Modul 2 der Ausbildung für interkulturelle Übersetzer/innen

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1 Schweizerische Interessengemeinschaft Monbijoustrasse 61 für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln 3007 Bern Tel Modul 2 der Ausbildung für interkulturelle Übersetzer/innen Kompetenzprofil Handlungskompetenz Die Absolvent/innen des Moduls sind in der Lage, in unterschiedlichen Zusammenhängen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens sich und andere zu informieren und zu orientieren. a) Fachkompetenz Sie verfügen über aktuelles Orientierungswissen und über eine grundlegende Dokumentation des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens in der Schweiz und können dieses in Bezug setzen zu den Strukturen in den Herkunftsgesellschaften der Migrant/innen und zu migrationsspezifischen Erfahrungen von sich und anderen. Sie verfügen über aktuelles Orientierungswissen im Bereich der schweizerischen Migrationspolitik, insbesondere im Bezug auf die Rechte und Pflichten von Migrant/innen. Sie verfügen über einen Grundwortschatz auf diesen Gebieten und sind in der Lage, Fakten und Zusammenhänge mit eigenen Worten verständlich darzustellen. b) Methodenkompetenz Sie sind in der Lage, sich zu Themen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie zur Migrationspolitik effizient und zielorientiert Informationen zu beschaffen. Sie nutzen dazu ihr persönliches Kontaktnetz und unterschiedliche Medien. Sie sind in der Lage, mit Hilfe von angemessenen Methoden (Wort- und Texterschliessungs-Techniken, Gebrauch des Wörterbuchs) den spezifischen Wortschatz und ihr Textverstehen der relevanten Fachgebiete zu überprüfen und laufend zu erweitern. Sie können zielorientiert Informationen beschaffen und sie zielgruppen- und kontextspezifisch weitergeben. c) Sozialkompetenz Sie können Informationen adressatengerecht weitergeben. Sie sind fähig, Migrant/innen im Kontakt mit Institutionen und Fachleuten zu orientieren. d) Selbstkompetenz Sie können aus der Reflexion ihrer eigenen Erfahrungen im Umgang mit Institutionen und Fachstellen relevante Schlüsse für ihre Tätigkeit mit Migrant/innen ziehen. Sie haben ihre Haltung gegenüber Institutionen, Behörden und Fachstellen reflektiert und sind in der Lage, ihre Rolle als Vermittlungspersonbewusst wahrzunehmen. Modulbeschreibung Titel Voraussetzungen Orientierung im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen Mindestalter in der Regel 20 Jahre. Lebenserfahrungen, die eine differenzierte Wahrnehmung der spezifischen kulturellen und sozialen Situation der Migrant/innen erlauben. Kenntnisse in der/den Dolmetschsprache/n, mindestens entsprechend Niveau B2 des europäischen Referenzsystems (nachzuweisen mit dem Antrag zum Zertifikat INTERPRET). Kenntnisse in der Ortssprache, mindestens entsprechend Niveau B1 des europäischen Referenzsystems (wird von der Ausbildungsinstitution überprüft). Interkulturelle Übersetzer/innen: Modul 2 Juni 2005 Seite 1 / 5

2 Kompetenz Kompetenznachweis Die Absolvent/innen des Moduls sind in der Lage, in unterschiedlichen Zusammenhängen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens sich und andere zu informieren und zu orientieren. Die Absolvent/innen des Moduls erhalten ein Modulzertifikat, wenn sie die folgenden Lernzielkontrollen erfüllen: Regelmässige Reflexion des persönlichen Lernprozesses Persönliche Dokumentation über einen Fachbereich des Gesundheits-, Sozial- oder Bildungswesens in ihrer Region (siehe. Ausführungsbestimmungen) Niveau Das Modul ist eines der zwei Module, die zum Zertifikat INTERPRET für interkulturelle Übersetzer/innen führen. Lernziele Die Absolvent/innen des Moduls verfügen über aktuelles Orientierungswissen im Bereich des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens in der Schweiz und können dieses in Bezug setzen zu den Strukturen der Herkunftsgesellschaften der Migrant/innen