Kooperationsvereinbarung

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1 Kooperationsvereinbarung zwischen der Städt. Kath. Bekenntnisgrundschule Johannesschule Sauerstraße 3-5, Arnsberg Korrespondenzschule im Projekt "Selbstständige Schule" vertreten durch Schulleiterin Frau Ursula Bösing und der Stadt Arnsberg, vertreten durch Bürgermeister Hans-Josef Vogel Stadt Werl, vertreten durch Bürgermeister Michael Grossmann und der Regionalen Steuergruppe der Bildungsregion Arnsberg Werl vertreten durch Eugen L. Egyptien, Bezirksregierung Arnsberg

2 Präambel Auf der Basis der Regelungen zur Ausweitung und zum Transfer im Projekt Selbstständige Schule, die der Projektvorstand im Mai 2004 verabschiedet hat, der Anlage zum Kooperationsvertrag zwischen dem Land NRW und der Bertelsmann Stiftung vom sowie der beabsichtigten Novellierung des Schulgesetzes NRW halten wir es für sinnvoll, wenn möglichst viele Schulen der Bildungsregion Arnsberg-Werl die neuen Möglichkeiten und Wege einer qualitativen regionalen Schulentwicklung nutzen und in die regionalen Qualifizierungsmaßnahmen eingebunden werden. Damit soll erreicht werden, dass in der Bildungsregion Arnsberg-Werl an einer optimalen Gestaltung der Lern- und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen gemeinsam gearbeitet werden kann. Als Partnerinnen in der Bildungsregion sollen Korrespondenzschulen an den wesentlichen inhaltlichen Entwicklungsbereichen des Projektes "Selbstständige Schule" partizipieren. Die in der Entwicklung befindlichen regionalen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sollen perspektivisch für alle Schulen in der Bildungsregion Arnsberg-Werl verfügbar sein, um Chancengleichheit und Effektivität zu gewährleisten. Korrespondenzschulen sind jedoch keine Modellschulen des Projektes. Seitens des Landes NRW ist geplant, die bisher nur für Projektschulen geltenden Freiräume im Bereich der Dienstvorgesetzteneigenschaft, der Unterrichtsorganisation sowie der Ressourcenbewirtschaftung (VOSS 2-5) mit der Novellierung des Schulgesetzes NRW für alle Schulen zu regeln. Die in den Jahren 2002 und 2003 zwischen Land, Kommunen und Modellschulen abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen haben weiterhin Geltung in unserer Region. Die spezifischen Verpflichtungen von Region und Korrespondenzschulen sind in dieser Kooperationsvereinbarung geregelt. Seite 2

3 Allgemeiner Teil 1 Ziele (1) Die Beteiligten verpflichten sich, an der Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit und insbesondere des Unterrichts gemeinsam zu arbeiten. Zur Vermeidung von Brüchen in der Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen ist es notwendig, dass möglichst viele Schulen und Schulformen miteinander kooperieren und verlässliche Absprachen treffen. Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen deshalb die Steigerung der Schulqualität, insbesondere im Bereich von Unterricht und Erziehung, die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften in Kooperation der Schulen untereinander und mit externen Partnern, der Aufbau einer qualitativen regionalen Schulentwicklung. 2 Leistungen der Bildungsregion (1) Die Weiterentwicklung und Steuerung der qualitativen regionalen Schulentwicklung erprobt die regionalen Steuergruppe gemeinsam mit den Schulträgern der Städte Arnsberg und Werl. (2) Das Regionale Bildungsbüro der Stadt Arnsberg unterstützt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bildung und Kultur der Stadt Werl die Projektsteuerung und sorgt für die Umsetzung des regionalen Qualitätskonzeptes. Es unterstützt die Korrespondenzschulen durch Beratung, Vermittlung, Koordinierung und Dienstleistungen. (3) Die Regionale Steuergruppe verpflichtet sich, die Korrespondenzschulen in ihrer projektbezogenen Entwicklungsarbeit zu beraten, zu unterstützen und sie in die Entwicklung der regionalen Bildungslandschaft aktiv einzubeziehen. (4) Die regionale Steuergruppe sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Bereitstellung eines angemessenen Fortbildungs- und Beratungsangebots in den Bereichen: Schulentwicklungsmanagement für die schulischen Steuergruppen Fortbildung zur pädagogischen Unterrichtsentwicklung für Lehrerinnen und Lehrer Fortbildung für Schulleiterinnen und Schulleiter Fortbildung für das mittlere Management bzw. stellvertretende Schulleitung Ausbildung schulischer Evaluationsberaterinnen und Evaluationsberater, Fortbildung für das schulische Qualitätsmanagement Unterstützung beim Aufbau von ELearning (4) Die eigene Gestaltungskompetenz der einzelnen Schule bleibt davon unberührt. Seite 3

