Beschaffung von Straßenbeleuchtung: Praktische Werkzeuge zur Bewertung und Auswahl

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1 Beschaffung von Straßenbeleuchtung: Praktische Werkzeuge zur Bewertung und Auswahl Kai Nitschke, AG Öffentlichkeit und Politik im Fachverband Licht des ZVEI e. V.

2 Straßenleuchten beschaffen Wertgrenzen nach VOL Auftragswert Bedarf Wertgrenze ermitteln Bundesland Beschränkte Ausschreibung Auftragswert < Euro Nationale Ausschreibung Haushaltsrecht Auftragswert > Euro Europaweite Ausschreibung GWB Teil 4 98 Öff. Auftraggeber Anwendung VGV vorgeschrieben Landesvorschriften VGV Energieverbrauch und Lebenszykluskosten Schwellenwerte EU 1251/ Januar 2012 Anwendung VOL/A Abschnitt I 16 Abs. 7+8 wirtschaftlich statt preiswert Anwendung VOL/A Abschnitt II 19 Abs. 8+9 wirtschaftlich statt preiswert + Gewichtung Folie 2

3 Straßenleuchten beschaffen Ausschreibung : Mit der 4. Verordnung zur Änderung VGV BGBl. I S.1724 wird das Kriterium der Energieeffizienz als wichtiges Kriterium bei der öffentlichen Vergabe oberhalb der Schwellenwerte rechtlich verankert. 97 Absatz 5 GWB: Die Energieeffizienz ist als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen ( 4 Abs. 6 VgV). VGV 4 Abs. 4 für energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen 4 Abs. 5 VGV: In der Leistungsbeschreibung soll das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden. 4 Abs. 6 VGV: In der Leistungsbeschreibung oder an geeigneter Stelle sind von den Bietern Informationen zum Energieverbrauch und, in geeigneten Fällen, a) eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder b) die Ergebnisse einer Buchstabe a vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zu fordern Folie 3

4 Straßenleuchten beschaffen Wertung VOB / A 16.6 Abs.3 Version 2012 Wertung der Angebote Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität und Preis, technischer Wert und Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist, als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Folie 4

5 Straßenleuchten beschaffen Wertung VOL Abschnitt 1, 16, Abs. 7+8 und Abschnitt 2, 19, Abs. 8+9 Veröffentlichung Bundensanzeiger 29.Dezember 2009 Zuschlagskriterien, (Text unvollständig, gekürzt) 1. (1) Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Entscheidung über den Zuschlag Kriterien, beispielsweise - Qualität und Preis - technischer Wert und Ästhetik, - Zweckmäßigkeit, - Umwelteigenschaften, - Betriebskosten und Rentabilität,. Er hat die Kriterien zu gewichten... (2) Bei der Wertung der Angebote darf der Auftraggeber nur die Kriterien berücksichtigen, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Folie 5

6 Straßenleuchten beschaffen Preisgew i chtung Richterliche Entscheidungen zur Preisgewichtung OLG Dresden : Der Preis sollte eine Größenordnung von 30 % nicht unterschreiten. Achtung!! Damit kann der Preis auch unter 30 % gewichtet werden. Kommentare zu den Urteilen empfehlen jedoch, den Wert nicht zu unterschreiten. OLG Düsseldorf : Der Preis darf weder unter- noch überbewertet werden. Der Preis ist vom Auftraggeber in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Bewertungskriterien zu bringen (Bezug auf OLG Dresden 2001). Weitere Rechtssprechung in anderen Bundesländern Folie 6

7 Lebenszykluskosten Folie 7

8 Was sind Lebenszykluskosten? TCO = Total Cost of Ownership: Gesamtkosten = Investition + Betrieb + Entsorgung Investitionskosten Kosten der Anlage Installationskosten Betriebskosten Energiekosten Wartungskosten Kosten für Ersatzteile Bestellkosten Lagerhaltungskosten Kosten am Ende der Lebensdauer Entsorgungskosten Demontagekosten Folie 8

9 Lebenszykluskosten Investition Energie Wartung Entsorgung Lebenszykluskosten Leuchtenpreis Lebensdauer der Leuchte Energieverbrauch Watt Jahr Brenndauer in Stunden pro Jahr Wartungskosten, Lohn, Ersatzteile Strompreis/ + Steigerung Entsorgungskosten Folie 9

10 Lebenszykluskosten Vergleich Folie 10

11 Straßenleuchten beschaffen Kriterien Zuschlagkriterien / Technische Spezifikation Preis (einschl. Montage und Wartungskosten (Reparatur) Gewichtungsvorschlag 30 % Energieverbrauch Watt/km oder m²/jahr oder Watt/Lux bzw. Candela/m²/Jahr Gewichtungsvorschlag 30 % Produktqualität und lichttechnische Eigenschaften Gewichtungsvorschlag 30 % Schutzklasse + Schutzart 10 % Beleuchtungsniveau 10 % Farbtemperatur/Farbwiedergabe 10 % Ästhetik Gewichtungsvorschlag 10 % / Entscheidung: Auftraggeber Folie 11

