Rahmenrichtlinien Lehrwesen. Vorwort zur Entstehung der Richtlinien

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1 Rahmenrichtlinien Lehrwesen Vorwort zur Entstehung der Richtlinien Seit der Erstellung der bisher gültigen Richtlinien zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern im Sport durch den Badischen Schwimm-Verband sind mittlerweile 14! Jahre vergangen. Fitnessbewegung, neueste Erkenntnisse der Sportentwicklung, veränderte Bedürfnisse der Vereinsmitglieder, ein steigendes Gesundheitsbewusstsein, strukturelle Modifikationen in der Lehrgangsabwicklung führten zu einer zunehmenden Flexibilisierung bestehender Grundsätze. Daher wurde eine Neufassung und Weiterentwicklung der Richtlinien unumgänglich. Die vorliegenden Richtlinien umreißen das breite Spektrum der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Sport. Sie zeigen Interessierten die möglichen Qualifizierungsrichtungen und -umfänge auf. Die für den Badischen Schwimm-Verband geltenden Richtlinien bauen auf den Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Landessportverbandes Baden-Württemberg vom Januar 2001 und den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Fachübungsleitern, Trainern, Jugendleitern und Vereinsmanagern im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes ebenfalls vom Januar 2001 auf und berücksichtigen deren weiterführende Bestimmungen. Führungs- und Betreuungsaufgaben im Sport sind ohne das ehrenamtliche Engagement und die qualifizierte Tätigkeit von Übungsleitern, Trainern, Jugendleitern und Führungskräften in Vereinen und Verbänden nicht zu bewältigen. Um den Bedürfnissen der Sporttreibenden gerecht zu werden, bieten die Sportorganisationen in Baden-Württemberg eine breite Palette an Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung mit entsprechenden Zielen und Inhalten an. Hinweis: Der Badische Schwimm-Verband setzt sich vorbehaltlos für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Enthalten die vorliegenden Richtlinien personenbezogene Formulierungen, sind Frauen und Männer angesprochen. Aus Gründen sprachlicher Vereinfachung wird die männliche Schreibweise gewählt.

2 A Zielsetzungen 1. Ziele der Richtlinien Das Ziel der Richtlinien besteht darin, zu einem umfassenden und einheitlichen Verständnis von Qualifizierung bzw. Bildung im Sport zu kommen. Sie bieten inhaltlich und formal die Grundlage für alle Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich des Badischen Schwimm-Verbandes. Grundsätzlich sollen sie dabei gewährleisten: die Verbindlichkeit für die Träger der Ausbildung die Gleichwertigkeit der Ausbildungsgänge untereinander die einheitliche Ausbildung und Lizenzierung durch die verschiedenen Träger der Bildungsmaßnahmen sowie die Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung der Qualifizierungsleistungen bzw. Lizenzen innerhalb des DSB. 2. Ziele der Qualifizierung von Mitarbeitern im Sport Gestaltung sportpraktischer Angebote Entscheidend ist der Bezug auf die wesentlichen Aufgaben bei der Planung, Durchführung und Auswertung ihres Sportangebotes. Übungsleiter und Trainer sollen deshalb auf mehreren Ebenen qualifiziert werden: 1. Fachkompetenz - im Hinblick auf ihr fachliches Wissen und Können 2. Lehrkompetenz - im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu vermitteln und zu lehren 3. Selbst- und Sozialkompetenz - im Hinblick auf ihre Fähigkeit, mit sich selbst und anderen förderlich umgehen zu können

