Geschäftsbericht. Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie, St. Gallen

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1 Geschäftsbericht Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie, St. Gallen

2 02 Impressum Herausgeberin Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie, St. Gallen Verantwortlich Geschäftsführung Konzept und Gestaltung AMMARKT AG, St. Gallen Druck Rolf-Peter Zehnder AG, Wil SG

3 03 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 07 A1 Editorial 08 A2 Abkürzungen 09 A3 Kennzahlen 10 A4 Organisation Entwicklungen im Familienzulagenbereich 15 B1 «Ein Kind eine Zulage» heute Tatsache? 16 B2 Höhe der kantonalen Kinderzulagen 17 B3 Zugelassene Familienausgleichskassen Geschäftstätigkeit und Finanzen 21 C1 Gesamtschweizerische Entwicklung der Familienzulagen 22 C2 Entwicklung unserer Familienausgleichskasse 24 C3 Finanzen 27 C4 Bericht der Revisionsstelle Ausblick 31 D1 Ausblick

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5 05

6 Allgemeines 06

7 07 A1 Editorial Geschätzte Leserinnen und Leser Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat kürzlich Bilanz über die ersten zwei Betriebsjahre seit der Einführung des nationalen Familienzulagenregisters gezogen. Das Register soll in erster Linie Mehrfachbezüge von Familienzulagen verhindern, den Familienausgleichskassen die Abwicklung erleichtern und als Informationsquelle dienen. Im nationalen Register sind die Informationen über alle Familienzulagen erfasst, die nach schweizerischem Recht für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland ausgerichtet werden. Das Familienzulagenregister wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf betrieben. Der Bund finanziert die jährlichen Betriebskosten von CHF 1,7 Mio. Für die Abwicklung der Familienzulagen sind knapp 250 Familienausgleichskassen und 35 Arbeitslosenkassen verantwortlich. Diese melden jede ausgerichtete Zulage elektronisch an das Familienzulagenregister (neue Zulagen, Mutationen und die Einstellung von Zulagen). Der Datenverkehr ist vollständig automatisiert. Ende 2012 waren sage und schreibe 1,642 Mio. laufende Familienzulagen registriert. In den Jahren 2011 und 2012 konnten die Familienausgleichskassen dank des Registers insgesamt rund Fälle identifizieren, durch welche Familienzulagen im Betrag von rund CHF 20 Mio. eingestellt und zurückgefordert wurden. Bei einem Gesamtvolumen von jährlich rund CHF 5,1 Mia. ausbezahlten Familienzulagen entspricht dies pro Jahr 0,2 % des Leistungsvolumens. Es hat sich gezeigt, dass das neue Familienzulagenregister nicht nur seine Zielsetzungen erreicht, sondern auch aus technischer Sicht sehr gut funktionert. Unsere Familienausgleichskasse nutzt das effektive Arbeitsinstrument täglich sowohl für Abfragen zur Klärung des Anspruchs als auch für Meldungen an das Register. In den meisten Fällen kann dabei sehr effizient in Erfahrung gebracht werden, ob für ein bestimmtes Kind in der Schweiz bereits Familienzulagen bezogen werden. Gerne möchte ich Ihnen, geschätzte Kunden, an dieser Stelle für das geschenkte Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit herzlich danken. Unseren Mitarbeitenden gebührt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Sie haben sich mit hohem Engagement und einem ausgeprägten dienstleistungsorientierten Verhalten für Ihre Zufriedenheit eingesetzt. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen dieses Geschäftsberichtes. St. Gallen, im April 2014 Ihre Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie Andreas Fässler Geschäftsführer

8 08 A2 Abkürzungen AHV AHVG AHVV AK ALV ATSG ATSV AVIG AVIV BAFU BBF BGSA BSV BVG EL EO EOG EOV FAK FamZG FamZReg FamZV FLG FZ IK IV IVG IVV MSE NE SE UVG UVV VA VK ZAS Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Ausgleichskasse Arbeitslosenversicherung Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Bundesamt für Umwelt Berufsbildungsfonds Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit Bundesamt für Sozialversicherungen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Ergänzungsleistungen Erwerbsersatzordnung Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz Familienausgleichskasse Bundesgesetz über die Familienzulagen Familienzulagenregister Verordnung über die Familienzulagen Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft Familienzulagen Individuelles Konto Invalidenversicherung Bundesgesetz über die Invalidenversicherung Verordnung über die Invalidenversicherung Mutterschaftsentschädigung Nichterwerbstätige(r) Selbständigerwerbende(r) Bundesgesetz über die Unfallversicherung Verordnung über die Unfallversicherung Versicherungsausweis Verwaltungskosten Zentrale Ausgleichsstelle

