Suedlink- Stellungnahme und Hinweise Untere Naturschutzbehörde Landkreis Harburg

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1 Suedlink- Stellungnahme und Hinweise Untere Naturschutzbehörde Landkreis Harburg Die eingereichten Unterlagen habe ich geprüft. Die aktuelle Planung der Trasse (1 km breit und 50 m davon dauerhaft freistehend) soll im westlichen Teil des LK Harburgs von Holvede über Heidenau nach Tostedt und weiter Richtung Königsmoor laufen. Naturschutzfachlich wird die geplante Trasse abgelehnt. Für eine strukturierte naturschutzfachliche Stellungnahme teile ich die Trassenplanung in insgesamt drei Abschnitte auf. 1. Abschnitt Holvede- nördlich von Heidenau GekoS-Natur / 0249 / fa_002

2 - Zerschneidung des Gebiets Bruchheide südlich Halvesbostel ca. 400 ha der zusammenhängenden Feuchtgrünlandkomplex mit Wiesenvogelpopulation und ihren Nahrungsgewässern. (Großer Brachvogel, Kiebitz, Kranich, Schwarzstorch, Rotmilan, Waldschnepfe, Turmfalke, Rohrweihe, Seeadler, Feldlerche - Schwarzstorch hat in dem Moor und den kleinen Gewässerstrukturen zwischen Hollinde und Halvesbostel seine Nahrungsstätten - Zwei Kranichpaare brüten im Mundsmoor - Eichen-Hainbuchenwald mit Vorkommen von Leberblümchen (besonders geschützt) - und Gelbstern - Zerstörung der Offenlandkomplexe (LSG 7 gem. LRP) - Moor und Nassbereiche bei Hollinde - 30 Biotope Bsp.: o 1. Heidenau Fl.12-10/1: Basen- und Nährstoffarmer Sumpf, feuchteres Pfeifengras-Moor mit Wollgras, Wiesen-Segge, Torfmoos Sumpf-Veilchen, Flatter Binse, Sumpf-Haarstrang o 2. Heidenau Fl.20-39/1: Wasserfenchel - LSG WL 1 an der A1 - NSG 46- Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Hochmoorgebietes mit randlich gelegenen Bruchwaldbereichen sowie eines benachbarten artenreichen Grünlandgebiets mit Waldgersellschaften des Erlen- Eschenwaldes, Eichen- Hainbuchenwaldes und des Birken- und Eichenwaldes als Standorte und Lebensräume typischer, z.t. gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Gefährdung durch Eutrophierung. - Historisch alter Waldstandort (Bsp.: Flurstück 136/81, Flur 3, Gemarkung Halvesbostel und 74, Flur 3, Gemarkung Halvesbostel) - 22 Abs. 3 und 4 NAGBNatSchG landesweit geschützten Landschaftsbestandteile Seite 2 von 9

3 2. Abschnitt. Östlich Heidenau- bis östlich Wistedt Seite 3 von 9

4 - Südlich von Heidenau grenzt und läuft die Trasse über Feuchtgrünlandkomplexe - Das Gebiet ist geeignet als Brut- und Nahrungshabitat für Korn- und Wiesenweihe, Kranichen, Rotmilan und Seeadler, Schwarzstorch und erfüllt die Voraussetzungen für die Ausweisung als NSG( NSG 77 gem. LRP) - 30 Biotope - 22 Abs. 3 und 4 NAGBNatSchG landesweit geschützten Landschaftsbestandteile Seite 4 von 9

5 3. Abschnitt östlich Wistedt nach Norden bis LK Grenze Königsmoor Seite 5 von 9

