Rechnungsprüfungsamtes. über die Prüfung der. Jahresrechnung für die Stadt Quedlinburg

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1 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 für die Stadt Quedlinburg Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 1

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis für die Word-Version vorab: Die farblich unterlegten Felder im Text stellen Textmarken dar, mit deren Hilfe auf die entsprechenden Textstellen direkt zugegriffen werden kann. Am Ende jeder Berichtsnummer kann man zum Inhaltsverzeichnis zurückgehen, um wieder an die vorherige Textstelle zu gelangen (siehe nächste Zeile).Die Anlagennummerierung erfolgt analog zu der Berichtsnummer. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Seite 0. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 5 1. Feststellungen aus Vorjahren 6 2. Prüfungsauftrag und Prüfungsdurchführung Rechtsgrundlage für die Prüfung 2.2. Das Verfahren nach 170 GO 2.3. Prüfungsinhalte und Prüfungsumfang 2.4. Weitere Prüfungsinhalte 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Beschlussfassung zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan 3.2. Haushaltsvolumen 3.3. Hebesätze der Realsteuern 3.4. Kredite für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen 3.5. Verpflichtungsermächtigungen 3.6. Kassenkreditrahmen 3.7. Beitrittsbeschluss des Stadtrates zur Genehmigungsverfügung des Landkreises 3.8. Flexible Haushaltsführung und Bildung von Budgets 3.9. Veröffentlichung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 4. Kassen- und Rechnungswesen Aufbau der Kasse 4.2. Kassenaufsicht 4.3. Eröffnung und Schließung der Gemeindekasse 4.4. Kassenprüfung 4.5. Kassenkredite 4.6. Handvorschüsse, Wechselgeldvorschüsse und Einnahmekassen 4.7. Stundung, Niederschlagung und Erlass Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 2

3 5. Haushaltsrechnung Ergebnis der Haushaltsrechnung Gegenprobe zur Haushaltsrechnung 5.3. Darstellung der Abweichungen in den letzten 4 Jahren 5.4. Nachweis und Kontrollrechnung der gebildeten Kassenreste 5.5. Abschluss der Einzelpläne 5.6. Zusammengefasstes Ergebnis des Haushaltes Darstellung der Abarbeitung der im Vermögenshaushalt geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung 6. Kassenmäßiger Abschluss Rechtliche Grundlagen 6.2. Buchmäßiger Kassenbestand 7. Kassenreste Kasseneinnahmereste 7.2. Kassenausgabereste 8. Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste 8.2. Haushaltsausgabereste 8.3. Prüfung der Anträge zur Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren 8.4. Prüfung der Anträge zur Haushaltsausgaberestebildung aus dem Haushaltsansatz Schulden, Rücklagen und sonstiges Vermögen Schulden 9.2. Bildung von Rücklagen 9.3. Sonstiges Vermögen 10. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben Haushaltsüberschreitungen für das Jahr Haushaltsüberschreitungen und Umfang der Mehrausgaben Verwaltungshaushalt Prüfung der Anträge Nicht genehmigte Haushaltsüberschreitungen, ohne organisatorische Buchungen Vermögenshaushalt Prüfung der Anträge Nicht genehmigte Haushaltsüberschreitungen Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 3

4 11. Belegprüfung Stellenplan und Personalkosten Entwicklung des Stellenplanes Entwicklung der Hauptgruppe 4 Personalkosten 13. Vergaben und Endabrechnungen Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren Endabrechnungen 14. Begleitkonto zum Hausverwaltungsvertrag Sonderprüfungen Schlussbericht 76 I. Anlagenverzeichnis 77 II. Abkürzungsverzeichnis 95 Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 4

5 0. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis PB/PH Nr.: Inhalt Bereiche Seite PH 001 Die Differenz ist zu erklären FB2 16 In Auswertung der Abstimmung der Bereichsmeldungen mit den Sachbuchangaben wird für die PH 002 Zukunft empfohlen alle gesamte Veränderungen von Verwaltung 17 Ansprüchen im Kassenprogramm zu buchen und danach ihre Meldungen zu erarbeiten. Die Ablösungsfinanzierung aus PB 003 dem Kassenkreditrahmen FB 1 35 wird beanstandet. PB 004 Das Saldieren der Einnahmen und Ausgaben auf der Einnahmeseite des Verwahrkontos 0020/000.OVW -Bestand Festgeld- und dem damit verbundenen unkorrekten Ausweis der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben des Verwahrbuches wird beanstandet FB 1FB 1 36 PH 005 PB 006 PB 007 Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind rechtsverbindliche Erklärungen bzw. Vereinbarungen gegenüber den Zahlungsempfängern in geeigneter Form zur Sicherung der städtischen Interessen vor Beginn der Maßnahme abzugebender Ausweis des falschen Betrages wird beanstandet Der Ausweis des falschen Betrages wird beanstandet Der Verstoß gegen das Haushaltsprinzip Brutto- Prinzip und den Bestimmungen der 26 (1) GemKVO, 7 (2) und 41 GemHVO i.v.m. 28 GemKVO wird beanstandet gesamte Verwaltung 43 FB1 49 FB 1 50 Zurück zum Inhaltsverzeichnis Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 5