3 B Struktur und Profile in der Aus- und Weiterbildung 1. Ausbildungsträger und Organisation Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sport für Mitarbeiter in den Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg werden im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport von den Sportbünden allein oder gemeinsam mit den Landesfachverbänden (in Abstimmung mit den Spitzenverbänden) durchgeführt. Der jeweilige Sportbund kann die Durchführung der Aus- und Fortbildung den Fachverbänden übertragen. Studienleiter der Sportbünde und Lehrreferenten der Fachverbände leiten die Ausund Fortbildung. Die Ausbildung mit der Profilbildung Kinder und Jugendliche ist mit den Jugendorganisationen des Sports abzustimmen. Die wissenschaftlichen Hochschulen für die Sportlehrer-Ausbildung in Baden- Württemberg können in die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einbezogen werden. Die Ausbildungsträger erstellen auf der Grundlage dieser Richtlinien die Konzeptionen für die jeweiligen Ausbildungsgänge. Die Lehrgangsmaßnahmen werden in der Regel als Wochenlehrgänge an den Sportschulen in Baden-Württemberg organisiert. Von diesem Grundsatz kann durch die Sportbünde und die Fachverbände abgewichen werden, wenn die Qualität der Aus- und Fortbildung gesichert ist und die Sportart es erforderlich macht. Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

4 Struktur des Ausbildungswesens im Badischen Schwimm-Verband Vorstufen einer Lizenzausbildung (Zertifizierungsebene) Schülermentoren Inhaber Grundlehrschein (32 UE) Lizenzstufe Sportpraxis DSB-Lizenzierungsebene Verantwortlich 1. Stufe C (120 UE) Fachübungsleiter Trainer BSB, BSV BSB, BSV 2. Stufe B (60 UE) Fachübungsleiter Trainer Übungsleiter P Sport in der Prävention Übungsleiter R Sport in der Rehabilitation DSV BSV BSB/DSV BSB 3. Stufe A Trainer DSV 4. Stufe Diplomtrainer DSB 2. Organisationsformen der Ausbildungsmaßnahmen Die Struktur der Ausbildungslehrgänge ermöglicht folgende Lehrgangsformen: Wochenendlehrgang Tageslehrgang Wochenlehrgang Die Lehrgangsformen können miteinander kombiniert werden.

5 2. Struktur der Ausbildungsgänge Die Lizenzausbildung im Bereich des Badischen Schwimm-Verbandes orientiert sich an der Struktur im Deutschen Sportbund und ist darauf ausgerichtet, auf der Grundlage praktischer Erfahrungen und theoretischer Erkenntnisse: a) Sport in seinen vielfältigen Formen und differenzierten methodischen Vermittlungsverfahren (z.b. Kurse, Training) gestalten zu können, b) die pädagogischen Möglichkeiten des Sports zielgruppenorientiert einsetzen zu können, c) die Rolle des Sports für die Gestaltung des Lebens zu begreifen, d) die Notwendigkeit ständiger Fort- und Weiterbildung zu erkennen und im Hinblick darauf unterschiedliche Angebote wahrzunehmen, e) Sport in gesellschaftlichen Zusammenhängen zu sehen. Die nachfolgend genannten Unterrichtszeiten sind immer Mindest-Ausbildungszeiten. Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht einer Zeitdauer von 45 Minuten. 2.1 Vorstufen einer Lizenzausbildung Vor Eintritt in eine 120 UE umfassende Ausbildung auf der ersten der Badische Schwimm-Verband als Vorstufe eine nicht-lizenzierte Qualifizierung (Grundlehrschein und Schülermentorenlehrgang) an. Damit soll der Einstieg in die Vereinsarbeit und in das Ausbildungssystem des Verbandes (Lizenzausbildung) erleichtert werden. Grundlehrschein Schülermentoren-Ausbildung Hiermit versucht der Badische Schwimm-Verband dem Prinzip der Teilnehmerorientierung stärker Rechnung zu tragen. Diese Lehrgänge werden zentral an den Sportschulen des Landes (Schülermentoren) oder dezentral in den Bezirken des Verbandes (Grundlehrschein) durchgeführt. Ziele dieser Lehrgänge auf der Zertifizierungsebene sind: Verpflichtender Lehrgang als Zulassungsvoraussetzung zur Lizenzierungsebene (als Vor-Ausbildung) Zertifizierungslehrgang unterhalb des DSB-Lizenzierungssystems, z.b. Erstqualifizierung für Jugendliche zum Einsatz als Helfer/Assistent bei einem Übungsleiter/Trainer