9 09 A3 Kennzahlen Arbeitgebende und Selbständigerwerbende Anzahl Mitglieder Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh. Kanton St. Gallen Kanton Thurgau Übrige Kantone Total Lohnsummen Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh. Kanton St. Gallen Kanton Thurgau Übrige Kantone Total Eingenommene Beiträge Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh. Kanton St. Gallen Kanton Thurgau Übrige Kantone Total Ausbezahlte Familienzulagen Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh. Kanton St. Gallen Kanton Thurgau Übrige Kantone Total Anzahl bezugsberechtigte Kinder Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh. Kanton St. Gallen Kanton Thurgau Übrige Kantone Total Verwaltungskosten Durchführung und Administration Allgemeiner Hinweis: Bei den aufgeführten Werten handelt es sich um gerundete Zahlen.

10 10 A4 Organisation Geschäftsstelle Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie Lindenstrasse 137 Postfach St. Gallen Telefon Telefax Geschäftsführung Andreas Fässler, St. Gallen Geschäftsführer Manuela Dean, St. Gallen Stv. Geschäftsführerin Revisionsstelle OBT AG Rorschacherstrasse St. Gallen Gründerverbände Industrie- und Handelskammer St. Gallen - Appenzell Industrie- und Handelskammer Thurgau Vorstand Thomas Lanker, Montlingen, Präsident Kurt Schindler, Degersheim, Vizepräsident Stefan Anwander, St. Gallen, Mitglied Daniel Breu, St. Gallen, Mitglied Hansruedi Geel, Bussnang, Mitglied Rolf Imhof, Amriswil, Mitglied (bis ) Uriel Inauen, Herisau, Mitglied Marcel Müller, Heiden, Mitglied Peter Muri, Weinfelden, Mitglied Beat Sennhauser, Wil, Mitglied

11 11 Organigramm Vorstand Geschäftsführung Abteilung Beiträge Abteilung Leistungen Beitragserhebung / Inkasso / EO / MSE Familienzulagen Finanzbuchhaltung Kundendienst IT / Dienste Rechtsdienst / Schadenersatz AHV- / IV-Renten IV-Taggelder Lernende / Weiterbildung

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14 Entwicklungen im Familienzulagenbereich 14

15 15 B1 «Ein Kind eine Zulage» heute Tatsache? Am traten die Änderungen des Bundesgesetzes über Familienzulagen (FamZG) und der zugehörigen Verordnung in Kraft. Sie dehnten den Geltungsbereich aufgrund der parlamentarischen Initiative «Ein Kind eine Zulage» auf die Selbständigerwerbenden aus. Seit Anfang 2013 sind somit auch alle Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft dem Familienzulagengesetz unterstellt und müssen sich daher wie alle Arbeitgebenden einer Familienausgleichskasse anschliessen. Mit dieser Revision wurde eine nicht unbeachtliche Lücke, welche in den kantonalen Familienzulagenordnungen bestand, geschlossen. Die Selbständigerwerbenden wurden dadurch ebenfalls in die Reihe der Beitragspflichtigen und Leistungsberechtigten aufgenommen. In Bezug auf die Höhe der Beiträge wurde es den Kantonen überlassen, ob die Familienausgleichskassen unterschiedliche Beitragssätze für die Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden festlegen können. Elf Kantone haben in der Folge festgelegt, dass die jeweiligen Beitragssätze identisch sein müssen. Die übrigen 15 Kantone haben keine diesbezüglichen Vorschriften erlassen. Die Selbständigerwerbenden müssen um anspruchsberechtigt zu sein auf einem Einkommen ab CHF pro Jahr AHV-Beiträge entrichten. Das Maximum des beitragspflichtigen Einkommens wurde bei ihnen jedoch auf den maximal im UVG versicherten Lohn (derzeit CHF ) festgelegt. Mit dem Einbezug der Selbständigerwerbenden dürften nur noch wenige Kinder durch die Maschen der Familienzulagengesetzgebung fallen. Momentan ist im eidgenössischen Parlament ein Postulat von Nationalrat Pierre-Alain Fridez hängig, mit welchem er vom Bundesrat die Überprüfung der Parole «Ein Kind eine Zulage» verlangt. Insbesondere geht es um die Regelung, wonach der Anspruch auf Familienzulagen nur während drei Monaten nach Erlöschen des Lohnanspruchs bei Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder Unfall weiterbesteht. Diese Fälle dürften aber eher sehr selten eintreten, haben diese Personen doch die Möglichkeit, im Rahmen der Beitragspflicht als Nichterwerbstätige die Familienzulagen zu beziehen. Dementsprechend hat der Bundesrat auch schon in früheren parlamentarischen Vorstössen auf die Möglichkeit der Erweiterung des Leistungsanspruchs im Rahmen der kantonalen Gesetzgebungen für Nichterwerbstätige hingewiesen. Eine weitere Fallgruppe stellen diejenigen Eltern dar, welche nicht das für den Leistungsanspruch definierte Minimaleinkommen von CHF pro Jahr erreichen.

