P r o t o k o l l Nr. 01/2015

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1 1 P r o t o k o l l Nr. 01/2015 über die am Mittwoch, den um Uhr im Sitzungssaal des Gemedeamtes St. Anton a/a stattgefundene öffentliche GR-Sitzung. Anwesende: Bgm. Helmut Mall, sowie die weiteren GR-Mitglieder Thomas Heiss (für Vzbgm. Werner Flunger), Ing. Markus Strolz (für Josef Chodakowsky), Maria Kössler, Christoph Hafele (für Mart Raffeer), Josef Zündel, Kar Kössler (für Walter Strolz), Franz Tschol, Jakob Feuerste, Richard Flunger, DI Bruno Klimmer (für Jakob Klimmer), Maria Sailer (für DI Andreas Strolz), Angela Probst (für Richard Strolz), Hermann Strolz und Bernhard Falch. Herr DI Michael Raer (Bauamt) nimmt auch an der Sitzung teil. Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Tagesordnung: Punkt 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom Punkt 2 Bericht des Bürgermeisters Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über das Radwegkonzept Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über den Kreditvertrag Gemede-EWA Punkt 5 Beratung und Beschlußfassung über die Haftung für die Kreditumschuldung WG St. Christoph Punkt 6 Beratung und Beschlußfassung über die Höhe der Erschließungskosten Punkt 7 Beratung und Beschlußfassung über den Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan und Dienstbarkeiten Haus des Lebens Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung über den Flächnwidmungsplan, Bebauungsplan und Grundverkauf an die Alpenländische Heimstätte und die Auflösung des öffentl. Gutes im Bereich Siedlung Mooserkreuz Punkt 9 Beratung und Beschlußfassung über den Flächenwidmungsplan und Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich Nassere (Falch Sebastian und Betta) Punkt 10 Anträge, Anfragen und Allfälliges

2 2 PUNKT 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom Das Protokoll Nr. 06/2014 vom wurde jedem GR mit der Eladung zur heutigen Sitzung rechtzeitig übermittelt und wird estimmig genehmigt. E Formalfehler auf Seite 11 wird von Herrn Hermann Strolz vorgebracht und anschl. berichtigt (. lt. Plänen Mall Helmut, muß natürlich heißen lt. Plänen von DI Mark Andreas Widmungsänderung Biomasseheizwerk). Dies nimmt der GR ehellig zur Kenntnis. Bericht des Bürgermeisters PUNKT 2 Bgm. Mall berichtet von eer egebrachten Revision der Kandaharbar an den Verwaltungsgerichtshof Sachen Sperrstundenvorverlegung. In der Nacht ist es deutlich ruhiger geworden. Bgm. Helmut Mall erwähnt weiters, daß man versucht die rechtl. Kompetenzprobleme der Ortspolizei zu lösen. PUNKT 3 Beratung und Beschlussfassung über das Radwegkonzept Das Radwegkonzept Stanzertal (St. Anton a/a - Wiesberg) wird vorgestellt, ausgearbeitet wurde es von Herrn Ing. Helmut Kofler. Die Gesamtkosten betragen Euro ,-- cl. MWSt. und Asphaltierung. Natürlich sd die Förderungen zu prüfen, ebenso die Grundfragen zu klären. Der GR faßt den estimmigen Beschluß im Sne des Konzeptes vorzugehen und dem Ausbau grundsätzlich positiv gegenüberzustehen. Die Beteiligung und Ebdung des TVB ist auch wichtig. Mögliche Nutzungen im Wter werden angedacht (Loipe ). PUNKT 4 Beratung und Beschlussfassung über den Kreditvertrag Gemede-EWA Die Gemede vergibt dem EWA e Darlehen Höhe von Euro ,--, Laufzeit 10 Jahre. Für die Berechnung der Verzsung wird der zum Tage der Darlehensgewährung aktuelle 3-Monats- Euribor zzgl. ees Aufschlages von 0,7 % Punkten aufgerundet auf volle 1/8 % - herangezogen. Die Zsanpassung erfolgt ¼ - jährlich ab dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung, die Rückführung erfolgt 20 ½ -jährlichen Raten zu je Euro ,--. Die anfallenden Zsen werden vom Darlehensgeber dem EWA ½-jährlich vorgeschrieben. Die Beschlußfassung erfolgt estimmig.