6 1. Feststellungen aus Vorjahren Hinweis: Das Rechnungsprüfungsamt hat erst in dem Prüfbericht zur Jahresrechnung des folgenden Jahres die Möglichkeit zu den Aussagen der Verwaltung Stellung aus seiner Sicht zu beziehen. Maßstab für die Bewertung der Stellungnahmen sind ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt sowie der internen Regelungen, wie z.b. Dienstanweisungen der Stadt Quedlinburg, etc. Hier werden nur Ausführungen zu denjenigen Stellungnahmen der Verwaltung gemacht, mit deren Aussagen das Rechnungsprüfungsamt dem Grunde nach nicht einverstanden sein kann. Alle nicht erwähnten Stellungnahmen werden in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen. PB: (005) Der Verstoß gegen die Bestimmungen der 26 (1) und 31 GemKVO wird beanstandet (FB 1). Unsere Prüfungsbemerkung aus dem Vorjahresbericht ist vorstehend wiedergegeben. Im Nachgang wird die Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches dazu zur Kenntnis gegeben. Der Fachbereich schrieb: Der Bestand des Kuhte-Erbes wird bereits seit dem Jahr 2001 auf dem Verwahrkonto 0020/0VW (Bestand Festgeld) nachgewiesen. Ein Wechsel der Bank erfolgte im Jahr Da das Kuthe-Erbe fest angelegt ist, ist die Buchungsstelle auch korrekt. Auf diesem Verwahrkonto werden auch die weiteren Festgelder der Stadt Quedlinburg in dieser Form nachgewiesen. Im 26 (1) GemKVO ist vorgeschrieben, dass die Ein- und Auszahlungen getrennt voneinander im Zeitbuch zu buchen sind. Gegen diese Vorschrift wurde durch die Stadtkasse nicht verstoßen. Alle das Festgeld betreffenden Zeitbuchungen sind einzeln erfasst worden. Dies ist anhand der Bankbelege und der dazugehörigen Zeitbücher nachweisbar. 31 GemKVO bezieht sich auf das Absetzen von Einnahmen und Ausgaben. Diese wurden von der Stadtkasse nicht gebucht, sondern Soll-Abgänge und Soll Zugänge. Auf dem Verwahrkonto 0020/0VW wird der Bestand der einzelnen Festgelder nachgewiesen. Durch die Soll-Änderungsbuchungen kann zu jedem Zeitpunkt ohne Aufwand der aktuelle Bestand nachgewiesen und nachvollzogen werden. Das RPA führt hierzu aus: Das die Festgelder auf einem Verwahrkonto nachzuweisen sind ist genauso unstrittig wie die Tatsache das die Stadtkasse jeden einzelnen Posten der Kontenauszüge gebucht hat. Strittig ist, dass auf dem Verwahrkonto 0020/0VW -Bestand Festgeldausschließlich auf der Einnahmeseite gebucht wird. Dort werden nicht nur Einnahmen, für die diese Kontenseite auch konzipiert wurde, gebucht, sondern Absetzungen von der Einnahme, dem Grunde nach also Ausgaben, insbesondere zum Zwecke der Umbuchung in den Haushalt, z.b. auf das Haushaltskonto 9150/ Zinsen von Banken für Giro-Konten und Festgelder-. Diese Verfahrensweise ist mit dem Bruttoprinzip nicht vereinbar. Bei dieser Buchung handelt es sich nicht nur um eine reine Soll-Abgangsbuchung mit der Buchungskennziffer 0300, sondern um eine Soll- Ist Buchung, denn die dazugehörige Ist-Buchung mit der Buchungskennziffer 021 wurde am gleichen Tag gebucht. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 6

7 Im 31 der GemKVO LSA sind die Fälle für die Verwendung von Absetzungen von der Einnahme und Ausgabe abschließend geregelt und deren Anwendung wurde nicht auf die Sachbücher des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes begrenzt. Diese dort genannten Fälle treffen für diese Absetzungsbuchungen auf diesem Verwahrkonto nicht zu. Insoweit ist die Stellungnahme des Fachbereiches zurückzuweisen. Außerplanmäßige Ausgaben das Antrags- und Genehmigungsverfahren allgemein Wie ein roter Faden zieht sich die Aussage durch die Stellungnahmen der Verwaltung, wonach bei fehlendem Haushalt weder überplanmäßige noch außerplanmäßige Ausgaben beantragt und genehmigt werden können. Daraus ergeben sich zwei Fragen: 1. Wie kommen dann auf einigen Haushaltsstellen, z.b. Haushaltsstelle 0240/65310, solche genehmigten überplanmäßigen Ausgaben zu Stande? und 2. Warum wird dann der darüber hinaus gehende fehlende Betrag nicht auch noch beantragt und genehmigt? Eine schlüssige Antwort hierzu konnten den Antworten nicht entnommen werden. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine weiteren Erfordernisse zu den Stellungnahmen der Verwaltung aus dem Vorjahresbericht eine eigene Stellungnahme zu verfassen. 2. Prüfungsauftrag und Prüfungsdurchführung Zurück zum Inhaltsverzeichnis 2.1. Rechtsgrundlage für die Prüfung Nach 176 GO LSA wurde dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der Jahresrechnung als Pflichtaufgabe übertragen. Diese ist in einem Bericht zusammenzufassen. Der Bürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie gemäß 170 Abs. 2 GO LSA zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und den Stellungnahmen der Verwaltung dem Stadtrat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres vor. Nach 170 Abs. 3 GO LSA entscheidet der Stadtrat mit der Bestätigung der Jahresrechnung über die Entlastung des Bürgermeisters Das Verfahren nach 170 GO Die Kämmerei hat die Jahresrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist (lt. 170 Abs. 1 GO LSA) von 4 Monaten nach Beendigung des Haushaltsjahres aufgestellt. Entsprechend 170 Abs. 2 GO LSA bestätigte der Bürgermeister die Richtigkeit und Vollständigkeit am Die Übergabe an das Rechnungsprüfungsamt erfolgte auch am Die Kämmerei hat in ihrem Rechenschaftsbericht die geforderten Erläuterungen nach 44 GemHVO gegeben. Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird auf eine Wiederholung dieser verzichtet, ggf. nur notwendige Ergänzungen gemacht, welche sich aus den Prüfungsfeststellungen zusammensetzen oder sich ergeben. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 7

8 2.3. Prüfungsinhalte und Prüfungsumfang Der kassenmäßige Abschluss und alle weiteren erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Jahresrechnung 2009 wurden geprüft auf: - Einhaltung des Haushaltsplanes - vorschriftsmäßige, sachliche und rechnerische Begründung der einzelnen Rechnungsbeträge - Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Verwaltungsgrundsätze - Wirtschaftlichkeit bei den Einnahmen und Ausgaben des Geldverkehrs und des Vermögens - korrekte Aufstellung der Vermögensrechnung. Die Prüfungstiefe wurde vom Rechnungsprüfungsamt unterschiedlich gewählt. Es erfolgten Tiefenprüfungen bis ins Detail sowie auch stichprobenartige Prüfungen in ausreichender Anzahl. Die Prüfung der Rechnungsvorgänge erfolgte für die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes stichprobenartig nach der Zahlung im Rahmen der Belegprüfung nach 176 (1) GO LSA und ab für alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes vollständig im Rahmen der Visakontrolle Weitere Prüfungsinhalte Im Rahmen der Vergabeprüfung (VOL/VOB/VOF/HOAI) wurden die vorgelegten Vergaben nach den festgelegten Wertgrenzen geprüft. Es erfolgte dazu eine Stellungnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Ausführungen hierzu werden in diesem Bericht nicht gemacht, auf die Einzelprüfberichte wird ausdrücklich verwiesen. Gemäß der Nebenbestimmungen zum 44 Landeshaushaltsordnung LSA ist das Rechnungsprüfungsamt Vorprüfstelle für die Zuweisungen des Landes Sachsen- Anhalt. An dieser Stelle wurde die Verwendung der zugewiesenen Mittel geprüft. Die Prüfberichte wurden dem Land Sachsen-Anhalt mit den Verwendungsnachweisen übergeben. Weitere Prüfungen für Dritte wurden auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit den Fördermittelgebern durchgeführt. Die Prüfberichte wurden diesen mit den Verwendungsnachweisen übergeben. Die Prüfberichte, welche in Kopien im RPA vorliegen, wurden dem Bürgermeister zur Kenntnis gegeben. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 8

