Unsere Services für Sie! Stand 01/ april 2015 Messe Graz.

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1 Unsere Services für Sie! april 2015 Messe Graz Stand 01/

2 Herzlich willkommen in Graz! Sehr geehrte Aussteller! Herzlich Willkommen auf der Messe Graz! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer ebenso professionellen Vorbereitung. Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt, die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Graz bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen! Wir wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf! Ihr Team der Trends of Beauty PROJEKTLEITUNG Cornelia Derler T , F. DW M E. cornelia.derler@mcg.at Projektassistenz / PROGRAMM Alicja Chilinska T , F. DW M E. alicja.chilinska@mcg.at MARKETING / PR Mag. Sabine Gross, BA T , F. DW E. sabine.gross@mcg.at 2

3 ÜBERSICHT & CHECKLISTE Serviceleistungen der Messe Graz 1. Informationen Seite A.1 Allgemeine Informationen 4 A.2 Zimmeranfrage 7 A.3 Anreise, Anfahrt 8 A.4 Kontakte Dienstleister Marketingservice B.1 Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten 13 B.2 Marken 14 B.3 Hervorhebung Logo im Hallenplan 15 B.4 Web: 16 B.5 Messebooklet 17 B.6 Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial 18 B.7 Gutscheinheft 20 B.8 Logo und Beilage Eintrittskarte 21 B.9 A1 Ständer, Roll Up 22 B.10 Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring 23 B.11 Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten 24 B.12 Rahmenprogramm Bestellformulare C.1 Ausstellerausweise 26 C.2 Ausstellerparkplätze 27 C.3 EDV Internet-Service 28 C.4 Logistik und Leergut 30 C.5 Technische Richtlinien / Hängepunkte 32 C.6 Strom 33 C.7 Wasser 34 C.8 Messestand, Planskizze 35 C.8 Komplettstand Richtlinien & AGBs D.1 Allgemeine Messe- und Betriebsordnung 38 3

4 A.1 Informationen Allgemeine Informationen Ein-/Ausfahrtsregelung Einfahrt/Ausfahrt während der Aufbauzeit: Fröhlichgasse 35, 8010 Graz Einfahrt/Ausfahrt Abbau letzter Messetag: ca. 30 Minuten nach Messeschluss, Fröhlichgasse 35, 8010 Graz Abfalltrennung Alle Aussteller müssen lt. ST AWG 2004 Verpackungsmaterial wieder mitnehmen. Achten Sie während des Messebetriebes bitte unbedingt auf die entsprechende Mülltrennung. Zu diesem Zweck stehen Sammelstellen, so genannte Müllinseln, rund um die Hallen bereit. Sollte diesem wichtigen Umweltschutzgedanken nachweislich nicht entsprochen werden, behalten wir uns das Recht vor, die Entsorgung auf Ihre Kosten zu veranlassen. Die Lagerung von Verpackungsmaterialien in den Hallen ist nicht gestattet. Parken im Gelände während der Auf-/Abbauzeit Die Verkehrswege auf dem Messegelände müssen unbedingt frei bleiben. Parkende Autos behindern in diesem Bereich Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge und müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Einfahrt von PKW, Kleinlastern und LKW zu Ent-/Beladezwecken in die Hallen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Wir können keine Verantwortung für Ausstellungsgut, Standbaumaterial, etc. übernehmen. Verschließen Sie daher stets Ihr Fahrzeug und lassen Sie Ausstellungsgut nicht unbeaufsichtigt. Kautionsregelung Die Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den offiziellen Öffnungszeiten einer Messe und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20 Uhr ist jede Zufahrt gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern haben, ist eine Lieferplakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist an der Windschutzscheibe deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte, für die eine Kaution von 50,-- (1 Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum Zweck der Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelände befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte gegen eine Kaution von 50,-- ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von 150,-- eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser Betrag als Parkgebühr einbehalten. Ab 15 Uhr gibt es am letzten Veranstaltungstag keine Einfahrt mehr. Einsatz von Musik am Messestand Höflich machen wir auch darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik usw.) bei der AKM anzumelden ist. Den Kontakt der AKM Graz finden Sie auf Seite 12. 4

