CHE Persistent Identifiers for Cultural Heritage Entities

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1 Fachkonzept CHE Persistent Identifiers for Cultural Heritage Entities Spartenübergreifende Persistente Identifikatoren für Ressourcen von Gedächtniseinrichtungen im Uniform Resource Name-Namensraum che Version Autoren Reinhard Altenhöner, Deutsche Nationalbibliothek Michael Büchner, Deutsche Digitale Bibliothek Dr. Uwe Müller, Deutsche Digitale Bibliothek Mitwirkende Rainer Jacobs, Bundesarchiv Dr. Christian Keitel, Landesarchiv Baden-Württemberg Lisa Landes, Deutsche Digitale Bibliothek Martin Reisacher, Landesarchiv Baden-Württemberg

2 Status Beim vorliegenden Fachkonzept für den neuartigen Dienst CHE, der spartenübergreifende Persistente Identifikatoren zur Verfügung stellen soll, handelt es sich um die erste veröffentlichte Version, die als Diskussionsgrundlage dient. Die Benennungen CHE Persistent Identifiers for Cultural Heritage Entities bzw. che für den URN-Namensraum sind Arbeitsnamen, die bisher noch nicht endgültig festgelegt sind. Das Fachkonzept wurde in den vergangenen Wochen zunächst mit Vertretern der Archivsparte diskutiert und entwickelt. In den kommenden Monaten soll dieser Prozess der kollaborativen Diskussion und Vervollständigung mit Vertretern der übrigen Kultursparten weitergeführt werden. Daraus wird eine Weiterentwicklung dieses Konzepts resultieren. Datum Termin 11. Juli 2014 Erster Entwurf des Fachkonzepts, vorgelegt durch DNB/DDB 18. Juli Arbeitstreffen mit Vertretern der Archivsparte 28. August Arbeitstreffen mit Vertretern der Archivsparte 09. September Arbeitstreffen mit Vertretern der Archivsparte 06. Oktober Telefonkonferenz mit Vertretern der Archivsparte 03. November Telefonkonferenz mit Vertretern der Archivsparte 14. November 2014 Veröffentlichung des vorliegenden Fachkonzepts, Version November 2014 Vorstellung des Fachkonzepts im Rahmen der Fachkonferenz Made digital: Wege und Ziele in Koblenz Dezember 2014 ab 2015 Überarbeitung des Fachkonzepts Arbeitstreffen/Telefonkonferenzen mit Vertretern der übrigen Kultursparten 1

3 Kurzfassung Weltweit eindeutige und stabile Identifikatoren für Ressourcen so genannte Persistente Identifikatoren (PI) bilden eine zentrale Grundlage für das zuverlässige und dauerhafte Referenzieren und Verlinken von Materialien im Internet. Sie sind ein wichtiger Baustein für den nachhaltigen Zugriff. Ein PI abstrahiert von technischen Gegebenheiten etwa dem Speicherort einer Datei und verbürgt sich im Rahmen eines vertrauenswürdigen PI-Systems (Resolvingdienst) für eine dauerhafte Verknüpfung zu der Ressource und für die zuverlässige Auflösbarkeit zu einer entsprechenden Webansicht. Damit können PI für das verlässliche Zitieren von Ressourcen etwa in wissenschaftlichen Publikationen oder auf anderen Webseiten verwendet werden. Persistente Identifikatoren sind darüber hinaus vor allem dann notwendig, wenn die Ressourcen bzw. Informationen darüber (etwa Metadaten) zwischen unterschiedlichen Instanzen ausgetauscht und aktualisiert werden sollen. Ein solches Szenario entsteht im Falle von zentralen Nachweisdiensten und -portalen, wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), die Metadaten und Vorschauansichten von verteilten Datengebern aggregieren und vorhalten. PI können hier einerseits sicherstellen, dass der in der zentralen Instanz vorgehaltene und angezeigte Datensatz auch auf die korrekte Ansicht der Ressource beim liefernden Datengeber verlinkt. Andererseits dienen sie dazu, korrekte Zuordnungen auch bei Aktualisierungsprozessen sicherzustellen. Das vorliegende Fachkonzept beschreibt einen neuartigen Dienst, mit dem Persistente Identifikatoren für Ressourcen aus dem Bestand von Kultur- und Gedächtniseinrichtungen aller Sparten vergeben und verwaltet werden können. Der Dienst mit dem Arbeitsnamen CHE Persistent Identifiers for Cultural Heritage Entities soll auf Basis eines Namensraums im Uniform Resource Name (URN) umgesetzt werden. CHE weist einerseits viele Ähnlichkeiten mit dem bereits existieren PI-Dienst für den Namensraum urn:nbn:de, der von der Deutschen Nationalbibliothek betrieben wird, auf, konzeptionell gibt es andererseits einige bedeutsame Unterschiede. Mit CHE werden Materialarten in den Blick genommen, die nicht notwendigerweise (vollständig) digital sind und die auch nicht immer der Anforderung nach strikter Unveränderlichkeit genügen. 2

4 Inhaltsverzeichnis Status... 1 Kurzfassung... 2 Inhaltsverzeichnis Einführung Allgemeines Zielgruppe Objektbenennung Anwendungsbeispiele Begriffe Grundlagen Eigenschaften Allgemeines Ressourcen Repräsentation Webschaufenster Grundsätze der PI-Vergabe Allgemeines Betreiber Partner Betriebsmodell Allgemeines Aktivitäten Architektur Aufbau eines PI Technischer Aufbau Anhang 1: Beispiele für Webschaufenster Anhang 2: Detaillierter Aufbau des PI