9 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 3.1. Beschlussfassung zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan durch den Stadtrat erfolgte, wie in nachstehender Tabelle dargestellt wurde: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009 Lesungen Vorlagen-Nr.: Beschluss im Stradtrat vom BV-StRQ/055/ BV-StRQ/061/ Nach der öffentlichen Beschlussfassung am durch den Stadtrat wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der unteren Kommunalaufsichtsbehörde am vorgelegt. Mit Schreiben AZ vom wurde der Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2009 von der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 136 GO LSA beanstandet. Mit dieser Beanstandung konnte die vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung 2009 nicht gemäß 94 Absatz 3 GO LSA veröffentlicht werden und damit auch zum nicht in Kraft treten. Mit der Beanstandung wurde der Stadt Quedlinburg eine erneute Beschlussfassung ermöglicht. Sie sollte bis zum eine neue rechtmäßige Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit einem überarbeiteten und beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept zur Prüfung vorlegen. Bis dahin war die vorläufige Haushaltsführung gemäß 161 GO LSA aus dem Jahr 2008 fortzuführen. Die geänderte Haushaltssatzung wurde am durch den Stadtrat beschlossen und der Kommunalaufsicht mit Schriftsatz vom einschließlich ihrer Bestandteile und Anlagen vorgelegt. Mit Schreiben AZ vom verzichtete die Untere Kommunalaufsichtsbehörde auf eine Beanstandung. Auf dieser Grundlage beschloss der Stadtrat mit Beschluss BV-StRQ/001/10 vom nicht gegen den Bescheid des Landkreises zu klagen und den Beitritt zu den in o.g. Bescheid des Landkreises enthaltenen Änderungen zur Haushaltssatzung. Mit diesem Beschluss konnte die nicht beanstandete und so geänderte Haushaltssatzung in Kraft treten. Neben einer Vorlage bis zum war keine weitere Genehmigung dieser Beitrittsbeschlüsse durch den Landkreis notwendig. Nähere Erläuterungen zu diesen Beitrittsbeschlüssen sind unter BNr dieses Berichtes zu finden. Alle folgenden Zahlenangaben zum Haushalt beziehen sich auf den Haushalt nach dem Beitrittsbeschluss. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 9

10 3.2. Haushaltsvolumen Das Gesamtvolumen des Haushaltes setzt sich wie nachfolgend dargestellt zusammen: Haushaltsplan Verwaltungshaushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Vermögenshaushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Gesamthaushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Fehlbetrag ,00 Ein Nachtragshaushalt wurde nicht beschlossen, deshalb ist das Ursprungshaushaltssoll gleich dem endgültigen Haushaltssoll und beträgt bei den Einnahmen bei den Ausgaben Wie in den Vorjahren konnte keine ausgeglichene Haushaltsplanung vorgelegt werden Hebesätze der Realsteuern Die Hebesätze wurden wie in den Vorjahren wie folgt festgelegt: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 320 v.h. 400 v.h. 400 v.h Kredite für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen Kredite für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen wurden im Haushaltsjahr in Höhe von veranschlagt. Hiervon hat die Kommunalaufsicht einen Betrag von genehmigt und den Rest versagt Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen wurden in der Haushaltssatzung auf veranschlagt, mit einem genehmigungspflichtigen Teil von Dieser genehmigungspflichtige Teilbetrag wurde von der Kommunalaufsicht versagt Kassenkreditrahmen Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite; Kredite zur Sicherung der Liquidität, d.h. zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wurde mit o.g. Beschluss auf festgesetzt. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 10

11 3.7. Beitrittsbeschluss des Stadtrates zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Die Genehmigungsverfügung des Landkreises Harz vom ging am gleichen Tag bei der Stadt Quedlinburg ein. Mit dieser wurde von einer Beanstandung der Haushaltssatzung und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2009 abgesehen. Die vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden nur in Höhe von genehmigt (Ziffer II der Genehmigungsverfügung des Landkreises Harz). Diese waren für Maßnahmen des Konjunkturpaketes II vorgesehen. Mit Zustimmung der Kommunalaufsicht wurden die Kreditverträge dazu bereits mit der Ausreichung der Fördermittel unterzeichnet und die Kreditmittel bereits ausgezahlt. Ebenso wurde der genehmigungspflichtige Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen durch die Kommunalaufsicht in Höhe von versagt (Ziffer III des Bescheides des Landkreises Harz). Um jedoch den Haushalt 2009 in der geänderten Fassung in Kraft setzen zu können, war ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates der Stadt Quedlinburg erforderlich. Aufgrund dessen hatte der Stadtrat der Stadt Quedlinburg 2 Möglichkeiten auf diese Genehmigungsverfügung zu reagieren. 1. Der Stadtrat erhebt unmittelbar Klage gegen den Bescheid des Landkreises Harz oder 2. der Stadtrat fasst die erforderlichen Beitrittsbeschlüsse zu Ziffer II und III der Genehmigungsverfügung und stimmt so dem Bescheid vom zu. Der Stadtrat Quedlinburg hat in seiner Sitzung am mit der Vorlage BV_StRQ/001/10 die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Harz vom zur Haushaltssatzung 2009 gefasst Flexible Haushaltsführung und Bildung von Budgets Im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wollte die Stadt Quedlinburg bereits im Haushaltsjahr 2008 die Möglichkeit der Budgetierung und flexiblen Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Da aber die Haushaltssatzung 2008 nicht in Kraft treten konnte, war dies nicht möglich. Es wurde eine Budgetierungsrichtlinie erarbeitet, in der der Bürgermeister im Detail die Durchführung der Budgetierung und der damit verbundenen flexiblen Haushaltsführung bestimmt. Nach der Veröffentlichung der Haushaltsatzung 2009 sind nunmehr auch die Budgetierung und die flexible Haushaltsführung in Kraft getreten Veröffentlichung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung 2009 konnte aufgrund der Genehmigungsverfügung des Landkreises Harz nicht in der vom Stadtrat in der Sitzung vom beschlossenen Fassung in Kraft treten. Eine Veröffentlichung der Haushaltssatzung konnte nur in der geänderten Fassung nach dem Beitrittsbeschluss des Stadtrates vom erfolgen. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 11

