Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung
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- Dominik Abel
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1 Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung
2 INHALT Grundlagen des Akkreditierungsverfahrens 4 Das Akkreditierungsverfahren im Überblick 5 Die Selbstdokumentation der Hochschule 7 1. Ziele Ziele der Institutionen, übergeordnete Ziele, gegebenenfalls (staatliche) Einschränkungen 1.2 Qualifikationsziele des Studiengangs 1.3 Weiterentwicklung 2. Konzept Studiengangsaufbau 2.2 ECTS, Modularisierung, Qualifikationsziele 2.3 Lernkontext 2.4 Zugangsvoraussetzungen 2.5 Weiterentwicklung 2
3 3. Implementierung Ressourcen 3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation 3.3 Prüfungssystem 3.4 Transparenz und Dokumentation 3.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit 3.6 Weiterentwicklung 4. Qualitätsmanagement Qualitätssicherung 4.2 Weiterentwicklung Anlagen zur Selbstdokumentation 17 Anmerkungen zum Verfahrensablauf 18 Das Gutachten 20 I. Ablauf 20 II. Ausgangslage 20 III. Bewertung 20 IV. Empfehlungen an die Akkreditierungskommission 21 Anmerkungen / Impressum Besondere Hinweise für internationale Verfahren 16 3
4 GRUNDLAGEN DES AKKREDITIERUNGSVERFAHRENS Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf der Selbst dokumentation der Hochschule und der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Eva luation) und Feststellung (Akkreditierung) der Qualität des Studiengangs. Die Akkreditierungsentscheidung beruht im Verfahren von ACQUIN durchgängig auf transparenten Kriterien. Die ange wandten Kriterien greifen nur zum Teil auf so genannte Standards zurück. Standards spielen eine Rolle insbesondere bei der Herstellung von Transparenz, bei der Definition von Schnittstellen und im Hinblick auf Rechtsregeln. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Studiengangs wird von einem Rückgriff auf derartige Standards abgesehen. Als qualitätsrelevant für die Studiengänge sind dabei folgende Elemente zu sehen: D er Studiengang verfügt über klar definierte und valide Ziele. Das Konzept des Studiengangs ermöglicht die (geplante) Realisierung der Ziele. Die notwendigen organisatorischen und ressourcen mäßigen Voraussetzungen sind gegeben. Das Konzept wird entsprechend umgesetzt. Die Hochschule überprüft periodisch, unter Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden, ob die Ziele des Studiengangs zuverlässig erreicht werden und ob der Studiengang verändert werden muss und nimmt ge ge benenfalls Verbesserungen vor. 4 Der an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) orientierte Leitfaden kann sowohl bei nationalen Verfahren, bei denen die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates angestrebt wird, als auch bei internationalen Verfahren, bei denen die Vergabe des ACQUIN-Qualitätssiegels angestrebt wird, ange wandt werden. Bei den erst genannten Verfahren sind die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ( , in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zen traler Bewertungsmaßstab. Bei internationalen Verfahren im Europäischen Hochschulraum stellen die ESG, in der je weils gültigen Fassung, den zentralen Bewertungsmaßstab dar. Zusätzlich sind in beiden Verfahrensarten die jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Akkreditie rungsverfahren zu berücksichtigen. Die auf der Grundlage dieses Leitfadens zu erstellende Selbstdokumentation soll das Qualitätsprofil des Studien gangs mit Ausweis der Stärken und Schwächen der einzelnen Elemente verdeutlichen.
