bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Ill - Walgau und Nebengewässer 8007

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2 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien DVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): Gesamtkoordination: Fachlich/rechtliche Bearbeitung: Technische Bearbeitung: BMLFUW Sektion IV: Wasserwirtschaft BMLFUW Abteilung IV/6 Schutzwasserwirtschaft, Abteilung IV/1 Wasserlegistik und -ökonomie Umweltbundesamt GmbH Druck: Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr Alle Rechte vorbehalten. Wien,

3 1. ALLGEMEINES ZUR BESTIMMUNG VON RISIKOGEBIETEN Die vergangenen Jahre waren für das Hochwasserrisikomanagement in Österreich eine besondere Herausforderung und Chance zugleich: Die Bewältigung der für unser Empfinden in letzter Zeit immer häufiger und wuchtiger auftretenden Hochwässer erforderte den Zusammenhalt aller Österreicherinnen und Österreicher. Österreich hat seine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren seit dem Hochwasserjahr 2002 deutlich weiterentwickelt. Ziel ist ein "integrales Risikomanagement", das eine möglichst große Sicherheit vor Hochwasser durch ein sinnvolles Zusammenwirken von naturnahen, raumplanerischen, bautechnischen, organisatorischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen gewährleistet. Die sogenannten "Jahrhunderthochwässer" 2002 und 2013 sind gegenwärtig noch sehr stark im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Speziell das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich sondern auch international einen Prozess initiiert, der im Jahr 2007 zum Erlass der sogenannten EU-Hochwasserrichtlinie führte. Diese Richtlinie hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Hochwasser wird als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, definiert. Hochwasserrisiko ist eine Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz implementiert und wird in regelmäßigen Abständen (6 Jahre) in jeweils drei Arbeitsschritten umgesetzt. Der erste Arbeitsschritt "Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)" beinhaltet die Analyse von bundesweit einheitlichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung, Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt und als Ergebnis wurden 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschritt wurde im Jahr 2011 fertiggestellt. Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese Risikogebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen die Überflutungsflächen für drei unterschiedliche Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft über mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten während eines Hochwassers. Die Risikokarten verschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zur Bevölkerung, Infrastruktur, Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesen Schutzgütern hin. Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte wurden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne wurden Ziele zur Risikoreduktion definiert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt sowie die Rangfolge der Umsetzung der Maßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen war dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge zu legen. Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFUW ( öffentlich zugänglich. --- Seite 1 von