12 Die Veröffentlichung erfolgte auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Quedlinburg in der örtlichen Tagespresse. Die Haushaltssatzung 2009 wurde zusammen mit dem Tenor des Bescheides des Landkreises Harz vom und der hierzu gefassten Beitrittsbeschlüsse des Stadtrates im Lokalteil des Quedlinburger Harz-Boten der Mitteldeutschen Zeitung am veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung erfolgte in der Zeit vom bis gemäß 94 Absatz 3 GO LSA. 4. Kassen- und Rechnungswesen Zurück zum Inhaltsverzeichnis 4.1. Aufbau der Kasse Die Kassengeschäfte entsprechen den geltenden Vorschriften der GO LSA, der GemHVO D und der GemKVO D. Der Aufbau der Stadtkasse und die Art der Kassengeschäfte haben sich gegenüber den Vorjahren nicht grundlegend verändert. Die personelle Besetzung der Stadtkasse entspricht dem 169 Abs. 2 4 der GO LSA. Auf die Regelungen des 5(2) GemKVO wird ausdrücklich in Hinblick auf jede personelle Veränderung in der Stadtkasse hingewiesen (Trennung Zahlungsverkehr und Buchführung bei mehreren Bediensteten). Auf die Niederschriften zu den Kassenprüfungen wird verwiesen Kassenaufsicht Gemäß 169 Abs. 6 GO LSA bzw. 39 GemKVO überwacht der Bürgermeister die Führung der Gemeindekasse. Die Kämmerin der Stadt Quedlinburg wurde mit dem vom Bürgermeister zur Kassenaufsichtsbeamtin nach 169 Abs. 6 der GO LSA bzw. 39 GemKVO bestellt. Im Haushaltsjahr 2009 hat sie in ihrer Funktion als Kassenaufsichtsbeamtin die Kassengeschäfte vom unter dem Datum 11. Dezember 2009 betrachtet. Der Schriftsatz hierzu liegt im Rechnungsprüfungsamt vor Eröffnung und Schließung der Gemeindekasse Die Stadtkasse wurde für das Haushaltsjahr 2009 am eröffnet und am nach den Abschlussbuchungen geschlossen Kassenprüfung Vom Rechnungsprüfungsamt wurde für das Haushaltsjahr 2009 eine unvermutete Kassenbestandsaufnahme mit der Prüfung des Tagesabschlusses auf der Grundlage des 48 GemKVO Doppik vom 30. März 2006 gemäß 40 ff GemKVO vom geändert durch das Gesetz vom und nach RPO 3 (1) Pkt. 4 vom durchgeführt. Die Kassenbestandsaufnahme wurde am vorgenommen und vom wurden die Tagesabschlüsse vom , und geprüft. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 12

13 Folgende Unterlagen lagen zur Prüfung vor: - Tagesabschlüsse vom , und mit Zeitbuch, Sollerfassungsliste, Sollbuch und Abstimmung der Zahlwegbestände - Kontoauszüge der Kreditinstitute - Einnahme- und Ausgabebelege sowie die Anordnungen der o.g. Tagesabschlüsse Weiterhin wurde vom eine unvermutete Kassenprüfung vorgenommen. Hierbei wurden die Tagesabschlüsse vom , , , , und geprüft. Weiterhin wurde eine Prüfung nach 41 Abs. 2 GemKVO durchgeführt, insbesondere mit der Überprüfung der Kassenkredite und der Liquiditätsplanung. Die Kassenprüfung zum wurde im Zeitraum durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden das Mahnverfahren und die Abwicklung der Verwahr- und Vorschusskonten näher untersucht. Die entsprechenden Niederschriften der vorgenommenen Prüfungen liegen im Rechnungsprüfungsamt vor und können bei Bedarf hier eingesehen werden. Aufgrund des Umfanges wird auf eine Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet. Differenzen zwischen dem Kassen-Ist-Bestand und dem Kassen-Soll-Bestand wurden bei den Kassenprüfungen nicht festgestellt. Getroffene Prüfungsfeststellungen konnten Vorort bzw. durch entsprechende Stellungnahmen ausgeräumt werden. Die geprüften Kassengeschäfte entsprechen den Bestimmungen der GemKVO. Die Kassensicherheit hinsichtlich der geprüften Kassengeschäfte konnte bei allen Prüfungen bestätigt werden Kassenkredite Unter Berücksichtigung des Zahlweges 04 Hauptkonto der Stadt Quedlinburg, den erstellten Ausgabe- und Einnahmedisketten sowie den von den Sachgebieten und Stabsstellen angemeldeten fälligen Einnahme- und Ausgabebeträgen, wird eine Liquiditätsplanung seitens der Stadtkasse erstellt und täglich fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage wird über die Aufnahme von Kassenkrediten entschieden. Wie bereits unter der BNr. 4.4 ausgeführt, wurde für das Jahr 2009 eine Prüfung der Kassenkredite und der Liquiditätsplanung während der unvermuteten Kassenprüfung vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass Kassenkredite voneinem Monat und Call-Kredite aufgenommen wurden. Der Vorteil der Call-Kredite besteht darin, dass sie täglich kündbar und somit auch täglich veränderbar sind. Für die Kassenkredite wurden bei jeder Neuaufnahme oder Verlängerung die Konditionen der Banken mit Terminsetzung neu abgefragt. Für die im Jahr 2009 bis zum Prüfungszeitpunkt aufgenommenen Kassenkredite lagen mindestens 2 Angebote zum Vergleich vor, wobei immer Angebote von mehreren Banken Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 13

