Merkblatt zur Rückerstattung der slowakischen Mehrwertsteuer
|
|
- Josef Schmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: 2012 Merkblatt zur Rückerstattung der slowakischen Mehrwertsteuer Ausländische Unternehmen, die in der Slowakischen Republik nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten slowakischen Mehrwertsteuer: 55 a, b, c, f -Rückerstattung der Steuer an eine ausländische Person aus einem anderen Mitgliedstaat, 56, 57 - Rückerstattung der Steuer an eine ausländische Person aus einem Drittland Die Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt ausschließlich in slowakischer Sprache. Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer wird Sie bei der administrativen Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung unterstützen. 1. Grundsätzliche Bedingungen 55a, b, c, f Bei Jahresanträgen muss der Erstattungsbetrag an der Steuer für Waren und Dienstleistungen mindestens 50 betragen. Antrag auf Steuerrückerstattung kann für einen kürzeren Zeitraum als ein Kalenderjahr, jedoch nicht kürzer als drei Kalendermonate, gestellt werden, wenn der Steuerbetrag, dessen Rückerstattung beantragt wird, mindestens 400 beträgt. Die Steuerrückerstattung kann sich auch auf einen kürzeren Zeitraum als drei Kalendermonate beziehen, wenn dieser Zeitraum den Rest des Kalenderjahres darstellt und der Steuerbetrag, dessen Rückerstattung beantragt wird, mindestens EUR 50 beträgt. Der Antragsteller macht den Anspruch auf Steuerrückerstattung durch die Stellung des Antrags auf Steuerrückerstattung in elektronischer Form mittels eines elektronischen Portals in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Sitz, Ort der Unternehmenstätigkeit, die Betriebsstätte, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Der Antrag auf Steuerrückerstattung wird von Personen aus Mitgliedsstaaten spätestens bis zum 30. September des Kalenderjahres, das auf den Zeitraum folgt, für den der Anspruch auf Steuerrückerstattung geltend gemacht wird, gestellt. Der Antragsteller aus einem Drittland macht den Anspruch auf Steuerrückerstattung durch die Stellung des Antrags auf Steuerrückerstattung bei der Steuerbehörde Bratislava I geltend. Der Antrag auf Steuerrückerstattung wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres gestellt, und zwar spätestens bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, für welches der Anspruch auf Steuerrückerstattung geltend gemacht wird, gestellt.
2 2. Unterlagen ( 222/2004 zákon o DPH) Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer wird tätig, wenn sie schriftlich beauftragt wird. Zur Vorbereitung des Antrags benötigt die Deutsch- Slowakische Industrie- und Handelskammer folgende Unterlagen, die vom Unternehmen ausgefüllt und unterschrieben sein müssen: Auftragserteilung an die DSIHK (Formular anbei) Vollmacht zur Abwicklung des Verfahrens (Formular anbei), Achtung: Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sein, kann jedoch mehrere Jahre verwendet werden, da sie keine zeitliche Begrenzung vorsieht. Die notwendige amtliche Übersetzung der notariellen Beglaubigung in die slowakische Sprache wird durch die DSIHK veranlasst. Nachweis (Original) über die Eintragung als Steuerpflichtiger mit der Angabe der USt-ID-Nr. vom zuständigen Heimat-Finanzamt. Gültigkeitsdauer: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Für diese Bescheinigung kann das beigefügte zweisprachige Formular genutzt werden, ist jedoch