5 A.1 Informationen Auflagen Brandschutz und Sicherheit Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die brandschutztechnischen Einrichtungen im gesamten Ausstellungsbereich wie Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten, Hydrantenkästen müssen jederzeit erkennbar und für Jedermann frei zugängig gehalten werden. Die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen über Standflächen bedarf einer rechtzeitigen Abklärung und Plangenehmigung. Diese Regelung gilt nicht für zusätzlich, von der Behörde angeordnete Feuerlöscher, innerhalb einzelner Stände. Die Ausstellungsflächen in der Stadthalle und der Halle A sind flächendeckend mit einer automatischen Löschanlage (Sprinkleranlage) ausgestattet. Bei Standaufbauten ist daher zu beachten: Geschlossene Decken sind nicht zulässig (auch keine Marktschirme). Alle geschlossenen Flächen, die größer als 1m x 1m sind, müssen mit Sprinklern ausgestattet werden. Stoffe, die als horizontal abgespannte Decke verwendet werden, müssen sprinklertauglich sein. Der entsprechende Nachweis ist vom Aussteller zu erbringen. Ausnahmen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach rechtzeitig (2 Wochen vor Aufbaubeginn) eingeholter, behördlicher Genehmigung gestattet werden. Bei Standhöhen ab 2,50 m sind die Pläne rechtzeitig von der MCG genehmigen zu lassen. In der Stadthalle und der Halle A besteht aufgrund der lichten Raumhöhe die Möglichkeit, zweigeschoßige Stände zu bauen, wobei folgende Richtlinien einzuhalten sind: - Planvorlage an die MCG zur Prüfung und Abstimmung mit der Behörde. Im Zuge dieser Überprüfung wird festgelegt, ob ein zusätzlicher Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich ist. - Bei der Planung ist das Steiermärkische Baugesetz zu berücksichtigen (Stiegen, Geländer etc.) Bei Genehmigung des Standes bitte für die Überprüfung vor Ort zusätzlich vorbereiten: - Statisches Attest und Bestätigung über ordnungsgemäßen Aufbau durch die ausführende(n) Firma(en) - Erforderliche Zertifikate für Bauabnahme Wärmeentwickelnde Geräte (z.b. Scheinwerfer auf Türmen etc.) müssen mit ausreichendem Abstand so angebracht werden, dass die automatische Sprinkleranlage nicht ausgelöst wird. Alle Materialen und Dekorationsgegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (derzeit die Önorm 3822 sowie die in der TRVB-N unter Punkt 7 geregelte Brennbarkeitsklasse 1, Qualmbildungsklasse 1, Tropfbildungsklasse 1) Entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind für die Prüfung vor Ort bereitzuhalten. Packmaterial und sonstiges leicht brennbares Material darf nicht direkt in der Ausstellungshalle (auch nicht hinter dem Standbereich) gelagert werden. Werden Fahrzeuge präsentiert, bitten wir folgende behördlichen Auflagen zu berücksichtigen: Der Tank ist vollständig zu entleeren. Unter das Fahrzeug ist eine Schutzmatte zu legen. Die Fahrzeugbatterie ist abzuklemmen. (Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, so sind andere geeignete Maßnahmen rechtzeitig mit der Betriebsfeuerwehr der MCG abzuklären). Helium und CO 2 sind nicht brennbare Gase und dürfen in den Hallen verwendet werden. Achtung: Die Druckflaschen, in der die Gase abgefüllt sind, müssen dauerhaft gegen Umfallen gesichert sein. Die Verwendung von brennbaren Gasen (z.b. Propan, Butan, auch Sauerstoff) ist nur in besonderen Einzelfällen (bei Fachmessen) zulässig. Die Genehmigung hiefür ist rechtzeitig unter Darlegung des Verwendungszweckes sowie vorhandener bzw. vorgesehener Sicherheitsmaßnahmen bei der Feuerwehr der Stadt Graz, Feuerpolizei einzuholen. Im Falle einer Genehmigung bitten wir zu beachten: Das Lagern von Reserveflaschen ist in der Ausstellungshalle strikt untersagt. Absperrhähne von Druckluftflaschen müssen nach Veranstaltungsende geschlossen und gegen Manipulation Betriebsfremder gesichert werden. Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Druckgasen sind einzuhalten. 5

6 A.1 Informationen Elektrische Anlagen auf Ausstellungsständen müssen nach ÖVE EN 1 ausgeführt sein. In Betrieb befindliche elektrische Bügeleisen, Kochplatten, Kaffeemaschinen u.ä. Heizquellen sind auf nicht brennbare, schlecht wärmeleitende Unterlagen zu stellen. Die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht ist untersagt. Scheinwerfer und sonstige Abhängungen über Kopfhöhe sind doppelt gegen herab fallen zu sichern. Das Rauchen ist seit in Veranstaltungshallen generell gesetzlich verboten. Dies gilt auch für in der Halle situierte Gastronomiebereiche. Die Betriebsfeuerwehr der MCG ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften befugt und verpflichtet, notwendige Anordnungen zu treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherheit der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind. Den Anweisungen der Betriebsfeuerwehr der MCG ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei einem erforderlichen Einsatz oder/und Schaffen von Rettungs- und Angriffswegen wird keine Haftung für eventuelle Schäden an Ausstellungsgütern oder Ausstellungsständen übernommen. Aufgelegte Läufer (Teppiche), Kabelführungen etc. sind stolpersicher zu verlegen und dürfen die Verkehrswege nicht behindern. Bauliche oder sonstige Veränderungen, (Bohrungen etc.) des Bestandsobjekts oder seiner Einrichtungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MCG und dürfen nur zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden. Dies trifft zu, wenn von der MCG eine entsprechende Zustimmung zur Veränderung gegeben wurde. Die Wiederherstellung wird von der MCG an ein konzessioniertes Unternehmen beauftragt und ist vom Vertragspartner nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Vertragspartner haftet auch für solche Veränderungen, welche durch von ihm beauftragte Personen verursacht werden. Registrierung von Schaugeschäften nach 26 StVAG (1) Die Landesregierung führt ein öffentliches Register für 1. Bewilligungen nach 10; 2. Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten. (2) Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden sollen und nicht von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, bedürfen einer Aufnahme in das Register, es sei denn, sie werden im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung mitgenehmigt und nur dort eingesetzt. Die Registrierung berechtigt zur Aufstellung und zum Betrieb der Einrichtung auf Kosten und Gefahr der Verfügungsberechtigten/des Verfügungsberechtigten. (3) Für die Aufnahme in das Register sind folgende Angaben erforderlich: 1. Name, Anschrift (Hauptwohnsitz oder Firmensitz) und Telefonnummer, gegebenenfalls auch eine Adresse des über die Veranstaltungseinrichtung Verfügungsberechtigten; 2. eine genaue Bezeichnung, Beschreibung und nähere technische Angaben über die Veranstaltungseinrichtung; 3. der letzte Überprüfungsbefund, der nicht älter als 2 Jahre sein darf. (4) Die Landesregierung kann Inhalt und Form der Registrierung sowie beizulegende Unterlagen durch Verordnung festsetzen. (5) Die Landesregierung hat die Registrierung schriftlich zu bestätigen und die Registernummern für die Veranstaltungseinrichtungen mitzuteilen. (6) Registrierte Veranstaltungseinrichtungen sind längstens alle 2 Jahre unter sinngemäßer Anwendung des 20 überprüfen zu lassen. (7) Die Veranstaltungseinrichtung ist aus dem Register zu streichen, wenn der Landesregierung innerhalb der Prüffrist keine Prüfbescheinigung ( 20 Abs. 4) vorgelegt wird. (8) Die Verfügungsberechtigte/Der Verfügungsberechtigte hat der Landesregierung jede wesentliche Änderung unverzüglich bekannt zu geben. (9) Die Landesregierung ist berechtigt, das gemäß Abs. 1 und 2 einzurichtende Register automationsunterstützt zu führen. Sie hat bei der Führung des Registers auf die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz im Sinn des Datenschutzgesetzes 2000 zu achten und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datengeheimnisses zu treffen. 6