6 a.) Grundlehrschein Zulassung zur Ausbildung: 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung Nachweis der 1. Hilfe (8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre) Nachweis der Vereinsangehörigkeit Zahlung der Ausbildungsgebühr Ausbildungsinhalte: Rechte und Pflichten (2 UE) 1. Hilfe im und am Wasser (2 UE) Wassergewöhnung (WWW) (6 UE) Methodik/Psychologie (6 UE) Techniken des Anfängerschwimmens (12 UE) Prüfung (4 UE) Prüfungsordnung: Prüfung: Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für die Erteilung des Grundlehrscheins. Form der Prüfung: Die Prüfung besteht aus einer praxisorientierten Lernerfolgskontrolle, die während des Lehrgangs, spätestens aber zum Abschluss des Ausbildungslehrgangs, nachgewiesen wird. Dies ist: Eine Lehrprobe Eine Hausarbeit Gültigkeit: Der Grundlehrschein ist 4 Jahre gültig. Fortbildung: Fortbildungen werden je nach Bedarf eintägig durchgeführt, die Fortbildungen müssen kostendeckend bearbeitet werden. Voraussetzung für eine Verlängerung des Grundlehrscheins ist die Teilnahme an 12 UE in 4 Jahren Lehrgangsdauer: 2 Wochenendlehrgänge b.) Schülermentoren-Ausbildung Informationen über die Geschäftsstelle des Badischen Schwimm-Verbandes

7 2.2 Lizenz für Fachübungsleiter und Trainer zur Gestaltung sportpraktischer Angebote 1. Lizenzstufe Fachübungsleiter C, Breitensport (sportartspezifisch) 120 UE Trainer C 120 UE In der Regel verteilt sich die Ausbildungszeit (120 UE) auf der ersten Lizenzstufe auf je einen Wochenlehrgang: Grundlehrgang, Aufbaulehrgang und Abschlusslehrgang mit Prüfung bei einer verbindlichen Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. 3. Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte 3.1 Lizenz: Trainer C Mitarbeiter, die für Ziele, Inhalte, Methoden und pädagogische Gestaltung der sportpraktischen Vermittlung und Betreuung verantwortlich sind, werden als Fachübungsleiter C oder Trainer C bezeichnet. Die Tätigkeit des Trainers C bezieht sich vornehmlich auf den Bereich des Wettkampf- und Leistungssports. Er ist verantwortlich für die sportpraktische Vermittlung und Betreuung sowie für die Planung, Organisation, Gestaltung und Kontrolle von Training und Wettkampf im Grundlagentraining. Die Vermittlung eines gemeinsamen Basiswissens ist wesentlicher Bestandteil für beide Formen der Abschlussmöglichkeiten der ersten Lizenzstufe. In der praxisorientierten Ausbildung werden die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Sportarten bzw. Sportangebote berücksichtigt. Ausbildungsbereiche Bereich I: Bereich II: Bereich III: Bereich IV: Bereich V: Bereich VI: Bereich VII: insgesamt 120 UE Themen Sportbiologie / Sportmedizin Trainingslehre Sportpädagogik / Sportpsychologie / Methodik Bewegungslehre / Biomechanik Angewandte Trainingslehre - Sportpraktisches Handeln Sportpolitik / Sportorganisation Wiederholung und Prüfung des Lehrstoffes Die Themen haben exemplarischen Charakter Die einzelnen Ausbildungsbereiche werden in einer praxisorientierten Form, die die Verzahnung der verschiedenen Themen in den Vordergrund rückt, vermittelt.

