BDI The Voice of German Industry

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BDI The Voice of German Industry"

Transkript

1 BDI The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Aktuelle Entwicklungen im Ertragsteuerrecht - Einführungsreferat BDI/PwC-Steuertagung

2 Agenda Inhalt Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel Rückwirkende Änderung der Konzernklausel des 8c KStG Einschränkungen in 20, 21, 24 UmwStG Europarecht und 6b EStG Keine Gesetzesänderung zum Jahreswechsel BMF-Schreiben vom zu 50i Abs. 2 EStG Aktuelle steuerpolitische Diskussion 45-Tage-Regel Australien als Vorbild zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer Drittstaatsverschmelzung Der eigentlich klare Verweis Abzinsung von Pensionsrückstellungen 2

3 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 1. Rückwirkende Erweiterung der Konzernklausel des 8c KStG Zweck von 8c KStG: Verhinderung des Handels mit Verlusten ( Mantelkauf ), Durchbrechung des Trennungsprinzips. Zweck der Konzernklausel in 8c Abs. 1 S. 5 KStG: Betriebswirtschaftlich notwendige Umstrukturierungen im Konzern ermöglichen. Bisher ausgeschlossen: Transaktionen durch die Konzernspitze selbst, Personenhandelsgesellschaften, da nicht dieselbe Person. Verluste 3

4 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 1. Rückwirkende Erweiterung der Konzernklausel des 8c KStG Neuer Wortlaut des 8c Abs. 1 Satz 5 KStG: Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt nicht vor, wenn 1. an dem übertragenden Rechtsträger der Erwerber zu 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Erwerber eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft ist, 2. an dem übernehmenden Rechtsträger der Veräußerer zu 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft ist oder 3. an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe natürliche oder juristische Person oder dieselbe Personenhandelsgesellschaft zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe nach dem 31. Dezember 2009 anzuwenden. ( 34 Abs. 7b Satz 2 KStG) 4

5 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 1. Konzernklausel des 8c KStG Beispiel 1 Schicksal der Verlustvorträge? Bisheriges Recht: BMF-E, Rn. 41, Personenges. kann nicht dieselbe Person i. S. d. 8c Abs. 1 Satz 5 KStG sein. Konsequenz wäre, dass auf Zurechnungsebene auf die Gesellschafter der M-KG abzustellen wäre (FinVerw. würde Vorliegen der Konzernklausel verneinen, da nicht dieselbe Person beteiligt ist). Neues (rückwirkendes) Recht: Kein schädlicher Beteiligungserwerb, da Personenhandelsges. von der Konzernklausel erfasst werden. Achtung: Die Anteile müssen sich zu 100 Prozent im Gesamthandsvermögen der Personenhandelsges. befinden; Anteile im SonderBV sind nur dem Gesellschafter zuzurechnen, sodass die neue Konzernklausel nicht greift (Gesetzesbegr., S. 53). Komm T 1 -GmbH 100 % V-GmbH Verlustvorträge M-KG 100 % 100 % Anteilsübertragung Kompl. T 2 -GmbH 5

6 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 1. Konzernklausel des 8c KStG Beispiel 2 Schicksal der Verlustvorträge? Stellt man auf die T-KG als übertragender Rechtsträger ab (Personenges. als übertragender Rechtsträger), sollten Verlustvorträge erhalten bleiben, da M-AG sowohl am übertragenden (T-KG) als auch am übernehmenden Rechtsträger (T-GmbH) zu jeweils 100 Prozent beteiligt ist; entscheidend sollte die Beteiligung am Vermögen der KG sein. (Anm.: ggf. anders, wenn der 0 %- Komplementär eine wenn auch nur geringfügige Gewinnbeteiligung erhält, da hier eine Verschiebung von Verlusten auf einen Dritten angenommen werden könnte.) Dritter Kompl. 0 % 100 % V-GmbH Aktionäre M-AG 100 % 100 % T-KG T-GmbH Anteilsübertragung Verlustvorträge 6

