Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung
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- Steffen Zimmermann
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1 Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI Segen oder Fluch? Neue Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte Vorstand Nationale Zusammenarbeit Dieter Arnold Erste Erfahrungen bei der Umsetzung Fellbach,
2 Allgemeine Positionierung: 1. Die DGUV Vorschrift 2 ist ein gelungener Kompromiss, der die Interessen aller am Arbeitsschutz Beteiligten berücksichtigt 2. Durch diese Vorschrift wird erneut bestätigt, wie wichtig unser Staat den Arbeits- und Gesundheitsschutz einordnet und ihn als unverzichtbaren Bestandteil unseres gesellschaftspolitischen Wertesystems sieht 3. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung sind die Gewinner die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen/die Wirtschaft
3 Chancen und Vorteile Die Anwendung der DGUV Vorschrift 2 ist harmonisiert Für alle Betriebe/Unternehmen/Verwaltungen eine Vorschrift Berücksichtigung aller Unternehmensgrößen; Großunternehmen aber auch der KMU Wegfall der Degression bei Beratungsaufwand Die erforderliche Festlegung der Grund- und betriebsspezifischen Betreuungsanteile stärkt das Themenfeld Arbeitsschutz Aufwertung von FASI und BA; fördert die Zusammenarbeit... Seite 3
4 Risiken und Nachteile Die hohe Flexibilität der Vorschrift fordert ein umfassendes Anwendungs- und Umsetzungscontrolling des ASiG in den Betrieben/Unternehmen/Verwaltungen durch die UVT und die AS- Behörden der Länder Rolle (?) der UVT und der Arbeitsschutzbehörde Unternehmermodell und alternative Betreuung bei KMU Deutlich höherer Aufwand in den Betrieben, bei FASI und BA zum Ermitteln der Grund- und betriebsspezifischen Betreuungsanteile Wettbewerb zwischen FASI und BA... Seite 4
5 Die Bausteine der neuen Regelbetreuung der Betriebe > 10 Beschäftigte: Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungskatalog Zeitvorgabe für Betrieb; Aufgabenkatalog Ermittlung: Inhalte Umfang Seite 5
6 Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung Die DGUV entwickelte in 2010: eine allgemeine Handlungshilfe mit konkreten betrieblichen Beispielen (Broschüre) Flyer FAQ-Katalog PowerPoint-Präsentation Informationsveranstaltungen Internetinformationen Seite 6
7 Aufbau der allgemeinen Handlungshilfe: Editorial, Vorwort Kurzvorstellung der DGUV Vorschrift 2 Hintergründe der Reform Grundintention der neuen Vorschrift Regelbetreuung größer 10 Beschäftigte Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Alternative Betreuung Vorteile und Chancen des neuen Konzeptes Serviceteil wesentliche FAQs Seite 7
8 Entwicklung betrieblicher Anwendungsbeispiele zur DGUV Vorschrift 2, Regelbetreuung > 10 Beschäftigte Zielgruppe: APen der UVT u. Aufsichtsbehörde der Länder, Konkretisierung der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 Berücksichtigung verschiedener Parameter wie: Betriebsgröße und Betreuungsform gewerblich oder öffentlich Erarbeitung mit Ansprechpartnern aus UVT und Betrieb Fertigstellung: unverzüglich, aufbauend auf die allgemeine Handlungshilfe Seite 8
9 Festlegung der erforderlichen Personalressourcen Der Unternehmer hat die Aufgaben den Einsatz der BÄ u. Sifas, entsprechend den betrieblichen Erfordernissen (Gefährdungsanalyse) und unter Mitwirkung/- bestimmung der betrieblichen Interessenvertretung (BetrVG/PersVG) zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen. Der Unternehmer hat das Initiativrecht, die Mitwirkung u. Mitbestimmung der AN-Vertretung zu berücksichtigen.