14 abgefordert wurden. Die Auswahl erfolgte aus den termingerecht abgegebenen Angeboten. Den Zuschlag erhielt jeweils das wirtschaftlichste Angebot. Im Jahr 2009 wurden 12 neue Kassenkredite aufgenommen und 4 Kassenkredite aus dem Vorjahr wurden verlängert. Die Kreditverträge und Kontenauszüge lagen schriftlich vor. Die Laufzeit der aufgenommenen Call-Kredite lag zwischen 14 Tagen und 6,75 Monaten. Die Konditionsbestätigungen lagen in schriftlicher Form vor. Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen, die nicht während der Prüfung ausgeräumt werden konnten. Weiterhin wurde mit einem Kreditinstitut eine Kontokorrentvereinbarung abgeschlossen. Der Bestand des Verwahrkontos 0048/ OVW Kassenkredite entsprach dem zum Jahresende ermittelten Bestand der Kassenkredite in Höhe und stimmte mit den vorliegenden Kontenauszügen und Kreditverträgen überein. Der durchschnittliche Zinssatz für die Kassenkredite und Call-Kredite betrug 1,07 %. Die zu zahlenden Zinsen waren in den jeweiligen Kontoauszügen ersichtlich. Die aufgenommenen Kassenkredite und Call-Kredite waren mit ihren Veränderungen und Zinsen zum Jeweiligen Tag in der Liquiditätsplanung und im Sachbuch HSt. 0048/0VW sowie 9150/80610 und 9150/80710 ersichtlich. Insgesamt ist festzustellen, dass der Höchstbetrag der Haushaltssatzung 2009 von 24 Mio. Euro (lt. letzten beschlossenen und in Kraft befindlichen Haushalt 2007) bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden durften bis zum Prüfungszeitpunkt ( ) und bis zum Jahresende nicht überschritten und somit den Bestimmungen des 102 GO LSA entsprochen wurde. Mit dem Inkrafttreten des Haushaltes im Folgejahr reduzierte sich der Höchstbetrag auf 19,505 Mio., die auch zu keiner Zeit erreicht wurden. Im Zusammenhang mit den Kassenkrediten wurde auch die Führung der Liquiditätsplanung für das Jahr 2009 in die Prüfung einbezogen. Die Aufnahme von neuen Kassen- und Call-Krediten bzw. die Erhöhung und die Ablösung der Kassenund Call-Kredite waren zu den jeweiligen Zeitpunkten in der Liquiditätsplanung vermerkt und erforderlich. Aktienwertpapiere besaß die Stadt Quedlinburg bis zum Prüfungszeitpunkt nicht Handvorschüsse, Wechselgeldvorschüsse und Einnahmekassen Für regelmäßig anfallende, geringfügige Barzahlungen außerhalb der Stadtkasse sind lt. 4 GemHVO Handvorschüsse einschließlich Wechselgeldvorschüsse und Einnahmekassen eingerichtet worden. In der Dienstanweisung für die Hand-, Wechselgeldvorschüsse und Einnahmekassen (Geldannahmestellen) der Stadt Quedlinburg vom mit den laufenden Ergänzungen der Anlagen 1 und 2 wurde die Handhabung und Abwicklung, die Höhe und die Kassenführer festgeschrieben. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 14

15 Seit dem Jahr 2006 werden dem RPA bei Veränderungen mit dem Formblatt Über die Belehrung der Kassenführer die Unterschriftsproben der Kassenführer zugesandt. Die Aufsicht über die Handvorschüsse und Einnahmekassen (Geldannahmestellen) obliegt der Kämmerin der Stadt Quedlinburg. Gemäß 40 Abs. 3 GemKVO und der VV dazu sind die Handvorschüsse und die Geldannahmestellen mindestens einmal jährlich durch den Leiter der entsprechenden Dienststelle unvermutet zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt weist ausdrücklich auf diese Verpflichtung der zuständigen Leiter hin. Eine Prüfung hierzu fand in dieser Jahresrechnungsprüfung nicht statt Stundung, Niederschlagung und Erlass Hierzu wurden Zuarbeiten von den einzelnen Sachgebieten und Stabsstellen abgefordert. Diese Angaben wurden mit dem Sachbuch abgestimmt. Folgende Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse wurden im Haushaltsjahr 2009 nach Angaben der Sachbearbeiter kassenwirksam im Sachbuch gebucht. Die nachfolgenden Zahlen entsprechen den Angaben in den Zuarbeiten der Verwaltung. Sie stimmen aber nicht in jedem Fall mit den Angaben im Sachbuch überein Stundungen Insgesamt in Höhe von ,06 davon für Gewerbesteuer ,03 Grundbesitzabgaben 0,00 Betreuungsgebühren Kita 2.804,66 Gebühren für Erd-/Urnen- und Feuerbestattungen 1.368,78 Bußgelder Straßenverkehr/Sondernutzung 1.915,40 Bußgelder Einwohnermeldeamt 226,80 Wohngeld 784,90 Erschließungsbeiträge Weinbergweg ,29 Mahngebühren/Vollstreckungsgebühren 1.248,00 Stundungszinsen 2.221,00 Sonstige Nebenforderungen 2.190,50 Bußgelder Straßenverkehr Für nicht plausibel ist die Angabe des Stundungsbetrages für Bußgelder Straßenverkehr HHSt 1101/26021 anzusehen, da die Einzelbeträge auf dieser Haushaltsstelle im Durchschnitt nicht über 50 liegen. Bei den angegebenen 10 Stundungen würde der durchschnittliche Einzelbetrag bei rund 191 liegen. Dieser Durchschnittsbetrag wird auf der angegebenen Haushaltsstelle nicht Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 15

16 erreicht. Eine entsprechende Anfrage wurde der zuständigen Stelle per am übermittelt. Eine Rückantwort steht aus. PH: Die Differenz ist zu erklären. (FB2) Friedhofsgebühren Der Stundungsbetrag für Friedhofsgebühren liegt bei rund Gebucht im Sachbuch sind hingegen nur 3 Stundungen mit insgesamt 1.368,78. Eine entsprechende Anfrage wurde der zuständigen Stelle per am übermittelt. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde daraufhin eine geänderte Version mit 3 Stundungen übergeben, die auch tatsächlich im Sachbuch zu finden sind. Wie wurde mit den restlichen vormals als Stundung ausgewiesenen Forderungen umgegangen? Gemäß geltenden Haushaltsrecht sind Forderungen mit ihrem Entstehen im Kassenprogramm zu buchen. Werden Änderungen dieser Sollstellung notwendig, sind die notwendigen Buchungen mit den hierfür vorgesehenen Buchungskennziffern vorzunehmen. Nur derart gebuchte Vorgänge sind nachvollziehbar und transparent. Nur die Änderung der Mitteilung an das Rechnungsprüfungsamt schafft aber kein haushaltsrechtkonformes Handeln. Die bereits im Bericht 2008 angemahnte konsequente Einhaltung der haushaltsrechtlichen und innerdienstlichen städtischen Regelungen wurde auch in diesem Haushaltsjahr nicht durchgesetzt. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Steuern Vom Bereich Steuern wurde dem RPA eine Druckliste vom übergeben, in der ein Stundungsbetrag für Gewerbesteuern in Höhe von ,73 ausgewiesen wurde. In einer korrigierten Fassung wurde ein auf ,03 reduzierter Betrag ausgewiesen, der in oben stehendender Liste übernommen wurde Niederschlagungen Insgesamt in Höhe von ,87 davon befristete Niederschlagungen ,03 davon für Gewerbesteuer ,59 Grundbesitzabgaben ,16 Hundesteuer 1.510,00 Gebühren für Erd-/Urnen- und Feuerbestattungen 2.961,86 Mehrwertsteuer im ZH mit Erd/Urnen- und Feuerbestattungen 210,24 Betreuungsgebühren Kita 546,00 Bußgelder Gefahrenabwehr 0,00 Bußgelder Einwohnermeldeamt 149,10 Wohngeld 6.315,96 Straßenausbaubeiträge ,12 Mahngebühren/Vollstreckungsgebühren 7.940,44 Sonstige Nebenforderungen 1.288,00 Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 16

