Steuerfragen für Vereine

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1 Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden

2 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 2

3 Definition Gemeinnützigkeit Förderung der Allgemeinheit materiell geistig sittlich selbstlos insbesondere mildtätige und kirchliche Zwecke unmittelbar (Ausnahme Fördervereine) Steuerfragen für Vereine 3

4 Vorteile der Gemeinnützigkeit Steuerbefreiungen bei Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuer Ehrenamts- und Übungsleiter - Freibetrag Begünstigung von Zuwendungen / Spenden beim Verein beim Zuwendenden Steuerfragen für Vereine 4

5 Aufbau eines gemeinnützigen Vereins Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht köperschaftsteuerpflichtig nicht gewerbesteuerpflichtig nicht körperschaftsteuerpflichtig nicht gewerbesteuerpflichtig Steuerbegünstigter Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuerfragen für Vereine 5

6 Aufbau eines gemeinnützigen Vereins Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuerbegünstigter Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb körperschaft- und gewerbesteuerfrei gemäß AO körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflichtig 64 AO; jedoch Freigrenze bei Einnahmen bis Steuerfragen für Vereine 6

7 Anforderungen an die Satzung Mustersatzung nach Anlage 1 zu 60 AO Gültigkeit für Vereine die nach dem gegründet werden oder bei Satzungsänderungen nach diesem Zeitpunkt Steuerfragen für Vereine 7

8 Anforderungen an die Satzung Inhalt der Satzung gemeinnütziger Zweck Ausschließlichkeit Unmittelbarkeit Allgemeinheit Selbstlosigkeit Vermögensbindung Steuerfragen für Vereine 8

9 Anforderungen an die Satzung Gemeinnütziger Zweck Beispiele Jugend- und Altenhilfe Sport Kunst und Kultur Heimatpflege und Heimatkunde Tierschutz Erziehung, Volks- und Berufsbildung Steuerfragen für Vereine 9

10 Anforderungen an die Satzung Ausschließlichkeit nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Betätigung dürfen nicht zum Selbstzweck werden wirtschaftliche Betätigung ist unschädlich, wenn die erwirtschafteten Mittel zur Zweckerreichung eingesetzt werden Steuerfragen für Vereine 10

11 Anforderungen an die Satzung Unmittelbarkeit Ziele müssen grundsätzlich selbst verwirklicht werden Ausnahme: Förder- oder Spendensammelvereine Steuerfragen für Vereine 11

12 Anforderungen an die Satzung Allgemeinheit Wohl der Allgemeinheit Kreis der Mitglieder darf nicht klein gehalten werden Aufnahmegebühren dürfen p.a. nicht übersteigen Mitgliedsbeiträge dürfen im Jahr nicht über p.a. liegen Investitionsumlage pro Mitglied höchstens innerhalb von 10 Jahren Steuerfragen für Vereine 12

13 Anforderungen an die Satzung Selbstlosigkeit keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie keine Zuwendungen an Mitglieder zeitnahe Mittelverwendung Projektrücklage (kleine Projekte bis 5 und größere Projekte bis 10 Jahre) Rücklage für Wiederbeschaffung (Höhe bemisst sich nach Abschreibung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts) Freie Rücklage (siehe Beispiel) Steuerfragen für Vereine 13

14 Anforderungen an die Satzung Selbstlosigkeit keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie keine Zuwendungen an Mitglieder zeitnahe Mittelverwendung Projektrücklage (kleine Projekte bis 5 und größere Projekte bis 10 Jahre) Rücklage für Wiederbeschaffung (Höhe bemisst sich nach Abschreibung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts) Freie Rücklage (siehe Beispiel) Steuerfragen für Vereine 14

15 Beispiel: Zuwendungen an Mitglieder Steuerfragen für Vereine 15

16 Anforderungen an die Satzung Selbstlosigkeit keine wirtschaftliche Betätigung in erster Linie keine Zuwendungen an Mitglieder zeitnahe Mittelverwendung Projektrücklage (kleine Projekte bis 5 und größere Projekte bis 10 Jahre) Rücklage für Wiederbeschaffung (Höhe bemisst sich nach Abschreibung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts) Freie Rücklage (siehe Beispiel) Steuerfragen für Vereine 16

17 Beispiel: Rücklagenbildung Steuerfragen für Vereine 17

18 Anforderungen an die Satzung Vermögensbindung Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks Übergang des Vermögens auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder auf einen gemeinnützigen Verein übergegangenes Vermögen muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden Steuerfragen für Vereine 18