nicht zwingend. Erklärung an das Finanzamt, dass alle im Antrag angeführten Angaben der Wahrheit entsprechen und dass sich das Unternehmen zur Rückzahlung jeglicher nicht berechtigt rückerstatteter Steuer verpflichtet (Formular anbei) Originalrechnungen mit Ausweis der Steuerhöhe in slowakischer Währung beziehungsweise Originale der Importbelege sowie Nachweis über die Zahlung der Steuer In der Praxis werden noch zusätzlich vom Finanzamt die Kopien von Zahlungsavisen als Beweis, dass die Steuer tatsächlich bezahlt wurde gefordert sowie Kopien von Verträgen, aufgrund deren die Rechnungen ausgestellt worden sind, Kopien von Rechnungen bei Weiterberechnung, Bestellungen, Tankkassenzettel von Uniontank-, DKV-Tankstellen und Erläuterung des betroffenen Geschäftsfalles. 3. Rechnungen Für den Rechnungsinhalt gelten folgende Mindestvorgaben ( 71 zákon o DPH): den Namen und die Adresse des Sitzes, des Orts der Unternehmenstätigkeit, beziehungsweise der Betriebsstätte des Steuerzahlers, der die Ware oder Dienstleistung liefert, und seine Identifikationsnummer für die Steuer, den Namen und die Adresse des Sitzes, des Orts der Unternehmenstätigkeit, beziehungsweise der Betriebsstätte oder des Wohnsitzes des Empfängers der Ware oder Dienstleistung und seine Identifikationsnummer für die Steuer, wenn sie ihm zugewiesen wurde, Fortlaufende Rechnungsnummer
3 das Datum, an dem die Ware oder Dienstleistung geliefert wurde, oder das Datum, an dem die Zahlung empfangen wurde, wenn dieses Datum bestimmt werden kann und wenn dieses vom Datum der Ausstellung der Rechnung abweicht, Ausstellungsdatum der Rechnung Umfang beziehungsweise Menge und Art der steuerbaren Leistung die Steuerbemessungsgrundlage, den Einzelpreis ohne Steuer sowie Ermäßigungen und Rabatte, falls sie nicht im Einzelpreis enthalten sind, den geltend gemachten Steuersatz oder die Angabe über die Steuerbefreiung, den Gesamtbetrag der zu bezahlenden Steuer in EUR 4. Abwicklung Die eingereichten Unterlagen werden von der Deutsch-Slowakischen Industrie- und Handelskammer unter Beachtung des slowakischen Umsatzsteuergesetzes vorgeprüft. Nach der Vorprüfung wird das Unternehmen darüber informiert, welche Unterlagen fehlen beziehungsweise geändert oder ergänzt werden müssen. Der vollständige Antrag wird zum elektronischen Verarbeiten vorbereitet. Das slowakische Amt erlässt voraussichtlich innerhalb von vier Monaten nach Eingang aller benötigten Unterlagen den Erstattungsbescheid. Wird dem Antrag nicht oder nicht in voller Höhe entsprochen, prüft die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer die Erfolgschancen eines eventuellen Rechtsmittelverfahrens und übernimmt den eventuellen Einspruch. Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer sendet die vom Finanzamt übermittelten Unterlagen an das Unternehmen zurück. Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer stellt eine Rechnung über das Bearbeitungshonorar aus bzw. überweist den Erstattungsbetrag abzüglich des Bearbeitungshonorars auf das Konto des Unternehmens. Wir bitten Sie, uns alle benötigten Antragsunterlagen einschließlich der Originalrechnungen bis zum 31. August des Folgejahres zukommen zu lassen. Spätere Anträge können nur nach einer vorherigen Absprache bearbeitet werden. Liegen uns die Unterlagen nicht innerhalb der oben genannten Frist vor, kann eine vollständige Bearbeitung und eine fristgerechte Einreichung der Anträge nicht gewährleistet werden.
