Dienst- geberbrief. Nr. 4 Sep I N H A L T. der. Editorial S. 1
|
|
- Jacob Horst Schubert
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dienst- Nr. 4 Sep geberbrief I N H A L T Editorial S. 1 der Bericht über die 181. Tagung der Arbeitsrechtlichen Kommission Kommission vom 05./ in Würzburg S. 2-3
2 Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser, der AVR-neu Prozess schreitet weiter voran. In Würzburg wurde eine Verhandlungsgruppe eingesetzt, die in einem engen Zeittakt bis zur Oktobersitzung der AK nun die Aufgabe hat, aus den vorliegenden Ergebnissen der Arbeitsgruppen und den politischen Forderungen beider Seiten ein Ergebnis zu schmieden und dies als Beschlussvorlage der AK vorzulegen. Damit ist die nächste Phase im AVR-neu Prozess eingeleitet worden. Nach der Sacharbeit in den Arbeitsgruppen kommt das Aushandeln politischer Kompromisse. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Mit freundlichen Grüßen Marc Riede 1
3 Bericht über die 181. Tagung der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 05./ in Würzburg Die AK- Sondersitzung in Würzburg fiel in die Woche vor dem Schulbeginn in Bayern. Und wie heißt es beim Eintritt in die Schule so oft: Nun beginnt der Ernst des Lebens. Dies wäre auch eine passende Überschrift für die Sitzung in Würzburg, bei der eine Verhandlungsgruppe eingesetzt wurde, die zwar nicht die Schulbank drücken muss, jedoch am Verhandlungstisch eine Beschlussvorlage für die Sitzung vom in Mainz erarbeiten soll. Zur Sitzung in Würzburg wurden, wie geplant, von den einzelnen Arbeitsgruppen Textentwürfe vorgelegt, sowohl was das Thema Stufensteigerung, Eingruppierung aber auch Leistungsvergütung und Familienkomponenten angeht. Damit sind die Vorarbeiten weitestgehend abgeschlossen. Die Steuerungsgruppe, der die Koordinierung des gesamten AVR-neu Prozesses obliegt, hat daher vorgeschlagen, nun eine Verhandlungsgruppe einzusetzen, die unter der Zuhilfenahme der Ergebnisse der Arbeitsgruppen einen Kompromiss aushandeln und der AK einen einigungsfähigen Vorschlag zur Oktobersitzung unterbreiten soll. Parallel dazu soll die Arbeitsgruppe Überleitung Eckpunkte der Überleitung erarbeiten. Dieser Vorschlag wurde von der Arbeitsrechtlichen Kommission aufgegriffen und die Verhandlungsgruppe in der Sitzung in Würzburg personell besetzt. Diese hat noch während der Sitzung ihre Arbeit aufgenommen. Der Start in die Verhandlungen wurde dadurch markiert, dass beide Seiten nochmals ihre Forderung bzw. Position formuliert haben. Die Mitarbeiterseite fordert: - eine tabellenwirksame Lohnsteigerung von 3,3% und eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um 1 Stunde zum eine stufenweise Angleichung des Tarif Ost an den Tarif West, sowohl was das Entgelt als auch die Arbeitszeit angeht. - einen Absenkungsschutz - die Anbindung an die künftige Tarifentwicklung des Öffentlichen Dienstes (Kommunal) Die Position der Dienstgeber wurde wie folgt beschrieben: I. Tabelle Die Tabelle der AVR-neu soll eine Tabelle sein, die im Wert der Tabelle des TVÖD Stand entspricht. Die Tabelle hat vier Stufen und die Gehälter werden systematisch horizontal gespreizt. Für die Vergütung von Mitarbeitern in einfachen Tätigkeiten gilt das o. g. nicht. II. Vergütung von Mitarbeitern in einfacher Tätigkeit Die Mitarbeiter in einfachen Tätigkeiten, das sind die Mitarbeiter in den derzeitigen Vergütungsgruppen 11-9a bzw. Kr 1 in den verschieden Anlagen werden in zwei Entgeltgruppen zusammengefasst, deren Niveau unter dem des Öffentlichen Dienstes liegt und für die es keine Stufensteigerungen geben soll. III. Eingruppierung Aufgrund des Zeitmangels konnten lediglich Eingruppierungsvorschriften erarbeitet werden, die als Übergangsregelung verstanden werden müssen, da nur die Regelungen betreffend den Bewährungsaufstieg gestrichen werden. Daher muss für die endgültige Festlegung der Eingruppierung ein fester Zeitplan vereinbart werden. IV. Zulagen Die Zulagen werden entsprechend dem Zulagensystem des TVÖD überprüft. V. Jahressonderzahlung 2
