Prävention und Intervention im Kontext Früher Hilfen

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1 Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Prävention und Intervention im Kontext Früher Hilfen Vortrag zur Fachtagung Zwischen Prävention und Intervention Konzepte Früher Hilfen am in Schwerte Prof. Dr. Reinhold Schone

2 Gliederung 1. Prävention und Kinderschutz Begriffliche Annährungen 2. Kinderschutz im KJHG 3. Was sind Frühe Hilfen? 4. Zum Präventionsverständnis Früher Hilfen 5. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung 6. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung 7. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Prof. Dr. Reinhold Schone

3 Prävention ist kein Gegenstück zur Intervention bedeutet immer den Versuch, in einen Geschehensablauf einzugreifen, um unmittelbar bevorstehende oder weit in der Zukunft liegende antizipierte unerwünschte Zustände zu verhindern Prof. Dr. Reinhold Schone Prävention ist immer Vorwegnahme einer Zukunft und Vorverlagerung einer Intervention zur Vermeidung einer letztlich normativ abgelehnten zukünftigen Entwicklung.

4 Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis) ist andererseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis) Prof. Dr. Reinhold Schone

5 Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringun Aufbau der Jugendhilfe und Intervention Krisenintervention Inobhutnahme Schutz von Kindern und Mitwirkung in Jugendlichen vor Gefahren Gerichtsverfahren ggf. Eingriff ins Elternrecht Hilfen für Kinder, Jugendliche und Hilfen und Unterstützung bei Familien in Not- und Krisenlagen defizitären Lebenslagen von Kindern und Familien Infrastruktur für Prävention Beratung und Unterstützung zur Bewältigung allgemeiner Belastungen (z.b. Familienberatung, Jugendberatung, Unterstützung für Alleinerziehende) struktur durch lan ung Sicherstellung der Infra Jugendhilfep Allgemeine Förderung für Kinder, Jugendliche und Familien Jugendarbeit, Kindertageseinrichtungen, Familienbildung

6 Kinderschutz Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (auch Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) Prof. Dr. Reinhold Schone

7 Die allgemein fördernde und unterstützende Infrastruktur für Familien wird deutlich in Ziel- und Aufgabendefinitionen des SGB VIII. 1 Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen 11 Förderung der Entwicklung junger Menschen an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen zur Selbstbestimmung befähigen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und gesellschaftlichem Engagement anregen und hinführen 16 Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können 22 Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen orientierende Werte vermitteln Hier steht nicht die Verhütung defizitärer Zukunft, sondern die Gestaltung positiver Zukunft im Zentrum! Prof. Dr. Reinhold Schone

8 Kinderschutz Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (auch Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) Prof. Dr. Reinhold Schone

9 Individuelle Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII Im Jahr 2011 begannen in Deutschland Hilfen zur Erziehung für insgesamt ca junge Menschen Erziehungsberatung Familienbezogene Hilfen ambulante Einzelhilfen Heimerziehung/betreutes Wohnen Pflegefamilien (Statistisches Bundesamt 2012) Prof. Dr. Reinhold Schone

10 Quelle: KomDat Jugendhilfe 2/2009

11 Kinderschutz Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt: 1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien (nicht nur in Belastungssituationen (auch Frühe Hilfen) 2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche) 3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag) Prof. Dr. Reinhold Schone

12 Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung geschieht aufgrund einer fachlichen (und rechtlichen) Bewertung von Lebenslagen hinsichtlich der möglicher Schädigungen, die die Kinder in ihrer weiteren Entwicklung aufgrund dieser Lebensumstände erfahren können; der Erheblichkeit der Gefährdungsmomente (Intensität, Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses) bzw. der Erheblichkeit des erwarteten Schadens; des Grades der Wahrscheinlichkeit (Prognose) eines Schadenseintritts (Es geht um die Beurteilung zukünftiger Einflüsse, vor denen das Kind zu schützen ist); der Fähigkeit der Eltern(teile), die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen; der Bereitschaft der Eltern(teile), die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Prof. Dr. Reinhold Schone

13 Entwicklung der gerichtlichen Maßnahmen (Fallzahlen) Anrufungen d. Gerichts Sorgerechtseingriffe

14 Allgemeine Soziale Infrastruktur Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz Allgemeine Jugendhilfeangebote Gesundheitswesen Schule Job Center etc. Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß 8a Abs. 1 Anrufung d. Gerichts nach 8a Abs. 3 Inobhutnahme Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern Frühe Hilfen Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet Gefährdungsschwelle Das Kindeswohl ist gefährdet Reinhold Schone Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe (Nach Jakob 2006)

15 Grundlegendes Ziel früher Hilfen ist es, Prof. Dr. Reinhold Schone in präventiver Orientierung riskante Entwicklungen von Kindern und ihren Familien bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und zu bearbeiten und damit einer Entstehung und Verfestigung von Problemlagen entgegenzuwirken bzw. sie abzumildern.