7 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2. Einschränkungen in 20, 21, 24 UmwStG Einschränkungen im UmwStG als Reaktion auf den sog. Porsche/VW-Deal. Gewährung von sonstige Gegenleistungen in den 20 Abs. 2, 21 Abs. 1, 24 Abs. 2 UmwStG nur noch eingeschränkt möglich. Erweiterung der Voraussetzungen zur Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert bei: Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, qualifiziertem Anteilstausch, Einbringungen in eine Personengesellschaft. Vermögen Gesetzesbegründung: In einzelnen Punkten ist das Umwandlungssteuergesetz aber nicht folgerichtig ausgestaltet. Es hat sich gezeigt, dass die daraus resultierenden Gesetzeslücken gezielt für Steuergestaltungen ausgenutzt werden. ( ) zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass im UmwStR Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können. ohne Aufdeckung stiller Reserven Anteile + Sonstige Gegenleistung 7

8 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2. Einschränkungen in 20, 21, 24 UmwStG Neuer Gesetzeswortlaut: 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG (vergleichbare Regelungen in 21 und 24 UmwStG) 4. der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr als a) 25 Prozent des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens oder b) Euro, höchstens jedoch den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens. Dem 27 wird folgender Absatz 14 angefügt: (14) 20 Absatz 2, 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 2, 4 und 5 sowie 24 Absatz 2 in der am 6. November 2015 geltenden Fassung sind erstmals auf Einbringungen anzuwenden, wenn in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge der Umwandlungsbeschluss nach dem 31. Dezember 2014 erfolgt ist oder in den anderen Fällen der Einbringungsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen worden ist. 8

9 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2. Einschränkungen in 20, 21, 24 UmwStG Beispiel Beispiel zu sonstigen Gegenleistungen: Die X-GmbH bringt einen Teilbetrieb (BW: 5 Mio.; gemeiner Wert: 10 Mio.) in die Y-KG ein. Die X-GmbH erhält im Gegenzug Anteile an der Y-KG im Wer von 2,5 Mio. und eine Darlehensforderung i. H. v. 2,5 Mio. Buchwertantrag wird gestellt. Die weiteren Voraussetzungen für diesen Antrag liegen vor. Frage: Buchwertansatz trotz sonstiger Gegenleistung (Darlehensforderung) möglich? Bisherige Rechtslage: Da der gemeine Wert der Summe aus den gewährten Gesellschaftsanteilen und anderen Wirtschaftsgüter (Darlehensforderung) den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens nicht übersteigt, können bei der übernehmenden Y-KG die Buchwerte angesetzt werden. Bei der X-GmbH ergibt sich kein Einbringungsgewinn. Der Buchwert der neuen Anteile der Y-KG beträgt bei der X-GmbH 2,5 Mio. (BFH v ; Az. X R 42/10) Neue Rechtslage: Einbringungsgewinn: 0,625 Mio. 9

10 Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 3. Europarecht und 6b EStG Problem: EuGH v (Rs. C-591/13) Ein Steuerpflichtiger, der Veräußerungsgewinne in eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland reinvestiert, wird benachteiligt gegenüber einem Steuerpflichtigen, der eine Reinvestition in einer deutschen BSt tätigt. Eine Reinvestition außerhalb Deutschlands ist damit weniger attraktiv. Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit. Lösung des 6b Abs. 2a EStG: Werden ( ) Wirtschaftsgüter angeschafft ( ), die einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zuzuordnen sind, kann auf Antrag des Steuerpflichtigen die festgesetzte Steuer, die auf den Gewinn im Sinne des Absatzes 2 entfällt, in fünf gleichen Jahresraten entrichtet werden ( ). 36 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist sinngemäß anzuwenden. Neues Wahlrecht bei einer beabsichtigten Investition im EU/EWR-Raum, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer über einen Zeitraum von fünf Jahren zu entrichteten. Wirkung für die Gewerbesteuer fraglich, da das GewStG keinen Verweis auf die Erhebungsvorschriften des EStG kennt. 10