5 1. Einführung 1.1. Allgemeines CHE ist ein Dienst, mit dem es ermöglicht wird, Persistente Identifikatoren für Ressourcen zu vergeben. Dabei ist es unwichtig, von welcher Art die Ressource ist und zu welcher Sparte die Kulturoder Wissenschaftseinrichtung (KWE), die der Ressource zugeordnet ist, gehört. Dieses Fachkonzept definiert zunächst sein Verständnis der Begriffe Ressource und Repräsentation und führt den Begriff Webschaufenster ein. Es stellt klar, wie Benutzer, Anwender, Partner und Betreiber verstanden werden. Für Persistenter Identifikator, Uniform Resource Name und Resolvingdienst wird den allgemeingültigen Definitionen gefolgt. Weiterhin werden die allgemeinen Anforderungen, die grundsätzliche Funktionsweise und die Überlegungen zum vorgesehenen Betriebsmodell vorgestellt. Außerdem werden Voraussetzungen genannt, unter denen Kultur- oder Wissenschaftseinrichtung den Dienst nutzen können. Es werden Aktivitäten beschrieben und Anforderungen an die unterschiedlichen Beteiligten (Betreiber, Partner Anwender und Benutzer) formuliert Zielgruppe CHE richtet sich an alle Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, die ihre Ressourcen durch ein Nachweissystem persistent identifizieren möchten, um deren dauerhafte und zuverlässige Referenzierbarkeit zu gewährleisten. Der Dienst versteht sich als Angebot und erhebt keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit Objektbenennung Durch die Möglichkeiten der Fotografie, des Films und der modernen Informationstechnologie werden den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zunehmend verschiedene Erscheinungsformen desselben Werkes angeboten (z. B. die digitale Form eines Zelluloidfilms). Es wird daher zwischen der inhaltlichen Beschreibung (siehe Begriff Ressource) und der physischen Beschreibung (Repräsentation) unterschieden. Diese Unterscheidung sollte für alle Objekte getroffen werden, also auch für solche, von denen bislang nur eine Erscheinungsform existiert, denn auch diese Objekte können zukünftig vervielfältigt oder digitalisiert werden (z. B. bisher ausschließlich im Original vorliegende Pergamenturkunden) Anwendungsbeispiele Archivsparte A1: Pergamenturkunde B verleiht W ein Lehen zu Stuttgart, 1246 Ausgangssituation Das Archiv hat das Findbuch zu der Urkunde retrokonvertiert und stellt die Titelaufnahmen ins Internet. Die Adresse im Browser (URL) verweist auf die Titelaufnahme. Der weitere Weg zum Archivale erfolgt außerhalb des Internets (Bestellung in den Lesesaal, es existiert noch kein Digitalisat). Verwendung Wenn sich der Speicherort der Titelaufnahme ändert, führt die alte URL nicht mehr zur Titelaufnahme. Sofern vom Nutzer aber ein Persistenter Identifikator verwendet wird, kann dieser immer in eine gültige URL übersetzt werden, die zur Titelaufnahme führt. Die Titelaufnahme entspricht dann dem Webschaufenster in diesem Konzept. Nach einiger Zeit könnte das Archiv die Urkunde digitalisieren. Dieses Digitalisat entspricht einer neuen (zweiten) Repräsentation (die erste Repräsentation besteht in der originalen Urkunde). Das Archiv hat nun mehrere Möglichkeiten. Unter anderem kann es im Webschaufenster, also der zur Urkunde gehörenden Titelaufnahme, eine automatische Weiterleitung zum Digitalisat einrichten oder im Webschaufenster die verschiedenen Wege zum Archivale (Bestellung in den Lesesaal oder Aufruf des Digitalisats) anbieten. 4

6 A2: Genuin digitales Archivale Digitalfoto des Stuttgarter Fernsehturms Ausgangssituation Ein Archiv hat von einer Behörde ein Digitalfoto übernommen, das es aus Erhaltungsgründen vom Dateiformat A in Dateiformat B migriert. Es entstehen dadurch zwei Repräsentationen (Digitalfoto im Format A und Digitalfoto im Format B). Verwendung Das Archiv verwendet aus den in Beispiel 1 geschilderten Gründen Persistente Identifikatoren. Im vorliegenden Fall verweist der Persistente Identifikator für das Digitalfoto des Stuttgarter Fernsehturms auf die jeweils gültige URL, die den Nutzer zum Webschaufenster, das der Titelaufnahme entspricht, führt. Das Archiv kann wählen, ob es unmittelbar und automatisiert zu einer der Repräsentationen weiterleitet oder eine Auswahl zur Verfügung stellt. Wenn das Dateiformat B nach einiger Zeit nicht mehr lesbar sein sollte, kann das Archiv eine neue Repräsentation mit dem Dateiformat C erstellen. Das Archiv könnte nun die automatische Weiterleitung auf die neue Repräsentation umstellen Begriffe Objekte Ressource Eine Ressource ist eine intellektuelle Einheit 1, die in der Regel als abgeschlossen betrachtet wird. Sie ist der zentrale Bezugspunkt in CHE. In ihrer Binnenstruktur kann sie aus weiteren Ressourcen zusammengesetzt sein sowie eine konzeptionelle Mehrstufigkeit aufweisen. Ressourcen können durch Metadaten (beispielsweise Titel, Autor, Erstellungsdatum) beschrieben und durch Persistente Identifikatoren eindeutig bezeichnet werden. Jede Ressource hat zumindest eine Repräsentation, etwa das physische oder digitale Original. Sie kann darüber hinaus weitere Repräsentationen haben und außerdem kann ein Webschaufenster an sie angegliedert sein. Weitere Eigenschaften und Beispiele siehe Abschnitt 2.2. Repräsentation Eine Repräsentation ist eine logisch abgegrenzte Einheit von einer oder mehreren digitalen Dateien (z. B. PDF-Dokument) und/oder einem oder mehreren physisch vorhandenen Gegenständen (z. B. Papierakte, Mikrofiche), die zu einer nahezu vollständigen bzw. angemessenen Darstellung einer Ressource notwendig ist. Weitere Eigenschaften und Beispiele siehe Abschnitt 2.3. Webschaufenster Ein Webschaufenster ist eine im Webbrowser darstellbare Webseite, die eindeutig mit einer Ressource verbunden ist und Informationen über diese Ressource bereithält. Dazu zählen zumindest beschreibende Metadaten, ggf. auch Abbilder (z. B. Digitalisate als Vorschau) der Ressource, Links zu Repräsentationen der Ressource, Kontextinformationen (z. B. zu inhaltlich benachbarten Ressourcen, Strukturinformationen) usw. Auch eine Repräsentation einer Ressource kann als deren Webschaufenster dienen (z. B. eine PDF-Datei). Weitere Eigenschaften und Beispiele siehe Abschnitt Akteure Betreiber Der Betreiber ist die Institution, die für die Realisierung und den Betrieb des CHE-Dienstes verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere auch für den verwendeten Namensraum. Der Betreiber stellt die technische (Resolvingdienst) und organisatorische Infrastruktur bereit, betreibt den Dienst im Rahmen der zugrundeliegenden Eigenschaften und Grundsätze und sorgt für ihre Einhaltung durch die Beteiligten. 1 Dies folgt den Überlegungen von PREMIS Data Dictionary for Preservation Metadata, z. B. Seite 212 Intellectual Entity. 5

