Geschäftsbericht. Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie, St. Gallen

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1 Geschäftsbericht Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie, St. Gallen

2 02 Impressum Herausgeberin Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie, St. Gallen Verantwortlich Geschäftsführung Konzept und Gestaltung AMMARKT AG, St. Gallen Druck Rolf-Peter Zehnder AG, Wil SG

3 03 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 07 A1 Editorial 08 A2 Abkürzungen 09 A3 Kennzahlen 10 A4 Organisation Entwicklungen im Sozialversicherungsbereich 15 B1 Geldfluss in der AHV / IV / EO 16 B2 Reform Altersvorsorge 2020 Geschäftstätigkeit und Finanzen 21 C1 Gesamtschweizerische Entwicklung der 1. Säule 24 C2 Entwicklung unserer Ausgleichskasse 26 C3 Büro- / Personalunion 27 C4 Finanzen 29 C5 Bericht der Revisionsstelle Ausblick 33 D1 Ausblick

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6 Allgemeines 06

7 07 A1 Editorial Geschätzte Leserinnen und Leser Die Schweiz verfügt über ein solides Sozialversicherungssystem, das jedoch aufgrund der Bevölkerungsentwicklung unbestrittenermassen konsolidiert werden muss. Der demografische Wandel macht vor allem unserer umlagefinanzierten AHV (1. Säule) zu schaffen, während die berufliche Vorsorge (2. Säule) als Sparversicherung in erster Linie unter der steigenden Lebenserwartung und den ungenügenden Anlagerenditen leidet. Die finanzielle Entwicklung der Altersvorsorge hängt nicht allein von der Veränderung der demografischen Strukturen ab. Die Entwicklung der Arbeitsproduktivität und des Arbeitsmarktes üben einen ebenso grossen Einfluss auf das finanzielle Gleichgewicht der AHV aus. Während die Demografie vor allem auf die Ausgaben der Altersvorsorge wirkt, werden die Einnahmen der AHV zur Hauptsache von der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmt. Die wirtschaftlichen Schwankungen beeinflussen somit die Einnahmen der AHV stärker und rascher als ihre Ausgaben. Dies erklärt sich durch den Umstand, dass sich die Wirtschaftsaktivität direkt auf die Entwicklung der Löhne sowie der Beschäftigung und damit auf die beitragspflichtige Lohnsumme auswirkt. Die Leistungen reagieren hingegen weniger stark auf die wirtschaftliche Entwicklung, da die neuen Renten aufgrund der während des gesamten Erwerbslebens erzielten Einkommen berechnet und die laufenden Renten mittels eines Mischindexes angepasst werden. Mit anderen Worten: Je stärker das Wirtschaftswachstum ist, desto stärker wird das Budget der AHV entlastet, da die Einnahmen schneller steigen als die Ausgaben. Rezessionen haben den gegenteiligen Effekt: Die Einnahmen sinken sofort, während die Ausgaben konstant bleiben. In unserem Geschäftsbericht gehen wir auf die vorgesehenen Massnahmen aufgrund der vorliegenden Botschaft des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 ein. Gerne möchte ich Ihnen, geschätzte Kunden, an dieser Stelle für das geschenkte Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit herzlich danken. Unseren Mitarbeitenden gebührt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Sie haben sich mit hohem Einsatz und einem ausgeprägten dienstleistungsorientierten Verhalten für Ihre Zufriedenheit eingesetzt. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen dieses Geschäftsberichtes. St. Gallen, im April 2015 Ihre Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie Andreas Fässler Geschäftsführer

8 08 A2 Abkürzungen AHV AHVG AHVV AK ALV ATSG ATSV AVIG AVIV BAFU BBF BGSA BSV BVG EL EO EOG EOV FAK FamZG FamZReg FamZV FLG FZ IK IV IVG IVV MSE NE SE UID UVG UVV VA VK ZAS Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Ausgleichskasse Arbeitslosenversicherung Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Bundesamt für Umwelt Berufsbildungsfonds Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit Bundesamt für Sozialversicherungen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Ergänzungsleistungen Erwerbsersatzordnung Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz Familienausgleichskasse Bundesgesetz über die Familienzulagen Familienzulagenregister Verordnung über die Familienzulagen Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft Familienzulagen Individuelles Konto Invalidenversicherung Bundesgesetz über die Invalidenversicherung Verordnung über die Invalidenversicherung Mutterschaftsentschädigung Nichterwerbstätige(r) Selbständigerwerbende(r) Unternehmens-Identifikationsnummer Bundesgesetz über die Unfallversicherung Verordnung über die Unfallversicherung Versicherungsausweis Verwaltungskosten Zentrale Ausgleichsstelle