5 DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK HOCHSCHULE Einreichen eines Antrags auf Akkreditierung bei ACQUIN / Vertragsabschluss zwischen der Hochschule und ACQUIN Erstellung der Selbstdokumentation / Übermittlung an die Geschäftsstelle GESCHÄFTSSTELLE Überprüfung der Selbstdokumentation sowie der Anlagen auf Vollständigkeit Weiterleitung der Selbstdokumentation an den zuständigen Fachausschuss FACHAUSSCHUSS Bestellung der Gutachtergruppe GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung der Zusammensetzung der Gutachtergruppe an die Hochschule HOCHSCHULE Möglichkeit des Einspruchs gegen einzelne Gutachterbenennungen GESCHÄFTSSTELLE Planung der Vor-Ort-Begehung der Gutachtergruppe in Absprache mit der Hochschule Übermittlung der Selbstdokumentation an die Gutachtergruppe GUTACHTERGRUPPE Prüfung der Selbstdokumentation, Durchführung der Vor-Ort-Begehung, Erstellung eines Gutachtens einschließlich einer begründeten Akkreditierungsempfehlung GESCHÄFTSSTELLE Redaktionelle Überarbeitung des Gutachtens und Abstimmung mit der Gutachtergruppe, Weiterleitung an die Hochschule (ohne Akkreditierungsempfehlung) HOCHSCHULE Möglichkeit der Stellungnahme zum Gutachten FACHAUSSCHUSS Stellungnahme zum Gutachten und zur Stellungnahme der Hochschule AKKREDITIERUNGSKOMMISSION Beratung auf Grundlage des Gutachtens, der Stellungnahme der Hochschule sowie der Stellungnahme des Fachausschusses; Feststellung und Beschlussfassung Akkreditierung ohne Auflagen GESCHÄFTSSTELLE HOCHSCHULE Versagung der Akkreditierung Akkreditierung mit Auflagen Übermittlung des Beschlusses an die Hochschule Ggf. Antrag der Hochschule auf Aussetzung Aussetzung GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung des Beschlusses an den Fachausschuss Übermittlung des Beschlusses an die Gutachtergruppe Eintrag in die HRK-Datenbank und Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts 5
6 DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK Das Akkreditierungsverfahren kann zu folgenden Entscheidungen führen: Akkreditierung ohne Auflagen Der Studiengang weist keine grundlegenden inhaltlichen oder strukturellen Mängel auf und die an ihn gestellten Qualitätsan for derungen sind erfüllt. Da jeder Studiengang kontinuierlich weiterentwickelt werden sollte, können im Gut achten Empfehl ungen ausgesprochen werden, die die Studiengangsverant wortlichen auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten im Sinn der Quali täts entwicklung überprüfen sollten. Die Akkreditierungsfrist beträgt sieben Jahre. Im Falle der erstmaligen Akkreditierung (einschließ lich der Kon zeptakkredi tierung) beträgt die Akkredi tierungsfrist fünf Jahre. Akkreditierung mit Auflagen Der Studiengang wird mit Auflagen akkreditiert, da er inhaltliche und / oder strukturelle Mängel aufweist, die voraussichtlich inner halb von neun Monaten behebbar sind. Dabei kann er ins gesamt qualitativ anspruchsvoll sein, er muss dennoch in einigen Bereichen überarbeitet werden. Auf Antrag der Hochschule kann das Verfahren einmalig für höchstens 18 Monate ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel in dieser Frist behebt. Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen wird die Akkredi tierungsfrist verkürzt und befristet. Die Frist ver längert sich bei Auflagenerfüllung auf die Regelfrist. Aussetzung und Wiederaufnahme Die auf Antrag der Hochschule beschlossene Aussetzung erfolgt schriftlich unter Angabe von Gründen und der Frist, innerhalb derer die Hochschule die Wiederaufnahme des Verfahrens bean tragen kann. Es obliegt der Hochschule, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Bei Wiederaufnahme des Verfahrens ist über gegebenenfalls zu wiederholende Verfahrensschritte zu entscheiden. Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Wiederauf nahmeantrag gestellt, wird die Akkreditierung endgültig versagt. Versagung der Akkreditierung Studiengänge, denen die Akkreditierung versagt wird, haben inhaltliche und/oder strukturelle Mängel, die voraussichtlich nicht innerhalb von neun Monaten behebbar sind. Das Verfahren kann auf Antrag der Hochschule einmalig für höchstens 18 Monate ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel in dieser Frist behebt. 6