12 Straßenleuchten beschaffen Prozess Folie 12

13 Straßenleuchten beschaffen Prozess Lichttechnische Planung Lebenszykluskostenberechnung Kriterienauswahl Straßengeometrie Normwerte % Preisanteil % Energieanteil % Wartungsanteil Kriteriengewichtung Matrixerstellung Folie 13

14 Straßenleuchten beschaffen Prozess Kriterienauswahl Kriteriengewichtung Bewertungssystem Eignungskriterien herstellerspezifisch Mindestanforderung Leistungsbeschreibung produktspezifisch anlagenspezifisch Mindestanforderung Bewertungskriterien produktspezifisch anlagenspezifisch Vergleich Anbieter Doppelbewertung ist grundsätzlich zulässig Folie 14

15 Prozess Auftrag Stufe 3 Bewertung > produkt- und anlagenspezifisch Matrix für Preis und Wirtschaftlichkeit Preis Energieverbrauch Erfüllung Lichttechnik Wartungsfreundlichkeit Ästhetik Lebensdauer Bewertungsverfahren: Dreisatz oder lineare Steigung Stufe 2 Leistungsbeschreibung > produktspezifisch Mindestanforderungen Lichttechnischer Nachweis Mindestanforderungen Lichttechnische Vorgaben Straßengeometrie Stufe 1 Lichtfarbe Farbwiedergabe Schutzart/Klasse Berechnung Eignungskriterien > herstellerspezifisch Mindestanforderungen Lichtstrom Max. Anschlussleistung Bei Fehlen: >> Nachfrist Dokumentation durch Datenblätter und Herstellererklärungen und Prüfzeichen Lieferkapazität Referenzen Gewährleistung Stufe 0 Vergabevorbereitung und Planung Wahl des Verfahrens Wertgrenzen beachten Lebenszykluskosten Kriterienauswahl Gewichtung Folie 15

16 Straßenleuchten beschaffen Bewertungsverfahren Folie 16

17 Hintergrund BMU Förderprogramm 2012 Bewertung geeigneter Kriterien neben dem Preis, um wirtschaftlich statt preiswert zu entscheiden Entwicklung eines einfachen, aber flexiblen Werkzeugs im Excel-Format, das auf den meisten Rechnern läuft Beliebige weitere Kriterien durch Planer/Kommune ergänzbar Einfaches Ausfüllen und Bewerten mit Drop-Down-Menüs Andere Bewertungsansätze Gesamtenergiebedarf sind möglich Folie 17

18 Ausw ahl der Bew ertungskriterien Hauptkriterien Hauptkriterien 30 Punkte Preis 30 Punkte Energieverbrauch 30 Punkte Produktqualität & Lichttechnische Eigenschaften 10 Punkte Ästhetik Unterkriterien Wartungsfreundlichkeit Lichttechnik Farbtemperatur & Farbwiedergabe Summe: 100 Punkte Folie 18

19 Bew ertung der Bieter Folie 19

20 Bew ertungsmatrix: Aufbau der Datei Software: Excel, 2 Arbeitsblätter einschließlich Normung 1. Auswertung und Platzierung 2. Kriterienwahl und Gewichtung Folie 20

21 Straßenklassen und Normung Alle Straßenklassen mit Bewertung sind enthalten und können in die Bewertungsmatrix kopiert werden, sowohl für ME- als auch für CE- Klassen Folie 21

22 Bew ertungsverfahren Verfahren 1 = Dreisatz bzw. Verhältnisbewertung Maximale Punkteanzahl = 30 = Gewichtungsfaktor Bester erhält volle Punktzahl, alle folgenden werden im Verhältnis dazu bewertet Bieter 1 Bieter 2 Bieter Euro 150 Euro 200 Euro Faktor Faktor Faktor 30 Punkte 20 Punkte 15 Punkte Bester Δ50 = 10 Punkte Δ50 = 5 Punkte Bieter Euro Faktor 12 Punkte Δ50 = 3 Punkte Schlechtester Bester 100 Euro Gewichtungsfaktor Punkte Bieter Euro Folie 22

23 Bew ertungsverfahren Verfahren 2 = lineare Steigung Maximale Punkteanzahl = 30 Minimale Punktzahl = 0 Bester erhält maximale Punktzahl, alle Folgenden werden linear bewertet Bieter Euro Faktor 30 Punkte Bester Bieter 2 Bieter Euro 200 Euro Faktor Faktor 20 Punkte 10 Punkte Δ 50 immer 10 Punkte Bieter Euro Faktor 0 Punkte Schlechtester Schlechtester Bieter Faktor 30 Punkte Schlechtester Bester Folie 23

24 Beschaffung von Straßenbeleuchtung: Praktische Werkzeuge zur Bewertung und Auswahl Kai Nitschke, AG Öffentlichkeit und Politik im Fachverband Licht des ZVEI e. V.

