Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL

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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum München Telefon Telefax Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom München, PI/G /1379 W VII/4-7050/1335/ Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) vom betreffend Beteiligung der Staatsregierung am Um- und Ausbau von Bahnhöfen und an Projekten des Schienenverkehrs Anlagen: 5 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche 41 S-Bahnstationen im Raum München werden im Rahmen des am mit der DB Station&Service abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, wann barrierefrei ausgebaut und wann ist die jeweilige Baumaßnahme abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Name und Zeitpunkt)? Die Rahmenvereinbarung wurde am abgeschlossen. Inbetriebnahme bis einschließlich 2010: Dürnhaar, Erding, Esting, Gernlinden, Gräfelfing, Grafing Stadt, Gronsdorf, Hauptbahnhof S-Bahn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Holzkirchen, Icking, Kreuzstraße, Aying, Peiß, Großhelfendorf, Langwied, Lochham, Ostbahnhof S-Bahn, Pullach, Rosenheimer Platz, Sauerlach, Heimeranplatz S-Bahn, Ottobrunn, Neuperlach Süd, Geltendorf (BA I), Ebersberg, Karlsplatz S-Bahn, Hauptgebäude Prinzregentenstr. 28, München Abteilung Landesentwicklung Bayer. Energieagentur Energie Innovativ Prinzregentenstr. 24, München Telefon Vermittlung Telefax poststelle@stmwivt.bayern.de Internet Öffentliche Verkehrsmittel U4, U5 (Lehel) 18, 100 (Nationalmuseum/ Haus der Kunst)

2 2 Inbetriebnahme in 2011: Berg a. Laim, Oberschleißheim, Inbetriebnahme in 2012: Pasing S-Bahn, Westkreuz, Inbetriebnahme vsl. in 2013: Harras, Siemenswerke, Tutzing, Inbetriebnahme vsl. in 2014: Geltendorf (BA II) Harthaus, Herrsching, Donnersberger Brücke, Lochhausen, Mittersendling. Für zwei Stationen ist eine Inbetriebnahme in 2014 nach dem aktuellen Planungsstand nicht mehr möglich: Für die Station Isartor ist das Brandschutzkonzept noch nicht frei gegeben. Die Gemeinde Unterschleißheim hat im Baurechtsverfahren trotz vorheriger Abstimmung der Planungen mit der Gemeinde Einwendungen erhoben. Die konkreten Inbetriebnahmetermine sind derzeit nicht absehbar. Frage 2: Welche Nahverkehrsanlagen im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg werden bzw. wurden im Rahmen des am mit der DB AG abgeschlossenen Rahmenvertrags, wann barrierefrei ausgebaut, bzw. wann wird die jeweilige Baumaßnahme abgeschlossen sein (bitte aufgeschlüsselt nach Name und Zeitpunkt)? Aus dem Vertrag wurden bisher an 17 Bahnhöfen Aus- und Umbauten zum barrierefreien Ausbau finanziert: Inbetriebnahme bis einschließlich 2005: Zirndorf-Kneippallee, Burgthann, Postbauer-Heng, Wilhersdorf Mitte, Hersbruck (links der Pegnitz), Roßtal, Nürnberg-Schweinau, Nürnberg-Steinbühl, Oberferrieden, Inbetriebnahme in 2007: Cadolzburg, Egersdorf, Fürth Westvorstadt, Fürth- Dambach, Sachsen b. Ansbach, Weiherhof, Inbetriebnahme in 2009: Hartmannshof, Inbetriebnahme in 2011: Feucht Ost. Die Station Fürth Alte Veste soll noch aus diesem Kontingent barrierefrei ausgebaut werden. Die Realisierung erfordert eine Einigung zwischen der Stadt Fürth und der DB Netz AG zu einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme im unmittelbaren Bereich des Haltepunktes. Der konkrete Inbetriebnahmetermin ist derzeit nicht absehbar.