4 2. BESCHREIBUNG DES RISIKOGEBIETES Das Risikogebiet ILL- Walgau und Nebengewässer (APSFR 8007) erstreckt sich von km 4,5 bis km 32,8 und liegt im Gemeindegebiet der Gemeinden St. Anton i.m., Lorüns, Bludenz, Bürs, Nüziders, Ludesch, Bludesch, Schlins, Thüringen, Nenzing, Satteins, Göfis, Frastanz und Feldkirch. Es umfasst die Ill ab Km 4,5 bis zur Einmündung des Zubringers Gipsbach (Km 32,7), der Dabaladabach (Km 0 - Km 4,5) und die ersten 0,5-1,5 km der Mündungsbereiche an den Zubringern Samina, Frastanzer Gießenbach, Sägenbach, Galina, Meng, Lutz, Schesabach, Alvier, Galgentobelbach und Gipsbach. Das gesamte Einzugsgebiet der ILL erstreckt sich über eine Fläche von ca km², dabei überwindet sie auf einer Länge von ca. 72 km einen Höhenunterschied von m. Die ILL entspringt der Dreiländerspitzgruppe auf einer Höhe von ca m ü.a. sie wird von den dortigen Gletschern gespeist. Das Ausleitungskraftwerk Walgauwerk und das Laufkraftwerk Hochwuhr liegen innerhalb des Risikogebiets. Ein weiteres Laufkraftwerk, an der Mündung in den Alpenrhein, ist derzeit in Bau. Das Flussregime der ILL hat einen alpinen Charakter mit kurzen Vorlaufzeiten und hoher Amplitude. Durch den gestreckten Lauf und die harte Verbauung im Risikobereich laufen die Hochwässer nach einem Ereignis rasch ab. Zahlreiche Nebenflüsse mit stark alpinem Abfluss- und Geschiebecharakter münden auf dieser Strecke in die ILL. Das Abflussvolumen am Pegel Gisingen (Km 4,4) reicht von 590 m³/s (HQ30) bis 950 m³/s (HQ300). Die überfluteten Flächen liegen bei HQ30 zu einem Großteil in den Riedstreifen entlang der ILL und deren Zubringer. Von einem HQ300 sind zusätzlich große Siedlungsbereiche der Gemeinden Lorüns, Bürs, Nenzing, Frastanz, Bludesch, Thüringen sowie die Stadtkerne von Bludenz und Feldkirch betroffen. Die Überflutungen bei HQ30 betreffen Großteils Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung (ca. 75%). Von den Überflutungen bei HQ100 sind Siedlungs- und Wohnflächen mit einem Anteil von ca. 25% und Industrie/Gewerbeflächen mit 10% betroffen. Von einem HQ300 sind neben 2 Bereichen der Rheintalautobahn (A14) und der Bahnlinie Bregenz-Bludenz auch 2 Bahnhöfe und 3 Industriebetriebe betroffen die im PRTR-Register (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) geführt sind. Die Wasserschongebiete im Frastanzer- und Nenzingerried sind bereits ab HQ30 betroffen. Überwiegende Teile aus dem Maßnahmenbereich Vorsorge sind im aktuellen Zyklus bereits erfüllt worden. Die Ausweisung der Blauzone befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Aus dem Maßnahmenbereich Schutz leitet sich noch besonderer Handlungsbedarf bei privatem und privat finanziertem Objektschutz auf freiwilliger Basis ab. Bildung und Bewusstseinsbildung für den Integralen Hochwasserschutz entsprechen Großteils den Mindeststandards. Eine Intensivierung dieser Kerngebiete ist im kommenden Zyklus anzustreben. Monitoringsysteme und Prognosemodelle sind vorhanden und werden auf dem Stand der Technik gehalten. Im Bereich Katastrophenschutz (Handlungsfeld Vorbereitung) werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Festlegung der Rangfolge: 1...hohe Priorität 2...mittlere Priorität 3...niedrige Priorität -...keine Priorität --- Seite 2 von

5 3. ABSTIMMUNG DER MASSNAHMENPLANUNG An der Erstellung der Risikopläne waren folgende Institutionen beteiligt: Die Gemeinden St. Anton i.m., Lorüns, Bludenz, Bürs, Nüziders, Ludesch, Bludesch, Schlins, Thüringen, Nenzing, Frastanz, Satteins, Göfis, Feldkirch und der Wasserverband ILL-Walgau, die Wildbach und Lawinenverbauung und die Bundeswasserbauverwaltung. Vom Land Vorarlberg waren die Abteilungen Wasserwirtschaft, Raumplanung und Baurecht sowie Inneres und Sicherheit involviert. 3.1 KOORDINIERUNG MIT ÖKOLOGISCHEN ZIELSETZUNGEN Für gegenständliches Risikogebiet wurde das Gewässerentwicklungskonzept ILL erstellt. Dieses dient als Grundlage für die Maßnahmenplanung. Vor der Umsetzung von Maßnahmen wird deren Einfluss auf die Umweltziele der EU-WRRL geprüft. 3.2 BEITRAG ZUR KLIMAWANDELANPASSUNG n 3.3 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION Für die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans wurden im Vorfeld die betroffenen Gemeinden über Ziel und Inhalt der EU-Hochwasserrichtlinie und den daraus resultierenden Risikomanagementplan informiert. --- Seite 3 von

6 4. ERGEBNIS DER MASSNAHMENPLANUNG Das Ergebnis der Maßnahmenplanung ist eine Zusammenfassung der Maßnahmentypen (linke Spalte) und deren Rangfolge (rechte Spalte, 1, 2, 3, -, nicht vorgesehen), die auf die Erreichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen. Rangfolge (1) bedeutet, dass die Planung bzw. Umsetzung des Maßnahmentypen höchste Priorität hat; (-) bedeutet, dass dem Maßnahmentypen keine Rangfolge zugewiesen wurde, (nicht vorgesehen) bedeutet, dass der Maßnahmentyp im aktuellen Planungszyklus nicht vorgesehen ist. Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmentypen finden sich sowohl weiter unten (für Maßnahmentypen, die im gegenständlichen Risikogebiet ausgewählt wurden), als auch im Hintergrunddokument "Maßnahmenkatalog" auf Maßnahmentyp Rangfolge M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren - M02 Gefahrenzonenplanungen berücksichtigen - M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zur Verbesserung des Wasser- u. Feststoffhaushaltes erstellen M04 Örtliche und überörtliche Planungen erstellen und berücksichtigen M05 Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erhaltung von Schutzmaßnahmen schaffen M06 Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften 2 M07 Überfluteungsgebiete und Ablagerungsgebiete wiederherstellen M08a Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen M08b Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: lineare Schutzmaßnahmen M08c Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: sonstige Maßnahmen M09 Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren 2 M10 Absiedlung und Rückwidmung prüfen und durchführen - M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern - M12 Hochwasserschutzanlagen instand halten, betreiben und verbessern, Gewässerpflege durchführen Seite 4 von

