Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Karriere und Beruf. womenpower 2016

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1 Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Karriere und Beruf. womenpower 2016 Karriereplanung unter Berücksichtigung von Teilzeit-/Kinderwünschen 29. April 2016

2 Herzlich Willkommen! Dr. Heike Kroll Fachanwältin für Arbeitsrecht Geschäftsführerin Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE Alfredstraße Essen

3 Auf einen Blick DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK Mitglieder Alle Branchen, deutschlandweit vor Ort in Berlin, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart 3

4 Was wir u.a. tun. Kostenfreier juristischer Service - auch präventiv - in allen Berufsbelangen. Kostenfreier Karrierenetzwerk juristischer mit rund Service, auch Mitgliedern präventiv, und in allen Aktivitäten Berufsbelangen. vor Ort. Umfangreiches Seminar- und Vortragsangebot sowie diverse Beratungsleistungen für den beruflichen Ein- und Aufstieg. Karrierebegleitung mit Top-Konditionen bei Unternehmen für Coaching, Beratung und Outplacement. Young Leaders DIE Plattform für alle jungen (Nachwuchs-)Führungskräfte und Studierende mit Mentoring-Programm - DAS Frauennetzwerk DAS Netzwerk weiblicher Fach- und Führungskräfte 4

5 Juristischer Service Individuelle, berufsbegleitende Beratung und Vertretung durch Experten. Kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Beruf und Karriere. Juristischer Service im Mitgliedsbeitrag enthalten! 5

6 Rechtsberatung und Vertretung Auch unabhängig vom Verband als Anwaltskanzlei Kompetenter Rat durch erfahrene Fachanwälte! Kroll Goldschmidt ten Eicken und Partner Alfredstraße 77/ Essen Tel.:

7 Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Karriere und Beruf. Karriereplanung unter Berücksichtigung von Teilzeit-/Kinderwünschen

8 Die vier wichtigsten Gesetze Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG) Achtung: unterschiedliche Voraussetzungen! Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) 8

9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 9

10 Nicht überall geht alles. Was bedeutet ein Baby konkret in diesem Unternehmen/ in dieser Position für meine zukünftigen Karrierepläne? 10

11 Die Unternehmenskultur ist leider sehr entscheidend: Welche Grundhaltung hat mein Arbeitgeber in Bezug auf die Vereinbarung von Beruf und Familie? Gibt es Frauen in Führung mit Kindern? Gibt es Karrierechancen in reduzierter Arbeitszeit? Gilt Präsenzkultur? Wird auf Familienpflichten Rücksicht genommen? (z.b. keine Meetings nach Uhr?) Welche Unterstützung kann ich von Kolleginnen und Kollegen erwarten? Kann ich Kontakte zu Kolleginnen in Mutterschutz oder zu KollegInnen in Elternzeit knüpfen? 11

12 Nicht überall geht alles. Scheint es machbar oder ziehe ich aus meinen (negativen) Beobachtungen/Erkenntnissen Schlussfolgerungen? Und wenn ja, welche? 12

13 Auch ein Baby ist ein Projekt ;-) Machen Sie also einen Projektplan. 13

14 Zeitplan Elternzeit Mitteilung über Schwangerschaft Mutterschutzzeiten (sechs Wochen vorher, acht nachher) Urlaub Antrag auf Elternzeit Teilzeit während der Elternzeit alternativ Anspruch auf ALG! zweites Baby während der Elternzeit? 14

15 Mutterschutzgesetz (MutterschutzG) Mitteilung über Schwangerschaft 5: Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mutterschutzzeiten 3: Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; 6: Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 15

16 Mutterschutzgesetz (MutterschutzG) Urlaub 17: Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Nicht genommener Urlaub ist ggf. zu übertragen. 16

17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Wie lange steige ich aus? Ab wann komme ich mit wie vielen Stunden zurück? Habe ich einen Plan B? 17

18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Optimale Formulierung des Antrags zwei oder drei Jahre Taktik Worst case - Überlegung 18