4 Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Die Summe der Jahressonderzahlung soll über alle Vergütungsgruppen der Summe der Jahressonderzahlung des TVÖD entsprechen. VI. variables Entgelt Die Betriebsparteien sollen die Möglichkeit haben ein variables Entgelt zu vereinbaren. Das Volumen soll 8% der Jahressumme der Monatstabellenwerte betragen. 7% der 8% werden aus Umwandlung der Jahressonderzahlung finanziert. 1% sind zusätzliche Lohnkosten des Dienstgebers. VII. Familienkomponente Es sollen einrichtungsbezogene Familienbudgets für strukturelle, familienfördernde Maßnahmen eingerichtet werden. Eine Ausschüttung an einzelne Mitarbeiter pro Kind soll es nicht geben. Das Familienbudget soll weitgehend aus Mitteln des Dienstgebers finanziert werden. Es soll eine Möglichkeit eingeräumt werden durch Umwandlung von Lohnbestandteilen, weitere Mittel für das Familienbudget freizumachen. Die Festlegung der strukturellen Maßnahmen, deren Verteilung und die eventuelle zusätzliche Finanzierung der Umwandlung wird in einer Dienstvereinbarung geregelt. VIII. Ostregelung Es soll weiterhin eine Tabelle Ost geben. Das Verhältnis der beiden Tabellen Ost und West soll dem der alten Tabellen Ost und West entsprechen. Dies gilt auch für die Verhältnisse der Jahressonderzahlung Ost und West zueinander. Die Verhandlungsgruppe hat nun die Aufgabe diese Forderungen bzw. Positionen zu einer Lösung zusammenzuführen. Die Frage der Besitzstände, auch für die Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten, wird danach in einer zweiten Verhandlungsrunde angegangen, wenn die eingesetzte Arbeitsgruppe entsprechende Vorarbeit geleistet hat. Neben dem Thema AVR-neu wurde nochmals von den Dienstgebern versucht im Rahmen dieser Sitzung eine Lösung zur Ortszuschlagsproblematik herbeizuführen und die Verunsicherung zu beseitigen, die durch die zahlreichen widersprüchlichen Schlichtungs- und Urteilssprüche herbeigeführt wurde. Zum großen Bedauern der Dienstgeber ist die Mitarbeiterseite jedoch nicht bereit einer Regelung, die Klarheit geschaffen, und eine völlig unnötige Erhöhung der Personalkosten vermieden hätte, zuzustimmen. Marc Riede Hausgegeben von Deutscher Caritasverband e.v., Sprechergruppe der Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission Dr. Rainer Brockhoff, Andreas Franken, Hans-Josef Haasbach, Rolf Lodde, Hans-Jürgen Kocar Postfach 4 20, Freiburg Karlstraße 40, Freiburg Telefon: (07 61) Telefax: (07 61) Marc.Riede@caritas.de Internet: gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier 3
5 4
Dienst- geberbrief. Nr. 4 Juli 2005 I N H A L T. Editorial S. 1
Dienst- Nr. 4 Juli 2005 geberbrief I N H A L T Editorial S. 1 Bericht über die Sitzung S. 2/3 der Arbeitsrechtlichen Kommission am 21.07.2005 in Mainz Editorial Liebe Leserinnen und Leser, dass große Thema
MehrDienst- geberbrief. Nr. 1 März 2006 I N H A L T. Editorial S. 1
Dienst- Nr. 1 März 2006 geberbrief I N H A L T Editorial S. 1 Bericht über die Sitzung S. 2-3 der Arbeitsrechtlichen Kommission am 22./23.03.2006 in Bad Honnef Editorial Liebe Leserinnen und Leser, im
MehrDienst- geberbrief. Nr. 5 09/2005 I N H A L T. Editorial S. 1
Dienst- Nr. 5 09/2005 geberbrief I N H A L T Editorial S. 1 Bericht über die Sitzung S. 2-3 der Arbeitsrechtlichen Kommission am 26./ 27.09.2005 in Berlin Vorgeschlagene Übergangs- S. 4-5 regelung der
MehrWie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen
Mit Energie in die Zukunft! Fachtagung CBP vom 24.04-26.04 in Essen Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Referent: Marc
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 17. Sitzung der Regionalkommission Mitte am 14./15. Dezember 2016 in Frankfurt Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße
MehrBeschluss. Deutscher Caritasverband e.v. gez. Jörg Allgayer Vorsitzender der Regionalkommission Baden-Württemberg
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur Sitzung der Regionalkommission Baden-Württemberg am 22. Dezember 2016 Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 18. Sitzung der Regionalkommission Ost am 16. Dezember 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40,
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 3/2016 der Regionalkommission Bayern am 13. Juli 2016 in Nürnberg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrVergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung der Bundeskommission 4/2014 am 23. Oktober 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur Sitzung der Regionalkommission Mitte am 01. September 2016 in Fulda Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Anhang Regelvergütungen, Tabellenentgelte und sonstige Vergütungsbestandteile in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes e.
