Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

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1 Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt. Diese FAQ zeigt Ihnen, welche Eingaben im Programm erforderlich sind und wie die Gleitzone berechnet wird. Hinweis: Die Gleitzonenregelung gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Für Arbeitsentgelte innerhalb der Gleitzone besteht generell Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (SV). Für den Arbeitnehmeranteil wird ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Der Arbeitgeberanteil ändert sich dabei nicht. Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gemäß der Gleitzone wird bei Bejahung der Gleitzonenregelung vom Programm automatisch durchgeführt. Eingabe im Programm Öffnen Sie die Mitarbeiterstammdaten. Wechseln Sie auf die Seite 'SV-Status'. Wählen Sie unter 'Gleitzonenregelung:' über das Pfeilmenü 'ja' oder 'ja (mit Option in RV)'. Hinweis: Der Arbeitnehmer kann die Option nutzen, dass er seinen Rentenversicherungsbeitrag aus seinem tatsächlichen Arbeitsentgelt zahlt. Dadurch erwirbt er höhere Rentenanwartschaften. Familienversicherung Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Familienversicherung hat, dann besteht keine Krankenund Pflegeversicherungspflicht. Die pauschalen KV-Beiträge werden in diesem Fall an die MinijobZentrale, die Beiträge für die Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abgeführt. Beachten Sie, dass Sozialversicherungsmeldungen in diesen Fällen jeweils für die Krankenkasse und die Minijob-Zentrale bereitgestellt werden. 1

2 Inhalt 1 Weitere Informationen Berechnung der Sozialversicherung Ermittlung des Bemessungsentgelts Ermittlung der Arbeitgeber-Beitragsanteile zur Sozialversicherung Ermittlung der Arbeitnehmer-Beitragsanteile zur Sozialversicherung Teillohnzahlungszeiträume Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone Formel für Gleitzonenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung Meldeverfahren

3 1 Weitere Informationen Die Gleitzone ist eine besondere Progressionszone, die für Arbeitsentgelte zwischen 450,01 EUR und 850 EUR eingeführt wurde. Für Arbeitsentgelte innerhalb dieser Gleitzone besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Einzugsstelle für die Meldungen zur Sozialversicherung und der Sozialversicherungsbeiträge ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Bei der Beitragsbemessung für den Arbeitnehmer wird ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Hinweis: Der Arbeitnehmer kann seine Rentenversicherungsbeiträge aus seinem tatsächlichen Arbeitsentgelt zahlen. Dadurch erwirbt er höhere Rentenanwartschaften. Der Arbeitgeber zahlt auf das tatsächliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. 2 Berechnung der Sozialversicherung 2.1 Ermittlung des Bemessungsentgelts Das monatliche fiktive Bemessungsentgelt, aus dem der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung errechnet wird, muss für Arbeitnehmer in der Gleitzone ab dem nach folgender Formel ermittelt werden: Bemessungsentgelt F x ([850/( )] - [450/( )] x F) x (AE - 450) Abkürzung AE Legende monatliches Arbeitsentgelt F Berechnungs-Faktor der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wird. Ab liegt dieser Faktor bei 0, Ermittlung der Arbeitgeber-Beitragsanteile zur Sozialversicherung Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers ermittelt. Besonderheit: In Sachsen zahlt der Arbeitgeber in der Pflegeversicherung einen Anteil von 0,675%. Der Arbeitnehmer zahlt einen Anteil in Höhe von 1,675%. 2.3 Ermittlung der Arbeitnehmer-Beitragsanteile zur Sozialversicherung Die Arbeitnehmer-Beitragsanteile zur Sozialversicherung ermitteln sich aus dem 3

