Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
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- Sarah Zimmermann
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1 Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
2 Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten: Ermöglichung eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht ( 1) Befähigung zu einer unabhängigen Lebensführung ( 1) Nachrangigkeit ( 2) Bedarfsdeckungsprinzip Neu sind folgende Ansätze: Leistungsabsprache, Förderplan ( 12) trägerübergreifendes persönliches Budget in der Eingliederungshilfe ( 57) Eingliederung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in die Sozialhilfe ( 41 ff) Pauschalierung von Leistungen (Abgeltung aller Ansprüche durch Regelsätze, einmalige Leistungen in Ausnahmefällen) ( 27 ff)
3 Hilfe zum Lebensunterhalt Regelsätze in Form monatlicher Leistungen tatsächliche Aufwendungen für Wohnraum und Heizung einmalige Hilfe für Erstausstattung der Wohnung Erstausstattung Bekleidung mehrtägige Klassenfahrten Eckregelsatz (Verordnungsentwurf) 100 % = 345,-- für Haushaltsvorstand 80 % = 276,-- für über 14-jährige Haushaltsangehörige 60 % = 207,-- für unter 14-jährige Haushaltsangehörige
4 Zentrale Aufgabe: Leistungsabsprache! vor Beginn fortlaufender Leistungen - spätestens jedoch bis zu vier Wochen danach schriftliche Leistungsabsprachen... Wege zur Überwindung der Notlage aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Förderplan notwendige Leistungen zur Erreichung der Ziele regelmäßige Prüfung Leistungsabsprachen insbesondere für... Hilfen zum Lebensunterhalt Eingliederungshilfen (Gesamtplan) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten andere besondere Lebenslagen
5 Von der Leistungsabsprache zum Förderplan Erfassen der individuellen Problemlage und des Bedarfs Erarbeiten von Lösungswegen zur Überwindung der Notlage (Vereinbarung) Entwicklung passgenauer Hilfen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Absprache mit Trägern über die Leistungsgewährung Gestaltung des Dreieckverhältnisses (Leistungsberechtigter, hilfeleistende Stelle, Sozialhilfeträger) Fortschreibung der Hilfe
6 Trägerübergreifendes persönliches Budge... für Leistungen der Eingliederungshilfe Kosten für Hilfsmittel Kosten für Betreuung und Versorgung Kosten für Pflegeleistungen... zur Selbstbeschaffung von Dienst- und Sachleistungen Selbstverantwortung des Leistungsberechtigten Unterstützung durch den Sozialhilfeträger Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten gleiche Wirksamkeit Bemessung nach den Prinzipien der Bedarfsdeckung und Wirtschaftlichkeit
7 Veränderungen der Aufgabe Der Sozialhilfeträger verändert sich vom Kostenträger zum Kooperationspartner Vereinbarung statt reiner Leistungsgewährung Partner von Hilfesuchenden passgenaue Hilfe Partner in der Hilfeplanung... zum Leistungsträger Planung bedarfsgerechter Angebote Weiterentwicklung bestehender Hilfeformen Indikatoren für Erfolg in der Hilfe entwickeln
8 Die nächsten Schritte... sozialräumliche Einbindung des SGB XII vor Ort in die Arbeit der Sozialzentren Vernetzung mit dem SGB II, SGB VIII und SGB IX Erarbeitung von Standards für eine systematische und strukturierte Leistungsabsprache Hilfe zum Lebensunterhalt Eingliederungshilfe Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten Einführung des Fallmanagements Entwicklung von Steuerungsinstrumenten für die Zusammenarbeit mit Anbietern von Hilfen (z. B. Gesamtplan, Arbeitsgemeinschaften) Beteiligung von Betroffenen Planung für Menschen mit Behinderungen
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