4 5. Tarife Für die Bearbeitung der Vergütungsanträge berechnen wir ein Grundhonorar sowie ein Bearbeitungshonorar. Das Grundhonorar beträgt unabhängig vom beantragten Steuervergütungsbetrag 150. Bei quartalsweiser Antragsstellung wird das Honorar nur auf den ersten Antrag erhoben. Für Mitglieder der DSIHK entfällt das Grundhonorar. Bei einem erfolgreichen Abschluss des Vergütungsverfahrens wird ein auf den erstatteten Steuerbetrag bezogenes abgestuftes Bearbeitungshonorar in Rechnung gestellt. Es gelten folgende Honorarsätze: Grundhonorar: 150 Bearbeitungshonorar: Erstattungsbetrag* Bearbeitungshonorar bis % des Erstattungsbetrages, mind.aber Grundgebühr bis % des über liegenden Betrages bis % des über liegenden Betrages über % des über liegenden Betrages Sofern mit einem Antrag mehr als 15 Rechnungen eingereicht werden, wird ab der 16. Rechnung für jeden weiteren Beleg ein Zuschlag von 0,50 berechnet. Für Porto und Dokumentsendungen per Einschreiben wird eine Pauschalgebühr von 7 berechnet. Ein Honorar wird auch dann berechnet, wenn der Rechnungsaussteller unrechtmäßig die Umsatzsteuer ausgewiesen hat, und die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer im Auftrag der unterzeichnenden Firma gegenüber dem Rechnungssteller erfolgreich geltend macht. Die Auszahlung des Erstattungsbetrages erfolgt unter Abzug des in der Honorarordnung festgesetzten Bearbeitungshonorars auf das vom Antragsteller in der Auftragserteilung angegebene Konto. Die Bearbeitungszeit des Finanzamtes beträgt im Regelfall ca. 4-8 Monate. DSIHK unterstützt bei selbstgestellten Anträgen des Unternehmens mit Übersetzungen zur Beantwortung der Finanzamtanforderungen gegen Honorar. Die Kosten eines eventuellen Rechtsmittelverfahrens gegen einen Bescheid der Finanzbehörde werden vom Auftraggeber zusätzlich getragen. In diesem Fall berechnet die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer den allgemeinen Stundensatz von 75. Das Rechtsmittelverfahren wird nur eingeleitet, wenn eine separate Vollmacht des Auftraggebers vorliegt. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für den Auftrag, die Durchführung des Auftrags und resultierende Ansprüche gilt slowakisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bratislava, Slowakei.
5 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Ihr Ansprechpartner: Mariana Kupková Telefon: Telefax: Sollten Sie auch in anderen Ländern Mehrwertsteuer entrichtet haben, bietet Ihnen das Netz der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in einigen anderen Ländern die Durchführung des Rückerstattungsverfahrens an.
Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer
Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Inhalt: AUFTRAGSERTEILUNG AN DE INTERNATIONAL D.O.O. ALS SERVICEMARKE VON AHK SERBIEN NOTARIELL BEGLAUBIGTE ZWEISPRACHIGE VOLLMACHT ZUR ABWICKLUNG DES VERFAHRENS
MehrSchweden. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Schweden Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN ARTIKEL 2 ABSATZ 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein, die Bestimmungen
MehrRumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen
MehrRückerstattung der rumänischen Umsatzsteuer (TVA) Stand: August 2014
Deutsch-Rumänische AHK Clucerului Str. 35, 2. Etage RO-011363 Bukarest Telefon: +40 21 2231531 Fax: +40 21 2231538 Ansprechpartner: Frau Ligia Georgescu Email: georgescu.ligia@ahkrumaenien.ro Rückerstattung
MehrERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ )
ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ ) 1. Allgemeine Hinweise Ausländische Unternehmen, die in Griechenland über keine Niederlassung verfügen, hier in Zusammenhang mit einer geschäftlichen
MehrUMSATZSTEUER Umsatzsteuervergütung im Ausland
UMSATZSTEUER Umsatzsteuervergütung im Ausland 1. Möglichkeiten der Erstattung von ausländischer Umsatzsteuer Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer häufiger
MehrLettland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Lettland Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Die Steuerverwaltung
Mehr11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen
Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand
MehrMerkblatt. Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren
Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren 2.1 Unternehmer muss im Ausland ansässig sein 2.2 Weitere Voraussetzungen 2.3 Ausschluss
MehrVAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY HINWEIS
EUROPEAN COMMISSION DIRECTORATE-GENERAL TAXATION AND CUSTOMS UNION Tax policy VAT and other turnover taxes VAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY VADEMEKUM FÜR DAS ELEKTRONISCHE RÜCKERSTATTUNGSVERFAHREN AN SOLCHE
MehrNeue SERVICE-Pakete zur MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG für deutsche Unternehmen ab 2010
Neue SERVICE-Pakete zur MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG für deutsche Unternehmen ab 2010 Sie erhalten hiermit unser Servicepaket, bestehend aus folgenden Unterlagen: Verfahrensablauf im Rahmen des Basis-Pakets
MehrWEP Treuhand GmbH Euskirchen und Hamacher Steuer und Unternehmensberatung Steuerberatungsgesellschaft Mitglied im IBWF Bonner Talweg 83
Eine Initiative des BVMW Kreisverband Bonn / Rhein Sieg Vorsteuer- Vergütungsverfahren - Ausland- Mit uns können Sie rechnen WEP Treuhand GmbH Euskirchen und Hamacher Steuer und Unternehmensberatung Steuerberatungsgesellschaft
MehrEhegatte/Lebenspartner(in)
An das Finanzamt Chemnitz-Süd Paul-Bertz-Straße 1 09120 Chemnitz Fragebogen zur steuerlichen Registrierung in Deutschland für Einzelunternehmer (Bau) aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 4 GZ. RV/0344-G/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw vom 28. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner
MehrWas müssen Sie als britischer Unternehmer beachten, wenn Sie beabsichtigen, Vorsteuervergütung in Deutschland zu beantragen?
Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Antragsteller zur Vorbereitung auf einen Austritt von Großbritannien aus der EU ohne Austrittsabkommen (Stand:. Februar 09) Ab dem 0. März 09, 00.00 Uhr (MEZ),
MehrEingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
MehrRechnungen 2017 Das muss drinstehen
Kanzlei Hauptstraße 65 D-12159 Berlin Telefon +49 30 / 85 98 99-0 Telefax +49 30 / 85 98 99-15 Merkblatt Rechnungen 2017 Das muss drinstehen Bürozeiten Montag-Donnerstag 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag 7.30
MehrHinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten
Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
MehrJahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1653 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni 1982 134. Stück 318. Verordnung: Durchführung des Abkommens
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrHäufig gestellte Fragen/FAQs
Häufig gestellte Fragen/FAQs 1) Wer hat Anspruch auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gem. 30 e Ökostromgesetz? Grundsätzlich kann jeder Endverbraucher, dem einen Anspruch auf Energieabgabenrückvergütung
MehrVorsteuer-Rückerstattung im Rahmen des Vergütungsverfahrens in der EU und Drittländern. Am: Karl Lochner EMA, Stuttgart
Thema: Vorsteuer-Rückerstattung im Rahmen des Vergütungsverfahrens in der EU und Drittländern Am: Referent:, Stuttgart 2 Vorsteuer-Rückerstattung innerhalb der EU Ein im Inland ansässiger Unternehmer,
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch
MehrHinweise zum Umsatzsteuervergütungsverfahren in der EU Stand: Januar 2010
Hinweise zum Umsatzsteuervergütungsverfahren in der EU Stand: Januar 2010 1. Möglichkeiten der Erstattung von ausländischer Umsatzsteuer Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt
Mehr1.3 Das Unternehmen ist in folgendem Finanzamt des Heimatlandes steuerlich erfasst:
An das Finanzamt Chemnitz-Süd Paul-Bertz-Straße 1 09120 Chemnitz Fragebogen zur Erteilung einer Umsatzsteuernummer in Deutschland für Unternehmer aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik
MehrMERKBLATT ZUR MITTELANFORDERUNG FÜR DIE MATERIALBESCHAFFUNG AUF VORRAT
Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Voraussetzungen an eine Mittelanforderung für die Materialbeschaffung auf Vorrat... 2 3. Einreichung einer Mittelanforderung für die Materialbeschaffung auf Vorrat... 3 4.
MehrAntrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle
MehrWir bieten deutschen Unternehmen, die Informationen über ihre britischen Geschäftspartner wünschen, verschiedene Auskunftsarten an:
Auskunftsbedingungen Wir bieten deutschen Unternehmen, die Informationen über ihre britischen Geschäftspartner wünschen, verschiedene Auskunftsarten an: Bestätigung für die Klagezustellung Wenn Sie einer
MehrMerkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax")
Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax") Stand: 18.12.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtkämmerei Steuerabteilung Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: infocitytax@magistrat.bremerhaven.de
MehrFörderprogramm Digitalbonus
Förderprogramm Digitalbonus An die Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag für den Digitalbonus mit
MehrAUSGABE 01 / 2017 DAS STEUER-ABC FÜR IHR UNTERNEHMEN. R wie Rechnung. Hilfestellung für ein reibungsloses Unternehmerdasein
DAS STEUER-ABC FÜR IHR UNTERNEHMEN R wie Rechnung Hilfestellung für ein reibungsloses Unternehmerdasein Mit viel Engagement sind wir seit über 10 Jahren Partner an der Seite unserer Mandanten, um den täglich
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag Vereinbarung zwischen der Firma Taxiwin GbR Thrasolt Str. 3 10585 Berlin -nachfolgend Auftragnehmerund -nachfolgend Auftraggeber- Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrMERKBLATT. Rechnung Das muss drinstehen. Inhalt
Rechnung Das muss drinstehen Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1979L1072 DE 01.01.2007 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B ACHTE RICHTLINIE DES RATES vom 6.
