Projektförderung rderung im Naturschutz durch das Land Niedersachsen

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1 Projektförderung rderung im Naturschutz durch das Land Niedersachsen von Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Direktion Naturschutz Schneverdingen

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3 1. Für welche Herausforderungen und Ziele sind Fördermöglichkeiten vorhanden? 2. Überblick von Förderungen für den Naturschutz 3. Darstellung einzelner Fördermaßnahmen 4. Ausblick auf die Förderperiode nach 2013

4 1. Für welche Herausforderungen und Ziele sind Fördermöglichkeiten vorhanden? - Umsetzung der europäischen, nationalen und regionalen Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt - Erfüllung der europäischen Richtlinien zu Natura 2000, WRRL etc. - Anpassungen an Klimawandel u.a. durch Moor- und Grünlandschutz

5 2. Überblick von Förderungen für den Naturschutz von 2007 bis 2013 ELER-Förderung: PROFIL Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft PROFIL Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (25 % von Gesamtetat) PROFIL Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft PROFIL Schwerpunkt 4: Leader

6 Weitere EU-Förderungen: EFRE-Förderung: Life+-Instrument für Naturschutzprojekte Programm Natur erleben Förderung ohne EU-Beteiligung: Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für Naturschutz Förderung mit Bundesmitteln: Bundesprogramm biologische Vielfalt

7 PROFIL Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft - z.b.: Einzelbetriebliche Managementsysteme (EMS) Ziel: Verbesserung aller Produktionsprozesse auf Grundlage der Cross-Compliance-Verpflichtungen und die Umsetzung der neuen Herausforderungen wie Erhaltung der biologischen Vielfalt, Klimaschutz und Erneuerbare Energien Seit Febr neue Förderrichtlinie in Nds., Fortbildung landwirtschaftlicher Berater. Zuwendungsempfänger: Landwirte

8 PROFIL Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (25 % von Gesamtetat) - Zahlungen u.a. im Rahmen von Natura 2000: In Nds. Erschwernisausgleich - Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen Nds. und Bremisches Agrarumweltprogramm NAU / BAU Kooperationsprogramm Naturschutz KoopNat

9 - Beihilfen für nicht produktive Investitionen nach Art. 41 ELER-VO Spezieller Arten- und Biotopschutz Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen Waldumweltmaßnahmen

10 PROFIL Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft - Einführung und Verbesserung des ländlichen Erbes: Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft und Qualifizierung für den Naturschutz NuLQ Fließgewässerentwicklung (FGE) im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) Regionalmanagement

11 3. Darstellung einzelner Maßnahmen Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft und Qualifizierung (RL NuLQ) RdErl. d. MU v Fördergegenstand: Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Biotope sowie Vorhaben zum Schutz, zur Förderung oder zur Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, Vorhaben zur Förderung der Erlebnisqualität oder des Erlebens von Natur und Landschaft Zuwendungsempfänger: Kommunale Gesellschaften und Gebietskörperschaften, Stiftungen, Träger Naturparke, Verbände, Vereine, Land- und Forstwirte, Landschaftspflegeeinrichtungen, Kommunalverbände, Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser-, Boden- und Deichverbände, sonstige juristische Personen

12 Art Zuwendung: - Projektförderung; Anteilfinanzierung - Förderung 80 % bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Zusätzliche Informationen: - Maßnahme kann im Rahmen von Leader gefördert werden - Zusammenwirken Angebote Natur erleben mit EFRE mit nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung Ansprechpartnerin im Umweltministerium: Frau Bode, Tel: 0511/

13 Gegenstand der Förderung über RL NuLQ: - Erwerb wertvoller Flächen - Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen - Durchführung von Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnamen insbesondere für naturnahe Wälder, Büsche und Gehölzbestände einschließlich Wallhecken, Hecken und Streuobstwiesen, Bergwiesen, naturnahe Küstenbiotope, Fließ- und Stillgewässer, Sümpfe, Niedermoore und Ufer, Heiden, Magerrasen und artenreiches Grünland und sonstige Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten - Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten und Effizienzkontrollen - Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten

14 Weitere Gegenstände der Förderung über RL NuLQ: - Erstellung von Informationsmaterial und öffentlichkeitswirksame Darstellung von Projekten - Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung Maßnahmen zur Qualifizierung: - Gruppen und individuelle Qualifizierung wie z.b. zum Kooperationsprogramm Naturschutz - Weitere Öffentlichkeitsarbeit Antragstellung: bis jeden Jahres bei NLWKN, Auswahl und Bewilligung durch NLWKN (Erstellen von Landesprioritätenliste)

15 Erschwernisausgleich - Grünland in NSG, wenn Gebote und Verbote wesentliche Erschwernis bedeuten (größer 0,5 ha) - gesetzlich geschützte Biotope (größer 0,25 ha) Zuwendungsempfänger: Eigentümer und Bewirtschafter Förderhöhe: Punktwerttabelle, Bagatellgrenze 150 Euro (Erhöhung evtl. ab 2014)

16 Kooperationsprogramm Naturschutz Dauergrünland Baukastensystem mit NAU/BAU Besondere Biotope Nordische Gastvögel Unterteilbereich Acker Unterteilbereich handlungsorientiert - ergebnisorientiert - Sand- und Moorheiden, Magerrasen, montane Wiesen Grünland Unterteilbereich Acker Feldvögel Unterteilbereich Ackerwildkkräuter Qualifizierung für Naturschutz

17 Ziele: Extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Acker- und Grünlandflächen Zuwendungsempfänger: Landwirte Antragstellung: Bis jeden Jahres an Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Förderbedingungen: Zielkulisse für Naturschutz

18 Niedersächsisches und Bremer Agrar- und Umweltprogramm (NAU/BAU) Ziel: Streifenstrukturen, Verbindungskorridore, Lebensraum Wildtiere auf höchstens 15 v.h. der Ackerflächen ohne Gebietskulisse Einjährige Blühstreifen: Streifen 3 24 m entlang von Schlaggrenzen, bis 31. Mai Einsaat von Blütenpflanzen (nur Kulturpfl.), kein Pflanzenschutzu. Düngemittel, keine Nutzung, Umbruch nicht vor Zuwendung: 540 /ha/a Mehrjährige Blühstreifen für 5 Jahre: zusätzlich evtl. Pflegeschnitte oder Ausbesserungsmaßnahmen Zuwendung: 420 /ha/a

19 Spezieller Arten- und Biotopschutz Förderung ab 2014 Förderung für: Spezielle Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung der Biodiversität insbes. Umsetzung Natura 2000 und Biotopverbundsystem Zuwendung: Projektförderung, Vollfinanzierung Zuwendungsempfänger: Land- u. forstwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Körperschaften/Gesellschaften, Stiftungen, Träger Naturparke, Verbände und Vereine, Jagdgenossenschaften Förderbedingungen: Zielkulisse für Naturschutz

20 Waldumweltmaßnahmen (Vertragsnaturschutz) Fördergegenstand: M1 Erhaltung von Altholzbeständen M2 Erhalt von Habitatbäumen M3 Ausweisung zeitlich begrenzter Ruhezonen M4 Flächen zum Schutz der natürlichen Dynamik (Prozessschutz) M5 Erhalt bzw. Wiederaufnahme traditioneller Waldbewirtschaftungsformen Zuwendung: Projektförderung, Höhe 40 bis 400 Euro/ha/Jahr Zuwendungsempfänger: Waldbesitzer, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen, die Waldbesitzer sind Förderbedingungen: Entscheidung Maßnahmen durch Beirat (UNB, NLF oder LWK, NLWKN, Waldbesitzer)