10 Entwickelt wurden folgende Handlungsbeispiele unter Anwendung der Vorschrift: Kommune Produktionsbetrieb Handel Bank Krankenhaus Gastronomie
11 Unternehmer/ Arbeitgeber ermittelt Aufgaben, teilt auf, vereinbart schriftlich und überträgt Konsens finden Betriebs-/Personalrat...wirkt u. bestimmt mit! (Mitbestimmung) beraten arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte
12 Aufgaben des Unternehmers, Leiter des Betriebes, Leiter einer Verwaltung Die Aufgaben des BA und der FASI entsprechend den betrieblichen Erfordernissen (WZ-Schl. u. Gefährdungsanalyse) zu ermitteln Sich bei der Festlegung der Aufgaben durch FASI u. BA beraten lassen Die ermittelten Aufgaben u. EZ dem BA und der FASI zuordnen und schriftlich vereinbaren Die Mitbestimmungsrechte des BR bzw. PR zu achten Dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten BA und FASI, ihre Aufgaben erfüllen. D. h., er muss sich u.a. davon in geeigneter Weise überzeugen. Der Arbeitgeber muss FASI und BA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen
13 Aufgaben FASI und BA Bei der Ermittlung der erforderlichen Betreuungsleistung muss immer von der konkreten betrieblichen Problemlage und den Bedarfen ausgegangen werden Die unterschiedlichen Fachkompetenzen sind zur Lösung der betrieblichen Problemlage und zur Erfüllung der Bedarfe zu prüfen und einzusetzen Die Betreuungsleistung ist immer als eine ineinandergreifende Gefügeleistung beider Fachkompetenzen zu berücksichtigen Prinzipiell können beide Fachdisziplinen Beiträge zu allen Aufgabenfeldern leisten. Die Aufteilung muss sich nach der konkreten, leistbaren Betreuung richten. Die Betreuungsleistungen sind für die Aufgabenfelder als konkrete Leistungen zu beschreiben Aus den beschriebenen Leistungen ist der erforderliche Personalaufwand zu ermitteln Die Erfüllung der Betreuungsleistungen erfordert eine gemeinsame, zielgerichtete Vorgehensweise und ständige Kooperation
14 ... weitere Aufgaben von FASI und BA Beratung des Arbeitgebers bei der Festlegung der Betreuung insgesamt Abgrenzung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung anhand der Aufgabenfelder und Kataloge. Ermittlung von Relevanz und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung und der zu erfüllenden Aufgaben Erfüllung der Betreuungsaufgaben entsprechend den Aufgabenfeldern und Leistungskatalogen Erfüllung der Aufgaben in der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung als Gefügeleistung und setzt somit ein entsprechendes kooperatives Handeln voraus Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung gemäß 5 der DGUV Vorschrift 2
15 Aufgaben Betriebs- und Personalvertretung Betriebs-/Personalräte nehmen ihre Mitwirkungs- u. Mitbestimmungsrechte nach BetrVG/PersVG wahr bei der: Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, Auswahl des Betreuungsmodells Mitwirkung bei Festlegung der Betreuungsleistungen ( 9 Abs.3 ASiG: Erweiterung und Einschränkung von Aufgaben) Prüfung der Erfüllung der Betreuungsleistungen Interessenvertretung insgesamt (Initiativrecht, Mitwirkung, Mitbestimmung)
16 Empfohlene Zusammenfassung der Vorgehensweise AG BR/PR FASI BA Welcher Informationsstand? Wer initiiert den Prozess? In welchen Schritten verläuft der Prozess? Welche Probleme treten auf? Wie lassen sie sich lösen? Welche Ergebnisse? Dokumentation, Information?
17 Durchgeführte und geplante VDSI Veranstaltungen: 1. Interne Firmenschulung , 25 Sifas (Dr. A. Weber) 2. Dresden (D. Arnold) 3. BG Nürnberg ( Dr. A. Weber) 4. Dortmund (Kh. Kalenberg) 5. BG Magdeburg (D. Arnold) 6. BG Chemnitz (Kh. Kalenberg) 7. Uni Bonn / Bad Honnef (D. Arnold) 8. VDBW Landesverband Nordbayern (Dr. A. Weber) 9. BG Berlin (D. Arnold) Nordbadisches Forum (Arnold) 11. WEKA Düsseldorf (D. Arnold) 12. Tag der Arbeitssicherheit Fellbach (D. Arnold) 13. Nordbayrisches Forum (Dr. A. Weber) 14. WEKA Karlsruhe (D. Arnold) 15. BG Leipzig angefragt (D. Arnold) 16. Arbeitssicherheitstag bei perma-tec (Dr. A. Weber)
18 Der Vorstand beauftragt den AK FASI die Umsetzung der UVV DGUV Vorschrift 2 wie folgt zu begleiten: Erarbeitung und Vorlage einer Abfrageliste zu den Erfahrungen der FASI s bei der Umsetzung der Vorschrift bei der Umfrage sollten Antworten auf die Fragen berücksichtigt werden: wie verlief die Information generell? wer hat und wann wurde informiert? wer hat und wann wurde die betriebliche Initiative ergriffen? wie verliefen die Gespräche zwischen FASI u. BA? gab es gemeinsame Ergebnisse? wurde die AN Vertretung eingebunden? wie verliefen die Gespräche mit dem AG? in welchem Umfang gibt es Veränderungen der EZ insgesamt? wie ist das Verhältnis FASI zu BA in der Grundeinsatzzeit? und wie in der betriebsspezifischen EZ? gibt es bereits Abschlüsse zu neuen EZ? Seite 18
19 Weitere Fragen könnten sein: wie beurteilen Sie die Unterstützung der BG? welche Rolle spielt die Arbeitsschutzbehörde? wurden die Ergebnisse im ASA behandelt und dokumentiert? Bemerkungen, Statements, Erfahrungen?...?...? Seite 19
20 Vorstand Nationale Zusammenarbeit Dieter Arnold...es gibt viel zu tun, packen wir s an! Vielen Dank für Ihr Interesse
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
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