7 DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens der Programmakkreditierung ist die Erstellung einer umfassenden Selbstdokumentation. Ein Deckblatt und ein Studienverlaufsplan mit folgenden Angaben sind der Selbstdokumentation voranzustellen. Deckblatt Anbieter des Studiengangs (Hochschule, Fakultät / Fachbereich) Bezeichnung des Studiengangs Abschlussgrad (geplantes) Datum der Einführung Vorangegangene Akkreditierung (Datum, Akkreditierung bis, Angabe Agentur) Ergebnis der vorangegangenen Akkreditierung (ohne / mit Auflagen; bei Auflagen: Datum der Feststellung der Auflagenerfüllung) Standort(e) des Studiengangs Fachwissenschaftliche Zuordnung (Mehrangaben mögl.): Medizin und Gesundheitswissenschaften Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften Mathematik und Naturwissenschaften Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften Informatik Architektur und Planung Kunst, Musik, Gestaltung Ingenieurwissenschaften Weitere Zuordnung: Regelstudienzeit (in Semester) und Angabe der ECTS-Punkte Studienbeginn (WS/SS) Häufigkeit des Angebotes (jährlich/halbjährlich) Ansprechpartner für Studieninformationen Anzahl der Studienplätze Studiengebühren Z ielgruppe/adressaten S tudienform (Vollzeit, b erufsbegleitend, F ernstudium, Teilzeit) Zugangsvoraussetzungen Ggf. Profiltyp Studiengänge Intensivstudiengang elearning Dual Joint/Double Degree Künstlerisches Profil Lehramtsbezogenes Profil Masterstudiengänge (konsekutiv, weiterbildend) Ggf. Profiltyp Masterstudiengänge (Angabe nicht mehr erforderlich, nur wenn Zuordnung gewünscht) Stärker anwendungsorientiert Stärker forschungsorientiert Studienverlaufsplan Im Anschluss an das Deckblatt ist ein Studienverlaufsplan zu integrieren, der die folgenden Angaben enthalten sollte: Modultitel Semesterangabe Angabe der ECTS-Leistungspunkte/Verteilung pro Studienjahr Ggf. Angaben zu Lehrformen Ggf. Angaben zu Prüfungsformen Hinweise zur Erstellung der Selbstdokumentation Orientieren Sie sich bei der Erstellung der Selbstdokumentation an den nachfolgend genannten Kapiteln des Leitfadens. Besonderheiten des Studiengangs, die im Leitfaden nicht thematisiert sind, nehmen Sie bitte an ge eigneter Stelle auf. Bei Bündelakkreditierungen behandeln Sie Aspekte, die alle Studiengänge betreffen, gemein sam und beschreiben Sie diese nur einmal in der Selbstdokumentation, um Wiederholungen zu vermeiden. Bitte erstellen Sie die Unterlagen nach Möglichkeit doppelseitig, achten Sie auf eine klare Gliederung des Antrages (z.b. Untergliederung des Anhangs durch Trennblätter), vergessen Sie nicht die Angabe von Seitenzahlen, auch im Anhang. Wir benötigen die Selbstdokumentation in 10-facher Ausfertigung gedruckt und digital. Für Fragen bei der Erstellung der Selbstdokumentation und zur Einreichung der Unterlagen stehen Ihnen die Mitarbeiter 1 der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung. 1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text jeweils die männliche Form (z.b. Mitarbeiter) verwendet. Diese schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein. 7
8 DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE Leitfaden zur Erstellung der Selbstdokumentation und für die externe Begutachtung: 1. Ziele 1.2 Qualifikationsziele des Studiengangs 1.1 Ziele der Institutionen, übergeordnete Ziele, gegebenenfalls (staatliche) Einschränkungen Welche Qualifikationsziele werden vermittelt? Wie er folgte deren Entwicklung? Für welche Zielgruppen wurden sie entwickelt? Welche Gesamtstrategie verfolgen Hochschule(n) und studienorganisatorische Teileinheit? Wie ist der Studiengang in diese Strategie eingebunden? Aktuelle Situation der Hochschule Strategische Entwicklungsplanung, Qualitätspolitik, Schwerpunkte und Profil in Lehre und Forschung Beschreibung der studienorganisatorischen Teileinheit Welche quantitativen Zielsetzungen hat der Studien gang? Wie sieht die aktuelle Nachfrage aus? Anzahl der (vorgesehenen) Studienplätze Bewerberzahlen/Nachfragesituation Verhältnis von Bewerberzahlen und Zulassungen (Voraussichtliche) Anzahl der Studienanfänger, Studie renden, Absolventen; bei bereits verwirklichten Studienprogrammen: Anzahl der Studierenden, Anzahl der bisherigen Absolventen (aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Geschlecht, Studienrichtung, deutsch / ausländisch, Vorbildung, Berufserfahrung, Abschlussnote etc.) Anzahl der Hochschulwechsler