16 16 B2 Höhe der kantonalen Kinderzulagen Die Familienzulagen sollen im Sinne einer Einkommensergänzung für einen gewissen Familienlastenausgleich sorgen. Dadurch können die Kosten, welche den Eltern durch den Unterhalt der Kinder entstehen teilweise ausgeglichen werden. Die Familienzulagen werden, gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen, durch die Familienausgleichskassen zugesprochen und den Bezügern in der Regel über den Arbeitgebenden ausbezahlt. Seit Einführung des eidgenössischen Familienzulagengesetzes per haben lediglich die Kantone Genf (per ), Waadt und Freiburg (per ) die Höhe ihrer Zulagen angepasst. Die Anspruchsberechtig- ten in Genf profitieren seither von Kinder- / Ausbildungszulagen für das erste und zweite Kind in der Höhe von CHF 300 / 400, ab dem dritten Kind von CHF 400 / 500. Im Kanton Freiburg betragen die Kinder- / Ausbildungszulagen CHF 245 / 305 für das erste und zweite Kind sowie CHF 265 / 325 ab dem dritten Kind. Zum heutigen Zeitpunkt überschreiten in 12 von 26 Kantonen die Zulagen die bundesrechtlichen Minimalansätze. Ähnlich sieht es bei den Geburts- und Adoptionszulagen aus. Acht Kantone sehen Leistungen zwischen CHF 850 und CHF für die Geburt bzw. Adoption von Kindern in ihren kantonalen Erlassen vor. Höhe der Kinderzulagen 2013 nach Kantonen 1. Kind 2. Kind ab 3. Kind ab 12 Jahren alle Kinder NE VD GR BE FR NW JU VS ZG GE ZH LU übrige Kantone Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

17 17 B3 Zugelassene Familienausgleichskassen Für die Abwicklung der Sozialversicherungsbelange haben sich sämtliche Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden in demjenigen Kanton, in welchem sie ihren rechtlichen Geschäftssitz führen oder Zweigniederlassungen betreiben, einer anerkannten Familienausgleichskasse (FAK) anzuschliessen. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) bezeichnet in Art. 14 drei verschiedene Kategorien von Durchführungsstellen: Die von den Kantonen anerkannten beruflichen und zwischenberuflichen FAK (lit. a), die kantonalen FAK (lit. b) sowie diejenigen FAK, die durch AHV-Ausgleichskassen geführt werden (lit. c). Auf die jährlichen Gesamtausgaben an Familienzulagen bezogen, richten die 26 kantonal geführten FAK 46 %, die 144 durch AHV-Verbandsausgleichskassen geführten FAK 42 % und die 72 beruflichen und zwischenberuflichen FAK 12 % aller Zulagenleistungen aus. Die privatwirtschaftlich organisierten Familienausgleichskassen leisten einen wesentlichen Beitrag für die professionelle und effiziente Abwicklung. Unsere Familienausgleichskasse ist beispielsweise in allen deutschsprachigen Kantonen sowie Teilen der Westschweiz und im Tessin tätig. Dadurch können unsere Kunden ihre ausserkantonalen Filial- und Nebenbetriebe einfach und bequem über uns abrechnen und profitieren sowohl im Beitrags- als auch im Leistungsbereich von einer Abrechnung und einem Ansprechpartner. Zugelassene Familienausgleichskassen * FAK Verbandsausgleichskassen 144 Berufliche / zwischenberufliche FAK 72 Kantonale FAK 26 Beteiligung an den Gesamtkosten 2011 gemäss FamZG (in Mio. CHF) * FAK Verbandsaus - gleichskassen Berufliche / zwischenberufliche FAK 605 Kantonale FAK * Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