9 09 A3 Kennzahlen Mitglieder Arbeitgebende Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige Beiträge AHV-Beiträge Persönliche Beiträge ALV-Beiträge Renten Anzahl Altersleistungen Anzahl Hinterlassenenleistungen Ausbezahlte AHV-Leistungen Anzahl Invalidenleistungen Ausbezahlte IV-Leistungen Verwaltungskosten Durchführung und Administration Allgemeiner Hinweis: Bei den aufgeführten Werten handelt es sich um gerundete Zahlen.

10 10 A4 Organisation Geschäftsstelle Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie Lindenstrasse 137 Postfach St. Gallen Telefon Telefax Geschäftsführung Andreas Fässler, St. Gallen Geschäftsführer Manuela Dean, St. Gallen Stv. Geschäftsführerin Revisionsstelle OBT AG Rorschacherstrasse St. Gallen Gründerverbände Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell Industrie- und Handelskammer Thurgau Vorstand Wilfried Lutz, Heerbrugg, Präsident Kurt Schindler, Degersheim, Vizepräsident Stefan Anwander, St. Gallen, Mitglied Daniel Breu, St. Gallen, Mitglied Cornelia Lehmann, Weinfelden, Mitglied Peter Muri, Weinfelden, Mitglied Dennis Reichardt, Arbon, Mitglied Rolf Weber, Lömmenschwil, Mitglied

11 11 Organigramm Vorstand Geschäftsführung Abteilung Beiträge Abteilung Leistungen Beitragserhebung / Inkasso / EO / MSE Familienzulagen Finanzbuchhaltung Kundendienst / IT / Dienste Rechtsdienst / Schadenersatz AHV- / IV-Renten IV-Taggelder Lernende / Weiterbildung

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14 Entwicklungen im Sozialversicherungsbereich 14

15 15 B1 Geldfluss in der AHV / IV / EO Um die Funktionsweise des Schweizerischen Sozialversicherungssystems verstehen zu können, ist es hilfreich, wenn man die Geldflüsse bzw. die involvierten Stellen genauer betrachtet. Die 1. Säule der Schweizerischen Sozialversicherung basiert auf einem dreistufigen Durchführungssystem: Daran beteiligt sind die Arbeitgebenden (inkl. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige), die Ausgleichskassen (AK) und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS). Arbeitgebende und Selbständigerwerbende, die einem Verband mit eigener Ausgleichskasse (52 Verbandsausgleichskassen, ohne Zweigstellen) angehören, wickeln ihre Sozialversicherungsbeiträge bei dieser Ausgleichskasse ab. Alle anderen Arbeitgebenden, Selbständigerwerbenden und der grösste Teil der Nichterwerbstätigen rechnen mit der in ihrem Sitzkanton bestehenden kantonalen Ausgleichskasse ab. Der Bund und seine Institutionen sind der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) angeschlossen und alle Versicherten im Ausland leisten ihre Beiträge bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK). Die Ausgleichskassen finanzieren sich einzig über die Verwaltungskostenbeiträge, welche gemäss Gesetzgebung maximal 5 % der abzuliefernden AHV / IV / EO-Beitragssumme betragen dürfen. Alle 80 Ausgleichskassen liefern die Beitragseinnahmen täglich an die ZAS ab. Diese betreibt unter dem Label «compenswiss» die Sozialversicherungsfonds der AHV, der IV und der EO. Monatlich stellt sie den 80 Ausgleichskassen den Geldbedarf für die zu erbringenden Leistungen (AHV- und IV-Renten, EO- / Mutterschaftsentschädigungen) zur Verfügung. Der AHV-Fonds belief sich am auf CHF 27,881 Mia., der IV-Fonds auf CHF 4,424 Mia. und der EO-Fonds auf CHF 0,787 Mia. Quelle: Informationsstelle AHV / IV