und Studienabbrecher und Gründe hierfür Wie wurde die Erfüllung rechtlich verbindlicher Ver ordnungen bei der Entwicklung des Studiengangs sicher gestellt bzw. berücksichtigt? Vorgaben des Akkreditierungsrates, spezifische Länder vorgaben, Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), Vorgaben für Studiengänge die auf staatlich bzw. kirchen rechtlich reglementierte Berufe hinführen (nur bei natio nalen Verfahren zu be rücksichtigen) (Nationale) Qualifikationsrahmen Aktuelle Dokumente: siehe 8 B eschreibung der Qualifikationsziele und der Zielgruppe Darstellung der Entwicklung der Qualifikationsziele unter Berücksichtigung relevanter Interessengruppen (Studie rende, Lehrkörper, Arbeitgeber etc.) Bei Kombinationsstudiengängen: Welche Konzeption verfolgt die Hochschule für ihr kombinatorisches Studien angebot, um die Qualifikationsziele der Teilstudiengänge zu integrieren? Welche konkreten fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und welches Fachwissen und fachüber greifendes Wissen sollen vermittelt werden? Reflexion und Integration der Anforderungen der Berufspraxis bei der Studienprogrammentwicklung (z.b. Berufsfeldanalyse), Beschäftigungsbefähigung Beteiligung von Vertretern der Berufspraxis
9 Inwieweit hat der Studiengang ein besonderes Profil/ eine besondere Studienform? Darstellung des besonderen Profils / der besonderen Studienform, z.b Intensivstudiengang elearning Studiengang Dualer Studiengang Joint / Double Degree Studiengang Künstlerischer Studiengang Lehrerbildender Studiengang Weiterbildender Studiengang Fernstudiengang Teilzeitstudiengang Berufsbegleitender Studiengang Ggf. Unterschiede zu Vorgängerstudien- und anderen / ähnlichen Studienprogrammen der eigenen Hochschule und anderer Hochschulen Masterprogramme: zusätzliche Qualifikationen ge genüber einem ersten berufsbefähigenden Hochschul abschluss; wenn eine Zuordnung zum Profiltyp stärker anwendungsorientiert / stärker forschungsorientiert er folgt bitte Begründung des Profils (Zuordnung und Begründung d es Profiltyps nur bei nationalen Verfahren) 1.3 Weiterentwicklung B eschreibung der Weiterentwicklung der Qualifikations ziele unter Berücksichtigung der Ergebnisse des hoch schulinternen Qualitätsmanagements (Absolventenbe fragungen /-verbleibsstudien, Evaluationsergebnisse, Arbeitgeberbefragungen) Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen Ggf. Umgang mit Empfehlungen aus der vorange gangenen Akkreditierung ACQUIN überprüft die Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie und die Qualitätspolitik der Hochschule, welche Qualifikationsziele der Studiengang verfolgt (fachliche und überfachliche Aspekte mit Bezug insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement, Persönlichkeitsentwicklung), ob der Studiengang den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse, den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom in der jeweils gültigen Fassung sowie ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen entspricht, ob die Berufsfelder ausreichend definiert sind und die Anforderungen der Berufspraxis angemessen berücksichtigt sind, bei Studiengängen mit besonderem Profilanspruch, ob die besonderen Anforderungen an diese Studienpro gramme angemessen berücksichtigt sind, wie die Ziele weiterentwickelt wurden und die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems bei der Weiterentwicklung der Ziele berücksichtigt wurden. 9
10 DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE 2. Konzept 2.1 Studiengangsaufbau Wie ist der Studiengang inhaltlich und strukturell aufgebaut? Ist der Aufbau stimmig hinsichtlich der Umsetzung der angestrebten Studiengangsziele? Inhaltlicher und zeitlicher Aufbau des Studiengangs Einbindung aktueller wissenschaftlicher bzw. künstle rischer Inhalte in das Curriculum Strukturierung, Integration und Betreuung von Praxisund / oder Auslandsphasen (ggf. Mobilitätsfenster) ggf. Darstellung eines disziplinübergreifenden Lehr angebotes ggf. Darstellung eines Konzepts für ein Teilzeitstudium 2.2 ECTS, Modularisierung und Qualifikationsziele Wie ist der Studiengang strukturiert? Wie ist der Studienplan gestaltet? Wie wird die Studierbarkeit gewährleistet? Implementierung von ECTS Umfang der Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlangebote, Angebotszyklus Sicherstellung der Studierbarkeit innerhalb der Regel studienzeit Bei Kombinationsstudiengängen: Welche Maßnahmen trifft die Hochschule um die Überschneidungsfreiheit der hauptsächlich gewählten Kombinationen sicherzustellen? 