Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)

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1 Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgerätschaften und Katastrophenschutzfahrzeuge des Landkreises Trier-Saarburg in der Fassung der Änderungssatzung vom Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger) 1. Für die Berechnung der Personalkosten wird je eine Stunde Einsatzdauer eines Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Monatstabellenlohn der Lohngruppe IX Stufe 8 des jeweils gültigen Monatslohntarifvertrages der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zugrunde gelegt, zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags von 80 v. H. 2. Wird Verdienstausfall nach 13 Abs. 2 LBKG gezahlt, so kann dieser anstelle des nach Ziffer 1 zu berechnenden Pauschalsatzes zugrunde gelegt werden 3. Für Sicherheitswachen wird anstelle des nach Ziffer 1 ermittelten Satzes ein einheitlicher Betrag von 10,00 je volle Einsatzstunde je Person zugrunde gelegt. An- und Abfahrt der notwendigen Fahrzeuge = 1 Stunde. II. Sachkosten (Einsatz eigener Geräte) Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich - soweit nichts anderes angegeben - auf jede angefangene Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet, wenn sie nach der Normvorschrift zu dem Fahrzeugtyp gehören. III. Personal- und Sachkosten (Kosten für den Einsatz Dritter) Für entstehende Aufwendungen für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten werden die dem Landkreis Trier-Saarburg in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich eines Zuschlags von 25 v. H. der Berechnung der Kostenersätze bzw. der Gebühren zugrunde gelegt. 1

2 1. Löschfahrzeuge 1.1 Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 140, dto. TLF 16/24, TLF 16/25 125, dto. TLF 8/8, TLF 8/18 90, Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 125, dto. LF 8, LF 8/6 90, Kleintanklöschfahrzeug KTLF 75, Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W 75, Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 60, Tragkraftspritzenanhänger TSA 40, Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS 50,00 2. Sonderfahrzeuge 2.1 Kommandowagen KdoW 45, Einsatzleitwagen ELW 1 75, dto. ELW 2 300, Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 175, dto. DL 16/4 125, Vorausrüstwagen/Unfallhilfswagen VRW 100, Rüstwagen RW 1 125, dto. RW 2 150, Gerätewagen-Dekontamination GW-Deko 100, dto. Atem- und Strahlenschutz GW-AS 125, dto. Öl (GW-ÖL) 125, Gerätewagen Gefahrgut GW-G 1 150, dto. GW-G 2 125, Schlauchwagen 100, Messfahrzeug Gefahrstoffe Mef-G 75, dto. Strahlenschutz Mef-S 75, Bus/Mannschaftstransportfahrzeug MTF 75, dto. Doppelkabine mit Laderaum MTF-L 75,00 3. Sonstige Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Anhänger 50, Anhängeleiter AL 75, Wechselladerfahrzeug (ohne Abrollcontainer) WLF 100, Abrollbehälter Einsatzleitstelle mit Inventar 300, dto. Pumpen (ohne Material) 100, dto. Mulde mit Kran 75, dto. Rüst schwer 200, Sonstige Abrollbehälter 60, Mehrzweckboot 80,00 2

3 3.10 Rettungsboot RTB, Schlauchboot 60, Waldbrandunimog 75, Lastkraftwagen (Kleintransporter)/MTW m. Ladekran 90, Lastkraftwagen LKW über 3,5 t 125, Lichtmastanhänger 50,00 Bei Fahrzeugen sind in der Gebühr die Nebenkosten und die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen befindlichen Geräte enthalten. 4. Katastrophenschutzfahrzeuge 4.1 Sanitätsgruppenfahrzeug 75, Krankentransportwagen KTW 75, Rettungswagen RTW 125, Arzttruppkraftwagen AtrKW 125, ABC-Erkundungskraftwagen ABC-ErkKW 75, Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug (DMF) 150, Dekontaminationsfahrzeug Personen (Dekon-P-LKW) 125, Führungskraftwagen FüKW 75, Betreuungskraftwagen 75, Feldkochherd 60,00 5. Feuerwehrtechnisches Gerät 5.1 Tragkraftspritze 17, Schmutzwasserpumpe 17, Elektropumpe, Tauchpumpe 17, Industriesauger 17, Notstromaggregat bis 16 kva 17, dto. bis 60 kva 65, Motorsäge 12, Kette oder Schärfen je Kette 6, Be- oder Entlüftungsgerät 35, Pressluftatmer je Einsatz 35, Sauerstoffschutzgerät 35, Ölabscheider 65, Öl-Auffangbehälter bis 10 cbm 17, dto. über 10 cbm 24, Hochdruckreiniger 20,00 bei großer Verschmutzung 50 % Aufschlag 3

4 6. Tagesentgelt f. d. Überlassung v. Geräten an Dritte 6.1 Scheinwerfer 12, Flaschenzug, Greifzug 12, tragbare Leiter Steckleiterteil 3, Schiebeleiter 2-teilig 14, Schiebeleiter 3-teilig 21, Druckschlauch 12, Strahlrohr 10, Schlauchbrücke (Paar) 10, Feuerlöscher/Kübelspritze 10, Pumpe, Tragkraftspritze, Industriesauger, Notstromaggregat 75,00 bis 16 kva, Entlüftungsgerät, Motorsäge, je 6.11 Notstromaggregat bis 60 kva 300,00 7. Arbeiten an fremdem Gerät 7.1 Überprüfung und Reinigung eines Pressluftatmers 40, Überprüfung und Reinigung einer Atemschutzmaske 20, Füllen einer Pressluftflasche pro Liter 1, Reinigen, Prüfen und Trocknen eines 75,00 Chemikalienschutzanzuges CSA 7.5 Reinigen, Prüfen und Trocknen eines Druck- oder 15,00 Saugschlauches 7.6 Anbringen von Flicken an Schläuchen, je Flickstelle 15, Einbinden von Schlauchkupplungen, je Paar 20,00 Fremdkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet 8. Pauschale Einsatzkosten 8.1 Öffnen einer Tür zwischen 6.00 und Uhr 65, dto. zwischen und 6.00 Uhr 90, dto. an Sonn- und Feiertagen 150, Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr 850, Fehlalarm Brandmeldeanlagen 500,00 9. Sonstige Kosten 9.1 Sachkosten wie Schaummittel, Ölbindemittel, Löschund Sonderlöschmittel einschl. etwaiger Entsorgungsgebühren werden zusätzlich zu den Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten in voller Höhe zum jeweiligen Tagespreis berechnet mit satzungsmäßigem Zuschlag 4

5 9.2 Brandschutztechnische Beratung/Stellungnahme pro Stunde (außer im Rahmen der Amtshilfe für Behörden und sonstige Dienststellen) 10.3 Werkstattleistungen pro Stunde nach Tarif 10.4 Materialkosten zum Selbstkostenpreis 68,00 5

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