16 16 B2 Reform Altersvorsorge 2020 Die Bedürfnisse der Menschen haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert; so geht heute zum Beispiel nur noch etwa ein Viertel zum Zeitpunkt des ordentlichen AHV-Rentenalters in Pension. So erstaunt es denn auch wenig, wenn sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung flexiblere Lösungen für den Übergang in den Ruhestand wünscht und fordert. Zudem werden die Menschen immer älter und können somit ihren Ruhestand länger geniessen. Solche und weitere Gründe stellt die Altersvorsorge, wie wir sie heute kennen, vor grosse Herausforderungen. Am genau ein Jahr nach dem Start der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Botschaft zur Altersvorsorge 2020 verabschiedet und zur Beratung ans Parlament überwiesen. Die Reform soll mit einem umfassenden und ausgewogenen Ansatz das Leistungsniveau der Altersvorsorge gewährleisten. Die ausreichende Finanzierung der ersten und zweiten Säule soll sichergestellt und ein flexiblerer Übergang in den Ruhestand möglich werden. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Notwendigkeit der Reform unbestritten ist und die wichtigsten Ziele auf breite Zustimmung stossen. Ausserdem hat der Bundesrat trotz gegenteiliger Vernehmlassungsstimmen bekräftigt, dass er eine grosse und umfassende Reform der Altersvorsorge für zielführender hält als die Aufteilung auf kleinere Reformpakete. Nachfolgende Kernelemente liegen der Reform Altersvorsorge 2020 zugrunde: Allgemeine Reformpunkte Identisches Referenzalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren für den ordentlichen Altersrücktritt. Der Rentenbezug soll noch flexibler als bisher zwischen dem 62. und 70. Altersjahr erfolgen können. Insbesondere sollen nicht nur ganze Renten sondern auch Teile davon bezogen werden können. Reformpunkte 1. Säule Witwenrenten werden nur noch beim Vorhandensein von waisenrentenberechtigten oder pflegebedürftigen Kindern ausgerichtet. Reduktion der Rente für Witwen und Witwer auf 60 % (bisher 80 %, ausgehend vom Wert einer Altersrente), im Gegenzug Erhöhung der Waisenrente auf 50 % (bisher 40 %). Zwischen Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden soll Beitragsgerechtigkeit herrschen, d.h. es gelten die gleichen Beitragssätze und die sinkende Beitragsskala wird abgeschafft. Zusatzfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1,5 Prozentpunkte, davon 1 % bei Inkrafttreten der Reform und der Rest nach Bedarf. Ein Interventionsmechanismus soll dafür sorgen, dass der Bundesrat rechtzeitig Massnahmen zur Sicherung der AHV in Angriff nimmt.

17 17 Reformpunkte 2. Säule Anpassung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % über einen Zeitraum von vier Jahren. Zur Erhaltung des Leistungsniveaus in der beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug abgeschafft und eine Anpassung der Altersgutschriften vorgenommen. Mindestens 92 % des Ertrags aus dem Geschäft mit der 2. Säule müssen den Versicherten zugutekommen. Die Eintrittsschwelle wird um einen Drittel auf rund CHF gesenkt. Ein möglicher Weg, die Reform der Altersvorsorge anzugehen, liegt auf dem Tisch. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Massnamen ein ausgewogenes und mehrheitsfähiges Reformpaket bilden. Tatsache ist, dass die Altersvorsorge mit der Zeit gehen muss, damit sie den aktuellen und künftigen Herausforderungen wirkungsvoll begegnen kann. Um konstruktive und sozial verträgliche Massnahmen zu treffen, müssen sich die Politik und die Sozialpartner auf konkrete Lösungen für eine Reform einigen. Es liegt nun an den Volksvertretern, in den Parlamenten die Umsetzung bis zum Inkrafttreten im Jahr 2020 voranzutreiben. Nachfolgende Grafik fasst die wichtigsten Etappen und notwendigen Entscheidungen von der vorliegenden Botschaft des Bundesrates bis hin zur Volksabstimmung und anschliessendem Inkrafttreten zusammen Botschaft Bundesrat SGK-S * Ständerat SGK-N * Nationalrat Differenzbereinigung Einigungskonferenz Schlussabstimmung Volksabstimmung Inkrafttreten * SGK-S / SGK-N: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat / Nationalrat