10 E rmittlung, Beschreibung und regelmäßige Überprüfung des Arbeitsaufwands der S tudierenden, ggf. Anpassung des Arbeitsaufwandes der Studierenden (außer im Falle einer Konzept akkreditierung) Wie tragen die Qualifikationsziele der einzelnen Mo dule zur Gesamtkompetenz der Absolventen bei? Modularisierungskonzept, Stimmigkeit in der Kombi nation der einzelnen Module im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele Modulbeschreibungen: Inhalte und Qualifikationsziele, Lehrformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Ver wendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Ver gabe von Leistungspunkten, Vergabe Leistungspunkte / Arbeitsaufwand (Workload), Häufigkeit des Ange bots von Modulen, Dauer der Module, Einordnung ins Fach semester etc. Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen, fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen Entwicklung von transferierbaren Erkenntnissen und Kompetenzen Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Angemessenheit der zu erwerbenden Kompetenzen in Bezug auf die jeweilige Ausbildungsstufe (Bache lor / Master) unter Berücksichtigung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für (deutsche) Hochschul ab schlüsse bzw. des jeweiligen nationalen bzw. Europäi schen Qualifikationsrahmens
11 2.3 Lernkontext 2.5 Weiterentwicklung Welche didaktischen Mittel und Methoden werden eingesetzt, um die Studierenden mit berufsadäquaten Handlungskompetenzen in ihrem Fachgebiet aus zu statten und (inwieweit) sind diese angemessen? Vorgesehene Lehrveranstaltungsformen und Lehr metho den, Angemessenheit im Hinblick auf die Qualifikationsziele Einbeziehung von neuen Medien (bspw. elearning, Internet-Plattformen, Fernstudienelemente) Einbindung von Fremdsprachen B eschreibung der Weiterentwicklung des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung bzw. seit der Einrichtung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems (Evalua tionsergebnisse, Erhebungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, Absolventenbefragungen, Verbleibs studien, Studienerfolg) Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen (Studieninhalte, Modularisierung, Inhalte, Anpassung Workload / ECTS-Punkte, Lehrformen) ggf. Umgang mit den Empfehlungen aus der vorange gangenen Akkreditierung 2.4. Zugangsvoraussetzungen Sind die Zugangsvoraussetzungen angemessen und wird damit die geeignete Zielgruppe angesprochen? Zugangsvoraussetzungen, Anforderungsprofil für Studienbewerber, welche spezifischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse werden vorausgesetzt Ggf. Kriterien des Auswahlverfahrens Anrechnungsmodalitäten / Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon-Konvention und außerhochschulisch er brachte Leistungen Gewährleistung des Nachteilsausgleichs Möglichkeiten für Einstieg und Wechsel zwischen ver schiedenen Abschlusssystemen Brückenveranstaltungen für ausländische Studierende, für Studienanfänger, für fachfremde Studierende Masterstudiengänge: Einstiegsmöglichkeiten, Über leitungsmöglichkeiten zur Promotion ACQUIN überprüft ob das Studiengangskonzept stimmig aufgebaut und geeignet ist, die vorgegebenen Qualifika tionsziele zu erreichen und die Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen beinhaltet, ob das Studiengangskonzept den Anforderungen des Qualifikationsrahmens und den Ländergemein samen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom i.d. aktuell gültigen Fassung (und ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben) entspricht, ob der Lernkontext die Zielerreichung fördert, ob das Studiengangskonzept die Studierbarkeit gewährleistet, ob die Zugangsvoraussetzungen und ggf. das Auswahlverfahren angemessen sind, die Studier barkeit sichern und wie sie ggf. verändert wurden, ob Anerkennungsregeln für an anderen Hoch schulen erbrachte Leistungen gemäß der LissabonKonvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen verankert wurden und ob der Nach teilsausgleich gewährleistet ist, wie das Studiengangskonzept weiterentwickelt wurde und die Ergebnisse des internen Qualitäts managements bei der Weiterentwicklung des Konzepts berücksichtigt wurden. 11