19 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 19

20 Tätigkeitsbereiche eines Vereins Ideeller Bereich Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sportliche sportliche Bankgeschäfte sportliche Veranstaltung Veranstaltung Vermietung von Veranstaltung ohne Entgelt gegen Entgelt aber Grundbesitz gegen Entgelt aber Jugendarbeit Einnahmen unter Verpachtung Einnahmen über Spenden Mitgliedsbeiträge Lotterien für Bewirtung Zuschüsse gemeinnützige Werbung Mitgliederbetreuung Zwecke selbstbewirtete Vereinsgaststätte Steuerfragen für Vereine 20

21 Besteuerungs- und Gewinngrenze Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Die Bruttoeinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegen über und das Einkommen macht mehr als aus. und der auf volle 100 abgerundete Gewerbeertrag beträgt mehr als Steuerfragen für Vereine 21

22 Besteuerungs- und Gewinngrenze Beispiel: Körperschaftsteuer Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Ausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs: Einkommen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Berechnung der Körperschaftsteuer: Einkommen: /. Freibetrag: zu versteuerndes Einkommen: Körperschaftsteuer 15 % Solidaritätszuschlag 5,5 % 57, Steuerfragen für Vereine 22

23 Besteuerungs- und Gewinngrenze Beispiel: Gewerbesteuer (Hebesatz 340 %) Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Ausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs: Einkommen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Berechnung der Gewerbesteuer: Einkommen nach 7 GewStG: /. Freibetrag nach 11 Abs. 1 GewStG: Gewerbeertrag nach Freibetrag: x 3,5 % ergibt Steuermessbetrag: 245 x Gewerbesteuerhebesatz 340 % ergibt eine Gewerbesteuer: Steuerfragen für Vereine 23

24 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 24

25 Umsatzsteuer Ideeller Bereich Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuerfrei Umsatzsteuerpflicht 7 % Umsatzsteuerpflicht falls nicht steuerfrei Umsatzsteuerpflicht 19 % Mitgliedsbeiträge Eintrittsgelder Vermietung Bewirtung Spenden Lotterien (7 % oder 19 %) Trikotwerbung Zuschüsse langfristige Vermie- Vereinsfeste Ausnahmen: tung Grundstücke Vorträge und Kurse (Steuerfrei) Steuerfragen für Vereine 25

26 Vorsteuer BMF-Schreiben vom (BStBl I 2012, S. 60) Steuerfragen für Vereine 26

27 Kleinunternehmerregelung Keine Erhebung der Umsatzsteuer im gesamten unternehmerischen Bereich die Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als Kein Vorsteuerabzug Steuerfragen für Vereine 27

28 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 28

29 Wer ist Arbeitnehmer des Vereins? Dienstverhältnis abhängig regelmäßig schuldet Arbeitskraft Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung Steuerfragen für Vereine 29

30 Pflichten des Vereins als Arbeitgeber Steuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften Abführung ans Finanzamt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Aufzeichnungspflicht (Führung Lohnkonten) Dienstvertrag 611 BGB (steuerlich tatsächliche Verhältnisse) Steuerfragen für Vereine 30

31 Pauschalierung der Lohnsteuer Kurzfristige Beschäftigung weniger als 18 zusammenhängende Tage nicht mehr als 62 pro Tag im Durchschnitt nicht mehr als 12 pro Stunde im Durchschnitt die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 % Steuerfragen für Vereine 31

32 Pauschalierung der Lohnsteuer Geringfügige Beschäftigung Arbeitsentgelt unter 450 Pauschale Lohnsteuer keine Beiträge zur Rentenversicherung = 20 % Beiträge 15 % zur Rentenversicherung geleistet = 2 % Einzugsstelle Knappschaft-Bahn-See Steuerfragen für Vereine 32

33 Übungsleiterfreibetrag Nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Pfleger, Künstler oder Betreuer Tätigkeit darf nicht mehr als 6 Stunden pro Woche für gemeinnützigen Verein Steuerfragen für Vereine 33

34 Übungsleiterfreibetrag Beispiel: Steuerfragen für Vereine 34

35 Ehrenamtsfreibetrag 720 Für gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts Nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich Schiedsrichter, Kassenwart, Schriftführer Tätigkeit darf nicht mehr als 1/3 eines Vollzeit- erwerbs (Kalenderjahr) ausmachen Steuerfragen für Vereine 35

