Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. investition in Ihre Zukunft! Baden-Württemberg

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1 Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung investition in Ihre Zukunft! Baden-Württemberg

2 Impressum Stand: November 2011 Herausgeber Verwaltungsbehörde für das Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) - Teil EFRE in Baden-Württemberg Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kernerplatz Stuttgart poststelle@mlr.bwl.de

3 Inhalt 1 Strukturförderung aus dem EFRE in Baden-Württemberg 2 2 Querschnittsziele 3 3 Förderschwerpunkte 4 Schwerpunkt 1: Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster 4 Schwerpunkt 2: Nachhaltige Stadt- und Kommunalentwicklung 6 Schwerpunkt 3: Ressourcenschutz und Risikovermeidung 7 4 Förderrichtlinien und -programme 8 Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Eigenkapitalbasis von Unternehmen, des Technologietransfers und der Clusterbildung 8 Förderung des Clusters Forst und Holz in Baden-Württemberg 11 Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen (ZAFH) 12 Umwelttechnik 13 Technologieförderprogramm 14 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 15 Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger 17 Bioenergiedörfer 18 Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien 19 Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm 20 Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und Abwasserabgabengesetz 21 5 Antragsverfahren 22 6 Projektauswahlkriterien 23 7 Ansprechpartner 25

4 Kohäsion......bezeichnet den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union und soll Wachstum und Beschäftigung in den schwächer entwickelten Regionen fördern. Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Kommission. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (kurz EFRE) ist einer der drei europäischen Strukturfonds. Er unterstützt die folgenden Ziele der Europäischen Kohäsionspolitik : Konvergenz Die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union werden durch sogenannte Konvergenzprogramme in ihrem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Dadurch sollen Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Regionen verringert und eine langfristige Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gefördert werden. Baden-Württemberg hat keine Konvergenzregionen. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) Durch regionale Förderprogramme sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der Regionen sowie die Beschäftigung außerhalb der Konvergenzregionen gestärkt werden. Inhaltliche Prioritäten liegen in der Förderung einer innovativen und wissensbasierten Wirtschaft, des Umweltschutzes und der Risikoprävention sowie des Zugangs zu Verkehrs- und Telekommunikationsdiensten außerhalb städtischer Zentren. Europäische territoriale Zusammenarbeit Im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit wird die Entwicklung der interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit gefördert. Die Förderung zielt dabei neben der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auch auf die aktive Erhaltung der natürlichen und kulturellen Ressourcen der Regionen sowie auf die Minderung negativer Umweltauswirkungen. Die Schaffung von Netzwerken und der Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden aus verschiedenen Regionen sollen die Effizienz der Kohäsionspolitik stärken.... in Baden-Württemberg Baden-Württemberg zählt zu den wirtschaftsstärksten und innovationsfähigsten Regionen der Europäischen Union. Diese Stärken gilt es zu nutzen und auszubauen. Ziele der EFRE-Strukturförderung in Baden-Württemberg sind daher vor allem die Sicherung und der Ausbau der innovations- und wissensbasierten Wirtschaft. Weitere Zielsetzungen liegen in einer nachhaltigen Stadt- und Kommunalentwicklung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie einer nachhaltigen Entwicklung und dem Schutz der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Klimawandels. Zur Erreichung dieser Ziele hat das Land ein Operationelles Programm erarbeitet, in dem die dazu vorgesehene Strategie und die Förderschwerpunkte näher beschrieben sind. Für die Umsetzung des Operationellen Programms stellt die Europäische Union insgesamt 143,4 Mio. Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Mindestens der gleiche Betrag wird aus dem baden-württembergischen Landeshaushalt, von Kommunen und von privater Hand bereitgestellt. Für die Umsetzung des Operationellen Programms kommen insgesamt elf Förderprogramme und -richtlinien des Landes Baden-Württemberg zum Einsatz. Das Operationelle Programm sowie weitere Informationen zu allen Maßnahmen in den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie unter:

5 Für die Umsetzung der Strukturfondsförderung wurden von der Europäischen Union sogenannte Querschnittsziele festgelegt, die bei allen geförderten Maßnahmen mit zu berücksichtigen sind. Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung Sämtliche Maßnahmen, die eine Förderung erhalten, müssen den Grundsatz der Chancengleichheit respektieren und erfüllen. Dadurch wird angestrebt, die Zahl, aber auch die Qualität der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Förderzeitraum deutlich zu erhöhen. Projektträger sollen angeregt werden, sich mit ihren Vorhaben unter dem Aspekt der Chancengleichheit auseinander zu setzen. Über die Fördermaßnahmen des Operationellen Programms werden daher eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Unternehmertums von Frauen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und der Geschlechtergerechtigkeit angestrebt. Nachhaltige Entwicklung Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist die Verknüpfung der wirtschaftlichen Entwicklung mit sozialer Wohlfahrt und dauerhaftem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit der Formulierung der Nachhaltigen Entwicklung als Querschnittsziel greift das Operationelle Programm die vom Europäischen Rat in Göteborg vereinbarte Nachhaltigkeits-Strategie auf und fordert von allen geförderten Maßnahmen die Einhaltung der Prinzipien einer ökologischen Nachhaltigkeit. Das Programm berücksichtigt daher in allen Schwerpunkten Themen wie die Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, den Einsatz regenerativer Ressourcen und ganz generell die Verringerung von Umweltbelastungen. Im Schwerpunkt 3 als eigentlichem Umweltschwerpunkt werden gezielt entsprechend ausgerichtete Vorhaben gefördert (vgl. Kap. 3). Vorhaben, die sich negativ auf eine nachhaltige Entwicklung auswirken, können im Rahmen des Operationellen Programms nicht gefördert werden. Die Einhaltung dieser Anforderung wird mit einem eigens entwickelten Bewertungsinstrumentarium gewährleistet. Der Umweltbeauftragte für das Operationelle Programm begleitet das Querschnittsziel und dient als fachlicher Ansprechpartner in Fragen der nachhaltigen Entwicklung.

