Freizeitangebote. der Kreisjugendförderung Groß-Gerau im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
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- Falko Ritter
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1 Freizeitangebote der Kreisjugendförderung Groß-Gerau im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
2 2 Einige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung
3 Die Kreisjugendförderung stellt sich vor Wir über uns Die Kreisjugendförderung ist mit ihrem Jugendbildungswerk ein Fachdienst des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Groß-Gerau. Ziel der Arbeit ist es, junge Menschen zur Selbstbestimmung und zum verantwortlichen Handeln in ihrer sozialen Gemeinschaft zu befähigen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ermuntert werden, sich an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen und ihre Interessen zu formulieren. In diesem Sinne hat die Kreisjugendförderung/das Jugendbildungswerk die Aufgabe, Angebote zur/zum politischen, kulturellen und sozialen Bildung Kinder- und Jugenderholung/Freizeiten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Beratung und Unterstützung der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen Koordination und Beratung der Jugendarbeit der Städte und Gemeinden Fortbildung und Qualifizierung zu entwickeln und durchzuführen. Der Kreis Groß-Gerau stellt mit dem Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen eine kreiseigene Einrichtung für Schulklassen und Träger der Jugendarbeit, wie Vereine, Verbände, Kommunen etc. zur Verfügung. 3
4 Freizeiten der Kreisjugendförderung 2017 Die Kreisjugendförderung des Kreises Groß-Gerau bietet im Jahr 2017 drei Ferienfreizeiten während der Schulferien an. Kindern bieten sie die Gelegenheit für: neue Erfahrungen und Erlebnisse Kontakte mit Gleichaltrigen in einer Gruppe Eigeninitiative und Freiräume Mitbestimmung und Mitgestaltung bewegungsorientierte und kreative Aktivitäten Stärkung des Selbstbewusstseins Die Freizeitteams: Die Gruppen werden von eigens durch die Kreisjugendförderung ausgebildeten und ständig weiterqualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und betreut. Wichtige Ausbildungsinhalte der pädagogischen Schulung sind: Entwicklungspsychologie, Gruppenpädagogik, Rollenverhalten, Koedukation, Interkulturelles Lernen, Spielpädagogik, Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Erste Hilfe, Erlebnispädagogik und kreative Angebote. Das Kinder- und Jugendferiendorf: Die Freizeiten finden im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen statt. Das Feriendorf, in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg gelegen, bietet durch seine Lage am Waldrand mit großzügigem Freigelände tolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Bewegungsraum, Rasensportplatz, Streetballkorb, Tischtennis, Spiel- und Sportgeräte, Multifunktionsfeld, Barfußpfad, Naturerkundungskiste und vieles mehr versprechen ein abwechslungsreiches Programm. Die Freizeitteilnehmerinnen und -teilnehmer wohnen in Häusern mit je 4 Schlafräumen à 6 bzw. 8 Betten. Die Anreise erfolgt mit Bussen aus verschiedenen Orten im Kreisgebiet. Elternabende: Vor jeder Freizeit findet ein Elterninformationsabend statt. Hierzu sind auch die teilnehmenden Kinder herzlich eingeladen. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Kinder- und Jugendreisen des Kreises Groß-Gerau (siehe Seite 10 der Broschüre). Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung. Telefonische Platzreservierungen sind leider nicht möglich! 4
5 Osterfreizeit 3. bis 8. April 2017 Die kunterbunte Osterfreizeit im Kinder-und Jugendferiendorf Ober-Seemen steht ganz unter dem Motto Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt. Dabei sind die individuellen Eigenschaften Ihrer Kinder gefragt. So kann diese Freizeit zu einem unvergessenen Erlebnis für alle werden. Geplant ist die Osterfreizeit für 31 Mädchen und 31 Jungen. An diesem Angebot können Kinder mit Behinderungen aus den Gruppen der Lebenshilfe Kreisvereinigung Groß-Gerau e.v. teilnehmen. Durch diese Kooperation ist eine fachkundige Betreuung gewährleistet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung sowie der Lebenshilfe haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet, in das auch noch die Wünsche und Ideen der Kinder miteinfließen werden. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An-und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programme und Betreuung enthalten. 3. bis 8. April jährige Kinder 62 Teilnahmeplätze 12 Betreuer/innen der Kreisjugendförderung und der Kreisvereinigung Lebenshilfe e.v. Teilnahmegebühr 141,00 für 7-11-jährige Kinder Teilnahmegebühr 146,00 für 12-jährige Kinder Anmeldeschluss 24. März 2017 Elternabend 28. März 2017, 18:30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau 5
