Technische Universität Ilmenau
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- Ruth Armbruster
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1 Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2003 (GVBl S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Einführung der Juniorprofessur vom 2. Mai 2005 (GVBl. S. 169) erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend Universität genannt) folgende Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss Bachelor of Science (BPO-BB). Der Rat der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften hat diese Ordnung am beschlossen. Der Senat der Universität hat ihr am 05. Juli 2005 zugestimmt. Das Thüringer Kultusministerium hat sie mit Erlass vom..., Az:... genehmigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 2 Akademischer Grad 2 3 Regelstudienzeit, Studiendauer und Aufbau des Studiums 2 4 Zulassung zu Prüfungen 2 5 Freiversuch 3 6 Wiederholbarkeit von Prüfungen und Prüfungsleistungen 3 7 Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium 3 8 In-Kraft-Treten 3
2 Bachelor-Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen (BPO-BB) für den Studiengang Technische Physik 1 Geltungsbereich (1) Dies Ordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen für Studiengänge mit dem Studienabschluss Bachelor of Science / Bachelor of Arts (BPO-AB), veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Nr.18/2005, in der jeweils geltenden Fassung den Inhalt der Prüfungsleistungen im Studiengang. Soweit in dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Regelungen der BPO-AB. (2) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Männer und Frauen in gleicher Weise. 2 Akademischer Grad Die Universität verleiht auf Vorschlag der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungsleistungen den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.) mit der Studiengangsbezeichnung Technische Physik 3 Regelstudienzeit, Studiendauer und Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des berufsbezogenen Praktikums und der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester. (2) Die Inhalte des Studienganges sind in der Studienordnung für den Bachelor- Studiengang Technische Physik (StO) dargestellt. Die Anzahl, Form und Dauer der Prüfungsleistungen sind in der Anlage geregelt, die Bestandteil dieser Ordnung ist. Das Studium beinhaltet die Bachelorarbeit und endet mit dem Abschlusskolloquium. (3) Das Studium ist modular aufgebaut. Der mit den Modulen verbundene Studienaufwand entspricht einem sechssemestrigen Vollzeitstudium. Er wird mit Hilfe von insgesamt 180 Leistungspunkten (LP) dokumentiert. Leistungspunkte werden bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls vergeben. Die Aufteilung der LP ist in der StO geregelt. 4 Zulassung zu Prüfungen Der Prüfer kontrolliert vor Beginn der Prüfung, ob die in der Anlage zu dieser Ordnung aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. 2
3 5 Freiversuch Bachelor-Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen (BPO-BB) für den Studiengang Technische Physik Fünf Prüfungsleistungen können als Freiversuch durchgeführt werden. Die Freiversuchsregelung kann für mündliche Prüfungen bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse beantragt werden, bei schriftlichen Prüfungen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des folgenden Semesters 6 Wiederholbarkeit von Prüfungen und Prüfungsleistungen Für 40 Prozent aller Prüfungsleistungen ist eine zweite Wiederholung zulässig. 7 Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium (1) Die Bachelorarbeit ist eine zulassungspflichtige Prüfungsarbeit im Umfang von 12 LP, die in der Regel im 6. Fachsemester durchgeführt wird. Die Bewertung erfolgt durch den Betreuer und einen weiteren Gutachter. (2) Wollen Studierende die Bachelorarbeit außerhalb des Instituts für Physik bearbeiten, haben sie dem Antrag auf Zulassung hinzuzufügen: - die Zustimmung der gewünschten Einrichtung unter Angabe eines fachlich geeigneten Betreuers - eine Betreuerklärung eines Betreuers aus dem Institut für Physik nach 10 Absatz 2 der BPO-AB (3) Die Ergebnisse der Bachelorarbeit sind in einem wissenschaftlichem Kolloquium (Abschlusskolloquium, 3 LP) vorzutragen und in der Diskussion zu verteidigen. Vortrag und Diskussion werden von zwei Prüfern bewertet. (4) Studierende werden erst dann zum Abschlusskolloquium zugelassen, wenn sie alle in der Anlage zu dieser Ordnung aufgeführten Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben. 8 In-Kraft-Treten Diese BPO-BB tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der TU Ilmenau folgt. Anlage: Module, Prüfungs- und Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen) Ilmenau, Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Peter Scharff 3