7 A.2 Informationen Zimmeranfrage F Retour an:, Messeplatz 1, 8010 Graz, T , E. Buchungskennwort: Aussteller Messe Graz Messe: TRENDS OF BEAUTY Graz (jeweiligen Messenamen einfügen) Um Ihre Buchung garantieren zu können, bitten wir Sie um Ihre Kreditkartendetails, ohne Bekanntgabe Ihrer Kreditkartendetails garantieren wir die Buchung bis 16 Uhr am Anreisetag: Anrede: Frau Herr (Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen) Vorname: Nachname: Firma: Straße: Visa Mastercard AMEX Karteninhaber: Kartennummer: Ablaufdatum: Diners JCB PLZ: Ort: Einzelzimmer inkl. Frühstück á p 85,00 Doppelzimmer inkl. Frühstück á p 95,00 Ankunftsdatum: Telefon: Abreisedatum: Fax: Diese Preise sind gültig für Einzelreisende bis zu 9 Zimmer pro Tag und Buchung, inkl. Frühstücksbuffet und allen Abgaben Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung erst von Seiten des Hotels bestätigt werden muss. Stornobedingungen: Bei Stornierungen binnen 7 Tagen vor dem Reisetermin wird die 1. Nacht in Rechnung gestellt. Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 7

8 A.3 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Anfahrt per PKW Anreise über A2 Abfahrt Graz Ost (1,5 km) Adresse für Anlieferungen Fröhlichgasse Graz Zentrum Straßenbahnlinie 6 Münzgrabenstraße Lazarettgürtel A9 von Salzburg kommend Karlauer Gürtel Mur Straßenbahnlinie 5 Schönaugürtel Straßenbahnlinie 4 Conrad-von Hötzendorf-Straße Jakominigürtel Moserhofgasse Fröhlichgasse Schönaugasse Neuholdaugasse MurMur Fröhlichgasse Conrad-von Hötzendorf-Straße Straßenbahnlinie 4 Triesterstraße Ostbahnhof Kasernstraße Raiffeisenstraße Münzgrabenstraße A2 UPC-Arena Abfahrt Graz-Ost A2 von Wien bzw. Klagenfurt kommend 8

9 A.3 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Anreise mit der Bahn Umweltfreundlich und bequem kommen Sie mit der Bahn oder dem Bus nach Graz. Direkte Bahn- oder Bus-Verbindungen gibt es z.b. von Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, München, Stuttgart, Frankfurt. Anreise per Flugzeug Der internationale Flughafen Graz-Thalerhof ist nur 10 km von der Stadt und vom Messe Congress Graz entfernt. Er wird von den Flughäfen Wien, Frankfurt/Main, München, Zürich u.a. angeflogen. Öffentlicher Verkehr Straßenbahn- Haltestellen für die Linien 4, 5, 6 (13): Jakominigürtel/Messe Stadthalle Fröhlichgasse/Messe Münzgrabenstraße/Messe 9

10 A.3 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Stadthalle & Messe - Parkplätze Je nach Veranstaltung stehen folgende messeeigene Parkplätze zur Verfügung: P1 Fröhlichgasse 1200 Pkw bei jeder Messe P2 Raiffeisenstraße 250 Pkw P3 Messegelände 400 Pkw fallweise Tiefgarage 212 Pkw Fröhlichgasse, Conrad-von-Hötzendorf-Straße, Raiffeisenstraße (alle bewacht). Parkplätze für Behinderte Gekennzeichnete und fix reservierte Behinderten-Parkplätze bei jeder Messe. Diese befinden sich in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße gegenüber der Stadthalle (nördlich des Zebrastreifens), in der Fröhlichgasse (Nordseite bei Eingang 2 in die Halle A) sowie am Besucherparkplatz in der Fröhlichgasse und in der Tiefgarage. Bei Veranstaltungen in der Stadthalle bieten wir die Möglichkeit, im Messegelände zu parken. Hotels in Graz Graz verfügt über eine Vielzahl an Unterkünften, von der Pension bis hin zu Businessund Design Hotels. Das Team von Graz Tourismus unterstützt Sie gerne bei der Auswahl eines Hotels. Graz-Tourismus und Stadtmarketing GmbH T F E. info@graztourismus.at Gerne können Sie sich auch direkt an unser Partnerhotel roomz (gegenüber des Messegeländes) wenden - damit profitieren Sie von den jeweiligen Messetarifen. Das Formular dazu finden Sie auf Seite 7. Roomz Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96, 8010 Graz T F E. welcome@roomz-graz.com I. 10