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19 19

20 Geschäftstätigkeit und Finanzen 20

21 21 C1 Gesamtschweizerische Entwicklung der 1. Säule Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Auch im Jahr 2013 trug die AHV mit 27,2 % einen wesentlichen Teil aller Sozialversicherungsausgaben. Die Einnahmen stiegen lediglich um 0,1 % auf CHF 40,8 Mia. Die Ausgaben dagegen nahmen aufgrund der Anpassung der Renten an die Teuerung und Lohnentwicklung um 3,0 % auf CHF 39,9 Mia. zu. Dadurch reduzierte sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte auf CHF 0,9 Mia. Das Umlageergebnis war praktisch ausgeglichen und dementsprechend waren die Kapitalerträge und Kapitalwertänderungen für das Betriebsergebnis verantwortlich. Die Einnahmen stammten mit CHF 29,5 Mia. von den Versicherten und Arbeitgebern, mit CHF 10,4 Mia. von der öffentlichen Hand und mit CHF 0,9 Mia. aus dem Kapitalertrag. Der Beitrag der öffentlichen Hand verteilte sich auf den Bund (CHF 7,8 Mia.), die Mehrwertsteuer (CHF 2,3 Mia.) und die Spielbankenabgabe (CHF 0,3 Mia.). Das Gesamtkapital der AHV erhöhte sich per Ende 2013 auf CHF 43,1 Mia. und belief sich damit auf 108 % der jährlichen Ausgaben. Diesbezüglich bleibt zu beachten, dass nach wie vor eine Forderung der AHV gegenüber der IV in der Höhe von CHF 13,8 Mia. besteht. Der Altersquotient, der das Verhältnis der 65-jährigen und älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen definiert, stand Ende 2012 bei 29,2 %. Nach wie vor fand sich der höchste Wert im Kanton Tessin (36,5 %) und der tiefste Wert im Kanton Freiburg (24,2 %). Im Dezember 2013 wurden insgesamt Altersund Hinterlassenenrenten ausgerichtet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entsprach dies einem Anstieg von 2,6 % (54 400) bei den Altersrenten und 2,3 % (3 800) bei den Hinterlassenenleistungen. Einnahmen und Ausgaben der AHV (in Mio. CHF) * Einnahmen Ausgaben Anzahl AHV-Renten in der Schweiz und im Ausland (in Tausend) * Altersrenten Hinterlassenenrenten Zusatzrenten * Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

22 22 Invalidenversicherung (IV) Die Ausgaben der Invalidenversicherung machten 2013 lediglich 6,5 % der gesamten Sozialversicherungsausgaben aus. Gegenüber 2012 beliefen sich die Einnahmen der IV praktisch unverändert auf CHF 9,9 Mia. und verteilten sich beinahe hälftig auf die Beiträge der Versicherten / Arbeitgebenden und der öffentlichen Hand. Hinzu kamen CHF 77 Mio. Kapitalerträge (inkl. Kapitalwertänderungen). Die Ausgaben beliefen sich ebenfalls praktisch unverändert auf CHF 9,3 Mia. Dank der Zusatzfinanzierung durch die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schuldzinsübernahme durch den Bund resultierte auch 2013 ein positives Betriebsergebnis (CHF 586 Mio.). Im Dezember 2013 wurden rund ganze Renten (Wert: CHF 315 Mio.), Dreiviertelsrenten (CHF 22 Mio.), halbe Renten (CHF 34 Mio.) und Viertelsrenten (CHF 6 Mio.) ausbezahlt. Von diesen total ausbezahlten Leistungen wurden ins Ausland exportiert. Einnahmen und Ausgaben der IV (in Mio. CHF) * Einnahmen Ausgaben Anzahl IV-Renten in der Schweiz und im Ausland (in Tausend) * Frauen Männer * Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

