Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
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- Ulrich Kopp
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1 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Fachtagung Potsdam 9. Dezember 2014 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin 1
2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Was ist eine Barriere? Kleines Fremdwörterbuch (Reclam): (fr) Schranke, Absperrung, Hindernis Duden online: Absperrung, die jemanden, etwas von etwas fernhält 2
3 Ist Barrierefreiheit die Abwesenheit von Schranke Absperrung Hindernis? 3
4 Schranke 4
5 Was ist eine Barriere? Absperrung 5
6 Was ist eine Barriere? Hindernis 6
7 Herstellen der Barrierefreiheit Schranke Absperrung Hindernis 7
8 Hindernis
9 Hindernis beseitigt Was ist eine Barriere? 25 Jahre Barriere-Freiheit Hindernis 25 Jahre Mauerfall 9
10 10
11 Barrierefreiheit im Recht / Normenwerk DIN erschien DIN Barrierefreies Bauen; Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten Parallel wurde für Barrierefreies Bauen (Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze) und für Wohnungen herausgegeben Vorgängernorm für den Bereich Öffentlich zugängige Gebäude war seit 1976 DIN Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich Aktuell: Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude 11
12 Barrierefreiheit im Recht / Normenwerk Musterbaustellenordnung (MBO) Barrierefreie Gestaltung erst 2002 in MBO eingeführt, mit der Änderung von 2012 Barrierefreiheit in die Begriffsbestimmungen aufgenommen, angelehnt an das BGG 12
13 Barrierefreiheit im Recht / Normenwerk Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 13
14 Wann ist eine Arbeitsstätte barrierefrei? Was ist eine Barriere? Wenn 1. bauliche und sonstige Anlagen 2. Transport- und Arbeitsmittel 3. Systeme der Informationsverarbeitung 4. akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigte mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 14
15 15
16 Barrierefreie Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnung a Absatz 2 Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen. 16
17 Muss jede Arbeitsstätte barrierefrei sein? ArbStättV: 1. Beschäftigung von Menschen mit Behinderung muss vorliegen 2. Deren besondere Belange sind zu berücksichtigen ASR V3a.2: 3. Die Auswirkungen der Behinderung und die daraus resultierenden individuellen Erfordernisse sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen 4. Es sind nur die Bereiche der Arbeitsstätte barrierefrei zu gestalten, zu denen die Beschäftigten mit Behinderungen Zugang haben müssen 17
18 Wie richte ich die Arbeitsstätte barrierefrei ein? 1. Feststellen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2. Ermitteln der Auswirkungen der Behinderungen 3. Ermitteln der individuellen Erfordernisse einer barrierefreien Gestaltung 4. Festlegen der barrierefrei zu gestaltenden Bereiche 5. Treffen der Maßnahmen der Barrierefreiheit 18
19 Wie richte ich die Arbeitsstätte barrierefrei ein? Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Auswirkungen Erfordernisse 19
20 Grundanforderungen barrierefreier Gestaltung Die Auswirkungen der Behinderungen führen in vielen Fällen zu Anforderungen im Hinblick auf Motorische Einschränkungen Sensorische Einschränkungen Kognitive Einschränkungen Funktionsstörungen des Bewegungssystems, z. B. der Arme, Hände und Beine, z. B. Aufbringen der nötigen Kraft, um eine bestimmte Bewegung auszuführen Einschränkung der Aufnahme von Sinnesempfindungen, insbesondere des Sehens, Hörens, Tasten/ Fühlens Einschränkungen des Wahrnehmens, Erkennens und Denkens, z. B. verminderte Aufmerksamkeit, Koordinationsfähigkeit, Orientierungsschwierigkeiten, Gedächtnisstörungen 20
21 Grundanforderungen barrierefreier Gestaltung Motorische Einschränkungen Stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit (Vermeiden von Treppen und Absätzen), ausreichend große Bewegungsflächen, Automatisierung von Türen Quelle Abbildungen: 21
22 Grundanforderungen barrierefreier Gestaltung Motorische Einschränkungen Ausreichend große Bewegungsflächen Quelle: t/barriere Quelle: ASR V3a.2 Anhang 1.7, Abb. 1 22
23 Grundanforderungen barrierefreier Gestaltung Sensorische Einschränkungen 2-Sinne-Prinzip alternative Wahrnehmung durch einen anderen Sinn, mindestens 2 der 3 Sinne Sehen, Hören, Tasten müssen übermittelt werden, z. B.: bei Sehbehinderung zusätzlich über das Tasten/ Fühlen (mit Hilfe der Braille-Schrift bzw. tastbarer Normalschrift oder mit tastbaren Bodenleitsystemen) oder das Hören, bei Hörbehinderung zusätzlich über das Sehen. 23
24 Grundanforderungen barrierefreier Gestaltung Kognitive Einschränkungen Vermeiden gleichzeitiger motorischer, visueller, akustischer und mentaler Anforderungen einfache Grundrissgestaltung Verwenden leichter Sprache, ergänzt um Bildsymbole übersichtliche Gestaltung der Arbeitsstätte mit Farben, Bildern, Piktogrammen 24
25 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Zugang/ Eingang leicht auffindbar stufen- und schwellenlos 25
26 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Zugang/ Eingang leicht auffindbar stufen- und schwellenlos Rampen max. 6% Steigung 26