16 Früherkennungssysteme zielen auf frühe Hilfen in doppelter Hinsicht 1. Zum einen unter zeitlicher Perspektive bezogen auf den Entstehungsprozess von Krisen allgemein 2. Zum anderen unter biographischer Perspektive bezogen auf die Entwicklungsphasen von Kindern Prof. Dr. Reinhold Schone

17 Frühe Hilfen Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern. (Nationales Zentrum Frühe Hilfen Begriffsbestimmung 2009)

18 Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Altersschwerpunkt der 0 bis 3- Jährigen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. tragen damit maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Recht auf Schutz Förderung und Teilhabe. (Nationales Zentrum Frühe Hilfen Begriffsbestimmung 2009)

19 Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Zielsetzung Erhalt bzw. Eröffnung positiver Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabechancen von Kindern; Verhinderung negativer Entwicklungen Schutz von Minderjährigen vor Gefahren für ihr Wohl (erheblichen Schädigungen); Abwehr konkret identifizierbarer Gefährdungen AdressatInnen/ Bezugsgruppen Risikobegriff Alle Familien mit Kindern, insbesondere aber Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Gewährleistung von niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten auch und besonders für Familien in belasteten Lebenssituationen) Belastende Lebenslagen als theoriebasierte Risikozuschreibung für mögliche defizitäre Entwicklungen von Kindern Kinder und Jugendliche, deren Schutz vor Gefahren durch die Eltern nicht sichergestellt ist. Kontrolle von konkreten gewichtigen Anhaltspunkten Ereignisbasierte Risiko- und Gefahrenabschätzung

20 Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Erste Signale schwache Hinweise auf misslingende Erziehungsprozesse Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gewichtige Anhaltspunkte ( 8a SGFB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Handlungsauslöser Handlungs- zeitpunkt Fachlicher Ansatzpunkt Vor oder bei der Entstehung von Problemen Als Einstieg in Hilfeprozesse Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur Angebot von alltagsorientierten Hilfen Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Handlungsprinzipien Vertrauen als Handlungsgrundlage Freiwilligkeit als Grundprinzip Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

21 Frühe Hilfen Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern. (Nationales Zentrum Frühe Hilfen Begriffsbestimmung 2009)

22 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 1. erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; (...). 2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung (...) erfolgt. (3) Reinhold Schone

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24 Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen: Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen) Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter ( geeigneter ) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

25 Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung muss im Kontext der Frühen Hilfen ihr Selbstverständnis darlegen, dass sie sich nicht nur als Ressortplanung für das Jugendamt versteht, sondern dass sie ihren Planungsaufgaben im Sinne des 1 Abs. 3 (positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten) als Querschnittsaufgabe einer fördernden Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt wahrnimmt (von der Jugendhilfeplanung zur integrierten Sozialplanung).

26 Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz SGB V Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Gesundheitswesen Schwangerschaftsberatung Schwangersachaftskonfliktgesetz SchKG Frühe Hilfen Frühförderung SGB IX Materielle Sicherung SGB II, III, XII

27 Qualitätsentwicklung Früher Hilfen Nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern auch für das örtliche System Früher Hilfen ist es erforderlich, sich Gedanken zur Qualität und den Qualitätserwartungen der Netzwerkarbeit zu machen und in dieser Hinsicht Prozesse der Qualitätsentwicklung zu implementieren. Dies schließt eine kriteriengeleitete Evaluation regelmäßigen Abständen mit ein. Reinhold Schone

28 Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt Netzwerke als fruchtbare kontinuierliche Daueraufgabe zu konzipieren und aufrecht zu erhalten; Diese Netzwerke im Sinne einer kontinuierlichen Politikberatung für die kommunale Jugendhilfe und Sozialpolitik zu nutzen und fruchtbar zu machen; nicht-stigmatisierende Zugänge für Familien zu allen Teilen des Hilfeund Unterstützungssystems sicherzustellen; die Gestaltung Früher Hilfen von der Grundhaltung ihrer Akteure her systematisch zu entkoppeln von dem impliziten Versuch, gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) aktiv aufspüren zu wollen (Verzicht auf strukturell eingelagerte Kontrollerwartungen); die gewonnenen Handlungsstrukturen suksessive auch auf ältere Kinder auszudehnen; Reinhold Schone