6 3 Förderschwerpunkte Im Operationellen Programm wurden drei inhaltliche Förderschwerpunkte für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung formuliert. Diese werden durch einen vierten Schwerpunkt, die Technische Hilfe, ergänzt, in dem Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle des Programms gefördert werden. Cluster sind Netzwerke von Produzenten, Zulieferern und Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Dienstleistern und damit verbundenen Institutionen wie den Handelskammern. Diese Netzwerke werden über gemeinsame Liefer- oder Wettbewerbsbeziehungen sowie gemeinsame Interessen entlang einer Wertschöpfungskette (z.b. eines Produkts) oder auf horizontaler Ebene (z.b. Produktion, Dienstleistungen) gebildet. Damit man von einem Cluster sprechen kann, muss eine bestimmte Anzahl von Firmen und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen in räumlicher Nähe zusammenkommen. Dadurch können die beteiligten Unternehmen von Synergieeffekten profitieren und diese in Wettbewerbsvorteile umsetzen. Als wesentlicher Faktor für die Herausbildung eines Clusters gilt die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, die über Qualifikationen verfügen, welche für die jeweilige Branche relevant sind. Schwerpunkt 1: Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster Eine der wesentlichen Stärken Baden-Württembergs liegt in seiner Innovationskraft, die es zu erhalten und weiter zu entwickeln gilt. Der Schwerpunkt Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster bildet daher mit rund 65,4 Mio. Euro an EFRE-Mitteln den finanziell stärksten und wichtigsten Bestandteil des Operationellen Programms. Gefördert werden folgende Maßnahmenbereiche: Netzwerke und Cluster Hochqualifiziertes Personal und eine anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch in den Unternehmen selbst, sind die Motoren für eine wissensbasierte Wirtschaft: Durch neu generiertes Wissen werden neue, weltmarktfähige Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Netzwerke und Cluster sorgen dabei für einen raschen Technologietransfer von der Forschung in die Wirtschaft und lassen Synergieeffekte zwischen den beteiligten Einrichtungen entstehen. Es ist vorgesehen, gezielt Initiativen und Projekte zur Entwicklung und Stärkung von zukunftsfähigen - gewachsenen wie neuen - Clustern und von Clusterpotenzialen zu fördern. Konkret unterstützt werden z. B. die Einrichtung eines Clustermanagements, clusterrelevante Studien, Marktanalysen oder Veranstaltungen sowie die Förderung von Innovations-, Kompetenz- und Technologiezentren. Forschung und Wissenstransfer Zur Verbesserung der Forschung und des Wissenstransfers sollen Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen (ZAFH) eingerichtet werden, in denen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg zusammenarbeiten. Auch Investitionen in außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sind vorgesehen. Weiterhin sollen Modellprojekte und Verbundforschungsvorhaben zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gefördert werden, z. B. im Bereich der Umwelttechniken und anderen Gebieten mit hohem Innovationspotenzial.

7 Innovation in Unternehmen Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, sind Unternehmen darauf angewiesen, sich durch kontinuierliche Innovationen Vorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen und zu sichern. Im Rahmen des Maßnahmenbereichs wird daher die Entwicklung oder Einführung neuer bzw. technologisch fortschrittlicher Produkte, Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen oder auch Marketingstrategien unterstützt, durch die dauerhaft Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Innovationsorientierte Existenzgründungen Existenzgründungen und die Festigung junger Unternehmen tragen wesentlich zur marktwirtschaftlichen Dynamik und zur Entwicklung neuer Märkte bei. Ferner spielen sie eine bedeutende Rolle bei der Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze, wenn die Gründung in der Übernahme bestehender Betriebe besteht. Der Maßnahmenbereich fördert daher innovationsorientierte Vorhaben zur Gründung, Übernahme und Festigung kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Ziel, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die Umsetzung des Schwerpunkts 1 erfolgt über die folgenden Förderrichtlinien und -programme: Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Eigenkapitalbasis von Unternehmen, des Technologietransfers und der Clusterbildung Förderung des Clusters Forst und Holz in Baden-Württemberg Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen Umwelttechnik Technologiefinanzierung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Reinraum einer Hochschule Computertomographie eines Holzstamms Weitere Erläuterungen zu den Förderrichtlinien finden Sie in Kapitel 4. Innovation wird allgemein als das Ergebnis komplexer Wechselbeziehungen zwischen Personen, Organisationen und ihrem Tätigkeitsumfeld bezeichnet, bei dem in Wirtschaft und Gesellschaft Neuerungen hervorgebracht, adoptiert und erfolgreich genutzt werden (systemischer Innovationsbegriff). Innovation ist als ein komplexer, gesamtgesellschaftlicher Prozess zu verstehen, der neben technologischen z. B. auch organisatorische, logistische, finanz- und personalwirtschaftliche, vermarktungsrelevante und designorientierte Neuerungen umfasst. Es wird somit ein umfassender Innovationsbegriff unterstellt, der über technologische Neuerungen hinausgeht.