und zu migrationsspezifischen Erfahrungen von sich und anderen, verfügen über aktuelles Orientierungswissen im Bereich der schweizerischen Migrationspolitik, insbesondere im Bezug auf die Rechte und Pflichten von Migrant/-innen, verfügen über einen Grundwortschatz auf diesen Gebieten und sind in der Lage, Fakten und Zusammenhänge mit eigenen Worten verständlich darzustellen, sind in der Lage, sich zu Themen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen regional zu vernetzen, effizient und zielorientiert Informationen zu beschaffen, und sie adressatengerecht weiterzugeben, sind in der Lage, eine persönliche Dokumentation zu diesem Wissen zu erstellen und laufend zu aktualisieren, können andere über diese Bereiche informieren. Anerkennung Laufzeit der Modulbeschreibung Das Modulzertifikat wird von den Ausbildungsinstitutionen ausgestellt. Es stellt eine Teilqualifikation für den Erwerb des Zertifikats INTERPRET für interkulturelle Übersetzer/innen dar. 3 Jahre Dauer und Angebotsform Lernzeit ca. 90 Stunden: davon mindestens 40 Std. Seminarzeit und ca. 50 Std. Selbststudium (inkl. Arbeit in Lerngruppen und Kompetenznachweis) Um eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten zu gewährleisten, wird die Lernzeit in Stunden bemessen. Die Anzahl Lektionen ist in volle Stunden umzurechnen, abzüglich Pausen. Inhalte des Moduls Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen in der Schweiz im Vergleich zum Land/zu den Ländern der Dolmetschsprache/n (Strukturen, Institutionen wie z.b. Beratungs- und Fachstellen, rechtliche Grundlagen, Verfahren, usw.) unter besonderer Berücksichtigung migrationsspezifischer Aspekte Rechte und Pflichten der Migrant/innen Grundlagen zu Migrationsgeschichte und politik der Schweiz Strategien und Übungen zum Textverstehen und zur Erweiterung des Interkulturelle Übersetzer/innen: Modul 2 Juni 2005 Seite 2 / 5

3 Fachvokabulars Grundlagen der Informationsvermittlung Umgang mit Behörden und Fachpersonen Standards für die methodische Gestaltung des Moduls Ausbildungsform: Neben den üblichen Ausbildungsformen soll die Kontaktaufnahme mit regionalen Fachstellen Teil des Moduls sein (eigenständige Erarbeitung von Informationsgrundlagen zu bedeutsamen Fachstellen mittels gezielter individueller und Gruppenaufträge). Arbeit in Lerngruppen: Die individuelle Lernzeit beinhaltet min. 8 Stunden Arbeit in Lerngruppen. Die Lerngruppen können die Teilnehmer/innen bei der Verarbeitung der Informationen und bei der Erarbeitung ihrer Informationsdossiers unterstützen. Kommunikationsformen und Sprachgebrauch: In der Ausbildung kommt zum Ausdruck, dass die verschiedenen Sprachen als gleichwertig betrachtet werden. Unterschiedliche Lernstile und Kommunikationsformen der Teilnehmer/innen werden berücksichtigt. Transkultureller Ansatz: Die Kursgruppe selber setzt sich interkulturell und interdisziplinär zusammen. Die Integration verschiedener Sichtweisen ermöglicht den Teilnehmer/innen den transkulturellen Dialog innerhalb des Kursprozesses exemplarisch zu erfahren und zu üben. Dabei ist es unerlässlich, dass auch Kursleiter/innen und/oder Referent/innen mit Migrationshintergrund den Kurs aktiv mitgestalten. Ziel ist, mit Unterschieden bewusst umzugehen und Gemeinsamkeiten zu erkennen, welche für die gegenseitige Verständigung und wechselseitige Integration nutzbar gemacht werden können. Ressourcenorientierung: Grundsätzlich orientiert sich die Vermittlung von Inhalten an den Stärken und Ressourcen und nicht an den Defiziten der Teilnehmer/innen. Die Erfahrungen der Teilnehmer/innen im Bezug auf ihre Kontakte mit Institutionen, Behörden und Fachstellen sollen in diesem Modul integriert und reflektiert werden. Förderung der Sprachkompetenz: Insbesondere sollte die Methodenkompetenz der Teilnehmer/innen im Bezug auf die Erweiterung der Strategien zum Textverstehen, zur Erweiterung des Wortschatzes und zur