23 23 IV-Neurentner / innen und Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen der IV Der Trend der vergangenen Jahre, dass immer weniger IV-Neurenten zu verzeichnen sind, hält weiter an. Im Jahr 2013 wurden Neurenten wiederum 900 weniger als im Vorjahr verfügt. Von diesen entfielen (55 %) auf Männer und (45 %) auf Frauen. Die neu zugesprochenen Renten verteilten sich zu fast 90 % (12 200) auf Krankheiten, zu knapp 6 % (750) auf Unfälle und etwas mehr als 5 % (650) auf Geburtsgebrechen. Im Jahr 2013 wurden von den kantonalen IV-Stellen bei insgesamt Personen Eingliederungsmassnahmen (5 264 weniger als im Vorjahr) durchgeführt. Im Rahmen dieser Eingliederungsmassnahmen hatten Bezüger / innen (1 453 mehr als im Vorjahr) Anspruch auf IV-Taggelder im Wert von CHF 516 Mio. (+ CHF 35 Mio.). Ausserdem wurden von den kantonalen IV-Stellen Abklärungsmassnahmen (- 950) durchgeführt bzw. angeordnet. IV-Neurentner / innen (in Tausend) * Total Männer Frauen Gesamte Neurentenbezüger / innen der Schweiz nach Invaliditätsursache (in Tausend) * Psychische Erkrankungen Knochen- und Bewegungsorgane Andere Krankheiten Unfälle Nervensystem Geburtsgebrechen * Quelle: Bundesamt für Statistik

24 24 C2 Entwicklung unserer Ausgleichskasse Beiträge juristische Personen Der positive Trend der letzten Jahre hielt auch im aktuellen Berichtsjahr an. Somit konnten wir im Vergleich zum Vorjahr erneut Mehreinnahmen im Bereich der Beiträge verzeichnen. Die Zunahme im Rahmen von CHF 6,8 Mio. entspricht einem prozentualen Anstieg von 1,83 %. Zum Einen ist diese Entwicklung auf Lohnsummenerhöhungen von bestehenden Kunden zurückzuführen. Zum Andern konnten Zugänge von Kunden mit höheren Lohnsummen verzeichnet werden. Ein Überblick der letzten 5 Jahre zeigt, dass sich die Einnahmen um 15,23 % bzw. satte CHF 50,1 Mio. erhöht haben. Dadurch kommt die solide Stabilität sowohl der Handels- und Industriebranche als auch des Dienstleistungssektors in der Ostschweiz in eindrücklicher Weise zum Ausdruck. Von den gesamthaft bei uns angeschlossenen Kunden entfallen auf juristische Personen. Persönliche Beiträge / ALV-Beiträge Während die Zahl der bei unserer Ausgleichskasse angeschlossenen Nichterwerbstätigen von 190 auf 210 angestiegen ist, war diejenige der selbständigerwerbenden Kunden von 190 auf 180 im Berichtsjahr etwas rückläufig. Diese Entwicklung brachte es mit sich, dass in diesem Bereich die Beitragseinnahmen um CHF 0,1 Mio. abnahmen. Bei den ALV-Beiträgen konnten wir erfreulicherweise analog den AHV-Beiträgen der juristischen Personen ebenfalls eine Zunahme der Einnahmen verzeichnen. Diese fielen mit CHF 1,3 Mio. bzw. 1,72 % höher aus als im Vorjahr. AHV-Beiträge juristische Personen (in Mio. CHF) AHV-Beiträge Persönliche Beiträge / ALV-Beiträge (in Mio. CHF) Persönliche Beiträge ALV-Beiträge , , , , , ,4 60, ,4 72, ,4 74, ,2 75, ,1 76,8