6 - LSG WL 07 Otterberg o FFH- Gebiete Nr. 38 o 91D0 Moorwälder mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen o 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore o 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen o 3260 Fließgewässer mit flutender Vegetation (Hauptgefährdungsursache ist der Fließgewässerausbau mit Stauhaltungen, Uferverbau und -befestigungen, Sohlverbau, Gewässerbegradigung, Stromgewinnung sowie Nährstoff- und Schadstoffeintrag. Weitere Gefährdungen sind Wasserentnahme, Erwärmung der Gewässer) - Geschützte Landschaftsbestandteile Kleingewässer (Tiefenbruch mit Oste und ihren vielen kleinen Nebenarmen) - Die Wümme ist als naturnaher, sommerkalter Geestbach kartiert besonders gefährdet bei Erwärmung durch Erdkabel - Entwässerung des Kauers Wittmoor durch Drainageeffekt (Sandbettung des Erdkabels) - NSG LÜ 146 o Das Gebiet umfasst die Niederung der Wümme mit ihren angrenzenden Geestbereichen. Hervorzuheben ist der weitgehend naturnahe Verlauf der Wümme und ihrer Nebenbäche, der vielfältig strukturierte Talraum mit Feuchtwiesen, Röhrichten, Hochstaudenfluren, Feuchtheiden, Bruch- und Auewäldern sowie Feuchtgebüschen. In dem ausgedehnten Grünlandgebiet ist das Große Torfmoor eingeschlossen, das stark zerkuhlt ist und viele wassergefüllte Torfstiche aufweist. Auf den höher gelegenen Randbereichen und Dünenfeldern sind Sandheiden und Magerrasen zu finden. Hier befinden sich auch einige Kleinstmoore, die nicht betretbar sind. Aufgrund der Strukturvielfalt und der relativen Ungestörtheit ist das Gebiet von besonderer Bedeutung für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. - NSG 83 LRP (138,2 ha)- Erweiterung des NSG 146: Nahrungshabitat des Schwarzstorches, Fischearten, Wiesenvögel und Fischotter - NSG 84 LRP (390,2 ha)- Tiefenbruch und Dreihauser Moorflächen: feuchte, nährstoffarme Standorte, Niederungsbereiche mit Torfstichen, Moorheide etc. - NSG 85 LRP (101,4 ha)- Düvelshöpen südlich Tostedt: naturnahe Waldgesellschaften. Schaffung Pufferzone durch extensiv genutztes Feuchtgrünland. - LSG 7gem. LRP: Südlich der L 142 würde die Trasse einen Offenlandkomplex mit den gleichen Arten wie zuvor genannt durchschneiden Biotope Bsp.: o Wistedt Fl. 8- Flstk. 38: Magere Nasswiese mit u.a. Moor Lilie, Sumpf-Veilchen und Lungen-Enzian. o Tostedt-Wistedt Fl : gefährdete Heuschreckenart Sumpfschrecke, gelbe Schwertlilie, Sumpf-Fingerkraut, Hunds-Straußgras, Blut-Weiderich o Tostedt Fl /53:Naturnahes nährstoffarmes Torfstichgewässer, Wollgras- Torfmoosrasen, Flatterbinsen - Orchideen Vorkommen (Dactylorhiza maculata maculata, -majalis,- fuchsi!! Alle Arten sind geschützt) - Fischotter, Teichfledermäuse, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Neunauge (Bach-, Flussund Meeresneunauge), Libellen (u.a. große Moorjungfer, grüne Keiljungfer, grüne Mosaikjungfer) - 22 Abs. 3 und 4 NAGBNatSchG landesweit geschützten Landschaftsbestandteile - Brutvögel lokal Seite 6 von 9

7 Brachvogel Entscheidend für den gravierenden Bestandsrückgang des Brachvogels in den letzten Jahrzehnten ist die Verschlechterung oder Zerstörung geeigneter Bruthabitate. Dafür sind maßgeblich der Umbruch von Grünland und die Intensivierung der verbliebenen Grünlandbewirtschaftung verantwortlich. Eingriff A) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass viele Schutzgüter bei dem jetzigen Stand der Trassenplanung im Landkreis Harburg betroffen wären. 1. Schutzgut Wasser: - Entwässerung durch Drainagen - Wasserumleitung - Wassererwärmung (Erwärmung gerade von kleinen Bächen würden naturschutzfachlich dramatische Folgen mit sich bringen) 2. Schutzgut Boden: -Zerstörung von organischen Böden - Veränderung der Bodenmineralzusammensetzung durch Wärmeabgabe - Bodenzusammensetzung durch Baumaßnahme verändert und zerstört - kein Bodenfrost 3. Schutzgut Klima: -Klimaveränderung durch Wärmeabgabe 4. Arten und Lebensgemeinschaften: - Schwarzstorch, Amphibien und Wiesenbrüter mit seinen Nahrungsgebieten/Brut- und Rastplätzen im Mundsmoor, in den Grabenstrukturen, Nasswiesen und Brachflächen - Vorkommen europäischer Vogelarten oder in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführter Arten - Biotopvernetzung von Amphibienhabitaten (Sommer- und Winterhabitate kleine Gewässer, Nasswiesen, etc.) - Fischotter, Teichfledermäuse, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Neunauge (Bach-, Fluss- und Meeresneunauge), Libellen (u.a. große Moorjungfer, grüne Keiljungfer, grüne Mosaikjungfer) - - weitere Arten usw. siehe oben B) Lebensraumtypen: z.b. Moorwälder (91D0), Moore, Fließgewässer mit flutender Vegetation (3260), Dauergrünland, Bruchwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche; Auenwälder mit Erle,Esche, Weide; usw. -Zerstörung der Lebensräume (Vögel, Pflanzen, Wärmeabgabe andere Vegetation) -Zerstörung der Ruhestätten und Nahrungsstätten von geschützten Vogelarten zumindest temporär (siehe oben). - Zerstörung der Brutplätze (z.b. Kranich im Mundsmoor) C) Vorhandene Schutzgebiete: NSG LÜ 146 LSG : Landschaftsteile an der A1Kurzbezeichnung : WL_1 Inanspruchnahme/Zerstörung von Biotopen: 30 Biotope 22 Abs. 3 und 4 NAGBNatSchG landesweit geschützten Landschaftsbestandteile geplante NSGs und LSGs im Landschaftsrahmenplan Landkreis Harburg (siehe oben) Seite 7 von 9