MehrVergütungsrunde 2014/2015. Gemäß des Eckpunkte-Beschlusses der Regionalkommission Baden-Württemberg vom wird nachfolgendes beschlossen:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 5/2014 der Regionalkommission Baden-Württemberg am 12. November 2014 in Freiburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße
MehrTarifrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Bayern beschließt:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 4/2014 der Regionalkommission Bayern am 12.-13. November 2014 in Nürnberg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Einleitung/Grundsätze I. Anlagen 3 und 3 a zu den AVR: Regelvergütung II. Abschnitt V der
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Sitzung 4/2016 der Regionalkommission Bayern am 14. Dezember 2016 in Regensburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrInformationen zur Tarifrunde der Caritas I. Vergütungserhöhungen für die Anlage 3 AVR um 7,88 Prozent
Informationen zur Tarifrunde der Caritas 2018 Nach wochenlangen Verhandlungen konnten wir in der Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 14.06.2018 die letzten Hindernisse
MehrVerhandlungsergebnis der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Bayern. AVR - Bayern
Verhandlungsergebnis der der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Bayern AVR - Bayern Einleitung Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Bayern hat am 24. November 06
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst für die Gebiete der Bundesländer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I.
MehrRegionalkommission NRW
Regionalkommission NRW Antrag an die Regionalkommission NRW Die Regionalkommission möge beschließen: In den AVR des Deutschen Caritasverbandes wird für den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission
MehrTabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember
46 Anlagen 47 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007-15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 13
MehrDer Beschluss der Beschlusskommission vom
Der Beschluss der Beschlusskommission vom 21.10.2010 Tarifrunde 2010/2011 Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis 31.12.2012. Ab 01.01.2013 sind zunächst keine mittleren Werte
MehrInformationen zum Tarifabschluss 2005
Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TVöD tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände
MehrBeschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom Vergütungsrunde 2014/2015
Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 23.10.2014 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Mittlere Werte und Bandbreiten
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrCaritasverband für die Diözese Mainz e.v.
Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Ref. Arbeitsrecht u. Personalwesen Neue Anlage 33 in den AVR (Sozial- und Erziehungsdienst) Beschlüsse der Bundeskommission vom 21.10.2010 (B e- schluss der RK
MehrInformationen zum Tarifabschluss 2005
Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TV öd tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände
MehrDeutscher Caritasverband
Teil 8 Vergütungsveränderungen 2010 und 2011 Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: I. Anlage 1 zu den AVR Die Vorbemerkung zu den Bestimmungen der
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung. gültig ab 1. Mai 2016
Tarifvertrag vom 7. Juni 2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) gültig ab 1. Mai 2016 Zwischen
Mehrvom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft
MehrBeschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren
Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der
MehrBeschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015
Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst für die Gebiete der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, soweit sie zu den (Erz-)
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrDeutscher Caritasverband
Teil 8 Vergütungsveränderungen 2010 und 2011/ Festlegen von mittleren Werten und Bandbreiten Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: I. Anlage 1 zu den AVR
MehrSpruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.