36 Ehrenamtsfreibetrag 720 Übersicht: Steuerfragen für Vereine 36

37 Ehrenamtsfreibetrag 720 Besonderheit: Vorstandsvergütungen Steuerfragen für Vereine 37

38 Ehrenamtsfreibetrag 720 Beispiel 1: Steuerfragen für Vereine 38

39 Ehrenamtsfreibetrag 720 Beispiel 2: Steuerfragen für Vereine 39

40 Ehrenamtsfreibetrag 720 Beispiel 3: Steuerfragen für Vereine 40

41 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 41

42 Lotteriesteuer Anmeldung der Lotterie oder Ausspielung beim zentral zuständigen Finanzamt Lotterie Geldgewinn gegen Einsatz von Geld Ausspielung Geld und Sachwerte oder nur Sachwerte gegen Einsatz von Geld Steuerfragen für Vereine 42

43 Lotteriesteuer Befreiung von der Lotteriesteuer ausschließlich zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke und der Gesamtpreis der Lose nicht über liegt in allen anderen Fällen darf der Gesamtpreis der Lose 240 nicht übersteigen bei Ausspielungen darf der Gesamtpreis der Lose 650 nicht übersteigen Steuerfragen für Vereine 43

44 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 44

45 Spenden Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit beim Spender freiwillig geleistet keine Gegenleistung Spende muss in den gemeinnützigen Bereich fließen Im Zeitpunkt der Zahlung muss der Feststellungsbescheid über die Satzungsmäßigkeit bereits ergangen sein. Mitgliedsbeiträge nach 10b Abs. 1 Satz 3 EStG sind nicht absetzbar Steuerfragen für Vereine 45

46 Spendenarten Geldspende reine Geldspende Aufwandsspende Handwerker repariert das Dach des Vereinsheims und verzichtet nachträglich auf Rechnungsbetrag Übungsleiter verzichtet nachträglich auf Vergütung Steuerfragen für Vereine 46

47 Spendenarten Sachspende aus dem Privatvermögen Bewertung mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) aus dem Betriebsvermögen Bewertungswahlrecht: Wiederbeschaffungswert oder Buchwert Der Spender muss die Entnahme der Umsatzsteuer unterziehen Steuerfragen für Vereine 47

48 Spendenhaftung Ausstellerhaftung vorsätzlich oder grobfahrlässig unrichtige Zuwendungsbestätigung nicht erhaltene Spenden bei Sachspenden überhöhter Wert Veranlasserhaftung Zuwendungen werden nicht für den ideellen Zweck verwendet Zuwendungen an die Jugendabteilung werden für die Vereinsgaststätte (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) verwendet Steuerfragen für Vereine 48

49 Abgrenzung zum Sponsoring Steuerfragen für Vereine 49

50 Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer Spenden Brennpunkte Steuerfragen für Vereine 50

51 Brennpunkte Vorstandsvergütungen Ohne entsprechende Regelung in der Satzung dürfen Arbeits- und Zeitaufwand nicht vergütet werden Aufwandsentschädigung ist zulässig (z.b. Fahrt- und Telefonkosten), aber nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen Beinhaltet die Satzung keine Regelung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, d.h. keine Vergütung und keine pauschale Aufwandsentschädigung Steuerfragen für Vereine 51

52 Brennpunkte Mindestlohngesetz keine Anwendung bei Übungsleitern und ehrenamtlich tätigen Personen, aber nur wenn die jeweilige steuerfreie Pauschale nicht überschritten wird wird eine Person im Verein sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als ehrenamtlich tätig, findet das Mindestlohngesetz nur auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geleistete Arbeit Anwendung Aufzeichnungspflicht und Mindestlohn besteht bei Überschreitung der steuerfreien Pauschalen Steuerfragen für Vereine 52

53 Brennpunkte Mindestlohngesetz bei Überschreitung der steuerfreien Pauschalen besteht für den Verein sowohl Aufzeichnungspflicht für die Arbeitsstunden als auch die Einhaltung des Mindestlohns Aufzeichnung: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit pro Tag die Aufbewahrungsfrist beträgt 2 Jahre Verstoß gegen das Mindestlohngesetz kann bis zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen Steuerfragen für Vereine 53

54 Steuerfragen für Vereine 54

55 Steuerfragen für Vereine 55

56 Quellenverzeichnis "Die Besteuerung der Sportvereine", Klaus Wachter, Dezember 2014 "Steuertipps für gemeinnützige Vereine", Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Literaturempfehlungen Steuertipps für gemeinnützige Vereine Link: Steuerfragen für Vereine 56

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Steuerfragen für Vereine Seite 57

58 UNTERNEHMEN WERTE LEISTUNGEN TEAM Reinhold Hiss AUSBILDUNG Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Pforzheim Diplom-Betriebswirt (FH) BERUFSEXAMEN Wirtschaftsprüfer, Steuerberater TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Umstrukturierungsberatung / Risikomanagement Nachfolgeberatung/-planung Prüfungen nach Kreditwesengesetz (KWG) Seite Steuerfragen für Vereine

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