8 Trainer C: Zulassung zur Ausbildung: Inhaber des Grundlehrscheins Nachweis der Tätigkeit als Grundlehrscheininhaber in einem Schwimmverein oder in einer Schwimmabteilung von mindestens einem Jahr Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung 17 Jahre bei Beginn der Ausbildung Nachweis der Vereinsangehörigkeit Zahlung einer Kaution Ausbildungsinhalte (BSV): Kampfrichterwesen: Neues aus dem Regelwerk Ausdauertraining: Theorie und Praxis Talentsichtung, Fördersystem, kindgerechter Wettkampf Methodik und Didaktik Krafttraining Trainingslehre, Trainingsplanung, Periodisierung Schwimmtechniken (Grobform nur als Wiederholung, Methodische Übungsreihen zur Feinform) Biomechanik Koordinative Fähigkeiten BSV-Strukturen Prüfungsvorbereitung und Prüfung 2 UE 4 UE 2 UE 4 UE 4 UE 6 UE 24 UE 4 UE 2 UE 2 UE 8 UE Prüfungsordnung: Das Bestehen der Prüfung (als Nachweis der Qualifikation) ist die Grundlage für die Lizenzerteilung. Prüfungsvoraussetzung: DLRG Silber (gültig) Nachweis der 1. Hilfe (16 Stunden, nicht älter als 2 Jahre) Kampfrichterausbildung Gruppe 1 Prüfungsteile Die Prüfung zum Trainer C umfasst: 1. Nachweis der Lehrfähigkeit (Lehrprobe) Aus einer schriftlich ausgearbeiteten Unterrichtsstunde sind wesentliche Teile im Umfang von ca. 20 Minuten in einer Lehrprobe durchzuführen. Die Lehrprobe behandelt eine Aufgabe aus dem Bereich der Sportpraxis. Die Themen der Lehrprobe werden in der Regel zu Beginn des Abschlusslehrganges ausgelost. Bei den Lehrproben für den Trainer C ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sportartspezifischen und Sportartübergreifenden Themen zu achten!

9 2. Weitere Qualifizierungsnachweise Grundsätzlich wird als weitere Prüfungsform die schriftliche Prüfung in Form eines fachlichen und überfachlichen Fragebogens durchgeführt. Für die Bearbeitung der Fragebögen stehen jeweils bis zu 120 Minuten zur Verfügung. Prüfungsergebnis: Das Ergebnis der Prüfung wird in einer Schlusssitzung von einem Mitglied des Prüfungsausschusses bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen jeweils mindestens die Note ausreichend erreicht ist. Ein Ausgleich zwischen einzelnen Prüfungsteilen ist nicht möglich. Das Prüfungsergebnis wird mit bestanden oder nicht bestanden bekannt gegeben. Prüfungswiederholung Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben, können frühestens nach Ablauf von drei Monaten die Prüfung wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung ist mit dem Studienleiter und dem jeweiligen Fachverband abzustimmen. Prüfungsteile, die bei der ersten Prüfung mit Erfolg abgelegt wurden, müssen nicht wiederholt werden. Bewerber, die in allen Prüfungsteilen nicht bestanden haben, müssen den gesamten Abschlusslehrgang mit Prüfung wiederholen. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, hat der Bewerber die Möglichkeit durch Absolvierung des gesamten Ausbildungsganges (120 UE) ein weiteres Mal zur Prüfung zugelassen zu werden. Gültigkeit: Die Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Sportbundes 4 Jahre gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung bzw. der Fortbildung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. Fortbildung: Voraussetzung für die Verlängerung um weitere vier Jahre ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen. Die Fortbildung auf der ersten Lizenzstufe umfasst mindestens 15 Unterrichtseinheiten. Die Fortbildungslehrgänge werden in der Regel an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen abgehalten. Die Verlängerung der Lizenz und die Überwachung der Gültigkeitsdauer erfolgt durch die Sportbünde und/oder den Badischen Schwimm-Verband. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen: Wurde eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit verbindlich.