11 A.3 Informationen Gesamtplan Messegelände Straßenbahn 6 Münzgrabenstraße Bitte beachten Sie, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen seit in den Messehallen ein absolutes Rauchverbot herrscht. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Hunden aufs Gelände und in die Hallen behördlich untersagt ist. Freigelände 2 Adresse für Anlieferung: Fröhlichgasse 35 Einfahrt Gelände und Tiefgarage 4 Halle E EG Freigelände freiluftarena B Halle D OG Halle C Freigelände Parkplatz Fröhlichgasse Halle D EG Halle F Freigelände Halle A EG Halle A OG messecongress nord Messepark Ladenstein STADTHALLE Jakominigürtel Straßenbahn 4/5 Messeturm Straßenbahn 4 Conrad-von-Hötzendorf-Straße Conrad-von-Hötzendorf-Straße UPC Stadiongarage Schönaugürtel Straßenbahn 5 Parkplatz Raiffeisenstraße 11

12 A.4 Informationen Kontakte Veranstalter Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz T F E. office@mcg.at I. Standbau, Elektroinstallationen AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH Messeplatz 1, 8010 Graz T F E. office@ambgraz.at I. Bewachung ÖWD - Steiermark Schönaugasse 49, 8010 Graz T F E. graz@owd-gruppe.at T (während der Messe) Catering Toni Legenstein Catering c/o Hotel Restaurant Häuserl im Wald Roseggerweg 105, 8044 Graz T F E. legenstein@aon.at Hostessenservice BRAND EMBASSY Promotionagentur GmbH Wienerstraße 324, 8051 Graz T F I. Messespedition Schenker & Co AG Alte Poststraße 45, Graz Johann Ambros T F E. johann.ambros@dbschenker.at I. Messeversicherung Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft Herrengasse 18-20, 8011 Graz Sandra Schwarz T F E. sandra.schwarz@grawe.at Musik AKM Graz, Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger Korösistraße 64/1, 8010 Graz Daniela Kaufmann T F E. daniela.kaufmann@akm.co.at Zimmerreservierung Graz-Tourismus und Stadtmarketing GmbH T F E. info@graztourismus.at Partnerhotel Roomz Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96, 8010 Graz T F E. welcome@roomz-graz.com I. 12

13 B.1 Marketingservice Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten Produkt Internet Portal Messebooklet* Beauty Journal (Messeausgabe) ** Sonstiges Preis EUR Bestellung bis: Briefkleber kostenlos A1 und A2 Plakate kostenlos Kundenkarten kostenlos Basis Eintrag kostenlos Hervorhebung Basiseintrag 49, Logo im Ausstellerverzeichnis 89, Logo im Hallenplan 145, Marken kostenlos Rahmenprogramm kostenlos Inserat 2/ , Inserat 1/ , Inserat 1/2 quer od. hoch 1.050, Inserat 1/3 hoch 690, Inserat 1/4 quer 550, Inserat 1/8 quer 290, Messeneuheiten 125, Webbanner 285,- / 415, Kombipaket 310,- / 490, Inserat 1/1 TOP 590, Inserat 1/1 490, Inserat 1/2 quer od. hoch 270, Inserat 1/3 210, Inserat 1/4 170, Aktion im Gutscheinheft 49,- / 69, Logo auf der Eintrittskarte 490, Beilage zur Eintrittskarte 490, A1 Ständer 115, Roll Up 145, Verteilung von Werbemitteln 215, * Format A5, Auflage Stück, wird vor Ort an jeden Fachbesucher ausgegeben. ** Format A4, Auflage Stück, Versand an Abonennten, liegt vor Ort auf. 13

14 B.2 Marketingservice Marken Für termingerechte Ausführung bitte bis 20. Februar 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Marken Sie auf der TRENDS OF BEAUTY Graz 2015 vertreten sind. (Diese Marken werden ins Ausstellerverzeichnis übernommen) Deadline: 20. Februar 2015 Bestellformular bis 20. Februar an: oder Wir vertreten folgende Marken: Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 14

15 B.3 Marketingservice Hervorhebung Logo im Hallenplan Für termingerechte Ausführung bitte bis 6. Februar 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Hervorhebung Basiseintrag Stechen Sie aus der Masse hervor und lassen Sie Ihren Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis farblich hervorheben! Preis: 49,-- + USt. + Abgaben Kontakt: alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 6. Februar 2015 Bestellformular bis 6. Februar an: oder Ihr Logo Logo im Ausstellerverzeichnis Das Logo wird direkt bei Ihrem Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis platziert. Dies erscheint im Beauty Journal sowie im Messebooklet. Preis: 89,-- + USt. + Abgaben Kontakt: alicja.chilinska@mcg.at Format: pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) Deadline: 6. Februar 2015 Ihr Logo im Hallenplan Ihr Logo wird im Hallenplan direkt bei Ihrem Stand eingetragen. Der Hallenplan erscheint im Ausstellerverzeichnis (BEAUTY JOURNAL, Ausgabe 01/2015, Auflage Stück) und im Messebooklet (Auflage Stück) der direkt bei der Messe ausgegeben wird. Preis: 145,-- + USt. + Abgaben Kontakt: alicja.chilinska@mcg.at Format: pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) Deadline: 6. Februar 2015 Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 15