MehrUmsatzsteuer und richtige Rechnung
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und richtige Rechnung Steuerforum II am 8. Mai 2019 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrFörderprogramm Digitalbonus
Förderprogramm Digitalbonus An die Förderprogramm Digitalbonus Verwendungsnachweis inkl. Auszahlungsantrag Anlage: Verwendungsnachweis Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang zu diesem Schreiben erhalten
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrUmsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./
Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./13.10.2018 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich den Endabnehmer (private Haushalte und öffentliche Hand) belastet Besteuert werden
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm De-minimis (2009) Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über
MehrMERKBLATT ZUR ABRECHNUNG
MERKBLATT TMI Merkblatt zur Abrechnung Nur für den internen Gebrauch Stand März 2016 Seite 1 MERKBLATT Die Pflicht Wie immer kommt nach der Kür die Pflicht, so auch bei TMI. Wer seinen Einsatz meisterhaft
MehrKundendatenblatt für Photovoltaikanlagen
Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. 1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Telefon: Mobil: Fax: E-Mail: 1.2 Zustellanschrift (sofern von oben
MehrPflichtangaben. seyboldsteuerberatung. einer ordnungsgemäßen Rechnung I. Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung I seyboldsteuerberatung Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist jedes Dokument (oder eine Mehrzahl von Dokumenten), mit
MehrVereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren 0.672.916.311 Abgeschlossen am 5./6. Dezember 1974 In Kraft
MehrMwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.
MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender
MehrHinweise zu unserem Angebot Ausländische Umsatzsteuer zurück Online
Hinweise zu unserem Angebot Ausländische Umsatzsteuer zurück Online Bevor Sie uns mit der Durchführung des Rückerstattungsverfahrens beauftragen, lesen Sie die folgenden Hinweise zum Verfahren der Rückerstattung,
MehrBesteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
MehrVerordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen
Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen Vom 14. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2015) Der Landrat, gestützt auf Artikel 251 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 7. Mai 2000 (StG)
MehrIndustrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße Emden Antrag
Eingangsstempel / Eingangsvermerk Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße 4 26721 Emden Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r auf dem Gebiet
MehrAusführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) SR 0.232.141.11; AS 1978 941 Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen am 14. Oktober 2015
MehrWer muss Rechnungen ausstellen?
Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,
MehrRECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN
RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe der Steuernummer
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Grundsätzliches Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder an juristische
MehrBitte weisen Sie Ihren ausländischen Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
Verpflichtungserklärung ausländische Staatsangehörige bei beabsichtigten kurzfristigen Aufenthalten (z.b. Touristen-, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt - Schengenvisum) Ausländische Gäste aus bestimmten
MehrAntrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet
Deutscher Steuerberaterverband e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin E-Mail: fachberater@dstv.de Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet (bitte um entsprechendes Fachgebiet
MehrAntrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet
Deutscher Steuerberaterverband e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin E-Mail: fachberater@dstv.de Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet (bitte um entsprechendes Fachgebiet
Mehr1.1 Was ist eine Rechnung? 1.2 Wofür brauche ich eine Rechnung?
Kap 1 Einleitung 1.1 Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist ein Dokument, in dem ein Unternehmer über eine ausgeführte Lieferung oder Dienstleistung (sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes)
MehrAntrag an den Landkreis Freising zum Förderprogramm für Klimaschutzprojekte von Kindern und Jugendlichen
Antrag an den Landkreis Freising zum Förderprogramm für Klimaschutzprojekte von Kindern und Jugendlichen Landkreis Freising Amt für Umweltschutz und Abfall Stichwort Energiewende Landshuter Straße 31 Eingangsstempel
Mehr2. Angaben zum Firmeninhaber bzw. zum verantwortlichen Geschäftsführer / Gesellschafter. Telefon Nr.:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 5 - Arbeitsschutz und technische Sicherheit - Dezernat Schwerin kgk@lagus.mv-regierung.de Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte
MehrFirma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten
MehrAntrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim
Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.