7 Für den Namensraum urn:che:de wird diese Rolle durch die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) in Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) übernommen. Abbildung 1: Betreiber, Partner und Anwender Partner Partner sind (öffentliche) Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen (KWE) in Deutschland, die einen eigenen Unternamensraum innerhalb des Namensraums urn:che:de betreuen. Sie garantieren gegenüber dem Betreiber und den anderen Beteiligten, dass sie dies im Rahmen der für CHE gültigen Grundsätzen und der ansonsten getroffenen Vereinbarungen tun. Die Vergabe von PI innerhalb des eigenen Unternamensraums obliegt in diesem Rahmen dem jeweiligen Partner. Ein Partner hat zumindest einen Anwender, Partner und Anwender können identisch sein. Anwender Anwender von CHE sind Kultur- oder Wissenschaftseinrichtungen, die Ressourcen besitzen, dafür Persistente Identifikatoren vergeben möchten und sich dazu an einen Partner wenden. Es ist möglich, dass Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zugleich als Partner und Anwender fungieren. Benutzer Ein Benutzer (auch Nutzer oder User) verwendet einen PI, um eine Ressource zu referenzieren bzw. zu zitieren (bspw. als Autor einer Publikation) oder in einem digitalen Netz zuverlässig zu dieser Ressource bzw. zu einem Webschaufenster der Ressource zu gelangen (beispielsweise als Benutzer des Portals der Deutschen Digitalen Bibliothek) Allgemeines Persistenter Identifikator (PI) Ein Persistenter Identifikator (engl. persistent identifier, kurz PI) ist eine Kennung, mit der eine Ressource (a) eindeutig und (b) dauerhaft identifiziert wird. Es gibt (a) keine zwei Ressourcen, die denselben PI haben (jeder PI wird nur einmal vergeben), und (b) die Verbindung zwischen Ressource und PI bleibt dauerhaft bestehen (ein für eine Ressource vergebener Identifier bezieht sich auch zukünftig immer auf dieselbe Ressource). Um dies zu erreichen, abstrahieren PI (weitgehend) von inhaltlichen, physischen und strukturellen Eigenschaften der bezeichneten Ressourcen. Uniform Resource Name (URN) Ein Uniform Resource Name (kurz URN) ist ein spezieller Persistenter Identifikator zur dauerhaften Identifizierung sowie zuverlässigen Zitation einer Ressource in digitalen Netzen. Mit URN können grundsätzlich beliebige physische oder logische Ressourcen identifiziert werden. Sie bestehen aus einer standardisierten Zeichenfolge, die in einem Schema spezifiziert ist. Siehe Abschnitt 5.1. Namensraum Namensräume dienen der hierarchischen Unterteilung des Uniform Resource Name. Dazu werden baumartig Unternamensräume definiert und dokumentiert. So können die Unternamensräume über eindeutige Pfadnamen angesprochen werden. Zum weiteren Aufbau des Namensraums urn:che siehe Abschnitt 5.1. Resolvingdienst Ein Resolvingdienst dient der Auflösung von Persistenten Identifikatoren, also der Zuordnung eines PI zur referenzierten Ressource bzw. dem mit ihr verbundenen Webschaufenster. Die technische Komponente, die den Resolvingdienst implementiert, wird Resolver genannt. 6

8 Abbildung 2: Resolvingdienst Fragt ein Benutzer mit einem gültigen Persistenten Identifikator beim Resolver an, leitet dieser auf das Webschaufenster, das über die bezeichnete Ressource informiert und ggf. weitere Metadaten enthält, weiter. Eine vollständige URL des Resolvers mit dem Persistenten Identifikator der Ressource wird Resolver-URL 2 genannt. Als Datengrundlage des Resolvers dient eine Datenbank, die vom Betreiber zur Verfügung gestellt und von den Anwendern über die Partner gepflegt wird. Dort werden Verknüpfungen (URL), Persistente Identifikatoren und deren Verbindung gespeichert. Die Verknüpfungen, die von den Anwendern aktualisiert werden, führen auf das entsprechende veränderliche Webangebot, das der Anwender für seine Ressource bereithält Grundlagen Der Begriff des Persistenten Identifikators (PI) wird üblicherweise für spezielle Bezeichner verwendet (z. B. URN oder DOI), deren besondere Eigenschaft ihre Langlebigkeit ist. Grundsätzlich gilt, dass ein PI als stabiler Zugangspunkt zu einer, in einem digitalen Netz abrufbarer Ressource fungiert. Mit dem Dienst CHE soll es ermöglicht werden, PI für beliebige logische oder physische Ressourcen zu vergeben. Abbildung 3: Schematische Darstellung für die Verwendung von PI für beliebige Ressourcen Im Rahmen von CHE wird davon ausgegangen, dass PI für beliebige Ressourcen vergeben werden können unabhängig davon, ob sie genuin-digital vorliegen bzw. über eine digitale Repräsentation verfügen oder nicht. Dies ist in Abbildung 3 dargestellt: Die mit dem PI verbundene Verknüpfung (URL) führt zu einem Webschaufenster, über das die Ressource nachgewiesen wird, und nicht zur Ressource selbst. Das Webschaufenster gibt weitere Informationen zur Ressource bekannt und kann, sofern vorhanden, auf Repräsentationen verlinken. In diesem Kontext können PI also auch zur Identifikation von Ressourcen verwendet werden, die keine digitale Repräsentation besitzen. Dies trifft beispielsweise bei einem PI zu, der eine Stadt identifiziert. Eine Stadt ist nicht digital, sie kann allenfalls digital nachgewiesen werden und sie ist nicht archivierbar. Allerdings muss das Webschaufenster, auf den der PI verweist, dauerhaft erhalten werden. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit bezieht sich in diesem Fall auf den Identifikator selbst, seine Funktion im zugehörigen System und auf seine abstrakte Bedeutung. 2 Ein Beispiel aus urn:nbn:de ist 7

9 Der Anwender, der in der Regel auch der Herausgeber des PI ist, garantiert, dass a) der PI dauerhaft und ausschließlich die durch den Nachweis in Form des Webschaufenster (eine Webseite o. Ä.) beschriebene Ressource identifiziert und b) er den Nachweis dauerhaft in seinen Systemen vorhalten wird. Dabei identifiziert der PI immer die Ressource selbst und nicht das Webschaufenster. Die Persistenzgarantie erstreckt sich in diesem Fall jedoch auf den Nachweis der Ressource in Form des Webschaufensters. Das bedeutet praktisch, dass neue Repräsentationen, z. B. durch die Migration in ein anderes oder neueres Dateiformat, hinzukommen können. Bei nicht abgeschlossenen Ressourcen (z. B. Bestände, Zeitschriften) können auch Ressourcen hinzugefügt werden. 2. Eigenschaften 2.1. Allgemeines Grundsätzlich soll mit CHE ein spartenübergreifender Dienst aufgebaut werden, mit dem Persistente Identifikatoren für Ressourcen aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen (KWE) vergeben und dauerhaft verwaltet werden können. Die dazu erforderliche organisatorische und technische Infrastruktur soll der Dienst ebenfalls bereitstellen. Unternamensräume und Persistente Identifikatoren können für Archive, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmalpflege, Forschungsinstitutionen, Mediatheken, Museen und andere KWE vergeben werden. Der Dienst ist insbesondere für solche Arten von Ressourcen bzw. KWE gedacht, für die bestehende PI-Dienste (wie z. B. für den Namensraum urn:nbn:de) nicht in Betracht kommen. Persistente Identifikatoren werden für Ressourcen vergeben. Auf welcher Ebene die bezeichneten Ressourcen angesiedelt sind und was im konkreten Fall die Ressource ist, wird durch CHE nicht im Einzelnen festgelegt Ressourcen Aus Sicht von CHE sind Ressourcen als intellektuelle Informationseinheiten 3 der zentrale Bezugspunkt. Auf diese Einheiten beziehen sich die einzelnen PI. Ihre physischen Repräsentationen (beispielsweise die Seiten eines Buchs, die Blätter einer mehrseitigen Akte) sowie ihre ggf. vorhandene logische Binnenstruktur sind nicht ausschlaggebend. Das Konzept der Ressourcen ist mehrstufig, so dass mehrere Ressourcen, die selbst bereits durch einen PI eindeutig identifiziert werden (z. B. Akten oder Urkunden in Archiven oder Museumsobjekte), in einer übergeordneten (Container-) Ressource zusammengefasst werden (z. B. Bestände in Archiven oder Sammlungen in Museen) und auf dieser Aggregationsebene ebenfalls einen PI erhalten können. Die Vergabe von PI auf diesen unterschiedlichen Stufen geschieht jedoch unabhängig voneinander. Insbesondere bedingt die Vergabe von PI auf einer Ebene nicht die Vergabe von PI auf einer anderen. Außerdem muss die syntaktische Struktur der PI nicht auf einen (hierarchischen) Zusammenhang der bezeichneten Ressourcen bzw. Informationseinheiten schließen lassen. Hinsichtlich der Ressourcen und der Zuordnung zwischen PI und Ressourcen werden folgende Anforderungen gestellt, deren Einhaltung durch Betreiber, Partner und Anwender sichergestellt werden müssen: 1. Bekanntgabe Der zu der Ressource gehörige PI muss zumindest in dem Webschaufenster, das die Ressource beschreibt, genannt werden. Bestenfalls geben auch die Repräsentationen der Ressource den PI bekannt. 2. Erhaltung Das Konzept geht davon aus, dass die Ressource, zumindest aber das Webschaufenster durch den Anwender dauerhaft erhalten wird. Siehe auch Abschnitt 2.4, Verfügbarkeit. 3 Das bedeutet, dass sobald auf einer Hierarchieebene deskriptive Metadaten vergeben werden, auch ein PI vergeben werden kann. Erfolgt beispielsweise die Erschließung eines Buches auf Seitenebene, könnten (im Extremfall) PI auch für diese unterste Hierarchiebene, also für jede einzelne Seite, vergeben werden. 8