18 18

19 19

20 Geschäftstätigkeit und Finanzen 20

21 21 C1 Gesamtschweizerische Entwicklung der Familienzulagen Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben sind im Bereich der Familienzulagen im Jahr 2011 gesamtschweizerisch nur unwesentlich angestiegen. Die Einnahmen erhöhten sich gesamthaft um 1,2 % auf CHF 5,133 Mia. und die Ausgaben um 1,4 % auf CHF 5,196 Mia. Die Einnahmen verteilten sich neben weiteren Einnahmequellen zu 93,5 % (CHF 4,761 Mia.) auf die Arbeitgebenden (inkl. Arbeitnehmeranteil im Kanton VS), zu 1,5 % (CHF 75,3 Mio.) auf die Selbständigerwerbenden und zu 0,1 % (CHF 3 Mio.) auf die Nichterwerbstätigen. Bis bezog sich das FamZG nur auf die Arbeitnehmenden; Selbständigerwerbende erhielten lediglich in 13 Kantonen aufgrund von kantonalen Regelungen Familienzulagen (BE, LU, SZ, NW, GL, BL, BS, SH, AR, SG, VD, VS und GE). Der Anspruch war zudem in einigen Kantonen einkommensabhängig. Durch die gesamtschweizerische, obligatorische Unterstellung per werden sich die Zahlen der Selbständigerwerbenden in Zukunft erhöhen. Ausgerichtet wurden etwas mehr als 1,6 Mio. Familienzulagen im Wert von CHF 4,703 Mia. an Arbeitnehmende, Zulagen (CHF 83,8 Mio.) an Selbständigerwerbende und Zulagen (CHF 64,3 Mio.) an Nichterwerbstätige. Gesamtrechnung aller Familienzulagen (in Mio. CHF) * Einnahmen Ausgaben Leistungsarten Familienzulagen 2011 nach FamZG (in Mio. CHF) * Arbeitnehmende Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige Kinderzulagen 48,3 54, ,7 Ausbildungszulagen 15,0 28, ,9 Geburtszulagen 1,0 0,4 32,5 * Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

22 22 C2 Entwicklung unserer Familienausgleichskasse FAK-Bezüger und berechtigte Kinder Durch Zugänge von Mitgliedern (insbesondere Selbständigerwerbende) ist auch die Zahl der Zulagen-Bezüger gegenüber 2012 leicht gestiegen. Dadurch sind im Jahr 2013 auch minimal mehr bezugsberechtigte Kinder zu verzeichnen. In Anbetracht der geringen Zunahme kann von einer Konsolidierung auf dem Vorjahresniveau gesprochen werden. Der 5-Jahresvergleich allerdings zeigt eine äusserst interessante Entwicklung unserer Familienausgleichskasse auf: Die Anzahl der Bezüger und Bezügerinnen hat in diesem Zeitraum um knapp 12 % und diejenige der bezugsberechtigten Kinder um knapp 9 % zugenommen. Kinder- und Ausbildungszulagen Trotz der Zunahme sowohl bei der Anzahl der Mitglieder als auch bei den Leistungsbezügern war die Auswirkung auf die 2013 erbrachten Zulagenleistungen relativ gering. Die Ausbildungszulagen haben um gut 2 %, die Kinderzulagen um knapp 1 % zugenommen. Die aufgrund der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU bzw. der Sozialversicherungsabkommen mit einzelnen Staaten für im Ausland wohnhafte Kinder ausgerichteten Zulagen entsprachen insgesamt gut 4 % der total erbrachten Leistungen. FAK-Bezüger / berechtigte Kinder (in Tausend) FAK-Bezüger berechtigte Kinder Kinderzulagen / Ausbildungszulagen (in Mio. CHF) Ausbildungszulagen Kinderzulagen