4 Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss "Bachelor of Science" Anlage: Module, Prüfungs- und Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen) Modul / Lehrveranstaltungen Sem. 1) LP Prüfungsleistung Studienleistungen Alle Studienleistungen eines Moduls sind Voraussetzung zur Zulassung einer Modulabschlussprüfung Experimentalphysik I mp (30min) Mechanik und Thermodynamik 1 5 Sb (Klausur, 120 min, Übungen) Schwingungen, Wellen und Felder 2 5 Sb (Übungen) Experimentalphysik II mp (30min) Elektrizitätslehre und Optik 3 4 Sb (Klausur, 120 min, Übungen) Moderne Physik 4 4 Sb (Übungen) Grundpraktikum I sonstpl zweisemestrig (Physik, Chemie, Elektrotechnik) 2 Grundpraktikum II sonstpl zweisemestrig (Physik, Chemie, Elektrotechnik) 4 Chemie für Physiker mp (45min) Allgemeine und Anorganische Chemie 1 4 Su (Klausur, 120 min) Organische Chemie 2 2 Physikalische Chemie 2 2 Theoretische Physik I mp (30min) Einführung in die Theoretische Physik 2 3 Su (Klausur, 120 min, Übungen) Analytische Mechanik und Elektrodynamik 3 6 Su (Übungen) Proseminar Thermodynamik 2 1 Sb (Vorträge, Ausarbeitungen) Proseminar Moderne Physik 3 1 Sb (Vorträge, Ausarbeitungen) Theoretische Physik II mp (30min) Quantenmechanik Su (Klausur, 120 min, Übungen) Statistische Physik 5 3 Su (Übungen) Quantenmechanik Su (Übungen) Aktuelle Entwicklungen in Physik und Nanotechnologie 4 1 Sb (Vorträge, Ausarbeitungen) Forschungsthemen am Institut für Physik 5 1 Sb (Vorträge, Ausarbeitungen) Mathematik für Physiker I mp (30min) Analysis und lineare Algebra Sb (Übungen) Analysis und lineare Algebra Sb (Übungen) Mathematik für Physiker II mp (30min) Differenzialgleichungen und Fourieranalysis 3 4 Sb (Übungen) Funktionentheorie 4 3 Sb (Übungen) Wissenschaftliches Rechnen mp (30min) Programmierübung 1 2 Sb (Übungen) Algorithmen und numerische Mathematik 2 3 Sb (Übungen) Technische Physik I Grundlagen der Schaltungstechnik 3 3 sp Experimentelle Methoden der Physik 4 3 sp Technische Physik II 5 12 Molekülphysik 5 4 sp Su (Übungen) Festkörperphysik 5 4 mp (45min) Su (Übungen) Oberflächenphysik 5 2 mp (30min) Su (Übungen) Entwicklung Technischer Produkte 5 2 Sb (Protokolle) 1
5 Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss "Bachelor of Science" Anlage: Module, Prüfungs- und Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen) Modul / Lehrveranstaltungen Sem. 1) LP Prüfungsleistung Studienleistungen Alle Studienleistungen eines Moduls sind Voraussetzung zur Zulassung einer Modulabschlussprüfung Elektrotechnik Allgemeine Elektrotechnik I 1 3 sp Allgemeine Elektrotechnik II 2 3 sp Maschinenbau Technische Mechanik I 3 3 sp Lichttechnik I 4 3 sp Naturw.-Tech. Wahlpflichtmodul mp Lehrveranstaltungen lt. Verzeichnis 2) Betrieb Allgemeine BWL I 1 3 sp Allgemeine BWL II 2 3 sp Recht Einführung in das Recht 3) 3 3 sp Zivilrecht I 3) 4 3 sp Fortgeschrittenenpraktikum 5 8 sonstpl Berufsbezogenes Praktikum 6 15 Su (Praktikumszeugnis) Schlüsselqualifikationen 4) Fachsprache der Technik 1 oder 2 2 Sb Information retrieval 1 Sb Kommunikationstraining 1 Sb nichttechnische Wahlfächer 5) 3 Sb Bachelorarbeit 6 12 Abschlusskolloquium 6 3 mp Abkürzungen und Anmerkungen Sem. = Semester, LP = Leistungspunkte Prüfungsleistungen: mp = mündliche Prüfung, sp = Schriftliche Prüfung sonst PL = sonstige Arbeit als Prüfungsleistung gemäß BPO-AB 6 (2) [Versuchsprotokolle] Studienleistungen: Sb = Schein benotet, Su = Schein unbenotet 1) Empfohlenes Semester zur Ablage der Prüfungsleistung im Sinn der BPO-AB 2) Das Naturwissenschaftlich Technische Wahlpflichtmodul umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 LP, die zur naturwissenschaftlichen oder technischen Spezialisierung dienen und entweder berufsorientierend oder auf ein Master-Studium vorbereitend sind. Das Modul wir durch eine mündliche Modulprüfung abgeschlossen. Mögliche Wahlpflichtmodule sind einer Auflistung zu entnehmen, die jährlich aktualisiert wird. Typische Wahlmöglichkeiten sind Nanotechnologie, Photonik oder Halbleiterelektronik. 3) Bei sehr guten Vorkenntnissen können diese Lehrveranstaltungen durch Vorlesungen im Bereich Öffentliches Recht oder Zivilrecht ersetzt werden. 4) Die Semesterlage der Lehrveranstaltungen kann in diesem Modul frei gewählt werden. 5) In Frage kommen hier: Weitere Sprachkurse, Vertiefung im Patentrecht, Vertiefung im Kommunikationstraining (Blockveranstaltung), Angebote im Rahmen des Studium generale. 2
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