10 3. Einheitlichkeit Eine Ressource bildet eine in sich geschlossene Einheit, die sich über einen logischintellektuellen Zusammenhang erschließt. 4. Persistenz Nachdem ein PI der Ressource zugewiesen wurde, verändert sich die Zuordnung nicht mehr. Das heißt, die Verbindung zwischen PI und Ressource bleibt dauerhaft erhalten. 5. (relative) Unveränderlichkeit Die geschlossene Ressource verändert sich nicht jedenfalls nicht auf einer abstrakten konzeptionellen Ebene. Die strikte Anforderung nach Unveränderlichkeit, insbesondere auch in dem Sinne, dass ihnen neue Bestandteile hinzugefügt werden, relativiert sich für hierarchisch höherstehende Ressourcen 4, die andere niedrigstehende Ressourcen subsumieren. Im Anwendungsbeispiel A1 wird unter Ressource der Informationsgehalt der Urkunde verstanden. Damit ist der textuelle Inhalt der Urkunde, aber auch ihr Aussehen eingeschlossen. Die Ressource bezeichnet also die Information, wie auch immer diese geartet ist, aber nicht den physischen Gegenstand der Pergamenturkunde an sich. Die spezifische Ausprägung in Pergamentform stellt daher nur eine Repräsentation dar. Dadurch ist es auch nicht ausschlaggebend, ob die Urkunde physisch als Pergament oder zusätzlich digital vorhanden ist. Es ist immer von der gleichen Ressource die Rede. Neben der Urkunde kann aber auch der gesamte Bestand bzw. die Klassifikations- oder auch Bestandsgruppe, zu der diese Urkunde gehört, als Ressource verstanden werden. Für diese gelten allerdings andere Anforderungen hinsichtlich der Unveränderlichkeit, da im Gegensatz zur Verzeichnungseinheit diese leichter neu gebildet bzw. ergänzt werden können. So können etwa Bestandsgruppen im Laufe der Zeit neue Bestände hinzugefügt werden, da neues Aktenmaterial produziert worden ist. Der PI für eine Bestandsgruppe wird aber immer identisch bleiben Repräsentation Ressourcen können (ggf. unterschiedliche) Repräsentation besitzen, die jedoch nicht notwendigerweise einen PI haben. Einzelnen Repräsentationen von Ressourcen Persistente Identifikatoren mit CHE zuzuordnen, ist nicht vorgesehen. Allerdings können im Webschaufenster unterschiedliche Verweise/Verknüpfungen auf unterschiedliche Repräsentationen für eine Ressource hinterlegt werden. CHE kann durchaus in dem Sinne erweitert werden, dass beispielsweise direkt auf einzelne Repräsentationen verwiesen werden kann. Dies wird im vorliegenden Konzept jedoch nicht näher ausgeführt. Im Anwendungsbeispiel A1 ist zu Beginn nur eine Repräsentation der Urkunde vorhanden, nämlich die physische in Pergamentform. Später wird diese Urkunde digitalisiert, wodurch eine weitere Repräsentation (z. B. mehrere Bilddateien im TIF-Format) hinzukommt. Wird das Digitalisat neben seinem ursprünglichen Format etwa zusätzlich noch als PDF-Datei gespeichert, stellt die PDF-Datei noch eine weitere Repräsentation dar. Später könnten im Zusammenhang mit einer Langzeitarchivierung, wenn die Dateien in ein neues Bildformat migriert werden, noch andere Repräsentationen hinzukommen. Wie bzw. ob überhaupt neben dem Original noch zusätzliche Repräsentationen existieren, hat allerdings keine Auswirkungen auf die PI-Vergabe. Der PI verweist trotz der unterschiedlichen Repräsentationen immer auf die gleiche Ressource Webschaufenster CHE geht davon aus, dass für jede mit einem PI versehene Ressource zumindest ein Webschaufenster existiert (Beispiele siehe Abschnitt 6), auf die der Resolvingdienst den PI auflösen kann. Für das Webschaufenster der Ressource ergeben sich folgende Anforderungen: 1. Bekanntgabe Der zu der Ressource gehörige PI muss in dem Webschaufenster, das die Ressource beschreibt, genannt werden. 4 So können etwa Bestandsgruppen im Laufe der Zeit neue Bestände hinzugefügt werden, da neues Aktenmaterial produziert worden ist. Der PI für die Bestandsgruppe würde aber dennoch identisch bleiben. 9