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7 Sommerfreizeit 10. bis 21. Juli 2017 Die Sommerfreizeit der Kreisjugendförderung im kreiseigenen Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen ist für 42 Mädchen und 42 Jungen im Alter von 7 bis 12 Jahren geplant. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung gestalten die Freizeit abwechslungsreich nach einem bestimmten Motto, so dass die Kinder besondere Ferientage erleben. Zahlreiche Angebote aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Kreativität und Naturerkundung lassen keine Langeweile aufkommen. Höhepunkte sind Lagerfeuer mit Stockbrot, die Wasserrutsche, Waldexpeditionen, Kinderkino und vieles mehr. In das vielseitige Programm für drinnen und draußen werden auch die Wünsche und Ideen der Kinder einfließen. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. 10. bis 21. Juli jährige Kinder 84 Teilnahmeplätze 12 Betreuer/innen Teilnahmegebühr 291,00 für 7-11-jährige Kinder Teilnahmegebühr 302,00 für 12-jährige Kinder Anmeldeschluss 16. Juni 2017 Elternabend 20. Juni 2017, 18:30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 7
8 Herbstfreizeit 7. bis 14. Oktober 2017 Die Herbstfreizeit der Kreisjugendförderung im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen richtet sich an sieben- bis elfjährige Kinder. Die Freizeit ist für 17 Mädchen und 17 Jungen geplant. Diese Maßnahme ist auch ideal für Kinder geeignet, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die Ferien fahren. An dieser Freizeit nehmen Kinder mit Behinderung aus den Gruppen der Lebenshilfe Kreisvereinigung Groß-Gerau e.v. teil. Durch diese Kooperation ist die fachkundige Betreuung gewährleistet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung sowie der Lebenshilfe haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. 7. bis 14. Oktober jährige Kinder 34 Teilnahmeplätze 8 Betreuer/innen der Kreisjugendförderung und der Kreisvereinigung Lebenshilfe e.v. Teilnahmegebühr 191,00 Anmeldeschluss 22. September 2017 Elternabend 26. September :30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau 8
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10 Allgemeine Teilnahmebedingungen An den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung Groß-Gerau können, entsprechend der Altersgrenzen, alle Kinder aus dem Kreis Groß-Gerau teilnehmen. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt mit dem Anmeldeformular der Kreisjugendförderung Groß-Gerau. Das Formular muss von dem/der Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Teilnahmebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugesendet. Spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise muss die volle Teilnahmegebühr eingezahlt sein. Die Kreisjugendförderung kann Ausnahmen hiervon zulassen. Alle Zahlungen sind unter Angabe des Namens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie der Reisenummer auf das folgende Konto des Kreises zu überweisen: Kreiskasse Groß-Gerau bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, IBAN: DE BIC: HELADEF1GRG Bei Rücktritt von der Freizeitteilnahme werden in der Regel Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 in Rechnung gestellt. Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anordnungen der Reiseleitung zu befolgen und die Bestimmungen für den Aufenthalt zu beachten. Alle Veranstaltungen werden unter der Verantwortung des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau, Kreisjugendförderung, Tel.: , durchgeführt. 10