7 Maßnahmentyp M13a Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Wasserkraftanlagen M13b Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oder hochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Gewerbe- und Industriebetriebe M14 Informationen über Hochwassergefahren und das Hochwasserrisiko aufbereiten und für die Öffentlichkeit in geeigneter Weise bereit stellen M15 Beteiligung zu Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos fördern M16 Bildungsaktivitäten zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko setzen M17 Monitoringsysteme, Prognosemodelle und Warnsysteme schaffen und betreiben Rangfolge M18 HW Katastrophenschutzpläne für die Bewältigung erstellen - M19 Voraussetzungen zur Umsetzung der HW- Katastrophenschutzpläne sicherstellen M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern und Schutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen M21 Hochwasserschäden an Bauwerken und Infrastruktur beurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen M22 Ereignis und Schadensdokumentation durchführen sowie Ereignisse analysieren - im Ereignisfall durchzuführen im Ereignisfall durchzuführen im Ereignisfall durchzuführen --- Seite 5 von

8 5. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN VORGESEHENEN MASSNAHMEN IM RISIKOGEBIET Sollte sich unter "Zusatzinformationen" zum aktuellen Status eine Punktationsliste befinden, dann ist die Punktation der Übersichtlichkeit halber auf folgende Themenfelder bezogen: Angabe, ob und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden / werden oder sich in konkreter Planung befinden Kurzbeschreibung zur erwarteten räumlichen Wirkung der Maßnahme Angabe zu Zuständigkeiten ergänzend zum Maßnahmenkatalog Kurzbeschreibung, auf welches Schutzgut die Maßnahme insbesondere wirken soll Angabe, ob zur Bewertung der Maßnahme eine Kosten-Nutzung Untersuchung durchgeführt wurde Angabe, ob Synergien mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bei der Umsetzung der Maßnahme erwartet werden Allgemeine Zusatzinformationen Hyperlink zu weiteren Informationen --- Seite 6 von

9 HANDLUNGSFELD: Vorsorge M01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN/AKTUALISIEREN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Planung abgeschlossen Die Gefahrenzonenplanung ist abgeschlossen. Für Bereiche in der Zuständigkeit der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) wurden gemäß Forstgesetz 1975, 8 und 11 und der daraus resultierenden Verordnung (BGBl. Nr. 436/1976) Gefahrenzonenpläne erstellt, im Falle von Änderungen der Grundlagen oder ihrer Bewertung werden entsprechende Anpassungen vorgenommen um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Planungen in den Einzugsgebieten der Ill-Zubringer laufen. --- Seite 7 von

10 M02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutachten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, Funktionsbereiche, Ausweisung der Zonen mit einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, Hinweisbereiche) werden für Vorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sowie Widmungen der örtlichen Raumordnung als Grundlage berücksichtigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Grundlage für Regionalprogramme nach dem Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur. Die Gefahrenzonenplanung wird flächendeckend in allen Risikogebieten des Landes Vorarlberg berücksichtig. Im Bereich der BWV, wo derzeit noch kein Gefahrenzonenplan vorliegt, wird HORA_neu, eine Abflussuntersuchung (HQ30, HQ100, HQ300) von rund 1000 km Gewässerstrecke in Vorarlberg, als Grundlage verwendet. Darüber hinaus sind die Rechtsgrundlagen vorhanden und werden angewendet (Raumplanungsgesetz 13 Abs 2 lit a). In der Zuständigkeit der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) werden gemäß GZP-Verordnung 1, Abs. 2 die Gefahrenzonenpläne nach Maßgabe der den Dienststellen gebotenen Möglichkeiten so erstellt, dass sie als Grundlage für Planungen auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwesens und des Sicherheitswesens - bei Planungen auf letzterem Gebiet, soweit es sich um solche im Zusammenhang mit Evakuierungen, Verkehrsbeschränkungen oder um sonstige, der Sicherung vor Wildbach- und Lawinengefahren dienende Maßnahmen handelt - geeignet sind. --- Seite 8 von