4 3 Leistungen des Schulträgers (1) Der Schulträger verpflichtet sich, die im schulischen Teil dieser Vereinbarung aufgeführten Entwicklungsvorhaben seiner Korrespondenzschulen im Rahmen einer qualitativen Schulentwicklungsplanung zu unterstützen und sich für eine stärkere Bündelung und Vernetzung der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit kommunalen Dienstleistungen und Dienstleistungen Dritter einzusetzen, um die Entwicklung der regionalen Bildungslandschaft zu forcieren. (2) Der Schulträger verpflichtet sich, die Schulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben in den Bereichen, für die er bislang zuständig war (insbesondere Personalverwaltung für das nicht-pädagogische Personal und Budgetverwaltung), zu unterstützen, soweit entsprechende Aufgaben von den Schulen übernommen werden. Die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben, die nicht von den Schulen übernommen werden, wird weiterhin vom Schulträger sichergestellt. (3) Er wirkt mit bei der Verbesserung von Art und Organisation der Unterstützungsleistungen für Schulen. Er fördert die Vernetzung dieser Aufgaben mit anderen Dienstleistungen der Kommunen. (4) Der Schulträger verpflichtet sich des Weiteren, pro teilnehmender Korrespondenzschule in den regionalen Entwicklungsfonds jährlich bis einschließlich 2008 aus Haushaltsmitteln des kommunalen Haushalts oder durch Mittel Dritter in den regionalen Entwicklungsfonds einzustellen. 4 Leistungen der Schulaufsicht (1) Die Untere und Obere Schulaufsicht verpflichten sich, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Korrespondenzschulen zu unterstützen. Sie beraten und unterstützen die Korrespondenzschulen auf deren Wunsch hinsichtlich Gestaltung, Organisation und interner Evaluation bei den schulischen Entwicklungsvorhaben. 5 Leistungen der Korrespondenzschule (1) Die Schule hat sich mit einer einfachen Mehrheit der Lehrerkonferenz und 2/3 - Mehrheit in der Schulkonferenz für die Beteiligung als Korrespondenzschule im Projekt "Selbstständige Schule" entschieden und arbeitet an den in 1 gemeinsam vereinbarten Zielen und an der Umsetzung ihrer im schulischen Teil beschriebenen Entwicklungsvorhaben. (2) Sie verpflichtet sich, sukzessive an den Fortbildungen nach dem Konzept "Lehren und Lernen für die Zukunft" teilzunehmen, um eine systematische, teamorientierte und nach und nach alle Schülerinnen und Schüler erreichende Unterrichtsentwicklung zu implementieren und zu evaluieren. (3) Zur operativen und strategischen Unterstützung dieses Prozesses bildet die Korrespondenzschule eine Steuergruppe, der die Schulleiterin bzw. der Schulleiter als Mitglied angehört. Alle Mitglieder der schulischen Steuergruppe nehmen verbindlich an der Fortbildung zum Schulentwicklungsmanagement teil. Seite 4

5 (4) Die Korrespondenzschule verpflichtet sich, an den regionalen Fortbildungsangeboten gemäß 2 teilzunehmen. (6) Die Korrespondenzschule verpflichtet sich, an der regionalen Qualitätsarbeit aktiv mitzuarbeiten. (7) Die Korrespondenzschule verpflichtet sich zur internen und externen Rechenschaftslegung. 6 Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung (1) Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterschriften in Kraft und endet am 31. Juli (2) Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einvernehmen der Kooperationspartner vorzeitig zum Ende eines Schuljahres aufgelöst oder von einem der Partner gekündigt werden. Seite 5