16 B.4 Marketingservice Web: Für termingerechte Ausführung bitte bis 13. März 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Messeneuheiten Sie schicken uns Ihre Messeneuheit - wir stellen sie auf Die Messeneuheiten werden direkt im Besucherbereich online gestellt - so erreichen Sie jeden interessierten Fachbesucher mit nur wenigen Klicks. Profitieren Sie von der Informationseinholungsphase vor der Messe! Schicken Sie uns: - 2 Fotos pro Messeneuheit - Ihre Messeneuheit (max Zeichen) - Ihr Firmenlogo Das Firmenlogo wird mit Ihrer Website verlinkt. Die Bilder und Texte werden nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet. Preis: 125,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 13. März 2015 Bestellformular bis 13. März an: oder Webbanner Promoten Sie Gewinnspiele, Messeaktionen, Messeneuheiten mit einem Webbannerauf der Startseite oder nutzen Sie diese Fläche für Imagewerbung. Banner 460 x 220 pixel inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Banner 220 x 220 pixel inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Preis: 415,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 13. März 2015 Preis: 285,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 13. März x 220 pixel 460 x 220 pixel Kombipaket Messeneuheit + Webbanner Messeneuheit + Webbanner 460 x 220 pixel Preis: 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 13. März 2015 Messeneuheit + Webbanner 220 x 220 pixel Preis: 310,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 13. März 2015 Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 16

17 B.5 Marketingservice Messebooklet Für termingerechte Ausführung bitte bis 13. März 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Inserieren Sie im Messebooklet! Das Messebooklet wird beim Eingang jedem Besucher in die Hand gegeben und enthält alles Wissenswerte zur TRENDS OF BEAUTY Graz 2015: Neben dem Vortragsprogramm sowie einem Ablauf zur Meisterschaft sind der Hallenplan, das Aussteller-, Marken- und Branchenverzeichnis im Messebooklet zu finden. Seien Sie mit einem Inserat präsent und ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihre Produkte und Dienstleistungen! Bestellformular bis 13. März an: oder Messebooklet Auflage: Stück Format: A5 Daten: Datenübermittlung einer druckfähigen pdf-datei oder jpeg, eps oder tiff in Druckqualität (300 dpi) Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 13. März /1 Seite TOP: 148 x 210 Sonderplatzierung U2, U3, U4 (+3 mm Überfüller) Preis: 590,-- + USt. + Abgaben 1/2 Seite quer: 148 x 105 (+3 mm Überfüller) Preis: 270,-- + USt. + Abgaben 1/3 Seite: 148 x 70 (+3 mm Überfüller) Preis: 210,-- + USt. + Abgaben 1/1 Seite: 148 x 210 (+3 mm Überfüller) Preis: 490,-- + USt. + Abgaben 1/2 Seite hoch: 74 x 210 (+3 mm Überfüller) Preis: 270,-- + USt. + Abgaben 1/4 Seite: 74 x 1105 (+3 mm Überfüller) Preis: 170,-- + USt. + Abgaben Kombinieren Sie online und print für eine größere Reichweite. Für Ihr persönliches Werbepaket kontaktieren Sie bitte Sabine Gross , sabine.gross@mcg.at Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 17

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19 B.6 Marketingservice Media daten FACH Gültig ab allgemeine GeSCHÄFtSBedinGUnGen 1 Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln. 2 Anspruch auf Rabatt besteht nur nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifes (Sofortbucher-Mengenbonus) und bei schriftlichem Abschluss innerhalb des Kalenderjahres. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. Anzeigenrabattierungen können nicht rückwirkend erteilt werden. 3 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Verpfl ichtung dar. 4 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht. 5 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für die gleiche Seite vereinbart werden. 6 Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Ein Auftrag kann wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe. 8 Liegt der Grund für erhebliche Druckmängel beim Verlag, besteht Schadensersatzanspruch in Form einer Ersatzeinschaltung oder wenn der Zweck der Anzeige dadurch nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates oder einer Texteinschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Haftungen des Verlages, insbesondere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9 Vor Druck erhält der Kunde eine pdf- Datei zur Ansicht. Digitale Farbausdrucke sind nicht farbverbindlich. Farbverbindliche Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hergestellt. Die Kosten des Proofs gehen zu Lasten des Kunden. Bei nicht fristgerechter Druckfreigabe / Mitteilung von Änderungswünschen gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 10 Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 11 Die Rechnungen sind 14 Tage netto ab Faktureneingang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält der Verlag sich rechtliche Schritte vor. 12 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% der Auflage ausgeliefert sind. 13 Soferne keine besonderen Größenvorschriften erteilt wurden, wird der Preis nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet. 14 Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 15 Beanstandungen aller Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erheben. 16 Entgeltliche Textnotizen werden mit Anzeige oder Werbung gekennzeichnet. 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist St. Pölten, Österreich. Anzeigenverwaltung: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten - St. Georgen. Tel. +43 (0) / Fax-DW 33 Ingrid Grabner Mobil +43 (0)676 / Tel. +43 (0) / ingrid.grabner@henzl-media.at Sekretariat: Tel. +43 (0)27 42 / Medieninhaber: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten - St. Georgen. Tel. +43 (0) / Fax-DW 33 Herausgeber: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten - St. Georgen. Tel. +43 (0) / , Fax-DW 33 redaktion: Sandra Gruberbauer sandra.gruberbauer@beautyjournal.at Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage dato Faktura netto Kassa, danach bankmäßige Verzinsung. Nach 2. Mahnung Inkasso durch Rechtsanwalt. Zahlbar und klagbar in St. Pölten. Storno: 1. Bei Zurückziehung von Aufträgen werden 25% des Inseratenwertes in Rechnung gestellt. 2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur schriftlich bis zum Anzeigenschluss erfolgen. technische Details: Vorzugsweise bitten wir um Übermittlung von Druck-pdfs. Folgende weitere digitale Formate können wir verarbeiten: Xpress, Photoshop, Freehand, Illustrator. Bei diesen Formaten unbedingt beachten: alle Schriften mitschicken oder in Zeichenwege umwandeln. Formate wie Word, Excel, CorelDraw, PageMaker,... werden nur gegen Aufwand, 55, pro Stunde, bearbeitet. 19