Informationsverarbeitung mit geeigneten Übungen und Aufgaben gefördert werden. Internet als Arbeitsinstrument: Die Teilnehmer/innen werden ermutigt, das Internet als Arbeitsinstrument zur Beschaffung von Informationen zu nutzen. Ausführungsbestimmunen zur Lernzielkontrolle Modul 2 Kompetenznachweis Die Absolvent/innen des Moduls erhalten ein Modulzertifikat, wenn sie die folgenden Lernzielkontrollen erfüllen: 1. Regelmässige Reflexion des persönlichen Lernprozesses: Aktive Mitarbeit in der Kursgruppe (min. 90% Präsenz) Aktive Mitarbeit in den Lerngruppen 2. Persönliche Dokumentation über einen Fachbereich des Gesundheits-, Sozial- oder Bildungswesens in ihrer Region: Zusammenstellen eines persönlichen Dossiers mit relevanten Grundinformationen zu einem Fachbereich des Gesundheits-, Sozialoder Bildungswesens (Strukturen, Gesetzesgrundlagen, Institutionen, Beratungs- und Fachstellen etc.) sowie einem Glossar (Orts- /Dolmetschsprache/n) für dieses Fachgebiet Die Dokumentation wird von der Ausbildungsleitung nach vorgegebenen Kriterien qualifiziert. Interkulturelle Übersetzer/innen: Modul 2 Juni 2005 Seite 3 / 5

4 1. Regelmässige Reflexion des persönlichen Lernprozesses Aktive Mitarbeit in der Kursgruppe Die min. 90% Anwesenheit werden von der Ausbildungsleitung attestiert. In begründeten Einzelfällen kann die Ausbildungsleitung Ausnahmen bewilligen. Aktive Mitarbeit in Lerngruppen Die Arbeit in den Lerngruppen wird in diesem Modul der individuellen Lernzeit zugerechnet. 2. Persönliches Informationsdossier Zusammenstellen eines persönlichen Dossiers mit relevanten Grundinformationen sowie einem Glossar zu einem Fachbereich des Gesundheits-, Sozial- oder Bildungswesens in der Region Das Dossier stellt ein persönliches Arbeitsinstrument dar, das als Referenzpunkt für grundlegende Informationen dient und dabei die migrationsspezifische Situation besonders berücksichtigt. Es dokumentiert exemplarisch einen für die Person relevanten Fachbereich. Das Glossar soll zeigen, dass die Übersetzer/innen in der Lage sind, sich einen Fachwortschatz zu erarbeiten sowie die Begriffsfelder der Dolmetsch- und der Ortssprache miteinander zu verknüpfen. Das Dossier sollte enthalten: die Darstellung der Strukturen des ausgewählten Fachbereichs in der Region, die wichtigsten Gesetzesgrundlagen und Informationen zu wichtigen Institutionen in der Region, Informationen zu Beratungs- und Fachstellen (Adressen, Öffnungszeiten, ev. Ansprechpersonen, etc.), ev. eine Literaturliste mit relevanten Texten, Formularen und Merkblättern, ein Glossar (Ortssprache Dolmetschsprache/n) für diesen Bereich Das Dossier wird von der Ausbildungsleitung aufgrund von vorgegebenen Kriterien mit einem kurzen schriftlichen Kommentar (s. unten) qualifiziert. Die Schlussbeurteilung erfolgt mit erfüllt oder nicht erfüllt. Beurteilungskriterien für das Informationsdossier Struktur und Vollständigkeit Eine Struktur, die das rasche Auffinden von spezifischen Informationen erlaubt, ist erkennbar. Die grundlegenden Informationen zum ausgewählten Fachbereich sind vorhanden. Richtigkeit und Aktualität Die Informationen sind zutreffend und aktuell. Form, Struktur und Inhalt des Glossars Die Form kann individuell sein, erlaubt aber eine laufende Erweiterung und Differenzierung. Eine Strukturierung ist ersichtlich. Ausstellung des Modulzertifikats Die bearbeiteten Wortfelder und der aufgenommene Wortschatz sind für die Übersetzungstätigkeit zutreffend und aktuell. Die Richtigkeit der Übersetzungen kann in der Regel von der Ausbildungsleitung nicht überprüft werden. Es sollte aber ersichtlich sein, dass eine Verknüpfung der Begriffe zwischen Dolmetsch- und Ortssprache stattgefunden hat. Das Modulzertifikat wird durch die Ausbildungsinstitution ausgestellt. Auf dem Zertifikat wird die Anerkennung durch die Qualitätssicherungskommission des Vereins INTERPRET aufgeführt. Interkulturelle Übersetzer/innen: Modul 2 Juni 2005 Seite 4 / 5