MehrWir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung:
Pflichtangaben zu Rechnungen (keine Kleinbetragsrechnung) Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt Telefon 1234/56789 Telefax 1234/5678910 info@musterfrau.de Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt
MehrRechnung im Sinne der Umsatzsteuer
Berlin, 10.07.2012 Rechnung im Sinne der Umsatzsteuer 1. Eine Rechnung kann jedes Dokument sein, unabhängig von der Bezeichnung ( 14 Abs. 1 UStG). Nach 31 UStDV können dies ein oder mehrere Dokumente sein.
MehrC.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)
C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrABN, GST & Co. Wertvolle Informationen für deutsche Unternehmen doing business Down Under. piaservices.com.au 1
ABN, GST & Co. Wertvolle Informationen für deutsche Unternehmen doing business Down Under 1 JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN Das ATO hat kürzlich den Prozess für die Anmeldung für GST-only registrations den gesetzlichen
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrInformationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag
Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Januar 2017 A. Allgemeine
MehrTeilnahmeantrag. DZT-Marketing- und Vertriebsagentur Singapur. Der Teilnahmeantrag umfasst insgesamt Seiten incl. dieser Seite.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. -Vergabestelle- Stichwort: Teilnahmeantrag DZT- Marketing- und Vertriebsagentur Singapur Beethovenstr. 69 60325 Frankfurt am Main Vergabeart: Verhandlungsverfahren
MehrRegioWIN Auszahlungsverfahren bei der L-Bank
RegioWIN Auszahlungsverfahren bei der L-Bank Inhalt Beschreibung des Auszahlungsverfahrens Hinweise zur Vermeidung von Fehlern Beschreibung des Auszahlungsverfahrens allgemein innerhalb eines Jahres können
MehrAnhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1972 Ausgegeben am 16. Juni 1972 57. Stück 172. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für
MehrGerichtliches Mahnverfahren
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren
MehrAusfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung
Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung HINWEIS: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, d. h. vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages in Bezug auf die zu
MehrFormular Antrag auf Kindergeld
Formular Antrag auf Kindergeld Zur Information: Sie können beiliegendes Formular nutzen, um Ihren Antrag auf Kindergeld zu stellen. Dieser Antrag ist vom Kindergeldempfänger auszufüllen. Das ist die Person,
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrFormular Antrag auf Differenzkindergeld
Zur Information: Formular Antrag auf Differenzkindergeld Sie können beiliegendes Formular nutzen, um Ihren Antrag auf Differenzkindergeld zu stellen. Aufgrund der EU Verordnung 883/04 zahlt das Land indem
MehrApparatesteuer-Erklärung
Einzusenden an: Gemeinde Kleinblittersdorf, Steueramt, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde
MehrVERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3
VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3 Rechtliche Grundlagen Gemäß 99 EStG sind in Österreich ansässige Unternehmer (in der
MehrFirma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter
MehrNotwendige Angaben in einer Rechnung
Notwendige Angaben in einer Rechnung Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem über eine Sache (Lieferung) oder eine Dienstleistung (sonstige Leistung) abgerechnet wird, gleichgültig
MehrTeilnahmeantrag. Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. -Vergabestelle- Stichwort: Tagesgeschäfts-Agentur 2017 Beethovenstr Frankfurt am Main
Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. -Vergabestelle- Stichwort: Tagesgeschäfts-Agentur 2017 Beethovenstr. 69 60325 Frankfurt am Main Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gem. 14 (3)
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Kultur- und Kunstförderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Landkreis Anhalt- Bitterfeld Wird vom Fachamt ausgefüllt! Kulturamt Az.: Am Flugplatz 1 06366 Köthen Lfd. Nr. des Antrages: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Kultur- und Kunstförderrichtlinie
Mehr