20 B.7 Marketingservice Gutscheinheft Für termingerechte Ausführung bitte bis 20. März 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Präsentieren Sie Ihr Messeangebot in unserem Gutscheinheft! Die TRENDS OF BEAUTY Graz 2015 bietet allen Besuchern besondere Vorteile: beim Eingang erhalten alle Fachbesucher ein Gutscheinheft, das Ihre speziellen Messeangebote enthält. Um das Heft mit attraktiven Angeboten zu füllen, würden wir uns freuen, wenn auch Sie mit Ihrer speziellen Messeaktion vertreten sind. Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit für Rabattaktionen, Gratis Produktproben, Gewinnspiele uvm. Bestellformular bis 20. März an: oder oder Ich gestalte die Vorderseite des Gutscheines selbst und liefere die Druckdaten bis 20. März 2015 an sabine.gross@mcg.at. Die Gestaltung der Rückseite übernimmt die Messe Graz, dafür stelle ich mein Firmenlogo (300 dpi) zur Verfügung! Preis: 49,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Format: 60 x 77 mm, 300 dpi, druckfähige pdf-datei Halle Stand 000 Deadline: 20. März 2015 Die Gestaltung des Gutscheines (Vorder- und Rückseite) erfolgt durch die Messe Graz. Ich schicke dafür: - den genauen Wortlaut der Aktion - Firmenlogo (300 dpi, Druckqualität) - Foto des Produktes (jpeg, eps oder tiff in Druckqualität, 300 dpi) Preis: 69,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 20. März 2015 Platz für gestaltung: 60 x 77 mm Halle Stand 000 Das ist ein Blindtext Das ist ein Blindtext. Das ist ein Blindtext. statt EUR 000,00 000,00 Gratis XYZ sample Text Der genaue Wortlaut unserer Aktion: Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 20

21 B.8 Marketingservice Logo und Beilage Eintrittskarte Für termingerechte Ausführung bitte bis 20. März 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Ihr Logo auf der Eintrittskarte! Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Logo auf der Eintrittskarte präsent zu sein und somit gleich zu Beginn Flagge zu zeigen! Es sind insgesamt 6 verschiedene Logos möglich! Preis: 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Format: pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) mit 190 x 140 pixel in 1c (schwarz) Deadline: 20. März 2015 Bestellformular bis 20. März an: oder Hier könnte Ihr Logo stehen! LOGO: 190 x 140 pixel Bitte senden Sie uns Ihr Logo in 1c (schwarz) als pdf- oder jpeg-datei! Beilage zur Eintrittskarte Nutzen Sie die Möglichkeit, den Besuchern Information zu Ihren Produkten und Dienstleistungen in die Hand zu geben. Durch die begrenzte Stückzahl ist Ihnen die Aufmerksamkeit sicher, da in Summe max. zwei Beilagen möglich sind. Preis: 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 20. März 2015 Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 21

22 B.9 Marketingservice A1 Ständer, Roll Up Für termingerechte Ausführung bitte bis 10. April 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW A-Ständer Mit diesem Werbemittel haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen prominent in Aufstellern im A1-Format zu präsentieren. Kosten: Kontakt: p 145,-- + USt. + Abgaben pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer Alicja Chilinska T E. alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 10. April 2015 Liefertermin: Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit. Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. Bestellformular bis 10. April an: oder Rollup Sie können Ihr Unternehmen mit Werbestehern präsentieren. Eine Platzierung ist immer mit Rücksprache des Projektleiters möglich. Kosten: Kontakt: p 145,-- + USt. + Abgaben pro Roll Up für die gesamte Messedauer Alicja Chilinska T E. alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 10. April 2015 Liefertermin: Bitte bringen Sie Ihr Roll up am letzten Aufbautag mit. Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 22

23 B.10 Marketingservice Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring Für termingerechte Ausführung bitte bis 10. April 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Verteilung von Werbemitteln Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich der Messe Graz zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt). Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist. Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar getragen werden. Kosten: Kontakt: p 215,-- + USt. + Abgaben pro Person pro Tag Alicja Chilinska T E. alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 10. April 2015 Bestellformular bis 10. April an: oder Individuelle Pakete und Sponsoring Auf Wunsch schnüren wir Ihnen gerne Ihr individuelles Werbepaket. Kombinieren Sie online und print sowie eine Bewerbung im Vorfeld und während der Messe! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an uns. Kosten: Kontakt: auf Anfrage Mag. Sabine Gross, BA T F E. sabine.gross@mcg.at Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 23