3 3 Frage 3: Welche S-Bahn-Stationen im S-Bahn-Netz und S-Bahn- Ergänzungsnetz Nürnberg sind noch nicht uneingeschränkt nutzbar für mobilitätseingeschränkte Reisende, welche werden in den nächsten fünf Jahren wann nutzbar sein und welche Stationen werden nicht nutzbar sein? Folgende Stationen sind derzeit noch nicht uneingeschränkt für mobilitätseingeschränkte Reisende nutzbar: Strecke S 1 Nürnberg Forchheim - Fürth-Unterfarrnbach (VDE 8.1): Inbetriebnahme abhängig vom S-Bahn-Verschwenk Fürth-Stadeln - Fürth-Steinach, Zeitpunkt offen, - Vach, Bahnsteig Richtung Forchheim (VDE 8.1): entfällt zukünftig wegen Verschwenk der Trasse, - Erlangen, Bahnsteig Gl 2/3: Aufzug geht vsl. 04/2013 in Betrieb, - Eltersdorf, Bahnsteig Richtung Forchheim (VDE 8.1): Inbetriebnahme bis Ende 2017, - Erlangen-Bruck, Bahnsteig Richtung Nürnberg (VDE 8.1): Inbetriebnahme bis Ende 2017, - Forchheim, Bahnsteig Gl 2/3 (VDE 8.1): Inbetriebnahme vsl. erst nach 2017, - Fürth-Stadeln, neu geplante Station: Inbetriebnahme vsl. erst nach 2017, - Fürth-Steinach, neu geplante Station: Inbetriebnahme vsl. erst nach Strecke S 1 Nürnberg Hartmannshof - Nürnberg-Ostring, Barrierefreie Erschließung Maßnahme aus Bayern- Paket : Inbetriebnahme bis 2018, - Röthenbach(Peg), Barrierefreie Erschließung Maßnahme aus Bayern- Paket : Inbetriebnahme bis Strecke S 4 Nürnberg Ansbach - Wicklesgreuth, Bahnsteig Gl4/5: Aufzug geht vsl. 04/2013 in Betrieb, - Anwanden, 2 Aufzüge fehlen : Inbetriebnahme bis Ende 2017.

4 4 Frage 4: Für welche 14 Bahnhöfe außerhalb des S-Bahnbereiches, an denen sich der Freistaat mit einer ergänzenden Finanzierung beteiligt, wird der Freistaat im Zeitraum von 2004 bis voraussichtlich 2018 die beschriebenen 37 Mio. Euro aufwenden und wie hoch sind die Gesamtaufwendungen für diese Bahnhöfe und wann werden die Renovierungen stattfinden (bitte nach Name, Zeitpunkt und Anteil Bund/Land aufführen)? Bahnhof Anteil Bund Anteil Land Inbetriebnahme Augsburg 20,5 3,2 geplant 2018 Würzburg 18,6 12,033 geplant 2018 Passau 12,5 6,073 geplant 2016 Ingolstadt 22,7 2, München-Ostbahnhof Regionalbahnsteige München-Pasing Regionalbahnsteige 11,2 3, ,2 2, Traunstein 6,4 1, Bad Endorf 1,2 0, Garmisch-Partenkirchen 2,6 0, Murnau 4,0 0, Mittenwald 4,6 0, Prien a. Chiemsee 1,1 0, Rosenheim 22,1 2, Aufgrund einer in 2004 mit der DB AG geschlossenen Rahmenvereinbarung und weiterer Einzelvereinbarungen wird sich der Freistaat Bayern im Zeitraum von 2004 bis voraussichtlich 2018 mit einer ergänzenden Finanzierung am barrierefreien Ausbau von 13 Bahnhöfen außerhalb des S-Bahnbereiches beteiligen. Die Zahl 14 in der Antwort vom auf die Anfrage zum Plenum von Frau Renate Ackermann, MdL, beruht auf einem Schreibfehler. Frage 5: Welche Bahnhöfe profitieren von dem am beschlossenen 13-Punkte-Sofortprogramm Qualität im Münchner S-Bahn System und den nicht genannten Programmen, mit denen Investitionen der DB und des Bundes mit bis zu 50 Mio. Euro unterstützt werden (bitte aufgeschlüsselt nach Name, Zeitpunkt, Investitionshöhe und Anteil der Finanzierungsträger)?