11 M03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- U. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen der Gefahrenzonen- und Maßnahmenplanung berücksichtigt. Für die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts (GEK) wurde der Wasser- und Geschiebehaushalt untersucht. Dieses Konzept dient als Grundlage für die weiteren Maßnahmenplanungen. Der Feststoff- und Wasserhaushalt wird im Zuge der Maßnahmenplanung und Gefahrenzonenplanung berücksichtigt. Die Bestandserhebung für den Schutzwasserbau ist abgeschlossen. --- Seite 9 von

12 M04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN Auf Basis der Raumordnungsziele und Raumordnungsgrundsätze werden örtliche und überörtliche Planungen für die Raumnutzung erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsänderungen, -anpassungen bzw. -beschränkungen vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten (Gebiete mit vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit Gefährdung im Versagens- oder Überlastfall) soll durch Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Bestandsanpassungen berücksichtigt werden. Es werden sämtliche Widmungsanträge auf die Hochwassergefährdungen anhand der vorliegenden Gefahrenzonenpläne geprüft. Die räumlichen Entwicklungskonzepte (REK), als Grundlage für die Flächenwidmungsplanung, werden in periodischen Intervallen aktualisiert. Die Verordnung der Blauzone ist in Ausarbeitung. Die Umsetzung der Blauzone ist mittelfristig nicht abschätzbar Der zeitliche Rahmen für die Umwidmungsverfahren ist nicht abschätzbar. --- Seite 10 von

13 M05 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN Zur Unterstützung bevorstehender Maßnahmenrealisierungen sowie zur Erhaltung von Schutzmaßnahmen werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Wobei der Ausgleich hochwasserbezogener Nutzungen (bzw. Nutzen) und Belastungen zwischen Oberlieger und Unterlieger im Rahmen von Wasserverbänden und Wassergenossenschaften angestrebt wird Im Bereich dieses Risikogebiets existiert der Wasserverband ILL-Walgau, es sind die Gemeinden Bludenz, Bürs, Nüziders, Ludesch, Bludesch, Schlins, Thüringen, Nenzing, Satteins, Göfis, Frastanz, Feldkirch und Meiningen beteiligt. Im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) ist die Gründung von Verbänden nicht vorgesehen, da als Interessent im Sinne von 9 des Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) die Gemeinde auftritt. --- Seite 11 von

14 HANDLUNGSFELD: Schutz M06 FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRTSCHAFTEN Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung und Verbesserung des Wasser- und Feststoffrückhalts in den Einzugsgebieten werden geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere flächenwirtschaftliche Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächenversiegelung. Auf Grund des Siedlungsdrucks, landwirtschaftlicher Nutzung und der Topografie des Einzugsgebiets sind flächenwirtschaftliche Maßnahmen der Landwirtschaft in gegenständlichem Einzugsgebiet nicht realisierbar. Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächenversiegelung werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Im Zuständigkeitsbereich der WLV werden zum Erhalt der Waldausstattung laufend Maßnahmen zur Sicherung der Multifunktionalität der Wälder nach den Bestimmungen des Forstgesetz (FG) durchgeführt. Die WLV betreibt mehrere Geschiebesperren und Ausschotterungsbecken in den ILL-Zubringern. Ein Eingriff in bestehende, technisch einwandfreie Anlagen für den Abtransport von Tagwässern ist auf Grund der Gesetzeslage nicht möglich. Grundverfügbarkeit Grunderwerb und Entschädigungszahlungen --- Seite 12 von

15 M07 ÜBERFLUTEUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE WIEDERHERSTELLEN Abgetrennte Überflutungsgebiete, Altarme, Ablagerungs- und Ausschotterungsflächen werden wieder an das Gewässer angebunden und somit für den Hochwasserfall verfügbar gemacht. Eine Ausweisung potentieller Überflutungs- und Ablagerungsgebiete wird mittels Kartierung und Digitalisierung gewährleistet Im Rahmen des Gewässerentwicklungskonzepts-ILL wurden derartige Maßnahmen aufgezeigt. Bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen werden entsprechende Möglichkeiten geprüft. Im Rahmen des nationalen Gewässerentwicklungskonzepts ILL (GEK-ILL) wurde ein Maßnahmenkonzept zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushalts erstellt. Bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen werden entsprechende Möglichkeiten zur Reaktivierung von Altarmen und Retentionsflächen geprüft. Ausschotterungs- und Ablagerungsflächen sind in den traditionellen Schwemmkegeln der Nebenzuflüsse zu finden. Die Grundverfügbarkeit stellt das Hauptrisiko bei der Umsetzung der Maßnahme dar. Grundverfügbarkeit Grunderwerb und Entschädigungszahlungen --- Seite 13 von