12 DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE 3. Implementierung 3.1 Ressourcen Inwiefern sind die personellen Ressourcen für die Durchführung des Studiengangs und die Gewähr leistung des Profils ausreichend? Aktuelle Stellensituation: Stellen für hauptamtlich Lehrende, Gastprofessoren und Lehrbeauftragte; Geschlechterverhältnis Zurzeit abweichend vom Stellenplan besetzte Stellen Planmäßig in den nächsten Jahren frei werdende Stellen Import und Export in der Lehre, Verflechtungen mit anderen Studiengängen Administratives, technisches und weiteres Personal Kapazitätsplanung bzw. Übersicht des für den Studien gang zur Verfügung stehenden Lehrdeputats Betreuungsrelation Lehrende / Studierende 12 V erteilung der Lehr- und Prüfungsbelastung auf die Lehrenden Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung Berufungskriterien und Rolle der Lehre in der Berufungs politik der Hochschule Sind die aktuellen Sachmittel / Haushaltsmittel ausrei chend und den Studiengangszielen angemessen? Darstellung der sächlichen und räumlichen Ausstattung Mittel für die Lehre Sonstige Sachmittel für den Studiengang Übersicht über die Verteilung der Sach- und Haushalts mittel
13 3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation Wie ist der Studiengang organisiert? Wie werden Zuständigkeiten und Ansprechpartner definiert und transparent gemacht? Gremien für Lehre und Studium Beteiligung von Studierenden Beteiligung von Externen Im Fall von Kooperationen und Projekten mit internen und externen studienorganisatorischen Bereichen, u.a. Hochschulen im In- und Ausland, mit Lehr- und Forschungsinstituten und mit der Wirtschaft: Organisati on der Kooperationen, Definition von Verantwortlich keiten (Kooperationsvereinbarungen beifügen), Ab stim mungs prozesse, Gewährleistung der Umsetzung und Qualität des Studiengangskonzeptes bei Kooperationen u.a. bei joint degrees, double degrees 3.3 Prüfungssystem 3.4 Transparenz und Dokumentation Wie ist das Prüfungssystem organisiert? Wie trägt es zur Zielerreichung des Studiengangs bei? Begründung der Auswahl und Angemessenheit der Prüfungsformen zur Feststellung der Erreichung der Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls Varianz der eingesetzten Prüfungsformen Modulbezogenheit, Wissens- und Kompetenzorientierung der Prüfungen Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation, Prüfungsbe lastung der Studierenden Sicherstellung des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderungen und in besonderen Lebenslagen Rechtsprüfung der Prüfungsordnung, Verabschiedung der Prüfungsordnung Wie werden die Anforderungen für alle Zielgruppen transparent gemacht? Dokumentationen und Veröffentlichungen hinsichtlich Studiengang, Zugangsvoraussetzungen, Studienverlauf und Prüfungsanforderungen, Nachteilsausgleichsregelun gen, Anerkennungsregeln Zugangsmöglichkeiten zu den relevanten Studien gangsdokumenten (z.b. Modulhandbuch, Studien- und Prüfungsordnung) Prüfungsdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) Welche Informations- und Beratungsangebote gibt es? Individuelle Unterstützung und Beratung der Studieren den (Informationsmöglichkeiten, Informationsveran staltungen, fachliche und überfachliche Studienberatung, Sprechstunden, Unterstützung durch Tutorien etc.) 13
14 DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE 3.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit U msetzung der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen insbesondere Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Migrationshintergrund und / oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten Besondere Beratungsangebote, Unterstützungs möglichkeiten 3.6 Weiterentwicklung B eschreibung der Weiterentwicklung der Implementie rung unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementssystems hinsichtlich der personellen, finanziellen, sächlichen, räumlichen Ressourcen hinsichtlich der Entscheidungs- und Organisations prozesse hinsichtlich des Prüfungssystems, der Prüfungs formen, der Prüfungs organisation Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen ggf. Umgang mit Empfehlungen aus der voran gegangen Akkreditierung ACQUIN überprüft ob