11 Adresse der Kreisjugendförderung: Kreisjugendförderung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße Groß-Gerau Tel.: Fax: jf@kreisgg.de Sollte die Anmeldung g t oder gefaxt werden, senden Sie bitte noch das Original per Post nach. Bitte wenden Sie sich bei finanziellen Engpässen frühzeitig an die Kreisjugendförderung, da unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahmegebühr ermäßigt werden kann. Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn Sie einen Zuschuss über das Jobcenter (Bildungs- und Teilhabepaket) beantragen möchten. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Mittwoch Uhr Uhr Weitere regionale und überregionale Anbieter von Ferienfreizeiten und Ferienspielen im Kreis Groß-Gerau sind beispielsweise: alle Städte und Gemeinden die Vereine und Verbände das Evangelische Dekanat Groß-Gerau - Rüsselsheim die Hessische Sportjugend das Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd u. a. 11
12 Kreiseigene Jugendeinrichtungen Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen Umgeben von Wiesen und Wäldern liegt das Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg. Das Feriendorf kann von Schulklassen und Trägern der Jugendarbeit, wie Vereinen, Verbänden, Kommunen etc., von Mitte Februar bis Anfang November belegt werden. Die Reservierung und Belegung erfolgt bei der Kreisjugendförderung. Weitere Informationen und den aktuellen Belegungssatz erhalten Sie bei der Kreisjugendförderung oder unter - gerne wird auch eine Präsentation des Feriendorfes zur Verfügung gestellt. Adresse des Feriendorfes: Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau Zum Kohlstück Gedern / Ober-Seemen Tel.: (Frau Rodenstein, Wirtschaftsleiterin) Jugendzeltplatz Wildpark Der Jugendzeltplatz liegt im Wald an der B44 zwischen Groß-Gerau und Mörfelden. Belegt werden kann der Zeltplatz von Kinder- und Jugendgruppen. Die Reservierung und Belegung erfolgt über Jugendzeltplatz Wildpark e.v. unter der Telefon- und Fax-Nr
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14 Ausbildungsseminar für Betreuerinnen und Betreuer Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei den Ferienfreizeiten im Kinderund Jugendferiendorf Ober-Seemen sucht die Kreisjugendförderung ständig neue Betreuer/innen. Aus diesem Grunde wird jährlich ein Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Mitarbeiter/ innen im Bereich der Ferienfreizeitbetreuung durchgeführt. Das nächste Seminar ist vom 9. bis 14. Oktober 2017 in Ober-Seemen geplant. Während des Seminars werden die Teilnehmer/innen auf die Betreuungstätigkeit bei den Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen der Kreisjugendförderung vorbereitet. So werden Grundkenntnisse im Bereich der Aufsichtspflicht und Haftung sowie für die pädagogische Arbeit vermittelt und freizeitpädagogische Problemfelder angesprochen. Darüber hinaus werden konkrete Möglichkeiten zur Programmgestaltung aufgezeigt. Die Teilnahme an dem Ausbildungsseminar ist Voraussetzung, um als Betreuer/in bei den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung mitwirken zu können. Wer an dem Seminar teilnehmen möchte, sollte zwischen 18 und 30 Jahren alt sein und Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Eine besondere Qualifikation oder sonstige Erfahrung in der Pädagogik ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos - Anmeldeschluss ist am 22. September Weitere Informatioen und die Anmeldeunterlagen gibt es bei der Kreisjugendförderung oder unter 14
15 Informationen Bei Fragen rund um die Freizeiten: Frau Kurz (Verwaltungsangestellte) Tel.: Herr Trautmann (Pädagogischer Mitarbeiter) Tel.: Bei Belegungsanfragen für das Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau in Ober-Seemen: Frau Kurz (Verwaltungsangestellte) Tel.: Fachdienstleitung Kreisjugendförderung/Jugendbildungswerk Frau Draxler Tel.: Das Freizeitprogramm und das Anmeldeformular finden Sie auch unter: 15
16 Kreisjugendförderung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße Groß-Gerau Tel.: Fax: jf@kreisgg.de Öffnungszeiten der Kreisjugendförderung Montag und Freitag von 8-12 Uhr Mittwoch von Uhr
Freizeitangebote. der Kreisjugendförderung Groß-Gerau im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
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