21 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen in Gemeinden mit Waldanteil unter 60 % Beitrag Klimawandel Fördergegenstand: Erstaufforstung (Kulturbegründung und -pflege, Nachbesserung) Zuwendung: Projektförderung bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zuwendungsempfänger: Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (natürl. Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts) Anerkannte Zusammenschlüsse Förderbedingungen: u.a. standortgerechte Baumarten, nicht reine Nadelbaumkulturen

22 Programm Natur erleben Ziel: Förderung Natur erleben zur Sicherung und Unterstützung des Naturschutz und Bewahrung des natürlichen Reichtums Fördergegenstand: Erlebnispfade, Informationsstände, Aussichtsplattformen, Maßnahmen Erhaltung Tier- und Pflanzenarten in Zielkulisse Zuwendungsempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften, Träger Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine sowie sonstige juristische Personen Förderhöhe: Zuwendung mit Anteilfinanzierung, bis zu 80 % im Zielgebiet Konvergenz bis zu 90 % Antragstellung: NBank Bewilligungsstelle, beratung@nbank.de, fachliche Stellungnahme von NLWKN

23 Umsetzung Leader-Konzept Ziel: Eigenständige Regionalentwicklung auf Basis freiwilliger Kooperationen im ländlichen Raum mit Gesamtbudget von 60 Mill. Euro -Private und öffentliche Akteure erarbeiten in Lokalen Aktionsgruppen (LAG) ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) aus und setzen um. -In Nds. gibt es 32 Leader-Regionen. -Jede Leader-Region hat Kontingent -von ca. 2 Mill. Euro.

24 Life+ Natur ein Instrument zur Umsetzung von Natura 2000 Ziel: Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Schutz von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse mit Beteiligung der Europäischen Union Beispiele aus Nds: -Life+ Projekt Wiesenvögel von 2012 bis 2020, Volumen 22,3 Mio. Euro, 60 % EU-Mittel, 40 % Land, Naturschutzstiftung Emsland und LK Emsland in 12 Wiesenvogelschutzgebieten -Life+ Projekt Hannoversche Moorgeest von 2012 bis 2023, Volumen 11,4 Mio. Euro, 75 % EU-Mittel, 20 % Land, 5 % Region Hannover

25 Bundesprogramm biologische Vielfalt Ziel: Umsetzung Nationale Strategie für biol. Vielfalt (RL ) Fördergegenstand: 1. Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands 2. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland 3. Sichern von Ökosystemdienstleistungen 4. Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie Zuwendungsempfänger: Verbände, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Privatpersonen, Unternehmen

26 Höhe Zuwendung: Höchstens 75 %, Eigenanteil mindestens 10 %, Drittmittel bis zu 15 % u.a. Landesmittel, Laufzeit bis zu 6 Jahren Gesamtetat: 15 Mio. pro Jahr dauerhaft Zuwendungsfähig: Personal, Aufträge an Dritte, Gegenstände und Investitionen, Evaluationen, Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgleichszahlungen und Entschädigungen, Pacht unbeweglicher Investitionen, Maßnahmen zur Information und Kommunikation, Ausgaben Versicherungen Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit BMU und z.t. mit BMBF, Antragsbearbeitung durch Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. in Bonn

27 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Förderung nur mit Landesmitteln Fördergegenstand: Vor allem höchst prioritäre Arten mit besonderer Verantwortung für Erhaltung Antragstellung: durch UNB Maßnahmenblatt an NLWKN bis jeden Jahres und Bewilligung durch NLWKN

28 4. Ausblick - Überprüfung der Wirksamkeit der Naturschutzmaßnahmen zur Erhaltung biologischer Vielfalt - Optimierung und Ausweitung der Maßnahmen in neuer Förderperiode ab 2014

29 - Aufstockung der EU-Mittel für Umsetzung Natura Kontinuität der Förderungmaßnahmen ab weniger bürokratischer Aufwand für EU-kofinanzierte Maßnahmen -Beginn neuer Maßnahmen voraussichtlich erst ab 2015

30 Haben Sie noch Fragen? NLWKN: Tel: 0511/

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