11 2. Dauerhafte Zuordnung Das Webschaufenster bezieht sich dauerhaft auf dieselbe Ressource. 3. Erreichbarkeit Für jeden PI ist das zu der bezeichneten Ressource zugehörige Webschaufenster dauerhaft und mit üblichen Anwortzeiten erreichbar. Dies ist in der Regel vom Anwender sicherzustellen. 4. Verfügbarkeit Das Webschaufenster für eine Ressource muss zeitlich unbegrenzt verfügbar gehalten werden. Ist dies nicht mehr möglich, so muss eine alternative Darstellung geschaffen werden, die als Stellvertreter agieren kann. Diese muss zumindest auf den Wegfall der ursprünglichen Informationen hinweisen, bestenfalls über den Verbleib informieren. Der Stellvertreter muss zeitlich unbegrenzt verfügbar sein. Um das zu erreichen, muss einerseits sichergestellt sein, dass dem Resolvingdienst stets die aktuelle URL für den entsprechenden PI bekannt ist. Andererseits muss das beim Anwender betriebene Zugriffssystem verfügbar sein, damit die zur bezeichneten Ressource gehörenden Inhalte ausgeliefert werden können. Im Anwendungsbeispiel A1 können die Webschaufenster, die mit der Urkunde verknüpft sind, unterschiedlich strukturiert sein. So könnte es die Titelaufnahme im Online- Findmittelsystem (siehe Abbildung 5 im Anhang 6) sein, auf die vor der Digitalisierung der Urkunde verwiesen wird. Auf dieser könnten sich möglicherweise bereits ein Regest oder eine direkte Bestellmöglichkeit der Urkunde befinden. Andererseits könnte nach der Digitalisierung aber auch die Darstellung in einem Viewer (siehe Abbildung 6) vorhanden sein, in dem eine Repräsentation der Urkunde angesehen werden kann. Genauso gut könnte aber auch direkt auf eine im Web verfügbare PDF-Datei verwiesen werden. Alle diese Beispiele für Webschaufenster können bei der Registrierung des PIs angegeben werden. Es muss jedoch eine Festlegung getroffen werden, auf welches Webschaufenster der Benutzer primär vom Resolver weitergeleitet wird. 3. Grundsätze der PI-Vergabe 3.1. Allgemeines Grundsätze sind Verbindlichkeiten, die durch Betreiber, Partner und Anwender eingegangen und erfüllt werden müssen. Alle Aktivitäten (siehe Abschnitt 4.2) sollten schnellstmöglich, jedoch spätestens nach einem Werktag ausgeführt worden sein. Bei Abweichungen werden zunächst die Prozesse beim Betreiber, dann beim Partner und schließlich beim Anwender überprüft. Der Betreiber wendet sich nicht unmittelbar an den Anwender oder Benutzer. Werden beispielsweise durch den Betreiber Verletzungen festgestellt, so verpflichtet sich der Partner, die Einhaltung durchzusetzen, auch wenn die Verletzungen der Grundsätze nicht durch den Partner selbst, sondern durch Anwender seines Unternamensraums verursacht werden Betreiber Der Betreiber verpflichtet sich zur administrativen Verwaltung des nationalen Namensraums urn:che:de. Er vergibt eindeutige Unternamensräume an Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen und stellt die Vergabe nach den Grundsätzen sicher. Weiterhin kann der Betreiber die Einhaltung der Grundsätze durch die Partner und Anwender überprüfen und informiert die Beteiligenden bei Missachtung. Der Betreiber ist befugt, Partner von der Benutzung des CHE-Dienstes auszuschließen. Der Betreiber stellt einen (zentralen) Resolver zur Verfügung, der öffentlich zugänglich, redundant und performant ist. Die Pflege der dem Resolver zugrundeliegenden Daten durch die Partner wird technisch ermöglicht Partner Der Partner erhält vom Betreiber einen Unternamensraum und muss sicherstellen, dass die Vergabe von Persistenten Identifikatoren in diesem Unternamensraum korrekt vonstattengeht. Der Part- 10

12 ner setzt die Einhaltung der Grundsätze, auch durch seine Anwender, durch und handelt im Interesse des Betreibers Unternamensraum 1. Ansprechpartner Der Partner stellt für den Betreiber und die Anwender zumindest einen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser hat in einem angemessenen Rahmen auf Anfragen zu reagieren. Als Kommunikationsmittel sind zumindest eine -Adresse und eine Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Eine Vertretungs- und Nachfolgeregelung muss sichergestellt sein, über Änderungen muss zeitnah informiert werden. 2. Benennung Ein Unternamensraum, der vom Betreiber für einen Partner vergeben wurde, kann unter keinen Umständen verändert oder umbenannt werden. Dies ist bei der Wahl durch den Partner zu berücksichtigen. 3. Freie Gestaltung Der Partner kann seinen Unternamensraum im Rahmen der Grundsätze des Betreibers selbst frei gestalten (wie z.b. weitere Unter-Unternamensräume vergeben) Persistenter Identifikator 1. Ausschließlichkeit CHE erhebt keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Das heißt, dass für Ressourcen auch die parallele Vergabe von PI anderer Dienste ist möglich ist. Ressourcen können daher sowohl von CHE einen Persistenten Identifikator bekommen, als auch gleichzeitig von beliebig anderen PI- Diensten. 2. Eindeutigkeit Der Partner hat sicherzustellen, dass jeder Persistente Identifikator im eigenen Namensraum nur einmal vergeben wird. 3. Formale Korrektheit Der Persistente Identifikator muss formal korrekt sein (siehe Abschnitt 5.1). 4. Gültigkeit Ein Persistenter Identifikator wird erst gültig, wenn dieser durch den Partner an den Anwender vergeben wurde und der Anwender diesen wiederum beim Partner registriert hat. Daraufhin muss der Partner die globale Datenbank des Betreibers aktualisieren. Ein gültiger PI muss zumindest eine Verknüpfung (URL) zum Webschaufenster haben. Der Anwender muss außerdem die Ressource oder das Webschaufenster persistent zur Verfügung stellen. 5. Löschung Das Löschen eines Persistenten Identifikators ist unzulässig. Wenn die Ressource nicht mehr existiert oder zurückgezogen wird, muss auf einen Stellvertreter, also eine entsprechende Information zum Status der Ressource im Webschaufenster, verwiesen werden. 6. Persistenz Nachdem ein PI einer Ressource zugewiesen wurde, verändert sich die Zuordnung nicht mehr. Das heißt, die Verbindung zwischen PI und Ressource bleibt dauerhaft erhalten. 7. Pflege Der Partner verpflichtet sich, seine Persistenten Identifikatoren regelmäßig zu pflegen. Es ist sicherzustellen, dass immer über die Verknüpfung zum Webschaufenster korrekt aufgelöst werden kann. Zeitliche Überschneidungen beim Anlegen oder Aktualisieren von Webschaufenster, Verknüpfung und/oder Persistenter Identifikator sind zu vermeiden. 4. Betriebsmodell 4.1. Allgemeines Das Betriebsmodell umfasst alle organisatorischen Aktivitäten, die durch Betreiber, Partner und Anwender durchgeführt werden. In der Organisation folgt es einem hierarchisch-verteilten Ansatz, in dem die Rollen des Betreibers, der Partner und der Anwender, klar definiert sind. Eine Kommunikation erfolgt in der Regel nur zwischen Betreiber und Partner sowie Partner und Anwender. Das heißt, dass der Betreiber nur in Ausnahmefälle direkt mit dem Anwender kommunizieren wird. Es 11