24 B.11 Marketingservice Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax oder alicja.chilinska@mcg.at TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Laden Sie gezielt Kunden auf Ihren Messestand ein! Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Messeauftritt auf der TRENDS OF BEAUTY Graz 2015 unterstützen zu können. Dafür stellen wir Ihnen wieder Werbemittel kostenlos zur Verfügung! Nützen Sie auch die Einladungskarten mit GRATIS-Code für den Besuch der TRENDS OF BEAUTY Graz 2015! EINLADUNG mit GRATIS- Code APRIL 2014 MESSE GRAZ, HALLE A EG DER BRANCHENTREFF IM SÜDEN ÖSTERREICHS Mit der TRENDS OF BEAUTY ziehen wieder die Frühjahrstrends sowie zahlreiche Messeneuheiten in Graz ein! Am 5. und 6. April 2014 steht eine einzigartige Angebotsvielfalt im Rampenlicht! Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, sich Expertentipps und Informationen über die Must- Haves der Branche einzuholen! Wir sind bei der TRENDS OF BEAUTY Graz mit dabei und würden uns freuen, Sie auf unserem Messestand begrüßen zu dürfen! Firma: Halle, Stand: MIT IHREM PERSÖNLICHEN GRATIS-CODE KÖNNEN SIE DIE TRENDS OF BEAUTY GRAZ KOSTENLOS BESUCHEN! * Einfach auf die Anzahl der FREIKARTEN auswählen (max. 2 möglich), den GRATIS-Code eingeben und Ihre FREIKARTE ausdrucken. Gratis Code: *gilt für Sie und 1 Begleitperson. Es sind max. 2 Tickets/Code möglich! Bestellformular an: oder SAMSTAG 10 BIS 18 UHR SONNTAG 10 BIS 17 UHR Nach Vorweis dieser Einladung erhalten Sie Ihre FREIKARTE auch vor Ort! Messe Graz Messeplatz Graz T: Menge Werbemittel Preis Erhältlich ab Briefaufkleber (Blätter à 21 Stk.) Kostenlos ab sofort A2-Plakat(e) Kostenlos ab sofort Einladungskarten mit GRATIS-Code für Ihre Kunden Mit diesen Karten können Sie Ihre Kunden auf die TRENDS OF BEAUTY Graz einladen - die Besucher können damit die Fachmesse kostenlos besuchen! Kostenlos Mitte Februar 2015 Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 24

25 B.12 Marketingservice Rahmenprogramm Für termingerechte Ausführung bitte bis 20. Februar 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Präsentieren Sie kostenlos Ihre Angebote und Dienstleistungen! Ja, ich interessiere mich für eine Präsentationsmöglichkeit im Rahmen der TRENDS OF BEAUTY Graz Bitte beachten Sie, dass die Vortragseinheiten zur TRENDS OF BEAUTY Graz 2015 begrenzt verfügbar sind. Eine Anmeldung ist bis Freitag, den 20. Februar 2015 möglich. Sie können uns gerne Ihre Präferenzen bezüglich Tag und Zeitpunkt bekanntgeben. Wir werden versuchen, diese bestmöglich zu berücksichtigen. Melden Sie sich gleich an, denn die Teilnahme am Programm wird nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt! Folgende technische Grundausstattung finden Sie bei der Beauty Bühne vor: 1 Leinwand, 1 Mikrofon, 1 Headset, Beamer, Flipchart, Kosmetikliege/-tisch, Laptop. Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auf einem USB-Stick mit. Bestellformular bis 20. Februar an: oder Samstag, 18. April 2015 vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.) SHOW WORKSHOP PRODUKTPRÄSENTATION Sonntag, 19. April 2015 vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.) SHOW WORKSHOP PRODUKTPRÄSENTATION Name des Referenten / Speaker: Ein Foto des Referenten / Speaker wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt. Bitte senden Sie Ihr Foto (Auflösung 300 dpi) an alicja.chilinska@mcg.at. Titel: Programmbeschreibung: (dies wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt). Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 25

26 C.1 Bestellformulare Ausstellerausweise Für termingerechte Ausführung bitte bis 10. April 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise richtet sich nach den jeweils belegten Quadratmetern. Ihr Ausstellerpaket beinhaltet: bis 30 m 2 4 Stück 31 bis 60 m 2 6 Stück ab 61 m 2 10 Stück Bestellformular bis 10. April an: oder Besteht darüber hinaus ein Bedarf an Ausstellerausweisen, können Sie diese hier bestellen. Bestellung Stück Ausstellerausweise à p 8,-- (exkl. MwSt.) Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 26

27 C.2 Bestellformulare Ausstellerparkplätze Für termingerechte Ausführung bitte bis 10. April 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Freigelände Stück Parkplätze à p 12,-- (exkl. MwSt.) im Freigelände in der Fröhlichgasse Tiefgarage Bestellformular bis 10. April an: oder Stück Parkplätze à p 14,-- (exkl. MwSt.) in der Tiefgarage 1 Parkplatz in der Tiefgarage ist kostenlos und wird mit der Rechnung mitgeschickt. Die Preise gelten von Donnerstag, 16. April bis Montag, 20. April 2015 Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 27

28 C.3 Bestellformulare EDV Internet-Service Für termingerechte Ausführung bitte bis 10. April 2015 per Fax oder TRENDS OF BEAUTY Graz Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW ANMELDUNG Bereitstellung Internetzugang über die Messe Graz WLAN Anschluss: kostenlos (Zugangsdaten sind im Messeleiterbüro abzuholen) LAN Anschluss: p 120,-- (exkl. MwSt.) Bestellformular bis 10. April an: oder Anzahl: Technischer Support für die Installation und Inbetriebnahme (kleinste Einheit 15 Minuten): p 29,-- (exkl. MwSt.) Reservierung für WLAN PCMCIA -WLAN -Komponenten : Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. MwSt.) Anzahl: USB Adapter -WLAN -Komponenten : Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. MwSt.) Anzahl: Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 28