16 M08a SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: HOCHWASSER- UND FESTSTOFFRÜCKHALTEANLAGEN Zur Dämpfung der Hochwasserwelle werden Hochwasserrückhalteanlagen geplant und errichtet. Für den Rückhalt potentiell nachteiliger Feststofffrachten werden Feststoffrückhalteanlagen geplant und errichtet. Im Zuständigkeitsbereich der Bundeswasserbauverwaltung wurden Hochwasserretentionsanlagen bei Km 8,4-10,3(Frastanz, Göfis), Km 11,6-16,4 (Satteins, Schlins, Nenzing), Km 19,8-20,1 (Bludesch, Gais) und Km 30,2-31,3 (Lorüns) errichtet. Die Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) betreibt mehrere Geschieberückhaltesperren an den Zubringern, Galgentobelbach, Alvier, Schesabach, Meng und Galina. In gegenständlichem Risikogebiet sind Retentionsmaßnahmen an der ILL bei Frastanz (BA 03) und am Unterlauf der Lutz in Planung, oft fehlen die erforderlichen Flächen für derartige Maßnahmen. Im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung laufen Gespräche über die Errichtung eines Geschiebeauffangbecken am Schesabach. Die Grundverfügbarkeit stellt das Hauptrisiko bei der Umsetzung der Maßnahme dar. Grundverfügbarkeit Grunderwerb und Entschädigungszahlungen --- Seite 14 von

17 M08b SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: LINEARE SCHUTZMASSNAHMEN Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststofftransportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineare Schutzmaßnahmen errichtet. Es werden Maßnahmen für eine möglichst rasche Hochwasserabfuhr in Restrisikogebieten ergriffen, um die Schadwirkung im Überlastfall und Versagensfall möglichst gering zu halten. in Planung bzw. Planung begonnen Maßnahmen des linearen Hochwasserschutzes wurden in den vergangenen Jahren im gesamten Risikogebiet geprüft und sind tw. bereits umgesetzt. An den Gewässern im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) sind mehrere Uferschutzbauten, Leitwerke und Sohlgurte situiert. Planungen für lineare Hochwasserschutzmaßnahmen laufen derzeit an der ILL bei Km 11,6-16,4 und bei Km 30,2-31,3. An der Schluchtstrecke Kapf, im Stadtgebiet von Feldkirch, wird über eine Erhöhung des Hochwasserschutzes diskutiert. Planung abgeschlossen Die Grundverfügbarkeit stellt das Hauptrisiko bei der Umsetzung der Maßnahme dar. Grundverfügbarkeit Grunderwerb und Entschädigungszahlungen --- Seite 15 von

18 M08c SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN: SONSTIGE MASSNAHMEN Bremsung und Ablenkung von Murgängen, sowie Maßnahmen gegen die Entstehung von murartigen Ereignissen werden geplant und ergriffen. Zur Verminderung von Massenbewegungen an Hängen werden Hangsicherungsmaßnahmen geplant und errichtet. Im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung (Gipsbach, Galgentobelbach, Alvier, Schesabach, Schwarzbach, Montjolabach, Meng, Galina, Sägenbach, Frastanzer Gießenbach, Samina) wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Massenbewegungen ergriffen, im Mündungsbereich dieser Gewässer ist mit hohen Feststofffrachten zu rechnen. Im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung werden laufend Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Aufgrund der Erosion ist laufend mit neuen Gefährdungen zu rechnen. Grundverfügbarkeit Grunderwerb und Entschädigungszahlungen --- Seite 16 von

