Wichtige Information für unsere Anleger

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1 UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie Verkaufsprospekt und Wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der website zur Verfügung. Wichtige Information für unsere Anleger Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund der Umstellung der nachstehend aufgeführten Sondervermögen auf Globalurkunden UBS (D) Aktienfonds - Special I Deutschland UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH teilt hiermit mit, dass sich aufgrund der Umstellung der Anteilscheine auf Globalurkunden der jeweilige 4 der Besonderen Vertragsbedingungen ändert. Die Rechte der Anleger werden auschließlich in Globalurkunden verbrieft. Diese Globalurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteile lauten auf den Inhaber und verbriefen die Ansprüche der Inhaber gegenüber der Gesellschaft (vgl. Seite 20 des Verkaufsprospektes). Die Rechte der Anteilinhaber für die auf den Inhaber lautende Anteilscheine (effektive Stücke) ausgestellt worden sind, bleiben unberührt. Damit die Anteilinhaber infolge der Umstellung auf Globalurkunde die Ausschüttung vereinnahmen können, ist die Einlieferung der effektiven Stücke in ein Bankdepot erforderlich. Die Einlieferung erfolgt über die Zahlstelle der Depotbank UBS Deutschland AG. Über weitere Einzelheiten möchten wir Sie durch Abdruck der Besonderen Vertragsbedingungen, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Sondervermögen UBS (D) Aktienfonds - Special I Deutschland UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity genehmigt hat, am Schluß dieser Mitteilung informieren. Diese Vertragsbedingungen treten am 06. Dezember 2011 (1 Tag nach Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger) in Kraft. Frankfurt am Main, den 30. November 2011 UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Die Geschäftsführung Seite 1

2 Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, (nachstehend Gesellschaft genannt) für das von der Gesellschaft aufgelegte richtlinienkonforme Sondervermögen UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland die nur in Verbindung mit den für das jeweilige Sondervermögen von der Gesellschaft aufgestellten Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten. ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN 1 Vermögensgegenstände 1. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1.1. Wertpapiere gemäß 47 InvG, 1.2. Geldmarktinstrumente gemäß 48 InvG, 1.3. Bankguthaben gemäß 49 InvG, 1.4. Investmentanteile gemäß 50 InvG, 1.5. Derivate gemäß 51 InvG, 1.6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß 52 InvG. 2. Der Erwerb von Schuldscheindarlehen ist ausgeschlossen. 2 Anlagegrenzen 1. Wertpapiere 1.1 Das Sondervermögen investiert mindestens 75 % des Wertes des Sondervermögens in voll eingezahlte Aktien deutscher Aussteller. 1.2 Wertpapiere US-amerikanischer Aussteller dürfen nicht über den Wertanteil von 20% des Sondervermögens hinaus erworben werden. 1.3 Das Sondervermögen wird in voll eingezahlten Aktien, Optionsscheinen, Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen deutscher und US-amerikanischer Aussteller angelegt. Daneben ist die vorübergehende Anlage in verzinslichen Wertpapieren inländischer Aussteller zulässig. 1.4 Die Gesellschaft darf Wertpapiere deutscher und US-amerikanischer Aussteller erwerben, wenn a) sie an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder dort an einem anderen organisierten Markt im Inland zugelassen oder in diesen einbezogen sind, Seite 2

3 b) sie an einer der folgenden Börsen in den USA zum Handel zugelassen oder dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind: - American Stock Exchange (AMEX) - New York Stock Exchange (NYSE) - Pacific Stock Exchange - Boston, Chicago, Cincinnati, Philadelphia - NASDAQ-System - Over the Counter Market (von NASD organisierte Märkte wie Over the Counter Equity Market) c) ihre Zulassung an einer der genannten Börsen zum Handel oder ihre Einbeziehung in einen der genannten organisierten Märkte nach den Ausgabebedingungen zu beantragen ist und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgt. 1.5 Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 2. Geldmarktinstrumente 2.1 Bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens dürfen Geldmarktinstrumente gemäß 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen erworben werden. 2.2 Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 3. Bankguthaben 3.1 Bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des 7 Satz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gehalten werden. 4. Investmentanteile 4.1 Insgesamt höchstens 10 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen nach Maßgabe der 8 und 11 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gehalten werden. 4.2 Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der 61 und 64 Absatz 3 InvG anzurechnen. 5. Derivate Geschäfte, die Rentenindex-Terminkontrakte sowie Optionsrechte auf Rentenindices und Rentenindex-Terminkontrakte zum Gegenstand haben, dürfen nicht abgeschlossen werden. Seite 3