25 Hauptkriterien und Gew ichtung Gesamtbewertung Straßenbeleuchtungssystem: Punktesumme 100 Folie 25

26 Unterkriterien und Gewichtung Unterkriterien können individuell ausgewählt und gewichtet werden. Sie werden dann in die Gesamtauswertung übernommen. Folie 26

27 G ew ichtungsfaktor und Normierung ein Beispiel Beleuchtungsstärke Gewichtungsfaktor = 1 = 4,29 Punkte für alle Normierung zur Anpassung von Unterkriterien auf Hauptkriterium Beleuchtungsstärke Gewichtungsfaktor = 2 = 7,5 zu 3,75 Punkte Folie 27

28 Förderprogramm BMU 2013 Folie 28

29 BMU-Förderrichtlinie 2013: Was w i rd gefördert? Technologien bei der Stromnutzung, die kurzfristig eine Reduzierung der CO 2 -Emissionen bewirken LED-Beleuchtungs-, Steuer-, Regelungstechnik bei Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung Sanierte Anlage muss mindestens 60 % weniger CO 2 ausstoßen als die alte Anlage LED- Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung Sanierte Anlage muss mindestens 50 % weniger CO 2 ausstoßen als die alte Anlage Ausgaben der Investition und der Installation durch qualifiziertes externes Fachpersonal, falls kein eigenes Fachpersonal vorhanden Folie 29

30 BMU-Förderrichtlinie 2013: Wer wird gefördert? Uneingeschränkte Antragsberechtigung Kommunen (Städte, Gemeinen, Landkreise) und alle Verbünde, die zu 100 % aus Kommunen gebildet werden öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Hochschulen bzw. deren Träger / Kirchen Eingeschränkte Antragsberechtigung Betriebe und Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder in das soziale Leben Anlagen müssen sich im Eigentum des Antragstellers befinden und für 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben Folie 30

31 BMU-Förderrichtlinie 2013: Wie w ird gefördert? Bei Außen-/Straßenbeleuchtung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Materialwert und Installation) Der geförderte Betrag (die Zuwendungen vom Staat) muss mindestens Euro betragen, d.h. ein Projekt muss mindestens Euro Volumen haben Bei Innen-/Hallenbeleuchtung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Materialwert und Installation) Der geförderte Betrag (die Zuwendungen vom Staat) muss mindestens Euro betragen, d.h. ein Projekt muss mindestens Euro Volumen haben Achtung, die Fördersätze werden regelmäßig überprüft und der Marktentwicklung, dem Förderbedarf und den verfügbaren Haushaltsmitteln angepasst In 2014 wird es deshalb keine Förderung für Straßenbeleuchtung mehr geben, die Förderung für Innenbeleuchtung wird wahrscheinlich reduziert Folie 31

32 BMU-Förderrichtlinie 2013: Wie w ird gefördert? Um eine geeignete Projektgröße für die Antragsstellung zu erreichen, können sich auch mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen. Der Förderzeitraum beträgt 1 Jahr (= Umsetzungszeitraum) Im Antrag wird ein Startdatum definiert, dieses kann auch deutlich später als der Zuwendungsbescheid sein Das Startdatum kann nachträglich noch verhandelt werden Kumulierung von Fördermitteln ist zulässig (z. B. KfW), wenn eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % vorliegt (Ausnahmen für finanzschwache Kommunen sind möglich). Folie 32

33 BMU-Förderrichtlinie 2013: Anwendungsverfahren Laufzeit des Antragsverfahrens: 01. Januar März 2013 Zuständig für Bearbeitung: Projektträger Jülich Förderrichtlinie, Förderanträge und Merkblätter des PTJ unter: Bestandteile des Förderantrags: Zwingend: Elektronische Zusendung des Antrags an PTJ über das Antragssystem profi-online Nach Erstellung der elektronischen Version muss diese ausgedruckt werden im Original mit Unterschrift zusätzlich per Post an PTJ übersandt werden Folie 33

34 BMU-Förderrichtlinie 2013: Kontakt zum PtJ Anträge sind einzureichen bei: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Umwelt, FB Klimaschutz Zimmerstraße Berlin Tel: 030 / Fax: 030 / Folie 34

35 Beschaffung von Straßenbeleuchtung: Praktische Werkzeuge zur Bewertung und Auswahl Folie 35

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