11 Agenda Inhalt Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel Rückwirkende Änderung der Konzernklausel des 8c KStG Einschränkungen in 20, 21, 24 UmwStG Europarecht und 6b EStG Keine Gesetzesänderung zum Jahreswechsel BMF-Schreiben vom zu 50i Abs. 2 EStG Aktuelle steuerpolitische Diskussion 45-Tage Regel Australien als Vorbild zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer Drittstaatsverschmelzung Der eigentlich klare Verweis Abzinsung von Pensionsrückstellungen 11

12 Keine Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel BMF-Schreiben vom zu 50i Abs. 2 EStG Einführung des 50i Abs. 1 EStG als Reaktion auf BFH-Auffassung mit dem AhRLUmsG Fiktion der Gewerblichkeit nach 15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG schlägt nicht auf die abkommensrechtliche Einkünftequalifikation durch. Keine Anwendung von Art 7 OECD MA (BFH ; I R 81/09). 50i Abs.1 EStG um eine steuerfreie Entstrickung rückwirkend zu verhindern (treaty override). Mit dem Kroat-AnpG Einführung von 50i Abs. 2 EStG um ausweichende Gestaltungen zu verhindern. Anordnung zur sofortigen Aufdeckung aller stillen Reserven bei Umwandlungen und Einbringungen, sofern die Sachgesamtheiten Wirtschaftsgüter i. S. d. 50i Abs. 1 EStG enthalten. Wortlaut von 50i Abs. 2 EStG nicht eindeutig. Erhebliche Kritik im Schrifttum. Reaktion der Finanzverwaltung durch BMF-Schreiben v Nichtanwendung des 50i Abs. 2 EStG aus sachlicher Unbilligkeit. Reaktion des Gesetzgebers steht aus. 12

13 Keine Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel BMF-Schreiben vom zu 50i Abs. 2 EStG Sachverhalt: Schenkung in das Inland Der Steuerpflichtige bringt die 100 Prozent Beteiligung an seiner deutschen GmbH in eine deutsche, gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ein (vor ). Der Steuerpflichtige verzieht in das DBA- Ausland. DBA D V T Der Steuerpflichtige verschenkt/vererbt seinen Anteil an seine im Inland lebende Tochter. Rechtslage vor Einführung des 50i Abs. 2: Holding GmbH & Co. KG Die Schenkung führt ertragsteuerlich zu keiner Aufdeckung von stillen Reserven, vielmehr ist gem. 6 Abs. 3 EStG eine Buchwertfortführung vorzunehmen. BMF-Schreiben v : GmbH Tz kommt zu keiner anderen Lösung, da das deutsche Besteuerungsrecht nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Antrag sollte Erfolg haben. 13

14 Agenda Inhalt Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel Rückwirkende Änderung der Konzernklausel des 8c KStG Einschränkungen in 20, 21, 24 UmwStG Europarecht und 6b EStG Keine Gesetzesänderung zum Jahreswechsel BMF-Schreiben vom zu 50i Abs. 2 EStG Aktuelle steuerpolitische Diskussion 45-Tage-Regel Australien als Vorbild zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer Drittstaatsverschmelzung Der eigentlich klare Verweis Abzinsung von Pensionsrückstellungen 14

15 Aktuelle steuerpolitische Diskussion Tage-Regel Australien aus Vorbild Zur Bekämpfung von Cum/Cum-Transaktionen wird aktuell über die Einführung einer sog. 45- Tage-Regel diskutiert. Cum/Cum-Transaktionen haben das Ziel, die Dividendenbesteuerung im Inland zu umgehen. Umgehung mittels Aktienverkauf bzw. Aktienleihe kurz vor dem Dividendenstichtag. Lösung durch die Einführung einer Haltefrist als Voraussetzung zur Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Ausland D Verkauf von Aktien der DAX-AG zum Preis von 100 Dividende i. H. v. 10 Ausländischer Fonds Rückkauf zum Preis von 90 Inländische Bank Gemäß 8b Abs. 7 KStG Erstmalige Anwendung auf Kapitalerträge die ab dem 1. Januar 2016 zufließen. 15