die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung qualitativ und quantitativ die adäquate Durchführung des Studiengangs sicherstellt, ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung vorhanden sind, ob Entscheidungs- und Organisationsprozesse angemessen definiert und dokumentiert sind, ob im Falle studiengangsbezogener Koopera tionen die Umsetzung und die Qualität des S tudiengangs gesichert sind, ob das Prüfungssystem geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele festzustellen, die Prüfungen modulbezogen sowie wissens- und kompetenz orientiert sind und der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende geregelt ist, ob der Studiengang, Studienverlauf, Prüfungs anforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelung für Studierende angemessen dokumentiert und ver öffentlicht sind, ob Informations- und Betreuungsangebote und die fachliche und überfachliche Studienberatung gewährleistet sind, ob an der Hochschule ein Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit und Förderung der Chancengleichheit existiert und wie es im Studiengang umgesetzt ist, welche Änderungen sich im Bereich der Ressourcen, der Entscheidungs- und Organisationspro zesse, der Kooperationen, des Prüfungssystems unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagements ergeben haben. 14
15 4. Qualitätsmanagement 4.1 Qualitätssicherung Verfügen der Studiengang, die studienorganisato rische Teileinheit und die Hochschule über ein Qualitätsmanagementsystem mit definierten Organi sations- und Entscheidungsstrukturen zur Sicher stellung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studiegangs? Wie wird die Qualität des Studien gangs gesichert und welche Mechanismen zur Weiterentwicklung von Zielen, Konzept und Imple mentierung sind vorhanden? E rfassung von Studiendaten und Mechanismen für deren Umsetzung in Studienplanentwicklung, Personal auswahl, Zulassungsmodalitäten von Studierenden, Evaluation der Lehre etc. Mechanismen für die systematische Weiterentwicklung des Studiengangs: Interne / externe Evaluationen sowie Auswertung und Rückkopplung Bedarfsplan oder Prioritätenliste für notwendige Veränderungen Maßnahmen zur Sicherung der Effektivität und Q ualität der Lehre Überprüfung und Sicherstellung der Angemessenheit der Lehrveranstaltungen hinsichtlich der Lehrinhalte und des Gesamtkonzepts, der Anpassung der Lehrin halte an neueste Entwicklungen und Erkenntnisse der Wissenschaft, Kunst, Forschung und Berufspraxis B eschreibung der mit der Qualitätssicherung und -entwicklung verbundenen Entscheidungsprozesse und beteiligten Gremien Durchgeführte und geplante Evaluationen des Studien erfolgs (Absolventenanalyse, Verbleibstudien, Zeitdauer bei der Arbeitsplatzsuche, Einkommen, Berufsweg analysen, Alumnivereinigung), im Falle der Konzeptak kreditierung Darstellung der geplanten Evaluationen des Studienerfolgs Maßnahmen hinsichtlich hoher Drop-Out-Quoten, nicht zufrieden stellender Absolventenanalysen oder unbe friedigender Notendurchschnitte (außer im Falle der Konzeptakkreditierung) Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung Berufungspolitik Förderung des wissenschaftlichen bzw. künstle rischen Nachwuchses 4.2 Weiterentwicklung B eschreibung der Weiterentwicklung / Änderung des Qualitätsmanagementsystems Auswirkungen der Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen ACQUIN überprüft ob das Verfahren der internen Qualitätssicherung dokumentiert und transparent ist, ob Instrumente vorhanden sind, die Validität der Ziele, die Qualität des Konzepts und die Implementierung des Konzepts im Hinblick auf die definierten Ziele zu sichern, ob Evaluationen, Untersuchungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, zum Studienerfolg, zum Absolventenver bleib durchgeführt wurden und wie diese Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studiengangs eingegangen sind, ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, ob die Steuerungsfähigkeit im Hinblick auf Zielsetzung, Konzept und Implementierung des Studiengangs gewährleistet ist, wie das Qualitätsmanagementsystem weiterentwickelt wurde. 15