5 5 Der Bayerische Ministerrat hatte am ein 13-Punkte- Sofortprogramm beschlossen, das auch den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen umfasst. Die dafür bereit gestellten Mittel des Freistaats Bayern sollten vorrangig den S-Bahnen in München und Nürnberg zu Gute kommen, da der Freistaat Bayern im Bereich der S-Bahnen eine finanzielle Mitverantwortung trägt. Am hat der Bayerische Ministerrat das neue Bayern-Paket zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen beschlossen. Der Freistaat Bayern ist damit bereit, Investitionen von DB AG und Bund mit insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zu unterstützen. Damit können neben dreizehn Stationen der S-Bahnen in München und in Nürnberg dreizehn Regionalbahnhöfe barrierefrei ausgebaut werden. Die angeführten Summen basieren ausschließlich auf Kostenschätzungen. Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere von den Detailplanungen und den Ausschreibungsergebnissen ab. Bahnhof Anteil Bund Anteil Land Inbetrieb- nahme Poing 0,478 3,978 bis 2018 Lohhof 0,419 3,493 bis 2018 München Riem (Pbf) 0,532 4,425 bis 2018 Höllriegelskreuth 0,285 2,373 bis 2018 Buchenau 0,674 5,607 bis 2018 Heimstetten 0,503 4,190 bis 2018 Feldkirchen b. München 0,544 4,525 bis 2018 Markt Schwaben 1,184 9,856 bis 2018 München St Martin-Straße 0,641 5,332 bis 2018 München Perlach 0,538 4,481 bis 2018

6 6 Bahnhof Anteil Bund Anteil Land Inbetriebnahme Weßling (Oberbayern) 0,649 5,0 bis 2018 Nürnberg-Ostring 0,199 1,660 bis 2018 Röthenbach-Pegnitz 0,230 1,915 bis 2018 Buchloe Erneuerung Hausbahnsteig Türkheim (Bay) Erneuerung Hausbahnsteig Ebenhausen (Ufr), Ern. Bstge u.-dächer München Hbf, Holzkirchner Flügelbahnhof Erneuerung Straubing Ausbau barrierefreier Weilheim (Oberb.) Ern. Verkehrsstation Schweinfurt Hbf barrierefreier Ausbau IBP Landshut (Bay) Hbf bar. Ausbau Maxhütte-Haidhof bar. Ausbau IBP Schwabach Neubau Aufzug IBP Vilshofen (Niederbay) bar. Ausbau Coburg, Regionalbahnsteige (geschätzt) Grafing Bahnhof, Erneuerung Bahnsteige und Neubau Aufzug 2,003 0,068 Bis ,749 0 bis ,642 0,164 bis ,203 1,380 bis ,242 2,701 bis ,891 0,180 bis ,0 0,310 bis ,5 0,288 bis ,088 0,182 bis ,500 0,116 bis ,0 0,283 bis ,510 0,693 bis ,858 0,469 bis 2018 Zusätzlich sollen für die Stationen Stockdorf und Gilching-Argelsried Planungen erstellt werden. Die Planungen sollen es ermöglichen, unverzüglich mit der Umsetzung zu beginnen, sobald sich Änderungen bei der Priorisierung oder Verzögerungen bei anderen Projekten ergeben. Dessen ungeachtet wird angestrebt, auch diese Stationen im Programmzeitraum umzu-

7 7 bauen, sobald die erforderlichen Mittel über das Bayern-Paket hinaus zur Verfügung stehen. Auch für den Bereich der Regionalbahnhöfe soll mit der DB AG eine Planungsvereinbarung vereinbart werden. Angestrebt wird auch in diesen Fällen die Umsetzung bereits im Programmzeitraum. Davon betroffen sind die Bahnhöfe Donauwörth, Pleinfeld und Kaufering. Frage 6: Wie sind die Bedingungen für die Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes und der DB AG um weitere Bahnhöfe in die Programme, die unter 5. genannt werden, aufzunehmen? Am hat der Bayerische Ministerrat das neue Bayern-Paket zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen beschlossen. Außerhalb des S-Bahnbereiches konnten entsprechend der grundgesetzlich vorgegebenen Aufgabenverteilung nur Maßnahmen aufgenommen werden, für die die Grundfinanzierung durch den Bund gesichert und die in der mittelfristigen Finanzplanung der DB Station&Service AG enthalten sind. Das trifft auf Maßnahmen an 13 Bahnhöfen in ganz Bayern zu, der Freistaat Bayern beteiligt sich in diesen Fällen mit einer ergänzenden Finanzierung für die als nicht wirtschaftlich deklarierten Kosten, z.b. Unterhaltskosten für zusätzliche Aufzüge. Mit freundlichen Grüßen Katja Hessel

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