19 Trauen Sie sich UND FRAGEN SIE NACH 19

20 Optimale Fragen an den Arbeitgeber Wo stehen Sie heute? Wie wäre Ihre zukünftige Entwicklung ohne Kind? Welche Konsequenzen hat Ihre Elternzeit auf Ihre berufliche Position? Welche Abwesenheit ist unschädlich? Wer vertritt Sie? Wie steigen Sie wieder ein? Mit allen Aufgaben? Welche Aufgaben geben Sie ab? Wie weg sind Sie wirklich? Bleiben Sie im Verteiler? Übernehmen Sie Vertretungen? Nehmen Sie an Schulungen/Weiterbildungen teil? Wie ist Ihr Arbeitgeber in Bezug auf Familie und Vereinbarkeit aufgestellt? Welche Angebote/gute Beispiele gibt es? 20

21 Alternative Einsatzmöglichkeiten Jobsharing möglich? Homeoffice möglich? 21

22 Jetzt wird es ernst Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden, also eine Woche nach der Geburt. Der Inhalt ist sehr, sehr wichtig: Hiermit beantrage ich nach der Geburt meines Kindes am xx.xx.2016 Elternzeit für die Dauer von Jahren, also bis zum 22

23 Jetzt wird es ernst Hiermit beantrage ich nach der Geburt meines Kindes am Elternzeit für die Dauer von zwei Jahren, also bis zum Wie bereits besprochen, plane ich nach Ablauf des ersten Jahres mit einem Stundenumfang von 15 Stunden wieder tätig zu sein. (Ggf. Übertragung des dritten Jahres auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres.) 23

24 Jetzt wird es ernst Hiermit beantrage ich nach der Geburt meines Kindes am Elternzeit für die Dauer von zwei Jahren, also bis zum Der Antrag steht unter der Bedingung, dass ich nach Ablauf des ersten Jahres mit einem Stundenumfang von 15 Stunden wieder tätig sein kann. (Ggf. Übertragung des dritten Jahres auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres.) 24

25 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anspruchsgrundlage: 15 BEEG Betriebszugehörigkeit länger als sechs Monate mindestens 15 Beschäftigte im Unternehmen für mindestens zwei Monate Reduzierung auf einen Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden Anspruch spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich mitteilen dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründen entgegen 25

26 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anspruchsgrundlage: 15 BEEG dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründen entgegen Betriebliche Gründe liegen vor, wenn die Änderung der Arbeitszeit zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb führt oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. "dringend", d. h. von besonderem Gewicht. 26

27 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen mithin von erheblichem Gewicht sein. Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit darstellen (BAG, Urteil v , 9 AZR 82/07). Ablehnungsgründe können sein: Fehlen geeigneter Teilzeitkräfte zur Abdeckung des vakanten Teils der vorherigen Stelle Fehlende Beschäftigungsmöglichkeit durch betriebliche Veränderungen 27

28 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Die Darlegungs- und Beweislast für die behaupteten dringenden betrieblichen Gründe hat in vollem Umfang der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer genügt seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er behauptet, derartige entgegenstehende Gründe bestünden nicht (BAG, Urteil v , 9 AZR 82/07). 28

29 Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) 29

30 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz 6 Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen. 30

31 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze (1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet. (2) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. (3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt. Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt. 31

32 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz Anspruchsgrundlage: 8 TzBfG Betriebszugehörigkeit länger als sechs Monate mindestens 15 Beschäftigte im Unternehmen Verlangen nach unbefristeter Reduzierung Umfang der Verringerung muss und Verteilung soll mitgeteilt werden, vgl. 8 Abs. 2 TzBfG Anspruch spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn (konkretes Datum nennen!) geltend machen Erklärung ist formfrei 32

33 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtsfolge: 8 Abs. 4 TzBfG Arbeitgeber hat der Verringerung zuzustimmen, soweit (einfache) betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. 33

34 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtsfolge: 8 Abs. 4 TzBfG Arbeitgeber hat der Verringerung zuzustimmen, soweit (einfache) betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Betriebliche Gründe liegen vor, wenn die Änderung der Arbeitszeit zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb führt oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Insoweit genügen nachvollziehbare, plausible Gründe. 34