25 25 AHV-Leistungen Die ausbezahlten AHV-Leistungen haben im Berichtsjahr erneut zugenommen. Die Mehrausgaben in Höhe von CHF 2,5 Mio. bzw. knapp 1 % sind insbesondere auf die Zunahme der Anzahl der ausgerichteten Renten (+100) zurückzuführen. Im Jahr 2014 erbrachten wir insgesamt Alters- und Hinterlassenenleistungen. Der in den letzten 5 Jahren ausgewiesene kontinuierliche Anstieg der Ausgaben in diesem Bereich von gut 5,5 % ist hauptsächlich auf die ordentlichen Rentenerhöhungen in den Jahren 2011 und 2013 zurückzuführen. IV-Leistungen Nachdem bei den Ausgaben der Invalidenversicherung im Jahr 2013 eine Konsolidierung stattgefunden hat, konnte im Berichtsjahr eine beachtliche Abnahme um 10,3 % festgestellt werden. Die seit 2004 umgesetzten Revisionen 4, 5 und 6a des IV-Gesetzes zeigen Wirkung. Die IV erfüllt ihren verfassungsmässigen Auftrag, insbesondere den Grundsatz «Eingliederung vor Rente», immer besser. Die verstärkte Eingliederung wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Neurenten und des Rentenbestandes aus. Im 5-Jahresvergleich ist eine Abnahme von gut 18 % festzustellen. Im Jahr 2014 entrichteten wir insgesamt gut IV-Renten (inkl. Hilflosenentschädigungen) an unsere Versicherten. AHV-Leistungen (in Mio. CHF) AHV-Leistungen IV-Leistungen (in Mio. CHF) IV-Leistungen , , , , , , , , , ,1

26 26 C3 Büro-/ Personalunion Kooperationslösung zwischen «Handel und Industrie» und «Gewerbe» Die Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie teilt seit dem ihr Fachwissen und ihre Ressourcen mit der Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen in Form einer Büround Personalunion. Dies trägt zu einer erhöhten Nutzung von Synergien zwischen beiden Kooperationspartnern bei. Es handelt sich ausschliesslich um eine verwaltungsinterne, personelle und organisatorische Optimierung. Diese Strategie hat sich in den letzten Jahren bewährt. Neben einer breiteren Abstützung und vorteilhaften Kostenverteilung profitieren unsere Kunden von einem starken Dienstleistungsangebot. Unsere Ausgleichskasse ist weiterhin rechtlich selbständig. Insofern bestehen keinerlei Vermögenssolidaritäten. Aufwendungen Büro- / Personalunion Aufwand Personalaufwand Sachaufwand Raum- / Liegenschaftskosten Dienstleistungen Dritter Abschreibungen Allgemeine Verwaltungskosten Total Aufwand Differenz Ertrag Dienstleistungserträge Rückerstattungen Total Ertrag Total Aufwendungen

27 27 C4 Finanzen Betriebsrechnung mit Vorjahresvergleich Beiträge AHV / IV / EO Arbeitslosenversicherung Total Beiträge AHV-Leistungen Ordentliche Renten Hilflosenentschädigungen Total AHV-Leistungen IV-Leistungen Ordentliche Renten Ausserordentliche Renten Hilflosenentschädigungen Taggelder Total IV-Leistungen EO-Leistungen Erwerbsausfallentschädigungen Mutterschaftsentschädigungen Total EO-Leistungen Konsolidierungsmethode: Beiträge und Leistungen werden nach Abzug von Abschreibungen, Beitragsanteilen oder Rückerstattungen ausgewiesen.

28 28 Verwaltungsrechnung mit Vorjahresvergleich Aufwand Anteil Büro- / Personalunion Übrige Aufwände Rückstellungen Ertragsüberschuss Total Aufwand Ertrag Verwaltungskostenbeiträge der Mitglieder Vermögenserträge Entgelte Dienstleistungserträge Verwaltungskostenvergütungen Rückerstattungen Rückstellungen Total Ertrag Bilanz per mit Vorjahresvergleich Aktiven Umlaufvermögen Anlagevermögen Total Aktiven Passiven Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Kapital und Reserven Total Passiven Obwohl per eine Staffelung und somit weitere Vergünstigung des Verwaltungskostensatzes eingeführt wurde, konnte unsere Ausgleichskasse per auch dank der Zunahme des Lohnsummenvolumens ein sehr positives Geschäftsergebnis ausweisen. Diejenigen Mitglieder, die unser PartnerWeb nutzen, tragen zudem aktiv dazu bei, den Verwaltungsaufwand unserer Ausgleichskasse zu verringern. Daher wird ihnen auch ein Rabatt auf die Verwaltungskosten gewährt. In unserem Bestreben, das umfassende Dienstleistungsangebot zu den bestmöglichsten Konditionen anbieten zu können, wurde die Ermässigung bei den Verwaltungskosten für PartnerWeb-Nutzer per weiter ausgebaut und die Abstufungen der Ansätze auf der Grundlage der Lohnsummen erweitert.