23 23 Mitgliederbestand 2013 War im Jahr 2012 noch eine Konsolidierung bei der Anzahl der Mitglieder festzustellen, so konnte im Berichtsjahr durch den Beitritt von Selbständigerwerbenden eine Zunahme von 8 % verzeichnet werden. Von den gesamthaft angeschlossenen Mitgliedern haben gut 57 % (+2 %) ihren Sitz im Kanton St. Gallen, knapp 24 % sind wie im Vorjahr im Kanton Thurgau und ebenfalls unverändert knapp 9 % in den beiden Kantonen Appenzell A.Rh. und I.Rh. angesiedelt. Der Anteil der übrigen Kantone verringerte sich um 2 % und beträgt neu 10 %. Eingenommene Beiträge 2013 Die Verteilung der Beitragseinnahmen auf die Kantone ist im Berichtsjahr konstant geblieben. Die Haupteinnahmen 2013 wurden wiederum in den Kantonen St. Gallen (57,1 %) und Thurgau (29,3 %) generiert, was gut 86 % aller Beitragseinnahmen entspricht. Gegenüber dem Vorjahr fiel der Anteil um 1,5 % tiefer aus, was jedoch insbesondere auf die Senkung der Beitragssätze in diesen beiden Kantonen zurückzuführen ist. Die anteilmässige Verteilung der restlichen Einnahmen hat sich dementsprechend ebenfalls leicht verändert: Appenzell A.Rh. / I.Rh. gemeinsam 6,1 % sowie die übrigen Kantone 7,5 %. Mitgliederbestand 2013 St. Gallen 57,3 % Thurgau 23,8 % Appenzell AR / AI 8,9 % Übrige Kantone 10,0 % Eingenommene Beiträge 2013 St. Gallen 57,1 % Thurgau 29,3 % Appenzell AR / AI 6,1 % Übrige Kantone 7,5 %

24 24 C3 Finanzen Entwicklung Geldleistungen Neben dem Zugang von Selbständigerwerbenden hat sich im Berichtsjahr der Versichertenbestand wiederum leicht erhöht. Dies hatte zur Folge, dass die Zahl der bezugsberechtigten Kinder und damit die Gesamtsumme der ausbezahlten Zulagen unserer Familienausgleichskasse ebenfalls zugenommen haben. Aufgrund eines leichten Rückgangs bei den angeschlossenen Arbeitgebenden sowie insbesondere der Senkung des Beitragssatzes in einzelnen Kantonen haben die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 4,2 % abgenommen. Trotz der geringeren Beitragseinnahmen konnte auch im Jahr 2013 ein positives Geschäftsergebnis erzielt werden. Dies hat dazu geführt, dass die Beitragssätze für das laufende Jahr in den Haupteinzugsgebieten auf dem Vorjahresniveau belassen, in den Kantonen Appenzell A.Rh. und I.Rh. sowie für die Selbständigerwerbenden sogar gesenkt werden konnten. Einzig bei den übrigen Kantonen mussten einzelne Ansätze (AG, BL, TI, VD und ZG) leicht angehoben werden. Aufgrund der Beitrags- / Zulagenverhältnisse rechnen wir für das Geschäftsjahr 2014 mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis. Natürlich ist es unser grösstes Anliegen, unseren Kunden auch weiterhin attraktive und konkurrenzfähige Konditionen anbieten zu können.

25 25 Betriebsrechnung Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh. Beiträge Zulagen Differenz Kanton St. Gallen Beiträge Beitragsanteile Zulagen Kanton Thurgau Beiträge Zulagen Übrige Kantone (inkl. Abr.-stellen) Beiträge Zulagen Selbständigerwerbende Beiträge Zulagen Total Beiträge Zulagen (inkl. Beitragsanteile SG) Bei den vorstehenden Werten handelt es sich um gerundete Zahlen.

26 26 Entwicklung Betriebsrechnung St. Gallen und Thurgau (Arbeitgebende) Im Kanton St. Gallen haben die ausbezahlten Leistungen gegenüber dem Vorjahr wiederum etwas zugenommen. Die Beitragseinnahmen 2013 sind aufgrund der Senkung des Beitragssatzes tiefer ausgefallen. Ähnlich verhält es sich im Kanton Thurgau; auch hier sind als Folge der Beitragssatzsenkung Mindereinnahmen zu verzeichnen. Allerdings wurden im Gegenzug im Thurgau auch weniger Zulagen ausbezahlt als Für die Abnahme bei den Leistungen sind insbesondere die Beendigungen von Ausbildungen sowie das Erreichen des 25. Altersjahres der berechtigten Kinder und das damit verbundene Erlöschen des Zulagenanspruchs verantwortlich. Entwicklung Betriebsrechnung Appenzell A.Rh. / I.Rh. und übrige Kantone (Arbeitgebende) Gegenüber dem Vorjahr konnten 2013 in den beiden Kantonen Appenzell A.Rh. und I.Rh. aufgrund der Erhöhung der Beitragssätze wieder Mehreinnahmen generiert werden. Entgegen den Prognosen haben allerdings die Zulagenleistungen abgenommen. Dies kann ebenfalls auf den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen durch die Beendigung von Ausbildungen sowie das Erreichen der Altersgrenze der Bezugsberechtigten zurückgeführt werden. In den übrigen Kantonen war die Zunahme der Beitragseinnahmen und der ausbezahlten Zulagen nicht mehr so markant wie in den Vorjahren. Das Beitrags- / Zulagenverhältnis zeigte sich 2013 sogar nahezu ausgeglichen. Entwicklung Betriebsrechnung SG und TG (in Mio. CHF) Beiträge SG Zulagen SG Beiträge TG Zulagen TG Entwicklung Betriebsrechnung AR / AI und übrige Kantone (in Mio. CHF) Beiträge AR / AI* Zulagen AR / AI* Beiträge übr. Kt. Zulagen übr. Kt. 40 5, ,5 4,0 3,5 3,0 20 2, ,0 1,5 1,0 0, * AI ab 2010