29 Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Es geht bei der Planung Früher Hilfen auf kommunaler Ebene um einen ressortübergreifenden Ansatz. Dies wäre kommunal zu verankern und zu kommunizieren. Die Koordination des Netzwerkes der Frühen Hilfen wird als Infrastrukturauftrag verstanden und wäre damit originäre Planungsaufgabe (bislang regelmäßig der Jugendhilfe zugeordnet) Für einen definierten und festgelegten Sozialraum (in der Regel der gesamte Jugendamtsbezirk, in Großstädten möglicherweise eher Stadtbezirke; in Kreisen ggf. Regionen) wird die Netzwerkkonferenz von Fachkräften öffentlicher, freier und privater Träger als zentrales arbeitsfeldübergreifendes Planungsgremium (auch) als bedeutendes Planungsgremium verstanden. Reinhold Schone

30 Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Im Planungsgremium der Netzwerkkonferenz bündeln sich bestimmte Erwartungen und Befugnisse bezüglich der Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur: Diskussion und Abstimmung fachliche (Qualitätsentwicklungs-)Standards Entwicklung von gemeinsamen Zielvorstellungen; Diskussion und Bewertung der von der Jugendhilfeplanung vorgelegten empirischen Bestandsdaten (Bestandsanalyse); Abgabe von Bedarfseinschätzungen; Formulierung von Handlungsbedarfen für Politik und Verwaltung; Entgegennahme von Berichten zum Planungsstand und von Umsetzungsergebnissen; Ggf. Initiierung von speziellen Arbeitsgruppen zu spezifischen Themenbereichen (thematische Planungsgruppen). Reinhold Schone

31 Jugendhilfeplanung und Frühe Hilfen ein Modell Stadtrat/ Kreistag Jugendhilfeausschuss Weitere Ausschüsse: Sozialausschuss, Gesundheitsausschuss, Schulausschuss Ggf. spezielle Arbeitsgruppen Ggf. spezielle Arbeitsgruppen Jugendhilfeplanung Netzwerkkonferenz Gesundheitsamt Sozialamt Schulen Angehörige der Heilberufe Gemeinsame Servicestellen Frühe Hilfen Agenturen für Arbeit Polizei- und Ordnungsbehörden Familiengerichte Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren interdisziplinäre Frühförderstellen Schwangerschaftsberatungsstellen Beratungsstellen für soziale Problemlagen Familienbildungsstätten Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz vor familialer Gewalt u.a.

32 Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen Die Mitarbeit in der Netzwerkkonferenz erfordert von Seiten der TeilnehmerInnen einen bewussten Willen zur gemeinsamen Gestaltung der lokalen Infrastruktur Früher Hilfen. Diese Mitarbeit ist nicht voraussetzungslos, sondern stets im Kontext ihrer strukturellen Grenzen und der Besonderheiten sowie spezifischen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Handlungssysteme zu betrachten. Die Ergebnisse der Netzwerkkonferenz werden von der Jugendhilfeplanung gebündelt und in die Ausschüsse (allen voran den Jugendhilfeausschuss) eingespeist. Nach Befassung der Ausschüsse wird dem Rat jährlich ein Bericht zum Stand der Planung im Kinderschutz vorgelegt; Reinhold Schone

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34 Schulausschuss Schulen Kreistag/ Stadtrat JHP Handlungsfelder Jugendhilfe IJHP Ausschuss für Gesundheit und Soziales Jugendhilfeausschuss Handlungsfelder Gesundheit und Soziales Netzwerkkonferenz FH Regio n 1 Regio n 2 Regio n 3 Regio n 4 Fimpler/Hannen 2013

35 Gliederung 1. Vorbemerkung Aufgaben der Jugendhilfe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2. Kinderschutz und Frühwarnsysteme 3. Kinderschutz nach 8a SGB VIII 4. Was ist Kindeswohlgefährdung? 5. Die Rolle des Jugendamtes (BSD) 6. Anforderungen an Kooperation und Vernetzung 7. Fazit Reinhold Schone

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