8 Schwerpunkt 2: Nachhaltige Stadt- und Kommunalentwicklung Angesichts komplexer Herausforderungen, wie Globalisierung, Klimawandel und demographischer Wandel, benötigen Kommunen nachhaltige Entwicklungsstrategien. Die dort formulierten Lösungsansätze können je nach Ausgangslage sehr verschieden aussehen und im Einzelfall als Modell für andere Kommunen dienen. Im Rahmen des Schwerpunkts wird mit einem EFRE-Finanzmittelvolumen von annähernd 39,3 Mio. Euro die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger integrierter Entwicklungskonzeptionen in den Städten Mannheim, Heilbronn, Pforzheim und Villingen-Schwenningen sowie in bis zu zehn weiteren Kommunen oder Kommunalverbünden, vor allem im ländlichen Raum, unterstützt. Nachhaltige Stadtentwicklung Um Stärken und Wachstumspotenziale in den vier Oberzentren Mannheim, Heilbronn, Pforzheim und Villingen-Schwenningen zu fördern, sollen dort wirtschaftsnahe Infrastrukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Gefördert werden Entwicklungsmaßnahmen in Stadtteilen und Stadträumen für die Ansiedelung von Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen. Daneben sollen lokale Venture- oder Seed-Capital-Fonds jungen technologieorientierten Unternehmen helfen, an notwendiges Kapital zu gelangen (siehe Maßnahmenbereich Seed Capital Fonds ). Damit soll einer sich abzeichnenden hohen Arbeitslosigkeit und negativen Beschäftigungsentwicklung sowie einem Mangel an qualifizierten und wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen entgegengewirkt, die regionale Impulswirkung der Städte gestärkt sowie dauerhaft neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Grundlage der Förderung ist ein Stadtentwicklungskonzept, das wirtschaftliche, umweltrelevante sowie soziale Elemente enthalten kann. Innovative Kommunalentwicklung - EU-Leuchtturmprojekte Mit dem Modellprojekt zur innovativen Kommunalentwicklung - EU-Leuchtturmprojekte (EULE) sollen Kommunen, vor allem im ländlichen Raum, bei der Entwicklung modellhafter Lösungsansätze für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Kommunalentwicklung unterstützt werden. Ziel des Modellprojekts EULE ist die Gewinnung von verallgemeinerbaren Erfahrungen, die auch andere Kommunen bzw. Kommunalverbünde nutzen und so als Innovation in die alltägliche Praxis eingehen können. Grundlage für die Förderung ist eine nachhaltige integrierte kommunale Entwicklungsstrategie, die alle Faktoren berücksichtigt, die einem nachhaltigen Wachstum und einer nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen unter besonderer Berücksichtigung der Schonung der natürlichen Ressourcen förderlich sind. Die in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kommunen erarbeitete Entwicklungsstrategie sollte eine Zukunftsvision aufzeigen, die von einem breiten Konsens der dort lebenden Menschen getragen und den Nachhaltigkeitszielen gerecht wird. Die Umsetzung des Schwerpunkts 2 erfolgt über die folgenden Förderrichtlinien und -programme: Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Eigenkapitalbasis von Unternehmen, des Technologietransfers und der Clusterbildung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Weitere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien finden Sie in Kapitel 4.

9 Schwerpunkt 3: Ressourcenschutz und Risikovermeidung Der mit einem EFRE-Finanzmittelvolumen von annähernd 33,7 Mio. Euro ausgestattete Schwerpunkt ist ausschließlich auf eine nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Ressourcenschutz und Risikovermeidung ausgerichtet. Dabei sollen Maßnahmen gefördert werden, die in besonderer Weise Umweltziele und Ziele der Wirtschaftsentwicklung verbinden sowie Beiträge zur Vermeidung naturbedingter und technologischer Risiken leisten. Ressourcenschutz Die Verbesserung der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien sind die zentralen Handlungsfelder dieses Schwerpunkts. Davon profitieren zugleich Wirtschaft und Umweltschutz: Der Einsatz erneuerbarer Energien stellt für die Erforschung und breite Anwendung ein hohes Marktpotenzial mit neuen zukunftsfähigen Technologien zur Energiegewinnung dar. Gleichzeitig wird die Umwelt von zahlreichen schädlichen Einflüssen entlastet, darunter die Emission von Treibhausgasen. Die Förderung richtet sich gezielt auf Anlagen zur Nutzung von Erdwärme aus hydrothermalen Quellen in bestehenden oder neuen Wärmenetzen sowie die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (z. B. Wärmepumpen, Biomasse-Feuerungsanlagen, Solarthermie). Eine wichtige Rolle bei der Nutzung erneuerbarer Energien spielen auch neue, kurz vor der Marktreife stehende Technologien, insbesondere in den o.g. Bereichen. Mit der Förderung von Demonstrationsvorhaben soll deren Markteinführung unterstützt und beschleunigt werden. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Entwicklung, Produktion und Anwendung ressourcenschonender Produkte und Dienstleistungen, deren Vorstufen sowie der dafür notwendigen baulichen Investitionen unterstützt. Ein weiterer Fokus der Förderung liegt in der großtechnischen Umsetzung der Abwasserreinigung mit Aktivkohle und der energetischen Nutzung von Klärschlämmen. Als strukturelle Maßnahme kann der Zusammenschluss mehrerer kleiner Kläranlagen zu größeren leistungsfähigeren Einheiten gefördert werden. Wärmenetze bestehen aus Transportleitungen thermischer Energie, die zwei oder mehr zu beheizende, von einander unabhängige Bauwerke über Rohrsysteme miteinander verbinden. Je nach Größe spricht man von Nah- oder Fernwärmenetzen. Risikovermeidung Der Schutz vor zunehmenden Naturgefahren ist Teil der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Um hohe volkswirtschaftliche Schäden und Gefahren für Arbeitsplätze, Wohnbevölkerung und die Umwelt zu reduzieren, richtet sich die Hochwasserschutzstrategie des Landes auf technische Hochwasserschutzmaßnahmen, aber auch auf die Rückgewinnung ökologisch wertvoller Retentionsräume, die zur ökologischen Verbesserung von Talräumen beiträgt. Dabei spielen gerade in beengten Ortslagen innovative mobile Hochwasserschutzsysteme eine zunehmend wichtige Rolle. Die Umsetzung des Schwerpunkts 3 erfolgt über die folgenden Förderrichtlinien und -programme: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger Bioenergiedörfer Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien Umweltfinanzierung Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und Abwasserabgabengesetz Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie in Kapitel 4.