27 27 C4 Bericht der Revisionsstelle Unsere Revisionsstelle, OBT AG, St. Gallen, hat die Jahresrechnung unserer Familienausgleichskasse, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Verwaltungsrechnung für das am abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Prüfungsumfang Eine Prüfung beinhaltet jeweils die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen, sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Prüfungsergebnis Die OBT AG, St. Gallen, bestätigt als Revisionsorgan, dass die Jahresrechnung für das am abgeschlossene Geschäftsjahr den Regelungen in der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung, den anwendbaren Gesetzen, den Statuten und Reglementen entspricht. Ferner wird unserer Familienausgleichskasse im Sinne der massgeblichen kantonalrechtli - chen Vorschriften und in Anlehnung an das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) eine ordnungsgemässe Buchhaltung und Geschäftsführung bestätigt. Dabei wurde beurteilt, ob die rechtlichen bzw. reglementarischen Vorschriften betreffend Organisa - tion, Verwaltung, Beitragserhebung und Ausrichtung der Leistungen eingehalten sind. Die OBT AG, St. Gallen, empfiehlt, die Jahresrechnung zu genehmigen.

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29 29

30 Ausblick 30

31 31 D1 Ausblick Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) konnte die Ausdehnung der Familienzulagen auf die Selbständigerwerbenden per umgesetzt werden. Durch die Schaffung eines einheitlichen Systems haben sowohl Arbeitnehmende als auch Selbständigerwerbende in der gesamten Schweiz Anrecht auf Familienzulagen von mindestens CHF 200 (Kinderzulagen) bzw. CHF 250 (Ausbildungszulagen) pro Kind und Monat. Obwohl aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine teuerungsbedingte Anpassung der Mindestzulagen bei einem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise um mindestens 5 Punkte vorgesehen ist, bestehen bereits neue Forderungen für höhere Zulagen. Auf Seiten der Initianten wird im Hinblick auf eine «zeitgemässe Familienpolitik» in einem ersten Schritt eine Anhebung der Kinderzulagen von CHF 200 auf CHF 250 und der Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 350 gefordert. Langfristig sollen die Mindestansätze auf CHF 350 / Monat für Kinderzulagen und CHF 500 / Monat für Ausbildungszulagen festgelegt werden. Aus demografischer und volkswirtschaftlicher Sicht bestehe ein Interesse, dass Eltern einerseits ihren Kinderwunsch erfüllen und Mütter sowie pflegende Angehörige vermehrt erwerbstätig sein und bleiben können. Aufgrund der vorliegenden Berechnungen dieser Studie würden bei der ersten Anpassung Mehrkosten von CHF 1,3 Mia. und bei der zweiten Erhöhung solche von CHF 3,5 Mia. jährlich entstehen. Die Gegner dieses Vorstosses bringen ein, dass die zusätzlichen Leistungen für Familien nach dem Giesskannenprinzip verteilt würden. Im Übrigen würden die Mehrkosten für den Leistungsausbau der Familienzulagen bei den Arbeitnehmenden ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge (mit Ausnahme des Kantons Wallis) finanziert. Die dadurch entstehende unmittelbare erhebliche finanzielle Belastung für die Arbeitgebenden wäre unverhältnismässig. Wir werden uns im Sozialversicherungsbereich selbstverständlich auch weiterhin für Ihre Interessen einsetzen, um Ihnen professionelle, kostengünstige und zuverlässige Dienstleistungen anbieten zu können. Ich danke Ihnen für das bisher entgegengebrachte Vertrauen sowie die Treue zu unserer Familienausgleichskasse und freue mich auf die weiterhin angenehme Zusammenarbeit. St. Gallen, im April 2014 Ihre Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie Andreas Fässler Geschäftsführer

32 Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie Lindenstrasse 137 Postfach St. Gallen Telefon Telefax

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