4 ANTEILKLASSEN 3 Anteilklassen Alle Anteile haben gleiche Rechte; verschiedene Anteilklassen gemäß 16 Absatz 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen werden nicht gebildet. ANTEILSCHEINE, AUSGABEPREIS, RÜCKNAHMEPREIS, RÜCKNAHME VON ANTEILEN UND KOSTEN 4 Anteilscheine 1. Die Anleger sind an den jeweiligen Vermögensgegenständen des Sondervermögens in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. 2. Die Rechte aus Anteilscheinen dieses Sondervermögens, welche von der Schröder Münchmeyer Hengst Investment GmbH oder der UBS Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh oder der UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH bzw. der Depotbank auf die Namensbezeichnung SMH-Special-Fonds I oder SMH-Special-UBS-Fonds I oder UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland ausgestellt wurden, bleiben unberührt. 5 Ausgabe- und Rücknahmepreis 1. Der Ausgabeaufschlag beträgt 4 % des Anteilwertes. Es steht der Gesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. 2. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben. 3. Grundsätzlich werden Kauf- oder Rücknahmeaufträge, die bis zu den von der Gesellschaft festgelegten Annahmeschlusszeiten (Cut-off-time) bei der Depotbank oder der Gesellschaft erfasst sind, zu dem Ausgabe- oder Rücknahmepreis abgerechnet, der am folgenden Bewertungstag ermittelt wird. Das Nähere regelt der Verkaufsprospekt. 6 Kosten 1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Pauschalgebühr in Höhe von monatlich 0,125 % des am Ende eines Monats errechneten Nettoinventarwerts des Sondervermögens. 2. Die Pauschalgebühr deckt sämtliche folgende Vergütungen, Gebühren und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden: a) Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten); b) Vergütung der Depotbank; Seite 4

5 c) bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; d) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes sowie sonstiger Veröffentlichungen von Mitteilungen an die Anleger; e) Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; f) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte; 3. Neben der der Gesellschaft zustehenden Pauschalgebühr gemäß Abs. 1 und 2 können die folgenden Vergütungen und Kosten zusätzlich dem Sondervermögen belastet werden: a) im Zusammenhang mit der Verwaltung des Sondervermögens entstehende Transaktionskosten und sonstige marktübliche Kosten, Courtagen, Gebühren, Abgaben, Lieferspesen, Umschreibungsgebühren; b) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens; c) in- oder ausländische Steuern auf Vermögensgegenstände oder Erträgnisse des Sondervermögens; d) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; e) Umsatzsteuern auf Vergütungen, welche die Gesellschaft an Dritte für Leistungen zugunsten des Sondervermögens zahlt, insbesondere für die unter Abs. 2 b) f) aufgeführten Leistungen. f) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen und mit Ausnahme der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; 4. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des 50 InvG berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, angenommen mindestens bei mehr als 10 % des Kapitals oder der Stimmen, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge sowie keine Verwaltungsvergütung für die erworbenen Anteile berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investment- Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder einer ausländischen Investment- Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde. Seite 5

6 ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR 7 Ausschüttung 1. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs aus. Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. 2. Ausschüttbare Erträge gemäß Abs. 1 können zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen Erträge 15 % des jeweiligen Wertes des Sondervermögens zum Ende des Geschäftsjahres nicht übersteigt. Erträge aus Rumpfgeschäftsjahren können vollständig vorgetragen werden. 3. Im Interesse der Substanzerhaltung können Erträge teilweise, in Sonderfällen auch vollständig zur Wiederanlage im Sondervermögen bestimmt werden. 4. Die Ausschüttung erfolgt jährlich innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres. 8 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Sondervermögens beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Seite 6

7 Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main (Sitz), (nachstehend Gesellschaft genannt) für das von der Gesellschaft aufgelegte richtlinienkonforme Sondervermögen UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity die nur in Verbindung mit den für das jeweilige Sondervermögen von der Gesellschaft aufgestellten Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten. ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN 1 Vermögensgegenstände 1. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1.1. Wertpapiere gemäß 47 InvG, 1.2. Geldmarktinstrumente gemäß 48 InvG, 1.3. Bankguthaben gemäß 49 InvG, 1.4. Investmentanteile gemäß 50 InvG, 1.5. Derivate gemäß 51 InvG, 1.6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß 52 InvG. 2. Der Erwerb von Schuldscheindarlehen ist ausgeschlossen. 2 Anlagegrenzen 1. Wertpapiere 1.1. Der Anteil der in- und ausländischen Aktien muss mindestens 75% des Wertes des Sondervermögens betragen. Dabei muss der Anteil der ausländischen Aktien mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens betragen. 1.2 Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 2. Geldmarktinstrumente 2.1 Bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens dürfen Geldmarktinstrumente gemäß 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen erworben werden. 2.2 Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. Seite 7