29 C.3 Bestellformulare Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN/LAN Allgemeine WLAN/LAN Richtlinien Im Benutzergerät muss eine Netzwerkkarte vorinstalliert sein. (LAN/WLAN) Falls kein WLAN-Adapter im Gerät integriert ist, wird dem Nutzer ein Adapter in Form einer PCMCIA-Karte oder eines USB-Adapters gegen eine Kaution beigestellt. Gesicherte Zugänge zu Firmennetzen (VPN) über WLAN werden nicht unterstützt. Für die Benutzer des LAN/WLAN Internetzuganges im Rahmen einer Vera staltung wird eine gemeinsam genutzte Bandbreite bereitgestellt. Dem Benutzer wird ein limitiertes Downloadvolumen zur Verfügung gestellt. Der Benutzer erhält seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per /Fax zugesandt. 1. Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des WLAN (Wireless Local Area Network)-Dienstes der (im Folgenden Messe Graz genannt) durch den Nutzer. 2. Leistungen der Messe Graz, Dienstebeschreibung 2.1 Messe Graz stellt dem Nutzer an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über WLAN oder LAN zu Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto-Datenraten von bis zu 5 bis 6 Mbit/s erreichbar. Diese Datenrate stellt den Maximalwert dar und kann je nach Auslastung divergieren. Eine Zusicherung über eine Mindestdatenrate erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.b. Bluetooth) genutzt daher kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. 2.2 Die Versorgung mit dem WLAN/LAN System der Messe Graz erfolgt grundsätzlich in folgenden Messehallen: Stadthalle, messecongress, Halle A und Halle C. Aufgrund der WLAN-Technik kann eine vollständige Ausleuchtung aller Bereiche nicht garantiert werden. Die Messe bemüht sich im Rahmen des technisch und betrieblich zumutbaren um eine möglichst flächendeckende Ausleuchtung. 2.3 Der Nutzer kann mit Hilfe eines WLAN-fähigen Endgerätes (WiFi-Standard) nach dem IEEE b-Standard über WLAN-Zugriff auf das Internet nehmen. Es ist absolut verboten, Besuchern über ein öffentliches WLAN-System (HOTS- POT) Zugang zum Internet zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Entzug der Erlaubnis, WLAN-Technologie auf dem Messegelände zu nutzen und können zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen führen. 2.4 Für die Inanspruchnahme der unter 2.1 genannten Dienstleistungen gelten die Preise gemäß der derzeit gültigen Ausstellerservicemappe. 2.5 Der Zugang über die Access Points gewährleistet den Zugriff auf das Internet. Die Kommunikation zwischen Clients an einem oder zwischen zwei Access Points ist grundsätzlich nicht möglich. 2.6 Ein Roaming zwischen den Access Points erfolgt nur innerhalb einer Messehalle. 2.7 Das Netz wird vom Betreiber im Rahmen der technischen Möglichkeiten ständig verfügbar gehalten. Kurzfristige Störungen werden bei Bekanntwerden umgehend beseitigt. Einschränkungen, die durch höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden, liegen außerhalb der Verantwortung des Betreibers. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers 3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bestellung eines WLAN Zuganges die von ihm verlangten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 3.2 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung des/der ihm für das Login zugewiesenen Zugangsdaten, wie Benutzername und Passwortkombination, verantwortlich. 4. Laufzeit 4.1 Messe Graz behält sich vor, eine bestehende WLAN-Verbindung zu sperren, sofern der Nutzer diese vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet. Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von der Messe Graz für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen. 5.2 Es obliegt dem Nutzer, für die Sicherung (z.b. VPN Client oder SSL Verschlüsselung) Sorge zu tragen. Eine etwaige Haftung der Messe Graz ist abschließend in Ziffer 6 geregelt. 5.3 Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN- Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten, ist der Nutzer selbst verantwortlich, soweit die Messe Graz nicht nach Ziffer 6 haftet. 5.4 Die Messe Graz stellt dem Nutzer transparente Internet-Anschlüsse zur Verfügung. Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform ausgeschlossen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen bzw. die von den Herstellern empfohlenen Sicherheitseinstellungen an seinem System zu aktivieren sowie für weitere Sicherungsmittel (Firewall, Virenschutz, etc.) zu sorgen. Hierzu sind u.a. die neuesten Herstellerempfehlungen bzgl. Service- und Securitylevels einzuhalten. Der Nutzer haftet für Schäden aus Verletzung dieser Sicherungspflichten. 5.5 Die Messe Graz behält sich vor, Ports und Sockets bzw. komplette Anschlüsse vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Ansage geschehen. 6. Haftung 6.1 Die Messe Graz stellt über WLAN/LAN lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Messe Graz. Insbesondere überprüft die Messe Graz nicht, ob eine schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten ist. Die Messe Graz übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung oder Haftung. 6.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff haftet die Messe Graz gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht hat. 6.3 Für den Verlust von Daten wird nicht gehaftet. 6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der Messe Graz für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 6.5 Die Messe Graz haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, von der Messe Graz nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Streik und Aussperrung. 6.6 Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. 7. Datenschutz Die vom Teilnehmer zur Bestellung der Benutzername-/Kennwortkombination angegebenen Daten werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Dienstes erhoben. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim Dienstanbieter abzufragen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus bei der Nutzung des öffentlich zugänglichen Internets verbreitete Daten fallen nicht in den Schutzbereich der Messe Graz. 8. Sonstige Bestimmungen 8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 8.2 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von der Messe Graz aus diesem Vertragsverhältnis auf eine Beteiligungsgesellschaft ist auch ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Dem Teilnehmer steht für diesen Fall das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 8.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 5. Sicherheit und Systemintegrität 5.1 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und Access Points der Messe Graz wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem Messe Graz WLAN-Netz aufgebauten Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung erfolgt NICHT durch die Messe Graz. Messeturm Messeplatz 1 A-8010 Graz 29

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