13 ist jedoch möglich, dass dieselbe Kultur- oder Wissenschaftseinrichtung sowohl Partner als auch Anwender ist. Abbildung 4: Organisatorisches Betriebsmodell mit Betreiber, Partner und Anwender Der Betreiber stellt den Namensraum urn:che:de und einen zentralen Resolvingdienst zur Verfügung. In dem Namensraum können Unternamensräume für die Partner vergeben werden. Die vergebenen PI, die zugeordneten Verknüpfungen (URL), die zu den jeweiligen Webschaufenstern führen, und weitere Metadaten (siehe Abschnitt 5.2) werden zentral beim Betreiber vorgehalten. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass der Dienst einen einheitlichen Qualitätsstandard hinsichtlich technischer Verfügbarkeit und Stabilität, aber auch in Bezug auf die tatsächliche Einhaltung der Grundsätze, erreicht. Der Partner kann in seinem Unternamensraum PI an Anwender vergeben. Über eine lokale Datenbank, die vom Partner betrieben wird, werden PI registriert und Verknüpfungen (URL) sowie Metadaten des Resolvingdienstes gepflegt. Der Partner wiederum pflegt in regelmäßigen Abständen die zentrale Datenbank beim Betreiber auf Grundlage seiner lokalen Datenbank. Der Partner trifft Vereinbarungen mit seinen Anwendern, die den Vereinbarungen, die er mit dem Betreiber eingegangen ist, zumindest entsprechen. Der Anwender ist für die dauerhafte Bereitstellung der Ressource (Webschaufenster) unter einer Verknüpfung (URL) zuständig. Er kann beim Partner PI registrieren und pflegt dessen lokale Datenbank. Das heißt er gibt die URL bekannt, die auf das Webschaufenster führt, das die vom PI bezeichnete Ressource beschreibt. Der Anwender geht Vereinbarungen nur mit dem Partner ein Aktivitäten Nachfolgend werden Aktivitäten skizziert, die sich aus den grundsätzlichen Überlegungen, den daraus abgeleiteten Eigenschaften und dem intendierten Betriebsmodell ergeben. In diesen Aktivitäten wird zwischen dem Partner und Anwender unterschieden, auch wenn in der Praxis der Partner gleichzeitig einer oder gar der einzige Anwender sein kann Vereinbarungen Partner Vereinbarung zwischen Betreiber und Partner/Vergabe eines Unternamensraums Voraussetzungen Der CHE-Namensraum des Betreibers ist vorhanden. Die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen des Betreibers können durch den Partner erfüllt werden. Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind dem Partner klar und können erfüllt werden. Die Bezeichnung und der Umfang (z. B. Sparte, Einrichtungen, Art der Ressourcen, regionaler Bezug) des Unternamensraums wurden festgelegt. Beteiligte Partner Betreiber 12

14 Beschreibung Der Partner hat sich dazu entschlossen, einen eigenen Unternamensraum zu betreiben. In seinem Unternamensraum kann der Partner für seine Anwender PI vergeben. Der Betreiber vergibt einen Unternamensraum nach den Wünschen des Partners und registriert bzw. reserviert diesen zeitlich unbegrenzt innerhalb des Namensraums urn:che:de. Der Partner verpflichtet sich, die Grundsätze des Betreibers einzuhalten und ggf. bei seinen Anwendern durchzusetzen. Aktualisierungszyklen und Lieferverfahren (z. B. Harvesting über OAI) der anfallenden Metadaten werden zwischen Betreiber und Partner verhandelt, ebenso weitere spezifische Vereinbarungen. Anwender Vereinbarung zwischen Partner und Anwender Voraussetzungen Der registrierte Unternamensraum des Partners ist vorhanden. Die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen des Partners können durch seinen Anwender erfüllt werden. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Vergabe eines PI Diese Vereinbarung kann individuell zwischen dem Partner und seinem Anwender getroffen werden und wird hier nicht weiter ausgeführt. Die Vergabe ist die Bereitstellung eines Persistenten Identifikators durch den Partner. Dies ist als Angebot an den Anwender zu verstehen. Ein PI ist erst gültig, wenn dieser vergeben und registriert ist. Die Registrierung erfolgt durch den Anwender beim Partner. Anwender Vergabe eines PI Voraussetzungen Die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen des Partners werden durch den Anwender erfüllt. Das Webschaufenster kann durch den Anwender persistent über digitale Netze öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Verknüpfung (URL) auf das Webschaufenster ist möglichst stabil. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Der Anwender möchte für eine Ressource einen Persistenten Identifikator vergeben. Dazu fragt der Anwender beim Partner an. Dieser vergibt einen PI in seinem Unternamensraum und übermittelt diesen PI dem Anwender. Der Anwender muss anschließend den PI beim Partner aktiv registrieren (s. u.), damit dieser gültig wird. Dieses Vorgehen weicht ggf. ab, wenn der Partner mit dem Anwender identisch ist und/oder der Partner eigene Prozesse für die Vergabe definiert. Partner Vergabe eines PI Voraussetzungen Der Unternamensraum des Partners ist vorhanden und beim Betreiber registriert. Die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen des Betreibers werden durch den Partner erfüllt. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Der Partner möchte aus seinem Unternamensraum Persistente Identifikatoren an seine Anwender vergeben. Dies kann er frei und ohne Einverständnis des Betreibers tun, insofern er die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen mit dem Betreiber erfüllt. 13

15 Registrierung eines PI Die Registrierung ist der Schritt, der nach der Vergabe eines Persistenten Identifikators durch den Partner erfolgt. Der PI ist erst gültig, wenn dieser pro-aktiv durch den Anwender beim Partner registriert wurde, nachdem der Partner den PI in Form eines Angebots an den Anwender (die o. g. Vergabe) übermittelt hat und dieser den PI für seine Ressource annimmt. Der Partner muss seine lokale Datenbank außerdem mit der zentralen Datenbank des Betreibers abgleichen, erst dann wird ein Persistenter Identifikator gültig (siehe Abschnitt 3.3, Persistenter Identifikator: Gültigkeit). Anwender Registrierung eines PI Voraussetzungen Der Anwender hat vom Partner einen PI erhalten. Das Webschaufenster kann durch den Anwender persistent über digitale Netze öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Verknüpfung (URL) auf das Webschaufenster ist möglichst stabil. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Zur Registrierung des Persistenten Identifikators muss der Anwender zumindest eine URL zu dem Webschaufenster, das der zu identifizierenden Ressource zugeordnet ist, hinterlegen. Weiterhin können weitere Metadaten (siehe Abschnitt 5.2) angegeben werden. Der Partner hält die vergebene PI mit der verknüpften URL und weiteren Metadaten in einer lokalen Datenbank vor. Partner Registrierung eines PI Voraussetzungen Der Partner hat an den Anwender einen PI vergeben. Die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen des Partners werden durch den Anwender erfüllt. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Der Partner erhält von seinem Anwender eine Rückmeldung, wenn er die vergebene PI registrieren möchte. Hierzu erhält der Partner von seinem Anwender zumindest die Verknüpfung (URL) zum Webschaufenster, das der zu identifizierenden Ressource zugeordnet ist. Weitere Metadaten sind möglich. Betreiber Registrierung eines PI Voraussetzungen Der Partner hat eine lokale Datenbank mit allen registrieren PI aus seinem Unternamensraum. Die Grundsätze, Anforderungen und Vereinbarungen des Betreibers werden durch den Partner erfüllt. Beteiligte Partner Betreiber Beschreibung Veröffentlichung eines PI Anwender Veröffentlichung eines PI Die beim Partner durch die Anwender registrierten Persistenten Identifikatoren werden in regelmäßigen Abständen beim Betreiber aktualisiert. Wege (z. B. Harvesting über das OAI-Protokoll) und Häufigkeit werden individuell mit dem Betreiber abgestimmt. Voraussetzungen Ein Persistenter Identifikator wurde vom Partner an den Anwender vergeben (siehe Vergabe eines PI ) und der Anwender hat den PI beim Partner registriert (siehe Registrierung eines PI ). Beteiligte Anwender ggf. Partner, Betreiber und Benutzer 14