10 Für die Umsetzung des Programms Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - Teil EFRE bietet das Land im Förderzeitraum insgesamt elf Förderrichtlinien und -programme an. Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Eigenkapitalbasis von Unternehmen, des Technologietransfers und der Clusterbildung Forschungsinfrastruktur und Technologietransfer Ziel ist, mit Hilfe einer adäquaten Forschungsinfrastruktur und eines fortschrittlichen Technologietransfers eine nachhaltige Verbesserung der Leistungsfähigkeit vor allem der mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg und die Sicherung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erreichen. Förderinhalte: Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Forschungseinrichtungen, Projekte zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, Verbundforschungsprojekte, in denen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam Themen bearbeiten. Radialflechtmaschine/ DITF Denkendorf Biomek Laborroboter beim Pipettieren/ NMI Reutlingen Zielgruppen: Schwerpunkt: bei der Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur: Einrichtungen der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschung, die eine institutionelle Förderung bzw. Grundfinanzierung aus Landesmitteln erhalten bei der Förderung von Verbundprojekten: Hochschulen sowie Einrichtungen der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschung (siehe oben). Diese Vorhaben werden im Schwerpunkt 1 gefördert. Neubau des elab/ ZSW Ulm Weitere Informationen: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg Theodor-Heuss-Straße Stuttgart poststelle@mfw.bwl.de Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Königstraße Stuttgart poststelle@mwk.bwl.de

11 Cluster und Netzwerke Ziel ist, über eine verstärkte Zusammenarbeit von Unternehmen untereinander sowie zwischen Wirtschaft und Wissenschaft vorhandene Innovationspotenziale noch besser zu erschließen. Dabei kommt es auch darauf an, Kooperationen über Branchen und Technologiegrenzen hinweg zu initiieren, weil Innovationen häufig genau an diesen Schnittstellen entstehen. Auf regionaler Ebene sollen vor allem die Potenziale regionaler Cluster durch die Unterstützung der Cluster-Infrastruktur bzw. den Aufbau von Clusterorganisationen (Clustermanagementstrukturen) gestärkt werden. Zudem wird die Absicht verfolgt, die Zusammenarbeit regionaler Cluster untereinander und mit bestehenden landesweit agierenden Innovationsplattformen und Netzwerkorganisationen zu verbessern. Dies betrifft v.a. Branchen sowie Technologie- und Kompetenzfelder, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg von strategischer Bedeutung sind und die für das wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Profil des Landes prägend sind. Förderinhalte: Bei der Trägerorganisation im Förderzeitraum anfallende nachweisbare Ausgaben auf regionaler Ebene zur Errichtung und/oder Festigung eines Clustermanagements mit den erforderlichen Personal- und Sachausgaben (z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, externe Studien, Analysen, Prognosen sowie Konzeptionen); für Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen, wie Seminare, Website, Werbung; für Raummiete, Miete und Ausstattung sowie Reisekosten (innerhalb Europas). Bei Trägern von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement anfallende nachweisbare Ausgaben für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten zum Ausbau überbetrieblicher Strukturen und zur Durchführung des Netzwerkmanagements: Personal- und Sachkosten (einschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung); Koordinierungsleitung (einschließlich Moderationsprozesse); Maßnahmen, die den Transfer von der Forschung in die Wirtschaft unterstützen; Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Seminare, Website, Werbung; Studien zur Vorbereitung und Durchführung des Projekts; Raummiete und Ausstattung sowie Reisekosten (innerhalb Europas). Erfahrungsaustausch von Clusterinitiativen Übersicht über bestehende Clusterinitiativen Zielgruppen: auf regionaler Ebene: Gesellschaften und Einrichtungen, die den Aufbau neuer oder die Weiterentwicklung bestehender regionaler Clusterorganisationen betreiben wollen (z.b. Kommunen, Kommunalverbände, Gesellschaften/Einrichtungen in öffentlicher Mehrheit, Vereine, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind) auf Landesebene: Träger der clusterorientierten Einrichtungen, Innovationsplattformen und Netzwerke sowie ggf. ihre Initiatoren (z.b. Kommunen, Kommunalverbände oder Gesellschaften in öffentlicher Mehrheit sowie juristische Personen des Öffentlichen und Privaten Rechts, die nicht auf