6 Regionaler Teil für die Bildungsregion Arnsberg - Werl 7 Entwicklungsvorhaben (1) Es bedarf eines ganzen Dorfes, um ein Kind zu erziehen (Kanadisches Sprichwort). In der Bildungsregion Arnsberg-Werl wird Bildung und Schule als Gemeinschaftsaufgabe von allen BürgerInnen, Institutionen, Vereinen, Wirtschaft, Politik und Verwaltung in unseren Städten verstanden. (2) Die Städte Arnsberg und Werl kooperieren zur Verwirklichung der Inhalte des Modellvorhabens im Rahmen einer gemeinsamen Bildungsregion. Sie übernehmen beide zentrale Verantwortungen und Funktionen für das ländlich geprägte (gemeinsame) Umland. So bestehen verschiedene Überlappungsbereiche mit Zielgruppenüberschneidungen. Ziel ist es u.a., im Rahmen eines regionalen Bildungsangebotes Schwerpunkte zu bilden und zu stärken. Wichtig ist es beiden Städten, gemeinsame Serviceleistungen für die Schulen zu entwickeln, gemeinsame Aus- und Fortbildungen durchzuführen und Synergieeffekte im Rahmen aller Arbeitsfelder des Modellvorhabens zu nutzen. Die Städte planen, im Rahmen des Projekts das regionale Bildungsangebot zu optimieren und gemeinsam daran zu arbeiten, neue Strukturen von Beratung und Unterstützung für die Schulen aufzubauen. Eine regionale Steuergruppe, die auf Schulträger- und Schulseite mit Vertretern aus beiden Städten besetzt wird, wird die Gesamtsteuerung der Bildungsregion Arnsberg-Werl durchführen. Die regionale Steuergruppe gewährleistet mit den im regionalen Entwicklungsfonds verfügbaren Finanzmitteln die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung des Unterrichts und Verbesserung des innerschulischen Managements sowie die Unterstützung der in dieser Vereinbarung aufgeführten Entwicklungsvorhaben. (3) Die beiden Städte werden in enger Kooperation mit den Projektpartnern - über die ihnen nach 30 Schulverwaltungsgesetz obliegende Bereitstellung der Schulinfrastruktur hinaus - verstärkt die pädagogische Schulentwicklung fördern. (4) Mit der Teilnahme an dem Modellvorhaben Selbstständige Schule verfolgen die Städte Arnsberg und Werl das Ziel, die Schulen bei der Schaffung einer neuen Struktur zur Verbesserung des Unterrichts und der Qualität der schulischen Arbeit aktiv zu unterstützen. (5) Die Städte Arnsberg und Werl erklären sich bereit, die bereits mit der flächendeckenden Einführung von Schulgirokonten bis zum Herbst 2002 relativ umfassend realisierte Budgetierung bzw. Sachmittelbewirtschaftung auf Wunsch der Schulen weiter auszudehnen und den Schulen im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten weitergehende vergaberechtliche Kompetenzen einzuräumen. Die beiden Städte werden ein Verfahren entwickeln, das den flexiblen Einsatz der Schulbudgets ermöglicht und die Durchlässigkeit zwischen einzelnen Haushaltsstellen, dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und den verschiedenen Haushaltsjahren gewährleistet. (6) Die Wahrnehmung der Ressourcenverantwortung durch die Schule ist von der Ressourcenverwaltung zu unterscheiden. Die Schulträger bieten den Korrespondenzschulen im Bereich der Ressourcenverwaltung folgende Seite 6

7 Serviceleistungen an, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen der einzelnen Schule in Anspruch genommen werden können: Ausschreibungen, Vergaben, zentrale Beschaffung Gebäudemanagement Personalbewirtschaftung für das nicht pädagogische Personal Schulen, die diese Serviceleistungen nicht in Anspruch nehmen sondern in eigener Regie erbringen sind hierbei an die bestehenden rechtlichen Vorgaben (Haushalts-, Vergabe-, Personalrecht etc.) gebunden. Bestehende rechtliche Bindungen des Schulträgers (Kündigungsfristen etc.) sind zu berücksichtigen. Die Stadt Werl strebt in diesem Zusammenhang an, Wünsche der Korrespondenzschulen zur Änderung der gültigen Geschäftsanweisung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu realisieren. (7) Die Steuerung und Rechenschaftslegung der regionalen Entwicklungsprozesse erfolgen bei der Stadt Arnsberg auf der Grundlage des im Rahmen der Projekte Lebendige Schule in einer lebendigen Stadt und Kompass entwickelten und erprobten Berichtswesens zur Abbildung der regionalen Bildungslandschaft, das entsprechend fortgeschrieben wird. Die Stadt Werl wird ein dieser Vorlage entsprechendes Berichtswesen aufbauen, erproben und ggfls. modifizieren. (8) Die Städte Arnsberg und Werl betreiben ein gemeinsames regionales Bildungsbüro in Arnsberg mit einem lokalen Stützpunkt in Werl. Aufgaben dieses Bildungsbüros sind insbesondere: Bündelung der Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung der regionalen Bildungslandschaft Arnsberg Werl stehen. Koordination der unterschiedlichen Akteure Gewährleistung der zentralen, regionalen Projektkommunikation Geschäftsführung der Regionalen Steuergruppe Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen für die Korrespondenzschulen Organisation und Koordination von projektbezogenen pädagogischen Fortbildungen Koordination und Moderation der Zusammenarbeit der Korrespondenzschulen Veranstaltungsmanagement Beratung und Unterstützung der Korrespondenzschulen im Projektmanagement Realisierung, Koordinierung und Umsetzung des Regionalen Qualitätskonzeptes Ausschließliche Erklärungen der Stadt Arnsberg: (11) Das unter Beteiligung aller Akteure entwickelte und vom Rat der Stadt Arnsberg verabschiedete Leitbild "Gute Schullandschaft" (Anlage) ist Bestandteil dieses Vertrages und gilt für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Arnsberg. (12) Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Bertelsmann Projektes Lebendige Schule in einer lebendigen Stadt, jetzt Kompass Politikfeld Bildung wird das zwischenzeitlich für die Arnsberger Schulen aufgebaute Unterstützungsnetzwerk Seite 7