Anlage zum Amtsblatt des Bistums Görlitz vom 7. April 2014 zu lfd. Nr. 28 Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Dezember
Mehr2a AT AVR Übergangsregelung für die Bundesländer und den Teil des Landes Berlin, für die das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt
2a AT AVR Übergangsregelung für die Bundesländer und den Teil des Landes Berlin, für die das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt (gültig seit 01.10.1990, eingeführt mit Beschluss vom 24.10.1990,
MehrV O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
MehrÜberleitungs- und Besitzstandsregelung. für Ärztinnen und Ärzte (= Anlage 30 AVR)
für Ärztinnen und Ärzte (= Anlage 30 AVR) Wer wird in neue Anlage 30 AVR übergeleitet? Anlage 2: Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte MA der VG 3 Ziff. 19a Anlage 33 AVR in Krankenhäusern,
MehrInformation zur Sitzung der Bundeskommission am
1. Tarifabschluss 2018 Geschafft! Nach wochenlangen Verhandlungen konnten in der Sitzung der Bundeskommission der AK am 14.06.2018 die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt und ein Tarifabschluss erzielt
MehrSitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda. Sehr geehrte Damen und Herren,
Nr. 03/16 vom 02.09.2016 Sitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.09.2016 hat die dritte Sitzung der Regionalkommission Mitte in diesem Jahr in Fulda stattgefunden.
MehrÜberleitung Lehrkräfte
Überleitung Lehrkräfte in die Anlage 21 zu den AVR Stand: Beschluss der Bundeskommission vom 09.06.2011 Beschluss Bundeskommission Abschaffung Anhang C auch für Schulen durch Beschluss der BK vom 09.06.2011
MehrBeschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom
Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10.10.2013 Anlage ABl. 3/2014 Erzbistum Berlin A. Beschlüsse 1. In 15 der Anlage 33 zu den AVR wird folgender neuer Absatz 2a eingefügt:
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.
MehrInhalt. Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten der Caritas. Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband e. V.
Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband e. V. Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten der Caritas. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen
MehrInformation zur Sitzung der Bundeskommission am
1. Tarifrunde 2016 / 2017 Beide Seiten der Bundeskommission verständigten sich im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission am 16.06.2016 grundsätzlich darauf, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes
MehrNiederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.
Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.di) am 23./24. November 2004 in München I. Teilnehmer / Die Teilnehmer ergeben
MehrTarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung
Tarifvertrag vom 1. Juli 018 über die Entgelterhöhung 018/019 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 018/019) gültig ab 1. Mai 018 Zwischen Arbeitgeberverband
MehrIm Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt.
1 Neugestaltung des Tarifrechts Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. Das bisherige Tarifrecht soll durch
MehrA R B E I T S P A P I E R
Beschluss zur Erhöhung der Entgelte im Geltungsbereich der DienstVO Beschluss der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission Übersicht: A. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung im Jahr 2009... 1
MehrArbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst Archiv.1.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6,
MehrZweite Verhandlungsrunde: Bund und VKA überreichen Angebot
2008 Bund/VKA Beschäftigte/Auszubildende Berlin, den 24.01.2008 Nr. 002/08 Zweite Verhandlungsrunde: Bund und VKA überreichen Angebot Am 25.1.2008 übergaben Bund und VKA anläßlich der zweiten Verhandlungsrunde
MehrAusgabe 2011 II a. Überleitungszulage für am in die AVO übergeleite Beschäftigte
INFORMATIONEN der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA-Freiburg Sprecher Georg Grädler, Odenwaldstr. 68, 69124 Heidelberg Tel: 06221 78 40 64, Telefax: 06221 78 40 41 Mobilfunk: 0175 1821429 E-Mail: Georg.Graedler@koda-mas-freiburg.de
MehrVerhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder
Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das
MehrBeschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme
MehrNeues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen
WILLY-BRANDT-HAUS-MATERIALIEN. Februar Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben sich am 9. Februar auf eine umfassende Tarifreform geeinigt. Die
MehrÜberleitung in den SuE-Tarif zum
Überleitung in den SuE-Tarif zum 01.01.2017 Allgemeine Informationen Umsetzung in der Stadtkirchenkanzlei In der heutigen Informationsveranstaltung möchten wir darüber informieren, wie die Überleitung
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 30.09. 2014 zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Juli 2013 Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für integrativer
MehrNr. 04/2016 vom
Nr. 04/2016 vom 28.10.2016 Sitzung der RK NRW vom 28. Oktober 2016 in Essen Anhebung Vergütung für Praktikanten in der pia Ärztevergütung Anpassung an VKA/MB Abschluss Sehr geehrte Damen und Herren, heute
MehrStrukturausgleich. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! 1. Warum wurde der Strukturausgleich eingeführt?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! 1. Warum wurde der eingeführt? Der soll eine Art Ausgleichszahlung für entgangene Lebensaltersstufen sein. Für junge Kolleginnen und Kollegen, die früh ins Berufsleben