16 Aktuelle steuerpolitische Diskussion Tage-Regel Änderung des 36 EStG Dem Absatz 2 Nummer 2 EStG wird folgender Satz angefügt: Die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer auf Kapitalerträge ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Steuerumgehung führen würde; 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: Die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer auf Kapitalerträge im Sinne des 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge weniger als 45 Tage wirtschaftlicher und zivilrechtlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist. Tage, in denen der Steuerpflichtige weniger als 30 Prozent Wertveränderungsrisiko gegenüber dem gemeinen Wert bei Anschaffung der Aktien oder Genussscheine trägt, sowie der Tag der Veräußerung sind für die Mindesthaltedauer nach Satz 1 Nr. 1 nicht zu berücksichtigen. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn 1. die Kapitalerträge im Sinne des 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a im Veranlagungszeitraum nicht mehr als Euro betragen oder 2. der Steuerpflichtige bei Zufluss der Kapitalerträge im Sinne des 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a seit mindestens einem Jahr zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist. 16

17 Aktuelle steuerpolitische Diskussion 3. Drittstaatsverschmelzung Der eigentlich klare Verweis Auf Gesellschafterebene findet UmwStG keine direkte Anwendung, da 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG Drittstaatengesellschaften aus dem Anwendungsbereich des UmwStG ausnimmt. Umstritten ist, wann 12 Abs. 2 Satz 2 KStG Anwendung findet und die Verschmelzung im Inland steuerneutral möglich ist: Wird das Vermögen einer Körperschaft durch einen Vorgang i. S. d. Satzes 1 auf eine andere Körperschaft übertragen, gilt 13 UmwStG für die Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft entsprechend. 12 Abs. 2 Satz 1 KStG lautet: Wird das Vermögen einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft als Ganzes auf eine andere Körperschaft desselben ausländischen Staates durch einen Vorgang übertragen, der einer Verschmelzung i. S. d. 2 UmwG vergleichbar ist, sind die übergehenden Wirtschaftsgüter. mit dem Buchwert anzusetzen, soweit. D USA D-AG 100 % 100 % T 1 -AG T 2 -AG Verschmelzung 17

18 Aktuelle steuerpolitische Diskussion 4. Abzinsung von Pensionsrückstellungen 7,00% 6,00% EStG 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% IFRS HGB 1,00% 0,00% 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit StB Florian Holle Referent Steuern und Finanzpolitik Breite Straße Berlin Tel.:

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften

Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Oliver Hubertus Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Steffen Meining, LL.M. (UCT) Rechtsanwalt

Mehr

Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Entstrickung von Wirtschaftsgütern Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung

Mehr

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Universität Wien Einheit III 16. Oktober 2017 I. Allgemeines zur Einbringung 2 I. Allgemeines zur Einbringung Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben,

Mehr

UmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009

UmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 UmwStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen

Mehr

Stellungnahme. Prof. Dr. Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Stellungnahme. Prof. Dr. Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 1 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Mehr

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile

Mehr

10. Hamburger Steuerdialog Update Personengesellschaften Update Internationales Steuerrecht. 18. Oktober 2018 Stefan Richter

10. Hamburger Steuerdialog Update Personengesellschaften Update Internationales Steuerrecht. 18. Oktober 2018 Stefan Richter 10. Hamburger Steuerdialog Update Personengesellschaften Update Internationales Steuerrecht 18. Oktober 2018 Stefan Richter Agenda Update Personengesellschaften _ Mitunternehmerstellung in Personengesellschaften,

Mehr

An den Bundesrat Büro des Finanzausschusses Berlin. Düsseldorf, den 07. Mai 2015

An den Bundesrat Büro des Finanzausschusses Berlin. Düsseldorf, den 07. Mai 2015 An den Bundesrat Büro des Finanzausschusses 11055 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: mail-fz@bundesrat.de; bundesrat@bundesrat.de Düsseldorf, den 07. Mai 2015 613 Eingabe zu den Empfehlungen der Ausschüsse

Mehr

Richtlinien aus Brüssel Empfehlungen aus Paris: Stand der Umsetzungsarbeiten in Berlin

Richtlinien aus Brüssel Empfehlungen aus Paris: Stand der Umsetzungsarbeiten in Berlin STEUER-AKADEMIE KNOLL GESELLSCHAFT FÜR FORTBILDUNG MBH Fortbildung für Fachberater IStR 2018 Richtlinien aus Brüssel Empfehlungen aus Paris: Stand der Umsetzungsarbeiten in Berlin Dr. Eva Oertel Agenda