8 3. Bankguthaben 3.1 Bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des 7 Satz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gehalten werden. 4. Investmentanteile 4.1 Insgesamt höchstens 10 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen nach Maßgabe der 8 und 11 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gehalten werden. 4.2 Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der 61 und 64 Absatz 3 InvG anzurechnen. ANTEILKLASSEN 3 Anteilklassen Alle Anteile haben gleiche Rechte; verschiedene Anteilklassen gemäß 16 Absatz 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen werden nicht gebildet. ANTEILSCHEINE, AUSGABEPREIS, RÜCKNAHMEPREIS, RÜCKNAHME VON ANTEILEN UND KOSTEN 4 Anteilscheine 1. Die Anleger sind an den jeweiligen Vermögensgegenständen des Sondervermögens in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. 2. Die Rechte aus Anteilscheinen dieses Sondervermögens, welche von der Schröder Münchmeyer Hengst Investment GmbH und der UBS Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh bzw. der Depotbank auf die Namensbezeichnungen SMH-International-Fonds, SMH-International-UBS- Fonds und UBS (D) Fonds - International ausgestellt wurden, bleiben unberührt. 3. Die Rechte aus Anteilscheinen dieses Sondervermögens, welche von der UBS Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh oder der UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH bzw. der Depotbank auf die Namensbezeichnung UBS (D) Key Selection Fund Global Equities oder UBS (D) Equity Fund Global Opportunity ausgestellt sind, bleiben unberührt. Seite 8

9 5 Ausgabe- und Rücknahmepreis 1. Der Ausgabeaufschlag beträgt 4 % des Anteilwertes. Es steht der Gesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. 2. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben. 3. Grundsätzlich werden Kauf- oder Rücknahmeaufträge, die bis zu den von der Gesellschaft festgelegten Annahmeschlusszeiten (Cut-off-time) bei der Depotbank oder der Gesellschaft erfasst sind, zu dem Ausgabe- oder Rücknahmepreis abgerechnet, der am folgenden Bewertungstag ermittelt wird. Das Nähere regelt der Verkaufsprospekt. 6 Kosten 1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Pauschalgebühr in Höhe von monatlich 0,170 % des am Ende eines Monats errechneten Nettoinventarwerts des Sondervermögens. 2. Die Pauschalgebühr deckt sämtliche folgende Vergütungen, Gebühren und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden: a) Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten); b) Vergütung der Depotbank; c) bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; d) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes sowie sonstiger Veröffentlichungen von Mitteilungen an die Anleger; e) Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; f) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte; 3. Neben der der Gesellschaft zustehenden Pauschalgebühr gemäß Abs. 1 und 2 können die folgenden Vergütungen und Kosten zusätzlich dem Sondervermögen belastet werden: a) im Zusammenhang mit der Verwaltung des Sondervermögens entstehende Transaktionskosten und sonstige marktübliche Kosten, Courtagen, Gebühren, Abgaben, Lieferspesen, Umschreibungsgebühren; b) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens; c) in- oder ausländische Steuern auf Vermögensgegenstände oder Erträgnisse des Sondervermögens; d) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; Seite 9

10 e) Umsatzsteuern auf Vergütungen, welche die Gesellschaft an Dritte für Leistungen zugunsten des Sondervermögens zahlt, insbesondere für die unter Abs. 2 b) f) aufgeführten Leistungen. f) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen und mit Ausnahme der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; 4. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des 50 InvG berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, angenommen mindestens bei mehr als 10 % des Kapitals oder der Stimmen, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge sowie keine Verwaltungsvergütung für die erworbenen Anteile berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investment-Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder einer ausländischen Investment- Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde. ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR 7 Ausschüttung 1. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs aus. Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. 2. Ausschüttbare Erträge gemäß Abs. 1 können zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen Erträge 15 % des jeweiligen Wertes des Sondervermögens zum Ende des Geschäftsjahres nicht übersteigt. Erträge aus Rumpfgeschäftsjahren können vollständig vorgetragen werden. 3. Im Interesse der Substanzerhaltung können Erträge teilweise, in Sonderfällen auch vollständig zur Wiederanlage im Sondervermögen bestimmt werden. 4. Die Ausschüttung erfolgt jährlich innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres. Seite 10

11 8 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Sondervermögens beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Seite 11

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