Elektronisches Patientendossier

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1 Elektronisches Patientendossier Grundlagen und Stand der Arbeiten Dr. Salome von Greyerz, Stv. Leiterin, Bundesamt für Gesundheit Symposium «Die Chancen einer integrierten Versorungsorganisation» 21. September 2016

2 Herausforderungen für das Gesundheitssystem Koordinationsbedarf in der Patientenbehandlung nimmt zu Patientenorientierung/zentrierung wird immer wichtiger Steigender Bedarf an raschem Austausch von behandlungsrelevanter Information 2

3 Wo stehen wir heute? Physiotherapie Heime/Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Spital Telefon Fax Spezialarzt Brief Apotheke Hausarzt 6 3

4 Wie werden heute Informationen übermittelt? Quelle: 2015 Commonwealth Fund International Health Policy Survey of Primary Care Physicians 4

5 Welche Risiken gehen wir damit ein? «Die meisten Fehler in der Medizin passieren heute wegen Problemen mit der Kommunikation - wichtige Informationen sind unvollständig oder kommen zu spät ans Ziel.» 5

6 Verbesserungen dank Digitalisierung? Quelle: ehealth Barometer

7 Zentrale Massnahme von Gesundheit2020 7

8 Zentrale Massnahme von Gesundheit2020 8

9 Das elektronische Patientendossier Physiotherapie Heime/Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Neu ist: «Digital» statt Fax und Post; Spital «Zur Verfügung stellen» Telefon statt von A nach B schicken; Brief Fax Patienten können Daten einsehen; Patienten erteilen Zugriffsrechte. Apotheke Spezialarzt Hausarzt 6 9

10 Virtuelles elektronisches Patientendossier

11 Nutzen des elektronischen Patientendossiers Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. 11

12 Die Umsetzung hat bereits begonnen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Nur zertifizierte «Stammgemeinschaften» werden in den «Vertrauensraum elektronisches Patientendossier» aufgenommen Basel Zürich St. Gallen Aargau Waadt GR / GL Wallis Tessin Genf «Stammgemeinschaft» = Organisatorische Einheit von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen 12

13 Grundelement: Stammgemeinschaft

14 Wichtige Elemente des Gesetzes (1/2) Stärkung der informationellen Selbstbestimmung Eröffnung eines elektronischen Patientendossier ist für Patienten freiwillig. Eröffnung bedarf einer schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen. Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen (bei Notfallzugriffen ist der Patient oder die Patientin zu informieren). Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.b. Blutdruckmessung) hochladen. Vertrauen schaffen Eindeutiges und eigenständiges Identifikationsmerkmal für die korrekte und vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten. Elektronische Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung. Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren. Keine Datenzugriffe für Versicherer (Vertrauensärztliche-Dienste) oder Arbeitgeber.

15 Wichtige Elemente des Gesetzes (2/2) Interoperabilität und Datensicherheit sicherstellen Festlegung von schweizweit einheitliche Normen und Standards und Integrationsprofilen. Zertifizierungspflicht für Stammgemeinschaften, Gemeinschaften und Herausgeber von Identifikationsmitteln. Aufbau und Betrieb der zentralen Abfragedienste durch den Bund. Verbreitung fördern Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen stärken. Information der Bevölkerung fördern. Verpflichtung stationärer Einrichtungen sich innerhalb von drei Jahren (für Geburtshäuser und Pflegeheime innerhalb von fünf Jahren) einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft anzuschliessen (keine Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen) Beiträge des Bundes an die Finanzierung von Aufbau und Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften (total 30 Millionen Franken) bei gleichzeitiger Beteiligung eines Kantons und/oder eines Dritten.

16 Erkenntnisse aus den bisherigen Arbeiten Fazit I Patientinnen und Patienten können die informationelle Selbstbestimmung über ihre Gesundheitsdaten nur dann wahrnehmen, wenn die an ihrer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen über einen Zugang zum elektronischen Patientendossier verfügen! Fazit II Nicht die Technik ist der entscheidende Erfolgsfaktor, sondern die Bereitschaft zur und die Entwicklung von neuen Formen der Zusammenarbeit! 16

17 Die Gesundheitsversorgung der Zukunft ist digital! Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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