16 DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE 6. Besondere Hinweise für internationale Verfahren Die Selbstdokumentation für internationale Verfahren ist analog zu den nationalen Verfahren mit den Kapiteln Ziele, Konzept, Implementierung, Qualitätsmanagement zu erstellen. Spezifische Vorgaben (Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studien gängen und die Systemakkreditierung), welche für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates verbindlich sind, sind hier nicht zu beachten. Bei internationalen Verfahren im Europäischen Hochschulraum stellen die ESG in der jeweils gültigen Fassung den zentralen Bewertungsmaßstab dar. Zusätz lich sind die jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Akkreditierungsverfahren zu berücksichtigen. ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich der Ziele: ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich des Konzepts: d ie Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie und Qualitätspolitik der Hochschule, welche Qualifikationsziele der Studiengang verfolgt (fachliche und über fachliche Aspekte mit Bezug insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung eine qualifizierte Erwerbs tätigkeit aufzunehmen), ob der Studiengang den Anforderungen des nationalen Qualifikationsrahmens entspricht, ob die Berufsfelder ausreichend definiert sind und die Anforde rungen der Berufspraxis angemessen berücksichtigt sind, ggf. ob der Studiengang ein besonderes Profil hat, bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung der Ziele unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen Qualitätsmana gementsystems. o b das Studiengangskonzept stimmig aufgebaut und g e eignet ist, die vorgegebenen Ziele zu erreichen und die Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen beinhaltet, ob das Studiengangskonzept den Anforderungen des nationalen Qualifikationsrahmens entspricht, ob das Studiengangskonzept die Studierbarkeit gewährleistet und ob der Lernkontext die Zielerreichung fördert, ob die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren angemessen sind, ggf. ob Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen er brachte Leistungen gemäß der Lissabon-Konvention u nd außerhochschulisch erbrachte Leistungen verankert wurden, bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung des Studien gangskonzepts unter Berücksichtigung der Er gebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems. ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich der Implementierung: o b die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung qualitativ und quantitativ die adäquate Durchführung des Studiengangs sicherstellt, ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung vorhanden sind, ob Entscheidungs- und Organisationsprozesse angemessen definiert und dokumentiert sind und eine angemessene Beteiligung der Studierenden gewährleistet ist, ob das Prüfungssystem geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele festzustellen, ob die Prüfungen wissens- und kompetenzorientiert sind, ob der Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen angemessen dokumentiert und veröffentlicht sind, ob Informations- und Betreuungsangebote und die fachliche und überfachliche Studienberatung gewährleistet sind, bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung der Ausstat tung, der Entscheidungs- und Organisationsprozesse sowie des Prüfungssystems unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems. 16 ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich des Qualitätsmanagements: o b die Hochschule über ein Konzept und Verfahren zur Sicherung der Qualität und Standards ihrer Programme und Abschlüsse verfügt, ob das Verfahren der internen Qualitätssicherung dokumen tiert und transparent ist, ob Instrumente vorhanden sind, die Validität der Ziele, die Qualität des Konzepts und die Implementierung des Konzepts im Hinblick auf die definierten Ziele zu sichern, bei erneuter Akkreditierung: ob Evaluationen, Untersuchungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, zum Studienerfolg, zum Absolventenverbleib durchgeführt wurden und wie diese Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studiengangs eingegangen sind, ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, ob die Steuerungsfähigkeit im Hinblick auf Zielsetzung, Konzept und Implementierung des Studiengangs gewährleistet ist.
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