12 Gewinnerzielung ausgerichtet sind, wie z.b. Universitäten und Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbände, Wirtschaftsförder-gesellschaften, Vereine oder vergleichbare Einrichtungen) Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 1 gefördert. Wirtschaftsnahe Infrastruktur Ziel ist, über eine Verbesserung der Standortfaktoren das Arbeitsplatzangebot zu stabilisieren, die Finanz- und Wirtschaftskraft der Wirtschaftsräume sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beizutragen. Das Wirtschafts- und Technologiezentrum des Zukunftsparks Wohlgelegen Heilbronn Visualisierung Aufstockung der Popakademie in Mannheim Denkmalgeschützes "Emma- Jaeger-Bad" als zukünftiges Kreativzentrum in Pforzheim Förderinhalte: Unterstützung der ausgewählten Oberzentren bei der Erarbeitung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten; Vorhaben und Einrichtungen, die der Beseitigung von strukturellen Schwächen und der Aktivierung und Stärkung der Wirtschafts-, Technologie- und Innovationskraft in den ausgewählten Oberzentren dienen; Wiederherstellung/ Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen durch die Regenerierung von Gewerbe- und Industriebrachen, stillgelegtem Bahngelände und Konversionsflächen; Errichtung, Ausbau und Betrieb zeitgemäßer Infrastruktureinrichtungen wie z.b. Kompetenz-, Technologie-, Innovations- und Gründerzentren für die Wirtschaft; Errichtung, Ausbau und Betrieb von Clusterinitiativen, Clustereinrichtungen und Netzwerken, die in direktem Zusammenhang mit den vorgenannten Einrichtungen stehen und diese Förderziele unterstützen; Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Kleinunternehmen durch die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln, die zur Deckung des Kapitalbedarfs in der Frühphase der Unternehmensentwicklung (Seed-Phase) eingesetzt werden. Zielgruppen: Die Städte Heilbronn, Mannheim, Villingen-Schwenningen und Pforzheim oder Gesellschaften in deren kommunaler Mehrheit sowie juristische Personen in den angeführten Stadtgebieten, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (wie z.b. Universitäten und Forschungseinrichtungen). Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 2 gefördert. Weitere Informationen: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg Theodor-Heuss-Straße Stuttgart poststelle@mfw.bwl.de

13 Förderung des Clusters Forst und Holz in Baden-Württemberg Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Clusters Forst und Holz zu stärken, die innerhalb des Clusters bestehenden Arbeitsplätze zu sichern und die Entstehung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen. Hierzu soll insbesondere die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen initiiert und verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst und Holz gestärkt und die Einführung neuer sowie umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren gefördert werden. Förderinhalte: Einrichtung und laufender Betrieb von (...) zentralen, landesweiten sowie von regionalen Clustermanagementstrukturen oder Unternehmensnetzwerkstrukturen Maßnahmen zur Unterstützung der Gründung, Weiterentwicklung und Festigung von Unternehmensnetzwerken und -kooperationen sowie zwischen Unternehmen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen, insbesondere die Durchführung von themenbezogenen Veranstaltungen sowie zielgruppengerichtete Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Gründung, Festigung oder Erweiterung von Unternehmenskooperationen Vorbereitende, themenbezogene Studien, Gutachten, Konzeptionen etc., bei denen hinsichtlich Untersuchungsgegenstand oder Methodik neue Erkenntnisse gewonnen werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte auf der Basis oder unter Verwendung des Rohstoffes Holz sowie zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produktionsverfahren zur Holzgewinnung und -verarbeitung Einführung neuer oder verbesserter Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette Holz einschließlich Logistikoptimierung und Verbesserung des Datenaustauschs. Holzlogistik mit RFID - Systemen Moderne Holzuntersuchungsmethoden Zielgruppen: Natürliche und juristische Personen entlang der Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz (...) Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 1 gefördert. Weitere Informationen: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart poststelle@mlr.bwl.de

14 Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen (ZAFH) Ziel ist die Förderung von Initiativen aus den Fachhochschulen, die über Institutionsgrenzen hinaus die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen auf besonders zukunftsrelevanten neuen Bereichen bündeln. Förderinhalte: die Einrichtung von Standort- und Institutionen übergreifenden ZAFH die Entwicklung und Durchführung neuer interdisziplinärer und innovativer Forschungsprojekte Konzeption von interdisziplinär und prospektiv ausgerichteten wissenschaftlichen Vorhaben die Kosten für eine standortübergreifende Vernetzung (Personal, Sachmittel, Investitionen) bzw. für ein entsprechendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm Zielgruppen: staatliche Hochschulen in Baden-Württemberg Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 1 gefördert. Weitere Informationen: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Königstraße Stuttgart poststelle@mwk.bwl.de ZAFH Photon - Photonische Verfahren in neuen Dimensionen ZAFH CCMSE - effiziente Simulationstechniken von Mikrostrukturen ZAFH MERSES - signalverarbeitende eingebettete Systeme ZAFH Servicerobotik - autonome mobile Serviceroboter

15 Umwelttechnik Ziel ist unternehmensnahe Forschung und Verbundvorhaben zur Entwicklung innovativer Umwelttechniken zu unterstützen, die sich durch hohe Ressourceneffizienz und Umweltleistung auszeichnen. Dem Innovationsgrad der Vorhaben kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Förderinhalte: Entwicklungsarbeiten von Anlagen, Anlagenteilen sowie Komponenten von Anlagen in Produktionsprozessen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und Umweltleistung sowie die dazugehörige technisch-betriebliche Infrastruktur; Entwicklung und Optimierung von Verfahren, Prozessen und Abläufen, die zu einem verstärkten Einsatz insbesondere von erneuerbaren Energien, nachwachsenden Rohstoffen, die nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion stehen, umweltschonenden Substanzen zur Substitution umweltschädigender oder begrenzt verfügbarer Stoffe, Material- und energiesparenden Techniken oder Intelligenten ressourcenschonenden Regel- und Steuertechniken führen; Entwicklung umweltfreundlicher, nachhaltiger Zwischen-, Halb- und Endprodukte, die sich durch ein ökologisches Design, eine gute Rezyklierbarkeit, die Vermeidung und Verminderung umweltschädigender Materialien und eine energie- und emissionsarme Herstellung auszeichnen; Methodenentwicklungen und -erprobungen zur Bewertung von Umwelttechniken und deren Umweltleistung; Konzepte zur Optimierung der Logistik und der Betriebs- bzw. Arbeitsorganisation, die zu einer deutlichen Verbesserung der Ressourceneffizienz führen; Vermarktungskonzepte zur Verbreitung und Marktdurchdringung ressourceneffizienter Techniken und Verfahren; Konzepte und Initiativen zur Verbesserung der Exportfähigkeit. Zielgruppen: Schwerpunkt: Unternehmen, insbesondere KMU, sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 1 gefördert. Schaukasten des Projektes "transparente Wärmedämmung nach dem Vorbild des Eisbärfells" Faserverbundbauteil aus Faserund Wurzelresten des Gewächses "posidonica oceanica" KMU steht für Kleine und mittlere Unternehmen. Nach Definition der EU sind Unternehmen eine KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. oder die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. beträgt. Dabei sind jedoch zusätzlich Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Ausführliche Erläuterungen zur KMU-Definition finden sie unter: dokarchiv/ Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart poststelle@um.bwl.de

