidungsfindung 3. Kontakt mit Erziehungsberechtigten, um Eindrücke auszutauschen 4. Empfehlungen und die Quelle der Information diskutieren Grad B: Mittelschwere Androhung (die Person braucht innerhalb einer angemessenen Zeit psychologische Betreuung) 1. Sofortiges Gespräch mit einer Beratungsfachkraft 2. Beratung und Entscheidungsfindung 3. Kontakt mit Erziehungsberechtigten, um Eindrücke auszutauschen 4. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Experten, um eine angemessene Betreuung zu sichern 5. Genehmigung für die Weitergabe der notwendigen Informationen an die Betreuer von den Erziehungsberechtigten einholen 6. Die Quelle der Informationen benachrichtigen um sicher zu stellen, dass der Fall nachhaltig verfolgt wurde 12

13 Grad C: Akute Androhung (die Person ist in akuter Gefahr, sich zu verletzen) 1. Die Person nicht ohne Aufsicht lassen, das Notfallteam informieren 2. Sofortige Beratung mit einer Fachkraft (s.o.) 3. Abschirmung der Person vor neugierigen anderen Personen 4. Kontakt mit Erziehungsberechtigten und der Polizei herstellen 5. Forderung nach einem sofortigen Gespräch mit Erziehungsberechtigten 6. Diesen Entscheidungshilfe geben und ggf. bei Schritten weiterer Beratung unterstützen 7. Die Quelle der Information benachrichtigen, um sicher zu stellen, dass der Fall nachhaltig verfolgt wurde 13

14 Bedrohung durch eine Person innerhalb des Gebäudes 1. Gruppenräume / Gruppenmitglieder sichern 2. Wenn der Gruppenraum gesichert ist, Bedrohung beurteilen und feststellen, wie notwendig sofortiges Eingreifen ist 3. Polizei über 110 informieren, Person und ihren Aufenthaltsort sowie ihre Handlung beschreiben 4. Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung geben 5. Träger benachrichtigen 14

15 Bedrohung durch eine Person außerhalb des Gebäudes 1. Maßnahmen für die Sicherheit der Gruppenmitglieder treffen, Kontrolle übernehmen und Anweisungen erteilen (z.b. Betretet das Gebäude! Wechselt den Aufenthaltsort! Geht in Deckung! Werft euch auf den Boden! ) 2. Die Gruppenmitglieder in das Gebäude bringen, sobald es sicher ist 3. In den Gruppenräumen bleiben, bis Entwarnung gegeben wird 4. Polizei anrufen (110), Person und ihren Aufenthaltsort sowie ihre Handlung beschreiben 5. Polizei erwarten, Beschreibung der Person sowie Angabe ihres letzten Aufenthaltsortes 6. Wenn die Situation unter Kontrolle ist, Entwarnung durchgeben 7. Träger informieren 15

16 Prügelei 1. Bewertung der Schwierigkeit der Situation, nächstmögliche Hilfe in Anspruch nehmen (z.b. Polizei, Kreisjugendamt, ) 2. Am Ort des Geschehens bleiben, Kontrolle übernehmen, ausdrückliche Anweisung geben, die Prügelei zu stoppen 3. Identifizierung der beteiligten Personen 4. Evtl. Erste Hilfe leisten (Bestimmen der erforderlichen medizinischen Hilfe; auf innere Verletzungen achten) 5. Disziplinarische Konsequenzen gemeinsam besprechen 6. Festlegen der unmittelbaren und der Folgemaßnahmen 7. Erziehungsberechtigte informieren und zum Gespräch einbestellen 8. Vorkommnis sobald wie möglich dokumentieren 16

17 Teil B Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N Immer NOTRUF

18 Explosion 1. Die für Brandfälle festgelegten Maßnahmen ergreifen (112 anrufen und, wenn möglich, genaue Brandstelle angeben) 2. Türen und Fenster schließen; die Beleuchtung ausschalten 3. Gebäude verlassen und vollständige Anwesenheit feststellen 4. Fehlende Gruppenmitglieder melden 5. Weitere Anweisungen abwarten 6. Bei der Gruppe bleiben 7. Das Gebäude erst betreten, wenn Entwarnung gegeben wurde 8. Kontakt zum Träger herstellen 18