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20. An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 20. Januar 2015 642/515 Stellungnahme zu 50i EStG i.d.f. des Kroatien-Anpassungsgesetzes

Mehr

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf München, 22. Oktober 2014 Prof. Dr. Thomas Rödder 1131759_2 A. Einleitung 50i Abs. 2 EStG n.f.: Im Rahmen von

Mehr

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften Die Umstrukturierung von Personengesellschaften RAin/StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc.. Köln, 10.1.2019 Agenda A. Grundlagen der Besteuerung von Umstrukturierungen B. Grundlage einer stringenten Umstrukturierungsbesteuerung

Mehr

Handbuch. Umstrukturierung von Unternehmen. nach UmwG, UmwStG, SEStEG

Handbuch. Umstrukturierung von Unternehmen. nach UmwG, UmwStG, SEStEG Handbuch Umstrukturierung von Unternehmen nach UmwG, UmwStG, SEStEG Kommentierungen anhand von praktischen Fallbeispielen - national und grenzüberschreitend Rechtsanwalt**uncl«BteuefDerater Harald Plewka

Mehr

Geplante Steuerrechtsänderungen

Geplante Steuerrechtsänderungen Geplante Steuerrechtsänderungen 1 Newsletter Februar 2015 Geplante Steuerrechtsänderungen Der Gesetzgeber plant derzeit Änderungen beim Untergang von Verlustvorträgen ( 8c KStG), der Entstehung von Grunderwerbsteuer

Mehr

Jahressteuergesetz 2015 II

Jahressteuergesetz 2015 II GESETZGEBUNG Jahressteuergesetz 2015 II Referentenentwurf vom 19.2.2015 Das BMF veröffentlichte am 20.2.2015 den Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 19.2.2015 zu einem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung

Mehr

Umwandlungssteuergesetz

Umwandlungssteuergesetz Umwandlungssteuergesetz UmwStG 2006 Ausfertigungsdatum: 07.12.2006 Vollzitat: "Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. November

Mehr

Frau Ingrid Arndt-Brauer MdB Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Platz der Republik Berlin

Frau Ingrid Arndt-Brauer MdB Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Platz der Republik Berlin Frau Ingrid Arndt-Brauer MdB Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Platz der Republik 1 11011 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: finanzausschuss@bundestag.de Düsseldorf, den 25.

Mehr

Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen

Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Bearbeitet von Joachim Patt 1. Auflage 2017. Buch. 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 259 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Management > Unternehmensorganisation

Mehr

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist

Mehr

Fallkommentar zum Umwandlungsrecht

Fallkommentar zum Umwandlungsrecht Fallkommentar zum Umwandlungsrecht Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz von Hilbert Ballreich, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/vereid. Buchprüfer Luchterhand 1. Teil: Grundlagen des Umwandlungsrechts

Mehr

Gründung einer ausländischen Betriebsstätte in Russland

Gründung einer ausländischen Betriebsstätte in Russland Gründung einer ausländischen Betriebsstätte in Russland Bearbeitet von Dmitri Astrinski Erstauflage 2014. Taschenbuch. 84 S. Paperback ISBN 978 3 95485 139 3 Format (B x L): 15,5 x 22 cm schnell und portofrei

Mehr

Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG)

Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG) Prof. Dr. Marc Desens Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( 20-23 UmwStG) 20. Oktober 2010 Münchner Unternehmenssteuerforum (1) Gehört die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Mehr

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006)

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006) Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006) in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Mehr

Umwandlungssteuerrecht

Umwandlungssteuerrecht Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

Vermögensverwaltende Personengesellschaften Vermögensverwaltende Personengesellschaften Zivilrecht - Steuerrecht, National - International Bearbeitet von Herausgegeben von Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,

Mehr

Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges.

Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges. UmwSt - Studieneinheit 31 Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges. Inhalt: 1. Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft 2. Gewerbesteuerliche Auswirkungen UmwStG - Stud-E

Mehr

Abgeordneter Joachim Poß Staatsminister Gernot Mittler

Abgeordneter Joachim Poß Staatsminister Gernot Mittler Deutscher Bundestag Drucksache 14/7780 14. Wahlperiode 11. 12. 2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz

Mehr

Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG

Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Protokoll Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Vortrag vom 13.01.2009 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Treskowallee 8 10318 Berlin Spezialisierung: Fach: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Mehr

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 8c KStG. - (Evelyn Hörhammer) - Berlin, 20. November 2017

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 8c KStG. - (Evelyn Hörhammer) - Berlin, 20. November 2017 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 8c KStG - (Evelyn Hörhammer) - Berlin, 20. November 2017 Gliederung Entwicklungsgeschichte Entscheidung des BVerfG Verfahrensrechtliche Schlussfolgerung

Mehr

Kapitel A: Einleitung... 13

Kapitel A: Einleitung... 13 Inhaltsverzeichnis Kapitel A: Einleitung... 13 Kapitel B: Anwendungsbereich/Rückwirkung... 15 I. Anwendungsbereich... 16 1. Überblick... 16 2. Sachlicher Anwendungsbereich... 16 a) Inländische Umwandlungsvorgänge...

Mehr

Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf des SEStEG

Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf des SEStEG SEStEG. Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf des SEStEG Das Bundeskabinett hat am 12. Juli den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft

Mehr

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006)

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006) Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006) in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Mehr

Überblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Überblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Überblick I. Allgemeine Änderungen der Steuergesetze II. III. IV. Beitragsbemessungsgrenzen

Mehr

wir bedanken uns für die Möglichkeit zum vorliegenden Referentenentwurf des SEStEG Stellung nehmen zu können.

wir bedanken uns für die Möglichkeit zum vorliegenden Referentenentwurf des SEStEG Stellung nehmen zu können. Der Präsident per E-Mail: SEStEG@bmf.bund.de Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 2 11016 Berlin 22. Mai 2006 Az.: 21-08-098-04/06 S 07/06 NP/He Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen

Mehr

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin Anlage DEUTSCHER INDUSTRIE- UND BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMERTAG E. V. INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 Breite Str. 29 10178 Berlin 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN

Mehr

UmwStG. unter Berücksichtigung der Änderungen durch das. Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz. Stand: 27.

UmwStG. unter Berücksichtigung der Änderungen durch das. Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz. Stand: 27. UmwStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz Stand: 27. März 2015 (Regierungsentwurf) Hinweise: Änderungen durch das Umsetzungsgesetz

Mehr

Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten. LBB Sommertagung Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins

Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten. LBB Sommertagung Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten LBB Sommertagung 01.09.2018 Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins Sicherung von Verlustvorträgen 8c uns 8d KStG Sicherung von

Mehr

Betriebsstättenbesteuerung

Betriebsstättenbesteuerung Betriebsstättenbesteuerung Inboundinvestitionen, Outboundinvestitionen, Steuergestaltungen, Branchenbesonderheiten von Ulrich W. Löwenstein, Christian Looks, Dr. Frank Balmes, Dr. Oliver Heinsen, Jochen

Mehr

Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit

Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Grundbesitz Verbindlichkeit Vermietung X GbR BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Vermietung X GbR Einbringung der Kommanditanteile zum Buchwert? 1 Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist

Mehr

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016 Seminar Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht Wintersemester 2015/2016 Einbringungen nach 20 ff UmwStG Überblick 20 UmwStG Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft 21 UmwStG

Mehr

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011

Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011 Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011 Kommentierung Praktische Hinweise herausgegeben und erläutert von Dr. Joachim Schmitt Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn Dr. Stefan Schloßmacher Rechtsanwalt und

Mehr

Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung

Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung A-GmbH Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung Gewinn (vor Zinsen, AfA) 10.000.000 Zinsen - 4.000.000 Abschreibungen - 1.500.000 Zinserträge 500.000 Steuerbilanzgewinn 5.000.000 Anwendung

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Referentenentwurf Jahressteuergesetz III Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur

Referentenentwurf Jahressteuergesetz III Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Referentenentwurf Jahressteuergesetz III Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher

Mehr

Umwandlungssteuerrecht Aktuell Dezember 2016

Umwandlungssteuerrecht Aktuell Dezember 2016 Dezember 2016 Raus aus der GmbH - rein in das Personenunternehmen Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Umwandlungsmotive... 4 2. Wichtige

Mehr

Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG

Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Aufsätze Ausgabe: 5/2012 Seite: 136 Autor: Dipl.- Kaufmann/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Franz Ostermayer Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Der neue Umwandlungssteuererlass in

Mehr

Betriebsstätten: Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

Betriebsstätten: Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte Betriebsstätten: Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte Juni 2009 Ein Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern ist zwischen Stammhaus und Betriebsstätte rechtlich nicht möglich.

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 3 Nr. 70 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Verlängerung der steuerunschädlichen Frist zur Eintragung eines Vor-REIT als REIT-AG z Fundstelle: OGAW-IV-UmsG (BGBl. I 2011, 1126; BStBl. I 2011, 1098)

Mehr

Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern

Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern Im Einkommensteuergesetz wird geregelt, inwieweit in Österreich eine Besteuerung erfolgt, wenn Wirtschaftsgüter eines im Inland gelegenen Betriebes

Mehr

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 - Anlage C Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze); Änderung auf Grund des Gesetzes

Mehr

Vorwort... V. 3.3 Der Umwandlungssteuererlass VERSCHMELZUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AUF PERSONENGESELLSCHAFTEN 1 Allgemeines...

Vorwort... V. 3.3 Der Umwandlungssteuererlass VERSCHMELZUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AUF PERSONENGESELLSCHAFTEN 1 Allgemeines... Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V KAPITEL I: ÜBERBLICK ZUM UMWANDLUNGSRECHT 1 Einleitung... 1 1.1 Begriff der Umwandlung... 1 1.1.1 Einzelrechtsnachfolge... 2 1.1.2 Gesamtrechtsnachfolge...

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

1. Zweck der Wegzugsbesteuerung

1. Zweck der Wegzugsbesteuerung 1. Zweck der Wegzugsbesteuerung Vor der Erörterung der österreichischen Regeln zur Wegzugsbesteuerung, soll zur Veranschaulichung jene Problematik erörtert werden, der die Wegzugsbesteuerung Herr werden

Mehr

Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern

Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan

Mehr

Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einbringungsvorschriften

Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einbringungsvorschriften Wissenschaftliche Schriften zur Wirtschaftsprüfung Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung

Mehr

Steuern sparen durch Holding-Struktur

Steuern sparen durch Holding-Struktur Steuern sparen durch Holding-Struktur I. Problemstellung Nach derzeitigem Steuerrecht werden Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % und Veräußerungsgewinne

Mehr

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge

Mehr

Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung

Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung Berufsausübungsgemeinschaft Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung von StB Dr. Rolf Michels, Köln Das Vermögen, das eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für die ärztliche Tätigkeit benötigt,

Mehr

Mantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion

Mantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion Hüseyin Kaya Mantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Jochen Axer, Fachhochschule Köln A 257748 B XI Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ausstieg aus dem Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge

Ausstieg aus dem Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge A. Genese der höchstrichterlichen Rechtsprechung Ausstieg aus dem Gesamtplan bei Betriebsinhaber oder Mitunternehmer GmbH & Co. KG 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 6b EStG 6 Abs. 3 EStG Betrieb oder Mitunternehmeranteil

Mehr

Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext

Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext 2 Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten

Mehr

Die Verschmelzung von Unternehmen

Die Verschmelzung von Unternehmen Die Verschmelzung von Unternehmen Zivil- und steuerrechtliche Aspekte von Christophe Bader 1. Auflage Die Verschmelzung von Unternehmen Bader schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Die neue Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen

Die neue Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen www.pwc.at Die neue Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen IFA 15. Dr. Martin Jann Die Änderungen für Einbringungen im Umgründungssteuergesetz Das neue Ratenzahlungskonzept Das neue Ratenzahlungskonzept

Mehr

Public Breakfast 15. Februar 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht

Public Breakfast 15. Februar 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht www.pwc.at 15. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012 (Umsatzsteuer) 2.) Änderung bei Einkünften aus Kapitalvermögen Slide 2 Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012

Mehr

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband

Mehr

Volker Hommerberg. Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht

Volker Hommerberg. Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht Volker Hommerberg Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht Hartung-Gorre Verlag Konstanz 1999 I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen

Mehr

Aktuelle Brennpunkte in der Betriebsprüfung

Aktuelle Brennpunkte in der Betriebsprüfung WORKSHOP 6 Aktuelle Brennpunkte in der Betriebsprüfung Sabine Gronbach, Voith GmbH & Co. KGaA Dr. Almuth Müller-Horn, FG Hamburg Nicole Kunas, EY Dr. Eva Oertel, BMF Angela Rappl, LEONI AG MODERATION:

Mehr

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,

Mehr

GrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009

GrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 GrEStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Rennings Referat IV C Berlin. Düsseldorf, 30. Juni 2015

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Rennings Referat IV C Berlin. Düsseldorf, 30. Juni 2015 An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Rennings Referat IV C 2 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: KStR2015@bmf.bund.de Düsseldorf, 30. Juni 2015 613 Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 5 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 06. Dezember 2013

Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 5 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 06. Dezember 2013 Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 5 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 06. Dezember 2013 637/515 Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften;

Mehr

Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer

Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer 9. Steuertag der Fachhochschule Worms Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer Dr. Jens Kollmar Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht Vertretungsprofessor an der FH Worms Inhaltsübersicht A. Reformüberblick

Mehr

Vorwort 5 Inhaltsübersicht 9 Literaturverzeichnis 25 Abkürzungsverzeichnis 35. I. Einleitung 41. II. Gründe für Umstrukturierungen 41

Vorwort 5 Inhaltsübersicht 9 Literaturverzeichnis 25 Abkürzungsverzeichnis 35. I. Einleitung 41. II. Gründe für Umstrukturierungen 41 Vorwort 5 Inhaltsübersicht 9 Literaturverzeichnis 25 Abkürzungsverzeichnis 35 I. Einleitung 41 II. Gründe für Umstrukturierungen 41 III. Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz 42 1. Verschmelzungen 13

Mehr

Muthmann & Schäfers Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Muthmann & Schäfers Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sonderausgabe Steueränderungsgesetz 0 Steueränderungsgesetz 0: Einkommensteuerliche Änderungen für Gewerbetreibende Der Bundesrat hat am.0.0 dem Steueränderungsgesetz 0 zugestimmt. Die darin enthaltenen

Mehr

Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016

Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016 Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016 1.1 Allgemeines zu den Neuerungen 1.1.1 Neue Bemessungsgrundlage und neue Steuersätze Das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Veranstaltungsorte: 9. November 2016 in München 10. November 2016 in Nürnberg Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband

Mehr

Entwurf Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften ( 8c KStG)

Entwurf Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften ( 8c KStG) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf 20.02.2008 POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

HINWEISE ZU 24 UMWSTG

HINWEISE ZU 24 UMWSTG I HINWEISE ZU 24 UMWSTG 1 I. GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE 1 1. Überblick 1 2. Begünstigte Einbringungsvorgänge 2 2.1 Allgemeines 2 2.2 Zivilrechtliche Formen der Einbringung 3 2.3 Einbringung in atypisch stille

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der

Mehr

Umwandlungssteuergesetz in der Fassung des SEStEG vom

Umwandlungssteuergesetz in der Fassung des SEStEG vom Umwandlungssteuergesetz in der Fassung des SEStEG vom 12.12.2006 1 Umwandlungssteuergesetz 1995 Umwandlungssteuergesetz 2006 Erster Teil. Allgemeine Vorschriften zu dem zweiten bis siebten Teil 1 Anwendungsbereich

Mehr

Entstrickung. Universität Bochum 14. Dezember 2012

Entstrickung. Universität Bochum 14. Dezember 2012 Entstrickung Universität Bochum 14. Dezember 2012 # 390247 2012 Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP. All rights reserved. Throughout this presentation, Cleary Gottlieb and the firm refer to Cleary Gottlieb

Mehr