4 Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus dem Beitragsbemessungsentgelt abzüglich der ArbeitgeberBeitragsanteile zur Sozialversicherung. Beispiel: Der Arbeitnehmer beginnt zum und erhält ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 600 EUR. Er zahlt keinen PV-Zuschlag und ist nicht im Bundesland Sachsen beschäftigt. Schritt 1: Ermittlung des Bemessungsentgelts 0,7585 x ([850/( )] - [450/( )] x 0,7585) x (AE - 450) = 532,08 EUR Schritt 2: Ermittlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags Sozialversicherungszweig Krankenversicherung 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmer Pflegeversicherung 2,35% Rentenversicherung 18,7% Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus Bemessungsentgelt 532,08 EUR 77,68 EUR zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers 12,50 EUR 99,50 EUR Arbeitslosenversicherung 3,00% 15,96 EUR Schritt 3: Ermittlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitragsanteils Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamtsozialversicherungsbeitrag minus Arbeitgeberanteil Krankenversicherung 7,3% 43,80 EUR 33,88 zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers Pflegeversicherung 1,175% 7,05 EUR 5,45 EUR Rentenversicherung 9,35% 56,10 EUR 43,40 EUR Arbeitslosenversicherung 1,50% 9 EUR 6,96 EUR 3 Teillohnzahlungszeiträume Sofern eine Beschäftigung nicht den ganzen Monat andauert, entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum. Wenn eine Entgeltfortzahlung endet oder ein Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats beginnt oder endet, kann das der Fall sein. Das Beitragsentgelt wird dann ebenfalls bezogen auf den Gesamtmonat berechnet: 1. Das Arbeitsentgelt wird für den Teilzeitraum fiktiv auf den vollen Monatswert hochgerechnet (auf Basis der SV-Tage). 4

5 2. Die Gleitzonenformel wird angewandt und wieder auf die anteiligen SV-Tage heruntergerechnet. Beispiel: 15 Tage Entgelt für den Teilzeitraum 300 EUR. Für den vollen Monat beträgt das Entgelt 600 EUR. Die Bemessungsgrundlage sind 532,08 EUR. Das anteilige Entgelt für 15 Tage in der Gleitzone ist: 532,08 EUR/30 SV-Tage * 15 = 266,04 EUR. 4 Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone Wenn ein Mitarbeiter in der Gleitzone beschäftigt ist und gleichzeitig eine weitere Beschäftigung meist ebenfalls in der Gleitzone ausübt, ergibt sich eine Besonderheit. Wenn ein Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen ausübt und in der Summe der Entgelte über 450 EUR aber nicht über 850 EUR kommt, muss die Gleitzonenregelung angewendet werden. 4.1 Formel für Gleitzonenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung [F x ([850/( )] [450/( )] x F) x (GAE 450)] x EAE GAE Abkürzung F EAE GAE Legende Berechnungs-Faktor der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wird. Ab liegt dieser Faktor bei 0,7585. Einzelarbeitsentgelt (Entgelt in Ihrer Firma) Gesamtarbeitsentgelt (Summe aller Beschäftigungen des Mitarbeiters) Hinweise: Wenn neben einer Beschäftigung in der Gleitzone eine weitere Beschäftigung mit Entgelt nicht über 450 EUR ausgeübt wird, ist diese als erste Nebenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und bleibt versicherungsfrei. Für die dritte und jede weitere Beschäftigung gilt die Gleitzonenregelung, wenn das Gesamtarbeitsentgelt aller Beschäftigungen mit Ausnahme der Zweiten zusammen 850 EUR nicht übersteigt. Dabei bleibt die mit der Hauptbeschäftigung zusammenrechenbare Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. 5

6 5 Meldeverfahren Das Überschreiten der Gleitzone stellt keinen meldepflichtigen Tatbestand dar. Bei Entgeltmeldungen muss aber angegeben werden, ob die Gleitzone zur Beitragsberechnung angewandt wurde. Hinweis: Wenn das Entgelt in einzelnen Monaten die 850 EUR-Grenze überschreitet, muss das Kennzeichen in den Mitarbeiterstammdaten nicht entfernt werden. Lexware lohn+gehalt erkennt das Überschreiten dieser Grenze automatisch und vermerkt das auf der nächsten Jahres- oder Abmeldung: Gleitzone nächste SV-Meldung im gesamten Meldezeitraum 'Entgelt in Gleitzone 1' in einzelnen Monaten 'Entgelt in Gleitzone 2' wurde nicht abgerechnet 'Entgelt in Gleitzone 0' 6

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