27 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Gebäudezugang mit Hublift 27
28 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Taktile Leitsysteme 28
29 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Verkehrswege stufen- und schwellenlos (Schrägrampen) 29
30 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen untere Tür- oder Toranschläge und Schwellen für Beschäftigte mit Rollator, Rollstuhl oder mit Fußhebeschwäche vermeiden wenn technisch erforderlich max. 20 mm hoch und abschrägen Quelle: ASR V3a.2 Anhang 1.7, Abb. 3 30
31 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Verkehrswege ausreichend breit ausreichend beleuchtet möglichst blendfrei Fußboden/ Wand kontrastreich ohne einengende Einbauten und Ausstattungsgegenstände 31
32 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen, ist eine lichte Durchgangsbreite von Türen und Toren von mindestens 0,90 m erforderlich. 0,90 m 32
33 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Für Beschäftigte, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benutzen oder deren Hand-/Arm-Motorik eingeschränkt ist, darf der maximale Kraftaufwand für das Öffnen von handbetätigten Türen z. B. des Türblatts und des Drückers, nicht mehr als 25 N betragen. Das maximale Moment für handbetätigte Beschläge darf nicht größer als 2,5 Nm sein. Können die Maximalwerte nicht eingehalten werden, sind kraftbetätigte Türen und Tore vorzusehen. 33
34 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Erreichbarkeit von Türen ist für kleinwüchsige Beschäftigte und für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen und deren Hand-/Arm-Motorik eingeschränkt ist gegeben, wenn Bedienelemente grundsätzlich in einer Höhe von 0,85 m angeordnet sind. 34
35 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Treppen 35
36 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Waschgelegenheiten und Toilettenräume 36
37 Beispiele barrierefreier Gestaltung 1. Bauliche und sonstige Anlagen Waschgelegenheiten und Toilettenräume 37
38 Beispiele barrierefreier Gestaltung 2. Transport- und Arbeitsmittel Ablage-Systeme für Büro- und Verwaltung Anfahrbarkeit und Benutzbarkeit durch Rollstuhlfahrerin Reduzierung der Entnahmehöhe für kleinwüchsigen Mitarbeiter Quelle: 38
39 Beispiele barrierefreier Gestaltung 2. Transport- und Arbeitsmittel Vergrößerungsgläser Kontrastreiche Tastatur 39
40 Beispiele barrierefreier Gestaltung 3. Systeme der Informationsverarbeitung Screenreader und Braillezeilen 40
41 Beispiele barrierefreier Gestaltung 3. Systeme der Informationsverarbeitung Screenreader ist eine Steuerungs- bzw. Brückensoftware liest den Bildschirminhalt ein, gibt die Informationen über Braillezeile und Sprachausgabe an den Nutzer aus. Braillezeilen sind Hardwarebestandteil geben die Informationen des Bildschirms in Braille aus, höhenveränderbare Stifte stellen die Braillepunkte dar, die von dem Anwender mit den Fingerkuppen ertastet werden, die Dateneingabe erfolgt über eine herkömmliche Tastatur. 41
42 Beispiele barrierefreier Gestaltung 3. Systeme der Informationsverarbeitung Bildschirmlesegeräte für sehbehinderte Beschäftigte 42
43 Beispiele barrierefreier Gestaltung 4. akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Taktiles Informationssystem 43
44 Beispiele barrierefreier Gestaltung 4. akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Tableau im Aufzug Brailleschrift 44
45 Beispiele barrierefreier Gestaltung 4. akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Taktiler Hinweis auf Etage am Treppenlauf 45
46 Beispiele barrierefreier Gestaltung 4. akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Visuelles Alarmsignal 46
47 Beispiele barrierefreier Gestaltung 4. akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Unterstützende Funktionen in Apple iphone, ipad und ipod touch Bildschirmlesetechnologie VoiceOver (akustische Beschreibung der Handlung) Assistent Siri (Spracheingabe, um Nachrichten zu senden, Telefonnummern zu wählen etc.) Auswahl vorlesen ( s, Webseiten, Bücher etc. vorlesen lassen) Diktieren (Diktierfunktion für , Notizen oder URL) Quelle: 47
48 Viele Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung kommen allen Beschäftigten zugute! 48
49 Barrierefreiheit im Bestand Technisch: Rampe? Aufzug? Hublift/ Treppenlift? Personenbezogen: Hochtragen? Organisatorisch: Alternativer Weg ohne Stufen? Aufzug in der Nähe? Quelle: 49
50 Barrierefreiheit im Bestand Beispiel Plattformlift Quelle: 50
51 Barrierefreiheit im Bestand Sind in bestehenden Arbeitsstätten die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten technischen Maßnahmen mit Aufwendungen verbunden, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so kann der Arbeitgeber auch durch organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten mit Behinderungen in vergleichbarer Weise sicherstellen. 51
52 52
53 Vielen Dank für Ihr Interesse! Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstraße 106, Berlin Tel.: 030 / Andreas.Voigt@senaif.berlin.de 53
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