8 D) Natura 2000/FFH Beteiligung der EU-Kommission erforderlich! - FFH Gebiet 38 Wümmeniederung - 91D0 Moorwälder mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore - 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Fließgewässer mit flutender Vegetation Kompensation Grundsätzlich gilt, dass alle Eingriffe in Natur und Landschaft im Landkreis Harburg kompensiert werden müssen. Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Landkreises sind nicht gestattet. Nach meiner Recherche und Erläuterung oben können Sie erkennen, welche erheblichen Beeinträchtigungen die Trassenführung durch den Landkreis Harburg bedeuten würde. Ich verweise nochmals deutlich auf die vorkommende Zerschneidung und teilweise gänzliche Zerstörung naturschutzfachlich wertvoller Gebiete bei einer Verwirklichung der Planung. Durch die Zerschneidung bedeutender avifaunistischer Bereiche sind Lebensstätten, Ruhe- Brut- und Nahrungsstätten (zumindest temporär) bedroht. Verbotstatbestände des Artenschutzes 44 BNatSchG könnten betroffen sein. Es ist verboten, wild lebende Tiere und besonders geschützten Arten (z.b. alle einheimischen Vögel, Fledermäuse, Amphibien) zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Zur Verhinderung des Eintretens der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (z. B. Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten) gibt es: 1. Die sogenannten CEF (Continous Ecological Functionality)- Maßnahmen. Sie werden im Bereich der Eingriffsregelung als Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen vor dem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt werden. Eine ökologisch-funktionale Beständigkeit soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Es handelt sich somit um eine zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Ein begleitendes Monitoring kontrolliert den Erfolg der Maßnahme. 2. Die FCS (Favourable Conservation Status)- Maßnahmen (nach 45 (7) BNatSchG): Diese Maßnahmen können ggf. bei Ausnahmen von 44 BNatSchG der Sicherung des Erhaltungszustandes der Population einer Art dienen. Wald Neben der artenschutzrechtlichen Kompensationspflicht beinhalten die Trassenvarianten im LK Harburg auch die Kompensation von Waldstandorten. Anliegend an die naturschutzrechtlichen Kompensationen gibt es ein gesondertes Kompensationsverfahren für Wald im Sinne des NWaldLG. Dieses löst umfangreiche Ersatzaufforstungen aus Die Tatsache, dass in allen großen Waldbereichen auch flächenhaft historisch alte Waldstandorte betroffen wären führt zu einer nochmaligen Erhöhung der Kompensationsverpflichtung. Ich weise schon jetzt darauf hin, dass von Seiten der Landwirtschaft die Inanspruchnahme von Flächen massiv abgelehnt wird. Teilweise soll die Trasse durch bestehende und bereits durchgeführte Kompensationsmaßnahmen laufen. Dies würde zusätzlich eine doppelte Kompensation der Flächen bedeuten. im Auftrag Mit freundlichen Grüßen Karina Sophie Byza Seite 8 von 9

9 Landkreis Harburg -Naturschutz/Landschaftspflege- Schloßplatz Winsen (Luhe) Telefon Telefax k.byza@lkharburg.de Internet: Seite 9 von 9

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