16 Beschreibung Der Persistente Identifikator wurde über den Partner und in die zentrale öffentliche Datenbank des Betreibers übernommen. Der PI ist dann für alle Benutzer verfügbar. Der Anwender muss den PI im Webschaufenster veröffentlichen. Weitere Wege der Herausgabe durch Anwender, auch Partner, Betreiber und Benutzer sind selbstverständlich möglich und wünschenswert Veränderung der Metadaten eines PI Die Veränderung eines PI ist die Veränderung der Metadaten des Resolvingdienstes des Betreibers über den Partner. Dabei wird der PI selbst nicht verändert, sondern nur die ihm zugeordnete URL und/oder die weiteren Metadaten, siehe Abschnitt Anwender Veränderung der Metadaten eines PI Voraussetzungen Ein bereits durch den Anwender registrierter PI ist vorhanden. Eine Verknüpfung (URL) auf das Webschaufenster der Ressource ist bekannt und öffentlich zugänglich. Weitere Metadaten sind ggf. vorhanden. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Ein Anwender hat bereits für eine seiner Ressourcen einen PI registriert, möchte jedoch die beim Betreiber gespeicherten Metadaten (inkl. Verknüpfung zum Webschaufenster) verändern. Der Anwender ändert die gewünschten Daten in der lokalen Datenbank des Partners. Hierzu stellt der Partner Mittel und Wege zur Verfügung. Partner Veränderung der Metadaten eines PI Voraussetzungen Der Partner stellt eine technische Möglichkeit zur Verfügung, wie seine Anwender die Metadaten ihrer PI bearbeiten und verändern können. Beteiligte Anwender Partner Beschreibung Der Partner stellt eine Möglichkeit zur Verfügung, wie seine Anwender die Metadaten ihrer PI bearbeiten können. Dabei wird die lokale Datenbank des Partners verändert. Wie dies organisatorisch durchgeführt wird (Wege und auch Häufigkeit) bleibt dem Partner überlassen. Mit der nächsten Aktualisierung der Daten des Resolvingdienstes des Betreibers werden die Änderungen der Anwender auch in die zentrale Datenbank des Betreibers übernommen. Betreiber Veränderung der Metadaten eines PI Voraussetzungen Der Partner hat eine aktuelle und konsistente lokale Datenbank mit den PI (inkl. Metadaten) seiner Anwender. Der Betreiber hat die zentrale Datenbank, die die Datengrundlage des Resolvingdienstes darstellt. Beteiligte Partner Betreiber Beschreibung Der Partner des Betreibers aktualisiert in regelmäßigen Abständen die zentrale Datenbank des Resolvingdienstes. Wege (z. B. Harvesting über das OAI-Protokoll) und Häufigkeit werden individuell mit dem Betreiber abgestimmt. Erst nach der Aktualisierung der zentralen Datenbank beim Betreiber mit der lokalen Datenbank des Partners als Grundlage werden alle Veränderungen öffentlich sichtbar. 15

17 Zugriff Benutzer Zugriff auf das Webschaufenster einer Ressource via PI Voraussetzungen Ein Persistenter Identifikator aus dem Namensraum von che ist vorhanden. Beteiligte Benutzer Betreiber (Resolvingdienst) Beschreibung Ein Benutzer möchte über einen ihm vorliegenden Persistenten Identifikator das Webschaufenster der durch den PI bezeichneten Ressource aufrufen. Er gibt den PI im Resolvingdienst des Betreibers ein oder hat eine korrekte Resolver-URL, die ebenso den PI enthält. Der Resolver des Betreibers leitet entweder direkt auf die hinterlegte Verknüpfung (URL) zum Webschaufenster weiter oder zeigt die Metadaten des PI an. 5. Architektur 5.1. Aufbau eines PI Der Dienst CHE nutzt den Namensraum che des Uniform Resource Name 5 (URN), der bei der Internet Assigned Numbers Authority 6 (IANA) registriert ist. Im Namensraum werden der Geltungsbereich (welche Arten von Ressourcen identifiziert werden), aber auch spezifischere Regeln festgelegt. Eine URN ist ein Persistenter Identifikator, der durch den Schemanamen urn gekennzeichnet ist und aus mehreren, hierarchisch aufgebauten Teilbereichen besteht. Dazu zählen nach RFC der Namensraum (Namespace, kurz NID), gefolgt vom Namensraumbezeichner (Namespace Specific String, kurz NSS). Der Aufbau wird folgendermaßen beschrieben 8, wobei für den Namensraum in CHE die Bezeichnung che gewählt wird: <URN> <NID> ::= "urn:" <NID> ":" <NSS> ::= "che" Der Namensraumbezeichner NSS folgt in CHE abweichend von RFC 2141 folgendem Aufbau: Die Bestandteile sind zumindest zwei oder mehr Unternamensräume. Der erste Unternehmensraum ist immer die Länderkennung (Contry Code, CC) nach ISO alpha-2. Für Deutschland entspricht dies de. <NSS> <CC> ::= <CC> ":" 1*(<SNID> ":") <LID> ::= 2<lower> ::= "de" <SNID> ::= <let-num> [1,31<let-num-hyp>] <LID> ::= 1*<URN chars> <other> ::= "(" ")" "+" "," "-" "." "=" "@" ";" "$" "_" "!" "*" "'" 5 Der URN-Standard umfasst die URN-Syntax (RFC 2141), funktionale Anforderungen an URN (RFC 1737), die Registrierung von URN-Namensräumen (z. B. RFC 3406, 2288, 3187 und 3188) und das URN- Auflösungsverfahren (RFC 3401, 3402, 3403 und 3404). 6 Siehe 7 Siehe 8 Zur Beschreibung wird die Angereicherte Backus-Naur-Form (RFC 5234) verwendet. Ableitungsregeln für syntaktische Variablen, die hier nicht genannt sind, sind in RFC 2141 spezifiziert und auch in der vollständigen Erläuterung im Anhang dieses Dokuments, Abschnitt 7 zu finden. 16