19 Feuer 1. Die für Brandfälle festgelegten Maßnahmen ergreifen (112 anrufen und wenn möglich, genaue Brandstelle angeben) 2. Wenn möglich und sicher: Feuerlöscher einsetzen 3. Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 4. Gebäude verlassen und vollständige Anwesenheit feststellen 5. Fehlende Gruppenmitglieder melden 6. Weitere Anweisungen abwarten 7. Bei der Gruppe bleiben 8. Das Gebäude erst betreten, wenn Entwarnung gegeben wurde 9. Kontakt zum Träger herstellen 19

20 Wassereinbruch 1. Gebäude evakuieren 2. Personen von Wasser und/oder wasserüberfluteten Stellen fernhalten 3. Überblick verschaffen 4. Kontakt mit Feuerwehr aufnehmen 5. Die betroffene Stelle absperren 6. Evtl. Entwarnung geben 7. Geschädigte und Gemeindewerke einschalten 20

21 Hochwasser 1. Auf Evakuierung vorbereitet sein, wenn dazu Anweisung gegeben wird 2. An sichere Stellen evakuieren 3. Personen von überfluteten Stellen fernhalten 4. Sichere Sammelplätze festlegen und bekannt geben 5. Betroffene Stellen absperren 6. Kontakt mit Behörden herstellen 21

22 Gasaustritt 1. Das betroffene Gebiet evakuieren 2. Alle elektrischen Kontakte meiden, Handys nicht betätigen 3. Wenn Gasabsperrventil erreichbar: Gas absperren 4. Mit dem/r HausmeisterIn Kontakt aufnehmen 5. Über 112 Hilfe anfordern 6. Gasversorger informieren 7. Gebäude erst wieder betreten, wenn die Behörden es freigegeben haben 8. Träger und Sachaufwandsträger informieren 22

23 Entführung 1. Wenn eine Gruppenmitglied als vermisst gemeldet wird, bei den anderen Gruppenmitgliedern informieren, wo der/die Vermisste zuletzt gesehen wurde 2. Gebäude und Gelände nach der vermissten Person absuchen 3. Die Erziehungsberechtigten informieren 4. Polizei benachrichtigen (110) 5. Wenn die Polizei eintrifft, über alle relevanten Fakten informieren 6. Wenn der/die Vermisste gefunden wird, Erziehungsberechtigte und Polizei informieren 23

24 Medizinischer Notfall 1. Sich über die Unfallstelle einen Überblick verschaffen 2. Wenn die Unfallstelle gesichert ist, zum Unfallopfer gehen und sich von der Schwere der Verletzung ein Bild machen anrufen 4. Erste Hilfe leisten 5. Schaulustige auf Distanz halten 6. Erziehungsberechtigte informieren 7. Vorkommnis dokumentieren 24

25 Sexueller Übergriff 1. Das Opfer abschirmen und für Betreuung durch gleichgeschlechtliche Vertrauensperson sorgen 2. Das Vorkommnis untersuchen und erforderliche Handlungen ableiten 3. Falls notwendig, Erste Hilfe leisten und medizinische Hilfsdienste alarmieren 4. Polizeiliche Hilfe anfordern 5. Die Erziehungsberechtigten informieren 6. Beim Opfer bleiben 7. Vorkommnis dokumentieren 25

26 Waffen im Besitz eines Gruppenmitglieds 1. Die Situation prüfen und die Art der benötigten Hilfe bestimmen 2. Für Schutz der Gruppenmitglieder sorgen 3. Falls möglich, Waffen sicher stellen 4. Falls nötig, Polizei (110) rufen 5. Versuchen, potentiell gewaltsame Handlungen durch Deeskalation zu verhindern 6. Wenn die Person nicht kooperiert, Reaktionsalternativen auswählen: - Isolieren - Separieren - Die Räumlichkeiten evakuieren - Gebäude verschließen 7. Notfallteam aktivieren (Hilfe bei Deeskalation) 8. Entwarnung! durchgeben, wenn die Situation unter Kontrolle ist 9. Erziehungsberechtigte durch Telefonkette oder (danach) durch Brief informieren 10. Gemeinsam disziplinarische Maßnahmen festlegen 11. Vorkommnis dokumentieren 26

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