16 Technologiefinanzierung Ziel ist, die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Produktionsverfahren in das Produktionsprogramm von KMU durch zinsgünstige Darlehen voranzutreiben. Förderinhalte: Investitionsvorhaben zur Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm; Investitionsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsverfahren; Kosten für Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte; bei der Einführung neuer Produkte Kosten für externe Marktanalysen, Demonstrationsanlagen und eine Null-Serie sowie für einen Projektleiter in der Einführungsphase; bei der Einführung neuer Produktionsverfahren: Kosten für betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen sowie während der Einführungsphase für einen Projektleiter; Aufwendungen zur Markterschließung mit absehbarer langfristiger Kapitalbindung, z.b. Werbe- und Ausstellungskosten, Maßnahmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten, Schulungskosten für Außendienstmitarbeiter, Kosten für Vorführgeräte oder Lizenz- bzw. Listungsgebühren. Zielgruppen: KMU Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 1 gefördert. Weitere Informationen: L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung: 0711/ wirtschaft@l-bank.de

17 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Privat-gewerbliche Vorhaben im Bereich Innovation, wissenbasierte Wirtschaft und Cluster Ziel ist, die Weichen für zukunftsgerichtete Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen in Gemeinden - vor allem des ländlichen Raumes - zu stellen. Förderinhalte: Innovationsorientierte Existenzgründungen und Unternehmensinvestitionen, die in ein bestehendes oder sich entwickelndes Cluster oder clusterähnliche Strukturen eingebunden sind. Zielgruppen: KMU und Existenzgründer(innen) Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 1 gefördert. Privat-gewerbliche Vorhaben im Bereich Ressourcenschutz und Risikovermeidung Ziel ist, im Rahmen von Strukturverbesserungsmaßnahmen wirtschaftliche Entwicklung mit den Zielen des Umweltschutzes zu verbinden. Förderinhalte: Umweltorientierte Existenzgründungen und Unternehmensinvestitionen zur Herstellung von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen oder Vorprodukten sowie zur Einführung und Anwendung Ressourcen schonender Produktionsverfahren, die gleichzeitig Innovationsaspekte aufweisen. Bau einer neuen Fertigungshalle Ausbau einer Gewerbehalle für die innovative Sanierung eines Rotors zur Erzeugung von Windenergie Förderung eines Neubaus mit einer Produktionslinie für den 1. recyclebaren Kühlaufbau für LKW Zielgruppen: KMU und Existenzgründer(innen) Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 3 gefördert.

18 Kommunale Vorhaben Modellprojekt zur innovativen Kommunalentwicklung - EU-LEuchtturmprojekte (EULE) Ziel ist, mit dem Modellprojekt EULE Kommunen bzw. Kommunalverbünde vor allem im ländlichen Raum dabei zu unterstützen, nachahmenswerte innovative Lösungsansätze für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Entwicklung der Kommunen bzw. Kommunalverbünde zu entwickeln, die als Innovationen in die alltägliche Praxis eingehen können. Weitere Informationen finden Sie unter Förderinhalte: Innovative Ansätze zur Beschäftigungsentwicklung Flächensparende Entwicklung durch Revitalisierung Umweltverträgliche Mobilität Klimawandel und Klimaschutz Schutz und Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Erbes Querschnittsthemen (demographischer Wandel, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Kommunale Familienpolitik, Integration, interkommunale Zusammenarbeit, bürgerschaftliches Engagement) Zielgruppen: Kommunen und Kommunalverbünde 1. Strategietag der Gemeinden am 9. Mai 2009 Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 2 gefördert. Die "Villa Artis" des EULE Projektes in Heitersheim Sieger des Wettbewerbs für den Bau eines Innovationszentrums in Aalen Weitere Informationen: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart poststelle@mlr.bwl.de und Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen Regierungspräsidium Freiburg: poststelle@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe: poststelle@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Stuttgart: poststelle@rps.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen: poststelle@rpt.bwl.de

19 Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger Ziel ist, die Einführung von innovativen Verfahren oder Anlagen zu beschleunigen, die zu einer deutlichen Verminderung des Energieverbrauchs führen oder die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energieträger merklich verbessern. Dadurch kann nicht nur der Stand der Technik weiterentwickelt, sondern auch die technische Machbarkeit sowie die wirtschaftliche Vertretbarkeit solcher Vorhaben demonstriert werden. Förderinhalte: Vorhaben, bei denen noch nicht am Markt eingeführte Techniken der rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden, deren Entwicklungsphase aber abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größenordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen; Investitionen zur Einführung von innovativen Verfahren oder Anlagen, die gegenüber dem Stand der Technik die Einsatzmöglichkeiten und die effiziente Nutzung von erneuerbaren und Bio-Energieträgern merklich verbessern; innovative Konzepte für die Wertschöpfungskette von der Biomassegewinnung über die energetische Umwandlung bis zur Energieverteilung bzw. Energienutzung. Zielgruppen: KMU sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Mehrheitsgesellschaften Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 3 gefördert. Anlage des Bioenergiedorfs in St. Peter Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart poststelle@um.bwl.de Förderung einer Demo-Anlage für die Herstellung von Apfelpellets in einem Fruchtsaftbetrieb Durchpressung einer Fernwärmetrasse unter einer Eisenbahnlinie