8 konsequent weiter ausgebaut. Insbesondere werden die bereits bestehenden Partnerschaften, z.b. mit Einrichtungen der Jugendhilfe, der Wirtschaft, den Bibliotheken und anderen außerschulischen Partnern weiter entwickelt. Soweit Schwerpunktsetzungen erforderlich sind, werden die Korrespondenzschulen vorrangig unterstützt. (13) Durch die Bildung eines gemeinsamen Fachbereiches für Schule und Jugend auf der operativen Ebene und durch die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses für Schule und Jugend auf der parlamentarischen Ebene wurden in der Stadt Arnsberg die organisatorischen Voraussetzungen für eine ganzheitliche Bearbeitung der vorgenannten Themenfelder geschaffen. 8 Zeitlicher Entwicklungshorizont (1) Als vorrangige Arbeitsschwerpunkte sind vorgesehen: strukturelle Veränderungen im Bereich der schulischen Administration in Richtung eigenständiges Schulmanagement Schaffung der Voraussetzungen für eine pädagogische Schulentwicklung Planung eines mediengerechten Um- und Ausbau der schulischen Verwaltungen erkennen und entwickeln neuer Handlungsbedarfe für die soziale Infrastruktur aufgrund demografischer Veränderungsprozesse Vernetzung der Schulen mit anderen kommunalen/regionalen Beratungs- und Dienstleistungsstellen, insbesondere im Jugendbereich Entwicklung inner- und außerschulischer Betreuungs-, Beratungs- und Förderangebote (z.b. Ganztagsbetreuung, Ausbau der Sprachförderung, Förderung von Hochbegabten) Stärkung der Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern Optimierung des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologie. Nur für Arnsberg: Entwicklung einer schulbegleitenden flexiblen Sozialarbeit, zunächst in den Haupt- und Sonderschulen der Sekundarstufe I. Soweit die Schulen der Stadt Arnsberg im Rahmen der Kapitalisierung von Stellen eigene Schulsozialarbeiter- /psychologen beschäftigen, ist der Einsatz im Hinblick auf die übergreifende Konzeption mit dem Schulträger abzustimmen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen. Nur für Werl: Ausbau des Schulsponsorings Erweiterung der Sachmittelbewirtschaftung. Seite 8

9 9 Spezielle Leistungen der Kooperationspartner I. Gemeinsame Erklärungen der Städte Arnsberg und Werl: (1) Die Städte Arnsberg und Werl stellen pro Haushaltsjahr mindestens die Mittel nach 3 bs. 4in den gemeindlichen Haushalt ein. Hieraus werden die gemeindlichen Anteile an den im Rahmen des Modellvorhabens zu bildenden regionalen Entwicklungsfonds getragen. Die beiden Städte unterstützen die Korrespondenzschulen bei der Beschaffung weiterer Mittel von Dritten für das Modellvorhaben insgesamt oder für spezielle Projekte. In diesem Zusammenhang ist der Verein zur Stärkung der Schulen in der Bildungsregion Arnsberg Werl e.v. gegründet worden. (2) Die Städte Arnsberg und Werl haben eine Internetplattform geschaffen, die den Austausch zwischen den Schulen in der Bildungsregion fördert. (3) Die Städte Arnsberg und Werl gewährleisten eine angemessene personelle und organisatorische Ausstattung des regionalen Bildungsbüros. (4) Die Städte Arnsberg und Werl gewährleisten die verwaltungstechnische Unterstützung der Arbeit der Schulen in ihren erweiterten Zuständigkeiten und bei ihren schulischen Entwicklungsvorhaben. Sie sorgen für eine projekt- und bedarfsorientierte Aus- und Fortbildung der Schulsekretärinnen und Schulhausmeister. (5) Seite 9

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