19 M09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanlagen und bestehenden Gebäuden entsprechend der geltenden Rechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude im Hochwasserabflussbereich werden gefahrenangepasste Nutzungskonzepte erstellt. Besondere Vorkehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe werden getroffen. Potentiell Betroffene treffen entsprechende Eigenvorsorge. Bei Neuanlagen und Neuerrichtungen werden Objektschutzmaßnahmen nach den gängigen Richtlinien vorgeschrieben. Bei bestehenden Anlagen kann aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ein nachträglicher Objektschutz nicht vorgeschrieben werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen bei bestehenden Objekten muss auf die Sensibilisierung und Freiwilligkeit der Betreiber und Eigner gesetzt werden. Abgeleitet von der Gefährdungsdisposition werden im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung angelehnt an die Ausweisungen im GZP und von Einzelbegutachtungen der Genehmigungsbehörde auf Anfrage Hinweise und Vorschläge für Auflagen erteilt. Seitens des Landesfeuerwehrverband (LFV) läuft derzeit ein befristetes Pilotprojekt zur Optimierung von Objektschutzmaßnahmen. Dieses Projekt wird von der Versicherungswirtschaft unterstützt. Die Umsetzung ist für Bestandsobjekte auf freiwilliger Basis und somit eher mit langfristig zu bewerten. --- Seite 17 von

20 M10 ABSIEDLUNG UND RÜCKWIDMUNG PRÜFEN UND DURCHFÜHREN Es werden Absiedlungs- und Rückwidmungsmaßnahmen im Rahmen einer Variantenuntersuchung geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Eine freiwillige Absiedlung aufgrund einer besonders exponierten Lage von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden wird angeregt und finanziell unterstützt. Die Umsiedelung von 17 Einfamilienhäusern, in der vom Hochwasser 2005 besonders betroffenen Parzelle Schieldried der Gemeinde Göfis, ist abgeschlossen. --- Seite 18 von

21 M11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behebung der festgestellten Mängel veranlasst Der Zustand der Gewässer und Hochwasserschutzanlagen wird periodisch überprüft und über Wartungsprotokolle dokumentiert, allfällige Mängel werden umgehend behoben. Im Zuständigkeitsbereich der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) sieht das Forstgesetz in 101 eine verpflichtende jährliche Wildbachbegehung für die Gemeinden vor. Die Gemeinden haben dabei vorgefundene Übelstände beseitigen zu lassen. Das Vorarlberger Forstausführungsgesetz legt hierfür nähere Bestimmungen fest. Zur Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden wird vom BMLFUW gemeinsam mit dem ÖWAV der Ausbildungskurs "Wildbachaufseher" angeboten. Gewässeraufsicht wird abschnittweise und periodisch durchgeführt. --- Seite 19 von

22 M12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN, GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. saniert, verbessert und / oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften für Hochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird periodisch evaluiert. Die zur Sicherstellung der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Instandhaltung der Gewässer außerhalb bestehender Hochwasserschutzanlagen (Gewässerpflege) wird durchgeführt. Hochwasserschutzanlagen werden periodisch kontrolliert, gewartet, dokumentiert und ggf. saniert oder dem Stand der Technik angepasst. Für dieses Risikogebiet existiert ein Gehölzpflegeplan. Die Gewässerpflege wird durch den Wasserverband in periodischen Abständen durchgeführt. In der Zuständigkeit der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) wird für schutzwasserbauliche Anlagen deren regelmäßige Überwachung (Inspektion) und Erhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung) seitens des Interessenten entsprechend der einschlägigen ÖNORM-Regel ONR und den Auflagen des Wasserrechtsbescheides (z.b. Betriebsvorschrift) sichergestellt. Die Beseitigung von Übelständen, die im Rahmen von Begehungen festgestellt werden, wird von der jeweils zuständigen Gemeinde veranlasst. Für dieses Risikogebiet existiert ein Gehölzpflegeplan. --- Seite 20 von

