Dienst- geberbrief. Nr. 4 Sep I N H A L T. der. Editorial S. 1

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1 Dienst- Nr. 4 Sep geberbrief I N H A L T Editorial S. 1 der Bericht über die 181. Tagung der Arbeitsrechtlichen Kommission Kommission vom 05./ in Würzburg S. 2-3

2 Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser, der AVR-neu Prozess schreitet weiter voran. In Würzburg wurde eine Verhandlungsgruppe eingesetzt, die in einem engen Zeittakt bis zur Oktobersitzung der AK nun die Aufgabe hat, aus den vorliegenden Ergebnissen der Arbeitsgruppen und den politischen Forderungen beider Seiten ein Ergebnis zu schmieden und dies als Beschlussvorlage der AK vorzulegen. Damit ist die nächste Phase im AVR-neu Prozess eingeleitet worden. Nach der Sacharbeit in den Arbeitsgruppen kommt das Aushandeln politischer Kompromisse. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Mit freundlichen Grüßen Marc Riede 1

3 Bericht über die 181. Tagung der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 05./ in Würzburg Die AK- Sondersitzung in Würzburg fiel in die Woche vor dem Schulbeginn in Bayern. Und wie heißt es beim Eintritt in die Schule so oft: Nun beginnt der Ernst des Lebens. Dies wäre auch eine passende Überschrift für die Sitzung in Würzburg, bei der eine Verhandlungsgruppe eingesetzt wurde, die zwar nicht die Schulbank drücken muss, jedoch am Verhandlungstisch eine Beschlussvorlage für die Sitzung vom in Mainz erarbeiten soll. Zur Sitzung in Würzburg wurden, wie geplant, von den einzelnen Arbeitsgruppen Textentwürfe vorgelegt, sowohl was das Thema Stufensteigerung, Eingruppierung aber auch Leistungsvergütung und Familienkomponenten angeht. Damit sind die Vorarbeiten weitestgehend abgeschlossen. Die Steuerungsgruppe, der die Koordinierung des gesamten AVR-neu Prozesses obliegt, hat daher vorgeschlagen, nun eine Verhandlungsgruppe einzusetzen, die unter der Zuhilfenahme der Ergebnisse der Arbeitsgruppen einen Kompromiss aushandeln und der AK einen einigungsfähigen Vorschlag zur Oktobersitzung unterbreiten soll. Parallel dazu soll die Arbeitsgruppe Überleitung Eckpunkte der Überleitung erarbeiten. Dieser Vorschlag wurde von der Arbeitsrechtlichen Kommission aufgegriffen und die Verhandlungsgruppe in der Sitzung in Würzburg personell besetzt. Diese hat noch während der Sitzung ihre Arbeit aufgenommen. Der Start in die Verhandlungen wurde dadurch markiert, dass beide Seiten nochmals ihre Forderung bzw. Position formuliert haben. Die Mitarbeiterseite fordert: - eine tabellenwirksame Lohnsteigerung von 3,3% und eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um 1 Stunde zum eine stufenweise Angleichung des Tarif Ost an den Tarif West, sowohl was das Entgelt als auch die Arbeitszeit angeht. - einen Absenkungsschutz - die Anbindung an die künftige Tarifentwicklung des Öffentlichen Dienstes (Kommunal) Die Position der Dienstgeber wurde wie folgt beschrieben: I. Tabelle Die Tabelle der AVR-neu soll eine Tabelle sein, die im Wert der Tabelle des TVÖD Stand entspricht. Die Tabelle hat vier Stufen und die Gehälter werden systematisch horizontal gespreizt. Für die Vergütung von Mitarbeitern in einfachen Tätigkeiten gilt das o. g. nicht. II. Vergütung von Mitarbeitern in einfacher Tätigkeit Die Mitarbeiter in einfachen Tätigkeiten, das sind die Mitarbeiter in den derzeitigen Vergütungsgruppen 11-9a bzw. Kr 1 in den verschieden Anlagen werden in zwei Entgeltgruppen zusammengefasst, deren Niveau unter dem des Öffentlichen Dienstes liegt und für die es keine Stufensteigerungen geben soll. III. Eingruppierung Aufgrund des Zeitmangels konnten lediglich Eingruppierungsvorschriften erarbeitet werden, die als Übergangsregelung verstanden werden müssen, da nur die Regelungen betreffend den Bewährungsaufstieg gestrichen werden. Daher muss für die endgültige Festlegung der Eingruppierung ein fester Zeitplan vereinbart werden. IV. Zulagen Die Zulagen werden entsprechend dem Zulagensystem des TVÖD überprüft. V. Jahressonderzahlung 2

4 Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Die Summe der Jahressonderzahlung soll über alle Vergütungsgruppen der Summe der Jahressonderzahlung des TVÖD entsprechen. VI. variables Entgelt Die Betriebsparteien sollen die Möglichkeit haben ein variables Entgelt zu vereinbaren. Das Volumen soll 8% der Jahressumme der Monatstabellenwerte betragen. 7% der 8% werden aus Umwandlung der Jahressonderzahlung finanziert. 1% sind zusätzliche Lohnkosten des Dienstgebers. VII. Familienkomponente Es sollen einrichtungsbezogene Familienbudgets für strukturelle, familienfördernde Maßnahmen eingerichtet werden. Eine Ausschüttung an einzelne Mitarbeiter pro Kind soll es nicht geben. Das Familienbudget soll weitgehend aus Mitteln des Dienstgebers finanziert werden. Es soll eine Möglichkeit eingeräumt werden durch Umwandlung von Lohnbestandteilen, weitere Mittel für das Familienbudget freizumachen. Die Festlegung der strukturellen Maßnahmen, deren Verteilung und die eventuelle zusätzliche Finanzierung der Umwandlung wird in einer Dienstvereinbarung geregelt. VIII. Ostregelung Es soll weiterhin eine Tabelle Ost geben. Das Verhältnis der beiden Tabellen Ost und West soll dem der alten Tabellen Ost und West entsprechen. Dies gilt auch für die Verhältnisse der Jahressonderzahlung Ost und West zueinander. Die Verhandlungsgruppe hat nun die Aufgabe diese Forderungen bzw. Positionen zu einer Lösung zusammenzuführen. Die Frage der Besitzstände, auch für die Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten, wird danach in einer zweiten Verhandlungsrunde angegangen, wenn die eingesetzte Arbeitsgruppe entsprechende Vorarbeit geleistet hat. Neben dem Thema AVR-neu wurde nochmals von den Dienstgebern versucht im Rahmen dieser Sitzung eine Lösung zur Ortszuschlagsproblematik herbeizuführen und die Verunsicherung zu beseitigen, die durch die zahlreichen widersprüchlichen Schlichtungs- und Urteilssprüche herbeigeführt wurde. Zum großen Bedauern der Dienstgeber ist die Mitarbeiterseite jedoch nicht bereit einer Regelung, die Klarheit geschaffen, und eine völlig unnötige Erhöhung der Personalkosten vermieden hätte, zuzustimmen. Marc Riede Hausgegeben von Deutscher Caritasverband e.v., Sprechergruppe der Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission Dr. Rainer Brockhoff, Andreas Franken, Hans-Josef Haasbach, Rolf Lodde, Hans-Jürgen Kocar Postfach 4 20, Freiburg Karlstraße 40, Freiburg Telefon: (07 61) Telefax: (07 61) Marc.Riede@caritas.de Internet: gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier 3

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