17 davon unbefristete Niederschlagungen 3.026,84 davon für Straßenausbaubeiträge 3.026,84 ZH Zusammenhang Erlasse Insgesamt in Höhe von ,44 davon für Gewerbesteuer 9.400,00 Verwaltungsgebühren/ ,55 Mahngebühren/Vollstreckungsgebühren 656,50 Hundesteuer 280,00 Erschließungsbeiträge Gewerbegebiet Bicklingsbach ,39 Sonstige Nebenforderungen 235,00 Feststellungen waren hierzu nicht zu treffen. PH(002) In Auswertung der Abstimmung der Bereichsmeldungen mit den Sachbuchangaben wird für die Zukunft empfohlen alle Veränderungen von Ansprüchen im Kassenprogramm zu buchen und danach ihre Meldungen zu erarbeiten. (gesamte Verwaltung) 5. Haushaltsrechnung 5.1. Ergebnis der Haushaltsrechnung 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung 2009 Nach 156 GO LSA hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen und so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Gemeinde hat nach 158 (1) GO LSA für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, welche nach Abs. 4 mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft tritt und für das Haushaltsjahr gilt. Die Haushaltssatzung ist nach 94 (1), (2) und (3) der GO LSA vom Gemeinderat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile so ist sie von der Kommunalaufsicht zu genehmigen und darf erst dann öffentlich bekannt gemacht werden. Haushalte ohne genehmigungspflichtige Teile dürfen erst nach Abschluss des Vorlageverfahrens veröffentlicht werden. ( 94 Abs. 2) Die Gemeinde hat gemäß 156 Absatz 3 GO LSA die Pflicht den Haushalt in jedem Jahr zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorzulegen. Der Ausgleich bezieht sich nicht nur auf die Haushaltsplanung sondern auch auf die Jahresrechnung. Ein ausgeglichener Haushalt stellt ein Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 17

18 Der Stadtrat der Stadt Quedlinburg hat für das Haushaltsjahr 2009 eine Haushaltssatzung in seiner Sitzung vom beschlossen. Diese wurde am der Kommunalaufsicht vorgelegt. Diese beanstandete mit Verfügung vom die Haushaltssatzung, da der Haushalt weder im Jahr 2009 noch in den Folgejahren in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden konnte und damit eine Gefährdung der stetigen Aufgabenerfüllung gemäß 156 (1) GO LSA darstellt. Mit dieser Beanstandung konnte die vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung 2009 nicht gemäß 94 Absatz 3 GO LSA veröffentlicht werden und damit auch nicht zum in Kraft treten. Mit der Beanstandung wurde der Stadt Quedlinburg eine erneute Beschlussfassung ermöglicht. Sie sollte bis zum eine neue rechtmäßige Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit einem überarbeiteten und beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept zur Prüfung vorlegen. Bis dahin war die vorläufige Haushaltsführung gemäß 161 GO LSA aus dem Jahr 2008 fortzuführen. Die geänderte Haushaltssatzung wurde am durch den Stadtrat beschlossen und der Kommunalaufsicht mit Schriftsatz vom einschließlich aller notwendigen Bestandteile und Anlagen vorgelegt. Mit Schreiben AZ vom verzichtete die Untere Kommunalaufsichtsbehörde auf eine Beanstandung. Mit Beschluss BV- StRQ/001/10 vom verzichtete der Stadtrat darauf gegen den Bescheid des Landkreises zu klagen und beschloss den Beitritt zu den in o.g. Bescheid des Landkreises enthaltenen Änderungen zur Haushaltssatzung. Mit diesem Beschluss konnte die nicht beanstandete und so geänderte Haushaltssatzung in Kraft treten. Neben einer Vorlage bis zum war keine weitere Genehmigung dieser Beitrittsbeschlüsse durch den Landkreis notwendig. Nähere Erläuterungen zu diesen Beitrittsbeschlüssen sind unter Ziffer 3.7 dieses Berichtes zu finden. Die Stadt Quedlinburg hatte somit auch für das gesamte Haushaltsjahr 2009 keine gültige Haushaltssatzung als rechtliche Grundlage für die Haushaltsführung. Die vorläufige Haushaltsführung gemäß 161 GO LSA war bis zum Ende des Haushaltsjahres fortzuführen. Nach 161 (1) GO LSA durfte die Stadt Quedlinburg nur Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet war oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren. Als Grundlage wurden die Ansätze des Vorjahres, die Ansätze Haushaltsjahr 2008 herangezogen. Verwaltungshaushalt Der Haushaltsplan wies im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 Einnahmen in Höhe von und Ausgaben in Höhe von aus. Daraus ergibt sich ein geplanter Fehlbedarf von Darin enthalten war ein Fehlbetragsausgleich von , womit sich für das reine Haushaltsjahr 2009 ein geplanter Fehlbedarf von ergab. Im Ergebnis der Jahresrechnung 2009 konnte der geplante Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt mit ,68 eingehalten und mit ,32 gegenüber den geplanten Fehlbetrag unterschritten werden. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 18