18 Es schließen sich weitere Unternamensräume (Subnamespace, SNID) an, wobei der folgende Unternamensraum immer die eindeutige Kennung des Partners darstellt. Diese Kennung kann durch den Partner frei gewählt werden. Es wird empfohlen keine sprechende Bezeichnung zu wählen, ggf. kann der ISIL 9 Verwendung finden. Grundsätzlich sind weitere (dritte, vierte usw.) Unternehmensräume möglich, die durch den Partner oder den Anwender festgelegt werden. Der Namensraumbezeichner wird schließlich vom Lokalen Identifikator LID des Anwenders abgeschlossen. Der LID kann eine fortlaufende Nummer, eine eindeutige Produktionsnummer, ein fester interner Identifikator oder eine Kombination aus einem Datum und fortlaufender Nummer sein. Möglich sind auch alphanumerische Kürzel (Ziffern- und Buchstabenfolgen). Der Lokale Identifikator muss keine feste Anzahl von Stellen aufweisen, sondern kann sukzessive je nach Bedarf durch den Anwender ausgebaut werden. Grundsätzlich wird zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Zur Vermeidung von Fehlern und Verwechslungen wird empfohlen, für alle Bestandteile der URN nur Kleinschreibung zu verwenden! Bestandteil Wert Beschreibung Zuständigkeit Schema urn Identifikation der Auflösungsroutine IANA NID che Eindeutiger Namensraum von CHE IANA NSS CC de Länderkennung Betreiber SNID Kennung des Partners Partner Weitere Unternamensräume Partner/Anwender LID Lokaler Identifikator Anwender Beispiele, die sich aus dieser Syntax ergeben, sind: urn:che:de:ddb:a urn:che:de:ns1:ns2:loc Technischer Aufbau Allgemeines Der Dienst CHE setzt auf ein zentrales Resolving. Das heißt, dass nur der Betreiber einen Resolvingdienst mit einer globalen Datenbank betreibt, die durch die Partner gepflegt wird. Über die Partner können die Anwender auf ihre Datensätze zugreifen, diese anlegen und verändern. Zur organisatorischen Architektur siehe Abschnitt Resolvingdienst Der Resolvingdienst, der zentral beim Betreiber vorgehalten wird, baut auf einer Datenbank auf. Diese Datenbank speichert Metadaten zu jedem gültigen Persistenten Identifikator, der im Namensraum von CHE vergeben wurde. Ein Metadatensatz umfasst die folgenden Informationen: 1. Persistenter Identifikator Der gültige Persistente Identifikator, der vom Partner vergeben und vom Anwender beim Partner registriert wurde. 2. Verknüpfung Zumindest eine Verknüpfung (URL) zum Webschaufenster, das die mit dem PI bezeichnete Ressource beschreibt, ist verpflichtend. Es können mehrere Verknüpfungen hinterlegt werden. Allerdings muss es sich dann um eine exakte Kopie derselben Ressource handeln. Es ist möglich, eine präferierte Verknüpfung zu wählen. 3. Markierung der Aktivität Ein boolescher Wert markiert die Aktivität eines Persistenten Identifikators. In Ausnahmefällen 9 Der International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations (ISIL) ist ein eindeutiger, internationaler Identifikator für Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen. 17

19 kann es vorkommen, dass ein Persistenter Identifikator vergeben wurde, jedoch die Ressource nicht mehr existiert oder zurückgezogen wurde. In diesem Fall muss der Metadatensatz als inaktiv markiert werden. Die Verknüpfung muss dann auf einen Stellvertreter verweisen, der über den Status der Ressource und deren Verbleib informiert (siehe auch Abschnitt 2.4). 4. Partner Der für den Unternamensraum verantwortliche Partner des Betreibers. Vorzugsweise als International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations (ISIL) 10 der Kultur- oder Wissenschaftseinrichtung. 5. Anwender Der für die Ressource (Webschaufenster) verantwortliche Anwender des Partners. Vorzugsweise als International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations (ISIL) der Kultur- oder Wissenschaftseinrichtung. 6. Daten Jeweils ein Datum (nach RFC ) für die Erstellung und die letzte Änderung des Metadatensatzes des Resolvingdienstes. Der Resolver leitet in der Regel direkt zu der (präferierten) Verknüpfung, also dem Webschaufenster beim Anwender, weiter. Es ist jedoch auch möglich, sich durch den Resolver den Metadatensatz des Resolvingdienstes und somit auch die alternativen Verknüpfungen und weitere Metadaten anzeigen zu lassen. 10 Nach ISO bzw. siehe 11 Siehe Abschnitt Date and Time on the Internet: Timestamps 18

20 6. Anhang 1: Beispiele für Webschaufenster Abbildung 5: Webschaufenster Titelaufnahme im Online-Findmittelsystem Abbildung 6: Webschaufenster Darstellung in einem Viewer 19

21 7. Anhang 2: Detaillierter Aufbau des PI Der vollständige Aufbau eines Persistenten Identifikators im Dienst CHE ist nun folgend angegeben. Zur Definition wurde die Angereicherte Backus-Naur-Form, nach RFC verwendet. Ab Zeile 7 wurde lediglich die Ableitungsregel für other dahingehend verändert, dass der Doppelpunkt : entfernt wurde. Ansonsten sind ab dieser Zeile die Ableitungsregeln entsprechend RFC : <URN> ::= "urn:" <NID> ":" <NSS> 2: <NID> ::= "che" 3: <NSS> ::= <CC> ":" 1*(<SNID> ":") <LID> 4: <CC> ::= 2<lower> 5: <SNID> ::= <let-num> [1,31<let-num-hyp>] 6: <LID> ::= 1*<URN chars> 7: <let-num> ::= <upper> <lower> <number> 8: <let-num-hyp> ::= <upper> <lower> <number> "-" 9: <URN chars> ::= <trans> "%" <hex> <hex> 10: <trans> ::= <upper> <lower> <number> <other> <reserved> 11: <hex> ::= <number> "A" "B" "C" "D" "E" "F" "a" "b" "c" "d" "e" "f" 12: <upper> ::= "A" "B" "C" "D" "E" "F" "G" "H" "I" "J" "K" "L" "M" "N" "O" "P" "Q" "R" "S" "T" "U" "V" "W" "X" "Y" "Z" 13: <lower> ::= "a" "b" "c" "d" "e" "f" "g" "h" "i" "j" "k" "l" "m" "n" "o" "p" "q" "r" "s" "t" "u" "v" "w" "x" "y" "z" 14: <number> ::= "0" "1" "2" "3" "4" "5" "6" "7" "8" "9" 15: <other> ::= "(" ")" "+" "," "-" "." "=" "@" ";" "$" "_" "!" "*" "'" 16: <reserved> ::= '%" "/" "?" "#" 12 Siehe 13 Siehe 20

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