3 3 PUNKT 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haftung für die Kreditumschuldung WG St. Christoph Im Zuge eer Umschuldung von der BTV auf die Raika wird e Darlehen Höhe von ,-- von der Wassergenossenschaft St. Christoph aufgenommen. Diese wurde ja mit GR-Beschluß von der Gemede (EWA) übernommen. Dafür muß nun die Gemede die Bürgschaft übernehmen. Die Darlehen werden nicht mehr, es ist ee Umschuldung. Die Konditionen des Darlehens werden vom Bürgermeister vorgetragen (3-Monatseuribor plus 1,1 % Punkte Aufschlag, Rückzahlung 20 Halbjahresraten). Die Bürgschaftsübernahme der Gemede wird vom GR estimmig beschlossen. PUNKT 6 Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Erschließungskosten Der Erschließungskostenfaktor wurde landesgesezlich beschlossen und würde derz. bei 5 % ee Erhöhung von 152 % bedeuten. Derzeit hat man noch kaum Erfahrungen, der GR beschließt schlußendlich ee Erhöung der Erschließungskosten um 10 % vorzunehmen. Die VO lautet wie folgt: Verordnung des Gemederates der Gemede St. Anton am Arlberg vom über die Erhebung ees Erschließungsbeitrages: Aufgrund des 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2011, LGBl. Nr. 58, der jeweils geltenden Fassung wird verordnet: 1 Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragssatz Die Gemede St. Anton am Arlberg erhebt een Erschließungsbeitrag und setzt den Erschließungsbeitragssatz eheitlich für das gesamte Gemedegebiet mit 2,20 v.h. des für die Gemede St. Anton am Arlberg von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16. Dezember 2014, LGBl. Nr. 184/2014, festgelegten Erschließungskostenfaktors fest. 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemede St. Anton am Arlberg Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung zur Erhebung ees Erschließungsbeitrages außer Kraft. Die Beschlußfassung erfolgt estimmig. PUNKT 7 Beratung und Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan und Dienstbarkeiten Haus des Lebens Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56,

4 4 und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, estimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 10. Februar 2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg im Bereich des Grundstückes 1027/1 KG St. Anton durch vier Wochen hdurch vom 16. Februar 2015 bis zum 16. März 2015 zur öffentlichen Esichtnahme aufgelegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Haus des Lebens Grundstück 1027/1 KG St. Anton (70621) (rund 9 m²) von Sonderfläche 43 (1) a, GrPp - Grünanlage mit Parkplatz Sonderfläche 43 (1) a, WiPfz - Widum, Pfarrzentrum sowie Grundstück 1027/1 KG St. Anton (70621) (rund 7 m²) von Sonderfläche 43 (1) a, GrPp - Grünanlage mit Parkplatz Sonderfläche 43 (1) a, HdL - Haus des Lebens mit betreubaren Wohnungen, Gemeschafts- bzw. Sozialräumen, Räumen für die Kderbetreuung, Tiefgarage und Nebenräume sowie Grundstück 1027/1 KG St. Anton (70621) (rund 934 m²) von Sonderfläche 43 (1) a, WiPfz - Widum, Pfarrzentrum Sonderfläche 43 (1) a, HdL - Festlegung Erläuterung: Haus des Lebens mit betreubaren Wohnungen, Gemeschafts- bzw. Sozialräumen, Räumen für die Kderbetreuung, Tiefgarage und Nebenräume sowie Grundstück 1027/1 KG St. Anton (70621) (rund 54 m²) von Sonderfläche 43 (1) a, Kg - Kdergarten Sonderfläche 43 (1) a, HdL - Haus des Lebens mit betreubaren Wohnungen, Gemeschafts- bzw. Sozialräumen, Räumen für die Kderbetreuung, Tiefgarage und Nebenräume Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 1027/1 und 1023/35 der KG St. Anton am Arlberg

5 5 laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA BP-HL vom durch vier Wochen hdurch vom bis zum zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf eer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Ergänzender Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 1027/1 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-2513-EBP-HL vom durch vier Wochen hdurch vom bis zum zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf eer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dienstbarkeit: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat weitergehend die Eräumung eer Dienstbarkeit eer Breite von 5,0m zu Gunsten der Gp. 1027/1 über die Gp. 1023/35 im Eigentum der Gemede St. Anton am Arlberg. Mit dieser Dienstbarkeit und den egeräumten Dienstbarkeiten auf den Grundstücken 1023/3 (Hotel Tyrol) und 1023/23 (Hotel Valluga) kann das Haus des Lebens direkt von der Landesstraße B197 auf der Gp. 2630/8 aus, erschlossen werden. Beschlußfassung: estimmig. PUNKT 8 Beratung und Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan, bebauungsplan und Grundverkauf an die Alpenländische Heimstätte und die Auflösung des öffentlichen Gutes im Bereich Siedlung Mooserkreuz Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, estimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 6. Februar 2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg im Bereich des Grundstückes 2633/1 KG St. Anton durch vier Wochen hdurch vom 16. Februar 2015 bis zum 16. März 2015 zur öffentlichen Esichtnahme aufgelegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg vor:

6 6 Umwidmung Siedlung Mooserkreuz Grundstück 2633/1 KG St. Anton (70621) (rund 13 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Wohngebiet 38.1 Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 1924/49, 1924/50, 2630/9 und 2637/5 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4076-BEBP-MK vom durch vier Wochen hdurch vom bis zum zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf eer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Grundverkauf und Baurecht: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat estimmig, weitergehend ee Grundfläche im Ausmaß von ca. 1071m² aus der Gp. 1924/50 an die Alpenländische Heimstätte Siedlungs- und Wohnbau Ges.m.b.H zur Errichtung eer Wohnanlage zu veräußern. Der Grundpreis richtet sich nach dem höchstmöglichen von der Wohnbauförderung akzeptierten Preis und liegt bei 309,60 /m². Alle Kosten der Vermessung, der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung gehen zu Lasten der Erwerber. Gleichzeitig wird der Alpenländischen Heimstätte e Baurecht zur Errichtung von 5 Tiefgaragenstellplätzen auf der Gp. 1924/51 egeräumt. Der Baurechtszs wird dabei an den ebenfalls höchstmöglichen Satz der Wohnbauförderung von 3% angepasst. Auflösung des öffentlichen Gutes: Da im Zuge der Neueteilung der Grundstückes im Bereich Siedlung Mooserkreuz die Grundparzelle 2637/5 nicht mehr als Verkehrsfläche verwendet wird, beschließt der Gemederat ebenfalls estimmig die Auflösung der Widmung als öffentliches Gut Straßen und Wege der Gemede für dieses Grundstück.

7 7 PUNKT 9 Beratung und Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan und Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich Nassere (Falch Sebastian und Betta) Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, estimmig, den vom TB - Mark ausgearbeiteten Entwurf vom , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton im Bereich des Grundstückes 1493/2 KG St. Anton am Arlberg durch vier Wochen hdurch vom bis zum zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Falch Betta - Nassere Grundstück 1493/2 KG St. Anton (70621) (rund 27 m²) von Sonderfläche Sportanlage 50, Festlegung Art der Anlage, Festlegung Erläuterung: Schipiste, Festlegung Kürzel: Pi Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen.612 und 1493/2 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4085-BP- NF vom durch vier Wochen hdurch vom bis zum zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. kee Stellungnahme zum Entwurf eer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

8 8 PUNKT 10 Anträge, Anfragen und Allfälliges GV Hermann Strolz spricht die Panoramastraße an ehem. Bahntrasse - an. Der Bereich ist stark verschmutzt mit Hundekot usw. Das Problem wird allgeme diskutiert. Bgm. Mall will auch mit dem Bauhof sprechen. Hermann met, man sollte das Thema der Kostenpflicht und des Leenzwanges prüfen. GV Hermann Strolz met, man könnte den Friedhofsweg asphaltieren. Dies ist, so Bgm. Mall, heuer geplant. GR Josef Zündel erwähnt, daß sich die Verkehrslösung im Gastig bewährt hat. Die Lösung wird gelobt. GR Christoph Hafele hebt hervor, daß der Gehsteig an der Hauptstraße gut geräumt wird. Diese Arbeiten wurden privat vergeben (Gruber Erich), so Mall Helmut. Zum Thema Schneeräumung entwickelt sich die alljährliche Diskussion, nach wie vor herrscht e Chaos. Hermann Strolz spricht erneut die Kostenpflicht an. GR Kar Kössler fällt auf, daß der Taxi-Verkehr im Gries extrem zugenommen hat. Bei den Taxi s ist man sowieso mit der BH Kontakt, so der Bürgermeister, natürlich wirkt sich auch aus daß wir heuer weniger Polizei im Esatz haben. GR Jakob Feuerste spricht die Spurrnen Umfahrungsstraße an. Bgm- Mall Helmut met auch noch, daß die Verkehrssituation im Bereich Nassere auch oft unbefriedigend ist. Dies bestätigt auch GR Bernhard Falch, oft ist alles zu wenn Busse kommen, das Schneeräumen wird erschwert usw., Lieferanten, Gäste trotz freier Parkplätze - laden auf Fahrbahn ab. Lt. Bgm. Mall macht derzeit e Security Mitarbeiter oft länger Dienst und geht diese Bereiche durch. Auch der Bereich Moos Nichtehaltung der Ebahnregelung wird diskutiert.

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