35 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG Arbeitgeber hat Entscheidung form- und fristgebunden mitzuteilen schriftlich ( 126 BGB) spätestens einen Monat vor dem gewünschten Termin nach Erörterung gem. 8 Abs. 3 TzBfG (LAG Düsseldorf, 5 Sa 216/02) Vollmachten beachten FEHLER FÜHREN ZUR FIKTION! 35

36 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG: Änderungsvorbehalt hinsichtlich der Verteilung 8 Abs. 6 TzBfG: Sperrfrist von zwei Jahren 9 TzBfG: Verlängerung der Arbeitszeit 36

37 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. 37

38 Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Achtung! Viele Neuregelungen seit dem

39 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 1. Möglichkeit: Kurzfristige Arbeitsverhinderung Anspruchsgrundlage: 2 PflegeZG kurzfristige, vollständige Freistellung bis zu zehn Tage zur Organisation einer neuen Pflegesituation Achtung: keine krankheitsbedingte Betreuung, sondern akuter Pflegebedarf keine Ankündigungsfrist Pflegeunterstützungsgeld (70 % des beitragspflichtigen Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettogehaltes) Kündigungsschutz im Zeitpunkt der kurzfristigen Arbeitsverhinderung gilt für Betriebe jeder Größe 39

40 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 2. Möglichkeit: Pflegezeit Anspruchsgrundlage: 3 PflegeZG vollständigen oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monate für die Pflege eines nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld Ankündigungsfrist: spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn Erklärung, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung erfolgen soll, bei nur teilweiser Freistellung ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben Anspruch auf zinsloses Darlehen Kündigungsschutz im Zeitraum der Pflegezeit gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten 40

41 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (nur) bei teilweiser Freistellung Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und die Verteilung eine schriftlicher Vereinbarung zu treffen. Arbeitgeber hat den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. 41

42 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 3. Möglichkeit: Sterbebegleitungszeit Anspruchsgrundlage: 3 Abs. 6 PflegeZG vollständigen oder teilweise Freistellung bis zu drei Monate für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase Ankündigungsfrist: spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn Erklärung, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung erfolgen soll, bei nur teilweiser Freistellung ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben Anspruch auf zinsloses Darlehen Kündigungsschutz im Zeitraum der Sterbebegleitungszeit gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten 42

43 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (nur) bei teilweiser Freistellung Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und die Verteilung eine schriftlicher Vereinbarung zu treffen. Arbeitgeber hat den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. 43

44 Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) Achtung! Viele Neuregelungen seit dem

45 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) 4. Möglichkeit: Familienpflegezeit Anspruchsgrundlage: 2 Abs. 1 FPfZG Teilweise Freistellung: maximal für eine Dauer von 24 Monate (Höchstdauer), Reduzierung auf mindestens 15 Wochenarbeitsstunden (Mindestarbeitszeit) Ankündigungsfrist: spätestens 8 Wochen vor Beginn Achtung: Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen gemeinsam 24 Monaten nicht überschreiten (Gesamtdauer) Erklärung, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung erfolgen soll; auch ist die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben 45

46 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) 4. Möglichkeit: Familienpflegezeit Anspruchsgrundlage: 2 Abs. 1 FPfZG Anspruch auf zinsloses Darlehen Kündigungsschutz im Zeitraum der Familienpflegezeit gilt nur für Betriebe mit mehr als 25 Beschäftigten 46

47 FPfZG - PflegeZG Achtung: Im Zweifel gilt ein Antrag als Antrag auf Pflegezeit Fristen: Beim Übergang von der Familienpflegezeit in die Pflegezeit: spätestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich geltend machen Fristen: Beim Übergang von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit: spätestens 3 Monate vor Beginn schriftlich geltend machen Wichtig: Für Beschäftigte besteht von der Ankündigung bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz. 47

48 Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Karriere und Beruf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

49 Das Netzwerk der Führungskräfte. 49

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