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
MehrTarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung
Tarifvertrag vom 7. Juni 2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) gültig ab 1. Mai 2016 Zwischen
Mehr1 Änderungen des TVÜ-VKA
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrDienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016
Dienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016 Inhalt Herausgegeben von: Dienstgeberseite der Regionalkommission BW: Jörg Allgayer, Dr. Rainer Brockhoff, Christine Hodel, Wolfgang Oppolzer, Martin Riegraf, Klaus Tritschler
MehrNeues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung
Sonderrundschreiben Mitgliederinformation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hamburg e. V. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Jürgens, Michael Westphal September 2006 Neues Tarifrecht
MehrUmsetzung der Entgeltordnung 2017
A. Allgemeines 1. In die neue Entgeltordnung werden übergeleitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren Arbeitsverhältnis die Bestimmungen der AVR-Württemberg Erstes und Zweites Buch Anwendung finden
MehrInformationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA
Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrInformationsveranstaltung der KODA des Erzbistums Freiburg. 4. Juni 2018 / Seite: 1
Informationsveranstaltung der KODA des Erzbistums Freiburg 4. Juni 2018 / Seite: 1 Infoveranstaltung Was Sie erwartet Informationen über die Bistums-KODA und ihre Zusammensetzung Zwei Beispiele der KODA-Arbeit
MehrÜberleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren
Überleitung der Beschäftigten, die zum 31.12.2007/01.01.2008 in einem Unternehmen der AWO in NRW tätig waren Systematik der Überleitung 1. Zuordnung der bisherigen Eingruppierung nach BMT-AW II in eine
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonisches Werk der EKD e.v. Postfach 10 11 42 70010 Stuttgart An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände des DW EKD
MehrLakiMAV-Vollversammlung Aktuelles zur KAO
Aktuelles zur KAO Tarifrunde 2008 im Öffentlichen Dienst Ausgangspunkt: ver.di-forderung 8 % mehr Lohn mindestens 200,- Tarifabschluss 2008 im Öffentlichen Dienst Zum 1. Januar 2008 Erhöhung der Tabellenwerte
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungsvereinbarung Nr. 8 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrBeschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom
Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom 06.09.2018 Anlage Abl. 12/2018 Erzbistum Berlin Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom 06.09.2018 In der Sitzung am 06.09.2018 in Magdeburg hat
MehrTVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ
TVÜ - VKA Ausführung zur Überleitung KAV Thüringen e.v. (Stand 22.08.2005) 1 Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ Stichtag 01.10.2005 Zuordnung der Vergütungsgruppe in die neue Entgeltgruppe ( 4
MehrArbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung)
AR-Arbeitsplatzsicherung 922.200 Arbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung) Vom 24. März 2004 (GVBl. S. 65), zuletzt geändert am 19 Juli 2006 (GVBl. S.
Mehrpierung bei Übernahme einerr höherwertigen Tätigkeit
EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT AZ 25.00 Nr. 25.0-07-V18/6 An die Ev. Pfarrämter und Kirchenpflegen über die Ev. Dekanatämter - Dekaninnen und Dekane sowie Schuldekaninnenn und Schuldekane - landeskirchlichen
Mehr1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-B
MehrTabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember
C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe
MehrTeil I. 1. Die Anlage 7a zu den AVR wird ersatzlos gestrichen. Erläuterungen
Beschlüsse der Bundeskommission 2/2014 der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV am 26. Juni 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg
MehrDeutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission
MehrDeutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2009 A. I. Für das Gebiet der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission wird folgende neue Anlage 3b zu
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 27.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrTarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Fachbereich 6 Bund/Länder 20. Mai 2006 FB 6 nach einer Vorlage aus FB 3 hier: Fassung Niedersachsen 1 Ausgangslage Seit Februar
MehrBeschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche
MehrArbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung)
AR-Arbeitsplatzsicherung 922.200 Arbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung) Vom 24. März 2004 (GVBl. S. 65) zuletzt geändert am 19 Juli 2006 (GVBl. S. 227)
MehrRundschreiben 9/2005
An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 06.09.2005 050 Rundschreiben 9/2005 I. Tarifvertrag zur Aufhebung von Tarifverträgen, die die Regelung der Rechtsverhältnisse
MehrÜberleitungstarifvertrag
1 Überleitungstarifvertrag Für wen gilt der TV- Überleitung? Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? Was passiert mit dem Verheiratetenund den Kinderzuschlägen? Was passiert mit den künftigen
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
Mehr