29 29 C5 Bericht der Revisionsstelle Unsere Revisionsstelle, OBT AG, St. Gallen, hat die Jahresrechnung unserer Ausgleichskasse, bestehend aus Bestandesrechnung und Verwaltungskostenrechnung für das am abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Prüfungsumfang Eine Prüfung beinhaltet jeweils die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen, sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Prüfungsergebnis Die OBT AG, St. Gallen, bestätigt als Revisionsorgan, dass die Jahresrechnung für das am abgeschlossene Geschäftsjahr den Regelungen in der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung, den anwendbaren Gesetzen, den vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erlassenen Vorschriften und dem Kassenreglement entspricht. Ferner wird bestätigt, dass die Buchhaltung und die Geschäftsführung unserer Ausgleichskasse ordnungsgemäss und zweckmässig erfolgen. Sie entsprechen den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen. Die Bestimmungen aus Gesetz, Verordnung und den ergänzenden Weisungen des BSV werden von unserer Ausgleichskasse eingehalten. Die OBT AG, St. Gallen, empfiehlt, die Jahresrechnung zu genehmigen.

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32 Ausblick 32

33 33 D1 Ausblick Seit bald zehn Jahren bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, ihre administrativen Belange über unsere geschützte ebusiness-plattform (PartnerWeb) abzuwickeln. Wie in anderen Dienstleistungssektoren (Banken, Privatversicherungen etc.) hat es sich auch in unserem operativen Bereich bewährt, das «Massengeschäft» auf elektronischem Weg möglichst sicher, einfach und umfassend zu erledigen. Unser heutiges PartnerWeb ist eine auf Kunden zugeschnittene, unidirektionale «Transaktionseingangspforte» für Meldungen von Mitarbeitenden und Löhnen. In diesem Bereich unterstützte uns die Plattform in den vergangenen Jahren bei der Beschleunigung und zeitnahen Erledigung der Prozesse im Interesse unserer Kunden. Mittlerweile nutzen deutlich über 50 % unserer Mitglieder diese Dienstleistung. Es freut uns ganz besonders, dass wir im Sinne einer konsequenten Weiterverfolgung unserer egovernment-strategie in diesem Jahr den Ausbau der bewährten Plattform auf PartnerWeb 2.0 vornehmen und den Servicelevel für unsere Kunden deutlich erhöhen können. Aktuell befinden wir uns in der Pilotierungsphase für die Erweiterung der bestehenden Lösung zu einer Kollaborationsplattform. Das PartnerWeb 2.0 umfasst dabei im Wesentlichen folgende Funktionserweiterungen: Bidirektionale Kommunikation: Einrichtung von Postfächern und themenbasierten Dossierlisten als Grundlage für den elektronischen Kommunikationsweg. Damit haben unsere Kunden einen permanenten Zugriff auf laufende oder abgeschlossene Geschäfte, zum Beispiel Abrechnungen und Zulagenentscheide. Erweiterte Login-Verfahren: Auf Stufe Benutzer können neu verschiedene Login-Verfahren eingesetzt werden. Vom Passwort über Zertifikate (u.a. auch Suisse ID) bis hin zum SMS-Code. Eigenständige Benutzerverwaltung und Berechtigungszuweisung auf Stufe des Kunden. Abwicklung der Ausbildungsbestätigung und in einem zweiten Schritt der Änderungsmeldungen sowie der Leistungsanmeldung im Familienzulagenbereich. Unsere elektronische Internetlösung wird daher auch in Zukunft eine zentrale Bedeutung haben und Grundlage für eine effiziente und kostengünstige, teilweise automatisierte Erledigung der Kerngeschäfte bilden. Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig vor der Umsetzung informieren. Abschliessend danke ich Ihnen für das bisher entgegengebrachte Vertrauen sowie die Treue zu unserer Ausgleichskasse und freue mich auf die weiterhin angenehme Zusammenarbeit. St. Gallen, im April 2015 Ihre Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie Andreas Fässler Geschäftsführer

34 Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie Lindenstrasse 137 Postfach St. Gallen Telefon Telefax

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