5 Gleichwertigkeitsüberprüfung Die Ausbildungsinstitution archiviert die Grundlagen für die Ausstellung der Zertifikate (Bestätigung des Modulbesuchs, Inhaltsverzeichnis des Informationsdossiers und Glossar sowie Beurteilung der Ausbildungsleitung). Die Ausbildungsinstitution übermittelt die persönlichen Daten der Zertifikatsinhaber/innen zur zentralen Registrierung an die Qualitätssicherungskommission. 1. Der/die Antragsteller/in reicht dem Sekretariat der QS-Kommission das Antragsformular und die folgenden Unterlagen ein: Inhaltsverzeichnis des persönlichen Informationsdossiers Glossar für einen Fachbereich (siehe. Angaben zur Lernzielkontrolle Modul 2) Nachweise von eventuellen Aus- und Weiterbildungen im betreffenden Bereich 2. Das Sekretariat der QS-Kommission überprüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und reicht sie an den/die für die Überprüfung zuständige/n Experten/Expertin weiter. 3. Gleichzeitig stellt das Sekretariat der QS-Kommission dem/der Antragsteller/in eine Rechnung für die Überprüfungsgebühr aus. Die Überprüfungsgebühr wird bei Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet. 4. Der Experte/die Expertin vereinbart mit dem/der Antragsteller/in einen Gesprächstermin. 5. Der/die Antragsteller/in nimmt zum Gespräch das persönliche Informationsdossier mit. 6. In einem ca. 45-minütigen Gespräch werden Dossier und Glossar besprochen, und der Experte/die Expertin beurteilt die Kenntnisse des Antragsstellers/der Antragstellerin im Bezug auf die Strukturen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Mögliche Gesprächsthemen: Grund für die Auswahl der Unterlagen im Dossier und des Fachgebiets des Glossars; für den/die Antragsteller/in relevante Arbeitsgebiete, Realitätsbezug Wie werden die Arbeitsinstrumente vom/von der Antragsteller/in eingesetzt? Wie werden sie aktualisiert? Analyse eines Fallbeispiels aufgrund eines dossier- oder glossarrelevanten Themas. Welches Material und welcher Wortschatz müssen aufgrund des Fallbeispiels vorbereitet/eingesetzt werden? Die Beurteilungskriterien entsprechen denjenigen, die für die Lernzielkontrolle innerhalb des Moduls 2 definiert sind. Das Dossier bleibt im Besitz des Antragstellers/der Antragstellerin. 7. Der Experte/die Expertin schreibt einen kurzen Bericht zuhanden der QS-Kommission, in dem er/sie den Antrag zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. 8. Bei einem positiven Entscheid der QS-Kommission stellt das Sekretariat der Kommission ein Modulzertifikat aus. Ist der Entscheid negativ, unterrichtet das Sekretariat der Kommission den/die Antragsteller/in über den Entscheid. Der/die Antragsteller/in erhält eine kurze Begründung des Entscheids sowie den Bericht des Experten/der Expertin. Der/die Antragsteller/in wird über die Rekursmöglichkeiten informiert. 9. Bei der Ablehnung des Antrags kann der/die Antragsteller/in beim Vorstand von INTERPRET schriftlich Rekurs einlegen. Der Vorstand entscheidet über die Ablehnung des Rekurses oder die Rückweisung an die QS-Kommission zur neuerlichen Beurteilung. Das Rekursverfahren ist kostenlos. 10. Zweite Rekursinstanz ist die BEKOM Bildung und Beratung des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung SVEB. Sie entscheidet endgültig über die Ablehnung des Rekurses oder die Rückweisung an die QS- Kommission zur neuerlichen Beurteilung. 11. Die Unterlagen werden während längstens 10 Jahren vom Sekretariat der QS-Kommission archiviert. Die Mitglieder der QS-Kommssion, des Vorstands von INTERPRET sowie der BEKOM Bildung und Beratung haben Einsicht in die Unterlagen. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt; die zur Einsicht berechtigten Personen unterstehen der Schweigepflicht über die in den Unterlagen enthaltenen Daten. Interkulturelle Übersetzer/innen: Modul 2 Juni 2005 Seite 5 / 5

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