19 Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt wies der Haushaltsplan Einnahmen in Höhe von und Ausgaben in Höhe von aus. Ein Fehlbedarf war nicht geplant, was auch im Ergebnis eingehalten wurde. Ergebnis der Jahresrechnung In der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 sowie im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung wurde unter Pkt. 2.5 die Feststellung des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2009 ausgewiesen. Kontrollrechnungen des Rechnungsprüfungsamtes bestätigen dieses Ergebnis. Der Verwaltungshaushalt weist im Ergebnis bereinigte Soll-Einnahmen in Höhe von ,70 bereinigte Soll-Ausgaben in Höhe von ,38 Differenz ,68 Der Vermögenshaushalt weist im Ergebnis bereinigte Soll-Einnahmen in Höhe von ,87 bereinigte Soll-Ausgaben in Höhe von ,87 Differenz 0,00 Gesamtrechnungsergebnis: bereinigte Soll-Einnahmen in Höhe von ,57 bereinigte Soll-Ausgaben in Höhe von ,25 Soll-Fehlbetrag insgesamt ,68 Das Ist-Ergebnis zur Jahresrechnung 2009 wurde unter Pkt des Rechenschaftsberichtes festgestellt. Das Ist-Ergebnis des Verwaltungshaushaltes kann mit ,68 und das Ist- Ergebnis des Vermögenshaushaltes kann mit 0 bestätigt werden. Haushaltskonsolidierungskonzept Nach 158 (3) GO LSA ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Dieses dient dem Ziel die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Der Haushaltsausgleich ist zum nächst möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im fünften auf das letzte Finanzplanungsjahr folgende Jahr wiederherzustellen. Da die Stadt Quedlinburg seit dem Haushaltsjahr 1995 ihren Verwaltungshaushalt nicht mehr ausgeglichen gestalten konnte, wurde im Jahr 1996 erstmals ein Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre beschlossen, um den Abbau der entstandenen Fehlbeträge zu erreichen bzw. den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben wieder auszugleichen. Dieses war der Stadt nicht gelungen, weshalb das Haushaltskonsolidierungskonzept per abgerechnet wurde. Im Jahr 2004 wurde ein neues verbindliches Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre durch den Stadtrat beschlossen und mit der Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 19

20 Haushaltssatzung 2004 von der Kommunalaufsicht genehmigt. Das Konzept sah vor, dass im Jahr 2012 kein neuer Fehlbedarf entstehen sollte, sondern das Jahr mit einem Überschuss abschließen sollte. Mit der damaligen Haushaltssatzung von 2004 wurde für den Verwaltungshaushalt ein aufgelaufener Fehlbedarf von ausgewiesen. Konsolidierungsziel war das Wiedererreichen des formellen Haushaltsausgleiches durch die Umsetzung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Jahr Im verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre wurden Höchstfehlbeträge für die einzelnen Haushaltsjahre festgesetzt, welche einzuhalten waren. Auch in der Fortführung des verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 2018 wurden Höchstfehlbeträge für die betreffenden Jahre festgelegt, deren Einhaltung als Grundlage für das Erreichen der Zielstellung anzusehen ist Gegenprobe zur Haushaltsrechnung Auch im Haushaltsjahr 2009 erfolgte die Haushaltsführung gemäß 161 GO LSA. Deshalb wurden für die Darstellung der Gegenprobe neben der Gegenüberstellung des Haushaltssolls 2009 zum Anordnungssoll 2009 auch die Haushaltsansätze des Jahres 2008 dem Anordnungssoll 2009 gegenüber gestellt: Die Gegenüberstellung Haushaltssoll 2008 zu Anordnungssoll 2009 erfolgt in nachfolgender Tabelle, Erläuterungen hierzu folgen zuvor. Die Abweichungen des Anordnungssolls 2009 zum Haushaltssoll 2008 stellen sich folgt dar: Einnahmen Verwaltungshaushalt, weniger ,44 Vermögenshaushalt, mehr ,10 Ausgaben Verwaltungshaushalt, weniger ,34 Vermögenshaushalt, mehr ,23 Die Darstellung der Abweichungen des Anordnungssolls gegenüber dem Haushaltssoll des Vorjahres erfolgt zur Information und verdeutlicht das Ausgabeverhalten in der vorläufigen Haushaltsführung, insbesondere im Verwaltungshaushalt Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 20

21 Gegenüberstellung Haushaltssoll 2008 zu Anordnungssoll 2009 Bezeichnung Haushaltssoll Anordnungssoll Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Einnahmen , , ,44 Ausgaben , , ,34 Vermögenshaushalt Einnahmen , , ,10 Ausgaben , , ,23 Summe Einnahmen , , ,66 Summe Ausgaben , , ,11 Fehlbetrag ,00 Saldo ,77 Saldo der ,77 Sollabweichung (Sp 2 - Sp 3) ,77 (Sp 5 - Sp 4) Die Gegenüberstellung Haushaltssoll 2009 zu Anordnungssoll 2009 erfolgt in untenstehender Tabelle. Gegenüberstellung Haushaltssoll 2009 zu Anordnungssoll 2009 Bezeichnung Haushaltssoll Anordnungssoll Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Einnahm en , , ,44 Ausgaben , , ,34 Vermögenshaushalt Einnahm en , , ,90 Ausgaben , , ,77 Summe Einnahmen , , ,34 Summe Ausgaben , , ,11 Fehlbetrag ,00 Saldo ,77 Saldo der ,77 Sollabweichung (Sp 2 - Sp 3) ,77 (Sp 5 - Sp 4) Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 21

22 Die Abweichungen des Anordnungssolls 2009 zum Haushaltssoll 2009 stellen sich wie folgt dar: Einnahmen Verwaltungshaushalt, weniger ,44 Vermögenshaushalt, weniger ,90 Ausgaben Verwaltungshaushalt, weniger ,34 Vermögenshaushalt, weniger ,77 Analyse der Abweichungen des Anordnungssolls zum Haushaltssoll 2009 Verwaltungshaushalt Es ist festzustellen, dass der Saldo auf der Einnahmeseite aus Mehr- und Mindereinnahmen insgesamt zu einer Mindereinnahme geführt hat. Als Hauptursache hierfür ist der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen (mit rund T ) zu sehen. Weitere Haushaltsstellen wie z. B. Einäscherungsgebühren (mit rund 244 T ), Zuweisung des Landes für Leerstandsmanagementplan (116 T ), Zuweisung für Welterbemanagementplan (rund 99 T ), Zuweisung des Landes für Denkmalpflegeplan (90 T ), Zuweisung des Landes für das Schlossmuseum (70 T ), als eine kleine Auswahl an betroffenen Haushaltsstellen. Es konnten jedoch auch Mehreinnahmen erzielt werden, die aber die Mindereinnahmen nicht ausgleichen konnten. So z. B. Gewinnausschüttung des Bäderbetriebes( mit rund 97 T ), Kostenerstattung von Gemeinden und Gemeindeverbände für Kita- Nutzung (mit rund 76T ), Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (mit rund 69 T ), Gebühren für Feuerbestattung (mit rund 63 T ). Soweit einige Bespiele für Mehreinnahmen. Auf der Ausgabenseite ergibt sich aus Minder- und Mehrausgaben insgesamt im Saldo eine Minderausgabe. Der Hauptposten ist wie in den Vorjahren auch der nicht erfolgte Ausgleich der Sollfehlbeträge, was der Haushaltsituation geschuldet ist. Dadurch, dass Zuweisungen des Landes (Leerstandsmanagementplan, Welterbemanagementplan, Denkmalpflegeplan, Schlossmuseum mit rund 390T ) nicht zur Verfügung standen konnten die dazugehörigen Ausgaben ebenfalls nicht getätigt werden. Auch bei den Abfindungen für alle Dienststellen wurden rund 90 T und bei Zinsen für Kredite und der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt konnten jeweils rund 80 T eingespart werden. Soweit eine Auswahl von Minderausgaben im Verwaltungshaushalt. Die Mehr- und Mindereinnahmen sowie die Mehr- und Minderausgaben bis zu einem Wert von 10T sind in der Anlage 5.2 zu finden. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 22