10 Ist eine Lizenz bereits länger als vier Jahre ungültig, wird sie im Jahr der Fortbildung bis zum 31. Dezember verlängert. Eine weitere Fortbildung innerhalb des nächsten Jahres ermöglicht dann eine Verlängerung für vier Jahre. Lehrgangsdauer: 3 Wochenlehrgänge (Montag bis Freitag) an den Sportschulen des Landes bestehend aus: Grundlehrgang Aufbaulehrgang Abschlusslehrgang mit Prüfung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Sonderregelungen Lizenzerteilung aufgrund von Sonderregelungen Die Erteilung einer Lizenz als Trainer C setzt voraus, dass der zuständige Badische Schwimm-Verband und der Sportbund die jeweiligen Ausbildungsleistungen anerkennen. Die Anerkennung der Ableistung von inhaltsgleichen Teilgebieten der Ausbildung ist auf Antrag von Absolventen von Sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, wie Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen, Hochschulen der Bundeswehr möglich Im Rahmen einer Sportlehrer-Ausbildung, z.b. Schwerpunktfachausbildung, kann die Lizenz als Trainer C erworben werden. In diesem Fall sind bei der praktischen Prüfung Vertreter des zuständigen Fachverbandes und des Sportbundes hinzuzuziehen. Bezuschussung von Lizenzen Für die Bezuschussung wird dem Verein im Rahmen der verfügbaren Mittel und entsprechend der hierfür jeweils geltenden Förderungsrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg ein personenbezogener Zuschuss gewährt.

11 Trainer B Die Tätigkeit des Trainer B umfasst die Gestaltung des systematischen leistungsorientierten Trainings. Sie schließt Talentsuche, Talentsichtung und Talentauswahl sowie die Weiterführung der sportlichen Grundausbildung und Leistungsentwicklung in der Sportart ein. Dabei sind die Rahmentrainingspläne des Deutschen Schwimm-Verbandes zu beachten. Zulassungsvoraussetzungen zur Lizenzausbildung gültige Trainer C-Lizenz Nachweis der Tätigkeit als geprüfter Trainer C in einem Schwimmverein, in einer Schwimmabteilung oder in einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren Anmeldung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung an den Badischen Schwimm-Verband Zahlung der Ausbildungsgebühr Ausbildungsinhalte: Sportorganisatorischer Bereich Sportpädagogischer und sportpsychologischer Bereich Bewegungswissenschaftlicher, biomechanischer Bereich Sportbiologischer, sportmedizinischer Bereich Trainingswissenschaftlicher, trainingsmethodischer Bereich Prüfung 4 UE 10 UE 8 UE 11 UE 22 UE 5 UE Prüfungsordnung Das Bestehen der Prüfung (als Nachweis der Qualifikation) ist die Grundlage für die Lizenzerteilung. Form der Prüfung Für die Prüfung der Ausbildungsgänge der 2. Lizenzstufe wird vorgeschrieben 2 schriftliche Hausarbeiten 1 Klausur Gültigkeit der Lizenz Die Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Sportbundes 3 Jahre gültig. Fortbildungen Voraussetzung für die Verlängerung um weitere drei Jahre ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen. Die Fortbildung auf der zweiten Lizenzstufe umfasst mindestens 15 Unterrichtseinheiten. Die Fortbildungslehrgänge werden in der Regel an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen abgehalten. Die Verlängerung der Lizenz und die Überwachung der Gültigkeitsdauer erfolgt durch die Fachverbände.

12 Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung bzw. der Fortbildung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen: Wurde eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit verbindlich. Ist eine Lizenz bereits länger als drei Jahre ungültig, wird sie im Jahr der Fortbildung bis zum 31. Dezember verlängert. Eine weitere Fortbildung innerhalb des nächsten Jahres ermöglicht dann eine Verlängerung für drei Jahre. Sonderregelungen Die Trainer B-Lizenz können auf Befürwortung eines Vereins oder einer Schwimmabteilung erhalten: Diplomsportlehrer mit einem Schwerpunktfach in einer der im Deutschen Schwimm- Verband betriebenen Fachsparten nach zwei Jahren selbständiger Tätigkeit in einem Schwimmverein, einer Schwimmabteilung oder einem Schwimmverband, sofern sie die in der B-Lizenz-Ausbildung geforderten Ausbildungsinhalte nacheisen können und im Besitz einer gültigen Trainer-C-Lizenz sind. Die Anerkennung der Ableistung von inhaltsgleichen Teilgebieten der Ausbildung ist auf Antrag von Absolventen von sportpädagogischen Ausbildungseinrichtungen, wie Deutsche Sporthochschule, Sportinstitute an Universitäten und Hochschulen, Hochschulen der Bundeswehr möglich. Lehrgangsdauer 3 Wochenendlehrgänge Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

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