20 Bioenergiedörfer Ziel ist es, Gemeinden, Städten sowie Orts- oder Stadtteilen in Baden-Württemberg, die ihre Wärmeversorgung überwiegend auf Basis von Biomasse, insbesondere durch Kraft- Wärme-Koppelung, oder anderer erneuerbarer Energien bereitstellen wollen, durch Investitionskostenzuschüsse den Schritt zur Umsetzung zu erleichtern. Förderinhalte: Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus regenerativen Energien, ausgenommen Anlagen zur Nutzung tiefer Geothermie, Wärmenetzen inkl. Hausübergabestationen, Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas und Wärmespeichern. Wichtige Kriterien bei der Bewertung der Anträge sind der Ersatz fossiler Energieträger, die Energie- und Ressourceneffizienz, die Qualität der Planung, die Kosteneffizienz sowie die Vorbildwirkung. Verlegung von Nahwärmeleitungen Moderne Holzfeuerungsanlage Erzeugung erneuerbarer Energien Zielgruppen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Ebenso Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 3 gefördert. Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart poststelle@um.bwl.de

21 Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien Ziel ist, der Abbau von Hemmnissen, die aus hohen Erschließungskosten sowie technischen und wirtschaftlichen Risiken entstehen und einer breiteren Realisierung der Potentiale regenerativer Energien entgegenstehen. Förderinhalte: Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Erdwärme aus hydrothermalen Quellen in bestehenden oder neuen Wärmenetzen in Baden-Württemberg ohne Einsatz von Wärmepumpen Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (Wärmepumpen-Anlagen, Biomasse-Feuerungsanlagen, Solarthermie-Anlagen) ggf. inklusive der Errichtung von Wärmenetzen zur Verteilung der dort erzeugten Wärme in Baden-Württemberg. Zielgruppen: KMU sowie Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Mehrheitsgesellschaften. Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 3 gefördert. Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart poststelle@um.bwl.de und Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Griesbachstraße Karlsruhe info@kea-bw.de Errichtung einer Biomasse- Feuerungsanlage in der Jugendhilfereinrichtung Waldhaus ggmbh Bau eines Wärmenetzes "Ortsmitte" in Wurmlingen Einrichtung eines Wärmenetzes und einer Holzhackschnitzelanlage für das Schulzentrum in Görwihl

22 Umweltfinanzierung Ziel ist, die Errichtung neuer, umweltschonender und energiesparender Anlagen, die eine wesentliche Verminderung des Energieeinsatzes gegenüber den bisherigen Verhältnissen bedeuten, eine zusätzliche Nutzung erneuerbarer Energieträger verwirklichen und umweltschützende Technologien verwenden. Förderinhalte: Umweltschutzbereich Luftreinhaltung und Lärmschutz; Verbesserung der betrieblichen Abwasserreinigung; Ressourcenschonung und umweltverträgliche Entsorgung. Energiesparbereich Energiesparende Produktion; Einsatz erneuerbarer Energieträger; Energetische Sanierung von Gebäuden. Gefördert werden Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, Geräte; Kosten für bauliche Maßnahmen, wenn für den Betrieb der Anlagen notwendig; Kosten für Baumaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung von Gebäuden. Zielgruppe: KMU Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 3 gefördert. Weitere Informationen: L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung: 0711/ wirtschaft@l-bank.de

23 Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und Abwasserabgabengesetz Hochwasserschutz Ziel ist, [...]dazu beizutragen, dass hohe volkswirtschaftliche Schäden und Gefahren für Arbeitsplätze, Wohnbevölkerung und Umwelt reduziert werden, und so eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Förderinhalte: technische Hochwasserschutzmaßnahmen (Konzeptionen, Studien, technische Maßnahmen); Rückgewinnung ökologisch wertvoller Retentionsräume. Abwasserbeseitigung Ziel ist, die großtechnische Umsetzung von Technologien zur Beseitigung organischer Spurenschadstoffe aus dem Abwasser und die Förderung innovativer Ansätze bei der Klärschlammtrockung zum Erhalt der Biodiversität, zur Verbesserung des Gewässerschutzes und damit auch der Trinkwasserversorgung. Die Schaffung von zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Strukturen durch den Zusammenschluss von Kleinkläranlagen zu leistungsfähigeren großen Anlagen ist ein weiteres Ziel. Förderinhalte: Eliminiation organischer Spurenschadstoffe aus dem Abwasser; Innovative Ansätze bei der Klärschlammtrocknung durch die Nutzung der Belüfterabwärme oder den Einsatz von Brennstoffzellen auf Kläranlagen; weitere Verbesserung des Gewässerschutzes durch strukturelle Verbesserung bei der Abwasserbehandlung angestrebt. Zielgruppen: Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften Tür für den Schutz gegen Hochwasser der Kupfer in Forchtenberg Schutz gegen Hochwasser in Kandern Schwerpunkt: Diese Vorhaben werden in Schwerpunkt 3 gefördert Bau einer Anlage für moderne Abwasserreinigungstechnologien in Ravenstein Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Kernerplatz Stuttgart poststelle@um.bwl.de