23 M13a BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE ODER HOCHWASSERBEEINFLUSSENDE ANLAGEN ERSTELLEN: WASSERKRAFTANLAGEN Betriebsvorschriften für Wasserkraftanlagen in Überflutungsgebieten werden erstellt und periodisch mit dem Katastrophenschutzplan abgestimmt. Im Rahmen der Bewilligungserteilung und der periodischen Überprüfung von Wasserkraftanlagen werden die Ziele dieser Maßnahme erfüllt. M13b BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE ODER HOCHWASSERBEEINFLUSSENDE ANLAGEN ERSTELLEN: GEWERBE- UND INDUSTRIEBETRIEBE Betriebsvorschriften für Gewerbe- und Industriebetriebe in Überflutungsgebieten werden erstellt und periodisch mit dem Katastrophenschutzplan abgestimmt. kein Status (noch nicht begonnen) Bei Neuanlagen, Wiederverleihungen und Nutzungsänderungen werden im Rahmen der behördlichen Bewilligungserteilung die entsprechenden Betriebsvorschriften bezüglich des Hochwasserschutzes vorgeschrieben. Derzeit besteht keine rechtliche Möglichkeit in die Betriebsvorschriften bestehender Anlagen einzugreifen, es sei denn es besteht Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit. Eine periodische Abstimmung mit den Katastrophenschutzplänen erfolgt derzeit nicht. in Planung bzw. Planung begonnen in Planung bzw. Planung begonnen Eine periodische Abstimmung mit den Katastrophenschutzplänen wird angestrebt. Freiwilligkeit bei bestehenden Anlagen und Betrieben --- Seite 21 von

24 --- Seite 22 von

25 HANDLUNGSFELD: Bewusstsein M14 INFORMATIONEN ÜBER HOCHWASSERGEFAHREN UND DAS HOCHWASSERRISIKO AUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN Vorliegende Fachgrundlagen werden für die Öffentlichkeit in leicht verständlicher und einfach zugänglicher Form aufbereitet und über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Begleitend dazu soll es eine professionelle Medienarbeit geben. Die Information über die Exposition von Liegenschaften gegenüber Hochwassergefährdungsbereichen wird sichergestellt Der Gefahrenzonenplan (GZP) liegt in den Gemeinden und bei der Wildbach und Lawinenverbauung auf, wo auch Informationen dazu eingeholt werden können. Der digitale GZP ist über das GIS des Landes und über die Plattform öffentlich zugänglich. Infofolder der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg mit laienverständlichen Informationen zum Umgang mit Hochwässern und Hochwasserprävention werden in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht. Die vorliegenden Fachgrundlagen sollen zukünftig vermehrt durch leicht verständliche Informationen ergänzt bzw. ersetzt werden. --- Seite 23 von

26 M15 BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HOCHWASSERGEFAHREN UND DES HOCHWASSERRISIKOS FÖRDERN Das Bewusstsein für Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken in der Bevölkerung soll durch Information (Einwegkommunikation) und Dialog (Zweiwegkommunikation) erhöht werden und in weiterer Folge zu konkreten Handlungen führen. Es werden Naturgefahrenplattformen eingerichtet, um die überregionale, regionale oder lokale Abstimmung der Ziele und Maßnahmen des Naturgefahrenmanagements, des Katastrophenschutzes, der Energiewirtschaft und der Raumplanung sowie des Natur- und Umweltschutzes zu verbessern. in Planung bzw. Planung begonnen Die Bürgerinformation im gegenständlichen Risikogebiet erfolgt einerseits auf gesetzlicher Basis (Auflegungspflicht Gefahrenzonenplan) andererseits anlassbezogen im Zusammenhang mit Maßnahmenplanungen. Weitere Informationsquellen sind die Plattformen WISA, naturgefahren.at, Vorarlberg Atlas und die Homepage des Landes. Die Einrichtung einer Plattform zur Abstimmung zwischen den Fachbereichen und den unterschiedlichen Verwaltungsebenen wird geprüft. Planung abgeschlossen --- Seite 24 von

27 M16 BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HOCHWASSERGEFAHREN UND HOCHWASSERRISIKO SETZEN Adäquate Bildungsmaßnahmen werden schon im Kindergarten- und Schulalter gesetzt um die Bevölkerung möglichst frühzeitig mit den Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos vertraut zu machen. Lokal werden von unterschiedlichen Organisationen Exkursionen und Infoveranstaltungen für Schüler veranstaltet. Von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg werden die Exkursion "Lebensraum Fluss" und Fluss-Ausflüge angeboten. Mit der Figur "Biber Berti" stellt die Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) Informationen zu Hochwassergefahren für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Diese sind für Schulen in Papierform erhältlich als auch online einzusehen. --- Seite 25 von