23 Vermögenshaushalt Auf der Einnahmeseite ist festzustellen, dass der Saldo auf der Einnahmeseite aus Mehr- und Mindereinnahmen insgesamt zu einer Mindereinnahme geführt hat. Der Hauptposten bei den Mindereinnahmen ist die fehlende Einnahme einer Kreditumschuldung in Höhe von T. Nachfolgend werden einige Beispiele für Mindereinnahmen bis zu einem Betrag von 200 T benannt. Zuweisung der Landes für den Kita Neubau in Höhe von rund 560 T, Spenden von Privatpersonen für den Denkmalschutz in Höhe von rund 540 T, Zuweisung des Landes für Sanierung von Bahnübergängen in Höhe von rund 325 T, Zuweisungen für den Stadtumbau Ost in Höhe von rund 318 T, Zuschuss für Brandschutzmaßnahmen im Rathaus in Höhe von rund 315 T, Zuschuss für Eigenmittelersatz der Städtebauprogramme in Höhe von rund 228 T sowie aus einer geplanten Kreditaufnahme in Höhe von rund 205 T. Mehreinnahmen konnten ebenfalls festgestellt werden, die aber die Mindereinnahmen bei weitem nicht ausgleichen konnten. Nur das Spendenaufkommen konnte mit rund 35 T über dem außerplanmäßig eingestellten Haushaltsansatz festgestellt werden. Auf der Ausgabenseite ergab sich aus Minder- und Mehrausgaben insgesamt im Saldo eine Minderausgabe. Alle vorstehend genannten Mindereinahmen haben zwangläufig auch zu Minderausgaben auf den jeweiligen Ausgabehaushaltsstellen führen müssen. Die Mehr- und Mindereinnahmen sowie die Mehr- und Minderausgaben sind in der Tabelle der Anlage 5.2. Mehreinnahmen und Mindereinnahmen im Haushalt 2009 zu finden Darstellung der Abweichungen in den letzten 4 Jahren Die Abweichungen zwischen Anordnungssoll und Haushaltssoll stellen sich für die Jahre informativ wie folgt dar (hier wurde nur die Abweichung HH- Soll 2009 zu AO-Soll 2009 für das Jahr 2009 dargestellt): Einnahmen Verwaltungshaushalt , , , ,02 Ausgaben Verwaltungshaushalt , , , ,78 Einnahmen Vermögenshaushalt , , , ,89 Ausgaben Vermögenshaushalt , , , ,37 Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 23

24 5.4. Nachweis und Kontrollrechnung der gebildeten Kassenreste (in Euro) Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Kasseneinnahmereste Soll-Einnahmen , ,10 Kasseneinnahmereste a.vj , ,04 Abgänge KER a.vj , ,23 AO auf KER a. Vj , ,43 Ist-Einnahmen , ,63 Kasseneinnahmereste , ,85 Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Kassenausgabereste Soll-Ausgaben , ,23 Kassenausgabereste a.vj , ,74 Abgänge KAR a.vj. 76,28 0,00 AO auf HAR a. Vj. 0, ,52 Ist auf KAR a..vj , ,73 Ist-Ausgaben , ,18 Kassenausgabereste , ,58 Zusammenfassung der Kontrollrechnung (in Euro) Abschlussverbesserungen Soll-Einnahmen, mehr ,85 Soll-Ausgaben, weniger ,31 neue Haushaltseinnahmereste 0,00 Abgänge auf Kassenausgabereste a. Vj. 76,28 Abgänge auf Haushaltsausgabereste a. Vj ,80 Summe ,24 Abschlussverschlechterungen Soll-Ausgaben, mehr ,20 Soll-Einnahmen, weniger ,19 neue Haushaltsausgabereste ,31 Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. Vj ,09 Abgänge auf Haushaltseinnahmereste a. Vj. 0,00 Summe ,79 Saldo der Abschlussveränderungen (Verbesserung) ,45 In Wertung des Saldos der Abschlussveränderung ist eine Verbesserung des Rechnungsergebnisses gegenüber dem Haushaltsansatz von ,45 festzustellen. Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 24

25 5.5. Abschluss der Einzelpläne Wie im Vorjahr waren auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung im gesamten Haushaltsjahr 2009 die Haushaltsansätze 2008 als Richtwert anzuwenden, soweit es sich bei den Mehrausgaben nicht um vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen handelte. Dieser Tatsache Rechnung tragend, bezieht sich der Vergleich ausschließlich auf die Rechnungsergebnisse. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes der Einzelpläne nach Gruppierungen sind in der Anlage 5.5. dargestellt. Wenn im Bericht auf das langjährige Mittel verwiesen wird, so liegen diesem Wert die jeweiligen Ergebnisse der Jahre 2005 bis 2008 zu Grunde Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes, gegliedert nach der Herkunft der finanziellen Mittel, stellen sich für die einzelnen Jahre anhand der Rechnungsergebnisse wie folgt dar: Gruppierung Bezeichnung Ergebnis 2009 Ergebnis 2008 Ergebnis 2007 Ergebnis 2006 Eigene Einnahmen Steuereinnahmen , , , , Gebühren, Verkauf , , , , Zinsen, Gewinne , , , ,41 26 weitere Einnahmen , , , ,69 27 kalkulat. Einnahmen , , , ,96 28 Zuführung vom VmH 0,00 0, , ,12 Summe , , , ,25 Anteil in % 54,67% 60,12% 47,15% 62,48% Zuweisungen / Erstattungen Schlüsselzuweisungen , , , ,00 16 Erstattungen , , , ,53 17 Zuwendungen/Zuschüsse , , , , Ersatz von soz. Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe , , , ,34 Anteil in % 45,33% 39,88% 52,85% 37,52% Der Gesamtbetrag der eigenen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes im Haushaltsjahr 2009 sind die geringsten im o.g. Betrachtungszeitraum. Gegenüber dem Vorjahr haben sie sich um 14,37% reduziert. Gleichzeitig hat sich der Anteil Prüfbericht zur Jahresrechnung / S e i t e 25

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