24 Der Ablauf des Antragsverfahrens und der Inhalt der Antragsformulare richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. des Förderprogramms. Die Antragsformulare sowie konkrete Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei den in Kapitel 4 genannten Ansprechpartnern. Die nachfolgenden Hinweise sollen eine allgemeine Hilfestellung bei der Antragstellung geben: Ein Antrag auf eine Förderung (Zuwendung) ist immer schriftlich auf Grundlage der jeweils vorgegebenen Antragsunterlagen zu stellen. Mit dem im Antrag genannten Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Je nach Förderprogramm können Anträge entweder zu jeder Zeit oder nur zu bestimmten Fristen (z. B. jeweils jährlich zum ) gestellt werden. Diese Antragsfristen sind zu beachten und werden im Rahmen der Richtlinien- und Programmtexte oder im Rahmen von Ausschreibungen bekannt gegeben. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt teilweise in mehrstufigen Verfahren oder auch in Form von Wettbewerben. Diese Verfahren können mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Die in den Antragsunterlagen geforderten Angaben umfassen in der Regel Auskünfte zu materiellen, finanziellen und qualitativen Aspekten des Vorhabens (z. B. Bauart, Kosten und Qualitätsstandard der beantragten Produktionsanlage) sowie Erklärungen des Antragstellers (z. B. zur Datenverarbeitung und Veröffentlichung von Daten, ob anderweitig Fördermittel beantragt wurden oder mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde). Die verlangten Informationen und Erklärungen sind in den Antragsunterlagen aufgeführt bzw. benannt. Weiterhin ist zu beachten, dass auch bei korrekter Antragstellung und der Erfüllung aller Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Wird ein Förderantrag positiv beschieden, so erhält der Antragsteller darüber eine Benachrichtigung sowie die notwendigen Informationen, die bei der Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Förderrichtlinie bzw. -programms zu beachten sind. Wird ein Antrag auf Förderung negativ beschieden, so erhält der Antragsteller darüber ebenfalls eine Benachrichtigung.

25 Bei der Entscheidung über die Förderung eines Vorhabens im Rahmen von RWB-EFRE sind eine Reihe von Auswahlkriterien maßgeblich. Hierzu gehören: rechtliche (wie die Beachtung rechtlicher Vorgaben des Haushaltsrechts), inhaltliche (z. B. Beiträge zu Zielsetzungen des Operationellen Programms), projektbezogene (wie die Übereinstimmung mit Inhalten des Operationellen Programms) oder sonstige Auswahlkriterien (z. B. eine bestimmte Gebietskulisse). Die für die Auswahl zuständigen Stellen entscheiden über den Antrag auf Grundlage der jeweils relevanten Auswahlkriterien der einzelnen Schwerpunkte des Operationellen Programms. Zu den grundsätzlichen Auswahlkriterien zählen: die Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung; die Übereinstimmung mit Zielen und Inhalten des Operationellen Programms; die Erfüllung der Fördervoraussetzungen der jeweils zur Kofinanzierung herangezogenen Programme und Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg; die Erfüllung der Ausschreibungskriterien im Falle von Ausschreibungen und Wettbewerben; der Beitrag zu den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nachhaltige Entwicklung ; der Innovationsgrad des Vorhabens; der Europäische Mehrwert des Vorhabens; ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis; eine gesicherte Finanzierung und die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Zuwendungsempfänger(innen). Europäischer Mehrwert bedeutet u.a., dass der Zweck und der Ertrag eines Vorhabens über einen rein nationalen Nutzen hinausgehen sollte oder ein Vorhaben beispielhaft und transferfähig auch für nicht beteiligte europäische Länder ist. Auch die besondere Berücksichtigung von Zielen der Europäischen Union, z.b. von Chancengleichheits- und Nachhaltigkeitsaspekten können einen europäischen Mehrwert darstellen. In den einzelnen Schwerpunkten des Operationellen Programms werden folgende Auswahlkriterien besonders berücksichtigt : Schwerpunkt 1 Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster der Innovationsgrad des Vorhabens; Schwerpunkt 2 Nachhaltige Stadt- und Kommunalentwicklung die Vorlage einer zukunftsweisenden integrierten nachhaltigen Entwicklungsstrategie durch die Stadt oder Kommune bzw. den Kommunalverbund, das wirtschaftliche, soziale, umweltrelevante und beschäftigungspolitische Elemente enthält und von lokalen Entscheidungsträgern, relevanten Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartnern und Zielgruppen in der Bevölkerung mitgetragen wird; Im Modellprojekt EULE: der Beitrag zur zukunftsweisenden nachhaltigen Entwicklung der Kommune bzw. des Kommunalverbunds und die Sichtbarkeit des Europäischen Mehrwerts;

26 Schwerpunkt 3 Ressourcenschutz und Risikovermeidung der Beitrag der Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz. Über diese übergeordneten Kriterien hinaus müssen die Vorhaben richtlinien- bzw. programmspezifische Projektauswahlkriterien erfüllen. Auf unserer Homepage können Sie die ausführlichen Projektauswahlkriterien für das Gesamtprogramm einsehen.

27 Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Eigenkapitalbasis von Unternehmen, des Technologietransfers und der Clusterbildung Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Stabstelle Steuerung EFRE Theodor-Heuss-Straße Stuttgart Tel: 0711/123-0 poststelle@mfw.bwl.de Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Referat 32 Königstraße Stuttgart Tel: 0711/279-0 poststelle@mwk.de Förderung des Clusters Forst und Holz Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen (ZAFH) Umwelttechnik Technologiefinanzierung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Referat 55 Kernerplatz Stuttgart Tel: 0711/126-0 poststelle@mlr.bwl.de Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Referat 32 Königstraße Stuttgart Tel: 0711/279-0 poststelle@mwk.bwl.de Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 24 Kernerplatz Stuttgart Tel: 0711/126-0 poststelle@um.bwl.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Stabstelle Steuerung EFRE Theodor-Heuss-Straße Stuttgart Tel: 0711/123-0 poststelle@mfw.bwl.de Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Referat 45 Kernerplatz Stuttgart Tel: 0711/126-0 poststelle@mlr.bwl.de

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