28 HANDLUNGSFELD: Vorbereitung M17 MONITORINGSYSTEME, PROGNOSEMODELLE UND WARNSYSTEME SCHAFFEN UND BETREIBEN Eine entsprechende Datenbasis für Hochwasserprognosen wird weitergeführt und verbessert. Bestehende Niederschlags-Abflussmodelle und Lamellen-Prognosemodelle werden betrieben oder neue geschaffen. Monitoringsysteme für latente Gefahrenherde werden eingerichtet. Warnsysteme werden weitergeführt, verbessert oder in Abstimmung mit allen Akteuren neu geschaffen. Hochwasserprognosen sind durch VALLUGA (Niederschlagsprognosen) und LARSIM (Niederschlag- Abfluss-Modelle) landesweit verfügbar. Ein Warnsystem der Illwerke wird für das Extremereignis "Dammbruch" betrieben. --- Seite 26 von

29 M18 HW KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG ERSTELLEN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, des Abflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet (Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werden dargestellt. Planung abgeschlossen Katastrophenschutzpläne wurden nach den Vorgaben des Vorarlberger Katastrophenschutzgesetzes für alle Gemeinden im Risikogebiet erstellt. Für die Stadtstrecke von Feldkirch wurde ein Notfallplan erstellt. --- Seite 27 von

30 M19 VORAUSSETZUNGEN ZUR UMSETZUNG DER HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE SICHERSTELLEN Die Bereitstellung der erforderlichen HW-bezogenen Informationen und Ausbildungsangebote wird sichergestellt, Alarmpläne werden beübt. Bei den Katastrophenschutzbehörden und den Einsatzorganisationen werden Maßnahmen zur Einsatzvorbereitung getroffen. Die Ausstattung der Einsatz- und Assistenzkräfte mit entsprechend ausgebildetem Personal in ausreichender Stärke und mit entsprechender Ausrüstung ist zu gewährleisten. Es werden regelmäßig Übungen unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung durchgeführt. Verhaltensregeln werden kommuniziert. Die im Vorarlberger Katastrophenschutzgesetz vorgesehene Beübung der Alarmpläne wird periodisch abgehalten. Die dazu notwendigen Informationen, Ausrüstung und das Ausbildungsangebot sind sichergestellt. Die vorliegenden Notfallpläne werden periodisch beübt. --- Seite 28 von

31 HANDLUNGSFELD: Nachsorge Die Maßnahmen des Handlungsfelds Nachsorge sind jedenfalls im Ereignisfall und unmittelbar danach durchzuführen. Deshalb sind n zu "Status" und "Statusentwicklung" notwendig. Zur vollständigen Darstellung der Maßnahmen mit Bezug zum Hochwasserrisikomanagement werden daher die Maßnahme, deren Beschreibung und eine allfällige Zusatzinformation angeführt. M20 SOFORTMASSNAHMEN UND INSTANDSETZUNG AN GEWÄSSERN UND SCHUTZBAUTEN UNMITTELBAR NACH DEM EREIGNIS DURCHFÜHREN Organisatorische Vorkehrungen werden getroffen, Sofortmaßnahmen an den Gewässern und an Schutzbauten werden durchgeführt und Instandsetzungen vorbereitet. M21 HOCHWASSERSCHÄDEN AN BAUWERKEN UND INFRASTRUKTUR BEURTEILEN, BESEITIGEN UND SCHADENSREGULIERUNG SICHER STELLEN Die betroffenen Bauwerke werden auf Standsicherheit und Benutzbarkeit beurteilt. Gegebenenfalls werden die Bauwerke und die Infrastruktur (Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) wieder hergestellt. Ablagerungen (Feststoffe, abgeschwemmte Objekte) werden geräumt und entsorgt. Teilschadensabgeltungen werden nach den länderspezifischen Kriterien für die Ausschüttung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds durchgeführt. Es werden Voraussetzungen für die private Risikovorsorge (Versicherungsmodelle) entwickelt und umgesetzt. M22 EREIGNIS UND SCHADENSDOKUMENTATION DURCHFÜHREN SOWIE EREIGNISSE ANALYSIEREN Hochwasserereignisse werden nach den einheitlich festgelegten Standards (SKKM) dokumentiert und hinsichtlich der Ursachen und Auswirkungen zeitnahe aufgearbeitet (Ereignisdokumentation), wobei auch durch Schutzmaßnahmen verhinderte Schäden aufgezeigt werden. --- Seite 29 von

32 bmlfuw.gv.at FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. Unser Ziel ist ein lebenswertes Österreich in einem starken Europa: mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebensmitteln. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen. Wir arbeiten für sichere Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Lebensart und verlässlichen Lebensschutz.

33 bmlfuw.gv.at

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